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Kommentar zur Petition „Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl!“

12. Oktober 2022

Urs Bütikofer hat einen Kommentar verfasst zur Petition „Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl! Dieser war den UnterzeichnerInnen per Mail zugestellt worden. Nun hat der Initiant der Petition, Marcel Meier, die Erlaubnis erhalten, den Kommentar öffentlich zu machen. Le voilà!

Hallo Marcel

Zuerst mal, besten Dank für euer Engagement betreffend des verschmutzten Spöl!

Dass die Petition nicht mehr Leute erreichte, wundert mich nicht gross. Wenn in Graubünden die Umweltverbände nicht bereit sind dahinter zu stehen, wird es schwierig. Und gerade wenn Ämter wie das ANU und das AJF sich gegen die Elektrizitätswirtschaft stellen sollten, wirds noch schwieriger.

Selber habe ich ähnliche Erfahrungen machen können, betreffend illegaler Abschüsse von Graureihern im Kanton, ausgeführt vom AJF (Amt für Jagd und Fischerei). Es dauerte jahrelang, um das Amt bei diesem Vorgehen stoppen zu können, obwohl ein bindendes Bundesgerichtsurteil vorlag, das solche Eingriffe verbot. Und ich selber sogar im Vorstand von BirdLife Graubünden tätig bin. So wurde ich mehrmals sogar innerhalb des Vogelschutzes unter Druck gesetzt, wie wenn der Überbringer der schlechten Nachrichten auch der Täter gewesen wäre….

Der Grund war und ist einfach: Die Leute hier im Kanton sind einfach zu fest untereinander verfilzt, um eine nützliche Beisshemmung abzulegen, sobald es um das Austragen von Konflikten geht. Gerade bei den Umweltverbänden beobachte ich viele personelle Überschneidungen mit den zwei Ämtern ANU und AJF. Und bei diesen Ämtern dann wieder Überschneidungen mit der Elektrizitätswirtschaft. So entsteht leider keine Konfliktkultur. Sobald Probleme auftauchen, versucht man den Ball flach zu halten, was zu keinen Problemlösungen führen kann. Meistens zu faulen Kompromissen oder im schlechteren Fall zu gar keinen nötigen Veränderungen.

Die besten Erfahrungen habe ich noch damit gemacht, die Medien so zu füttern, dass es schweizweit Wellen schlägt und der Kanton so unter Druck gerät, dass einfach etwas gemacht werden muss. Leider ist das nicht immer möglich. Es fehlt eindeutig die soziale Kontrolle einer politischen Partei und auch der Wille der Umweltverbände in Graubünden, um solche Themen offensiv an die Öffentlichkeit zu tragen. Die Dialogbereitschaft (die ich grundsätzlich nötig finde), wird hier aber so bis zur Selbstverleugnung getrieben. Die Ergebnisse sind dann dementsprechend keine, oder so verwässert wie in der Spölgeschichte.

Herzliche Grüsse

Urs Bütikofer

Petition Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl!

Heidis Artikel über die Petition „Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl! 

8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

15. Mai 2018
Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

Attacke auf den Bündner Umweltschutz gescheitert

4. September 2016
Umweltschutz ist in Graubünden heute wichtiger denn je, denn der Druck von Tourismus, Verkehr und Industrie auf die Natur ist gross. Der "Natur-Blick" des Amts für Umwelt muss erhalten bleiben.

Umweltschutz ist in Graubünden heute wichtiger denn je, denn der Druck von Tourismus, Verkehr und Industrie auf die Natur ist gross. Der „Natur-Blick“ des Amts für Umwelt muss erhalten bleiben.

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) ist vielen ein Dorn im Auge. Die Bewahrer von sauberem Wasser, Flora und Fauna … werden als „Entwicklungs-Verhinderer“ wahrgenommen. Die CVP-Grossrätin Silvia Casutt-Derungs hat daher im Februar 2016 einen Auftrag betreffend Überprüfung der Departementszuteilung des ANU eingereicht. Sie wollte das ANU vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement ins Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) verschieben.

Im DVS ist neben Wirtschaft, Industrie, Gewerbe, Tourismus … auch das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) angesiedelt. Das ALG ist im Kanton Graubünden für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich (Bauern kontrollieren Bauern!). Die für diese Aufgabe nötigen Ressourcen an Personal und Geld wurden aber bis heute nicht geschaffen.

