Posts Tagged ‘Appenzell’

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang

14. Januar 2020
Wie lange wird der Mist dieses Jahr hier liegen? Wird der Haufen noch grösser? Copyright: Marco.

Wie lange wird der Mist dieses Jahr hier liegen? Wird der Haufen noch grösser? Copyright: Marco.

Hallo Heidi

Du hast schon lange kein Mist-Foto mehr gebracht. Hier hast du ein frisches. Jedes Jahr sehe ich am gleichen Ort einen Misthaufen beim Schiessplatz liegen.

Danke fürs Veröffentlichen.

Es guets 2020!

Marco

13. Januar: Silvesterchlausen im Appenzellerland

Die schlauen AppenzellerInnen feiern Silvester gleich zwei Mal: Nach dem gregorianischen Kalender wie wir, und dann nehmen sie den julianischen Kalender hervor und feiern am 13. Januar mit viel Aufwand nochmals.

Die schlauen AppenzellerInnen feiern Silvester gleich zwei Mal: Nach dem gregorianischen Kalender wie wir, und dann nehmen sie den julianischen Kalender hervor und feiern am 13. Januar mit viel Aufwand nochmals.

Silvesterchlausen – ein uralter Brauch

WEF – CUMINAIVEL

Und gerade eingetroffen im Postfach ist das erste CUMINAIVEL:

„Die Armee leistet am World Economic Forum (WEF) in Davos einen elementaren Beitrag zur Sicherheit. Die Einsatzverantwortung trägt der Kanton Graubünden. Maximal 5’000 Soldaten stehen im Einsatz. Das Newsportal CUMINAIVEL begleitet sie.“

Newsportal CUMINAIVEL

Die Schweizer Armee am World Economic Forum (WEF)

World Economic Forum (WEF)

Stillleben für Heidi: Sitter und Siloballen

19. Januar 2016
Winterstimmung an der Sitter bei Appenzell. Copyright Hans Walder, Name von der Redaktion geändert.

Winterstimmung an der Sitter bei Appenzell. Copyright Hans Walder, Name von der Redaktion geändert.

Dieses „schöne“ Bild hat Heidi heute morgen im Postfach gefunden. Danke Hans!

Sitter auf Wikipedia

19.1.16 HOME

Bundesamtliches Täuschungsmanöver

12. Januar 2016
Hühner mit Auslauf im Appenzellerland. Foto: Heidi

Hühner mit Auslauf im Appenzellerland. Foto: Heidi

Leserbrief von Hansuli Huber, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS

„Zum Jahreswechsel nutzte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein in verschiedenen Tageszeitungen publiziertes Interview, um Steuerzahlende und KonsumentInnen zu beruhigen. Das Motto „Wachse oder weiche“ gehöre nicht mehr zur zukünftigen Agrarpolitik wurde beschwichtigt. Womit im Umkehrschluss gefolgert werden darf, dass man bislang entgegen dem Wunsch einer breiten Bevölkerung offenbar durchaus dem aktiven Strukturwandel, dem Bauernsterben, gefrönt hatte. Dieses indirekte Eingeständnis ehrt den jetzigen BLW-Direktor.

Doch längst hat die frühere Agrarpolitik verheerende Fakten geschaffen. Die Aufhebung der Milchkontingentierung pulverisierte den Milchpreis, ohne dass KonsumentInnen davon spürbar profitiert hätten. Die Zeche bezahlten tausende von aus dem Markt gedrängten bäuerlichen Milchviehbetrieben und zehntausende von Kühen, die überzüchtet und ausgenützt zunehmend wie im Ausland in Riesenbetrieben mit reiner Stallhaltung vegetieren müssen.

Mit einer Revision der Höchstbestandesverordnung öffnete der Bundesrat endgültig die Schleusen: Erlaubt sind heute Ställe mit 2’000 Schweinen oder 21’000 Masthühnern. Bäuerliche Betriebe können mit diesen Tierfabriken kostenmässig nicht mehr mithalten und geben zunehmend auf.

Dass das „Wachse oder weiche“ entgegen der BLW-Beruhigungspille in Zukunft sogar noch bescheunigt werden wird, dafür sorgt die Weichenstellung bei AP 2014-2017. Das Stornieren der Vermögens- und Einkommensgrenzen, insbesondere aber die ökonomisch völlig widersinnige Aufhebung der mit zunehmender Fläche und Tierzahl degressiven Direktzahlungen sorgt bei immer mehr Grossbetrieben für extreme staatliche Zusatzeinkommen von 150’000 bis über 300’000 Franken im Jahr. Obwohl die Grossen, weil sie eh mehr und das erst noch kostengünstiger produzieren können, auf derart hohe Beiträge gar nicht angewiesen wären.

Was Not täte, wäre eine Agrarpolitik, welche naturnahe und tierfreundliche bäuerliche Betriebe bevorzugt, statt Steuergelder für Grossbetriebe aus dem Fenster zu werfen.

