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Auf der Milchkuhalp Ladils ob Vättis ist Güllezeit

15. September 2020
Mit dem Güllefass können die Steilhänge nicht befahren werden, also wird alle Gülle von Wegen aus dort verspritzt, wo man hinkommt. Copyright: Emil Eigenmann

Mit dem Güllefass können die Steilhänge nicht befahren werden, also wird alle Gülle von Wegen aus dort verspritzt, wo man hinkommt. Copyright: Emil Eigenmann

Geschätztes Heidi

Am Sonntag wanderte ich über die Alp Ladils ob Vättis. Die Alp war nicht mehr bestossen und zu unserer Überraschung war ein Teil der Alp frisch gegüllt worden. So weit ich mich informiert habe, ist das wohl legal. Irgendwohin muss man ja mit der Gülle, wenn auf der Alp welche anfällt.

Wie die Gülle ausgebracht wurde hat mich aber etwas entsetzt. Die Weiden wurden regelrecht geflutet. Wohin gehen die Nährstoffe, welche die Pflanzen bis in den Frühling nicht benötigen?

Freundlicher Gruss
Emil Meierhans

Es ist einfach, möglichst viel Gülle auf die ebenen Flächen zu spritzen. Copyright: Emil Meierhans

Es ist einfach, möglichst viel Gülle auf die ebenen Flächen zu spritzen. Copyright: Emil Meierhans

Lieber Herr Meierhans

Die 77 Hektaren der Alp Ladils werden mit 55 bis 60 Milchkühen bestossen. Es werden 4’000 bis 5’000 kg Alpkäse und 400 kg Alpbutter hergestellt.

Ich habe keine Ahnung wie diese Alp bewirtschaftet wird, ob die Bewirtschafter alpfremdes Futter und zugeführten Dünger einsetzt. Wie viel Nährstoffe die Pflanzen vor dem Winter noch aufnehmen können, ist schwierig abzuschätzen, jedenfalls werden die Weiden danach nur noch durch Wildtiere genutzt. Eigentlich braucht die Alpenflora keine Düngung. Aber eben: Die Gülle muss weg, auf die Gefahr hin, dass Unkräuter sich breitmachen oder Nährstoffe ausgewaschen werden.

Vorgaben Direktzahlungsverordnung

Es ist erlaubt, Futter, Kraftfutter und allenfalls Dünger zuzuführen, d.h. die Alpweiden werden in diesem Fall durch alpfremde Nährstoffe belastet. Eine intensive Bewirtschaftung schadet aber der Artenvielfalt.

 Art. 30 Düngung der Weideflächen

1 Die Düngung der Weideflächen muss auf eine ausgewogene und artenreiche Zusammensetzung der Pflanzenbestände und auf eine massvolle und abgestufte Nutzung ausgerichtet sein. Die Düngung hat mit alpeigenem Dünger zu erfolgen. Die zuständige kantonale Fachstelle kann die Zufuhr von alpfremden Düngern bewilligen.

2 Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht ausgebracht werden.

 Art. 31 Zufuhr von Futter

1 Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.

2 Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.

Im Dunkel der Nacht verschwinden die Gülleflächen. Copyright: Emil Meierhans

Im Dunkel der Nacht verschwinden die Gülleflächen. Copyright: Emil Meierhans

3 Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

15.9.20 HOME

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