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Unsere erfolgreichen Lobbyisten: Fonduefestival und Käseexport

23. November 2022
Heidi tischt ein- bis zweimal jährlich Fondue auf, denn es ist eine üppige Mahlzeit. Sie verrät ihr (variables) Rezept nicht. Es kann auch einmal Bündner Käse drin sein!

Heidi tischt ein- bis zweimal jährlich Fondue auf, denn es ist eine üppige Mahlzeit. Sie verrät ihr (variables) Rezept nicht. Es kann auch einmal Bündner Käse drin sein!

In der Freiburger Käseindustrie ist der Klimawandel noch nicht angekommen, erst die Energiekrise. Vom 17. bis 20.11.22 fand in Fribourg das erste Schweizer Fonduefestival statt. Es soll künftig alle zwei Jahre wiederholt werden. Der Erfolg war gross, gab es doch vor dem Eingang des riesigen Zelts lange Schlangen und die Wartezeit betrug bis zwei Stunden.

Kritik kommt nicht nur von den MarkthändlerInnen, welche seit einem Monat in die kleinen engen Seitenstrassen ausweichen mussten und Umsatzeinbussen bis 30% erleiden, sondern auch von der Politik, denn das Fonduezelt wird mit Öl beheizt. «Heizöl schadet der Umwelt. Das Zelt ist riesig. Es hat ein Volumen von mehreren Familienwohnungen», moniert der SP-Lokalpolitiker Marc Vonlanthen gegenüber SRF. «Wir sind mitten in einer Energiekrise. Wir sprechen ständig von Nachhaltigkeit. Aber so eine Infrastruktur ist definitiv nicht nachhaltig.»

Erstaunlich ist die Antwort des ehemalige Freiburger Stadtpräsidenten und Nationalrat, Dominique de Buman, der das Fonduefestival organisiert. Er sagte zu SRF: „Wir haben bereits vor vier Jahren mit der Planung des Festivals begonnen. Da war die Energiekrise noch kein Thema.“ Hallo, Herr Buman, aber die Folgen der Klimaerwärmung sind schon viel länger sichtbar.

40% des Schweizer Käses wird exportiert

Die Schweizer Bauern und die Milchindustrie produziert gerne Käse für den Export. Die Umweltkosten dieses nicht nachhaltigen Wirtschaftens bleiben in der Schweiz. Seit einiger Zeit bringt man sogar den Chinesen das Fondue-Essen bei. Für wen ist der Exportkäse? Für die Hungernden in aller Welt? Profitieren davon die ausgebeuteten und vom Auslöschen bedrohten Uiguren?

Interpellation zur Exportfinanzierung

Die Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel reichte am 17.3.22 die Interpellation 22.3291 ein. Der Bundesrat wurde gebeten, Transparenz für die Steuerzahlenden bei der Finanzierung der Milchproduktion für den Käseexport, aber auch bei weiteren exportierten Produkten herzustellen.

Begründung: Der Selbstversorgungsgrad mit pflanzlichen Produkten liegt bei rund 40 Prozent, jener von Milch und Fleisch bei 100 Prozent. Das liegt daran, dass die Tierproduktion im Gegensatz zur Pflanzenproduktion stark gefördert wird. Heute werden rund 40 Prozent der Käseproduktion exportiert. Der Export nimmt zu und damit auch die Subventionen in Form von Direktzahlungen und Absatzförderungsmassnahmen, welche für eine exportorientierte Milchproduktion eingesetzt werden. Diese Subventionen durch die Schweizer Steuerzahlenden kommen schlussendlich gut situierten Personen in den Exportländern zugute.

Gleichzeitig ist die Auslandabhängigkeit für pflanzliche und besonders proteinreiche pflanzliche Lebensmittel besonders gross. Auch die Abhängigkeit von Butter hat durch die steigende Nachfrage nach Käse zugenommen. Tausende von Tonnen Butter wurden seit 2020 in die Schweiz importiert.

Der pro-Kopf-Fleischkonsum in der Bevölkerung ist seit Jahren rückläufig. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung isst heute sogar überwiegend (20,5%) oder ausschliesslich vegetarisch (4,1%) oder vegan (0,6%). Die Anzahl der Veganer hat sich im Jahr 2021 verdoppelt. Vor diesem Hintergrund würde die vermehrte Produktion von pflanzlichen (statt tierischen) Eiweissen einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit in der Schweiz und zur Erreichung der Ziele des Absenkpfads Stickstoff leisten.

Der Bundesrat wird gebeten, Transparenz für die Steuerzahlenden bei der Finanzierung der Milchproduktion für den Käseexport, aber auch bei weiteren exportierten Produkten herzustellen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch ist die Gesamtsumme an Direktzahlungen, Absatzförderungen und weiteren Produktionsstützungsmassnahmen, welche in die Produktion und den Absatz des Export-Käses fliessen?

Antwort Bundesrat:

1. Der Bund richtet für sämtliche Verkehrsmilch eine Zulage von 5 Rp. pro Kilogramm vermarktete Milch aus. Für Milch, die zu Käse verarbeitet wird, wird zudem eine Zulage von 10 Rp. pro Kilogramm bezahlt. Die Zulage für verkäste Milch soll seit der Liberalisierung des Käsemarktes mit der EU die Milchpreisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU ausgleichen. Wird die Milch ohne Fütterung von Silage produziert und zu Rohmilchkäse verarbeitet, kommt zusätzlich noch die Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp. pro Kilogramm hinzu. All diese Milchzulagen sind nicht an eine Exportleistung gebunden. Im 2021 hat der Bund die verkäste Milchmenge mit Zulagen in der Höhe von total 318,7 Mio. Fr. unterstützt.

In der Schweiz wurden 2021 rund 3,4 Millionen Tonnen Milch vermarktet. Knapp 47% dieser Milchmenge wurde zu total 207’155 Tonnen Käse verarbeitet. Davon wurden rund 77’779 Tonnen exportiert, was einem Exportanteil von 38% an der Käseproduktion entspricht. Aus der Exportstatistik lässt sich mit der Annahme einer Ausbeute von 10% bei der Käseherstellung und aufgrund des Anteils von Rohmilchkäse abschätzen, dass ca. 134 Mio. Fr. der Zulagen dem exportierten Käse zugekommen sind. Im 2021 hat die Schweiz auch 75’788 Tonnen Käse importiert. Mit den zunehmenden Importen konnte in den letzten Jahren ein grosser Teil des steigenden Käsekonsums in der Schweiz abgedeckt werden.

