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Flora und Fauna: „Uns geht es schlecht!“

16. April 2021
Copyright: Sandra Walser

Copyright: Sandra Walser

Liebe Heidi

Ich weiss, die Bauern haben es nicht gerne, wenn du darüber berichtest, sie bezeichnen es gar als „Bauernbashing“, aber es ist einfach wahr, dass viele von ihnen mit ihrem heute üblichen Wirtschaften uns schaden. Verwandte von mir haben sie getötet, Arten sind ausgestorben, weitere Arten sind vom Aussterben bedroht. Schon viel haben die Medien darüber berichtet, jetzt ist erneut eine wissenschaftliche Untersuchung herausgekommen. Bitte, Heidi, berichte darüber, denn uns geht es wirklich schlecht!

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Deine Freunde, Flora und Fauna

Medienmitteilung der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) vom 15.4.21

Heutiger Einsatz von Pestiziden belastet die Umwelt in der Schweiz

Pestizide sind in der Schweiz allgegenwärtig, belasten die Umwelt und gefährden die Biodiversität. Gesetzlich verankerte Anforderungen an die Gewässerqualität werden oft und teilweise beinahe anhaltend überschritten, wie ein neues Faktenblatt des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz zeigt. Die Forschenden haben spezifisch die Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen in der Schweiz analysiert und mögliche Handlungsansätze für Politik und Gesellschaft formuliert.

Copyright: Monika Rohner

Copyright: Monika Rohner

Der Pestizideinsatz, wie er aktuell in der Schweiz erfolgt, führt zu beträchtlichen, gut dokumentierten Belastungen der Umwelt. So sind Pestizide eine der wesentlichen Ursachen für den Rückgang der Vielfalt und Häufigkeit von Ackerwildpflanzen und Insekten. In der Folge sind auch Vögel betroffen. So schrumpfte in der Schweiz z.B. der Bestand von insektenfressenden Vogelarten des Kulturlandes in nur 30 Jahren um 60% – wobei Pestizide eine von diversen Ursachen sind. Pestizide können Organismen direkt vergiften, auch solche, die nicht bekämpft werden sollen. Stark betroffen sind dadurch beispielsweise viele in Gewässern lebende Organismen. Oft sind die schädlichen Wirkungen aber auch indirekt, weil etwa das Nahrungsangebot kleiner oder Lebensräume beeinträchtigt werden.

Insgesamt stellt der Einsatz von Pestiziden eine Gefahr für die Biodiversität dar, wobei die unerwünschten Effekte laut den Autorinnen und Autoren heute wohl eher noch unterschätzt werden. Dadurch entstehen gemäss Schätzungen in verschiedenen Bereichen externe Kosten in der Grössenordnung von mehreren Hundert Millionen CHF pro Jahr.

Pestizideinsatz in Landwirtschafts- und Siedlungsgebieten

Pestizide werden hauptsächlich in der Landwirtschaft, aber auch im Siedlungsraum eingesetzt. Als Pflanzenschutzmittel dienen sie dazu Ertrags- oder Qualitätseinbussen zu vermindern. Pestizide sind in der Schweiz omnipräsent. In Gewässern werden die gesetzlichen Anforderungen und weitere definierte Umweltqualitätskriterien oft und in gewissen kleinen Fliessgewässern beinahe anhaltend überschritten. Dies nicht nur von einzelnen Wirkstoffen, sondern oft von verschiedenen gleichzeitig oder in Folge, was die Effekte auf Organismen verstärkt. In beinahe allen Böden in Ackerbaugebieten, auch in Biodiversitätsförderflächen, sind Pestizide vorhanden. Für Böden fehlen aber gesetzlich festgelegte Höchstwerte.

Der Einsatz von Pestiziden wird in der Schweiz breit diskutiert, wie politische Vorhaben des Bundesrates, des Parlamentes und von Initiativkomitees zeigen. Sollen die rechtlichen Anforderungen eingehalten und die Beeinträchtigung der Umwelt und der Biodiversität reduziert werden, sei es unerlässlich, den Pestizideinsatz und die Emissionen zu reduzieren, sagen die Forschenden und zeigen mögliche Handlungsansätzen auf.

