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Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet

3. Juni 2021

Heidi erhielt am 1.6.21 ein Mail vom Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) des Kantons Graubünden:

Ich beziehe mich auf Ihre Meldung betreffend der Mistlagerung in X.

Um einer externen Meldung nachzugehen, benötigen wir Parzellennummern oder Koordinaten der betroffenen Parzellen sowie Fotos der Beanstandungen.

Dürfen wir Sie bitten, uns die fehlenden Daten zuzustellen?

Heidi meldete dem ALG postwendend, dass sie nichts gemeldet hat. Worauf das ALG schrieb:

Vielen Dank für Ihre rasch Antwort .

Wir haben diese Meldung (siehe Anhang), welche unter Ihrem Namen uns eingereicht wurde, erhalten. Aufgrund Ihrer Antwort müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Name und Ihr Blog hier für eine „anonyme“ Meldung missbraucht wurde.

Viele Leute wollen Missstände, wenn überhaupt, nur anonym melden, weshalb Heidi seriösen Personen die Möglichkeit bietet, dies zu tun. Von diesen Missständen hatte sie bisher nichts gehört. Hier der Brief:

Heidis Mist
http://www.heidismist.wordpress.com

Sehr geehrter Herr X

Das Lagern von Mist im Feld ist grundsätzlich verboten. Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen. Auf dem Betrieb von Vorname Name aus PLZ Ort habe ich in diversen Parzellen Misthaufen entdeckt. Zum Teil sehr liederlich abgedeckt, Gülle fliesst unkontrolliert ab und das Beste noch, die Mieten befinden sich in einer Quellschutzzone!!! Ich bitte Sie daher umgehend eine Kontrolle dieses Betriebes in die Wege zu leiten! Auf den Ersten Bück sieht man auf diesem Betrieb, daß keine Lagerkapazität vorhanden ist! Die Parzellen sind überdüngt, der Viehbestand riesig! Ich staune, daß dies bis zum heutigen Tage von Ihnen und Ihrem Amt geduldet wird! Ich bitte Sie sofort Maßnahmen einzuleiten, ansonsten werde ich diesen Fall auf Bundesebene und an die Öffentlichkeit weiterziehen!

Freundliche Grüße,
Heidis Mist
http://www.heldismist.wordpress.com

Heidi hat nachgeschaut auf der Gewässerschutzkarte Graubünden. Das Gebiet beim Hof ist tatsächlich im Gewässerschutzbereich Au und speist im Tal eine Quelle. Die Karte von local.ch zeigt in der Nähe des Hofs einen mit Vlies gedeckten doppelreihigen Misthaufen. Ein solcher ist auf Google Street View im Juli 2014 zu sehen und die Zeitreihe von Google Earth zeigt in drei aufeinanderfolgenden Luftaufnahmen grün gedeckte Misthaufen immer am selben Ort nahe dem Stall: 17.8.14, 17.7.16 und 21.9.17. Mit ein paar Klicks hätte auch das ALG sehen können, dass Handlungsbedarf herrscht.

Vorstoss im Grossen Rat Graubünden zeigt Vollzugsproblem

Graubünden hat per 1.1.20 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) in Kraft gesetzt. Darin steht z.B.:

BR 910.150 - Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Auszug aus: Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Grossrat Walter Grass BDP reichte einen Vorstoss ein betreffend Mistlagerung auf dem Feld: „… Diese Vorgaben und die kurze Frist bis zum Inkrafttreten der Verordnung stellen für viele Landwirte ein Problem dar. Da diese Verordnung ohne Vorankündigung beschlossen wurde, ist die Umsetzung für einige Landwirtschaftsbetriebe innert dieser Zeit nicht möglich. Denn das Einhalten der Verordnung erfordert auf vielen Betrieben bauliche Massnahmen …“

Die UnterzeichnerInnen: Grass, Crameri, Valär, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Flütsch, Föhn, Gasser, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Kasper, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Tanner, Tomaschett (Breil), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Renkel

Eigentlich nichts Neues!