Für gemeinsame Marketingaktivitäten für Schweizer Käse im Ausland wurden 2021 im Rahmen der Absatzförderung 22,9 Mio. Fr. (inkl. Exportinitiativen) ausbezahlt.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die sogenannten Tierbeiträge grösstenteils in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert, weil sie zu einem Intensivierungsanreiz in der Tierhaltung führten. Die Direktzahlungen werden seither mit Ausnahme der Tierwohlbeiträge als flächenbezogene Zahlungen ausgerichtet. Betriebe mit Milchkühen würden somit für ihre Flächen auch Direktzahlungen erhalten, wenn sie aus der Milchproduktion aussteigen würden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Daten zu den Direktzahlungen der Betriebe mit Milchkühen ausgewertet. Dabei wurden die Direktzahlungen dieser Betriebe für ihre Grünflächen und Maisflächen auf die von ihnen gehaltenen Milchkühe und die anderen Rauffutterverzehrer umgelegt. Daraus ergibt sich eine grobe Schätzung von rund 900 Mio. Fr. an Direktzahlungen (inkl. Sömmerungs- und Alpungsbeiträge), die 2021 an die Betriebe mit Milchkühen in der Schweiz ausgerichtet wurden. Die Summe an Direktzahlungen, die an Milchkühe mit Verkehrsmilchproduktion fliesst ist, wird damit jedoch überschätzt, da nicht alle Betriebe mit Milchkühen auch Verkehrsmilch abliefern. Für die weitere Zuordnung dieser Direktzahlungssumme auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten. Die resultierende Schätzung wäre aufgrund der Fehlerfortpflanzung kaum sinnvoll zu interpretieren.

2. Wie gross ist die für den Käseexport benötigte Nutzfläche in der Schweiz? Wie viel Fläche im Ausland kommt durch das importierte Kraftfutter für die Milchkühe, welche Milch für den Export-Käse produzieren, dazu?

Antwort Bundesrat:

2. Gemäss der Auswertung des BLW bewirtschafteten Betriebe mit Milchkühen 2021 eine Grünfläche von rund 520’000 Hektaren und bauten auf rund 30’000 Hektaren Mais an. Wie bei der Beantwortung der Frage 1 wird hier angenommen, dass die Erträge dieser Flächen hauptsächlich zur Fütterung der auf den Betrieben gehaltenen Milchkühe verwendet werden. Der gesamte Kraftfutterverbrauch beträgt in der Schweiz jährlich rund 1,6 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon werden 60% importiert. Etwa 0,45 Millionen Tonnen werden an Rinder verfüttert. Bei unterstellten Anteilen von 70% Getreide und 30% eiweissreichen Produkten wie Sojaschrot (Nebenprodukt aus der Sojaölgewinnung) resultiert ein Bedarf an Getreide von rund 315’000 Tonnen und an Sojabohnen von rund 170’000 Tonnen. Dies entspricht bei mittleren Erträgen von 7 Tonnen Futtergetreide und 3 Tonnen Sojabohnen je Hektar einer Getreideanbaufläche von 45’000 Hektaren und einer Sojabohnenanbaufläche von 57’000 Hektaren im Ausland für die Rindviehfütterung. Schätzungsweise 75 % des importierten Kraftfutters für die Rindviehfütterung wird für Milchkühe verwendet. Für eine weitergehende Aufschlüsselung auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten.

3. Wie hoch sind die Umweltkosten wie Ammoniak-Emissionen, Stickstoffbelastung, Antibiotikaeinsatz, Biodiversitätsverlust etc. welche der Milchproduktion zugunsten des Käseexportes zugewiesen werden kann? Falls diese Kosten nicht bekannt sind, warum nicht und bis wann kann das Bundesamt für Landwirtschaft BLW diese Umweltkosten ausweisen?

Antwort Bundesrat:

3. In seiner Antwort auf die Interpellation Weibel 16.3512 hat der Bundesrat die Folgekosten von Stickstoffemissionen (N) für die Gesundheit und die Umwelt auf der Basis der Emissionen von 2014 im Bereich von 860-4300 Mio. Fr. pro Jahr geschätzt. Die umweltrelevanten Stickstoffemissionen der Landwirtschaft von ca. 80’000 Tonnen N pro Jahr tragen zu rund 60 % zu diesen Folgekosten bei. Davon sind ca. 50’000 Tonnen N auf Ammoniak- und Nitratemissionen zurückzuführen, die mit der Rindviehhaltung einschliesslich der Futterproduktion verbunden sind. Die externen Kosten, welche der Anbau von importiertem Futter im Ausland verursacht, müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Einen verlässlichen und wissenschaftlich abgestützten Schlüssel zur Verteilung der externen Kosten auf die Produkte Milch und Fleisch aus der Schweizer Rindviehhaltung oder sogar auf die exportierte Käsemenge gibt es nicht. Zu den Umweltkosten des Antibiotikaeinsatzes liegen keine Studien vor.

4. Stimmt es, dass wegen den stark gestiegenen Käseexporten mehr Butter importiert werden muss, weil für die Butterproduktion aus Schweizer Milch die Milchmenge fehlt? Falls das stimmt, was sagt der Bundesrat dazu?

Antwort des Bundesrats:

4. In den vergangenen Jahren konnte ein stetiger Anstieg der Käseproduktion verzeichnet werden. Aufgrund der eher rückläufigen Milchproduktion stand somit weniger Milch für die Herstellung von Butter zur Verfügung. Die tiefere Produktionsmenge an Butter im Inland und die gleichzeitig höhere Nachfrage im Inland (u.a. wegen der Corona-Massnahmen) haben bereits in den Jahren 2020 und 2021 zu Butterknappheit und einem entsprechenden Importbedarf geführt. Die Butterimporte im 2020 und 2021 haben rund 14 % bzw. 6 % der in der Schweiz produzierten Buttermenge ausgemacht.

