Gestern, am 3.3.22 erhielt Heidi folgende Mail. Kurz, denn Heidi weiss worum es geht: Verletzung Artikel 26b der Luftreinhalteverordnung (LRV) im Berner Jura. Einmal mehr! Traditionen sind nicht so schnell auszurotten, auch wenn jeder Kanton eine Polizei hat, die dem Treiben ein sofortiges Ende bereiten könnte, denn das Gesetz ist schon alt.
hallo
ja eben!!!!!!
es brennt soooo stark, aber es ist seit dienstag!!! Es ist in tavannes! ich dachte echt es könnte ein waldbrand sein, es ist riesig!!!!!!
Dienstag war der 1.3.22, also brannte das Mottfeuer den 3. Tag.
Es ist nicht so, dass die Berner Behörden das Gesetz nicht kennen, denn das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat der zuständigen Berner Behörde am 14.2.22 den Artikel 26b der LRV im Detail erklärt und es aufgefordert, das Mottfeuerverbot durchzusetzen.
Es scheint, dass die Berner Behörde nur zögerlich die notwendigen Umsetzungsmassnahmen ergreift, obwohl sie sich der schädlichen Auswirkungen von Mottfeuern durchaus bewusst ist. Wo kein Kläger, da lässt man das Gesetz im Keller.
Betroffene und Heidi bleiben dran!
4.3.22 HOME