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Hohe Ammoniak-Belastung in der Ostschweiz

6. Juli 2022
Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Die Ammoniak-Belastung der Luft ist nicht nur im Kanton Appenzell Ausserrhoden hoch, wie Heidi gestern 5.7.22 berichtet hat, sondern auch in der Ostschweiz allgemein. Der Bericht Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, eine Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt gibt auch darüber ausführlich Auskunft. Heidi zitiert im Folgenden nur kleine Teile aus dem Kapitel II. Kanton Zürich, Seite 33:

„Die Ostschweizer Kantone (darunter der Kanton Zürich) und das Fürstentum Liechtenstein messen die Ammoniakimmissionen seit 2000 mit Passivsammlern (OSTLUFT 2021a: 2). Im Kanton Zürich sind zudem acht aktive Messpunkte eingerichtet (Ibid.: 34).

«Die Belastung der Luft mit Ammoniak (NH3) [in der Ostschweiz] bewegt sich seit 20 Jahren auf hohem Niveau ohne einheitliche Tendenz» (OSTLUFT 2021b). An den meisten Messstandorten des Ostschweizer Messnetzes liegt der Jahresmittelwert von Ammoniak in der Nähe oder über dem kritischen Wert (Critical Level) von 3 μg/m3, der für höhere Pflanzen (Gräser und Wälder) gilt. Er liegt deutlich über dem kritischen Wert (Critical Level) von 1 μg/m3, der für Moose und Flechten festgelegt wurde. In Gebieten mit hoher Viehdichte liegen die Werte deutlich über den Werten aus den Gebieten mit höherem Anteil an Acker und Gemüsebau (Ibid.). «Seit Messbeginn von 2001 wird […] der Critical Load für Wald andauernd überschritten, ohne eine klare Verbesserungstendenz» (OSTLUFT 2020). Die Zürcher Messstellen zeigen zwar im Schnitt deutlich tiefere Werte als die Thurgauer Messstellen, aber auch im Kanton Zürich weisen zwei von acht Messstellen Überschreitungen der Critical Levels für höhere Pflanzen auf und alle Messstellen Überschreitungen der Critical Levels für Moose und Flechten.“

Ammoniak-Belastung und Kosten für Massnahmen

Kanton Zürich

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 30

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 30

Die effektiven Gesamtkosten des Ammoniak-Programms für Bund und Kanton beliefen sich auf CHF 17281293. Das Programm hat das Ziel nicht erreicht, nur 41%!

Kanton St. Gallen

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 56

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 56. Der Kanton St. Gallen hat seine Ammoniakemissionen nicht geschätzt.

Bisher kein Ressourcenprogramm. Aufgrund eines Postulats wird dieser Schritt in Betracht gezogen.

Kanton Thurgau

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 51

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 51

Der Kanton Thurgau verabschiedete 2020 einen Massnahmenplan Ammoniak aus der Landwirtschaft 20212030 (gemäss Art. 44a USG und Art. 3134 LRV). Dieser Plan enthält Reduktionsziele für Ammoniakemissionen, jedoch keine Umsetzungsfrist. Die Gesamtkosten des Massnahmenplans für den Bund, den Kanton und die Thurgauer Landwirtschaft belaufen sich bis 2030 auf CHF 26900000 bis CHF 32100000.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 63

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 63

Zur Zeit gibt es weder ein Reduktionsziel noch einen Massnahmenplan. Von 2010 bis 2015 profitierte der Kanton Appenzell Innerrhoden von einem Ressourcenprogramm (gemäss Art. 77a und 77b LwG). Die effektive Gesamtkosten des Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Innerrhoden beliefen sich für den Bund auf CHF 2037851. Die kantonalen Kosten werden nicht ausgewiesen. Die Wirkung des Projekts wurde weder gemessen noch geschätzt.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 59

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 59

Die effektiven Gesamtkosten des Ressourcenprojekts zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden für den Kanton und den Bund beliefen sich auf CHF 3194314.