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass die Regelung nicht neu ist, aber offensichtlich hatten viele Bauern die Gesetze missachtet, die Behörden dies toleriert und die Kontrolle versagte jämmerlich. Über die vielen Vollzugsprobleme hat Heidi seit 15.5.10 ausführlich berichtet und der Name ihres Blogs Heidis Mist hat einen handfesten Ursprung, nämlich der viele illegal gelagerte Mist, besonders ausgebrägt rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi! Und wie so vieles: Es hat jeder Kanton seine eigenen Weisungen bzw. Vorstellungen von der Umsetzung von Gesetzen!!!!!

Mist vom Stall direkt auf ein abgeerntetes Maisfeld, wo er dann monatelang ungedeckt liegen blieb. Winterstimmung 12.1.14.

Mist vom Stall direkt auf ein abgeerntetes Maisfeld, wo er dann monatelang ungedeckt liegen blieb. Winterstimmung 12.1.14.

Bündner Regierung: „Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Weiter ist es auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Die Aufgaben waren bisher in zwei Weisungen des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und des Amts für Natur und Umwelt festgehalten …

… Seitens des Kantons wurde per 1. Januar 2020 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL; BR 910.150) erlassen und eine Vollzugshilfe „Gewässerschutz in der Landwirtschaft Graubünden“ ausgearbeitet. Diese enthalten die für Graubünden wesentlichen, soweit möglich auf die speziellen kantonalen Verhältnisse angepassten Punkte aus den beiden Vollzugshilfen des Bundes und konkretisieren deren Anwendung anschaulich. Sie bilden grundsätzlich die bisherige Praxis ab. Gemäss Bund ist die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld, die so genannte Feldmiete, grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Zwischenlagerung kann aber aus Gründen des Betriebsablaufs für maximal sechs Wochen bis zum Verteilen des Mistes auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht ..“.

In der neu geschaffenen Verordnung vom 1.1.20 über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) des Kantons Graubünden steht z.B.:

Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

BR910.150 Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20

Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden

Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist

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Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Michael fotografierte Misthaufen im Unterengadin

3. Oktober 2019

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Liebe Heidi

Wir waren im August im Unterengadin. Zwischen Sur En und Ardez dachten wir an dich, denn wir sahen Mist draussen in der Landschaft. Der eine Miststock war schon so alt, dass er bald schon Humus ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es Mist war.

Nimmt mich wunder, was das Amt für Umwelt macht. Ich verstehe auch nicht, wieso bei den vielen Grenzwertverletzungen nicht einmal Strafanzeige (auch gegen unbekannt) eingereicht wird.

Viele Grüsse

Michael und Charlotte

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Lieber Michael, liebe Charlotte

Vielen Dank für die Fotos. Das Amt für Umwelt wird SICHER keinen Finger rühren, denn im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt für den Gewässerschutz Landwirtschaft verantwortlich. Also muss es schon eine regelrechte Katastrophe sein, bis die Beamten eingreifen. Noch gibt es reichlich Bergwasser. Dieses verdünnt allfällige Bach- oder Grundwassverschmutzungen.

Herzliche Grüsse

Heidi

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Korrektes Mist-Zwischenlager auf dem Feld, Heidis Mist

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8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

15. Mai 2018

Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

Anzeige Gewässerverschmutzung: juristische Stolpersteine

9. Februar 2017

Eine Bündnerin kam mit einem Ladeninhaber in Zürich ins Gespräch. Der Maiensäss-Besitzer ist sauer auf die Bündner Behörden: „Überfallsmässig kamen sie, beanstandeten die Mistgrube, sie sei nicht dicht. Und sie verurteilten mich zu einer Busse und Strafe.“ Die Bündnerin zu Heidi: „Ich verstehe das nicht. Du sagst doch immer, dass die Bündner Behörden gerne beide Augen zudrücken, auch bei augenfälligen und willentlichen Gewässerverschmutzungen.“

Heidis Antwort: „Es kommt eben drauf an, WER Gesetze missachtet. In Graubünden herrscht ein Gewässerschutz-Zweiklassen-System: Für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) verantwortlich, für die Übrigen das Amt für Natur und Umwelt.“ Entsprechend unterschiedlich ist der Vollzug. Ausrede des ALG: „Es fehlen uns die Ressourcen.“