Am 2.9.16 stimmte der Grosse Rat über den Auftrag von Silvia Casutt-Derungs ab: 53 Stimmen dafür, 54 Stimmen dagegen. Ein knapper Sieg für die Umwelt.

Wann wird man entdecken, dass die Umwelt unsere Lebensgrundlage ist?

4.9.16 HOME

Neue Diaschau Misthaufen im Feld 2016

22. April 2016
Heidi hat schon viele Misthaufen fotografiert, denn sie liegen in Graubünden überall monatelang herum, an Wanderwegen, Bahngeleisen, auf Wiesen und abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser. Gesetzeswidrig!

Heidi hat schon viele Misthaufen fotografiert, denn sie liegen in Graubünden überall monatelang herum, an Wanderwegen, Bahngeleisen, auf Wiesen und abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser. Gesetzeswidrig!

Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt schrieben im Sommer 2010: “… Theoretisch wäre es eventuell möglich, trockenen Mist wie Kleintier- und Pferdemist sowie Rindviehmist aus Laufställen auch ohne Abdeckung so zu lagern, dass auch bei starkem Niederschlag keine Mistsäfte versickern oder abfliessen… Um zu vermeiden, dass bei starken Regenfällen mit Stoffen wie z.B. Ammoniumsalzen und Nitrat belastetes Wasser durch den Mist in den Untergrund versickert, müsste dieser zu klar definierten, kompakten und ziemlich hohen Haufen mit steilen Rändern aufgeschichtet werden. Niedere Mieten müssten mit einem Vlies abgedeckt werden…” Theoretisch und eventuell …!!!

Da ist Heidi anderer Meinung. Ihre Meinung deckt sich mit jener von Fachleuten. Das Lagern von Mist im Feld ist wegen der Gefahr der Gewässer- und Grundwasserverschmutzung grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen empfiehlt Heidi den Bauern, die Informationen in Mist-Zwischenlager auf dem Feld zu beachten.

Diaschau Misthaufen im Feld 2016

22.4.16 HOME

Kontrolle Hofdüngeranlagen Graubünden: 25 Jahre zu spät und trotzdem zu früh!

2. April 2016
Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Erst kürzlich hat der Kanton Graubünden mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen begonnen, obwohl das Gewässerschutzgesetz diese seit 25 Jahren vorschreibt. Heidi meint trotzdem: „Das ist zu früh!“ Wieso? Weil das Amt für Natur und Umwelt (ANU) und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) 2003 ein Merkblatt verfasst hatten, das der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in mehreren Punkten krass widerspricht. Die Kontrolleure, so vermutet sie, halten sich an die kantonale illegale Regelung und nicht an das Bundesgesetz.

Bundesgesetze sind den Gesetzen, Verordnungen und Weisungen der Kantone und Gemeinden übergeordnet, dürfen nicht einfach willkürlich geändert werden. Wie sieht es mit der Strafe aus, wenn illegale kantonale Richtlinien statt die Gesetze des Bundes befolgt werden? Strafbar machen sich:

  • die einzelnen Bauern wegen Widerhandlung Gewässerschutzgesetz
  • Delikte unterstützende Gemeinde- und Kantonsbeamte wegen Gehilfenschaft
  • das ANU und das ALG wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch
  • die Bündner Regierung ebenfalls wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch, denn sie kennt die Abweichungen vom Bundesgesetz sehr wohl, handelt aber nicht
  • der Kanton Graubünden mangels Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung in der Landwirtschaft allgemein.

Ein Beispiel aus dem jetzt gültigen Merkblatt Gewässerschutz Landwirtschaft Graubünden, Stand 2.4.16 oder auf Heidis Mist, falls nicht mehr verfügbar:

Echo aus einem anderen Kanton: „Haarsträubend!“ Und eine typisch landwirtschaftliche Interpretation von „grundsätzlich“. Das Grundwasser darf also verschmutzt werden, denn Niederschlagswasser versickert im Gelände und speist unterirdisch die Grundwasserleiter, und zwar mehrheitlich im Winterhalbjahr, wenn die Tiere im Laufhof sind. Es genügt also nicht, einfach „nur“ die Grundwasserschutzgebiete zu schützen. Aus diesem Grund verbietet Art. 6 des Gewässerschutzgesetzes explizit das Versickernlassen …

