Posts Tagged ‘Auswaschung’

Boden: Glyphosat beeinflusst Regenwürmer und Wasserhaushalt

28. April 2021
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Die Autoren einer am 20.4.21 in Environmental Sciences Europe veröffentlichten Studie kommen zu folgenden Schlussfolgerungen: „Wir fanden heraus, dass sowohl kommerzielle Formulierungen als auch reine Wirkstoffe Regenwürmer mit Folgen für wichtige Bodenfunktionen beeinflussen können. Glyphosat-Produkte zeigten verstärkte, reduzierte oder ähnliche Auswirkungen als reines Glyphosat auf bestimmte Bodenfunktionen; Bodeneigenschaften können dies erheblich verändern. Insbesondere bei niedriger Gehalt an organischer Substanz im Boden könnten starke Regenfälle zu einer stärkeren Auswaschung von Glyphosat in Gewässer führen. Eine vollständige Offenlegung der Beistoffe wäre notwendig, um ihre spezifischen Beiträge zu diesen widersprüchlichen Wirkungen weiter zu entschlüsseln.

Effects of glyphosate-based herbicides and their active ingredients on earthworms, water infltration and glyphosate leaching are infuenced by soil properties. Johann G. Zaller1* , Maureen Weber1, Michael Maderthaner1, Edith Gruber1, Eszter Takács2, Mária Mörtl2, Szandra Klátyik2, János Győri3, Jörg Römbke4, Friedrich Leisch5, Bernhard Spangl5 and András Székács2. Zaller et al. Environ Sci Eur (2021) 33:51 

Aufschlussreiche Informationen finden Sie, liebe LeserInnen, regelmässig auf der Twitter-Seite von Johann G. Zaller.

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Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln!

28. Oktober 2012

Mais ist beliebt bei den Bauern. Immer mehr Wiesen werden umgegraben, verschwinden zugunsten von Maisäckern, siehe auch Mais, das Bundesblümchen. Gülle fällt trotzdem an. Wohin damit? Auf die abgeernteten Maisfelder natürlich. Dort wachsen einsam ein paar Unkräuter, weit und breit keine Kulturpflanzen, welche die Nährstoffe aufnehmen und über den Winter speichern könnten. Ob mit oder ohne Schleppschlauch ausgebracht, ändert nichts an der Tatsache, dass die Gülle-Felder ein halbes Jahr lang brach liegen bis zur nächsten Maissaat im Frühsommer. Erst wenn die wärmeliebenden Pflänzchen richtig zu wachsen beginnen nehmen sie grössere Mengen Dünger auf, bis dann sind viele Nährstoffe ins Grundwasser ausgewaschen. Aktuelle Fotos aus dem Prättigau.

Nachtrag 13.11.12: Heidi hat heute im Agridea-Merkblatt Hofdünger – gezielt eingesetzt! nachgeschaut wie Gülle nach Mais von der Beratung beurteilt wird: „Umweltgefährdung! (Nitrat-Auswaschung) Keine Gülle einsetzen!“ Mit der grössten Selbstverständlichkeit transportieren Bündner Bauern Rindviehmist auf abgeernteten Maisfeldern, wo die Haufen monatelang ungedeckt liegen bleiben. An Nährstoffen mangelt es hierzulande nicht. Wie sagte doch ein Düngerverkäufter einst zu Heidi: „Ins Bündnerland gehe ich nur zum Kaffeetrinken, dort könnte man Phosphat abbauen.

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2 Jahre Heidis Mist

15. Mai 2012
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Zuviel Gülle und Mist auf Alpweiden fördert zum Beispiel den Löwenzahn; die Artenvielfalt nimmt ab.

Heute vor zwei Jahren hat Heidi ihren Blog Heidis Mist gegründet. Damals lagen bei Maienfeld GR mehr als 20 riesige Misthaufen ungedeckt seit Monaten auf Wiesen und Äckern, es regnete wie aus Gelten. Unter dem Mist fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele Leute, die weiter unten am Rhein wohnen: Miststöcke im Heidiland.

Dass das Lagern von Mist auf freiem Feld hierzulande Tradition hat, wusste sie damals noch nicht. Überhaupt war Heidi ziemlich naiv, traute oft ihren Augen nicht. In den letzten Jahren hat sie viel über Gülle- und Mistpraxis gelernt. Gesetze werden in Bern verfasst, vollzogen werden sie in den Kantonen … oder auch nicht!

