
Am 5.3.22 brannten bei Tramelan im Berner Jura mindestens zwei Feuer. Copyright: Mario T.
Gestern 6.3.22 schickte Heidi Leuten, die regelmässig von Mottfeuern betroffen sind, ein paar Informationen zum Geldsegen für die Bauern im Berner Jura bzw. zu den Flächenbeiträgen, welche die Bauern gemäss Direktzahlungsverordnung einfach so erhalten als sogenannte „Versorgungssicherheitsbeiträge“.
Der erste Artikel ist schon alt. Die NZZ hat ihn am 26.2.11 veröffentlicht. Werfen wir trotzdem einen kurzen Blick hinein:
„Geldsegen vom Bund für Grossbauern
Es sind vorab Betriebe im Jura, die Hunderttausende Franken an Direktzahlungen erhalten. Doch nicht nur diese wehren sich gegen die Neuordnung des Direktzahlungssystems.
Bildlegende: Wytweiden mit Freibergerpferden im Berner Jura: Die Pflege der einzigartigen Landschaft lohnt sich für die Bauern dank Direktzahlungen des Bundes.
Erst ist es nur ein Gerücht: Im Berner Jura soll ein einzelner Bauernbetrieb mehr als 200 000 Franken pro Jahr an Direktzahlungen des Bundes erhalten. Die Nachfrage bei der zuständigen Direktion zeigt: Ja, es gibt Betriebe, die auf über 200 000 Franken kommen; es sind deren acht im Kanton. Einer erhält sogar mehr als 300 000 Franken. Und zum Schluss bringt die offizielle Anfrage beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zutage: Der Spitzenreiter in der Schweiz erhält sogar knapp eine halbe Million Franken an Direktzahlungen; mehrere Betriebe kommen auf über 400 000 Franken pro Jahr. Allerdings handelt es sich dabei um Betriebsgemeinschaften mehrerer Bauern.
… Da sind die allgemeinen Direktzahlungen, die 80 Prozent aller Zahlungen ausmachen …“
Inzwischen hat sich einiges geändert, etwa wurde die Abstufung der Flächenbeiträge nach Betriebsgrösse „abgeschafft“, dann auf hohem Niveau wieder eingeführt. Dies ist die aktuelle Regelung, Stand 7.3.22:
- 2.1.1 Der Basisbeitrag beträgt 900 Franken pro Hektare und Jahr.
- 2.1.2 Für die Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a, b, c, d oder g bewirtschaftet werden, beträgt der Basisbeitrag 450 Franken pro Hektare und Jahr.
- 2.1.3 Abstufung:
Fläche |
Kürzung des Beitragssatzes |
bis 60 ha |
0 % |
über 60−80 ha |
20 % |
über 80−100 ha |
40 % |
über 100−120 ha |
60 % |
über 120−140 ha |
80 % |
über 140 ha |
100 % |
- 2.1.4 Bei Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen für die Abstufung nach Ziffer 2.1.3 multipliziert mit der Anzahl der beteiligten Betriebe.
Hier der Brief von Mario, der regelmässig von Mottfeuern betroffen ist, die gesundheitsschädigende Luft immer wieder einatmen muss.
Hallo Heidi
Das muss unbedingt in die Medien!!!!
Viele Bürger haben keine Ahnung!!!!
Sie denken sogar immer, dass man den armen Bauern helfen muss ……
Das wäre super, wenn das mehr Bürger wüssten, was da abgeht!
Das muss man ändern können!!!
Jetzt verstehe ich. Darum bekriegen die sich um jeden Milimeter Land.
Liebe Grüsse
Mario
Geldsegen vom Bund für Grossbauern. Stefan Bühler, NZZ 26.2.11
Direktzahlungsverordnung: Versorgungssicherheitsbeiträge
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