Posts Tagged ‘Bichwil’

Naturschutzgebiet Bichwil – Skandal ohne Ende?

28. November 2019
Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat, gemäss gut informierter Fachperson, noch keine Massnahmen getroffen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten.

Selbst die Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF hat noch keine Besserung gebracht.

Nachtrag vom 11.3.21: Ein „Hansruedi Brändle“ hat heute einen Kommentar hinterlassen. Er möchte Heidi gerne betr. Biodiversität aufklären, und er schrieb u.a.: „Ohne Einwilligung des Grundeigentümers ist das Betreten eines Grundstückes verboten …“ Natürlich hat Heidi das Grundstück nicht betreten, sondern alle Fotos von Wegen aus gemacht, mit oder ohne Zoom, z.T. nur Ausschnitte veröffentlicht. Immer wieder faszinierend: Plötzlich werden Gesetze wichtig! Hier das vollständige Bild dieses Beitrags in reduzierter Auflösung:

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil, Heidis Mist vom 1.10.19

28.11.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil

1. Oktober 2019
Die Gemeinde Oberuzwil schützt "seinen Brändle". Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Die Gemeinde Oberuzwil schützt „seinen Brändle“. Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

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Der Fall Bichwil: Ein Skandal!

28. September 2019

 

Naturschutzgebiet wird "unter den Augen der Behörden" zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Naturschutzgebiet wird „unter den Augen der Behörden“ zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist jetzt unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat noch gar nichts unternommen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten. Solches Behördenverhalten ist nicht unüblich!

Auch die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs Chegelwis ist katastophal. Ein in einem Nachbardorf ansässiger Fachmann hat das Heidi bestätigt. Aber es geht so weiter!

Heidi hat ihren LeserInnen versprochen, das Naturschutzgebiet und die Chegelwis im Auge zu behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Das einzig Positive, was es im Fall Bichwil zu vermerken gibt, das ist: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Adrian Brändle von der Liste der Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen endlich gestrichen. Trotzdem ist auf der Homepage von Brändle zur Zeit ein Kurs vom 14.9.19 ausgeschrieben: „Wir bieten einen Einsteigerkurs mit Sachkundenachweis an. Der Kurs ist vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt.“

Hoffnung besteht: Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF läuft.

Wieso eigentlich wurden die klaren Übertretungen von Vorschriften bisher nicht bei der Polizei angezeigt?

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

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Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein

1. Juli 2019
Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Der WWF St. Gallen hat am 28.6.19 beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baukommission Oberuzwil und den Alpakazüchter Adrian Brändle eingereicht. Es betrifft das nachträgliche Baugesuch vom 14.8.17 für Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe auf dem Grundstück Nr. 751, Chegelwies in Bichwil. Es sei die Baukommission zu verpflichten, innert acht Wochen über das nachträgliche Baugesuch bzw. über die anbegehrte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie über die Verfahrensanträge gemäss der Einsprachebegründung vom 2.10.17, vom 8.6.18 und vom 1.3.19 zu entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet werden drei Verfahrensanträge gestellt:

  • Es sei als vorsorgliche Massnahme jede Nutzung des Naturschutzgebiets Chegelwies im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren zu untersagen.
  • Es sei der Gesuchsteller als vorsorgliche Massnahme zu verpflichten, das Naturschutzgebiet Chegelwies innert zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids über vorsorgliche Massnahmen auszuzäunen.
  • Es sei für den Fall des Nichtbefolgens der Verfügung über vorsorgliche Massnahmen die Bestrafung nach Art. 292 St.GB anzudrohen.

Der WWF hatte bereits mit Schreiben vom 8.6.18 verlangt, dass die Amphibienpopulation im Naturschutzgebiet mit Blick auf die Beurteilung des Bauvorhabens zeitnah durch die zuständige Fachstelle am Ort zu beurteilen sei.

Das einzige Amt, das bisher auf die Vorstösse des WWF reagiert hatte, ist das Amt für Natur-, Jagd und Fischerei (ANJF). Das ANJF liess im Dezember 2018 den Zustand des Naturschutzgebiets überprüfen. Gemäss dem Zustandsbericht vom 10. Dezember 2018 ist das Grundstück Nr. 751 stark übernutzt und befindet sich das Naturschutzgebiet in einem ausserordentlich schlechten Zustand bzw. wurde zerstört; die geschützte Hecke wurde teilweise gerodet und das Naturschutzgebiet wies nur noch wenig Vegetation auf.

Am 1.3.19 erhob der WWF Einsprache gegen die Projektänderung. Zugleich forderte er den Erlass vorsorglicher Massnahmen für das Amphibienlaichgebiet, das sich in schlechtem Zustand befindet.