Heidi meint: „Messen, forschen, archivieren und v.a. finanzieren … aber es fehlen die zielführenden Handlungen zu einem befriedigenden Ergebnis. Und wäre es nicht Aufgabe der Behörden, solche Missstände zu dokumentieren und zu beheben?“

Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, 6.5.22

OSTLUFT-Jahresbericht 2019

OSTLUFT-Jahresbericht 2020

Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Irene Mühlemann 2016

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter? Heidis Mist 4.7.22

Teilrevision der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft zum Umgang mit Gülle. Bundesamt für Landwirtschaft, Stand 29.11.21

Heidis Artikel mit dem Stichwort Ammoniak

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Ammoniakemissionen im Kanton Appenzell Ausserrhoden – kein Grund zur Freude!

5. Juli 2022
Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärtinnen und Ärzte für Umwelt

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Die Schuld für die Verschmutzung der Sitter (Fluss in der Ostschweiz) mit Gülle schiebt der Kanton Appenzell teilweise dem Bund zu. Wie sieht es mit den Ammoniakemissionen aus? In einer am 6.5.22 veröffentlichten Studie der Umweltorganisationen WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt wurden die Daten des Kantons AI zusammengetragen. Zusammenfassend heisst es:

  • Die AmmoniakImmissionsmessungen zeigen, dass die Grenzwerte (Critical Levels & Loads) für sensible Ökosysteme teils überschritten werden;
  • die Entwicklung der Immissionen zeigt keine einheitliche Tendenz;
  • die Ammoniakemissionen (Stand: 2015) müssen noch um ca. 36% (240 t NH3N/a) reduziert werden, damit der Kantonsbeitrag zur Einhaltung der Critical Loads (Umweltziele Landwirtschaft) auf nationaler Ebene geleistet wird;
  • der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung um ca. 9% zu reduzieren (ggb. Referenzjahr 2008), er hat aber keine Umsetzungsfrist gesetzt;
  • der Rückgang der Ammoniakemissionen (9% Emissionsreduktion in 6 Jahren) folgt dem Rückgang des Nutztierbestands, wobei die Emissionen etwas schneller zurückzugehen scheinen wahrscheinlich aufgrund der Massnahmen des Ressourcenprojekts.

Von 2010 bis 2015 profitierte der Kanton Appenzell Ausserrhoden von einem Ressourcenprogramm (gemäss Art. 77a und 77b LwG) für die Umsetzung der Massnahme LW1 («Entwicklung eines Ressourcenprojektes Ammoniak») des MassnahmenplanLuftreinhaltung Aktualisierung 2008. Die effektiven Gesamtkosten des Ressourcenprojekts zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden für den Kanton und den Bund beliefen sich auf CHF 3194314 (Mühlebach 2016: 6).

Wir zahlen also laufend mit Steuergeldern Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung, aber es geht nur sehr, sehr langsam voran. Offensichtlich braucht es wesentlich mehr! Und wer bezahlt?

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter? Heidis Mist 4.7.22

Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, 6.5.22

Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Irene Mühlemann 2016

Heidis Artikel mit dem Stichwort Ammoniak

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Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter?

4. Juli 2022

Das Tagblatt schrieb am 30.6.22: „Der ehemalige St.Galler Stadtparlamentspräsident Josef Ebneter stellt Verschmutzungen in der Sitter fest und vermutet die Landwirtschaft als Ursache. Die verantwortlichen Kantone bestätigen den Verdacht – und der Kantonschemiker rät Open-Air-Gästen vom Baden ab.“

Auch der Blick hat das Thema aufgenommen und meldet, dass laut Kanton St. Gallen (es gibt Leute, die diesen Kanton St. Güllen nennen) abgeschwemmte Gülle schuld an der Verschmutzung sei. Zitiert werden Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung und beim Blick stellt man sich die Frage: „Ist das schmutzige Wasser darauf zurückzuführen, dass sich gewisse Landwirte nicht an die Spielregeln halten?“

