Posts Tagged ‘Amt für Umwelt’

Solothurn: Grünliberale glauben nicht an Zielerreichung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel

17. September 2021
.

Heidi hat diesen Cartoon von NaNa bereits im Beitrag vom 25.4.21 zu den Pestiziden in den Gewässern im Kanton Solothurn gezeigt … er passt immer noch!

Grünliberale Kanton Solothurn, Medienmitteilung vom 15.9.21:

Dank den Grünliberalen es Kantons Solothurn ist seit Mai bekannt, dass der Aktionsplan kaum Wirkung zeigt. Die Zielerreichung bis 2025 ist nur mit deutlich weitergehenden Massnahmen erreichbar.

Das Amt für Umwelt (AfU) hat die Messdaten aus dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel kommentiert[1]. Diese beinhalten kaum neue Informationen. Dank der glp sind die Daten bereits seit Mai bekannt[2].

«Leichte Verbesserungen seien nachweisbar», so kommentiert der Kanton die besorgniserregenden Messdaten. Die Daten zeigen, dass äusserst toxische Wirkstoffe wie zum Beispiel Cypermethrin den gesetzlichen Grenzwert um das 11-fache überschreiten. Diese und andere Wirkstoffe sind für Wasserorganismen bereits in kleinsten Dosen akut toxisch. Cypermethrin kann die menschlichen Organe schädigen und steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit oder sogar das Kind im Mutterleib zu schädigen.

Die erzielten minimalen Fortschritte sind angesichts der gesetzeswidrigen Wasserqualität viel zu gering. Als Ziel für den Aktionsplan wurde von der Regierung eine Halbierung des Risikos durch Pflanzenschutzmittel bis 2025 gesetzt. Dieses Ziel ist mit den laufenden Massnahmen unmöglich erreichbar. Daher ist es eine Augenwischerei, überhaupt von Verbesserungen zu sprechen.

Natürlich begrüsst die glp auch die angekündigten Massnahmen ausserhalb der Landwirtschaft. Mit höchster Priorität sind jedoch dort Schritte notwendig, wo die grösste Wirkung erreicht wird. Die Messdaten des AfU zeigen nämlich auch, dass zum Beispiel im Limpach deutlich über 80% der Pestizide aus der landwirtschaftlichen Anwendung stammen. Diese Information behält das AfU weiterhin der Bevölkerung vor.

Das AfU will bis Mitte 2022 abwarten und hofft auf ein Wunder. Diese passive Arbeitsweise ist nicht in unserem Sinne. Die glp fordert rasch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft. Wir sind überzeugt, dass damit die Ziele 2025 erreichbar werden. Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache, sofortiger Handlungsbedarf ist angezeigt.

[1] https://so.ch/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/verbesserungen-bei-der-pestizidbelastung-von-gewaessern-nachweisbar-doch-weitere-anstrengungen-noeti/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=02c0f5fef5d061517771bf2cf77bc04a

[2] https://so.grunliberale.ch/aktuell/media/mediadetail~ca54059b-873c-453a-ae48-67b4c448ab6d~Gr%C3%BCnliberale%20fordern%20Anpassungen%20beim%20Massnahmenplan%20Pflanzenschutzmittel~

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer

8. April 2020
Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Was steht in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) über Feuer im Freien? Wie so oft ist Art. 26b Verbrennen ausserhalb von Anlagen ein schwammiger, lässt viel Interpretationsspielraum zu. Je nach Kanton wird Art. 26b sehr unterschiedlich interpretiert:

1 Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

2 Die Behörde kann im Einzelfall das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen.

3 Sie kann das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind.

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden schreibt unter Feuern im Freien: „Abfälle aus Wald, Feld und Garten (nachfolgend Grünabfälle genannt) sind grundsätzlich einer ökologischen Verwertung zuzuführen. Ein Verbrennen von Grünabfällen im Freien ist aus gesundheitlichen, ökologischen und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Deshalb muss das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen und natürlichen Grünabfällen gestützt auf Art. 26b der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in der Regel bewilligt werden. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit naturbelassenem und trockenem Holz betrieben werden. Erlaubt ist auch das Verbrennen von Grünabfällen, die so trocken sind, dass beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht (Art. 26b Abs. 1 LRV). Da dies in den meisten Fällen kaum möglich ist, wird die Einholung einer Bewilligung empfohlen.“