Zum Jubiläum ein bisschen Statistik. Dies ist Heidis 138. Artikel. Hinzu kommen 13 Seiten unter Heidis Mist, Diaschau, Gesetze in Kürze… 25’347 Seitenanfragen sind es seit Beginn. Am beliebtesten war natürlich Heidi, gefolgt von Wozu? und der Diaschau Misthaufen im Feld 2010/11. Der meistgelesene Artikel ist Kloster Disentis setzt Zeichen für die Berglandwirtschaft. Obwohl ein Bekannter meinte, die Gesetze könne Heidi weglassen, das lese sowieso niemand, ist das Gewässerschutzgesetz: Hofdünger an 11. Stelle der aufgerufenen Artikel und Seiten. Auch die anderen Hinweise auf Gesetzte werden häufig gelesen. Wer kennt schon die Rechtshierarchie oder weiss, dass Verstösse gegen die Gewässerschutzgesetzgebung Offizialdelikte sind? Der Tag mit den meisten Seitenanfragen ist noch immer der 1. Dezember 2010 mit 333 Anfragen. Die Seitenanfragen hatten Mitte November 2010 nach der Veröffentlichung des Artikels Winteranfang in den Bergen rasant zugenommen, denn Heidi hatte die BündnerInnen dazu ermuntert, Verstösse gegen die Gewässerschutzgesetzgeung bei der Polizei anzuzeigen. Am 3. Dezember war dann im Bündner Bauern zu lesen, dass Güllen und Misten im Winter grundsätzlich verboten sei, siehe Wohin mit Gülle und Mist? Endlich!

Die Leserschaft setzt sich wie folgt zusammen: 68% Schweiz, 20% Deutschland, 7% Österreich und 5% Übrige. Heidis treue LeserInnen wissen, dass Heidi nicht nur „mistet“ und über’s Güllen schreibt, sondern auch Werbung für umweltbewusste und tierliebende Bauern macht. Wer genau hinschaut, entdeckt Unglaubliches. So könnte Heidi Tag und Nacht schreiben, der Stoff ginge ihr nie aus. Herzlichen Dank allen, die Heidi mit Rat und Tat geholfen haben, sowie den treuen AbonentInnen.

15.5.12 HOME

Wasser kennt keine Grenzen

20. Februar 2012
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Vorderrhein in der Rheinschlucht (Ruin Aulta). Das Wasser des Rheins beherbergt nicht nur Fische, es hat auf seiner 1300 km langen Reise einiges zu schlucken.

Grosse Mengen von Stickstoffverbindungen, Phosphor, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle gelangen in unsere Gewässer. Fast im ganzen Einzugsgebiet des Rheins sind Teile des Grundwassers gefährdet. „2007 forderten die für den Schutz des Rheins zuständigen Ministerinnen und Minister der Rheinanliegerstaaten erneut, die Einträge von Schadstoffen und Stickstoffverbindungen vor allem aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft weiter zu vermindern, um die menschliche Gesundheit, das Ökosystem oder dessen Nutzungen nicht weiter zu gefährden“, diese Mitteilung ist zu lesen auf einer Internetseite der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Landwirtschaft.

Die Schweiz hat sowohl das Übereinkommen zum Schutz des Rheins (SR 0.814.284) als auch jenes zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (SR 0.814.293) ratifiziert. Damit hat sie sich verpflichtet, Verschmutzungen des Rheins und des Nordostatlantiks zu verhindern und zu beheben. Der Bund ist dafür verantwortlich, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden. Für die Umsetzung der Übereinkommen wurden zwei Kommissionen eingesetzt: IKSR und OSPAR. Der Bund ist in beiden vertreten. Was sind die Aufgaben der Kommissionen? Sie beschliessen und empfehlen Massnahmen zur Umsetzung der Übereinkommen und beurteilen deren Wirksamkeit sowie den Zustand der geschützten Gewässer. In der IKSR sind auch die Rheinanliegerkantone vertreten.