Das sei nur teilweise der Fall, kommt Valentin Lanz, Abteilungsleiter Wasser und Stoffe des Kantons Appenzell Ausserrhoden, zum Schluss. Denn: «Die allermeisten Betriebe halten sich an die geltende Regelung», sagt er dem «Tagblatt». Heidi hat solche Äusserungen schon oft gehört – nur, es müssten hinter solchen Aussagen entsprechende Kontrollen das beweisen, was normalerweise nicht der Fall ist. Und man kann ja nicht alle Bauern dauernd überwachen! Die Ämter könnten ehrlicher sein und sagen, dass sie das nicht wissen. Und Gülle kommt eben aus der Landwirtschaft!

Gleichzeitig räumt Lanz allerdings ein, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Weil in der Landwirtschaftspolitik aber grösstenteils der Bund das Sagen habe, seien den Kantonen die Hände gebunden. Aber aber, Herr Lanz, meistens liegt es am Vollzug der Gesetze, und hiefür sind eindeutig die Kantone zuständig. Vor fast zehn Jahren hat Pro Natura massive Pufferstreifenverletzungen aufgedeckt. Hat sich die Situation seither verbessert?

Lanz schiebt den Schwarzen Peter dem Bund zu. Wie ist das zu interpretieren? Braucht es strengere Gesetze? Weniger Tiere? Weniger zugekauftes Futter? Mehr Kontrollen?

Oh je, da sieht Heidi schon die Bauernvertreter auf die Barrikaden klettern! Aber die Hände sind den Kantonen nicht so gebunden, Herr Lanz! Der energische Vollzug der Gesetze wäre ein guter Anfang.

Und die Kläranlagen sind ein weiteres Problem. Viele müssen immer mehr Abwasser und Regenwasser schlucken. Die Kapazitäten werden nicht überall dem Bauboom und der Bodenversiegelung angepasst. Und wie sinnvoll ist es, unsere Exkremente mit Wasser wegzuschwemmen, um sie dann in den Abwasserreinigungsanlgen mühsam herauszunehmen? Die Eawag forscht daher an der Trennung an der Quelle mit der NoMix-Technologie.

Heidi meint: „Unsere Gewässer sind zu wertvoll, als dass man so schlampig mit ihnen umgehen darf. Zudem speisen sie auch das Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser holen.“

Gelb-braunes Wasser, Güllegestank und Schaum auf der Sitter: St.Galler Ex-Politiker ist alarmiert und fordert die Kantone zum Handeln auf. Tagblatt 30.6.22

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. Heidis Mist 25.11.12

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Direktzahlungskürzung für Pufferstreifen-Verletzung? Das war einmal!

2. November 2014
Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Über Biodiversität wird viel geredet, doch es mangelt am Schutz, siehe Medienmitteilung Schutz der Biodiversität nicht auf Kurs des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften vom 3.10.14. Zwar sind Biodiversität und Gewässerschutz in der Landwirtschaft auch ein grosses Anliegen unserer Bundesrätin Doris Leuthard, doch sie lässt es zu, dass der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, v.a. Pestizide, verschlechtert wird, siehe „Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist vom 25.5.14, und dass es am Vollzug und der Oberkontrolle der Pufferstreifen-Regelung gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und Direktzahlungsverordnung mangelt (Verbot von Pestiziden und Dünger).

Pro Natura und Heidi haben unabhängig voneinander festgestellt, dass Pufferstreifen häufig verletzt werden:
Heidis Artikel über Pufferstreifen
Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifenverletzung, Heidis Mist, 27.11.12

Aufgrund einer eigenen Studie in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden hat Pro Natura die Höhe der theoretisch pro Jahr fälligen Bussen gemäss Kürzungsrichtlinien der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz berechnet. Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zu viel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Wie viel schweizweit?

Wie hat Bundesbern das Problem gelöst?* siehe Nachtrag!

