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Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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Vorweihnachtlicher Mist

23. Dezember 2020
Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Liebe Heidi

Ich habe dir ein Bild, das inhaltlich nicht so froh ist, jedoch farblich etwas Weihnächtliches hergibt. Ich habe einen Bauer gesehen wie er in der Nähe von Uster seinen Mist auf dem Feld deponiert und nicht zudeckt … wahrscheinlich für länger (auf dem hinteren Teil der Wiese liegt noch Schnee). Ist wahrscheinlich nicht legal oder? Müsste man was dagegen tun? Wer wäre bei solchen Verstössen zuständig? Ich hätte den Bauer fast angesprochen, aber war dann innerlich doch nicht freundlich genug drauf oder so.

Ich wünsche dir schöne winterliche ländliche Weihnachten.

Herzlichst

Martin (Name von der Redaktion geändert)

Lieber Martin

Danke für deine Wünsche und das Bild. Mist: Ich verweise dich auf meinen Beitrag Mist-Zwischenlager auf dem Feld mit Link zur Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft sowie auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger. Der Mist darf nur wenige Tage so im Feld liegen. Wenn er länger dort bleibt, dann muss er gut gedeckt sein, siehe Heidis Anleitung zur korrekten Lagerung. Sauber gelagert (so sieht der Mist nicht aus auf deinem Bild,) und gut gedeckt darf der Mist maximal sechs Wochen dort bleiben, denn es ist eine ebene Fläche und auch kein Pufferstreifen, ob es eine Grundwasserschutzzone ist, das kann ich nicht beurteilen.

Zudem gilt gemäss ChemRRV: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Das ist etwas schwammig, aber weil Winter ist und man nicht voraussehen kann wie das Wetter im Januar und später ist, darf der Mist möglicherweise dann nicht verteilt werden. Häufig haben die Bauern zu wenig Lagerraum für Gülle und Mist.

Ein allfälliger Hinweis auf die Klimaerwärmung taugt wenig, denn Extreme sind häufiger. Zwar sind die Temperaturen im Winterhalbjahr stärker gestiegen als im Sommerhalbjahr, aber z.B. wenn kalte Luft aus dem Norden einfliesst, dann kann dies zu einer stabilen Wetterlage führen, die wir nicht so schnell wieder los werden. Es kann dann längere Zeit Vegetationsruhe herrschen, d.h. düngen ist dann verboten. Das ist nicht voraussehbar!

Allgemein wird das Vorsorgeprinzip missachtet.

Wenn der Mist weiterhin so im Felde liegt, dann kannst du das mit Datum des Deponierens und Ortsangabe im Prinzip der Polizei melden. Zuständig ist je nach Kanton ein anderes Amt, Eigentlich müsste es das Amt für Umwelt sein, aber in einigen Kantonen, z.B. Graubünden, ist das Amt für Landwirtschaft für den Gewässerschutz Landwirtschaft zuständig, was sich in der Regel nicht positiv auf den Handlungswillen der BeamtInnen auswirkt. Du kannst es dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Gewässerschutz (AWEL) melden.

Beste Wünsche für 2021!

Heidi

23.12.20 HOME

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Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2)

8. März 2020
Am 15.1.20 fotografierte Heidi den "traditionellen" Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies; welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den „traditionellen“ Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies, welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Theoretisch gibt es jetzt Kontrollpunkte für den Gewässerschutz. Heidi schrieb am 26.11.18 den Artikel: Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Das „Aber“ bezieht sich auf eine Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich.“ Voilà!

Werfen wir trotzdem einen Blick in die Liste! Punkt „03 Mist wird zwischengelagert“:

  • Mist ist abgedeckt;
  • Der Abstand von 10 m zum Gewässer ist eingehalten;
  • Kein Mistwasser sichtbar;
  • Kein Geflügelmist gelagert.
  • Mist wird auf düngbarer Fläche gelagert;
  • Mist wird auf nicht drainierten Flächen gelagert;
  • Mist wird bei der Zwischenlagerung nicht kompostiert.