Das Faktenblatt «Pestizide: Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen» nimmt spezifisch die Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen in den Blick. Nicht thematisiert werden etwa die Bedeutung von Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion oder die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi

1. März 2018

Gablers Wirtschaftslexikon über Grenzwerte in der Umweltpolitik: „… Die Festlegung eines Grenzwertes kann unterschiedlich normiert werden, bspw. als Anteil der Produktion oder der Abluft. Sie folgt naturwissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien, unterliegt aber auch politischen Prozessen und damit dem Lobbyismus.“ Anforderungswerte sind Annahmen, also keine „wissenschaftlichen Erkenntnisse“.

Das Bundesamt für Umwelt will neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer einführen. Die Vernehmlassung Gewässerschutzverordnung (GSchV) läuft bis 15.3.18; es bleibt also noch Zeit für die Erarbeitung von Stellungnahmen!

Betroffen sind 37 Pestizide. Vier Werte sind kleiner als der bisherige Wert, zwei bleiben wie bisher 0,1 µg/l, für 31 Pestizide sind höhere Werte vorgesehen. Der höchste Wert beträgt das 10’300-fache des bisherigen Grenzwerts.

Eines der Ziele für Oberflächengewässer gemäss GSchV ist, dass Stoffe, die natürlicherweise im Gewässer nicht vorkommen, nur in Konzentrationen nahe bei Null vorhanden sind! Das BAFU ist also grausig auf dem Holz- bzw. Lobbyweg. Das Wasser gehört allen, nicht nur den Wasserlebewesen! Wasser ist Leben – schmutziges Wasser gefährdet Leben.

Durchschnittlich 40 Wirkstoffe in Gewässerproben

Die Eawag hat in einem aufwendigen Screening in Wasserproben von Schweizer Fliessgewässern über 100 von 300 zugelassenen Wirkstoffen gefunden. Für 31 Substanzen wurde der Grenzwert der Gewässerschutzverordnung verletzt. Jede Probe enthielt im Durchschnitt 40 unterschiedliche Stoffe.

Rechenbeispiel: Künftig 727 mal mehr Pestizide in Gewässern erlaubt?

Heidi hat nun ausgerechnet wie hoch die Konzentration eines theoretischen Pestizid-Cocktails in Zukunft sein darf. Sie hat die 37 neuen (sogenannten risikobasierenden/für Wasserlebewesen) Anforderungswerte und drei allgemeine Werte von 0,1 µg/l zusammengezählt, d.h. total 40 Werte addiert; dies in Anlehnung an die von der Eawag in Gewässern gefundenen durchschnittlichen Zahl von Stoffen.

Wenn also diese 40 Pestizide in einem Gewässer in einer gerade noch erlaubten Konzentration vorkommen, dann macht dies total genau 2’906,96484 µg/l aus. Gemäss der heute gültigen Gewässerschutzverordnung wären maximal 40 x 0,1 µg/l zugelassen, also 4 µg/l. Wenn es nach dem Willen des BAFU geht, dann darf in einem Bach – wie dieses Rechenbeispiel zeigt – in Zukunft die 727-fache Konzentration an Pestiziden vorhanden sein, ohne dass die Kantone einen Finger rühren müssen. Der vielerorts nicht existente Vollzug ist somit schon fast gerettet. Und die Zulassungsbestimmungen? Müssen sie in Zukunft nicht verschärft werden? Potz Blitz und Tonner! Simsalabim!

Wert für das Neonicotinoid Thiamethoxam

Für Wild- und Honigbienen sind Neonicotinoide, eine Gruppe hochwirksamer Insektizide, eine Gefahr. Das hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in einem aktuellen Bericht erneut klargestellt. Trotzdem will das BAFU den Wert des Neonicotinoids Thiamethoxam auf das 14-fache erhöhen; das Mittel schadet offenbar den Wasserorganismen nicht – da kann man doch! Die Bienen halten sich ja nicht im Bach auf, trinken höchsten daraus.