Mit einer leichten Zunahme der Milchproduktionsmenge wird erst mit Beginn der neuen Grünfuttersaison ab Mai 2022 gerechnet. Gleichzeitig geht die Branche von einem weiteren Wachstum bei der verkästen Milchmenge von 1,5 % im Vergleich zu 2021 aus. Somit fliesst momentan weniger Milch in die Butterherstellung als in den Vorjahren, was gegen Ende Jahr ohne Importe zu einer Butterknappheit führen würde. Die Wertschöpfung pro Kilogramm Milch ist höher, wenn daraus Käse hergestellt wird als wenn die Milch beispielsweise zu Butter oder Milchpulver verarbeitet wird. So gesehen kann die steigende Käseproduktion als positive Entwicklung gewertet werden.

5. Wie hoch sind die Exportfördermassnahmen und Anschubfinanzierungen des Bundes für weitere Schweizer Qualitätsprodukte wie Teigwaren mit Schweizer Freilandeiern, Bergkräuter, Früchte und weitere Schweizer Produkte?

Antwort des Bundesrats:

5. Im Rahmen von Exportinitiativen werden verschiedene Projekte bei Marketing-Kommunikationsmassnahmen unterstützt. Im 2020 waren es neben dem Käseexport Vorhaben in der Höhe von rund 0,24 Mio. Fr. in den Bereichen Rindergenetik, Marketinggrundrauschen China und Plattform Agrarexport. Für 2021 wurden Vorhaben in der Höhe von rund 0,8 Mio. Fr. in den Bereichen Fleisch, Rindergenetik und Plattform Agrarexport verfügt.

6. Sind diese Subventionen WTO-kompatibel?

Antwort des Bundesrats:

6. Die verschiedenen Milchzulagen sowie die Absatzförderung von Käse sind kompatibel mit dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft. Erstere bleiben unter dem rechtlich verbindlichen, jährlichen Maximalbetrag der Schweiz. Letztere sind aufgrund ihrer nicht-handelsverzerrenden Natur nicht eingeschränkt. Darüber hinaus verstossen die Zahlungen nicht gegen das Verbot von Exportsubventionen (insbesondere im WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen), da sie nicht von einer Ausfuhrleistung abhängig sind. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit für einen Handelspartner, diese internen Stützungsmassnahmen der Schweiz anzufechten und gegebenenfalls Ausgleichszölle zu erheben, falls er eine Schädigung seiner Produktionsbranche durch diese Zahlungen nachweisen kann. In jüngerer Zeit erhielt die Schweiz im WTO-Agrarausschuss Fragen zur WTO-Rechtmässigkeit dieser Zahlungen.

Heidis Frage: „Wollen wir die Reichen im Ausland subventionieren und den Selbstversorgungsgrad für pflanzliche Produkte weiterhin künstlich tief halten?“

Freiburger Käse Das erste Schweizer Fonduefestival sorgt für Ärger. SRF 18.11.22

Die Herkunft des Schweizer Käse-Fondues ist unklar. NZZ 11.12.17

22.3291 Interpellation Mehr Transparenz beim Lebensmittelexport und -import, eingereicht von: Schneider Schüttel Ursula

Ein Schweizer kreiert in Schanghai das Käsefondue à la chinoise. Matthias Müller, NZZ 26.1.21

Bundesrätin Viola Amherd und die Trinkwasserinitiative: von logischem Denken und Ehrlichkeit

6. Juni 2021
Bundesrätin Viola Amherd, Tagesschau SRF vom 20.5.21.

Bundesrätin Viola Amherd, Tagesschau SRF vom 30.5.21.

Diese Geschichte fängt mit einer Kaffeetasse an. Eine Leserin schrieb Heidi am 31.5.21: „Kannst du Ansprachen wie gestern die von Viola Amherd in der Tagesschau über die Initiativen noch hören? Hast du nicht so eine Wut, dass du die Kaffeetasse gegen den TV wirfst??“ Heidi antwortete, dass sie das gar nicht tun könne, denn sie hat keinen TV. Der Compi ist ihr zu schade dafür, die Tasse auch. Heidi trinkt selten Kaffee, wenn dann aus einer Mokkatasse, welche sie als Fünfjährige mit Blumen bemalt hatte; das Geld war mühsam von der Mutter zusammengespart worden.

Damit schien die Sache erledigt.

Pestizide: kein Schaden für Mensch und Umwelt

Heute (6.6.21) aber berichtete Urs P. Gasche im Infosperber über eben diese Ansprache. Also startete Heidi diesen Teil der Tagesschau vom 30.5.21 und hörte einleitend von Viola Amherd schöne beruhigende Worte. Zuviel wurde es ihr dann als Amherd sagte: „… Ich kann Ihnen versichern, unser Wasser kann bedenkenlos getrunken werden. Der Bund sorgt bereits heute mit strengen Vorschriften dafür, dass in der Landwirtschaft nur so viel Pflanzenchutzmittel eingesetzt werden dürfen, dass weder Mensch noch Umwelt zu Schaden kommen. Diese Vorschriften werden laufend verschärft.“

Die Verteidigungsministerin verteidigt also LandwirtInnen und PolitikerInnen mit schönfärbenden Worten. Was nützen strenge Vorschriften, wenn sie nicht kontrolliert und eingehalten werden? Woher nimmt die Verteidigungsministerin das Wissen, dass weder Mensch noch Umwelt zu Schaden kommen, wo doch wissenschaftlich erwiesen ist, dass für einen namhaften Teil des Biodiversitätsverlusts die Pestizide verantwortlich sind. Das Sterben findet statt, denn Pestizide wurden entwickelt zum Töten, zum Töten von Insekten, Pilzen und Pflanzen, aber es trifft auch Nützlinge und Unbeteiligte und kann unserer Gesundheit schaden. Das ist heute Allgemeinwissen. Wer das in der Funktion eines Bundesrates bestreitet, ist nicht unwissend, sondern lügt. Auch den Vögeln geht es schlecht.