Anzeigeberechtigung JA

Wir alle dürfen Gewässerverschmutzungen anzeigen. Doch wir erfahren in der Regel nicht, ob die VerursacherInnen bestraft wurden oder nicht. Nur wenn wir einen persönlichen Schaden hieb- und stichfest beweisen können, die Schadensumme nennen und das Vergehen auch den Gesetzen entsprechend einklagen, dann erhalten wir die gewünschten Informationen. Wenn „bloss“ die Umwelt verschmutzt wurde, dann erfahren wir nicht, ob und wie gehandelt wurde.

Was tun, wenn wir „bloss“ eine Umweltverschmutzung eingeklagt haben, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde und diese uns den Entscheid schickt mit dem Hinweis: „Rechtsmittel (Art. 393 ff. StPO). Gegen diese Einstellungsverfügung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet beim Kantonsgericht von Graubünden, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.“ Heidi empfiehlt, einen solchen Aufruf nicht zu beachten, denn er gilt nur für die Beschuldigten, obwohl dies nicht explizit geschrieben steht.

Beschwerdeberechtigung NEIN

Heidi, die Nichtjuristin, hatte Beschwerde gegen den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft eingelegt, da klare Beweise und zahlreiche Indizien vorliegen. Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, denn das Gewässerschutzgesetz schütze öffentliche Interessen, weshalb die Beschwerdeführerin nicht zur Beschwerde legitimiert sei. Diesen Sachverhalt bestätigte auch ein Jurist, den Heidi daraufhin konsultiert hatte. Also kein Rekurs ans Bundesgericht! Ist der abschliessende Absatz der detaillierten Ausführungen des Kantonsrichters ein kleiner Trost?

„… dass der Beschwerdeführerin bei diesem Ausgang des Verfahrens eine nach Art. 10 in Verbindung mit Art. 8 der Verordnung über die Gerichtsgebühren in Strafverfahren (VGS; BR 350.210) reduzierte Gerichtsgebühr von CHF 1’000 auferlegt wird (Art. 428 Abs. 1 StPO).“

An dieser Stelle sei dem von der Staatsanwaltschaft für Abklärungen zugezogenen Polizisten gedankt, denn er hat die Sache unvoreingenommen und objektiv angepackt. Heidis Gesamtkosten „mangelnder Vollzug durch die Bündner Behörden“ belaufen sich jetzt auf mehr als 12’000 Franken, siehe Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt. Wenn es um den Bezug von Bundesgeldern geht, dann werden die Gesetze "überinterpretiert". Doch vom Gewässerschutz wollen die Behörden hierzulande lieber nichts wissen. Foto: Rathaus im Heididorf Maienfeld.

Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt. Wenn es um den Bezug von Bundesgeldern geht, dann werden die Gesetze „überinterpretiert“. Doch vom Gewässerschutz wollen die Behörden hierzulande lieber nichts wissen. Foto: Rathaus im Heididorf Maienfeld.

In Anbetracht der zehnjährigen Gewässerverschmutzungs-Geschichte stellt Heidi den zwei von ihr Beschuldigten eine äusserst schlechte Legalprognose. Der Bau eines Anschlusses an die Meteorwasserleitung der Gemeinde durch die Gemeinde im Spätherbst 2016 wirft Fragen auf. Es ist daher schon möglich, dass das offene Gewässer in Zukunft einigermassen sauber sein wird.

Ein sehr gut informierter Beamter der Bündner Kantonsverwaltung hatte Heidi vor Jahren mitgeteilt, dass Anzeigen wegen Gewässerverschmutzung durch Bauern systematisch schubladisiert würden. Nun weiss Heidi, dass auch die Schubladen der Staatsanwaltschaft gross sind.