Heidis Vorschlag

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Grenzwert, Gablers Wirtschaftslexikon, Prof. Dr. Heinrich Holland

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte

14. Dezember 2017

Bildschirmfoto 14.12.17 zu Cypermethrin/Insektizid von Sintagro. Quelle: Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Landwirtschaft.

Bildschirmfoto 14.12.17 zu Cypermethrin/Insektizid von Sintagro. Quelle: Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamt für Landwirtschaft.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will Anforderungen an die Wasserqualität von oberirdischen Gewässern anpassen: nach oben und nach unten. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Werte sind z.T. sehr „genau“, dies obwohl die Basisdaten kaum eine solche Genauigkeit aufweisen dürften. Etwa ist für S-Metolachlor ein Wert für die chronische Belastung von 0,69 μg/l angegeben. Ob soviel Präzision kann man sich verneigen oder dies als vorgetäuschtes „Wissen“ beiseite legen. So ein Unsinn, meint Heidi!

Aus Oberflächengewässern werden 20% des Trinkwassers gewonnen. Und Oberflächengewässer speisen das Grundwasser!

Cypermethrin: COOP geht weiter als der Bund

Gelesen in der Bauernzeitung vom 13.2.17: „Coop gehe beim Einsatz von Pestiziden «bedeutend weiter, als dies der Bund fordert», sagt Mediensprecherin Andrea Bergmann. In der Schweiz sei der Einsatz von Methomyl und Zeta-Cypermethrin gesetzlich erlaubt. Diese Wirkstoffe würden jedoch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) «als highly hazardous» eingestuft, d.h. «hochgefährlich» für die Gesundheit des Menschen. «Aus diesem Grund verbietet Coop deren Einsatz», so Bergmann.“

Für die Gemüseproduzenten ist das unverständlich.

Cypermethrin von Sintagro ist gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für 73 Kulturen bzw. gegen 24 Schädlinge zugelassen. Die Reaktion der Bauern auf das COOP-Verbot zeigt, dass dieses Mittel häufig eingesetzt wird.

Der neue Anforderungswert für Cypermethrin in oberirdischen Gewässern beträgt 0,00044 μg/l oder bei chronischer Belastung 0,00003 μg/l). Was geschieht wohl, wenn 0,00045 μg/l gemessen werden? Vielleicht muss man zu diesem Thema Pro Natura befragen, heisst es doch in deren Medieninformation Starke Verschmutzung des Doubs eindeutig bewiesen vom 30.3.17: „Bei Morteau wurden Cypermethrin-Belastungen bis zum 1,5-fachen des Grenzwerts gemessen.“ Verglichen mit den vom BAFU vorgeschlagenen Anforderungswerten dürften die Überschreitungen das Tausendfache und mehr der neuen Werte betragen.

Beruhigungspille für die Bauern, nicht aber für die Konsumenten

Kontrollen gibt es nur wenige, denn das käme viel zu teuer. Nur schon die zahlreichen Wirkstoffe, welche zugelassen sind, und erst recht die verschiedenen Formulierungen mit unterschiedlicher Toxizität setzen dem Datenhunger Grenzen. Untersucht wird eine Auswahl von Stoffen, die im entsprechenden Gewässer „erwartet“ werden.

Für die KonsumentInnen nicht unbedingt beruhigend sind ein paar Sätze, die Heidi in der Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur  Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) gelesen hat:

Fall 1: In der Regel Risiko für die Gesundheit

Bei einer Überschreitung der Höchstwerte folgender Stoffe, die im Anhang 2 festgelegt sind, ist in der Regel von einem Risiko für die Gesundheit auszugehen (Fall 1):“ Es folgt eine Liste von 21 Stoffen, darunter Arsen, Blei, Cadmium usw. Pestizide werde keine aufgeführt. „In diesen Fällen müssen Massnahmen zur möglich raschen Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes angeordnet werden. Die verantwortliche Person des Betriebs soll dazu verpflichtet werden, die Ursachen der Kontamination abzuklären.

