Posts Tagged ‘Bäche’

Luzerner Fische: Retten, was zu retten ist!

3. August 2022
In der Reuss bitte in diesem Refugium nicht baden oder tauchen. Beispiel eines Plakats, das an die Verantwortung der Bevölkerung appelliert. Bild zvg.

In der Reuss bitte in diesem Refugium nicht baden oder tauchen. Beispiel eines Plakats, das an die Verantwortung der Bevölkerung appelliert. Bild zvg.

Medienmitteilung Fischereiverband Kanton Luzern vom 3.8.22

Zu wenig und zu warmes Wasser: Die lokalen Regengüsse der letzten Tage haben die Situation der Fische nicht entschärft. Der Fischerei-Verband Kanton Luzern FKL ist in höchster Alarmbereitschaft. Bevölkerung, Fischereivereine und Behörden werden aufgerufen, alle überhaupt noch möglichen Massnahmen zu ergreifen.

«Kein Regen ist in Sicht, so bleibt im Moment nur die Hoffnung, der Kanton Luzern komme um ein grosses Fischsterben herum», sagt FKL-Präsident Markus Fischer. «Es geht uns nicht nur um die Fische, sondern um die ganze Flora und Fauna im und am Wasser.» Die aquatischen Lebensräume sind ein wichtiger Teil des Ökosystems und ein empfindliches Opfer der Klimaerwärmung.

Abfischungen retten Leben!

In der aktuell misslichen Situation sind Fischerinnen und Fischer, Behörden und Bevölkerung aufgerufen, «das zu tun, was innerhalb enger Grenzen überhaupt möglich ist», so Fischer. Dazu gehören als Sofortmassnahmen die sogenannten Abfischungen. Dabei werden Fische in besonders gefährdeten Gewässerbereichen sorgsam eingesammelt und in «bessere» Abschnitte verlegt. Das ist zwar keine Ideallösung, aber die Rettung vor dem Tod! Der Fischereiverband dankt der kantonalen Fischereiverwaltung, dass sie agil dort Abfischungen vornimmt, wo es am dringendsten ist – unterstützt von den lokalen Fischerinnen und Fischern.

Unbedingt keine Wasserentnahmen

Der Fischereiverband appelliert an die Bevölkerung mit offenen Augen durch die Natur zu gehen, austrocknende Gewässerläufe und Wasserentnahmen zu beobachten. Denn: Die Entnahme von Wasser aus Seen oder Bächen durch Landwirtschaft, Gewerbe oder Private ist generell im Kanton Luzern bewilligungspflichtig. Genehmigte Entnahmen werden in Notsituationen wie Trockenheit widerrufen. Der Fischereiverband empfiehlt austrocknende Gewässerabschnitte oder Wasserentnahmen vor Ort mit Fischern, Landeigentümern und/oder der Gemeinde zu klären und der Umweltpolizei der Dienststelle Umwelt und Energie uwe des Kantons Luzern zu melden.

Badespass oder Stress für Fische?

Die Badenden werden aufgefordert, Fische nicht zusätzlich zu stressen. Fischansammlungen befinden sich oft dort, wo das Wasser leicht kühler ist – dank Grundwasseraufstössen, Seitenbächen oder kleinen Mulden im Bachbett (Kolken). Spielende Kinder in Bächen oder Schwimmerinnen und Schwimmer sollen keinesfalls die ohnehin gestressten Fische «zäuklen» und keinesfalls durch erkennbare Fischrefugien schwimmen.

Engagement der Fischer

Der Fischereiverband Kanton Luzern würdigt den selbstlosen Einsatz von Fischereivereinen, Pachten und Einzelfischern, die alles in ihrer Macht stehende tun, um zu retten was zu retten ist: Unterstützung der Fischereiaufsicht bei Abfischungen, in Notfällen trockene Abschnitte mit dem sognannten «Feumer» Fische entnehmen oder an den Ufern Infotafeln installieren – mit der Bitte, die wenigen kälteren Refugien der Fische zu respektieren und dort das Fischen und Baden zu unterlassen.

Wann ist es für Fische zu warm?

Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) orientiert sich an folgenden Wassertemperaturen:

  • Ab 20 Grad: Stress für die Fische, speziell für kältebedürftige Arten wie Forellen und Äschen.
  • Ab 22/23 Grad: kritische Grenze, die Fische leiden zunehmend an Sauerstoffmangel.
  • 25 Grad, und mehr – über längere Zeit: für kältebedürftige Fischarten oft das Todesurteil, grossflächige Fischsterben sind zu befürchten.

Fischereiverband Kanton Luzern, aktuelles

Abfischungen, Beispiel Dienstag, 2. August 2022 in Luthern Bad: Olivier Manz, kantonaler: Fischereiaufseher (links), unterstützt von Pächter Jakob Stöckli, Revier Luthern V. Bild zvg

Abfischungen, Beispiel Dienstag, 2. August 2022 in Luthern Bad: Olivier Manz, kantonaler: Fischereiaufseher (links), unterstützt von Pächter Jakob Stöckli, Revier Luthern V. Bild zvg

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Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

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BAFU-Maulkorb für Wasserschützer

27. Oktober 2020
Wir brauchen Wasserschützer!

Wir brauchen Wasserschützer!

Eigenartig, was sich alles tut rund um die Pestizidinitiativen. Das Bundesamt für Umwelt, genauer die Abteilung Wasser, hat es nicht geschafft, das Wasser ausreichend zu schützen. Das Grundwasser wird zwar untersucht, aber man weiss seit Jahrzehnten, dass die Qualität im Mittelland schlecht ist: zu viel Nitrat, Pestizide und ihre Abbauprodukte sowie allerlei weitere Chemikalien. Es wird gemessen, debattiert, aber allfällige Massnahmen der Ämter und der Politik reichen bei Weitem nicht aus, um die Lage wesentlich zu verbessern. Deshalb müssen sich Privatpersonen und Organisationen dafür einsetzen, damit das Grundwasser, die Flüsse und Bäche sowie das Trinkwasser sauberer werden und ein Blick in die Zukunft nicht hoffnungslos ist.

Viele von uns AktivistInnen arbeiten gratis, aber zahlen über die Steuern auch u.a. den Lohn des Leiters der BAFU-Abteilung Wasser, Stephan Müller. Ihm gefällt es gar nicht, dass Organisationen, welche Geld vom Bund erhalten, sich für ein JA zu den Pestizidinitiativen einsetzen. Bereits im Frühling ordnete er in einer Sitzung an, dass der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW), der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und das ETH-Wasserforschungsinstitut Eawag sich nicht mehr für die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative stark machen dürfen. Es gehe nicht an, dass der Bundesrat die Nein-Parole beschliesse und gleichzeitig Verbände finanziere, die eine gegenteilige Parole vertreten. Damit nicht genug! Er drohte, den Verbänden den Geldhahn zuzudrehen. Der Eawag hatte bereits Bundesrat Parmelin einen Maulkorb verpasst.

Diese unglaubliche Geschichte können Sie ausführlich im K-Tipp Nr. 18 vom 28.10.20 lesen.

Heidis Frage: Wie steht es mit den subventionierten Bauern? Dreht man ihnen jetzt auch den Geldhahn zu, wenn sie nicht ab sofort schweigen? Zwar gibt es in diesem Lager JA- und NEIN-Stimmen, aber politisch agieren sie allemal, besonders die Branchenverbände!

 

Petition: Keine Zensur der Eawag durch den Bundesrat. Heidis Mist vom 14.11.19

Von Forschungsfreiheit und Forschungszwängen. Heidis Mist vom 12.11.19

Roman Wiget: Fristlose Kündigung, weil er sich für sauberes Wasser einsetzte. Heidis Mist vom 12.10.20

12.10.20

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Grundwasserqualität: Das Ziel nicht vergessen!

13. Januar 2019
Eigentlich ist es stockdunkel im Grundwasser. Heidi hat einen Lichtstrahl geschickt, damit Sie dieses Tierchen sehen. Es hat sich für den Anlass Goldschmuck angelegt, denn es weiss, was es wert ist im Reinigungsdienst des Grundwasssers und möchte auch, dass die Menschen dies estimieren. Das Bild ist keine naturwissenschaftlich korrekte Darstellung der Verhältnisse im Grundwasser.