Vorgehen bei Gewässerverschmutzungen

Heidi empfiehlt Ihren LeserInnen, bei Gewässerverschmutzungen wie folgt vorzugehen, denn andere Wege, z.B. über die Gemeinde, sind nicht zielführend. Amt für Umwelt des Kantons Thurgau, Anleitung „Alarmierung“:

Rufen Sie sofort an. Meldungen am Folgetag oder später führen oft zu keinem Resultat!
Der Faktor Zeit entscheidet meist darüber, ob die Ursache einer Gewässerverschmutzung gefunden und der Schaden eingegrenzt werden kann. Nur bei sofortiger Meldung können die Einsatzkräfte rechtzeitig aufgeboten und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden.

Wem melde ich?
Wenn Sie eine Gewässer- oder Bodenverschmutzung feststellen, melden Sie diese sofort der Kantonspolizei (Telefon 117).

Was melde ich?
Nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen und informieren Sie über:

  • Ort (so genau wie möglich)
  • Art und
  • Ausmass des Geschehens.

Und dann?
Die Polizei rückt aus und kümmert sich um die Schadenbehebung und die Beweissicherung. Der Umwelt-Pikettdienst wird von der Kantonspolizei/den Einsatzkräften aufgeboten.

Gelangen wassergefährdende Stoffe in die Umwelt, ist meist nicht nur das sichtbare Gewässer betroffen, sondern auch das Kanalisationsnetz oder das Grundwasser, und damit unser Trinkwasser. Oftmals könnten solche Verschmutzungen durch Achtsamkeit und einfache Massnahmen verhindert werden.

9.2.17 HOME

Attacke auf den Bündner Umweltschutz gescheitert

4. September 2016

Umweltschutz ist in Graubünden heute wichtiger denn je, denn der Druck von Tourismus, Verkehr und Industrie auf die Natur ist gross. Der "Natur-Blick" des Amts für Umwelt muss erhalten bleiben.

Umweltschutz ist in Graubünden heute wichtiger denn je, denn der Druck von Tourismus, Verkehr und Industrie auf die Natur ist gross. Der „Natur-Blick“ des Amts für Umwelt muss erhalten bleiben.

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) ist vielen ein Dorn im Auge. Die Bewahrer von sauberem Wasser, Flora und Fauna … werden als „Entwicklungs-Verhinderer“ wahrgenommen. Die CVP-Grossrätin Silvia Casutt-Derungs hat daher im Februar 2016 einen Auftrag betreffend Überprüfung der Departementszuteilung des ANU eingereicht. Sie wollte das ANU vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement ins Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) verschieben.

Im DVS ist neben Wirtschaft, Industrie, Gewerbe, Tourismus … auch das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) angesiedelt. Das ALG ist im Kanton Graubünden für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich (Bauern kontrollieren Bauern!). Die für diese Aufgabe nötigen Ressourcen an Personal und Geld wurden aber bis heute nicht geschaffen.

Am 2.9.16 stimmte der Grosse Rat über den Auftrag von Silvia Casutt-Derungs ab: 53 Stimmen dafür, 54 Stimmen dagegen. Ein knapper Sieg für die Umwelt.

Wann wird man entdecken, dass die Umwelt unsere Lebensgrundlage ist?

4.9.16 HOME

Oberengadiner Misthaufen: Heidi auf den Spuren von Touristen

3. Juli 2016

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In der zweiten Hälfte März 2016 fotografierte der Geissenpeter Misthaufen im Oberengadin. Zwei Wochen später war Céline in Zernez in den Ferien und schickte Heidi ebenfalls Misthaufen-Fotos: Oberengadin – traumhafte Landschaft mit Misthaufen. 14 bzw. 12 Wochen später fuhr Heidi selber mit der Rhätischen Bahn durch das schöne Tal. Nichts ahnend sah sie plötzlich einen Misthaufen, dann wieder einen. Sie legte die Kamera bereit. Auch Céline hatte vom Zug aus fotografiert. Ein paar Misthaufen lassen sich zu ihren Bildern zuordnen. Heidi vermutet, dass mehrere dieser Misthaufen Dauermistlager auf nackter Erde sind.