Das ANU Graubünden zeigte einmal einen Förster an, weil er beim Verbrennen von Ästen im Wald erwischt wurde. Daher sieht man hierzuland wenig Feuer im Freien, was einem Tourismuskanton gut ansteht. Es ist sehr unangenehm und zudem gesundheitsschädlich, wenn man „geräuchert“ wird, etwa auf einer Wanderung.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Aktuell besteht in Graubünden ein allgemeines Feuerverbot. Das ANU schreibt dazu: „Aufgrund des ausserordentlichen prophylaktischen Feuerverbots zur Entlastung der Blaulichtorganisationen werden bis auf weiteres keine Verbrennungsgesuche bearbeitet (Regierungsmitteilung). Die Gesuche können weiterhin eingereicht werden. Der Entscheid wird jedoch erst mitgeteilt, wenn das Feuerverbot aufgehoben wurde.“ Zum Beispiel werden Obstbäume, welche wegen des Feuerbrands gefällt werden müssen, im Freien verbrannt.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

8.4.20 HOME

Datenschutzerklärung

Michael fotografierte Misthaufen im Unterengadin

3. Oktober 2019

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Liebe Heidi

Wir waren im August im Unterengadin. Zwischen Sur En und Ardez dachten wir an dich, denn wir sahen Mist draussen in der Landschaft. Der eine Miststock war schon so alt, dass er bald schon Humus ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es Mist war.

Nimmt mich wunder, was das Amt für Umwelt macht. Ich verstehe auch nicht, wieso bei den vielen Grenzwertverletzungen nicht einmal Strafanzeige (auch gegen unbekannt) eingereicht wird.

Viele Grüsse

Michael und Charlotte

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Lieber Michael, liebe Charlotte

Vielen Dank für die Fotos. Das Amt für Umwelt wird SICHER keinen Finger rühren, denn im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt für den Gewässerschutz Landwirtschaft verantwortlich. Also muss es schon eine regelrechte Katastrophe sein, bis die Beamten eingreifen. Noch gibt es reichlich Bergwasser. Dieses verdünnt allfällige Bach- oder Grundwassverschmutzungen.

Herzliche Grüsse

Heidi

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Misthaufen zwischen Sur En und Ardez. Copyright: Michael.

Korrektes Mist-Zwischenlager auf dem Feld, Heidis Mist

3.10.19 HOME

Datenschutzerklärung

 

8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

15. Mai 2018
Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

Korrektes Lagern von Mist: Widerstand von Ämtern und Bauern

6. August 2017
Vor fast zwei Monaten schrieb Heidi über diesen Misthaufen: "Dieser Mist liegt schon monatelang im Feld, sieht entsprechend ausgewaschen aus. Copyright: Franco W." Franco hat ihn wieder fotografiert. Übrigens: Der Mist befindet sich nicht im Kanton Graubünden!

Vor fast zwei Monaten schrieb Heidi über diesen Misthaufen: „Dieser Mist liegt schon monatelang im Feld, sieht entsprechend ausgewaschen aus. Copyright: Franco W.“ Franco hat ihn wieder fotografiert. Übrigens: Der Mist befindet sich nicht im Kanton Graubünden!

Noch vor sieben Jahren lagen in Heidis Heimat Maienfeld jeweils mehr als 20 riesige Misthaufen ungedeckt monatelang über dem Grundwasser, der Witterung ausgesetzt – eine Verschmutzungsgefahr für das Grundwasser und Düngerverlust. Diese Art der Mistlagerung hat dort Tradition. Vernünftige Bauern, die eine Mistplatte haben, lagern den Mist heute meist korrekt. Andere verweisen auf die kantonale Regelung, die keineswegs derjenigen des Bundes und der EU entspricht und die schon mehrmals vom Bundesamt für Umwelt beanstandet worden ist. Heidi verweist einmal mehr auf ihre Anleitung zur Lagerung von Mist sowie die rechtlichen Vorgaben: Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

Da und dort wird der Mist im Feld jetzt gedeckt, etwa im Engadin. Doch entspricht die Art und Weise sowie die Dauer keineswegs den Vorgaben; da nützt das Vlies wenig.