Zudem hat der Bund keine seriöse Statistik über die Pflanzenschutzmittelverkäufe, ist auf die Angaben der Chemischen Industrie angewiesen. Wie ehrlich diese sind, weiss niemand. Und wer, wie Heidi, regelmässig das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft konsultiert, weiss welche Gefahren mit dem Einsatz vieler Pestizde verbunden sind. Es sind zahlreiche Mittel zugelassen, welche das Kind im Mutterleib, die Fruchtbarkeit oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen können. Zudem sind sehr, sehr viel Pestizide sehr schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Kein Schaden, aber laufend Verschärfung der Vorschriften?!

Amherd sagt also, dass nur so viele Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, dass weder Mensch noch Umwelt zu Schaden kommen … und fährt fort: „Diese Vorschriften werden laufend verschärft.“ Das ist eine äusserst erstaunliche Aussage und zudem sehr unökonomisch oder eher unlogisch. Vorschriften sind unbeliebt, da sie einschränken und meistens kosten. Wie kommt der Bundesrat auf die Idee, Vorschriften laufend zu verschärfen, wenn die heutigen Vorschriften schon genügen, weder Mensch noch Umwelt schädigen? Oder sind etwa die Vorschriften gut, aber die LandwirtInnen die Bösen? Tatsache ist, dass wir ein grosses Umweltproblem haben, und zwar seit Jahrzehnten. Etwa beim Nitrat im Grundwasser seit drei Jahrzehnten kein Fortschritt, bei den Ammoniakemissionen sind wir an dritter Stelle in Europa usw. Dazu gibt es viele Berichte, Berichte, Berichte, Bundesratsberichte, Agrarberichte, Umweltberichte … aber genützt haben sie bisher wenig.

Prophylaktischer Antibiotika-Einsatz ist immer noch erlaubt

Das Halbieren eines Verbrauchswertes wie beim Verkauf von Antibiotika ist nicht aussagekräftig, wenn der Ausgangswert hoch war. Amherd: „Das Kernanliegen der Initiative wurde also bereits umgesetzt.“ Das ist eine klar Lüge, denn die Trinkwasserinitiative will den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika verbieten. Entgegen den Behauptungen von Markus Ritter, Präsident Schweizerischer Bauernverband (SBV) & Co., ist dieser nach wie vor erlaubt und Tierärzte verdienen gut daran, verschreiben auch Reserve-Antibiotika, die für die Menschen wichtig wären. Wussten Sie, liebe LeserInnen, dass noch vor wenigen Jahren die Bauern Antibiotika auf Vorrat einfach im Medikamentenschrank hatten? Prophylaktischer Einsatz ist ein Zeichen für schlechte Haltungssysteme und muss daher grundsätzlich angegangen werden. Der Antibiotiaeinsatz ist noch immer ein Problem. Wieso gibt es das zweite Nationale Forschungsprogramm zum Problem? NFP72: „Gülle und Mist, die in der Landwirtschaft als organische Dünger verwendet werden, sind mit vielen Antibiotikaresistenzen belastet. Wir untersuchen, mit welchen Behandlungen die Anzahl und Vielfalt der Antibiotikaresistenzen reduziert werden kann.“

Bundesrat ignoriert Klimaerwärmung und Empfehlungen WHO

Einmal mehr wird das Märchen vom Mehrimport erzählt. Wenn der Bundesrat das Klimaproblem und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ernst nehmen würde, dann müsste man auch in der Schweiz den Fleischkonsum drastisch senken, und zwar auf einen Drittel des heutigen Konsums. Viel Ackerland würde dann frei für den Anbau von pflanzlicher Nahrung, so dass der Selbstversorgungsgrad markant steigen und der Import sinken würde. Auch könnten wir weniger tierische Produkte wie Käse exportieren. Das muss man in den nächsten zehn Jahren sowieso angehen, aber vermutlich ist der Wille nicht da! Die Trinkwasserinitiative kann hier einen Beitrag leisten, indem sie den Import von Futtermitteln unterbinden will, was den Tierbestand senken würde, ein Ziel das in AP 22+ vorgesehen war, aber vom Parlament auf Wunsch von Markus Ritter im trüben Wasser versenkt wurde.

Geringer Nutzen des Ökologischen Leistungsnachweises

Mit dem Ausstieg aus dem Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) wird regelmässig Angst gemacht, weil das Volk die Realität nicht kennt. Er ist in wesentlichen Punkten nicht einmal das Gesetz, hat seit dessen Existenz wenig zur Verbesserung der Umweltsituation gebracht, also bringt der Ausstieg aus dem ÖLN den Bauern, die sich an die Gesetze halten, wenig, wie das ehrlicherweise ein grosser Gemüseproduzent im Seeland Heidi gegenüber zugegeben hatte. Auch er wirtschaftet am Limit und könnte gar nicht weiter intensivieren.

Viel BlaBla in 2:57

Amherd: „Bundesrat und Parlament schützen unser Wasser, unsere Gesundheit und unsere Natur bereits heute. Aus all diesen Gründen empfehlen Ihnen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung abzulehnen.“

Unglaublich, wieviele Lügen, Halbwahrheiten und Schönrederei in zwei Minuten und 57 Sekunden Platz haben!

Wir und die Umwelt brauchen 2x JA

Heidi empfiehlt Ihnen, beide Initiativen anzunehmen: 2x JA. Umweltanliegen werden regelmässig in der Umsetzung stark verwässert. Es ist also klar, dass weder die Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide noch die Trinkwasserinitiative gemäss den Wünschen der InitiantInnen umgesetzt werden. Die Initiative der Fischer war ein trauriger Beweis für die Mentalität unseres Parlaments in Umweltfragen. Selbst die damalige Bundesrätin Doris Leuthard hatte das Parlament diesbezüglich energisch gerügt – ohne Erfolg!

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Urs P. Gasche, Infosperber vom 6.6.21:

Doch, Viola Amherd, unser Trinkwasser ist gefährdet

In Landwirtschaftszonen enthält Hahnenwasser Rückstände von durchschnittlich 5 Pestiziden. Das ergab eine Stichprobe des K-Tipp.