Grundsätzlich ist es verboten, Mist auf dem Feld zu lagern, denn es besteht die Gefahr der Gewässer-/Grundwasser-Verschmutzung. Ausnahme: maximal 6 Wochen ordentlich gelagert und gedeckt, unmittelbar vor dem Verteilen, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Verantwortlich für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden das Landwirtschaftsamt! Unter den Ansprechpartnern sucht man dort vergeblich eine dafür zuständige Person … es fehlen angeblich die Ressourcen bzw. es mangelt eher am Willen zum Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung, meint Heidi.

Gemäss einer Umfrage sind die Bündner Bauern die zufriedensten. Kein Wunder, denn sie werden grosszügig mit Direktzahlungen überschüttet. 200 Bündner Bauern erhalten 150’000 Franken und mehr pro Jahr von uns Steuerzahlenden. Und dieses viele Geld gibt man doch nicht aus für den Bau einer Mistplatte! Schon eher für subventionierte Fotovoltaik auf dem Scheunendach. Haben alle Bündner Bauern die Direktzahlungen verdient? Wo doch die Einhaltung der Gewässerschutzgesetze Voraussetzung für deren Auszahlung ist? Kaum!

 

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Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

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Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

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Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

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Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

3.7.16 HOME

Neue Diaschau Misthaufen im Feld 2016

22. April 2016

Heidi hat schon viele Misthaufen fotografiert, denn sie liegen in Graubünden überall monatelang herum, an Wanderwegen, Bahngeleisen, auf Wiesen und abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser. Gesetzeswidrig!

Heidi hat schon viele Misthaufen fotografiert, denn sie liegen in Graubünden überall monatelang herum, an Wanderwegen, Bahngeleisen, auf Wiesen und abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser. Gesetzeswidrig!

Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt schrieben im Sommer 2010: “… Theoretisch wäre es eventuell möglich, trockenen Mist wie Kleintier- und Pferdemist sowie Rindviehmist aus Laufställen auch ohne Abdeckung so zu lagern, dass auch bei starkem Niederschlag keine Mistsäfte versickern oder abfliessen… Um zu vermeiden, dass bei starken Regenfällen mit Stoffen wie z.B. Ammoniumsalzen und Nitrat belastetes Wasser durch den Mist in den Untergrund versickert, müsste dieser zu klar definierten, kompakten und ziemlich hohen Haufen mit steilen Rändern aufgeschichtet werden. Niedere Mieten müssten mit einem Vlies abgedeckt werden…” Theoretisch und eventuell …!!!

Da ist Heidi anderer Meinung. Ihre Meinung deckt sich mit jener von Fachleuten. Das Lagern von Mist im Feld ist wegen der Gefahr der Gewässer- und Grundwasserverschmutzung grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen empfiehlt Heidi den Bauern, die Informationen in Mist-Zwischenlager auf dem Feld zu beachten.

Diaschau Misthaufen im Feld 2016

22.4.16 HOME

Kontrolle Hofdüngeranlagen Graubünden: 25 Jahre zu spät und trotzdem zu früh!

2. April 2016

Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Erst kürzlich hat der Kanton Graubünden mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen begonnen, obwohl das Gewässerschutzgesetz diese seit 25 Jahren vorschreibt. Heidi meint trotzdem: „Das ist zu früh!“ Wieso? Weil das Amt für Natur und Umwelt (ANU) und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) 2003 ein Merkblatt verfasst hatten, das der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in mehreren Punkten krass widerspricht. Die Kontrolleure, so vermutet sie, halten sich an die kantonale illegale Regelung und nicht an das Bundesgesetz.

Bundesgesetze sind den Gesetzen, Verordnungen und Weisungen der Kantone und Gemeinden übergeordnet, dürfen nicht einfach willkürlich geändert werden. Wie sieht es mit der Strafe aus, wenn illegale kantonale Richtlinien statt die Gesetze des Bundes befolgt werden? Strafbar machen sich:

  • die einzelnen Bauern wegen Widerhandlung Gewässerschutzgesetz
  • Delikte unterstützende Gemeinde- und Kantonsbeamte wegen Gehilfenschaft
  • das ANU und das ALG wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch
  • die Bündner Regierung ebenfalls wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch, denn sie kennt die Abweichungen vom Bundesgesetz sehr wohl, handelt aber nicht
  • der Kanton Graubünden mangels Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung in der Landwirtschaft allgemein.