NaNa hat die Situation treffend gezeichnet. Heidi hat diesen Cartoon bereits am 15.6.17 veröffentlicht, doch man kann es nicht genug zeigen: Es mangelt an Vollzug! Immer wieder Misthaufen im Feld!

NaNa hat die Situation treffend gezeichnet. Heidi hat diesen Cartoon bereits am 15.6.17 veröffentlicht, doch man kann es nicht genug zeigen: Es mangelt an Vollzug! Immer wieder Misthaufen im Feld!

Der Ausreden von Bauern und Ämtern sind viele. Zum Beispiel sagte der Leiter eines Innerschweizer Amts für Umwelt: „Dafür haben wir keine Ressourcen. Es gibt Wichtigeres.“ In Heidis Kanton ist das Landwirtschaftsamt für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft zuständig, was schon fast alles sagt … und man hat auch dort keine Ressourcen, denn Graubünden „muss“ viele Direktzahlungen verteilen, will keine Abzüge für Gewässerschutzvergehen und hat 18 Landschaftsqualitätsbeiträge zu betreuen. Da bleibt keine Zeit für so „Unwichtiges“ wie Gewässerschutz.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017

6.8.17 HOME

Auch Misthaufen von Bio-Bauern saften!

21. Februar 2016
Ein Bio-Bauer in Malans GR baute vor einigen Jahren einen Stall auf freiem Feld, ohne Mistlager. Er ist nicht der Einzige! Jahr für Jahr liegt daher Mist mehrere Monate lang lausig gedeckt im Feld, der Witterung ausgesetzt, das Grundwasser gefährdend. Seit 2010 fotografiert Heidi seine Misthaufen. Diesen Mist hat der Bauer Mitte Dezember 2015 hierher transportiert. Er liegt also bereits seit gut zwei Monaten da, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Ao, d.h. im Uferbereich der Landquart, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Au.

Ein Bio-Bauer in Malans GR baute vor einigen Jahren einen Stall auf freiem Feld, ohne Mistlager. Er ist nicht der Einzige! Jahr für Jahr liegt daher Mist mehrere Monate lang lausig gedeckt im Feld, der Witterung ausgesetzt, das Grundwasser gefährdend. Seit 2010 fotografiert Heidi seine Misthaufen. Diesen Mist hat der Bauer Mitte Dezember 2015 hierher transportiert. Er liegt also bereits seit gut zwei Monaten da, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Ao, d.h. im Uferbereich der Landquart, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Au.

Seit 2009 fotografiert Heidi Jahr für Jahr illegal gelagerte Misthaufen, v.a. im Kanton Graubünden. Demnächst wird sie eine Diaschau Misthaufen im Feld 2015/16 veröffentlichen. Mist muss auf einer dichten Betonplatte mit Randabschluss gelagert werden; das Sickerwasser ist in eine Güllegrube zu leiten. Es ist grundsätzlich verboten, Mist einfach so auf dem Feld zu lagern, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

Für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation zuständig. Es kennt all diese Missstände sehr wohl, aber handeln? Nein, das scheint nicht seine Stärke zu sein.

200 Bündner Bauern erhalten seit 2014 jedes Jahr mehr als 150’000 Schweizer Franken an Direktzahlungen, gesamtschweizerisch sind es 1’300 Bauern. Heidi erwartet nicht nur deshalb, dass die Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten wird: Dies ist nämlich Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Bislang warten wir Steuerzahlenden aber vergeblich darauf, dass die Gesetze befolgt werden.

.

.

Ein etwa 70 m langer Misthaufen zwischen dem Fluss Landquart und der Rhätischen Bahn!

Ein etwa 70 m langer Misthaufen zwischen dem Fluss Landquart und der Rhätischen Bahn!

.

.

Gewässerschutzkarte Amt für Umwelt Graubünden, "Landquart, Ganda  (Postautohaltestelle)" in Suchmaske eingeben.  http://map.geo.gr.ch/gr_webmaps/wsgi/theme/Gewaesserschutzkarte

Gewässerschutzkarte Amt für Umwelt Graubünden, „Landquart, Ganda (Postautohaltestelle)“ in Suchmaske eingeben. http://map.geo.gr.ch/gr_webmaps/wsgi/theme/Gewaesserschutzkarte

Traktorspuren

Traktorspuren

.