In ihrer Abstimmungsbotschaft am Fernsehen meinte Bundesrätin Viola Amherd treuherzig:
«Ich kann Ihnen versichern, unser Wasser kann bedenkenlos getrunken werden
Kaum damit einverstanden sind die 2500 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Höri im Zürcher Unterland: Ihr Trinkwasser enthält Rückstände von 16 verschiedenen Pestiziden. Es war der höchste Wert einer Stichprobe, die der K-Tipp in zwanzig Haushalten in der Nähe von Landwirtschaftszonen in der Deutsch- und Westschweiz erhoben hat. Im Durchschnitt fand der Kassensturz Rückstände von vier verschiedenen Pestiziden.

Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. Unsere gesamte Gewässerverschmutzung ist hausgemacht. Noch sind wir stolz darauf, dass man in der Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen Länder – das Trinkwasser auch ohne grossen Chlorzusatz bedenkenlos trinken kann. Doch dieses Privileg riskieren wir zu verlieren.

… Werden an bestimmten Standorten zu hohe Werte an Pestizidrückständen gemessen, kommt die Taktik verdünnen zum Einsatz. Das Wasser wird mit dem Wasser saubererer Quellen vermischt, so dass die Grenzwerte der einzelnen Pestizid-Rückstände eingehalten werden. Solange diese Verwässerungspolitik möglich ist, kann die Bunderätin weiterhin verkünden:

«Bedenkenlos trinken».

Lesen Sie hier weiter: Doch, Viola Amherd, unser Trinkwasser ist gefährdet, Urs P. Gasche, Infosperber vom 6.6.21

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Studie zu Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen

23. Mai 2021

.Es wird gemunkelt …

Taktik!

Taktik

Vision Landwirtschaft hat am 16.5.21 eine Publikation Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen veröffentlicht. Hier ein kleiner Auszug aus der 24-seitigen Studie:

Gut ein Drittel der Schweizer Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Ohne das  Sömmerungsgebiet (Alpweiden) entspricht die Fläche ziemlich genau ein Viertel der Landesfläche – 1 Million Hektaren. Wie diese Flächen genutzt werden, hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt – die Luft, die Oberflächengewässer, das Grundwasser, die Landschaft und die Biodiversität – auch weit über die Landwirtschaftsflächen hinaus.

Dadurch bestimmt die Landwirtschaft die Umwelt von uns allen. Wir können im Laden zwar zwischen Bio- oder anderen Produkt-Segmenten wählen, aber die von der Landwirtschaft geprägte Umwelt konsumieren wir gemeinsam. Niemand kann sich ihr entziehen, und sie ist für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden wichtig.

Bestehende Publikationen des Bundes befassen sich vor allem mit Umweltauswirkungen der Landwirtschaft auf nationaler Ebene. Wie aber sehen die Auswirkungen auf regionaler Ebene aus? – Der vorliegende Bericht wirft einen Blick auf den Zustand der durch die Landwirtschaft geprägten Umwelt in den Kantonen.

Wie die Kantone bei den Umweltkennzahlen abschneiden, liegt aber nicht nur an Produktionsweisen, sondern auch an den natürlichen Voraussetzungen, welche die Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ackerbau, Milchwirtschaft, Rebbau, usw. bestimmen. Zudem entscheiden nicht – oder nicht hauptsächlich – die Kantone, welche Produktionsweisen wie unterstützt werden, sondern der Bund. Der Spielraum der Kantone ist begrenzt. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen zu berücksichtigen.

Diese Zusammenstellung von Umweltdaten hat nicht die Absicht, den Ursachen der Umweltauswirkungen nachzugehen. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf bereichsspezifische Studien. Einige sind im Kapitel „Erläuterungen zu den Daten“ aufgeführt.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Landwirtschaft in den Kantonen und es werden Kennzahlen zu den Umweltauswirkungen der Landwirtschaft – von den Umweltbelastungen durch Nährstoffe und Pestizide in Gewässern, naturnahen Flächen und im Grundwasser bis hin zu Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Landschaft aufgezeigt.

5 Stickstoffeintrag aus der Luft

Der übermässige Eintrag von Stickstoffverbindungen (Nitrit, Nitrat, Ammoniak, Ammonium) führt zur Eutrophierung (Überdüngung) von sensitiven Ökosystemen, trägt zur Bodenversauerung bei und kann zu einer erhöhten Nitratauswaschung und einer damit einhergehenden Auswaschung von Nährstoffen im Boden führen. Zusätzlich wird in den Böden die Produktion von Lachgas (Klimagas) erhöht.

Rund 70 Prozent der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe stammen aus der Landwirtschaft (BAFU & BLW 2016). Zwei Drittel der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe sind Ammoniakemissionen, zu denen die Landwirtschaft über 90 Prozent beiträgt. Davon wiederum werden 78 Prozent von Rindvieh, 15 Prozent von Schweinen und 4 Prozent von Geflügel verursacht. Die Ammoniak-Emissionen entstehen vorwiegend beim Ausbringen von Gülle und Mist (43%), in Stall und Laufhof (37%) und beim Lagern von Dünger (17%). Die weit über den Grenzwerten liegenden Immissionen (Stickstoff-Eintrag) sind zu einem grossen Teil auf die importierten Futtermittel zurückzuführen (s. Anhang B).

5.2 Naturnahe Lebensräume mit zu hohen Stickstoffeinträgen

Anteil der naturnahen Lebensräume (wie Moore, Wälder, Trockenwiesen), in denen die Grenzwerte (Critical Loads of
Nitrogen) überschritten werden (in Prozent).
In den meisten Kantonen ist der Stickstoffeintrag aus der Luft fast flächendeckend zu hoch.

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

6 Pestizide

Pestizide oder Pflanzenschutzmittel, die auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden, töten aber nicht nur Tiere und Pflanzen ab, die der Landwirtschaft schaden, sondern auch zahlreiche andere wildlebende Organismen. Betroffen sind ganze Nahrungsketten (Pflanzen > Pflanzenfresser und Bestäuber; Insekten > Vögel > Greifvögel; Wasserinsekten > Fische > Raubfische). Darüber hinaus belasten Pestizide Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird. Werden problematische Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen, so belasten die Stoffe und ihre Abbauprodukte das Grundwasser teilweise noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinaus.

Anzahl Applikationen, Wirkstoffmengen und Einzelstoff-Konzentrationen im Grundwasser sind nur begrenzt aussagekräftig. Bewertungen der Toxizität sind anhand der verfügbaren Daten nur sehr begrenzt möglich.