Wie lässt sich die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit Sicherheit ausschliessen, besonders dort, wo drainiert wird? Nach dem Motto Kräht der Hahn auf dem illegal im Feld gelagerten Mist, dann wird der Bach verschmutzt oder auch nicht? Und wie stellt man sich in Graubünden die Grundwasserbildung vor? Kondensation von Wasserdampf aus der Hölle? Oder ein Geschenk der Götter?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wie lange darf diese Schlamperei weitergehen? Bestraft werden zur Zeit die unschuldigen Anlieger oder ahnungslosen Quell- und Grundwassernutzer. In Graubünden ist die Verschmutzung von Gewässern durch die Landwirtschaft immer noch ein Kavaliersdelikt. Direktzahlungen werden einer solchen „Bagatelle“ wegen keine gekürzt. Und so geht es weiter und weiter und weiter …

Per Landwirtschaftsgesetz Graubünden, also theoretisch, ist das ALG zuständig für den Gewässerschutz. Das ANU kennt die Missstände bestens, fühlt sich aber keineswegs verantwortlich. Ein Mitarbeiter wurde gar einmal fuchsteufelswild, als Heidi dies kritisierte. Im Fall der Verantwortung gilt der Buchstabe des Gesetztes. Welche Mentalität!

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch, Heidis Mist 31.3.16

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

2.4.16 HOME

Mistlagerung: Bündner Weisung verleitet zu gewässergefährdendem Handeln

29. November 2015
Gut "gewaschener" Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gut „gewaschener“ Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gestern war der Kauf-Nix-Tag. Es scheint so, dass einige Leute tatsächlich nicht einkaufen gingen und stattdessen Heidis Mist lasen, denn normalerweise ist der Samstag ein flauer Internet-Tag. Nicht so gestern! Gefragt waren auffallend viele Artikel über Mistlagerung.

Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Vollzug des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft zuständig. Im März 2011 schrieb das ALG: „… Wir sind intensiv daran, die Weisungen zu überarbeiten…“ Doch bis heute keine Spur von Veränderung. Auf der Homepage des ALG ist immer noch die alte, nicht gesetzeskonforme Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft, welche 2003 zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt ausgearbeitet worden war. Man sagt: „Die Berner sind so langsam, damit die Bündner auch nachkommen.“

Heidi empfiehlt weiterhin den Bündner Bauern, den Mist legal zu lagern, d.h. auf einer dichten Mistplatte mit Rand und Abfluss des Mistsickersafts in eine dichte Güllegrube. Vielleicht könnte ja einmal jemand auf die Idee kommen, einen Bauern wegen illegaler Mistlagerung anzuzeigen, etwa die Polizei, welche das eigentlich von Gesetzes wegen tun müsste. Mistlagerung auf dem Feld gefährdet das Grundwasser (Versickern) und Bäche (Abschwemmen).

Mist-Lektüre am 1. Adventssonntag? Heidi hat einen Alternativvorschlag, denn heute früh um zwei Uhr eingetroffen ist der Artikel von St. Moonlight Mooni klärt auf: Rotes Gewand, das Coca-Cola NICHT erfand! Sie erzählt die Geschichte vom Nikolaus bzw. wie daraus der Weihnachtsmann entstanden ist. Besonders gefallen hat Heidi der Schluss: „… Und die Moral von der Geschichte: Nicht alles glauben, sondern mal selbst denken/nachforschen!…“

Übrigens NZZ vom 27.11.15: Schweizer Aludosen für Red Bull, Der britische Konzern Rexam eröffnet trotz der Frankenstärke sein erstes Produktionswerk in der Schweiz; Rexam stellt auch Coca– und Pepsi-Cola-Dosen her; demnächst wahrscheinlich Fusion mit dem Amerikanischen Konkurrenten Ball. Heidi meint: „Einmal mehr bauen auf billigem Land im St. Galler Rheintal nahe der Grenze, (Fruchtfolgefläche?), günstige Lage für Steuern und billige Arbeitskräfte (Grenzgänger).“

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Auch hier hat Heidi eine Alternative bereit. Nein, nicht Shorley! Schweizer Hochstamm Süssmost heiss mit Zimt.

29.11.15 HOME

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass!

7. Oktober 2015
Eine Rutschbahn zur Tourismus-Förderung? ...

Eine Rutschbahn zur Tourismus-Förderung? …

... Eine Waschrinne für Biker? ...

… Eine Waschrinne für Biker? …

... Oder neue Biodiversitätsstrategie? Nur die Allerstärksten sollen überleben! ... Hier das "alte" Bächlein! ...