Die Besonderheit beim Trinkwasser besteht darin, dass in der Regel nicht empfohlen wird, die Versorgung eines Wassernetzes vollständig zu unterbrechen – auch wenn das Wasser die Gesundheit gefährdet und nicht konsumiert werden darf. Ausnahmeregelungen können für einen definierten Zeitraum verhängt werden, wobei die Dauer der Massnahmen vom Risiko für die Gesundheit abhängt, das die Überschreitung darstellt. Wenn es keine Alternative gibt, besteht die wichtigste Massnahme darin, die betroffene Bevölkerung zu warnen und das Netz mit genusstauglichem Wasser zu reinigen, um die Kontamination unter den Höchstwert zu senken.

Fall 2: Nicht in jedem Fall ein Risiko für die Gesundheit

Für Höchstwerte des Anhangs 2, die für Stoffgruppen wie „Pestizide“ oder „organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität aber bekannter chemischer Struktur“ festgelegt sind, besteht bei einer Überschreitung nicht in jedem Fall ein Risiko für die Gesundheit (Fall 2). Es muss im Einzelfall eine eingehende Beurteilung des spezifischen Stoffes in Einbezug des BLV erfolgen.“ Für einzelne Pestizide gilt generell ein Höchstwert von 0,1 µg/l, für die Summe aller Pestizide sind es 0,5 µg/l.

Gibt es noch Fragen? Heidis Feststellung: Der Wille zum Verschleiern ist gross, jener zum Handeln klein. Bei jeder einzelnen Höchstwertüberschreitung (so sie gemessen!) müsste also zusammen mit dem BLV die Lage eingehend beurteilt werden. Das ist viel Arbeit!

Zu viele Pestizide im Schweizer Trinkwasser. Das Schweizer Hahnenburger ist gefährdet. Gemäss den Wasserversorgern weist jede fünfte Trinkwasserfassung eine zu hohe Konzentration auf. Tagesanzeiger vom 18.6.17.

14.12.17 HOME

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten

10. Dezember 2017

Konzentration von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Quelle: Bundesamt für Umwelt

Konzentration von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Quelle: Bundesamt für Umwelt

Die Regelungen rund um die Wasserqualität sind eine recht komplizierte Sache. Und so muss es wohl sein, damit niemand Licht ins Dunkel bringt.

Oberirdische Gewässer

Die Anforderungen an die Wasserqualität von oberirdischen Gewässern werden in Anhang 2, Ziffer 11, Absatz 1, Buchstabe c der Gewässerschutzverordnung (GSchV) wie folgt beschrieben: „Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung von angemessenen Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllt.“

Grundwasser

Für Grundwasser allgemein gibt es keine Anforderungswerte, nur für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist. Die Anforderungen sind in Anhang 2, Ziffer 22, Absatz 1, der GSchV wie folgt definiert: „Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.“

Der kleine Unterschied

Was bedeutet konkret „angemessen“ (Oberflächengewässer)? Was sind „einfache Aufbereitungsverfahren“ (Grundwasser)? Hier besteht viel Interpretationsspielraum – ein Fall für Juristen!

Kein Summenwert für Pestizide im Wasser

In der GSchV findet man keinen Summenwert für Pestizide im Wasser. In der EU sind es 0,5 µg/l Total Pestizide. Für das Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, gilt nur ein Anforderungswert für einzelne Pestizide von 0,1 µg/l. Es dürfen beliebig viele sein. Oder doch nicht, weil das Entfernen von Pestiziden kein „einfaches“ Verfahren ist? Juristen-Futter!