Ein Beispiel aus dem jetzt gültigen Merkblatt Gewässerschutz Landwirtschaft Graubünden, Stand 2.4.16 oder auf Heidis Mist, falls nicht mehr verfügbar:

Echo aus einem anderen Kanton: „Haarsträubend!“ Und eine typisch landwirtschaftliche Interpretation von „grundsätzlich“. Das Grundwasser darf also verschmutzt werden, denn Niederschlagswasser versickert im Gelände und speist unterirdisch die Grundwasserleiter, und zwar mehrheitlich im Winterhalbjahr, wenn die Tiere im Laufhof sind. Es genügt also nicht, einfach „nur“ die Grundwasserschutzgebiete zu schützen. Aus diesem Grund verbietet Art. 6 des Gewässerschutzgesetzes explizit das Versickernlassen …

Wie lässt sich die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit Sicherheit ausschliessen, besonders dort, wo drainiert wird? Nach dem Motto Kräht der Hahn auf dem illegal im Feld gelagerten Mist, dann wird der Bach verschmutzt oder auch nicht? Und wie stellt man sich in Graubünden die Grundwasserbildung vor? Kondensation von Wasserdampf aus der Hölle? Oder ein Geschenk der Götter?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wie lange darf diese Schlamperei weitergehen? Bestraft werden zur Zeit die unschuldigen Anlieger oder ahnungslosen Quell- und Grundwassernutzer. In Graubünden ist die Verschmutzung von Gewässern durch die Landwirtschaft immer noch ein Kavaliersdelikt. Direktzahlungen werden einer solchen „Bagatelle“ wegen keine gekürzt. Und so geht es weiter und weiter und weiter …

Per Landwirtschaftsgesetz Graubünden, also theoretisch, ist das ALG zuständig für den Gewässerschutz. Das ANU kennt die Missstände bestens, fühlt sich aber keineswegs verantwortlich. Ein Mitarbeiter wurde gar einmal fuchsteufelswild, als Heidi dies kritisierte. Im Fall der Verantwortung gilt der Buchstabe des Gesetztes. Welche Mentalität!

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch, Heidis Mist 31.3.16

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

2.4.16 HOME

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch

31. März 2016

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Gewässerschutz-„Fortschritt“ im Kanton Graubünden: Versickernlassen von Hofabwasser statt Direkteinleitung in den Bach. Das besonders Dumme im aktuellen Fall ist nur, dass dies oben an einem drainierten, angeblich „rutschgefährdeten“ Hang geschieht. Der Leiter des Bauamts der Gemeinde Schiers schrieb am 14.12.13 im Rahmen der Baubewilligung für das Eindolen von 44 m Gewässer zum Schutze der Gesundheit vor Hofabwässern, welche via Bach in Heidis Gemüsegarten sickerten:

„Sie sagen aus, dass die seitlichen Entwässerungen infolge Verstopfung kein Wasser mehr führen bzw. nach Ihren Beobachtungen noch nie Wasser geführt haben. Dies mag zutreffen und liegt am unzureichenden Unterhalt der Leitungen durch die Grundeigentümer der durch diese Leitungen entwässerten Grundstücke. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass bei zunehmender Vernässung der angesprochenen Grundstücke die Leitungen wieder gereinigt oder instand gestellt werden. Es wäre daher fatal, wenn diese nicht in die nachfolgende Ableitung angeschlossen wären … Dieses Vorgehen entspricht somit der gängigen Praxis und den Regeln der Baukunst…“

Heidi meint: „Es ist schon möglich, dass der Hang künftig wieder vernässt, denn bereits ein Jahr zuvor, im November 2012, liess der Bauer oben am Hang unter seiner Mistplatte einen Sickerkoffer zum Versickernlassen des Mistsickersafts erstellen. Früher floss dieser zwei Jahrzehnte lang zusammen mit Dachabwasser in den Bach. Niemanden hat’s gestört, ausser Heidi natürlich.“ Heidis Interpretation dieser Bauauflage: Man braucht die Drainagen als Alibi für künftige Verschmutzungen. Noch gravierender ist, dass die Behörden (angeblich Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG) das Versickernlassen bewilligt haben. Die Bauarbeiten überwachte der Brunnenmeister der Gemeinde Schiers. Er stellte Heidi in Aussicht, dass unter der Sickerstelle noch eine Mauer erstellt würde. Doch die Mauer kam nie, hätte auch nichts genützt.