… Oder neue Biodiversitätsstrategie? Nur die Allerstärksten sollen überleben! … Hier das „alte“ Bächlein! …

Heidi beklagt sich immer wieder, dass den Gemeinden häufig das Fachwissen, die Ressourcen und der Wille fehlt, um die ihnen delegierten Aufgaben zu erledigen, etwa den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung. Zwar verfügt die Gemeinde Schiers im Prättigau GR über einen Umweltverantwortlichen, trotzdem war der Ersatz von intakten Beton-Wildbachschalen durch Schalen aus Metall möglich. Wurde er nicht konsultiert? Fragen:

  • Hat die Gemeinde Schiers beim Amt für Natur und Umwelt (ANU) ein Baugesuch für den Einbau von grossen (fast dreifaches Volumen) Metall-Schalen anstelle der bewährten Beton-Schalen eingereicht?
  • Hat das ANU dieses Gesuch bewilligt?
  • Hat das Amt für Raumentwicklung JA gesagt?
  • Ist die neue Bachverbauung im Einklang mit dem Gewässerschutzgesetz?
  • Wie wirkt sich die glatte Oberfläche auf die Natur aus?
  • Wieso wurden die intakten Beton-Elemente nur dort durch metallene ersetzt, wo Heidi immer wieder bäuerlichen Abwasserschaum sieht? Damit es weniger schäumt und das Abwasser schneller abfliesst?

Heidi fällt auf, dass die Betonschalen nur gerade dort durch nahtlose Metall-Schalen ersetzt wurden, wo sie es regelmässig schäumen sah: Bauernhofabwässer! In den Metall-Schalen fliesst das Wasser hindernisfrei „flotter“ ab. Sie stellt sich die Frage: Hilft die Gemeinde Schiers einmal mehr dem Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen, etwa durch Milchzimmerabwasser? Die Beton-Schalen waren 50-jährig und funktionstüchtig; Heidi hat keine einzige gebrochene gesehen.

Ein Arbeiter sagte Heidi vor Beginn der Arbeiten: Das Wasser fliesse im flachen Teil schlecht ab, weshalb man jetzt Metall-Schalen einsetze; im oberen steilen Teil sei es nicht möglich. Wahrscheinlich wollte das Bauamt Schiers ursprünglich auch dort Metall-Schalen einsetzen, denn es hat diese Strecke vor einiger Zeit ebenfalls vermessen. Das hätte Heidi nicht zugelassen! Dort baden, duschen und trinken Vögel, Frösche, Käfer, Hirsche usw.

Heidi hat gestern vor dem Regen einen Frosch beobachtet. Er setzte zum Sprung an, fand aber keinen Halt, wurde vom wenigen Wasser weggeschwemmt, versuchte es wieder usw. bis er aus Heidis Blickfeld verschwand. Frösche springen viel höher als die 20 cm der neuen Wildbachschalen, doch wenn die Unterlage glitschig ist, dann sind selbst 20 cm ein unüberwindbares Hindernis. Weiter unten ist der Hang steiler. Dort wurden die Schalen nicht ersetzt. Trotzdem ist es eher unwahrscheinlich, dass es hier z.B. für Blindschleichen oder Käfer, ein Entkommen vor dem nächsten Schacht gibt.

Auch die Gemeinde Seewis, bekannt für das Prättigauer Alpspektakel, hat gemäss Auskunft eines Arbeiters Metall-Schalen eingesetzt und von einer weiteren Person weiss Heidi, dass anderswo ein Holzkanal durch Metall-Schalen ersetzt wurde. Unglaublich, all diese Geschichten! Heidi könnte stundenlang erzählen.

Weitere Artikel zum Thema:

Ewig schmutziges Bächlein
Bündner Schaumbad für Vögel
Vom Schaumbad zum Wiesenschaum

Ein Leser schickte Heidi zu diesem Artikel ein Sprichwort von Oscar Wilde: AM ENDE WIRD ALLES GUT. UND WENN ES NICHT GUT IST, IST ES NICHT DAS ENDE.

Ein anderer schrieb: „Das mit den Schalen ist wirklich unglaublich, dass so etwas HEUTE noch möglich ist! Ausserdem sieht das Gras bis ans Bächlein sehr gut gedüngt aus! Was darauf schliessen lässt, dass sich der Bewirtschafter nicht an den 3 m Abstand hält!“

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn und den Bauern eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Nachtrag 12.10.16: Gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde Beschwerde eingereicht.