Die Rechtsverzögerungsbeschwerde ist für den WWF mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es mussten sämtliche Verfahrensschritte zusammengetragen werden und es waren Abklärungen notwendig, ob unter den vorliegenden Umständen bereits von einer hinreichenden Verletzung des Beschleunigungsgebots gesprochen werden kann. Deshalb fordert der WWF eine angemessene Entschädigung.

DANKE WWF für deine Arbeit!

Einmal mehr zeigt sich, dass die Vetternwirtschaft bestens funktioniert, der Vollzug von Gesetzen aber nicht. Naturschutzorganisationen und Private verbringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit solchen unnötigen, zeit- und nervenkostenden „Vollzugsaufgaben“.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

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Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern

15. Mai 2019

Alpakazucht Bichwil

Dass auf dem Alpakazuchtbetrieb in Bichwil SG vieles nicht ordentlich läuft, sehen wohl alle, die einen kritischen Blick über den Zaun werfen. Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand betrieben, Verbesserungen verlangt, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, rekurierte. Die Richter des Kreisgerichts Wil in Flawil sprachen Adrian Brändle am 3.4.12 frei. Der Unschuldige darf auch weiterhin Alpakahalter ausbilden. Die kantonale Vollzugsbehörde investierte viel Zeit in diesen Betrieb, erfolglos. Sie hat resigniert. Alles ist rechtens, so das Kreisgericht. Oder etwa nicht?

Welche Gründe führten die Richter für den Freispruch an? Ihre Argumentation möchte Heidi kennen. Im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips müsste man eigentlich Einsicht in das Gerichtsurteil erhalten.

Unrat, Kot und Alpaka im Naturschutzgebiet

Unrat, Kot und Alpaka im Naturschutzgebiet

Und wer kümmert sich um das Naturschutzgebiet? Sofortmassnahmen gibt es offensichtlich keine. Lässt man das Gebiet solange zerstören bis es wertlos ist?

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

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Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben!

8. Mai 2019

Die lokalen und kantonalen Behörden haben im Fall Bichwil versagt. Sie kennen die Missstände seit Jahren, handeln aber nicht. Heidi hat beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeklopft.

Darf der Alpakazüchter Adrian Brändle weiterhin Alpakahalter ausbilden?

Antwort BLV: „Der SKN wurde bei uns regelkonform eingereicht und die Anerkennung nach der festgelegten Frist auch erneuert.“

Weiter bat Heidi das BLV, im Fall Brändle zum Rechten zu sehen.

Antwort BLV: „Sie müssen sich direkt an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde wenden.

Das kantonale Veterinäramt ist für den Vollzug und somit für die Kontrollen zuständig.

Lassen Sie dem kantonalen Veterinäramt möglichst aussagekräftige Bilder und eine sachliche Beschreibung der Situation zukommen. Falls angezeigt, können die kantonalen Behörden Kontrollen durchführen.

https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/adressliste-kantonalen-veterinaeraemter-db.pdf.download.pdf/Adressliste%20der%20kantonalen%20Veterinaeraemter.pdf

Bezüglich Naturschutzgebiet müssen Sie sich ebenfalls an die zuständige kantonale Stelle wenden.“

Muss Heidi etwas tun? Sie hat dem BLV geschrieben: „Ich bin eine Steuerzahlerin, keine Kontrolleurin, keine Gemeindepräsidentin oder kantonale Beamtin. Ich muss mich also nicht an andere Stellen, etwa kantonale, wenden …

… Einmal mehr stelle ich fest: Es gibt Gesetzte. Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich, nehmen ihn aber nicht wahr. Der Bund will nichts von seiner Oberaufsicht hören. Fazit: Alle sind NICHT verantwortlich.“

Übrigens: Jetzt weiden Alkpakas in einer frisch gemisteten Wiese. Auch das hat Heidi dem BLV gemeidet.

Lesen Sie die Geschichte über das Naturschutzgebiet und die Alpakazucht in der Chegelwis in Bichwil:

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Politik und Artenvielfalt

Der Flora und Fauna geht es miserabel. Ein Aufschrei geht gerade um die Welt. Wird dieser von Bundesrat und Parlament gehört? Oder wird er samt Echo an den harten Wänden des Bundeshauses und der Amtsstuben verhallen?

Weltbiodiversitätsrat warnt vor Artensterben

Medieninformation Naturwissenschaften Schweiz: „Das Artensterben beschleunigt sich fortwährend und ist bereits 10- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre. Insgesamt sind 0,5 bis 1 Million von rund 8 Millionen Arten gefährdet, warnt der Weltbiodiversitätsrat IPBES am Montag im ersten globalen Bericht zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen. Der dramatische Zustand der Natur hat enorme Konsequenzen für die menschliche Existenz. So sind 14 von 18 Leistungen der Natur wie Bestäubung oder saubere Luft am Schwinden.“

Weltbiodiversitätsrat warnt vor drastisch beschleunigtem Artensterben, Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) vom 6.5.19

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