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Die Bauern haben Angst … SBV-Nebelpetarde Grundwasser

7. Juni 2019
Das verallgemeinernde "SBV-Sauberkeitszertifikat" für das Grundwasser "bedenkenlos geniessbar" beruht nicht auf Tatsachen. Es klammert in unverantwortlicher Weise die Pestizid-Metaboliten und das Nitrat aus. Heidi meint: "Das entspricht nicht den Fakten, ist, einfach ausgedrückt, eine Lüge. Bild aus Umweltindikatoren Bafu.

Das verallgemeinernde „SBV-Sauberkeitszertifikat“ für das Grundwasser „bedenkenlos geniessbar“ beruht nicht auf Tatsachen. Es klammert in unverantwortlicher Weise die Daten über Pestizid-Metaboliten und das Nitrat aus. Heidi meint: „Das entspricht nicht den Fakten, ist, einfach ausgedrückt, eine Lüge.“ Bild aus Umweltindikatoren Bafu.

Heidi staunte nicht schlecht, als sie die Medieninformation des Schweizer Bauernverbands (SBV) vom 4.6.19 las. Zitate:

„Der Schweizer Bauernverband propagiert den Verzicht auf vier Wirkstoffe, die am häufigsten im Grundwasser gefunden werden. Diese überschreiten den Anforderungswert in den seltensten Fällen, so dass das Wasser sowieso bedenkenlos geniessbar ist …

… Der SBV beschäftigt sich auch mit der Situation beim Grundwasser. Dort ist die Ausgangslage bereits sehr gut: Aktuell halten 98 Prozent der Grundwasserfassstellen den extrem tiefen Anforderungswert von maximal 0.0000001g/l Rückständen ein …

… Gemäss den Analysen der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) findet man in den Proben meist die vier gleichen Wirkstoffe aus der Landwirtschaft respektive deren Metaboliten: Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor, die breit im Ackerbau, z.B. bei Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben, zum Einsatz kommen …“

Ein paar Fakten:

  • Bentazon: Das EU-Parlament entschied sich gegen Bentazon. Aus diesem Grund liefen in Deutschland und Österreich die Zulassungen Bentazon-haltiger Pflanzenschutzmittel aus (Bentazon/Wikipedia). In der Schweiz ist Bentazon zugelassen.
  • Chloridazon: In der EU ist die Zulassung am 31.12.18 ausgelaufen. In der Schweiz fordern Wasserversorger seit 2012 ein Verbot von Chloridazon. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Pestizide in Anhang 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung verschoben, d.h. es wird im Hinblick auf ein Verbot geprüft; je nach Interesse der chemischen Industrie an diesem Wirkstoff kann es aber noch lange dauern bis er verboten wird.

Vor allem Abbauprodukte von Pestiziden treten im Grundwasser in Konzentrationen über dem Grenzwert auf. Diese wurden im Zulassungsverfahren des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) als nicht relevant eingestuft. Jedoch sind gerade diese Stoffe sehr schwer abbaubar und werden daher noch lange im Grundwasser sein. Eine unabhängige Risikobewertung liegt nicht vor.

Aus dem Artikel Reinhardt:

Heidi empfiehlt Ihren LeserInnen, den Bericht des Bundesrates zur Umweltlage Umwelt Schweiz 2018 zu lesen. Darin wird betr. Pestizide auf den Bericht Reinhardt et al. 2017 verwiesen.

Zitate:

… Im Vergleich zu den PSM-Wirkstoffen sind viele Metaboliten mobiler und zudem häufig langlebiger. So werden 11 PSM-Metaboliten (von 7 verschiedenen Wirkstoffen) an insgesamt rund 20% der Messstellen in Konzentrationen von mehr als 0,1 µg/l nachgewiesen (Tab. 4). An mehr als 50% der Messstellen treten PSM-Metaboliten im Grundwasser auf …

Unabhängig von ihrer Toxizität zählen PSM-Metaboliten zu den künstlichen langlebigen Substanzen, deren Eintrag ins Grundwasser im Sinn eines vorsorgenden Grundwasserschutzes verhindert bzw. minimiert werden sollte. Einmal ins Grundwasser gelangt, werden sie dort kaum oder nur sehr langsam abgebaut. Da sich das Grundwasser häufig erst innerhalb mehrerer Jahre bis Jahrzehnte erneuert und daher ein ausgesprochenes «Langzeitgedächtnis» besitzt, ist es besonders wichtig, frühzeitig und vorausschauend zu agieren …

Lesen Sie auch Heidis Bericht über die Ziele Grundwasserqualität mit zahlreichen ernüchternden Fakten und Links:

Grundwasserqualität: Das Ziel nicht vergessen! Heidis Mist vom 13.1.19

Die kurze Medieninformation des SBV wurde nach einem beliebten Schema verfasst:

  • So tun, also ob man die Probleme im Griff hätte.
  • Mehr versprechen als vorgeschrieben, dies aber unverbindlich.
  • Nicht alles sagen (beschönigen).
  • Unrealistische Ziele nennen.
  • Auf Umweltverschmutzer ausserhalb der Landwirtschaft zeigen.