Regelung bis 30.4.17

Hingegen war im Anhang der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) ein Summenwert aufgeführt: Summe aller organischen Pestizide und deren relevanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte 0,5 µg/l. Es handelt sich um einen Toleranzwert. Das Überschreiten eines Toleranzwerts zeigt an, dass ein Produkt verunreinigt oder sonst im Wert vermindert ist. Das Lebensmittel wird lediglich beanstandet, und es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Situation in Ordnung zu bringen, siehe Grenz-, Toleranz- und Anforderungswerte: Was bedeuten sie? Heidis Mist, 14.2.16.

Heidi wusste zwar, dass eine Änderung im Gange war, hat aber den unauffälligen Vermerk auf der FIV „Dieser Text ist nicht in Kraft“ übersehen, was zum Verwirrspiel beiträgt.

Neue Regelung seit 1.5.17

Eine separate Trink- und Brauchwasserregelung wurde geschaffen, die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).

Für Pestizide gilt ein Höchstwert für jedes einzelne Pestizid von 0,1 µg/l. Für Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid gilt ein Höchstwert von „0,030 ìg/l“. Kleine Verwirrung: Heidi meint, dass es in der Verordnung 0,030 µg/l heissen sollte. Das
Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen KAV der Bundeskanhzlei schreibt als Antwort auf Heidis Frage: „Es handelt sich in Anhang 2i nicht um einen Fehler, sondern um eine falsche Formatierung resp. Konvertierung in html. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall dennoch immer auch die PDF-Version.“

Der Begriff «Summe der Pestizide» bezeichnet die Gesamtheit aller im Rahmen des Kontrollverfahrens ermittelten und quantifizierten Pestizide. Der Höchstwert beträgt 0,5 µg/l.

Neu ist v.a. der „Höchstwert“ statt „Toleranzwert“. Die Bedeutung wurde in einer Präsentation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wie folgt erklärt:

Quelle: Höchstwerte, Hygienekriterien, Branchenleitlinie, BLV.

Quelle: Höchstwerte, Hygienekriterien, Branchenleitlinie, Präsentation BLV.

Weisungen des BLV zur Interpretation von Höchstwertüberschreitungen

Als «Pestizide» gelten die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPptH) definierten Wirkstoffe sowie die für das Trinkwasser relevanten Metaboliten. Heidi hat den „Buchstaben a“ kopiert:

 In dieser Verordnung bedeuten:

a. Pestizide:

  1. derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 20001 (ChemG) verwendete Wirkstoffe und ihre Stoffwechsel-, Abbau- oder Reaktionsprodukte, oder
  2. Wirkstoffe und ihre Stoffwechsel-, Abbau- oder Reaktionsprodukte aus Biozidprodukten im Sinne der Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 20052 (VBP), die nicht bereits in anderen Erlassen geregelt werden;

Höchstwertüberschreitung: Was tun?

Das BLV schreibt betreffend Betriebsebene: „Die Ware darf nicht in den Verkehr gebracht werden … ausser es entspricht der guten Praxis.“ Beim Vollzug? Alles ist Sache der Interpretation bzw. der Verhältnismässigkeit. Die Kantone erhalten viel Macht zum „Verwässern“. Es ist in der Verordnung nicht festgeschrieben was bei einer Höchstwertüberschreitung geschehen soll, dafür gibt es eine Weisung mit viel Spielraum. Heidi hat den Eindruck, dass niemand so recht die Bedeutung des Höchstwertes kennt.

Trinkwasserpreise

Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgeschlagenen neuen, vorwiegend wesentlich höheren Anforderungswerte für Oberflächengewässer bewirken, dass die Oberflächengewässer künftig „schmutziger“ sein dürfen und das Aufbereiten von Wasser aus Oberflächengewässern zu Trinkwasser möglicherweise wesentlich teurer wird, etwa wenn das 3’600-fache an Glyphosat im Wasser sein darf. Bereits die alte Regelung sieht im Vergleich mit Grundwasser ein teureres Aufbereitungsverfahren vor.