Heidi hat in der im Juni 2014 überarbeiteten Direktzahlungsverordnung geblättert. Die einfache Möglichkeit zur Kürzung der Direktzahlungen bei Pufferstreifen-Verletzungen hat das Bundesamt für Landwirtschaft kurzerhand gestrichen. Dies obwohl die Biodiversität laufend abnimmt und Gewässerverschmutzungen häufig sind: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Wer glaubt da noch an den Willen der Behörden, die Probleme zu lösen? Heidi jedenfalls nicht! Es gibt die Pufferstreifen-Kürzungen nur noch im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) für die nationalen, regionalen und lokalen Schutzobjekte gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, wobei nur die Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung für die ÖLN-Kontrolle „relevant“ sind, wie das so schön unverbindlich im Ökologischer Leistungsnachweis unter 9.7 heisst, siehe Seite 61 der Direktzahlungsverordnung.

Gemäss Art. 105 Kürzung und Verweigerung der Beiträge können die Kantone (wenn sie wollen) die Direktzahlungen kürzen bei Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, aber nur, wenn die Nichteinhaltung mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt wurde, d.h. es geschieht wenig bis nichts, siehe Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne, Heidis Mist vom 28.10.10.

Zur Erinnerung: Pufferstreifen sind wichtig. Sie schützen Wasser, Wald, Hecken usw. vor Verschmutzungen und bieten vielen Tieren Unterschlupf; bei extensiver Bewirtschaftung wachsen dort auch selten gewordene Pflanzen.

Biodiversität: Setzen wir auf das falsche Pferd? Heidis Mist 19.7.14

*Nachtrag vom 3.11.14: Der Hinweis auf die Kürzungen aufgrund von Pufferstreifenverletzungen an Waldränder, Hecken, Gewässern usw. ist in der Direktzahlungsverordnung 2014 nicht mehr vorhanden, doch die Kürzungen gibt es weiterhin, siehe Es gibt sie noch, die Direktzahlungskürzungen für Pufferstreifen-Verletzungen.

2.11.14 HOME

Gesetzesvollzug: Kontrolle Hofdüngeranlagen

21. Januar 2014
Seit Anfang Januar sah Heidi mehrmals viel Schaum in diesem Bächlein. Als sie dann ein Foto machen wollte, hatte sie Pech oder die Lebewesen im Wasser Glück!

Seit Anfang Januar sah Heidi mehrmals viel Schaum in diesem Bächlein. Als sie dann ein Foto machen wollte, hatte sie Pech oder die Lebewesen im Wasser Glück!

Manchmal hat Heidi das Gefühl, dass Gesetze, welche die Landwirtschaft betreffen, eher der Gewissensberuhigung von Politikern und Beamten dienen als dem Beheben von Missständen. Meist dauert es lange bis sie überhaupt geschrieben sind und in Kraft gesetzt werden. Der Vollzug ist dann Sache der Kantone, welche diese Aufgaben mit unterschiedlichem Elan angehen.

Wie sieht es bei wichtigen Vorschriften zum Schutze der Gewässer aus? Güllenotfälle im Winter, nicht bundeskonformes Lagern von Mist im Feld sowie verschmutzte Gewässer sind oft Zeichen von unzulänglichen Hofdüngeranlagen. Gemäss Art. 28 der Gewässerschutzverordnung aus dem Jahre 1998 (GschV SR 814.201) muss die kantonale Behörde dafür sorgen, dass die Lagereinrichtungen für Hofdünger und flüssiges Gärgut regelmässig kontrolliert werden. In einigen Kantonen (wahrscheinlich Mehrheit) ist diese Kontrolle längst Routine, einzelne haben damit erst angefangen (z.B. Appenzell Ausserrhoden).

Im Kanton Graubünden ist vieles anders, so werden die Hofdüngeranlagen auch heute noch nicht kontrolliert. Heidi hat aus gut informierter Quelle aber erfahren, dass man am Planen ist. Noch lange wird es erfahrungsgemäss dauern bis die Organisation steht, die Regeln akzeptiert sind und die gut 15-jährige Verordnung vollzogen wird. Und wie lange wird es dauern bis die nicht gewässerschutzkonformen Betriebe saniert sind?