Nachtrag 23.11.16: Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe vollumfänglich zurück.

Weitere Wortmeldungen siehe unter Kommentare.

Schaum im "Ewig schmutzigen Bächlein".

Schaum im „Ewig schmutzigen Bächlein“.

7.10.15 HOME

Jubiläum: 5 Jahre Heidis Mist

15. Mai 2015
Jahr für Jahr liegt Mist monatelang ungedeckt am Wanderweg, welcher von Landquart durch die Rohan-Schanze nach Malans führt. Was würde wohl Henri Duc de Rohan dazu sagen, “der gute Herzog”, der die Burgundertraube in die Bündner Herrschaft gebracht hatte? https://heidismist.wordpress.com/2010/06/01/rohan-schanze-neu-entdeckt/

Jahr für Jahr liegt Mist monatelang ungedeckt am Wanderweg, welcher von Landquart durch die Rohan-Schanze nach Malans führt. Was würde wohl Henri Duc de Rohan dazu sagen, “der gute Herzog”, der die Burgundertraube in die Bündner Herrschaft gebracht hatte? https://heidismist.wordpress.com/2010/06/01/rohan-schanze-neu-entdeckt/

Im Frühling 2010 informierte Heidi den zuständigen Beamten des Amts für Natur und Umwelt in Chur über die mehr als 20 riesigen Misthaufen, welche auf nur 2 km2 Fläche im Gewässerschutzbereich rund um Maienfeld im Feld lagen. Die Bauern hatten den Mist zum Teil schon vor Monaten dorthin gebracht, vom Stall direkt aufs Feld. Ungedeckt lag er da, der Witterung ausgesetzt, und die Haufen wurden immer länger. Doch der Beamte sah keinen Handlungsbedarf, verwies stattdessen auf die (nicht gesetzeskonforme) Bündner Wegleitung. Am 7.3.10 – es blies ein eisiger Wind, die Kamera verweigerte immer wieder ihren Dienst – fotografierte Heidi die Misthaufen und schickte die Fotos nach Chur. Erfolglos!

Nach einer langen Trockenperiode begann es wie aus Kübeln zu regnen. Tropfen hämmerten auf Blech … und Heidi „hörte“ quasi Nitrat ins Grundwasser tropfen. Kurz entschlossen setzte sie sich an den Computer, richtete innert eines Tages einen WordPress-Blog ein, nannte ihn Heidis Mist und schrieb den ersten Artikel Miststöcke im Heidiland. Das war am 15.5.10. Was sie damals noch nicht wusste, das ist: Das Lagern von Mist im Feld hat im Churer Rheintal (usw.) Tradition, und nicht alle Bauern bauen einen Stall UND eine Mistplatte.

Was als kurzzeitiges Engagement gedacht war, ist zu einer regelrechten Daueraufgabe geworden: Der Schutz des Wassers vor Verschmutzungen. Heidi ist nicht die Einzige, die sich dafür einsetzt, aber es braucht viele MitstreiterInnen.

Wer näher hinschaut, merkt schnell, dass der Gewässerschutz in der Landwirtschaft keine einfache Aufgabe ist. Verantwortung wird wie eine heisse Kartoffel herumgereicht bzw. auf Hierarchie-Stufen hinunter geschoben, welche oft weder gewillt, noch kompetent sind, die Aufgaben anzupacken, und auch nicht über die nötigen Ressourcen verfügen. Da und dort werden handlungswillige Beamte zurückgepfiffen, entlassen oder so schikaniert, dass sie das Handtuch werfen. Da und dort helfen Beamte den Bauern beim Gewässerverschmutzen. Es wird viel geredet, geforscht und geschrieben, doch es mangelt am Willen vieler EntscheidungsträgerInnen, den Vollzug der (gar nicht so schlechten) Gesetze einzufordern bzw. neue Gesetze zu schaffen, wenn die Umstände dies erfordern.

SSieben Wochen nach dem ersten Foto sah der Mist in der Rohan-Schanze ziemlich verwaschen aus. Pilze haben einen guten Nährboden gefunden.

Sieben Wochen nach dem ersten Foto sah der Mist in der Rohan-Schanze ziemlich verwaschen aus. Pilze haben einen guten Nährboden gefunden.