6.4 Pestizide im Grundwasser

Pestizid-Metaboliten: Anteil der Messstellen mit maximalen Einzelstoff-Konzentrationen > 0.1 Mikrogramm (µg) pro Liter (in Prozent)
Pestizid-Metabolen sind (organische) Abbauprodukte von Pestizid-Wirkstoffen.

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Lesen Sie den ganzen Bericht, den Sie hier finden: Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen. Vision Landwirtschaft 2021

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4aqua: Wie gesund ist dein Trinkwasser und wieso ist es in Gefahr?

4. Mai 2021

Copyright: 4aqua.ch

4aqua, die Stimme des Wassers, hat aufschlussreiche Videos veröffentlicht. Heidi stellt Ihnen heute eines davon vor. Es zeigt die Wirkung von Stickstoffverbindungen auf die Natur und unsere Körper.

Wie gesund ist dein Trinkwasser und wieso ist es in Gefahr? Video 4:26, 4aqua.

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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Luzern verweigert dringende Schritte für die Umwelt

13. März 2021
Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft "darf" weiterhin ungestraft verschmutzen.

Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft „darf“ weiterhin ungestraft verschmutzen.

52’830’427 Franken Bundesgelder für Luzerner Seen

Im Rahmen der „Gewässerschutzprojekte“ nach Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes zahlten wir von 1999 bis 2019 über die Bundessteuern an die „Sanierung“ der drei Luzerner Seen Sempachersee, Hallwilersee und Baldeggersee Ökologische Direktzahlungen (!!!) von total 52’830’427 Franken.

Auch die Luzerner SteuerzahlerInnen haben viel Geld in die „Nichtsanierung“ der Seen gesteckt. Hinzu kommen Gemeindebeiträge. Wie viele Steuergelder hat Agroscope für die Überdüngungsforschung an den innerschweizer Seen ausgegeben? Sogar das BLW wollte das Gülleregime längst verschärfen. Aber es geschieht einfach nix! Einfach nix! Wozu sind Gesetze da? Und Direktzahlungen fliessen, fliessen, fliessen … Wie unendlich geduldig sind wir? Zahlen, zahlen, zahlen …

Medieninformation BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF Luzern vom 11.3.21:

Die Luzerner Regierung weist die Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen zurück und entscheidet sich damit bewusst dafür, weiterhin Umweltgesetze zu verletzen, Lebensräume zu zerstören und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. «Wir sind fassungslos, dass der Kanton noch immer nicht erkennt, dass er dringend handeln muss», sagt Katja Dürst von Pro Natura Luzern.

Die beschwerdeführenden Organisationen prüfen nun weitere Schritte. Im Kanton Luzern gelangen seit Jahrzehnten viel zu viel Ammoniak und  Phosphor aus der Landwirtschaft in die Umwelt. Dennoch setzt das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD nicht genügend griffige Massnahmen durch. Die vom Departement verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die auf Bundesebene gesetzlich verankerten Umweltziele zu erreichen. Die kantonalen Verbände von Pro Natura, WWF und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU hatten deshalb im August zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BUWD eingereicht. Die Organisationen forderten, dass der Kanton weitere Massnahmen ergreift oder allenfalls zusammen mit dem Bund einen Notfallplan zwecks Gesetzesvollzug erarbeitet.

Heute (11.3.21) hat der Regierungsrat als Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde kommuniziert, dass die definierten Ziele ausreichen würden. Dass die Chance nicht genutzt wird, um gegenüber der Gesamtbevölkerung sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, bedauern wir sehr», sagt Tamara Diethelm vom WWF Luzern. Die Umweltorganisationen prüfen deshalb weitere Schritte.

Der Status Quo ist fatal für Mensch und Umwelt

«Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt sind sehr ernst, betont Maria Jakober von BirdLife Luzern: «Die Biodiversität etwa ist nicht zuletzt aufgrund negativer Auswirkungen der Landwirtschaft bereits besorgniserregend zurückgegangen.» Die Probleme sind im Kanton Luzern noch gravierender als in anderen Regionen der Schweiz (siehe Fakten unten). Deshalb wäre ein entschiedeneres Handeln der Regierung angezeigt. «Die Massnahmen, die der Kanton für die nächsten Jahre in Aussicht stellt, reichen nicht», bilanziert Daniel Ess von Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz: «Der Kanton gefährdet damit die Umwelt, unsere Gesundheit und das Leben künftiger Generationen.»

Die Fakten

97% des Ammoniaks, das im Kanton Luzern in die Umwelt gelangt, stammt aus der Landwirtschaft. Die Grenzwerte von Ammoniak, das über die Luft Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume überdüngt, werden gebietsweise um einen Faktor zwei bis drei überschritten. Die mit Phosphor überversorgten Böden sind einerseits eine auf die Landwirtschaft zurückzuführende Altlast, andererseits eine Folge der ungenügend eingeschränkten Düngevorgaben. Mit jedem Regen wird das übermässig vorhandene Phosphor ausgewaschen und in die Mittellandseen geschwemmt. Diese Probleme sind im Kanton Luzern besonders ausgeprägt, da hier seit Jahrzehnten überdurchschnittlich viele Nutztiere gehalten werden – mehr, als der Boden und die Umwelt ertragen. Die Umweltverbände fordern deshalb seit Jahren auch eine Reduktion der Nutztierbestände.

Die Folgen der Emissionen sind gravierend: Die durch das Ammoniak über die Luft gedüngten Wiesen und Weiden verarmen, Magerwiesen und Moore werden schleichend zerstört, die Biodiversität nimmt ab. Die Wurzeln von Bäumen werden geschwächt, gleichzeitig wachsen die Bäume schneller. Die Wälder verlieren so ihre Stabilität und Schutzfunktion. Ammoniak in der Luft ist nicht zuletzt auch für den Menschen gesundheitlich bedenklich, Asthma oder Lungenkrankheiten über Feinstaubbildung sind die Folgen.

Die hohen Phosphor-Einträge belasten den Sempachersee, den Baldeggersee und den Hallwilersee seit Jahrzehnten. Algenwachstum, Sauerstoffmangel und Fischsterben sind die Folgen. Die Seen müssen deshalb seit bald 40 Jahren «beatmet» werden, finanziert mit Steuergeldern.