12.1.16 HOME

Geb‘ ich dir, so gibst du mir!

5. Dezember 2012
Der Pufferstreifen zwischen Hecke und Weizenfeld beträgt 1 m, zwischen Bach und Weizenfeld, 2 m. Gemäss Direktzahlungsverordnung müssten es 6 m sein.

Der Pufferstreifen zwischen Hecke und Weizenfeld beträgt 1 m, zwischen Bach und Weizenfeld, 2 m. Gemäss Direktzahlungsverordnung müssten es 6 m sein.

Was für Geschenke gilt, das gilt meist auch für politisches und nachbarschaftliches Handeln. So funktioniert unsere Demokratie: Gib‘ ich dir, so gibst du mir! Ein SVP-Politiker, den Heidi sehr schätzt, ist kürzlich zurückgetreten, da ihm diese „Händel“ zuwider waren, sein Gewissen belasteten. In diesem Dilemma sind auch die Umweltschutzorganisationen. Nehmen wir an, Herr Sesemann von der Tierschutzorganisation XY kämpfe zusammen mit dem Geissenpeter gegen eine neue Strasse, welche das Kulturland des Geissenpeters zerschneiden würde. Gleichzeitig setzt sich Herr Sesemann für die Bekämpfung von Missständen im bäuerlichen Tierschutz ein. Wenn er jetzt eine Anfrage für ein Tierschutz-Interview von 10vor10 erhält, wird er es annehmen? Heidi weiss: Er hat abgelehnt. Dasselbe gilt bei den Nachbarn: „Ich würde dir bei Bedarf gerne helfen, aber jetzt wo du doch…“, hat Heidi gehört und meint: „Mit der Natur lässt sich nicht handeln.“

Pro Natura und Heidi sind offenbar die einzigen, welche Pufferstreifen-Verletzungen sehen bzw. etwas dagegen unternehmen. Pro Natura hat an 18 Tagen in verschiedenen Regionen der Kantone St. Gallen und Appenzell Verletzungen detailliert protokolliert und fotografiert. Der Geschäftsführers des St. Galler Bauernverbands schreibt im St. Galler Bauern 48-2012: „… Die Ausführungen der beiden Pro-Natura-Vertreter Meienberger und Liner waren mehr als polemisch … Genaue Angaben über die scheinbar gemachten Stichproben wollten oder konnten die beiden Herren jedoch nicht machen … Der Frontalangriff von Pro Natura gegen die Bauern schadet der Zusammenarbeit und zeigt auch die fundamentale Einstellung in Sachen Landwirtschaft …“,  Pro Natura klagt Bauern an, St. Galler Bauer 48-2012. Ein altbewährtes Prinzip: Wütend sein, statt die Tatsachen sehen, abstreiten, vertuschen. Es gibt immer Leute, die das glauben. Pro Natura hat mit einem Leserbrief geantwortet: „… Es ist tatsächlich so, dass die Landwirte, welche Direktzahlungen beziehen, alle 3 Jahre kontrolliert werden. Was der Bauernverband jedoch vergass zu erklären: Die Betriebskontrollen werden vorher angekündigt. Zudem ist die sporadische Betriebskontrolle auch das falsche Instrument, um das Problem der Pufferstreifen in den Griff zu bekommen…“  Was dem Bauernverband nicht passt, darf nicht wahr sein, Leserbrief vom 28.11.12.

Heidi hat ausführlich über das Thema berichtet und die Vogelstrauss-Politik des Bauernverbands angesprochen, siehe Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. In Zukunft kann Heidi nicht mehr schreiben „… und niemanden stört’s, ausser Heidi natürlich!“

5.12.11 HOME

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

27. November 2012
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Beliebt ist bei den Bauern das Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen am Waldrand oder gar im Wald, was verboten ist.

Schon wesentlich länger als Heidi befasst sich Pro Natura mit den Pufferstreifen-Verletzungen. Am 26.11.12 stelllte die Naturschutzorganisation Ergebnisse einer Untersuchung ihrer Sektion St. Gallen-Appenzell vor: Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zuviel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Mögen die Verletzungen in anderen Kantonen geringer sein, eines steht für Heidi schon lange fest und wird von Pro Natura bekräftigt: Das Problem ist gravierend, Kontrollen fehlen, der Kontrollaufwand ist im Verhältnis zu den Bussen gering.