Ein unrühmliches Schweizer Beispiel zur Umsetzung des Volkswillens ist das Tierschutzgesetz, siehe Die täglichen Lügen, Heidis Mist, 8.11.12. Wenn Hansuli Huber vom Schweizer Tierschutz dauernd hinter den Verantwortlichen her rennt, dann hat dies einen Grund. Er schreibt in seinem Kommentar zu „Happy“ Truthahn für Weihnachten? „… Alles in allem geht es aber einem konventionell gehaltenen CH-Masthuhn besser als einem konventionell gehaltenen CH-Mastschwein oder -muni. Deren Haltung ist tierschutzwidrig und unterscheidet sich kaum vom Ausland! …“

21.1.14 HOME

Die Güllegruben-Not der Pächter

23. Januar 2013
Gülle-Schwaden am Winterhimmel. Foto eines Pächters mit zu kleiner Güllegrube.

Gülle-Schwaden am Winterhimmel. Foto eines Pächters mit zu kleiner Güllegrube.

Schon viel hat Heidi über das Problem „zu kleine Güllegrube“ geschrieben, z.B. Zu kleine Güllegruben in AR?  In einer Medieninformation informierte die kantonale Verwaltung AR am 11.12.2012: „Das Amt für Umwelt hat nach Abklärungen mit dem kantonalen Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt beschlossen, im Frühling 2013 mit den periodischen Güllegrubenkontrollen zu starten. Denn gemäss Gewässerschutzgesetzgebung müssen Lagereinrichtungen für Hofdünger dicht und funktionsfähig sein und regelmässig kontrolliert werden.“, siehe Gewässerschutzverordnung, Art. 28. Ein Teil der Kantone erfüllt die per Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben, andere lassen es lieber bleiben. Unter diesem Missstand leiden Grundwasser und Gewässer, aber auch umweltbewusste Pächter.

Dass Kontrolle nötig ist, zeigen die Ergebnisse einer Studie des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL), welche an einem Erfahrungsaustausch für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 25.11.11 präsentierte wurden: Projektprüfung und Zustandskontrolle von Jauchegruben. Von 51 im Jahre 2007 kontrollierten Güllegruben waren 52% unbeschädigt, 22% leicht beschädigt, 16% hatten mittlere Schäden und 10% schwere Schäden. Eindrückliche Fotos von häufigen Schäden zeigen den Zustand neuer und bestehender Güllegruben vor und nach der Sanierung.

Wie immer um diese Jahreszeit häufen sich die Fragen an Heidi über das Güllen im Winter: Wann darf man güllen? Zu wenig Kapazität Güllegrube, was tun? Güllen auf Schnee? Nicht alle Bauern, die jetzt güllen, tun das einfach, weil sie jetzt Zeit haben und eine allfällige Gewässerverschmutzung in Kauf nehmen. Ein Leser hat Heidi „seinen“ Gülleaustrag mit Fotos dokumentiert. Die Güllegrube ist zu klein, seine wiederholten Forderungen nach einer den Gegebenheiten angepassten erfüllte der Verpächter bisher nicht, die Behörden vertrauen auf Selbstdeklaration der Gülle-Lagerkapazität, sie helfen dem Pächter nicht. Der Verpächter hatte einen Schieber für das Ableiten der Gülle in den nahen Bach. Diese Öffnung wurde vor Pachtantritt zwar zubetonniert, doch das Problem bleibt. Der Pächter spritzt Gülle auf die winterlichen Wiesen, riskiert eine Anzeige, ein Strafverfahren und Kürzung der Direktzahlungen. Und er fürchtet um seinen Ruf.