Das Entfernen von Pestiziden aus dem Wasser gilt nicht als einfaches Aufbereitungsverfahren, weshalb eigentlich das Grundwasser pestizidfrei sein müsste. Die Aufbereitungskosten werden durch uns Trinkwasserbezüger bezahlt, nicht durch die Verschmutzer. Je stärker die Gewässer verschmutzt sind, desto höher die Kosten, welche wir KonsumentInnen zu bezahlen haben. Im Extremfall muss eine Grundwasserfassung geschlossen un eine neue (hohe Kosten!) erschlossen werden.

Und wenn Gewässer stark verschmutzt sind, dann kann man versuchen, sie mit Subventionen für die Bauern gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes zu reinigen, aber nachhaltig ist dies meistens nicht und die Teilnahme der Bauern ist – wie könnte es anders sein – freiwillig!

Wasserlebewesen zählen nicht

Und was trinken die Lebewesen in den Gewässern? „Einfach“ oder „angemessen“ aufbereitetes Trinkwasser? Keines von beiden natürlich, sondern „unbehandeltes“! Die neuen Anforderungswerte für Pestizide in Oberflächengewässern suggerieren mehr Sicherheit, aber die Pestizidbelastung weist grosse Spitzen auf. Wenn behandelt wird, kann die Konzentration sehr viel höher sein als bei den (seltenen) Probenahmen. Darunter leiden Wasserflora und -fauna. Viele Wasserpflanzen sind vom Aussterben bedroht. Wen wundert’s?

Und wie geht es den Fröschen und Fischen? Mit der Anreicherung in der Nahrungskette?

Die Mischung macht das Gift

Es ist fraglich, ob die Wissenschaft abschliessende Ergebnisse über die Toxizität von Pestiziden liefern kann, besonders wenn viele Giftstoffe gleichzeitig wirken und es immer neue gibt. Eine Sisyphus-Arbeit, die wohl niemand bezahlen kann.

Pestizid-Recycling

Im Weiteren werden Bäche und Flüsse zum Bewässern gebraucht, also gelangen Pestizide auch zurück aufs Feld: Pestizid-Recycling! Mindestens dieser Punkt könnte die Bauern zum Nachdenken bringen. Das schadet besonders den Biobauern, welche schon mit Abdrift ein Problem haben.

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil, Heidis Mist vom 26.11.16.

10.12.17 HOME

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!

6. Januar 2016

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

Der Geissenpeter besuchte Heidi und den Alpöhi, brachte einen Käse und gute Laune mit. Bei Alpenkräuter-Tee und Kuchen diskutierten sie viel und heftig, etwa über verschmutzte Gewässer, Pflanzenschutzmittel (PSM), Nitrat und Sinn von Gesetzen sowie den Gesetzesvollzug. Was Heidi eigentlich wolle, fragte Peter. Sie schaltete den Computer ein, klickte auf den Link zur Gewässerschutzverordnung (GSchV) und scrollte zum Anhang 1. Was auf dem Bildschirm stand, war für Peter völlig neu, denn Gesetze interessieren ihn nicht sonderlich.

Peter: Das Ziel ist also offenbar, die ganzen Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in und an den Gewässern zu schützen. Man will die natürlichen Gewässerfunktionen erhalten. Und die Trink- und Brauchwasserversorgung soll gesichert sein. Ja, das Vorsorgeprinzip! Die Grossmutter sagt auch immer: Vorbeugen ist besser als heilen!“ So fasste Peter das Gelesene zusammen.

Heidi: „Ja, deshalb soll etwa das Grundwasser prinzipiell keine langlebigen künstlichen Substanzen enthalten, auch keine Pestizide oder deren Abbauprodukte. Du siehst also, die Ökosysteme als Ganzes sind, mindestens theoretisch, gut geschützt, auch jene, die vom Grundwasser abhängen. Es gilt daher, nicht nur ein paar Rote Liste-Arten zu schonen, sondern die vernetzten Lebensgemeinschaften.

Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder vorgesehen ist, haben die Gesetzesschreiber folgenden Satz verfasst: ‚Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.‘

Überhaupt: Die Vorsorge ist in verschiedenen Gesetzen gut verankert, doch gelebt wird zu häufig nicht danach. Schade!“

Peter: „Im Anhang 2 GSchV sind Anforderungswerte für verschiedene Stoffe aufgeführt. Was bedeutet Anforderungswert, wo doch alle von Grenzwerten reden?“

Heidi: „Ein Anforderungswert ist quasi ein Warnsignal; er liegt tiefer als ein Grenzwert, wird auch anders begründet; ein Anforderungswert bietet Raum zum Handeln. Das Überschreiten des Werts ist Auslöser für Abwehr- und Sanierungsmassnahmen bzw. müsste es sein. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Überschreiten des Anforderungswerts das Grundwasser oder das Wasser im Bach verunreinigt ist. Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, muss saniert werden.“

Peter: „Wie macht man das? Und wie lange dauert es?“

Heidi: „Ich kann darauf keine konkrete Antwort geben, denn das hängt von der Art und dem Ausmass der Verunreinigung ab. Auch die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen spielt eine Rolle. Und natürlich die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den kritischen Stoff oder die Stoffe im Grundwasser. Oft ist es ja eine Mischung. Es kann Jahrzehnte dauern, bis das einmal verschmutzte Grundwasser wieder sauber ist, wenn überhaupt.“

m Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Im Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Peter: „Das leuchtet mir einigermassen ein. Aber wie kommt es, dass Anforderungswerte um das 20- bis 90fache überschritten werden, wie im Eschelisbach bei Güttingen (TG)? Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, dass dies ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ sei. Das irritiert mich. Hier im Anhang 1 der GSchV, Ökologische Ziele für oberirdische Gewässer, lese ich

‚Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass:
b) im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen.‘

Da liegen doch Welten zwischen Gesetz und Wirklichkeit! Wie kommt das, was meinst du? Zum Glück bin ich zur Zeit bloss Geisshirt, und – dir zuliebe – bekämpfe ich seit letztem Sommer die Unkräuter nicht mehr mit Chemie.“

Heidi: „Ich weiss, du gibst dir Mühe. Doch heute ist die Anwendung von PSM für viele so selbstverständlich, dass das ewige Spritzen kaum hinterfragt wird, d.h. durch alle Böden verteidigt wird*, und zwar auch dann, wenn es andere wirksame Methoden gäbe.

Klipp und klar ist in der Gewässerschutzverordnung verankert, dass gehandelt werden muss, wenn ein Anforderungswert überschritten wird, z.B. 0,1 µg/l je Wirkstoff PSM, und zwar völlig unabhängig davon, ob ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ besteht. Der Eschelisbach erfüllt die Anforderungen an ein Gewässer nicht im Entferntesten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Missstand nicht durch Behörden, sondern durch das Schweizer Fernsehen öffentlich gemacht wurde. Wie viele „Eschelisbäche“ gibt es?“

Alpöhi: „Mich stört, dass die Gewässer in den Obstbau-, Weinbau- und Ackerbaugebieten nicht gezielt und systematisch untersucht werden; es würde mich gar nicht überraschen, wenn sie sogar noch stärker verschmutzt wären, als wir annehmen. Risiko? Peter, du weisst doch ganz genau, welchen riesigen Einfluss eure InteressenvertreterInnen auf Behörden und Parlament haben! Aber wenigstens dann, wenn ein Anforderungswert überschritten ist, müsste doch die zuständige kantonale Behörde gemäss Art. 47 der GSchV handeln. Das kann dir Heidi besser erklären.“

Heidi:Die kantonale Behörde muss (müsste!!!):

  • Die Art, das Ausmass und die Ursache der Verunreinigung ermitteln und bewerten.
  • Sodann muss sie prüfen, welche Massnahmen technisch und betrieblich möglich sind, z.B. müsste sie den Zuströmbereich ausscheiden, innerhalb desselbigen den Pestizideinsatz einschränken und, falls nötig, die im Übermass vorhandenen Wirkstoffe verbieten, grössere Gewässerabstände vorschreiben und abklären, ob Drainagen oder andere direkte Verbindungen zwischen behandelten Flächen und dem betroffenen Gewässer bestehen.
  • Die Behörde muss zudem die Wirksamkeit der Massnahmen ermitteln und die geeigneten Massnahmen zum Beheben der Ursachen der Verunreinigungen anordnen.