Die Schweiz erfüllt ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wie folgt. Die nötigen Massnahmen werden in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen verankert, besonders im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ein Beispiel dafür ist Art. 7 des GSchG, die allgemeine Bewilligungspflicht für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Anhang 3.1 Ziff. 3 Nr. 2 GSchV z.B. dient der Umsetzung der OSPAR-Konvention. Er verpflichtet die Kantone im Einzugsgebiet des Rheins zu planen, wie ab 2005 aus Abwasserreinigungsanlagen 2’600 Tonnen Stickstoff weniger eingeleitet werden als 1995. Verpflichtungen, die in das nationale Recht aufgenommenen werden, unterliegen den üblichen Zuständigkeitsregelungen. Für den Vollzug des Gewässerschutzrechts sind die Kantone zuständig. Der Bund übt die Aufsicht aus.

Als Heidi aus der Grossstadt in ihre Heimat zurückkehrte, hiess es: „In Graubünden fliesst kein Seifenwasser bachab!“ Dass dies Schönrederei war, hat sie in all den Jahren mit eigenen Augen gesehen. Wie schrieb doch ein Kommentator: „Es ist leider nun halt mal nicht anders möglich für die Bauern und dies schon lange bevor Sie hierher gezogen sind.“ Man mag es Heidi nicht verargen, dass ihr der Glaube an Gesetzte und deren Vollzug ein bisschen abhanden gekommen ist. Wo bleibt eine Qualitätskontrolle für Gesetzesvollzug?

20.2.12 HOME

Gülle und Mist: jetzt umweltgefährdend!

19. Januar 2012
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An einigen Orten wird jetzt gemistet und gegüllt, die Gefahr der Grundwasser- und Gewässerverschmutzung sowie Bodenverdichtung ist gross!

In den letzten Tagen waren Bauern bereits wieder mit dem Güllenfass oder Mistzetter unterwegs, obwohl die Bedingungen zum Leeren der Hofdüngerlager bis zum Winteranfang optimal waren. Entsprechend viele Anfragen erhält Heidi laufend: „Dürfen Bauern im Winter misten?“ „Ist das Güllen im Januar verboten?“ „Darf der Bauer bis zum Bach güllen?“ usw. Natürlich lautet die Antwort NEIN! In der EU gibt es Sperrfristen, die eine solche umweltgefährdende Praxis verbieten. Bei uns sind die Vorgaben von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es mangelt an vollzugswilligen Behörden, den vollzugswilligen Beamten fehlt die Zeit, und die Rechtssicherheit ist gering. Überall wo Polizei und Ämter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und niemand reklamiert, wird im Winter gegüllt und gemistet. Gestern etwa war im Kanton Schwyz in der Linthebene ein Bauer am Güllen, obwohl der Boden nass ist und es in den nächsten Tagen regnet, zum Teil intensiv. Leider hat niemand Heidi Fotos geschickt. Als Heidi einmal beim Schwyzer Landwirtschaftsamt reklamierte, weil im Januar auf gefrorenen Boden gegüllt wurde, da bekam sie zur Antwort: „In der Grundwasserschutzzone wurde nicht gegüllt.“ Womit die Angelegenheit für den Kanton Schwyz erledigt war. Das Foto stammt vom 13. Februar 2011, wurde im Kanton St. Gallen aufgenommen: frisch gemistet, dann Regen und ein Kälteeinbruch.

Solange es in der Schweiz keine Sperrfristen und keine einheitlichen Vorschriften gibt, werden die Diskussionen um Gülle und Mist brodeln, die Bauern werden weiter über Anzeigen klagen, die Ämter Anzeigen schubladisieren, und hartnäckige Beamte werden weiter drangsaliert. Ein Verstoss gegen die Gewässerschutzgesetzgebung ist ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgte werden müsste! Kürzung der Direktzahlungen wegen Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung? Kaum, denn diese ist nur pro forma in die Direktzahlungsverordnung integriert worden. So wird das Gewässerschutzgesetz weiterhin ein Gesetz ohne Zähne sein. Wie lange noch?

Die neue Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft, Modul „Nährstoffe und Verwendung von Düngern“ wird dieses Jahr veröffentlicht werden. Wie immer bei solchen Publikationen wird der Schweizerische Bauernverband aufschreien und die Kantone zu Zurückhaltung und Vernunft aufrufen. Dabei sind die Landwirtschaftsämter und -organisationen in der Vernehmlassungsphase mit lauter Stimme aktiv und tragen zur Nivellierung solcher Vorschriften bei, siehe Umweltschutz: kein Thema für den Bauernverband. Was müsste man in Bundesbern tun? Die Vollzugshilfen für alle Kantone verbindlich deklarieren und den Gewässerschutz wirksam in der Direktzahlungsverordnung verankern. Und die Kontrolle der Hofdüngeranlagen? Die Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Kantone bereits zur Kontrolle. Trotzdem wird in verschiedenen Kantonen weder kontrolliert, noch gehandelt. Ein Audit Gewässerschutz-Vollzug wäre eine gute Sache!  Das Audit Tierschutz-Vollzug der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) z.B. hat gravierende Mängel zu Tage gefördert.