Es müsste noch einen Punkt geben über die Lagerdauer. Natürlich kann der Kontrolleur nicht kontrollieren wie lange der Mist schon auf dem Feld liegt, aber er könnte wenigstens fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen und auf die Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft aufmerksam machen, in welcher steht: „Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.“ Je nach Jahreszeit der Kontrolle sind sowieso keine oder nur wenige illegal gelagerten Misthaufen zu erwarten, nämlich von Frühsommer bis Spätherbst.

Die Mistlagervorschrift ist keineswegs eine strenge Schweizer Regelung. So hat Heidi in top agrar gelesen: „Wollen Sie beim Aussenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen grossen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich.“

Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen.

Es kann also noch ein paar Jahre dauern bis alle kontrollwilligen Kantone alle Betriebe anhand der neuen Kontrollpunkte geprüft haben. Und es ist fraglich, ob sie auf weitläufigen Betrieben mit vielen entlegenen Pachtflächen alle Misthaufen entdecken, besonders wenn diese etwas versteckt angelegt werden. Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat per 2020 eine Anleitung für die neuen Kontrollpunkte verfasst. Sie ist im Zürcher Bauer am 29.11.19 erschienen: Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Es besteht also Hoffnung, dass die „ewigen illegalen“ Misthaufen im Feld wenigstens in einem Teil der Kantone gelegentlich verschwinden.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

"Ewig illegal gelagerten Mist" sieht Marco immer wieder. Er hat einen "alten Bekannten" auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln.

„Ewig illegal gelagerten Mist“ sieht Marco immer wieder. Er hat einen „alten Bekannten“ auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln. Auf diesem Bild sieht man immer noch die Spuren des Gefährts. Unnötiges Befahren verdichtet den Boden.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Heidis Mist vom 14.6.11

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss! Heidis Mist 8.12.19

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang. Heidis Mist vom 13.1.20

Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Heidis Mist vom 26.11.18

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Der Zürcher Bauer vom 29.11.19

Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft

Ratgeber: Mist richtig lagern. top agrar 11.7.17

8.3.20 HOME

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Fischen im Ozean der Informationen

23. August 2014
Hochwasserschutz und Renaturierung für Mensch und Natur: Limmat zwischen dem Stauwehr Zürich-Höngg und der Autobahnbrücke Oberengstringen. http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasserwirtschaft/hochwasserschutz_und_renaturierung/auenpark.html

Hochwasserschutz und Renaturierung für Mensch und Natur: Limmat zwischen dem Stauwehr Zürich-Höngg und der Autobahnbrücke Oberengstringen. http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasserwirtschaft/hochwasserschutz_und_renaturierung/auenpark.html

Wer sich im Internet umsieht, findet eine ungeheure Fülle an Informationen über Wasser, Gewässer-, Grundwasserschutz, Pestizide … Heidi muss bisweilen zum Ufer schwimmen, um sich nicht zu verlieren. Mit diesem Artikel verführt sie ihre LeserInnen mit ein paar Links:

International Rivers: Diesen Link hat Siegfried Gendries, Lebensraum Wasser, soeben als Kommentar gemeldet zum Artikel Professor Andreas Fath: Wie ein Fisch im Rhein unterwegs. Seit 1985 kämpft International Rivers für den Schutz von Flüssen und für die Rechte der Menschen, die das Wasser zum Leben brauchen.

Waterkeeper Alliance: Die 1966 gegründete Organisation sagt von sich, dass sie zu den weltweit am schnellsten wachsenden Umweltbewegungen gehöre. 222 Waterkeepers sind auf sechs Kontinenten an Flüssen, Seen und Küstengewässern unterwegs, z.B. London Canalkeeper. In Europa ist das Ausbau-Potenzial der Waterkeeper gross!

Der Pestizidgegner, Die neue Südtiroler Tageszeitung online vom 22.8.14 (Quelle Grünwolf). Johannes Fragner-Unterpertinger: „Die Gesundheit ist ein Menschenrecht. Menschenschutz muss vor Pflanzenschutz stehen.“ Fragner, Pseudonym Hans Perting, ist Mitinitiator der Volksabstimmung für ein pestizidfreies Mals im Vinschgau (A), Apotheker, Schriftsteller und Betreiber der Hans-Perting-Buchwerkstatt.