Nachtrag 22.2.16: Jemand wollte genau wissen, wo der Misthaufen liegt: Hier die Karte!

Nachtrag 22.2.16: Jemand wollte genau wissen, wo der Misthaufen liegt: Hier die Karte!

21.2.16 HOME

So funktioniert Strassenunterhalt (fast) ohne Herbizide (1) Mechanische Unkrautbekämpfung

12. Dezember 2015
Ein kräftiger Metallbesen entfernt das Unkraut auf dem Bankett neben Strassen. Manchmal wird ein Kleinbagger eingesetzt, der mit der Schaufel das Unkraut entfernt. Von Zeit zu Zeit muss das Bankett aufgekiest werden.

Ein kräftiger Metallbesen entfernt das Unkraut auf dem Bankett neben Strassen. Manchmal wird ein Kleinbagger eingesetzt, der mit der Schaufel das Unkraut entfernt. Von Zeit zu Zeit muss das Bankett aufgekiest werden.

Befestigt wird der Unkrautbesen an derselben Haltevorrichtung wie der Putzbesen.

Befestigt wird der Unkrautbesen an derselben Haltevorrichtung wie der Putzbesen.

Bankett nach dem Einsatz des Unkrautbesens. Die Pflanzenreste werden mit der grossen Wischmaschine aufgenommen.

Bankett nach dem Einsatz des Unkrautbesens. Die Pflanzenreste werden mit der grossen Wischmaschine aufgenommen.

Manche Strassenunterhaltsdienste tun sich schwer mit dem Pflanzenschutzmittel(PSM-)verbot an und auf Strassen, obwohl die Gefahr der Gewässerverschmutzung gross sein kann. Nicht so Werner H. Müller, Strassenkreisinspektor des Kreises Schmerikon SG, zuständig für die Region Rapperswil/Amden. Er fände es unverantwortlich, wenn seine Mitarbeiter ordentlichen Unterhalt mit Herbiziden bestreiten würden, obwohl der Zeitaufwand für die mechanische Bekämpfung sehr viel höher ist. Lediglich Problemunkräuter werden einzelstockweise mit Herbizid bekämpft, etwa Brombeeren, siehe Nachtrag 3 zu Wenn Vollzugsbehörden delinquiren…, Heidis Mist 10.8.15.

Sicherheit ist zentral

Müller lud Heidi zu einem Besuch ein. Sie nahm das Angebot gerne an, denn sie wollte wissen, wie im Kanton St. Gallen das Problem Strassenunterhalt ohne Herbizide gelöst wird. 700 km Kantonsstrasse sind zu pflegen, was luftlinienmässig der Strecke Bern-Rom entspricht. Davon entfallen 110 km auf den Kreis Schmerikon. Hinzu kommt der Unterhalt der Nationalstrassen im Auftrage des Bundes.

Wer die Strassen nutzt, nimmt es als selbstverständlich hin, dass sie sicher sind, d.h. keine Bäume die Sicht an der Einmündung oder Ausfahrt versperren, keine Dornenzweige die Beine von RadfahrerInnen zerkratzen, die Pflanzen neben dem Trottoir so zurückgeschnitten sind, dass man mit dem Kinderwagen nicht auf die Strasse ausweichen muss, und die Strassenbeleuchtung nicht durch Bäume verdeckt ist.

Nicht alles hat Müller in seinen Händen, denn das angrenzende Land gehört zum Teil Privaten oder der SBB. Was tun, wenn Bäume und Sträucher in die Strasse ragen, jedoch kein Zuständiger auffindbar ist? Die SBB ihre Flächen nicht ordnungsgemäss unterhält? Das kommt nämlich relativ häufig vor. Dann rücken seine Mitarbeiter aus und erledigen die Arbeiten auf Kosten der Landeigentümer.