Du siehst, es gibt viel Arbeit für die BeamtInnen, wenn sie das Problem ernst nehmen. Und es ist ein grosses Problem! Handlungsbedarf besteht auch beim Grundwasser, denn Rückstände von Pestiziden, d.h. von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und -Abbauprodukten, treten landesweit an 20% der Messstellen in Konzentrationen von über 0,1 µg/l auf. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen einzelner oder mehrerer Substanzen sogar an 70% der Messstellen über diesem Wert.

Nicht viel besser sieht es beim Nitrat aus. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird landesweit an bis zu 25% der beprobten Messstellen deutlich überschritten. In überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen an bis zu 60% der Messstellen über diesem Wert.

Wird das Warnsignal von den zuständigen Behörden wahrgenommen? Wird gehandelt? Das frage ich mich immer wieder. Wahrscheinlich wartet man in den meisten Fällen ab. Worauf? Auf ein Wunder?“

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Alpöhi: „Behörden sind oft überlastet. Während sie nichts unternehmen, gelangen aus verschmutzten Bächen und durch Versickern von Niederschlägen weiterhin Schadstoffe ins Grundwasser. Ein weiteres Problem ist die Speisung des Grundwassers. Der Wasserverbrauch pro Kopf sinkt zwar, aber die Einwohnerzahl steigt, und es braucht immer mehr Wasser zum Bewässern usw. Wenn es mit dem Siedlungs- und Strassenbau so weitergeht, dann fliesst immer noch mehr Wasser oberirdisch ab, statt unsere Grundwasserreserven zu speisen.

Wir haben eben früher in der Schule noch gelernt, wie Grundwasser entsteht; das wurde wohl aus den Lehrplänen gestrichen. Und wie es mit den Niederschlägen in Zukunft aussehen wird, das wissen wir nicht. Sicher aber müssen wir dem Grundwasser schon heute Sorge tragen!“

Heidi: „Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine gute Dokumentation zusammengestellt über Wasser, Wasserforscher.de, mit separaten Seiten für Schüler und Lehrer. Darin gibt’s ein Kapitel Wie entsteht Grundwasser. Anschaulich beschrieben und bebildert. Das musst du dir einmal anschauen, Peter!“

Peter: „In der landwirtschaftlichen Schule lernten wir den Wasserkreislauf, aber das habe ich längst vergessen, und, ehrlich gesagt, das interessierte mich damals nicht.

Langsam brummt mir der Kopf vor lauter Paragraphen! Ihr könnt mir ein anderes Mal weitererzählen. Ich habe sowieso der Grossmutter versprochen, ihr heute noch etwas vorzulesen. Und danach möchte ich Bulle und Bär anschauen, Der Bulle von Tölz.“

Nachdenklich schaut Heidi dem Peter nach. Was hatte ihr Herr Sesemann kürzlich geschrieben? „Wir haben schon lange einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, aber genützt hat er bisher nicht viel.“

Derweil übt die Schweizer Armee für das WEF. Es dröhnt am Himmel. Je nach Wetter wird man die Spuren von Drohnen sehen.

Biomonitoring mit Gammarus pulex im landwirtschaftlich intensiv belasteten Eschelisbach, Thurgau, Oekotoxzentrum Eawag-EPFL, Zentrum für angewandte Ökotoxikologie in der Schweiz. Gammarus pulex ist der Bachflohkrebs.

Zustand des Grundwassers, Bundesamt für Umwelt BAFU

* Erklärung der Redewendung durch alle Böden und ihrer Herkunft für NichtschweizerInnen siehe Kommentar zu Durch alle Böden — Neue (alte) Schweizer Lieblingsredewendungen, Blogwiese, 18.2.8

8.1.16 HOME


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