23.8.14 HOME

Die Güllegruben-Not der Pächter

23. Januar 2013
Gülle-Schwaden am Winterhimmel. Foto eines Pächters mit zu kleiner Güllegrube.

Gülle-Schwaden am Winterhimmel. Foto eines Pächters mit zu kleiner Güllegrube.

Schon viel hat Heidi über das Problem „zu kleine Güllegrube“ geschrieben, z.B. Zu kleine Güllegruben in AR?  In einer Medieninformation informierte die kantonale Verwaltung AR am 11.12.2012: „Das Amt für Umwelt hat nach Abklärungen mit dem kantonalen Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt beschlossen, im Frühling 2013 mit den periodischen Güllegrubenkontrollen zu starten. Denn gemäss Gewässerschutzgesetzgebung müssen Lagereinrichtungen für Hofdünger dicht und funktionsfähig sein und regelmässig kontrolliert werden.“, siehe Gewässerschutzverordnung, Art. 28. Ein Teil der Kantone erfüllt die per Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben, andere lassen es lieber bleiben. Unter diesem Missstand leiden Grundwasser und Gewässer, aber auch umweltbewusste Pächter.

Dass Kontrolle nötig ist, zeigen die Ergebnisse einer Studie des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL), welche an einem Erfahrungsaustausch für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 25.11.11 präsentierte wurden: Projektprüfung und Zustandskontrolle von Jauchegruben. Von 51 im Jahre 2007 kontrollierten Güllegruben waren 52% unbeschädigt, 22% leicht beschädigt, 16% hatten mittlere Schäden und 10% schwere Schäden. Eindrückliche Fotos von häufigen Schäden zeigen den Zustand neuer und bestehender Güllegruben vor und nach der Sanierung.

Wie immer um diese Jahreszeit häufen sich die Fragen an Heidi über das Güllen im Winter: Wann darf man güllen? Zu wenig Kapazität Güllegrube, was tun? Güllen auf Schnee? Nicht alle Bauern, die jetzt güllen, tun das einfach, weil sie jetzt Zeit haben und eine allfällige Gewässerverschmutzung in Kauf nehmen. Ein Leser hat Heidi „seinen“ Gülleaustrag mit Fotos dokumentiert. Die Güllegrube ist zu klein, seine wiederholten Forderungen nach einer den Gegebenheiten angepassten erfüllte der Verpächter bisher nicht, die Behörden vertrauen auf Selbstdeklaration der Gülle-Lagerkapazität, sie helfen dem Pächter nicht. Der Verpächter hatte einen Schieber für das Ableiten der Gülle in den nahen Bach. Diese Öffnung wurde vor Pachtantritt zwar zubetonniert, doch das Problem bleibt. Der Pächter spritzt Gülle auf die winterlichen Wiesen, riskiert eine Anzeige, ein Strafverfahren und Kürzung der Direktzahlungen. Und er fürchtet um seinen Ruf.

Dieses Beispiel stammt zwar nicht aus dem Kanton Graubünden, doch auch dort leiden Pächter darunter, dass die Lagereinrichtungen für Gülle und Mist nicht kontrolliert werden. Checkliste für die Kontrolle der Lagereinrichtungen siehe Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Seite 50. Die Sektion Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt (BAFU) informiert neu viermal jährlich mit einem Newsletter über Herausforderungen und Fragen in ihrem Arbeitsgebiet. Zielpublikum: Bundes- und Kantonsbehörden, Forschungseinrichtungen und Fachverbände. Im 1. Newsletter Grundwasser vom Januar 2013 informieren Fachleute über die Kontrolle der Lageranlagen, z.B. die AWEL-Studie hat Heidi dort ausgegraben, oder die unverzichtbare Harmonisierung der Kontrollen im Rahmen der Kontrollkoordinationsverordnung (KKVL), siehe auch Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken gutgläubig an die Bauern. KKVL ist die Verordnung, welche VKIL ersetzt.

Informationen über das Güllen in Notfällen: im Merkblatt Kanton AG Düngerplanung wichtig für die Wintermonate

23.1.13 HOME


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