BirdLife Luzern

Pro Natura Luzern

WWF Luzern

Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern. Heidis Mist 31.8.20

30 Jahre Sempachersee-Sanierung

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Nitratprojekte Kanton Aargau, Heidis Mist 20.6.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Nitratpilotprojekt Gäu Kanton Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil. Heidis Mist 26.11.16

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Willkommen im Land der JauCHe!

8. März 2021

Ein Leser schrieb Heidi aufgrund ihres Artikels Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie!

„Auch wir leiden ungefähr einen Monat im Frühling jedes Jahr unter Güllegestank. Meine Fragen:

  • Gibt es kein Menschenrecht auf REINE Atemluft?
  • Gibt es Grenzwerte für Ammoniak in der Atemluft?
  • Könnte ich mit den propagierten Ammoniakmessstreifen eine Klage einreichen und diese als Beweismittel einsetzen?“

Saubere Luft als Menschenrecht wird häufig zitiert, denn v.a. in Grossstädten ist die Luft meist schlecht. Im Immisonsschutzbericht von Sachsen-Anhalt steht: „Saubere Luft ist ein Menschenrecht. Dort, wo die Luft mit Schadstoffen belastet ist, soll sie sauberer werden und wo sie eine hohe Qualität aufweist, soll keine Verschlechterung eintreten.“

Agrarbericht 2020 über Ammoniakemissionen

Der grösste Anteil des Ammoniaks aus der Landwirtschaft entweicht im Stall/Laufhof und bei der Gülleausbringung (je zwischen 32 und 35%). Die Entwicklung des Tierbestandes hat einen grossen Einfluss auf die Ammoniakemissionen. Dieser ist aber seit 25 Jahren konstant hoch, demzufolge auch die Ammoniakemissionen!

Der Bundesrat hat Massnahmen beschlossen

Das Umweltziel „Ammoniakemissionen“ ist längst nicht erreicht. Der Bundesrat hat u.a das Folgende beschlossen: Nachdem Verfahren zur emissionsarmen Ausbringung von Hofdüngern während über zehn Jahren vom Bund finanziell gefördert worden sind, gilt es heute als Stand der Technik. Der Bundesrat hat beschlossen, solche Verfahren – zusammen mit der dauerhaften Abdeckung von Güllelagern – ab dem 1. Januar 2022 in der Luftreinhalte-Verordnung und in der Direktzahlungsverordnung zur Pflicht zu machen (vgl. Website BLW).

In der EU gelten seit 1.1.16 strengere Richtlinien für das Ausbringen von Gülle (Gülle ausbringen: Diese Techniken sind weiter erlaubt.) und wenn Hofdünger auf Äcker ausgebracht werden, dann müssen sie innert vier Stunden eingearbeitet werden. So hinkt die Schweiz mit Umweltmassnahmen in der Landwirtschaft oft viele Jahre hinter der EU her.

Statt Grenzwert „Critical Level/Load“

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) legt keinen Immissionsgrenzwert für Ammoniak fest, jedoch wird der Critical Level der United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE) in der Praxis einem Immissionsgrenzwert gleichgesetzt. Er definiert die kritische Konzentration bzw. Dosis eines Schadstoffes in der Atmosphäre. Überschreitet er den Grenzwert, können bei Pflanzen, Tieren oder Menschen nachteilige Effekte auftreten. Die entsprechenden Werte für Wälder, Moore usw vielerorts überschritten, dies aufgrund des hohen Tierbestandes siehe Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie!

Zwei Beispiele für „Critical Level“ Ammoniak:

1 μg NH3/m3 für empfindliche Moose und Flechten
3 μg NH3/m3 für höhere Pflanzen

Für Menschen habe ich keinen Critical Level bzw. Load gefunden, obwohl in entsprechenden Publikationen die Gefahr für die menschliche Gesundheit fast immer erwähnt ist. Die SUVA nennt aber einen MAK-Wert für Ammoniak am Arbeitsplatz: MAK 1 = 20 ppm, MAK 2 = 14 mg/m3.

Es dürfte schwierig sein, Bauern mit einer eigenen Messung einzuklagen, obwohl saubere Luft ein Menschenrecht ist. Was du machen kannst, das ist mithilfe deiner Messungresultate Massnahmen zur Emissionssenkung zu verlangen. Die Beratung sollte hier aktiv werden. Viele Faktoren spielen eine Rolle, etwa auch Temperatur. Hilfreiche Informationen gibt es hier von Agrofutura: Wissenstransfer Ammoniak.

Nationalrat: «Schweiz ist Misthaufen Europas»

In Bundesbern befasst man sich im Moment gerade mit Nährstoffen. Der Schweizer Bauer schrieb am 5.3.21: „Der Nationalrat will eine Offenlegungspflicht für Dünger und für an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel. Er hat dies am Donnerstag mit 105 zu 89 Stimmen bestätigt. Wer die Lieferungen deklarieren muss, entscheidet gemäss dem Vorschlag des Nationalrates der Bundesrat.“ Der Ständerat hingegen sieht vor, dass Düngerlieferungen deklariert werden müssen, nicht aber die Futterlieferungen, was der Überdüngung keinen Riegel schiebt! Dieser Mist dürfte also noch nicht geführt sein!

Wenn niemand reklamiert, dann geschieht meist nichts! Dass sich die Politik überhaupt mit diesem Problem befasst, haben wir v.a. der Trinkwasserinitiative zu verdanken. Merci Franziska!

Viele Informationen zu Ammoniak auf Wikipedia

Immissionsschutzbericht 2019: Gute Luftqualität im Land. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 29.10.20

Ammoniakemissionen. Agrarbericht 2020

Nationalrat: «Schweiz ist Misthaufen Europas». Schweizer Bauer vom 5.3.21

Gülle ausbringen: Diese Techniken sind weiter erlaubt. Agrarheute
14.1.21

Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie! Heidis Mist vom 5.3.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen!

8. September 2020
In der neuen Bündner <a href="&quot;https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150&quot;" target="&quot;_blank&quot;" rel="&quot;noopener&quot;">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt." Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?<br /> In der neuen Bündner <a href="https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150" target="_blank" rel="noopener">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt

In der neuen Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: „Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt.“ Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?