Dieses Beispiel stammt zwar nicht aus dem Kanton Graubünden, doch auch dort leiden Pächter darunter, dass die Lagereinrichtungen für Gülle und Mist nicht kontrolliert werden. Checkliste für die Kontrolle der Lagereinrichtungen siehe Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Seite 50. Die Sektion Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt (BAFU) informiert neu viermal jährlich mit einem Newsletter über Herausforderungen und Fragen in ihrem Arbeitsgebiet. Zielpublikum: Bundes- und Kantonsbehörden, Forschungseinrichtungen und Fachverbände. Im 1. Newsletter Grundwasser vom Januar 2013 informieren Fachleute über die Kontrolle der Lageranlagen, z.B. die AWEL-Studie hat Heidi dort ausgegraben, oder die unverzichtbare Harmonisierung der Kontrollen im Rahmen der Kontrollkoordinationsverordnung (KKVL), siehe auch Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken gutgläubig an die Bauern. KKVL ist die Verordnung, welche VKIL ersetzt.

Informationen über das Güllen in Notfällen: im Merkblatt Kanton AG Düngerplanung wichtig für die Wintermonate

23.1.13 HOME

Zu kleine Güllegruben in AR?

10. Februar 2011

Der Landwirtschaftliche Informationsdienst meldete am 9.2.11: Bauern in Ausserrhoden dürfen wieder güllen. „Die Gülle darf auf Wiesen ausgetragen werden, die seit einigen Tagen schneefrei, nicht gefroren und trocken sind, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Laut dem kantonalen Amt für Umwelt soll aber nur Gülle ausgebracht werden, wenn die Jauchegruben annähernd voll sind. Die Erlaubnis zum Güllen gilt bis es wieder kälter wird oder Niederschlag einsetzt.“ Ausführliche Meldung des Amts für Umwelt AR.

Wie gross muss die Gülle-Lagerkapazität in AR sein? Über 800 m ü.M. – das dürfte ein grosser Teil des Kantons sein – 5 Monate, 800 bis 900 m ü.M. 5,5 Monate und für Bauernhöfe über 900 m ü.M. 6 Monate. Haben die Bauern schon Ende August mit dem Güllen aufgehört? Heidi zweifelt daran. Eigentlich müsste genügend Lagervolumen vorhanden sein, denn im Auswertungsbericht 2001 des BUWAL (heute BAFU, Bundesamt für Umwelt) weist der Kanton AR ein „vorhandenes Güllelager-Volumen“ aus, das 113 Prozent des „notwendigen Güllelager-Volumens“ beträgt. Auch falls die Tierbestände in der Zwischenzeit zugenommen haben, sollte die Kapazität heute noch ausreichen. Wenigstens hat der Kanton AR auf die BUWAL-Umfrage geantwortet, andere Kantone hüllten sich in Schweigen, was vielleicht auch eine Antwort ist. Das Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 sieht in Art. 77 vor: „Die Kantone legen die Frist zur Anpassung der Kapazität von Lagereinrichtungen für Hofdünger nach der Dringlichkeit des Einzelfalls fest. Sie sorgen dafür, dass innert 15 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sämtliche Lagereinrichtungen saniert sind.“ Diese Frist ist 2006 abgelaufen. Wo ist hier der Wurm drin? Was tun die Bauern, wenn es zwischendurch nicht so warm ist wie jetzt?

Das Amt für Umwelt AR meint dazu, dass viele Betriebe saniert worden seien und nur einzelne zu wenig Volumen hätten. Es weist auch darauf hin, dass sich die Geister darüber scheiden, ob die theoretischen Standardmengen den tatsächlichen Anfällen in der Realität entsprechen (auf dieses Problem hat Heidi in Orientierungshilfe für Touristen hingewiesen). In AR seien trotz dem „Düngefenster“ nur wenige Landwirte am Güllen. Das Amt für Umwelt vertritt die Ansicht, dass einige wenige Austräge auf trockenen Boden jetzt weniger Verluste in die Bäche verursachen, als wenn die Mehrheit nach der ersten grossen Schneeschmelze Gülle ausbringt. Alle auf einen Schlag und oft bei schlechteren Bedingungen als jetzt seien für das Ökosystem im Bach schwieriger zu verkraften. Man will die Verluste minimieren und ist überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Landwirte sorgfältig handelt.

10.1.11   HOME


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