Verzicht auf problematische Pflanzenschutzmittel, Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 4.6.19

Bund erwägt Verbot für Rüben-Pestizid, Tages Anzeiger vom 3.4.19

Bericht Reinhardt: Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser, Artikel Aqua & Gas 6/17

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Neu: 4’700-facher Anforderungswert im Bach für ein mobiles Pestizid

9. Februar 2018

Bentazon wird als Kontaktherbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter verwendet. Die Pflanzen nehmen es über Blatt und Spross auf. Bentazon hemmt die Photosynthese. Im Boden wird das Herbizid zwar rasch abgebaut, aber es ist sehr mobil und gefährdet somit das Grundwasser (Wikipedia). Vorsorglich verbot das Bundesamt für Landwirtschaft daher die Anwendung von Bentazon in der Grundwasserschutzzone S2, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen S2 bzw. S2 und Sh.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat jetzt für Oberflächengewässer einen neuen Anforderungswert in die Vernehmlassung geschickt. Er ist 4’700-fach höher als der bisherige allgemeine Wert von 0,1 µg/l, nämlich 470 µg/l bzw. 270 µg/l für chronische Belastung. Dies ist erstaunlich! Oberflächengewässer werden als Trinkwasser genutzt; für Trinkwasser gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l, und zwar auch für Bentazon.

Das Oekotoxzentrum hat Bentazon im Detail evaluiert und sieht für das Leben in den Gewässern und im Hinblick auf eine Anreicherung keine Gefahr, weshalb der hohe Anforderungswert gerechtfertigt sei.

Neuer Anforderungswert im Widerspruch mit der Gewässerschutzgesetzgebung

In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die ökologischen Ziele für oberirdische Gewässer formuliert: Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen. Bentazon kommt natürlicherweise nicht in Gewässern vor.

Oberflächengewässer sind im steten Austausch mit dem Grundwasser, weshalb Substanzen wie Pestizide leicht ins Grundwasser gelangen können, besonders wenn sie so mobil sind wie Bentazon. Auch für das Grundwasser, unsere wichtigste Trinkwasserquelle, gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l.

Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist das Reinheitsgebot verankert. Art. 6 Grundsatz schreibt Folgendes vor:

  1. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
  2. Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht.

Der vorgeschlagene Anforderungswert ist im Widerspruch mit den in der GSchV festgesetzten Zielen und den Geboten des GSchG.

Bentazon in Österreich verboten

In Österreich ist das umstrittene Herbizid verboten. Das Lebensministerium stützt sich auf die Einschätzung zahlreicher Experten, welche auf Probleme im Zusammenhang mit einer möglichen Grundwasserkontamination aufmerksam machen, und zwar auch bei korrekter Anwendung. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde seitens der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, entschieden, die Zulassung des letzten noch zugelassenen Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Bentazon (Handelsbezeichnung „Artett“), von Amts wegen aufzuheben.

Bentazon in der EU

In der EU macht man sich Sorgen über die Verschmutzung des Grund- und Trinkwassers mit dem mobilen Bentazon, dessen Bewilligung am 30.6.18 abläuft. Zwar möchte die EU-Kommission diese bis 2032 verlängern, doch das EU-Parlament lehnte die Wiederzulassung von Bentazon ab, obwohl die EFSA die Substanz als unbedenklich eingestuft hatte.

Die Europaabgeordneten warnen dagegen vor Bentazon im Grundwasser, wo es im Vereinigten Königreich am häufigsten nachgewiesen wurde. Zudem führen die Abgeordneten mögliche Risiken auf die Embryonalentwicklung bei Ratten an. Vor der Wiederzulassung müssten diese Bedenken geklärt werden.

Aktuelle Klassifikation in der EU Pestizid-Datenbank:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (H302)
  • kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
  • verursacht schwere Augenreizung (H319)
  • schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412)

Im Oktober 2014 senkte die EU den Bentazon-Grenzwert für einige Lebensmittel.

EU-Parlament lehnt Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Bentazon ab, Österr. Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz, 23.11.16

Erfolg: wassergefährdendes Pestizid „Bentazon“ nach jahrelangen Bemühungen aus dem Verkehr gezogen! OÖ. Umweltlandesrat will strengere Zulassungsverfahren und eine drastische Verringerung der derzeit hunderten verschiedenen Pestizide

9.2.18 HOME


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