Von oben nach unten: Trottoir, Randstein, Fuge, Wasserstein, Strasse. Mit dem Alter (Hitze/Kälte) bröckelt der Mörtel, Schmutz füllt die Spalten und begünstigt Pflanzenwachstum. Obwohl guter Unterhalt diesen Prozess verlangsamt, ist es irgendwann nötig zu sanieren. Mit dem Einsatz von Hochdruck reinigen die Arbeiter die Fugen und füllen sie anschliessend wieder mit Mörtel. Allerdings ist die Lebensdauer von geflickten Fugen kürzer als jene der Originalfugen. Der Aufwand ist hoch. Ausserorts werden keine Randabschlüsse mehr versetzt, entweder grenzt ein Bankett an den Strassenbelag oder direkt Grünland.

Von oben nach unten: Trottoir, Randstein, Fuge, Wasserstein, Strasse. Mit dem Alter (Hitze/Kälte) bröckelt der Mörtel, Schmutz füllt die Spalten und begünstigt Pflanzenwachstum. Obwohl guter Unterhalt diesen Prozess verlangsamt, ist es irgendwann nötig zu sanieren. Mit dem Einsatz von Hochdruck reinigen die Arbeiter die Fugen und füllen sie anschliessend wieder mit Mörtel. Allerdings ist die Lebensdauer von geflickten Fugen kürzer als jene der Originalfugen. Der Aufwand ist hoch. Ausserorts werden keine Randabschlüsse mehr versetzt, entweder grenzt ein Bankett an den Strassenbelag oder direkt Grünland.

Inspektion zusammen mit dem Förster

Alle zwei Jahre fährt Müller mit einem Förster die Strassen ab, um den Zustand der Bäume zu beurteilen, denn die Leute vom Strassenunterhalt tragen eine grosse Verantwortung. Einmal musste eine Allee mit alten Bäumen zum Missfallen eines Umweltschützers gefällt werden, da der Wind drei Bäume „gefällt“ hatte und die übrigen ebenfalls in schlechtem Zustand waren.

Müller zeigte Heidi Bäume, welche von der Gemeinde zu nahe an die Strasse gepflanzt worden waren und daher in absehbarer Zeit strassenseitig geschnitten werden müssen. Es missfällt ihm, wenn schöne Baumkronen zerstört werden; man sollte in so einem Fall besser z.B. Kugelahorn pflanzen, meint er.

Mit Kreissägen werden Bäume und Sträucher am Strassenrand zurückgeschnitten. Ein gefährliches Gerät!

Mit Kreissägen werden Bäume und Sträucher am Strassenrand zurückgeschnitten. Ein gefährliches Gerät!

Ein ungelöstes Problem

Wenn beim Strassenbau gespart wird, dann kann sich das erschwerend auf den Unterhalt auswirken, etwa der Verzicht auf ein Bankett. Rasch breiten sich vom Rand her im Belag Gräser und Kräuter aus. Da ist guter Rat teuer. Heidi provozierte Müller mit der Bemerkung: „Dann seien dies doch ‚Problemunkräuter‘, die man mit Herbiziden behandeln dürfe.“ Vehement winkte Müller ab. Diese Interpretation lässt er nicht zu, obwohl das Problem nicht gelöst ist!

Am Veloweg Grynau bei Uznach wurde auf einer Seite (gegen die Wiese) kein Bankett angelegt; der Grund dafür ist nicht bekannt. Pflanzen durchbrechen den Belag und verursachen Risse...

Am Veloweg Grynau bei Uznach wurde auf einer Seite (gegen die Wiese) kein Bankett angelegt; der Grund dafür ist nicht bekannt. Pflanzen durchbrechen den Belag und verursachen Risse…

... Mit der Zeit entstehen Löcher, die immer grösser werden.

… Mit der Zeit entstehen Löcher, die immer grösser werden.

Gut geplanter Unterhalt

Müller zieht ein dickes Dossier aus der Mappe: Details zum Unterhalt. In Plänen ist jede noch so kleine zu unterhaltende Fläche eingetragen, und in einem Pflegeplan sind die Arbeiten mit dem jeweiligen Aufwand aufgeführt. Der erste Mähschnitt erfolgt im Juni/Juli, der zweite im September/Oktober. Auf extensiven Flächen lässt man die Pflanzen versamen und schneidet erst ab 15. Juli, was der Bewirtschaftung von Ökofächen in der Landwirtschaft entspricht. Alle zwei Jahre rücken die Mitarbeiter mit dem Staudenschneider aus. Verkehrskreisel werden von den Gemeinden gepflegt; diese haben Freude daran.