Marcel Liner von Pro Natura Schweiz zieht gesamtschweizerisch Bilanz: Abschaffung der Tierhaltungsbeiträge zwingend, mehr Geld für Ökoprogramme, Abschaffung der plus-10-Prozent-Toleranz in der Nährstoffbilanz, unabhängige Kontrollstellen, zusätzliche Kontrollen von unabhängigen und spezialisierten Personen. Besonders aufgefallen sind Heidi die Hinweise: „… (beispielsweise decken die Veterinärämter anteilsmässig mehr Mängel auf als die ÖLN-Kontrollen)… und „… Wegen Mängeln beim ÖLN und weiteren umweltrelevanten Vorschriften wurden … Beiträge in der Höhe von Total 4’551’159 Franken gekürzt. Das entspricht relativ zur Gesamthöhe der Direktzahlungen einem prozentualen Anteil von nur 0,16 Prozent der ausbezahlten Steuergelder! …“ Heidi meint: „Also nur so viel wie in den Kantonen SG, AR und AI allein wegen Pufferstreifenverletzungen hätten gestrichen werden müssen.“ Sie schrieb im Artikel Direktzahlungs-Zahlen zum Jahresanfang vor einem Jahr: „… Ein Drittel der Direktzahlungs-Kürzungen betreffen den ökologischen Leistungsausweis (ÖLN) … Diese Kürzungen in Prozent der Direktzahlungen betragen in Graubünden 0,033, im schweizerischen Durchschnitt 0,091, d.h. dreimal mehr.

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Bauernverbandspolitik: Den Umweltproblem-Kopf so lange in den Sand stecken bis anderen die Augen aufgehen.

Und wie kam es zu den massiven Vorwürfen von Pro Natura? Naturschützer sahen gedüngte Pufferstreifen an Bächen, Wäldern und Hecken. Sie kontaktierten Landwirtschafts- und Umweltschutzämter. Nichts geschah. Kaum Kontrollen. Sie informierten Pro Natura. Ämterkontakt. Nichts geschah. So ging es weiter. Heidi kennt die Mechanismen im Detail. Immer dasselbe: nichts geschieht oder vielleicht „fast nichts“ oder nur „punktuell“. Dann der Donnerschlag von Pro Natura an der Meiden-Konferenz gestern in St. Gallen. Der Geschäftsstellenführer des St. Galler Bauernverbands, Andreas Widmer, fühlt sich vor den Kopf gestossen, versteht die Welt nicht mehr, verteidigt den beim SECO akkreditierten Kontrolldienst KUT, bezweifelt die Resultate, argumentiert mit den sauberen Seen und den wachsenden Wäldern. Hiezu möchte Heidi nur das Folgende bemerken: Das Agridea-Merkblatt Pufferstreifen – richtig bemessen und bewirtschaften, das integraler Bestandteil der Direktzahlungsverordnung ist, schreibt vor, dass die Pufferstreifen mindestens alle 3 Jahre genutzt werden müssen. Wie kann der Wald wachsen, wenn diese Vorschrift beachtet wird?

Vergehen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, in diesem Fall die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sind Offizialdelikte, müssen also von Amtes wegen verfolgt werden. Wenn die Ämter dies selbst auf Anzeige hin nicht tun, dann müsste eigentlich Klage gegen sie beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

St. Galler und Appenzeller Landwirtschaft düngt Bäche und Wälder – Kontrollen fehlen, Medieninformation Pro Natura vom 16.11.12

Heidis Mist: Artikel-Serie über Pufferstreifen (-Verletzungen)

Nachtrag 25.11.12: Der Appenzeller Volksfreund schreibt heute: „…Wer nachweislich und mit Vorsatz Gülle in ein Gewässer giesst, wird zwingend mit einem Strafverfahren belegt. Gewässerverschmutzung ist ein Offizialdelikt und muss von den Behörden auch ohne Anzeige Dritter verfolgt werden…“ Dieser Satz ist richtig und falsch zugleich. Er suggeriert, dass „nicht vorsätzliches“ Einleiten sowie andere Übertretungen der Gewässerschutzgesetzgebung, wie Pufferstreifen-Verletzung, nicht verfolgt werden müssen. Das ist ein Irrtum. Weiss man dies in AI nicht oder will man vertuschen?
Fehlbare Landwirte werden gebüsst, Appenzeller Volksfreund vom 25.11.12.

Nachtrag 13.2.13: Im Kanton St. Gallen obliegt die Kontrolle der Pufferstreifen den Gemeinden (Gewässeraufsicht). Einige Gemeinden haben diese Aufgabe dem Kontrolldienst KUT übertragen; dieser verfügt über die entsprechende Fachkompetenz und Unabhängigkeit. Heidi spricht hier von Unabhängigkeit, obwohl der KUT an der gleichen Adresse angesiedelt ist wie der Bauernverband, denn sie hat von verschiedenen glaubwürdigen Quellen erfahren, dass die zwei Dienste strikt getrennt sind. Zwar ist die Pufferstreifen-Kontrolle auch Bestandteil der ÖLN-Kontrolle (in der Regel alle drei Jahre), doch stimmen dafür die Rahmenbedingungen nicht. Was ist zu tun? Zum Schutze der Natur, der Gewässer und nicht zuletzt des Ansehens der Landwirtschaft sollte das Landwirtschaftsamt seine Regelung ändern, d.h. diese Aufgabe dem KUT übertragen, denn die Gemeinden werden mit Aufgaben überlastet, die sie gar nicht bewältigen können, siehe Gemeinden: Den Letzten beissen die Hunde. Und wie steht’s in anderen Kantonen?

27.11.12 HOME


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