Eigentlich ist es stockdunkel im Grundwasser. Heidi hat einen Lichtstrahl geschickt, damit Sie dieses Tierchen sehen. Es hat sich für den Anlass Goldschmuck angelegt, denn es weiss, was es wert ist im Reinigungsdienst des Grundwasssers und möchte auch, dass die Menschen dies estimieren. Das Bild ist keine naturwissenschaftlich korrekte Darstellung der Verhältnisse im Grundwasser.

Gesetz

Was hat man den Lebewesen im Grundwasser und uns BewohnerInnen der Schweiz in der Gewässerschutzverordnung versprochen? Im Anhang 1, Art. 1 Ökologische Ziele für Gewässer, 2 Unterirdische Gewässer, 3:

Die Grundwasserqualität soll so beschaffen sein, dass

  • a) die Temperaturverhältnisse naturnah sind;
  • b) im Wasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
  • c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können:
    – in der Biozönose und in der unbelebten Materie des Grundwasserleiters nicht angereichert werden,
    – im Grundwasser nicht vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen,
    – keine nachteiligen Einwirkungen auf die Nutzung des Grundwassers haben.

Wirklichkeit

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zeigt mit Indikatoren den Zustand und die Entwicklung der Umwelt anhand ausgewählter Kenngrössen. Heidi hat Grundwasser nachgeschlagen:

Nitrat und Pflanzenschutzmittel stammen zum Grossteil aus der Landwirtschaft, die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Kläranlagen; sie gelangen über Bäche und Flüsse ins Grundwasser. Bei den Pflanzenschutzmitteln und den VOC wagt das BAFU offenbar keine Prognose. Quelle: Indikatoren.

Schauen wir etwas genauer hin, zwar sind es nicht die allerneuesten Zahlen, aber die Verschmutzung dürfte kaum abgenommen haben, im Gegenteil!

Abseits der Acker- und Gemüsebaugebiete, Siedlungen und Strassen sieht die Lage besser aus, denn dort kommen weniger Schadstoffe in die Umwelt und es spielt der Verdünnungseffekt, der auch bei grossen Gewässern Intaktheit vortäuscht. Durch Abschmelzen von Gletschern gelangen auch längst verbotene Chemikalien in die Gewässer. Diese wurden einst über die Luft abgelagert, stammen zum Teil von weit entfernten Gebieten. Ein aktueller Blick in die globalen Windströmungen und die Verschmutzung mit Feinstaub (PM2.5) ist immer wieder interessant:

Worldwide air quality index (AQI) and PM2.5 air pollution

Nitrat im Grundwasser

  Quelle: BAFU Grundwasser

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln können giftiger sein als die Mittel selbst.

Quelle: BAFU Grundwasser

Weitere Stoffe

Im Grundwasser gefunden werden auch Arzneimittel und perfluorierte Chemikalien, beide aus Kläranlagen.

Perfluorierte Chemikalien (VOC) kommen in urbanen Gebieten an 14% der Messstellen in Konzentrationen über dem Grenzwert vor. Es handelt sich dabei v.a. um die flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (FHKW) Tri- und Tetrachlorethen. Beide Chemikalien kommen z.B. als Lösungsmittel in der Textilreinigung und der metallverarbeitenden Industrie zum Einsatz.

Eine weitere, im Grundwasser häufig nachgewiesene Substanz ist Methyl-tert-butylether (MTBE), das seit Mitte der 80-er Jahre als Antiklopfmittel dem Benzin zugesetzt wird. MTBE ist gut wasserlöslich und im Untergrund relativ persistent, da es kaum an Bodenpartikel bindet und von Mikroorganismen schlecht abgebaut wird. MTBE findet in der organischen Chemie zunehmend Verwendung als Lösungsmittel sowie Extraktionsmittel (Wikipedia).