Es lohnt sich immer einen Blick in den Agrarbericht des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu werfen, denn es gibt regelmässig auch Informationen zum Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt.

Die wichtigsten Agrarumweltindikatoren

Direkt-Download

Direkt-Download, Excel-Tabelle

Das BLW schreibt: „Das Gesamtbild zeigt deutliche Rückgänge der Emissionen, der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse (Input minus Output) und des Energieverbrauchs zwischen 1990 und 2000. Abgesehen von Energieverbrauch und -produktion, die beide zunahmen, stagnieren die Agrarumweltleistungen seit Beginn der 2000er-Jahre.“

Einträge von Stickstoff in die Gewässer

Obwohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das BLW 2008 Umweltziele für die Landwirtschaft festgelegt hatten, änderte sich diesbezüglich nur wenig. So heisst es im Statusbericht 2016, Seite 67 betreffend Teilziel 2 Einträge von Stickstoff in die Gewässer: „Der hohe Stickstoffüberschuss der Schweizer Landwirtschaft ist der Hauptgrund dafür, dass das Umweltziel nicht erreicht wird … Mit der Agrarpolitik 2014–2017 werden Anreize gesetzt, um diese Entwicklung zu stoppen … Die Agrarpolitik 2014–2017 hat im Bereich Stickstoff zum Ziel, bis 2017 gegenüber 2007/09 die Stickstoffeffizienz von 29 auf 33% zu erhöhen und die Stickstoffbilanzüberschüsse von 112000 Tonnen Stickstoff auf 95000 Tonnen zu senken.“ Das sind 15 Prozent! Trotz zusätzlicher „Anreize“, d.h. Steuergelder, kein Fortschritt. Das Ziel wurde weit verfehlt!

Mogelpackung „Ökologischer Leistungsnachweis“

Interessant wird es, wenn man in der Grafik schaut, was sich seit der Einführung des Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) 1997, ausser dem gestiegenen Energieverbrauch, noch verändert hat. Die Ammoniak-Emissionen haben leicht abgenommen; das festgesetzte Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent wird, wenn wir weitermachen wie bisher, in diesem Jahrhundert nicht erreicht. Einzig beim Phosphor hat der Überschuss auch nach 1997 einigermassen klar abgenommen. Aber sonst erfolgten praktisch alle Verbesserungen vor der Einführung des ÖLN. Daraus schliesst Heidi, dass der ÖLN eine riesige Mogelpackung ist, die nur dazu dient, dass man die Subventionen nicht mehr WTO-widrige bezeichnen kann.

„Ökologischer Leistungsnachweis“ tönt gut, tönt nach Optimum, was perfid ist, denn, was soll man da noch verbessern, wenn alles top ist? Er enthält aber nur mehr oder weniger das, was vorher schon war. Seit 20 Jahren gab es also wenig Fortschritt.

Neue Ziele lösen die Problem nicht!

Nun redet man von neuen Zielen und neuen Zahlen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sogar die Agrarpolitik 22+ blockiert. Aber wo bleiben die dringend nötigen Veränderungen wie die Reduktion der Tierbestände? Die Reduktion der Futtermittelimporte? Eine standortgerechte Nutzung?

PolitikerInnen schweben in den Wolken und wollen von dort die Realität nicht sehen! Sie schlucken Geld und versprechen das Blaue vom Himmel, während das BLW Jahr für Jahr einigermassen klaren Wein einschenkt. Es gibt nicht die Ausrede „Wir haben es nicht gewusst.“

Heidi meint: Es ist höchste Zeit, die grossen Probleme anzupacken, und zwar energisch!

Umweltziele Landwirtschaft, Statusbericht 2016

Agrarumweltindikatoren (AUI). Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL), gültig ab 1.1.20

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020
Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

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Lesestoff für heisse Tage: Wasser, Sauerstoff und Gülle

3. August 2018
Die Idylle trügt: In vielen Schweizer Seen mangelt es an Sauerstoff. Rund um den Sempachersee z.B. werden mehr Tiere gehalten als vor Beginn der Sanierung vor 35 Jahren.

Die Idylle trügt: In vielen Schweizer Seen mangelt es an Sauerstoff. Rund um den Sempachersee z.B. werden mehr Tiere gehalten als vor Beginn der Sanierung vor 35 Jahren.

Zur Zeit beklagen sich Leute bei Heidi über Ammoniak-Emissionen durch Gülleaustrag oder monieren, dass jetzt gegüllt statt bewässert wird. Man schliesst die Fenster und – wer kann – flüchtet z.B. an einen See.

Badefreudige geniessen das warme Wasser, doch in vielen Seen leiden die Fische unter dem tiefen Sauerstoffgehalt des Wassers. Das Problem ist alt. Der Wille zum Handeln fehlt. Man belüftet lieber auf Kosten der Steuerzahlenden Seen und lässt Gülle abtransportieren statt das Problem der hohen Tierbestände anzugehen.

In den 1960er Jahren wurden Abwasserreinigungsanlagen gebaut, in den 1980er Phosphor in Waschmitteln verboten … Wissenschaftler forderten damals schon, dass nun die Landwirtschaft dran sei. Viel ist seither nicht geschehen. Der Bauernverband lenkt vom Problem ab, also geschieht nichts Nennenswertes. Soll dies ewig so bleiben? Die Fraktionschefin der Grünliberalen, Tiana Moser will das Problem an den Wurzeln packen: Der hohe Tierbestand in der Schweiz. Wie Heidi immer wieder schreibt, ist dieser auch für die zweithöchsten Ammoniak-Emmissionen in Europa verantwortlich.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Roger Braun im St. Galler Tagblatt vom 29.7.18: Umweltschützer nehmen Gülle ins Visier: „In vielen Schweizer Seen finden die Fische nur noch mit Mühe genügend Sauerstoff zum Leben. Schuld daran sind die Bauern, die zu viel düngen, sagt der Bund. Der hohe Viehbestand der Landwirte kommt zunehmend unter Beschuss.“

30 Jahre Sempachersee-Sanierung, Heidis Mist vom 28.12.13

Konstant hohe Ammoniak-Emissionen: Lieber Asche auf den sauren Waldboden statt Taten, Heidis Mist vom 19.2.17

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