19.1.12 HOME

Güllen wenn’s regnet

28. Juli 2011
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Gülle fliesst im Bächlein weg; woher kommt sie?

Heidi wird in letzter Zeit oft gefragt, ob man vor oder bei Regen güllen dürfe. Diese Frage lässt sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten.

Wenn nur wenig Regen angesagt ist und der Boden trocken, dann kann das Güllen zu diesem Zeitpunkt ein Vorteil sein, da der Boden aufnahmefähiger ist, die Gülle verdünnt wird und die Ammoniak-Emissionen geringer sind. Denn bei völlig ausgetrocknetem Boden mit tiefen Schwundrissen fliesst viel Gülle einfach weg. Zum Beispiel in Schinznach wurde das Trinkwasser verseucht, weil ein Bauer auf ausgetrockneten Boden gegüllt hatte, siehe Gülle im Trinkwasser: Kanton appelliert an Bauern, Aargauerzeitung vom 3.5.11. Übrigens: Der Kanton Aargau will die Bauern in der Beratung und Weiterbildung für das Problem sensibilisieren, der Bauernverband hingegen winkt ab, die Bauern seien genügend sensibilisiert.

Wieviel Regen aber darf es sein? Sicher kein Dauer- oder Gewitterregen. Während der letzten Regenperiode war der Boden vielerorts wassergesättigt (Wasserlachen, Bodenprobe fühlt sich nass und breiig an), trotzdem güllten zahlreiche Bauern. Meistens fliesst die Gülle ungesehen weg, in Schichten, die für die Pflanzen nicht erreichbar sind, dann ins Grundwasser oder in Quellen und Bäche, besondere Gefahr geht von drainierten und unbewachsenen Flächen aus. Oder die Gülle fliesst oberirdisch ab und gelangt so in Gewässer oder über die Strassenentwässerung in Kläranlagen, wo sie den Reinigungsprozess massiv stört.

Auch die Gefahr der Verflüchtigung ist gross, denn in wassergesättigtem, sauerstoffarmem Boden wird Lachgas gebildet, das in die Luft entweicht und zur Klimaerwärmung beiträgt. Lachgas ist pro Molekül 280 Mal klimaschädlicher als CO2, Methan und Lachgas aus der Landwirtschaft, ETH-Klimablog. Es stammt zum grössten Teil aus der Landwirtschaft, steuert 5 Prozent zum Treibhauseffekt bei und ist im Kyoto-Protokoll reglementiert. Zudem ist Lachgas heute die bedeutendste Quelle ozonschädlicher Emissionen, siehe Lachgas, Wikipedia. Besonders aus schweren, überdüngten und feuchten Böden entwicht viel Lachgas in die Luft, siehe Treibhausgas, Wikipedia.

Gülle ist ein flüssiger Dünger: „Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist“, siehe Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und Flüssige Dünger

Düngen zur richtigen Zeit, BAFU 2004

Ausführliche Informationen zur Verminderung gasförmiger Emissionen in der Tierhaltung – Ammoniak, Methangas, Lachgas (pdf), Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Heidi meint: Eine bessere Aus- und Weiterbildung wäre dringend nötig, sie sollte vor allem für nicht ausgebildete Bauern Pflicht sein.

Vielen Dank, lieber Leser, für die Fotos!

28.7.11 HOME

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… aus einem Rohr. Ein Bauer hatte, wie viele seiner Kollegen, auf wassergesättigten Boden gegüllt.

15. Mai 2011: Ein Jahr Heidis Mist

15. Mai 2011
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So sehen die Misthaufen nach monatelanger Lagerung im Feld aus. Wieviel Nitrat ist ins Grundwasser versickert?

