
Unser Trinkwasser stammt zu 80 Prozent aus dem Grundwasser. Wir sollten dieses daher besser vor Verunreinigungen schützen.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) berichtete in seinen Mai-Mitteilungen über ein Gespräch mit dem Schweizer Bauernverband (SBV). Sorge bereitet dem SVGW die mangelhafte Umsetzung des vorsorglichen Gewässerschutzes in Bezug auf Pflanzenschutzmittel (PSM) und deren Abbauprodukte. Dies sei im Widerspruch zur Gewässerschutzverordnung, welche verlangt, dass im Grundwasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein dürfen. Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen wie PSM in der unmittelbaren Umgebung von Grundwasserfassungen sei nicht vertretbar. Dadurch würde das Trinkwasser gefährdet. Anton Kilchmann, Direktor des SVGW, formulierte drei Forderungen:
- Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Schutzzone S2
- kein Einsatz von grundwassergängigen Pflanzenschutzmitteln in der Schutzzone S3
- eingeschränkter Einsatz von grundwassergängigen PSM im Zuströmbereich beim Auftreten von Problemen an Wasserfassungen (Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln oder Pflanzenschutzmitteln-Abbauprodukten im Grundwasser > 0,1µg/l)
Informationen zur Ausdehnung der Grundwasserschutzzonen S2 und S3 siehe Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid, Heidis Mist 19.11.12. Der Bundesrat hatte Anfang 1999 ein Verbot von PSM in der Schutzzone S2 erlassen. Die Bauern protestierten. Was tat der Bundesrat? Er hob das Verbot auf! Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität, Heidis Mist 6.2.13.
Der SVGW offerierte dem SBV Unterstützung bei der Information und Schulung mit dem Ziel, Landwirte, Verkaufsstellen und Berater zu sensibilisieren.
Der SBV setzt auf Freiwilligkeit, d.h. Information. Die Unterstützung des SVGW sei in verschiedenen Bereichen wünschenswert. SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären.
Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?
So soll ein grosser Arbeitsaufwand betrieben werden bevor etwas Selbstverständliches (wieder) erlassen wird, nämlich ein Verbot von PSM in der Schutzzone S2. Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist laufend damit beschäftigt, die Liste der in der S2 verbotenen PSM zu überarbeiten, neueste Version 15.5.14. Seit dem 6.2.13 ist die Liste um 7 Wirkstoffe länger geworden und umfasst heute 18 Wirkstoffe. Und wer zahlt den Arbeitsaufwand? Wir natürlich mit den Steuern!
In der Gewässerschutzverordnung haben wir den Lebewesen im Grundwasser versprochen, sie zu schützen. Sind das nur leere Worte? Das Grundwasser lebt, Heidis Mist 22.2.13.
29.5.14 HOME