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Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein

1. Juli 2019
Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Der WWF St. Gallen hat am 28.6.19 beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baukommission Oberuzwil und den Alpakazüchter Adrian Brändle eingereicht. Es betrifft das nachträgliche Baugesuch vom 14.8.17 für Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe auf dem Grundstück Nr. 751, Chegelwies in Bichwil. Es sei die Baukommission zu verpflichten, innert acht Wochen über das nachträgliche Baugesuch bzw. über die anbegehrte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie über die Verfahrensanträge gemäss der Einsprachebegründung vom 2.10.17, vom 8.6.18 und vom 1.3.19 zu entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet werden drei Verfahrensanträge gestellt:

  • Es sei als vorsorgliche Massnahme jede Nutzung des Naturschutzgebiets Chegelwies im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren zu untersagen.
  • Es sei der Gesuchsteller als vorsorgliche Massnahme zu verpflichten, das Naturschutzgebiet Chegelwies innert zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids über vorsorgliche Massnahmen auszuzäunen.
  • Es sei für den Fall des Nichtbefolgens der Verfügung über vorsorgliche Massnahmen die Bestrafung nach Art. 292 St.GB anzudrohen.

Der WWF hatte bereits mit Schreiben vom 8.6.18 verlangt, dass die Amphibienpopulation im Naturschutzgebiet mit Blick auf die Beurteilung des Bauvorhabens zeitnah durch die zuständige Fachstelle am Ort zu beurteilen sei.

Das einzige Amt, das bisher auf die Vorstösse des WWF reagiert hatte, ist das Amt für Natur-, Jagd und Fischerei (ANJF). Das ANJF liess im Dezember 2018 den Zustand des Naturschutzgebiets überprüfen. Gemäss dem Zustandsbericht vom 10. Dezember 2018 ist das Grundstück Nr. 751 stark übernutzt und befindet sich das Naturschutzgebiet in einem ausserordentlich schlechten Zustand bzw. wurde zerstört; die geschützte Hecke wurde teilweise gerodet und das Naturschutzgebiet wies nur noch wenig Vegetation auf.

Am 1.3.19 erhob der WWF Einsprache gegen die Projektänderung. Zugleich forderte er den Erlass vorsorglicher Massnahmen für das Amphibienlaichgebiet, das sich in schlechtem Zustand befindet.

Die Rechtsverzögerungsbeschwerde ist für den WWF mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es mussten sämtliche Verfahrensschritte zusammengetragen werden und es waren Abklärungen notwendig, ob unter den vorliegenden Umständen bereits von einer hinreichenden Verletzung des Beschleunigungsgebots gesprochen werden kann. Deshalb fordert der WWF eine angemessene Entschädigung.

DANKE WWF für deine Arbeit!

Einmal mehr zeigt sich, dass die Vetternwirtschaft bestens funktioniert, der Vollzug von Gesetzen aber nicht. Naturschutzorganisationen und Private verbringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit solchen unnötigen, zeit- und nervenkostenden „Vollzugsaufgaben“.

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