Es ist eben schon so, dass diejenigen, die wir dafür bezahlen (Steuergelder), damit sie uns schützen, im Lobbying-Sumpf stecken, „Nettigkeiten“ austauschen, bestenfalls zanken, Gewinnträchtigeres anpacken, sich auf die nächste Wahl vorbereiten, statt Probleme wahrzunehmen und zu lösen. Erst wenn der Druck von unten zu stark wird, organisieren sie mit grossem Brimborium endlose Debatten und versprechen das Blaue vom Himmel, obwohl sie oft genug nicht gewillt sind, dem Blauen auch zum Durchbruch zu verhelfen.

Wenn es um das Wasser geht, meint Heidi, dann muss das Ziel sein: So sauber wie nur möglich. Vorbeugender Gewässerschutz ist zentral. Grenzwerte sind ein verführerischer Zauberstab für Nicht-Handlungs-Willige. Sie pochen auf den Grenzwerten, die (noch) nicht erreicht sind, obwohl Grenzwerte mehr auf Annahmen basieren, denn auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie werden immer wieder gerade dann erhöht, wenn sie oft überschritten werden. Unter den Tisch gewischt wird, dass über die Wirkung von Giftmischungen überhaupt keine verlässlichen Daten vorhanden sind; entsprechende Forschung würde Unsummen kosten.

Das Grundwasser ist ein träges System, falls es einmal grossräumig arg verschmutzt sein sollte, dann wird die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser schwierig. Und die Flüsse im Wasserschloss Europas? Man stelle sich vor: Die Konzentration vieler Stoffe im Wasser knapp unter dem Grenzwert. Was würden unsere Nachbarn sagen, welche das Wasser „übernehmen“ müssen?

Weil es viele Leute braucht, die sich um den Gewässerschutz kümmern, wird Heidi auch nach dem heutigen Jubiläumstag weitermachen, damit auch in Zukunft 40% des Schweizer Trinkwassers ohne jede Aufbereitung direkt aus dem Grundwasser ins Leitungsnetz eingespeist werden können und es den Lebewesen in den Bächen wohl ist.

Heidi dankt ihren Leserinnen und Lesern für die Treue und Motivation und WordPress für die Unterstützung und Gratulation. Übrigens, die Abo-Zahl ist im vergangenen Jahr um 39,5% gestiegen: Prost (mit sauberem Hahnenwasser)!

Der Mist liegt heute noch in der Rohan-Schanze, d.h. seit mindestens neun Wochen. Wie lange noch?

Der Mist liegt heute noch in der Rohan-Schanze, d.h. seit mindestens neun Wochen. Wie lange noch?

15.5.15 HOME

Wann ist ein ausgeschiedener Gewässerraum rechtskräftig?

5. Januar 2015
Die praktische Umsetzung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzgesetzgebung wirft viele Fragen auf, auch juristische.

Die praktische Umsetzung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzgesetzgebung wirft viele Fragen auf, auch juristische.

Heidi wird immer wieder gefragt, wann denn ein Gewässerraum rechtskräftig sei. Eine Leserin z.B. sah letzten Sommer jeweils einen Bauern im Gewässerraum güllen, obwohl dieser schon seit Monaten im Zonenplan der Gemeinde eingetragen war. Sie wandte sich an die Gemeinde. Dort herrschte grosses Staunen, denn die Beamten hatten noch nie vom Düngeverbot im Gewässerraum gehört.

Jemand fragte beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden an: erfolglos! Dieses verwies den Fragenden an das Amt für Raumentwicklung. Doch auch dort wusste man nicht Bescheid. Selbst eine Anfrage beim Verantwortlichen Gewässerraum des Bundesamts für Umwelt (BAFU) brachte keine Klärung. Was tun? Heidi fragen! Auch sie hatte nur vage Vorstellungen, aber sie wollte es endlich wissen und stellte daher die Frage dem Rechtsdienst des BAFU. Hier die Antwort:

„Die Gewässerschutzgesetzgebung schreibt den Kantonen nicht vor, mit welchen Instrumenten und in welchen Verfahren sie den Gewässerraum festlegen müssen. Sie müssen somit selber die geeigneten Instrumente wählen oder schaffen, wobei die Instrumente der Nutzungs- und Richtplanung oder allenfalls eigene Erlasse der Kantone im Vordergrund stehen. Deshalb ist keine generelle Aussage darüber möglich, wann der Gewässerraum rechtskräftig ist. Dies richtet sich danach, wann das Instrument, welches der Kanton für die Festlegung des Gewässerraums gewählt hat, rechtskräftig ist.“