Heute vor einem Jahr hat Heidi den Blog gegründet: Miststöcke im Heidiland. Nach einer Trockenperiode hatte es intensiv zu regnen begonnen. Damals lagen all die Misthaufen immer noch im Feld, waren monatelang den Niederschlägen ausgesetzt gewesen und wurden ab Mitte Mai vom Dauerregen durchwaschen, waren also immer noch eine grosse Gefahr für das Grundwasser, das darunter fliesst. Dieses Jahr hat die Vegetation einen grossen Vorsprung, also sind die Misthaufen bereits verteilt und untergepflügt worden. Auch heute regnet es, und Heidi wird gefragt, ob man vor Regen güllen darf. Zuerst ein Blick auf den Wasserkreislauf; die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat ein schönes Schema für den Rhein gezeichnet. Das Niederschlagswasser, das nicht von den Pflanzen und vom Boden aufgenommen wird, versickert in den Untergrund und gelangt ins Grundwasser. Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung ist bei Dauerregen gross. Wenn der Boden wassergesättigt ist, dann fliesst das Wasser zusammen mit Gülle in den Poren direkt ins Grundwasser. Ist der Boden ausgetrocknet, dann fliesst Gülle in Rissen und Poren in den Untergrund. Gülle kann aber auch mit Niederschlagswasser abgeschwemmt werden und so in Gewässer gelangen, z.B. über Entwässerungsschächte an Strassen; sehr hoch ist das Risiko bei Gewitterregen, Dauerregen und Schneeschmelze sowie wassergesättigtem, ausgetrocknetem und verdichtetem Boden, besonders am Hang, siehe Wenn Gülle fliesst… Deshalb dürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV SR 814.81), Anhang 2.6, Art. 3.2.1, flüssige Dünger  nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Im Einzelfall ist es nicht immer einfach, die Lage einzuschätzen. Ein bisschen Regen kann günstig sein, verdünnt die Gülle. Manchmal stimmt der Wetterbericht nicht. Heidi rät aber die Bauern zu Vorsicht: Im Zweifelsfall nie!

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Korrektes Kurzzeit-Mistlager

23. Februar 2011

Ein Leser hat Heidi einmal den Vorwurf gemacht, dass sie nur schlechte Beispiele von Misthaufen im Feld zeige. Damit hat er natürlich Recht, aber sie hat bisher keinen korrekt aufgesetzten Haufen gesehen. Der einzige, der von der Form her in Frage käme, wurde nicht der Heissrotte unterworfen und liegt zulange im Feld, d.h. es gibt bei diesem nigelnagelneuen Stall keine Mistplatte (Gewässerschutzgesetz, Art. 14)! Nach ergebnisloser Suche in der Schweiz hat Heidi im nördlichen Nachbarland fachlich fundierte Informationen gefunden, eine Anleitung geschrieben und unter „Dies und Das“ platziert, jederzeit abrufbereit, Korrektes Kurzzeit-Mistlager.

Nachtrag 10.1.13: Heidi hat die neue Bundes-Vorschriften für die Lagerung von Mist auf dem Feld kopiert, die Anleitung entsprechend ergänzt und mit neuem Titel unter Mist-Zwischenlager auf dem Feld abgelegt.

23.2.11  HOME

Drei Misthaufen auf einen Streich

2. Februar 2011
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Der Kleine: dreimal fotografiert in 12 Monaten!

Weil die Diaschauen so beliebt sind, hat Heidi die alte von Winter 2009/Frühling 2010 auch wieder einmal angeschaut. Dabei entdeckte sie, dass sie am Silvester 2009 oberhalb von Maienfeld nicht nur den kleinen Misthaufen mit der frisch gemisteten Wiese fotografiert hatte, sondern in der Ebene beim Maienfelder Industriequartier zwei weitere Haufen sichtbar sind, die sie – wie sie meinte – erst am 3. März 2010 zum ersten Mal fotografierte hatte, siehe Diaschau Miststöcke im Schnee. Heidi hat jetzt mit dem 3-Misthaufen-Silvester-Bild und zwei Fotos vom 29. April 2010 eine Fotomontage mit drei Misthaufen im Feld gemacht. Die zwei grossen im Rheintal waren Ende Mai 2010 verteilt und untergepflügt worden, lagen also lange, sehr lange über dem Grundwasserstrom! Der kleine ist vermutlich heute noch dort oben am Wanderweg.

Bündner Misthaufen im Feld: eine neue Herausforderung für Landschafts-Fotografen?

2.2.11   HOME

Ein paar neue „Miststock-Fotos“

13. Januar 2011

 

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Diaschau neue Misthaufen im Feld: Heidi hat weitere Fotos aufgeschalten.

Diaschau neue Misthaufen im Feld

13.1.11    HOME


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