„Unglücklicherweise“ hielt der Mistsickersaft-Versickerungskoffer nicht, was man sich von ihm versprochen hatte. Vor drei Wochen war er verstopft. Zugefroren? Das Sickerwasser floss wie aus einer Quelle über die Wiese. Ein brauner Fleck. Welche Erklärung sehen die Behörden dafür vor? Unfall? Wie üblich in solchen Fällen?

Hilfe kam schon bald von der Gemeinde: Besser versickern lassen! Doch zuerst musste noch der Mist, der neben der Mistplatte lag, aus dem Weg geräumt und auf die Wiesen verteilt werden, relativ viel Mist. Dann kamen Gemeindearbeiter für die Vorbereitungsarbeiten und schon am Osterdienstag, 29.3.16, behob die Gemeinde die „Unzulänglichkeit“ indem sie auf der anderen Seite der Mistplatte und beim Laufhof (!) einen grossen Sickerkoffer erstellte: Abtransport von Erde, vier Sickerrohre, mehrere Lastwagen mit Schotter, ein Schacht und Beton. Jetzt können beliebige Hofabwässer unbemerkt in den Untergrund geleitet werden, wenn der Bauer will bzw. seine Güllegrube voll ist. Ein Verfahren wegen jahrzehntelanger Gewässerverschmutzung mit Milchzimmerabwasser ist noch nicht abgeschlossen, eine Anzeige wurde schubladisiert, eine andere verharmlost, weiteren nicht nachgegangen, und die erste hat Heidi aus Nachbarschaftsgründen gar nicht gemacht, leider!

Der neue Sickerkoffer bewirkt, dass die Bachverbauung mit Riffelblech-Metallschalen unterhalb Heidis Haus überflüssig wird, denn das Schaumbilden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr. Also könnte die Gemeinde Schiers wieder naturfreundlichere Betonschalen einsetzen. Jetzt wird unterirdisch entsorgt. Da braucht es auch keine erfundene „unterschwellige Gewässerprobe“ mehr. Und sollte künftig weiter unten eine Quelle oder ein Bach verschmutzt sein, dann ist der Verursacher „unbekannt“.

Man hatte ja den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle, Milchzimmerabwasser, Mistsickersaft usw. bachab zu leiten bzw. Laufhofabwasser versickern zu lassen, zum Teil ist dies heute noch der Fall. Heidi meint: „Das ist Anstiftung zum Gesetzesbruch.“ und somit strafbar.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Die Ermittlungen zum Versickernlassen von Hofabwässern sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall zur Beurteilung dem hiefür zuständigen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden abgetreten.

Nachtrag 12.10.16: Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde eingereicht.

Nachtrag 1.11.16: Gemeindearbeiter baggerten am 31.10.16 und 1.11.16 viele Stunden für den Bauern und lieferten einen Camion Schotter. Was wird gemacht? Wer soll das bezahlen? Wo es doch mehrere Baugeschäfte am Ort gibt.

Amtlich bewilligtes Versickernlassen ... doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Amtlich bewilligtes Versickernlassen … doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass! Heidis Mist 7.10.15. Übrigens gibt es längst vier sehr unterschiedlich Begründungen für diese Bachverbauung, eine stammt von Heidi, die drei anderen von der Gemeinde, je nach Zielpublikum.

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre...

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre…

... und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

… und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

Bei weiteren Schotterladungen war's dann scharf.

Bei weiteren Schotterladungen gelang dann die Foto.

 

31.3.16 HOME


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