Zum Beispiel das Bündner Amt für Natur und Umwelt (ANU) hat einen Leitfaden zur Ausscheidung des Gewässerraums Graubünden herausgegeben. Darin ist das allgemeine Vorgehen beschrieben:

„Die Gewässerraumausscheidung im Kanton Graubünden soll in zwei Stufen erfolgen. In einer ersten Stufe wird der Gewässerraum zentrisch ab Gewässerachse ausgeschieden und dort wo es erforderlich ist, angepasst. Im Rahmen der Festlegung des Gewässerraums in der Nutzungsplanung wird der ausgeschiedene Gewässerraum in Absprache mit der Gemeinde und dem ANU GR bereinigt, gegebenenfalls angepasst und mit den Ergebnissen der strategischen Revitalisierungsplanung abgeglichen.“

Auch in diesem 40-seitigen Dokument fehlt ein Hinweis darauf, wann der ausgeschiedene Gewässerraum rechtskräftig ist. Heidi vermutet, dass bisher niemand über diese wichtige juristisch Frage nachgedacht hat. Die Gewässerhoheit liegt grundsätzlich bei den Kantonen, wobei der Bund diesem Recht Schranken setzen kann. Der Kanton Graubünden hat die Gewässerhoheit den Gemeinden abgegeben, redet aber ein gewichtiges Wort mit. Weil es keine allgemeine Regelung gibt, empfiehlt Heidi, zuerst bei der zuständigen Gemeinde anzufragen.

Heidi hofft, dass jetzt klar ist: Die Schweizer Rechtsdiversität floriert, während die Biodiversität weiter rapid abnimmt.

Nachtrag vom 5.1.15: Graubünden hat die juristische Frage sehr wohl behandelt. Schon sechs Stunden nach ihrem Hinweis hat Heidi die Antwort des ANU erhalten: „Der Gewässerraum im Kanton Graubünden wird in der Nutzungsplanung umgesetzt. Das bedeutet, dass gemäss dem von Ihnen verlinkten „ANU-Leitfaden zur Ausscheidung des Gewässerraums“ der Gewässerraum bestimmt werden muss, eine entsprechende Nutzungszone zu schaffen ist, die Gemeindelegislative diese Änderung der Grundordnung beschliessen und die Regierung sie genehmigen muss.
Mit der regierungsrätlichen Genehmigung wird die Festlegung des Gewässerraums rechtskräftig.“ Danke für die prompte Antwort!

5.1.15 HOME

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort

9. Dezember 2014
Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Ende Jahr – die Zeit der Bilanzen. Auch Heidi ist damit beschäftigt. Zum ersten Mal verursachte der mangelnde Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung Landwirtschaft im Kanton Graubünden nicht nur Telefon- und Versandspesen, sondern auch hohe Ausgaben. Diesen gegenüber stehen Null Einnahmen. Es ist nicht so wie Ein Mister mit e-Mail-Adresse Misthock@… in seinem Kommentar zur Diaschau Misthaufen im Feld 2010/2011 meint: „… Suchen Sie sich eine richtige Arbeit und hängen Sie nicht an öffentlichen Geldern! Was Sie hier veröffentlichen und erzählen ist wirklich reiner Mist! Mich interessiert auf welchem Misthaufen Ihre Dummheit entstanden ist?!“

Zusammenstellung der bisherigen Kosten

In Röhren verlegen von 44 m Wildbachschalen, damit in Zukunft allfälliges Abwasser nicht mehr in Heidis Garten sickern kann; dies nach jahrelangem Kampf für sauberes Wasser gegen den Widerstand der Gemeinde und mangels Kontrolle der Hofdüngeranlagen gemäss Gewässerschutzverordnung durch das Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG). Nach einer „Sanierung“ des betreffenden Bauernhofs auf Anstoss von Heidi durch das ALG im Jahre 2007 leitete der Bauer weiterhin systematisch mehrere Hofabwässer in das Bächlein.

Zum Beispiel: Die Gemeinde wusste spätestens seit 2006, dass der Bauer das Milchzimmerabwasser bachab liess. Nach jahrelanger Untätigkeit verweigerte die Gemeinde im Februar 2013 die Entnahme einer offiziellen Wasserprobe mit dem Hinweis, dies sei ein privates Gewässer. Heidi insistierte und erhielt zwei Pet-Flaschen zum selber-Proben-nehmen vom zweimal täglich den Bach verschmutzenden Milchzimmerabwasser. Als sie am vereinbarten Tag im Dämmerlicht eine Wasserprobe holte, schaute ihr der Bauer oben zu, wo er doch sonst um diese Zeit nie zu sehen war. Die Gemeinde hatte ihn offensichtlich informiert. Und später war das Analyseprotokoll unauffindbar.

