Posts Tagged ‘Bachflohkrebs’

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

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Qualität der St.Galler Bäche ist oft ungenügend

9. August 2016

Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Die Auswertung der mehrjährigen Messreihe des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) zeigt erhebliche Mängel bei der Qualität der kleinen Fliessgewässer im Kanton St.Gallen. Von den 50 untersuchten Bächen erfüllen nur gerade 15 die Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung; das sind 30%. Die Ursachen und Folgen sind vielfältig. Die Gewässerbiologin Vera Leib vom AFU erläutert die Situation in einem Video.

Lebensadern „Kleine Gewässer“

Seit dem Jahr 2011 untersucht das AFU des Kantons St.Gallen routinemässig die Gewässerqualität ausgewählter kleiner Bäche. Nach fünf Jahren wurden die Ergebnisse ausgewertet. Sie bestätigen die wenig erfreuliche Situation, die schon in früheren Kampagnen festgestellt wurde.

Abwasser, Abschwemmung von Landwirtschafts- und Verkehrsflächen

Die Ursachen für die Gewässerbelastung sind vielfältig und meistens wirken mehrere Belastungsquellen auf das gleiche Gewässer ein. Einzelne Bäche waren so stark mit Bakterien bewachsen, dass sich ein sogenannter Abwasserpilz bildete. Ursache für diese Art der Belastung ist oft ungenügend gereinigtes Abwasser, das direkt in die Gewässer eingeleitet wird. Auch Abschwemmungen von Landwirtschafts- oder Verkehrsflächen belasten kleine Bäche stark.

Lebensraum für kleine Wasserlebewesen

Kleine Fliessgewässer sind wichtige Lebensräume für zahlreiche kleine Wasserlebewesen wie Köcher– oder Steinfliegenlarven und Bachflohkrebse. Auch Grosskrebse, insbesondere der Steinkrebs, und zahlreiche Fische, die hier laichen und aufwachsen, sind auf gesunde Bäche angewiesen. Im Gegensatz zu grösseren Flüssen reagieren Bäche mit ihrer geringen Wassermenge sensibler auf Verschmutzungen oder auf häufig und rasch wechselnde Wasserstände. Gleichzeitig sind intakte Seitenbäche unabdingbar für eine rasche Wiederbesiedlung durch Gewässertiere, wenn es im Hauptgewässer zu Störungen oder Ausfällen gekommen ist.

Verbesserung erfordert viel Detailarbeit

Oft ist es schwierig, die Ursachen für einen schlechten Zustand zu finden, da verschiedene Belastungsquellen in Frage kommen. Diese müssen individuell gesucht und beurteilt werden. Wo immer möglich, leitet das AFU Massnahmen ein. Um die Gewässerqualität der kleinen Fliessgewässer nachhaltig zu verbessern, sind viel Detailarbeit und Geduld gefragt.

Weitere Informationen: Qualität der St. Galler Bäche ist oft ungenügend, Vera Leib, Amtes für Umwelt und Energie AFU, 4.6.16

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Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!

6. Januar 2016

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

Der Geissenpeter besuchte Heidi und den Alpöhi, brachte einen Käse und gute Laune mit. Bei Alpenkräuter-Tee und Kuchen diskutierten sie viel und heftig, etwa über verschmutzte Gewässer, Pflanzenschutzmittel (PSM), Nitrat und Sinn von Gesetzen sowie den Gesetzesvollzug. Was Heidi eigentlich wolle, fragte Peter. Sie schaltete den Computer ein, klickte auf den Link zur Gewässerschutzverordnung (GSchV) und scrollte zum Anhang 1. Was auf dem Bildschirm stand, war für Peter völlig neu, denn Gesetze interessieren ihn nicht sonderlich.

Peter: Das Ziel ist also offenbar, die ganzen Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in und an den Gewässern zu schützen. Man will die natürlichen Gewässerfunktionen erhalten. Und die Trink- und Brauchwasserversorgung soll gesichert sein. Ja, das Vorsorgeprinzip! Die Grossmutter sagt auch immer: Vorbeugen ist besser als heilen!“ So fasste Peter das Gelesene zusammen.

Heidi: „Ja, deshalb soll etwa das Grundwasser prinzipiell keine langlebigen künstlichen Substanzen enthalten, auch keine Pestizide oder deren Abbauprodukte. Du siehst also, die Ökosysteme als Ganzes sind, mindestens theoretisch, gut geschützt, auch jene, die vom Grundwasser abhängen. Es gilt daher, nicht nur ein paar Rote Liste-Arten zu schonen, sondern die vernetzten Lebensgemeinschaften.

Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder vorgesehen ist, haben die Gesetzesschreiber folgenden Satz verfasst: ‚Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.‘

Überhaupt: Die Vorsorge ist in verschiedenen Gesetzen gut verankert, doch gelebt wird zu häufig nicht danach. Schade!“

Peter: „Im Anhang 2 GSchV sind Anforderungswerte für verschiedene Stoffe aufgeführt. Was bedeutet Anforderungswert, wo doch alle von Grenzwerten reden?“

Heidi: „Ein Anforderungswert ist quasi ein Warnsignal; er liegt tiefer als ein Grenzwert, wird auch anders begründet; ein Anforderungswert bietet Raum zum Handeln. Das Überschreiten des Werts ist Auslöser für Abwehr- und Sanierungsmassnahmen bzw. müsste es sein. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Überschreiten des Anforderungswerts das Grundwasser oder das Wasser im Bach verunreinigt ist. Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, muss saniert werden.“

Peter: „Wie macht man das? Und wie lange dauert es?“

Heidi: „Ich kann darauf keine konkrete Antwort geben, denn das hängt von der Art und dem Ausmass der Verunreinigung ab. Auch die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen spielt eine Rolle. Und natürlich die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den kritischen Stoff oder die Stoffe im Grundwasser. Oft ist es ja eine Mischung. Es kann Jahrzehnte dauern, bis das einmal verschmutzte Grundwasser wieder sauber ist, wenn überhaupt.“

m Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Im Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Peter: „Das leuchtet mir einigermassen ein. Aber wie kommt es, dass Anforderungswerte um das 20- bis 90fache überschritten werden, wie im Eschelisbach bei Güttingen (TG)? Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, dass dies ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ sei. Das irritiert mich. Hier im Anhang 1 der GSchV, Ökologische Ziele für oberirdische Gewässer, lese ich

‚Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass:
b) im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen.‘

Da liegen doch Welten zwischen Gesetz und Wirklichkeit! Wie kommt das, was meinst du? Zum Glück bin ich zur Zeit bloss Geisshirt, und – dir zuliebe – bekämpfe ich seit letztem Sommer die Unkräuter nicht mehr mit Chemie.“

Heidi: „Ich weiss, du gibst dir Mühe. Doch heute ist die Anwendung von PSM für viele so selbstverständlich, dass das ewige Spritzen kaum hinterfragt wird, d.h. durch alle Böden verteidigt wird*, und zwar auch dann, wenn es andere wirksame Methoden gäbe.

Klipp und klar ist in der Gewässerschutzverordnung verankert, dass gehandelt werden muss, wenn ein Anforderungswert überschritten wird, z.B. 0,1 µg/l je Wirkstoff PSM, und zwar völlig unabhängig davon, ob ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ besteht. Der Eschelisbach erfüllt die Anforderungen an ein Gewässer nicht im Entferntesten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Missstand nicht durch Behörden, sondern durch das Schweizer Fernsehen öffentlich gemacht wurde. Wie viele „Eschelisbäche“ gibt es?“

Alpöhi: „Mich stört, dass die Gewässer in den Obstbau-, Weinbau- und Ackerbaugebieten nicht gezielt und systematisch untersucht werden; es würde mich gar nicht überraschen, wenn sie sogar noch stärker verschmutzt wären, als wir annehmen. Risiko? Peter, du weisst doch ganz genau, welchen riesigen Einfluss eure InteressenvertreterInnen auf Behörden und Parlament haben! Aber wenigstens dann, wenn ein Anforderungswert überschritten ist, müsste doch die zuständige kantonale Behörde gemäss Art. 47 der GSchV handeln. Das kann dir Heidi besser erklären.“

Heidi:Die kantonale Behörde muss (müsste!!!):

  • Die Art, das Ausmass und die Ursache der Verunreinigung ermitteln und bewerten.
  • Sodann muss sie prüfen, welche Massnahmen technisch und betrieblich möglich sind, z.B. müsste sie den Zuströmbereich ausscheiden, innerhalb desselbigen den Pestizideinsatz einschränken und, falls nötig, die im Übermass vorhandenen Wirkstoffe verbieten, grössere Gewässerabstände vorschreiben und abklären, ob Drainagen oder andere direkte Verbindungen zwischen behandelten Flächen und dem betroffenen Gewässer bestehen.
  • Die Behörde muss zudem die Wirksamkeit der Massnahmen ermitteln und die geeigneten Massnahmen zum Beheben der Ursachen der Verunreinigungen anordnen.

Du siehst, es gibt viel Arbeit für die BeamtInnen, wenn sie das Problem ernst nehmen. Und es ist ein grosses Problem! Handlungsbedarf besteht auch beim Grundwasser, denn Rückstände von Pestiziden, d.h. von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und -Abbauprodukten, treten landesweit an 20% der Messstellen in Konzentrationen von über 0,1 µg/l auf. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen einzelner oder mehrerer Substanzen sogar an 70% der Messstellen über diesem Wert.

Nicht viel besser sieht es beim Nitrat aus. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird landesweit an bis zu 25% der beprobten Messstellen deutlich überschritten. In überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen an bis zu 60% der Messstellen über diesem Wert.

Wird das Warnsignal von den zuständigen Behörden wahrgenommen? Wird gehandelt? Das frage ich mich immer wieder. Wahrscheinlich wartet man in den meisten Fällen ab. Worauf? Auf ein Wunder?“

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Alpöhi: „Behörden sind oft überlastet. Während sie nichts unternehmen, gelangen aus verschmutzten Bächen und durch Versickern von Niederschlägen weiterhin Schadstoffe ins Grundwasser. Ein weiteres Problem ist die Speisung des Grundwassers. Der Wasserverbrauch pro Kopf sinkt zwar, aber die Einwohnerzahl steigt, und es braucht immer mehr Wasser zum Bewässern usw. Wenn es mit dem Siedlungs- und Strassenbau so weitergeht, dann fliesst immer noch mehr Wasser oberirdisch ab, statt unsere Grundwasserreserven zu speisen.

Wir haben eben früher in der Schule noch gelernt, wie Grundwasser entsteht; das wurde wohl aus den Lehrplänen gestrichen. Und wie es mit den Niederschlägen in Zukunft aussehen wird, das wissen wir nicht. Sicher aber müssen wir dem Grundwasser schon heute Sorge tragen!“

Heidi: „Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine gute Dokumentation zusammengestellt über Wasser, Wasserforscher.de, mit separaten Seiten für Schüler und Lehrer. Darin gibt’s ein Kapitel Wie entsteht Grundwasser. Anschaulich beschrieben und bebildert. Das musst du dir einmal anschauen, Peter!“

Peter: „In der landwirtschaftlichen Schule lernten wir den Wasserkreislauf, aber das habe ich längst vergessen, und, ehrlich gesagt, das interessierte mich damals nicht.

Langsam brummt mir der Kopf vor lauter Paragraphen! Ihr könnt mir ein anderes Mal weitererzählen. Ich habe sowieso der Grossmutter versprochen, ihr heute noch etwas vorzulesen. Und danach möchte ich Bulle und Bär anschauen, Der Bulle von Tölz.“

Nachdenklich schaut Heidi dem Peter nach. Was hatte ihr Herr Sesemann kürzlich geschrieben? „Wir haben schon lange einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, aber genützt hat er bisher nicht viel.“

Derweil übt die Schweizer Armee für das WEF. Es dröhnt am Himmel. Je nach Wetter wird man die Spuren von Drohnen sehen.

Biomonitoring mit Gammarus pulex im landwirtschaftlich intensiv belasteten Eschelisbach, Thurgau, Oekotoxzentrum Eawag-EPFL, Zentrum für angewandte Ökotoxikologie in der Schweiz. Gammarus pulex ist der Bachflohkrebs.

Zustand des Grundwassers, Bundesamt für Umwelt BAFU

* Erklärung der Redewendung durch alle Böden und ihrer Herkunft für NichtschweizerInnen siehe Kommentar zu Durch alle Böden — Neue (alte) Schweizer Lieblingsredewendungen, Blogwiese, 18.2.8

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Neonicotinoide: Wasserlebewesen verhungern

3. Juni 2014

Neonicotinoide töten nicht nur Bienen, auch Kleintiere im Wasser sterben.

Neonicotinoide töten nicht nur Bienen, auch Kleintiere im Wasser sterben.

Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat gestern, 2.6.14, in der Sendung ECO folgendes berichtet: „Bienensterben: Studie von Syngenta mit gravierenden Mängeln. Gewisse Pestizide sind giftig für Bienen. Auch das Pestizid Thiamethoxam des Schweizer Agrochemie-Konzerns Syngenta steht im Verdacht, Bienen zu töten. Ein vollständiges Verbot von Thiamethoxam hätte für Syngenta schwerwiegende Konsequenzen. Kein Wunder, versucht der Konzern mit einer Studie zu beweisen, dass Thiamethoxam für Bienen harmlos ist. «ECO»-Recherchen zeigen: Eine Studie nach allen Regeln der Wissenschaft sieht gemäss international anerkannten Experten anders aus.“

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub. Foto: Eawag

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub. Foto: Eawag

Heidi weist darauf hin, dass die Neonicotinoid-Insektizide nicht nur für die Bienen, sondern auch für die Wasserlebewesen gefährlich sind, Medienmitteilung Eawag vom 16.5.13:  Insektizide lassen Gewässerorganismen verhungern. Die Dauerbelastung sei ein Problem, klassische Toxizitätstests würden versagen. Siehe Neonicotinoide: Gewässerorganismen sterben, Heidis Mist 23.10.13.

Zudem haben die Forschenden der Eawag in erstaunlich vielen Gewässerproben Neonicotinoide gefunden. Diese bleiben monate- oder gar jahrelang im Boden und beeinflussen auch die Bodenlebewesen, SRF, Netz Natur Sind die Bienen noch zu retten?, 17.10.13 ab Minute 32 kurzer Beitrag über Eawag-Forschung.

Wirkung von neuen Pestiziden auf Menschen ist unklar, SRF, Espresso vom 23.10.13.

Forschung ist oft von der Industrie finanziert. Wikipedia berichtet: „Im Januar 2013 veröffentlichte das Humboldt Forum for Food and Agriculture e. V. (HFFA) eine Studie zum Wert der Neonicotinoide in der EU. Die Studie wurde finanziert von Bayer CropScience und Syngenta und unterstützt von COPA-COGECA, der European Seed Association und der European Crop Protection Association“

Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation Eawag, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14

Wann werden wir endlich lernen? Heidis Mist 25.6.13.

Heidi dankt dem Leser, der sie immer wieder auf interessante Medienberichte aufmerksam macht.

3.6.14 HOME

Neonicotinoide: Gewässerorganismen sterben

23. Oktober 2013

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub.  Foto: Eawag

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub. Foto: Eawag

Die EAWAG verschickte am 16. Mai 2013 eine Medieninformation mit dem Titel Insektizide lassen Gewässerorganismen verhungern. „Nicht nur die Bienen, sondern auch Gewässerorganismen werden von Neonicotinoid-Insektiziden beeinträchtigt. Die gut löslichen Stoffe führen dazu, dass die Kleintiere auch bei geringen, aber anhaltenden Konzentrationen im Wasser absterben., heisst es weiter. Die Dauerbelastung sei ein Problem und klassische Toxizitätstests würden versagen. Netz Natur hat für den 25-Jahr-Jubiläum-Film vom 17.10.13 an der EAWAG gefilmt, wo man in erstaunlich vielen Gewässerproben Neonicotinoide gefunden hatte. Sie bleiben monate- oder gar jahrelang im Boden und beeinflussen auch die Bodenlebewesen. Wer nicht die 50 Minuten für den interessanten Film aufwenden kann, soll wenigstens die paar Minuten ab Minute 32 anschauen, siehe Sind die Bienen noch zu retten?.

Nun berichtete der Kassensturz am 22. Oktober 2013, dass die Neonicotinoide auch den Menschen schaden könnten, Neue Pestizide im Gemüse: Schleichende Vergiftung, Schweizer Radio und Fernsehen, SRF. Neonicotionoide sind systemische Pflanzenschutzmittel, welche von den Pflanzen aufgenommen werden und im Saftkreislauf zirkulieren. Das Bundesamt für Gesundheit sieht keine Gefahr, und Syngenta und Bayer verweisen auf die Grenzwerte. Einmal mehr wird das Wasser ausgeklammert. Gut gibt’s Heidi!

In der EAWAG-Medieninformation steht auch: „… Kurzzeitige Belastungsspitzen treten typischerweise auf, wenn während oder kurz nach einer Anwendung der Mittel auf den Feldern Regen fällt und ein Teil der gut löslichen aber schwer abbaubaren Stoffe in Oberflächengewässer abgeschwemmt wird…“ Aber Bundesbern will die Pufferstreifen für Pestizide verkleinern und den Acker näher an den Bach rücken, siehe Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse, Heidis Mist, 11.6.13.

Heidi wünscht sich, dass man in Bern mehr auf die Forschenden statt die Lobbyisten hört, wo man doch in den bundeseigenen Forschungsinstitutionen über international renommierte Fachleute verfügt.

Über Grenzwerte und wie sie festgesetzt werden berichtete Heidi im Artikel Grundwasser: Gefährden neue Grenzwerte das Vorsorgeprinzip?

23.10.13 HOME


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