Über gesundheitliche Aspekte von MTBE ist wenig bekannt. Wahrscheinlich beeinflusst es das Nervensystem. Es kann Kopfschmerzen verursachen, Übelkeit, Schwindel, Reizung der Nase oder des Halses und Verwirrung (Agency for Toxic Substances and Disease Registry USA). Hauptsächliche Aufnahmequelle für Menschen sind: Abgase beim Autofahren und Tanken sowie verschmutztes Grundwasser. In kleinen Mengen ist MTBE auch in der Stadtluft enthalten oder in der Nähe von Autobahnen.

Quelle: BAFU Flüchtige organische Verbindungen

Grundwasserschutz mehr Theorie, denn Praxis

Das Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasserquelle. Wir brauchen es auch zum Bewässern … Was würden Sie tun, wenn Sie im Bundesrat sässen? Was tun Sie als Bewohner der Schweiz? Vorbeugen ist besser und wesentlich kosteneffizienter als „heilen“.  Das Grundwasser wieder sauberzukriegen ist eine langwierige und teuere Angelegenheit und ob es gelingt? Das steht in den Sternen!

Soeben eingetroffen: Umwelt Schweiz 2018

Der Bericht des Bundesrates zur Umweltlage thematisiert ausführlich das Problem mit den Stickstoffüberschüssen. Schon 2011 schrieb das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Medieninformation mit dem Titel Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung. Eine der zwei besprochenen Studien wurde an der ETHZ unter der Leitung von Bernhard Lehmann erarbeitet. Die Links zu den Studien funktionieren zwar nicht mehr, aber wenn man die Titel in einer Suchmaschine eingibt, dann findet man sie.

Kurz nach Abschluss der ETHZ-Studie wurde Lehmann zum Direktor des BLW gewählt. „Was hat sich seither verbessert?“, frägt sich Heidi und meint: „Nichts Grundlegendes!“

Heidi hat die neuesten Ergebnisse zur Grundwasserverschmutzung nachgeschlagen (Seite 109): „Vor allem in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft weist das Grundwasser zu viel Nitrat auf (BAFU 2019a) (-> Abbildung 32) sowie Spuren von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten (Reinhardt et al. 2017).“ Nichts weiteres über die Pflanzenschutzmittel! Heidi las zwischen den Zeilen und meint: „Man will den UnterstützerInnen der zwei Pestizid-Initiativen keine Argumente liefern.“

Der Bericht Reinhardt ist nur für AbonnentInnen von Aqua & Gas zugänglich. Heidi hat ihn aber gefunden und für Sie im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips in der Linkliste aufgeführt: Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser. Monitoring wird systematisch nur für relativ wenige Pestizide durchgeführt, denn es wäre zu teuer, alle mitsamt den Abbauprodukten zu analysieren. Ob man die problematischsten erwischt hat? Heidi kommt Atrazin in den Sinn, das von der Industrie als nicht Grundwasser-gängig propagiert wurde und noch heute im Grundwasser ist, samt Abbauprodukten. In zahlreichen Ländern ist das Herbizid immer noch erlaubt und wird von Syngenta eifrig produziert und verschickt. Attrazin ist wohl immer noch ein Kassenschlager.

Vor allem Abbauprodukte von Pestiziden treten in Konzentrationen über dem Grenzwert auf. Diese wurden im Zulassungsverfahren (BLW) als nicht relevant eingestuft. Jedoch sind gerade diese Stoffe sehr schwer abbaubar und werden daher noch lange im Grundwasser sein. Eine unabhängige Risikobewertung liegt nicht vor.

Aus dem Artikel Reinhardt:

Zitate:

… Im Vergleich zu den PSM-Wirkstoffen sind viele Metaboliten mobiler und zudem häufig langlebiger. So werden 11 PSM-Metaboliten (von 7 verschiedenen Wirkstoffen) an insgesamt rund 20% der Messstellen in Konzentrationen von mehr als 0,1 µg/l nachgewiesen (Tab. 4). An mehr als 50% der Messstellen treten PSM-Metaboliten im Grundwasser auf …

Unabhängig von ihrer Toxizität zählen PSM-Metaboliten zu den künstlichen langlebigen Substanzen, deren Eintrag ins Grundwasser im Sinn eines vorsorgenden Grundwasserschutzes verhindert bzw. minimiert werden sollte. Einmal ins Grundwasser gelangt, werden sie dort kaum oder nur sehr langsam abgebaut. Da sich das Grundwasser häufig erst innerhalb mehrerer Jahre bis Jahrzehnte erneuert und daher ein ausgesprochenes «Langzeitgedächtnis» besitzt, ist es besonders wichtig, frühzeitig und vorausschauend zu agieren …

Aktuell findet in Zusammenarbeit mit der Eawag erneut ein Target– und Suspect-Screening
statt, bei dem ausgewählte Messstellen auf knapp 200 PSM-Wirkstoffe und bis zu 1000 PSM-Metaboliten untersucht werden.“ …

Und all die Untersuchungen – auch Kantone sind dran – kosten. Wer bezahlt? Wir! „So kann es nicht weitergehen“, meint Heidi.

Weitere Informationen: Zustand des Grundwassers, BAFU

Umweltverschmutzung folgt nicht der Kuznets-Kurve! Heidis Mist vom 9.11.17

Das Grundwasser konsequent schützen, BAFU 2009

Das Grundwasser lebt, Heidis Mist vom 22.2.13

Umwelt Schweiz 2018, Bericht des Bundesrates

Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser, Artikel Aqua & Gas 6/17

Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung, Medieninformation Bundesamt für Landwirtschaft vom 11.1.11

Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung, Heidis Mist vom 12.1.11

13.1.19 HOME

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Heidis Wort zum Samichlaus

6. Dezember 2015

„Die Umwelt kollabiert erst in der Zukunft. Darum glauben wir, für Gegenmassnahmen sei noch alle Zeit…“ schrieb Alex Bänninger einleitend zum Artikel vom 3.12.15 Nach uns die Sintflut, mit Blick auf den Klimagipfel in Paris im JOURNAL21.ch. Bänninger verweist auf die Ablehnung der Initiative „Grüne Wirtschaft“ mitsamt Gegenvorschlag des Bundesrates durch das Parlament. Mit dem gleichen Denken wäre das politische Handeln auch auf anderen Gebieten blockiert, schreibt er weiter. Das sei aber nicht der Fall, weil die Folgen eines gesetzgeberischen Stillstands kurzfristig spürbar würden.

Selbst wenn ein Umweltschutzgesetz geschrieben werden darf, dann hat es oft einen geringeren Wert als die Gesetze rund um Eigentum oder Strassenverkehr, meint Heidi. Diebe werden verfolgt und bestraft, wer mit 80 km/h innerorts fährt wird hart angegangen.

Stellen Sie sich vor, eine Autofahrerin rast mit 500 km/h durch ein Dorf. Ein klarer Fall für die Justiz. Übertragen von den Pestizid-Verhältnissen in Gewässern könnten es auch 5’000 km/h sein, d.h. in einer Stunde nach New York; das lässt sich auch mit neuester Technik innerorts nicht bewerkstelligen. Doch wer sucht schon nach den Verursachern von Pestizid-Limiten-Überschreitungen dieser Grössenordnung in Gewässern?

Lieber kennt man in den Ämter den Zustand der Bäche und Bächlein gar nicht, denn sonst müsste man eventuell auch handeln. Was wären die Konsequenzen? Viel Arbeit für den Schmutzli!

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Pestizide und Dünger im Gewässerraum?

27. August 2014
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt an Gewässern einen 3 m breiten Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel vor. Bezieht der Rebbauer Direktzahlungen, dann darf er einen 6 m breiten Streifen nicht mit Pestiziden bespritzen. Wird der Pufferstreifen eingehalten.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt an Gewässern einen 3 m breiten Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel vor. Bezieht der Rebbauer Direktzahlungen, dann darf er einen 6 m breiten Streifen nicht mit Pestiziden bespritzen. Wird der Pufferstreifen eingehalten?

Heidi musste sich einen Schubs geben und hat jetzt – den Wasserlebewesen zuliebe – wieder einmal den Gewässerraum-Rechts-Dschungel betreten. Was haben sie uns versprochen? Keine Dünger und keine Pestizide im Gewässerraum. So steht’s in der Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 3): „Im Gewässerraum dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen sind ausserhalb eines 3 m breiten Streifens entlang des Gewässers zulässig, sofern diese nicht mit einem angemessenen Aufwand mechanisch bekämpft werden können.“

Gesetze und Verordnungen versprechen oft etwas, was dann in den Ausführungsbestimmungen verwässert wird. So gilt es, diese aufzuspüren und zu studieren. In diesem Falle ist es das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft vom 20.5.2014, erarbeitet von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE) in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Im Kapitel 4.2 Umgang mit bestehenden Dauerkulturen im Gewässerraum steht:

„Dauerkulturen nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben a-c, e und g-i LBV (Reben, Obstanlagen, mehrjährige Beerenkulturen, Hopfen, gärtnerische Freilandkulturen wie Baumschulen und Forstgärten, gepflegte Selven von Edelkastanien mit höchstens 100 Bäumen je Hektare sowie mehrjährige Kulturen wie Christbäume und Chinaschilf) gelten als Anlagen im Sinne von Artikel 41c GSchV. Sie erfordern i.d.R. Investitionen, die nur längerfristig amortisiert werden können. Sofern sie rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzt werden, sind sie in ihrem Bestand gemäss Artikel 41c Absatz 2 GSchV geschützt. Bereits heute dürfen sie im Pufferstreifen entlang der Gewässer nicht mit PSM und Düngern behandelt werden (3 m-Abstand gemäss ChemRRV). Bezieht ein Betrieb Direktzahlungen, so ist der Pufferstreifen breiter (6 m-PSM-Verbot gemäss DZV). Die Festlegung des Gewässerraumes ändert daran nichts. Ausserhalb dieses Streifens dürfen die Kulturen mit Dünger und PSM behandelt werden, auch wenn sie im Gewässerraum liegen. Dies aber nur, soweit es für den Weiterbestand der Kulturen zwingend notwendig ist.“

Dauerkulturen: Dünger und Pestizide im Gewässerraum erlaubt

Das heisst konkret, dass an breiteren Flüssen (etwa 7 bis 15 m Gerinnesohle) Dauerkulturen im Gewässerraum gedüngt und mit Pestiziden gespritzt werden dürfen. Wie interpretiert man „Dies aber nur, soweit es für den Weiterbestand der Kulturen zwingend notwendig ist.“? Das Ziel des Bauern ist es, einen möglichst hohen Ertrag an einwandfreien, gesunden Produkten zu ernten, z.B. tadellose Äpfel. Allein der Weiterbestand der Kulturen dürfte ihn kaum interessieren. Die VerfasserInnen des Merkblatts werden argumentieren: „Das betrifft nur kleine Flächen.“ Heidi meint: „Eine solche Ausnahmeregelung wäre dann gar nicht nötig.“ Und der Pufferstreifen gemäss ChemRRV? Auch hier ist eine marktgerechte Produktion der meisten Kulturen ohne Hilfstoffe nicht denkbar, meint Heidi. Eine diesbezügliche Kontrolle gibt es nicht.

Falls die Pufferstreifenregelung erst nach dem Pflanzen der Kultur erlassen worden ist, dann hätte man trotzdem einen gebührenden Abstand zum Gewässer einhalten müssen, dies aufgrund der Sorgfaltspflicht gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 3 (GSchG, SR 814.20): „Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.“ Die meisten Kulturen dürften wesentlich jünger sein als das GSchG.

Recht zur Erweiterung von Dauerkulturen im Gewässerraum

„Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Anlagen im Gewässerraum sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt.“ So steht’s in der Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 2). Und was bietet das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft den Bauern an? „Solche Dauerkulturen dürfen ersetzt, erneuert, geändert oder erweitert werden, soweit dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.“ Es ist klar, dass man von den Bauern nicht verlangen kann, dass sie die Kulturen roden, doch all die Möglichkeiten gehen eindeutig zu weit, besonders das Erweitern. Aber offenbar stört’s niemanden, ausser Heidi natürlich.

Landwirtschaftliche Nutzung im Gewässerraum gemäss GSchV

GSchV, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 4: „Der Gewässerraum darf landwirtschaftlich genutzt werden, sofern er gemäss den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 als Streuefläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese entlang von Fliessgewässern, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder als Waldweide bewirtschaftet wird. Diese Anforderungen gelten auch für die entsprechende Bewirtschaftung von Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche.“ Auch dieser Absatz suggeriert „extensiv“, wo auch „intensiv“ sein darf.

Was macht der Geissenpeter mit seiner an den Rebberg grenzenden Wiese am Bach? Er hat es Heidi als vertraulich ins Ohr geflüstert.

28.8.14 HOME

Fischer fordern Tempo bei der Renaturierung von Flüssen und Bächen

3. Januar 2014
Die grössten Feinde der Groppen sind künstliche Uferverbauungen und begradigte Bäche und Flüsse.

Die grössten Feinde der Groppen sind künstliche Uferverbauungen und begradigte Bäche und Flüsse.

Die Groppe gehört in Deutschland und Österreich zu den gefährdeten Tierarten und wurde daher in die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Der Schweizerische Fischereiverband (SFV) hat die Groppe zum Fisch des Jahres 2014 ernannt. „Wie kaum ein anderer Fisch reagiert die Groppe sensibel auf den Zustand der Bäche und Flüsse. Der Schweizerische Fischerei-Verband fordert deshalb: Mit der Renaturierung der Gewässer muss es in der Schweiz vorwärts gehen!“, weitere Informationen siehe Groppe – Botschafter für gesunde Flüsse und Bäche, Medieninformation des SFV vom 2.1.14. Gegen die vom Parlament beschlossene Renaturierung wehrt sich eine Allianz von Bauwirtschaft, Energieproduzenten und Bauern.

Extrem schlecht geht es dem Fisch des Jahres 2013, dem Roi du Doubs. Sein Verbreitungsgebiet von lediglich 10 Quadratkilometern besteht aus vier nicht miteinander verbundenen Bereichen. In einem davon, dem schweizerisch-französischen Doubs, wurden noch 52 Exemplare gezählt. Der „König des Doubs“ ist akut vom Aussterben bedroht. Kommt die in Strassburg beschlossene Rettungsaktion der Berner Konvention noch rechtzeitig? Ausführliche Informationen Rettung des Flusses Doubs: Berner Konvention empfiehlt entschlossenes Vorgehen, Mediencommuniqué Pro Natura, WWF, SFV vom 5.12.13.

Der Roi du Doubs hat offenbar nur wenig mit „König“ zu tun. Der SFV erklärt in seinem Newsletter vom 6.1.14 die Herkunft des Begriffs: Fisch des Jahres 2013… in letzter Minute gerettet? (Zur Zeit noch nicht im Newsletter-Archiv verfügbar.)

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist, 11.6.13

Der Gewässerraum und die Bauern, Heidis Mist, 22.11.12

Wasserqualität des Doubs: Validierung eines Aktionsplans und erste Massnahmen, BAFU, 22.1.14

3.1.14 HOME

Heidi dankt ihren Leserinnen und Lesern

16. April 2011

Intensivierung der Landwirtschaft und Vergandung bedrohen Orchideen

Herzlichen Dank, liebe Leserinnen und Leser, für die aufmunternden Worte zum Jubiläum. „Mach bitte weiter so!“ hat jemand geschrieben. Klar, viele Informationen liegen unerledigt auf dem Pult und laufenden treffen neue ein, zum Beispiel eine mehr als 100-seitige Publikation über die Stickstoffflüsse in der Schweiz.  Heidis Kapazität ist beschränkt, aber sie wird weiterarbeiten für sauberes Trinkwasser, damit sich Fische und Kleinlebewesen wohl fühlen in den Bächen, damit nicht noch weitere Seen „kippen“ und auch der Zustand der Luft und des Klimas nicht vergessen gehen… für eine produktive ökologische Landwirtschaft. Heidi bleibt dran, so oft wie möglich, nicht so oft wie nötig.

16.4.11 HOME


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