Heidis Interventionen bei der Gemeinde bewirkten, dass das Milchzimmerabwasser nach Bautätigkeit neu wahrscheinlich verdünnt bachab fliessen „durfte“, denn fortan war regelmässig Schaum im Wasser zu sehen bis Heidi wieder handelte und zudem von der Gemeinde das Eindolen des betreffenden Gewässerabschnitts, der nicht auf ihrem Grundstück liegt, verlangte. Per Verfügung „löste“ der Gemeindevorstand „das Problem“, indem er mit einem fadenscheinigen Vorwand 65 m „Meteorwasserleitung“ – wie es im Gemeinde-Amtsjargon heisst – noch rasch offiziell privatisierte, um die Kosten nicht übernehmen zu müssen.

Kosten Rekurs gegen die Privatisierungs-Verfügung des Gemeindevorstands (auf Anraten des konsultierten Anwalts zurückgezogen 2013)  CHF 1’298.30
Baubewilligung Amt für Natur und Umwelt  CHF 500 Franken
BAB-Bewilligung Amt für Raumentwicklung  CHF 494.00
Baubewilligung Gemeinde CHF  356.80
Kosten Baugeschäft CHF  7’330.20
Eindolungskosten TOTAL CHF   9’979.30

Die Behörden sparen gerne beim Vollzug. Im Kanton Graubünden ist erstaunlicherweise das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich, doch die dafür nötigen Ressourcen fehlen. Darunter leiden die Lebewesen in Gewässern und die von Gewässerverschmutzungen Betroffenen. Gewisse Bauern tun und lassen was ihnen beliebt und glauben gar, im Recht zu sein, wenn sie die Umwelt massiv verschmutzen. Heidi empfiehlt weiterhin, die Polizei zu rufen, wenn Gewässer verschmutzt werden oder Bauern Gülle auf schneebedeckten, gefrorenen oder wassergesättigten Boden ausbringen, denn auf eine Meldung an ein Amt folgt nicht immer eine Handlung, siehe Winteranfang in den Bergen.

In einer konzertierten Aktion klagten drei Personen Heidi wegen Ehrverletzung, falscher Anschuldigung und Hausfriedensbruch an. Sie forderten nicht nur das Löschen der Beiträge über die eigenen Umweltverschmutzungen auf Heidis Mist, sondern verlangten auch, dass der ganze Blog vom Internet zu löschen sei. „Sie muss mit dieser Tätigkeit aufhören“, hiess es. Die Kläger konnten vor der Staatsanwaltschaft ihre Anschuldigungen nicht erhärten. Heidi hingegen erbrachte den Wahrheitsbeweis. Überdies war die Klagefrist für einige Artikel abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft sprach Heidi frei. Die ihr zugesprochene Entschädigung deckt jedoch nicht alle Kosten.

Anwaltskosten CHF  4’485.35
Entschädigung für abgelehnte Ehrverletzungsklage  CHF 3’248.65
Ungedeckte Kosten Ehrverletzungsklage  CHF 1’236.70

Gesamtkosten CHF  11’216.00

Weitere Kosten werden hier nicht erläutert. Wer soll das bezahlen? Wie hoch wären die Gesamtkosten, wenn Heidi die verschwendete Lebenszeit zum Anwaltstarif verrechnen würde?

Eine kleine Geschichte

Heidi könnte viele unerfreuliche Geschichten zum Thema erzählen, sie beschränkt sich hier auf eine schöne. Am Tag der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft war Warenmarkt. Als Heidi auf den Zug wartete, gesellte sich ein indischer Wahrsager zu ihr. Er sagte: „Heute haben Sie einen grossen Erfolg und am 15. Mai dreimal Glück.“ Zufällig ist der 15. Mai der Geburtstag von Heidis Mist und, wie sich viele Monate später herausstellte, war die Einvernahme tatsächlich ein grosser Erfolg.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich einer polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn und den Bauern eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Nachtrag 12.10.16: Gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde Beschwerde eingereicht.

Nachtrag 23.11.16: Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe vollumfänglich zurück.

10.12.14 HOME


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