Das Kreisinspektorat verfügt über keine eigene Deponie, muss aber alles Schnittgut abtransportieren und fachgerecht entsorgen, entweder in einer kostenpflichtigen Gründeponie oder Äste allenfalls im Wald.

Zum Mähen der Grünflächen in der Mitte oder neben der Strasse setzt das Kreisinspektorat Schmerikon handelsübliche Produkte ein, d.h. einen Motormäher, einen leistungsstarken Rasenmäher und Motorsensen. Im Bild eine teleskopierbare Motorsense; sie ist nicht einfach zu handhaben.

Zum Mähen der Grünflächen in der Mitte oder neben der Strasse setzt das Kreisinspektorat Schmerikon handelsübliche Produkte ein; es sind dies: ein Motormäher, ein leistungsstarker Rasenmäher und Motorsensen. Im Bild eine teleskopierbare Motorsense; sie ist nicht einfach zu handhaben.

Kommunikation Gesetze und Weisungen

„Wie werden Sie über Verbote und Informationen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) informiert?“, wollte Heidi wissen. „Das Amt für Umwelt SG leitete sie den Kreisinspektoraten weiter, zudem steht ein Merkblatt über Unkrautbeseitigung im Strassenunterhalt zur Verfügung.“

Müller legt auch Wert auf die Information und Weiterbildung seiner Mitarbeiter in Umweltbelangen. Am Schluss des Besuches sagte er: „Ich werde bald pensioniert und frage mich, ob ich dann noch ein Auto brauche.

12.11.15 HOME

Winteranfang in den Bergen (3)

10. November 2014
Die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross, wenn Gülle oder Mist unsachgemäss ausgebracht wird.

Die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross, wenn Gülle oder Mist unsachgemäss ausgebracht wird, etwa auf Schnee.

Schon zum zweiten Mal hat es geschneit. In höheren Lagen war die Schneedecke für diese Jahreszeit beachtlich dick, doch die Sonne liess am Wochenende Frühlingsstimmung aufkommen. Die Böden sind von der Schneeschmelze nass, und in den nächsten Tagen wird es regnen. Wer die Sonnentage im Oktober und Anfang November für’s Güllen und Misten genutzt hat, kann jetzt getrost dem Winter entgegen blicken, vorausgesetzt natürlich, dass die Hofdüngerlager nicht nur leer sind, sondern auch gross genug.

Im Fürstentum Liechtenstein ist in Lagen über 800 m ü.M. das Güllen ab 15. November bis 15 März verboten. In Lagen unter 800 m ü.M. dauert die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Februar. Das hat seine Gründe. Mit dieser Massnahme streben die Behörden eine effiziente Nutzung der Nährstoffe an; und sie betreiben vorsorglichen Gewässer- und Umweltschutz, siehe Hofdüngerverwertung, Amt für Umwelt, Fürstentum Liechtenstein. Ein gutes Vorbild für die Schweiz, meint Heidi, wo Ressourceneffizienz in aller Munde ist.

In der Schweiz gibt es, zumindest auf Bundesebene, keine zeitliche Einschränkung. Die Behörden setzen auf Eigenverantwortung der Bauern. Dies obwohl die Vorschriften gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Winter für Winter zu heftigen Diskussionen Anlass geben und zu juristischen Auseinandersetzungen. War der Boden tatsächlich gefroren? Wassergesättigt? Herrschte Vegetationsruhe? Immer wieder kommt es zu Gewässerverschmutzungen. Eine Sperrfrist zum Schutze des Grundwassers und der Gewässer wäre nötig; sie würde zudem den Behörden viel Arbeit und Ärger sparen sowie uns SteuerzahlerInnen ein paar Rappen. Auszug aus der ChemRRV:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung, Heidis Mist 20.2.13

Gülle und Mist: Jetzt umweltgefährdend! Heidis Mist 19.1.12

Gülle und Mist: Im Zweifelsfall nie! Heidis Mist 12.2.12

Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, BAFU/BLW 25.10.12 aktualisiert

10.11.14 HOME


%d Bloggern gefällt das: