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Glückliche Schweine, Ziegen, Schafe…?

31. Oktober 2014
Die Grossverteiler zeigen uns Woche für Woche Bilder von paradiesischen Zuständen in der Fleischproduktion, während der Bund seinen Verpflichtungen zur Information über die Tatsachen nicht nachkommt. Foto Heidi: Coopzeitung vom 28.10.14.

Die Grossverteiler zeigen uns Woche für Woche Bilder von paradiesischen Zuständen in der Fleischproduktion, während der Bund seinen Verpflichtungen zur Information über die Tatsachen nicht nachkommt. Foto Heidi: Coopzeitung vom 28.10.14.

Der Schwarze Peter wird regelmässig herum geschoben, wenn es um das Wohl bzw. mangelnde Wohl von Nutztieren geht. Die KonsumentInnen sind schuld, die Direktzahlungen, die ProduzentInnen, die Gesetze, der Vollzug … „Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Bevölkerung über Tierschutzfragen zu informieren. Dennoch weiss sie nachweislich wenig darüber, wie Tiere gehalten werden.“ heisst es in der Interpellation 14.3822 von Bastien Girod vom 25.9.14: Schweine-Report. Welche Konsequenzen ziehen?

Wer weiss schon, dass Schweine, Kälber und Rinder gemäss Tierschutzverordnung keinen Auslauf ins Freie haben müssen? Und Schafe und Ziegen? Sie verschwinden oft über Winter in dunklen Ställen.

Der Schweizer Schweine-Report von tier-im-fokus.ch (TIF) zeigt Missstände im Vollzug und auf Gesetzesebene. Bedenklich ist, dass sich auch ein Vorstandsmitglied von Suisseporcs nicht an das Tierschutzgesetz hält und seine Käufer erst noch betrügt, zu lesen in folgendem Leserbrief von Hansuli Huber, Schweizer Tierschutz (STS):

Suisseporcs Vorstandsmitglied verurteilt

Wenn in der Vergangenheit Tierschutzverstösse auf Schweinebetrieben aufgedeckt wurden, wiegelte die Suisseporcs-Geschäftsführung stets ab. Die Schweizer Schweineschutzvorschriften seien sehr streng und bei den Verstössen handle es sich um bedauerliche Einzelfälle.

Diese Tierschutz-Defensivtaktik des Verbandes ist nun einem Vorstandsmitglied zum Verhängnis geworden. In dessen 1’200er Maststall wurde den Tieren offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigung über Jahre hinweg verweigert, und mit der Hygiene war es nicht zum Besten gestellt. Zudem wurden die Schweine widerrechtlich zu einem höheren Preis als QM vermarktet. Missachtung des Tierwohls und Betrug an Abnehmern und Konsumenten sind keine Kavaliersdelikte.

Es ist zu hoffen, dass die Suisseporcs nun einen internen Reinigungsprozess durchführt. Wir wünschen uns eine starken Verband, der in Zukunft beim Tierschutz nicht permanent auf der Bremse steht, sondern aus eigener Einsicht und Verantwortung gegenüber den Tieren sich endlich stark macht für eine zeitgemässe, ethisch vertretbare und artgemässe Schweinehaltung in unserem Land!“

Ob Gewässerschutz oder Tierschutz, immer wieder sind es nichtstaatliche Organisationen oder Privatpersonen, welche Missstände aufdecken und Druck für Veränderungen ausüben müssen. Das wäre doch Aufgabe der Behörden, findet Heidi.

Bekannter Schweinezüchter verurteilt, Zuger Verbandsfunktionär betrog beim Schweinepreis, Zentral+ vom 31.10.14. „Er nennt sich selbst den «Schweinepapst der Zentralschweiz». Der Mann ist Käser und hält Mastschweine, denen er Molke verfüttert. Nun aber musste er sich vor dem Zuger Strafgericht wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, Betrugs und Urkundenfälschung verantworten…“

31.10.14 HOME

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