Posts Tagged ‘Biozidprodukten und Düngern’

Helikoptersprühflüge: Diese Ortschaften sollten Sie in den nächsten Tagen meiden

13. Juni 2019
Quelle BAFU: Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern

Quelle BAFU: Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern

Über das Verbot des sehr schädlichen Pestizids Chlorpyrifos haben gestern verschiedene Medien berichtet und ein Bild mit sprühendem Helikopter hinzugefügt. Das ist eine fehlleitende Information, denn Chlorpyrifos darf nicht von Flugzeugen aus appliziert werden.

Heidi suchte dann die Liste mit den Pestiziden, welche für Sprühflüge zugelassen sind und hat sie bei Air-Glaciers auf Anhieb gefunden. Es gibt dort sogar einen Spritzkalender für die Zeit vom 3. bis 22.6.19. Auch sind themabezogene Links angebracht. In der Liste der für Luftapplikation zugelassen Mittel findet man die Abstandsvorschriften, z.B. sieht man welche Pestizide besonders schädlich sind und somit ein Abstand zu Wohnzonen von 60 m eingehalten werden muss, statt des üblichen von nur 30 m ab Helikopter-Mitte.

Heute wird/wurde (meist am Morgen) gespritzt in Cortaillod, Dardagny, Antagnes, Sion & Savièse, Chamoson, Ardon, Riddes, Fully les Hauts, Solde Charrat + Saxon und Leytron.

Warnhinweis auf der Air-Glaciers-Seite:

Il est interdit de se trouver dans les parcelles traitées pendant un épandage ainsi que de pénétrer dans les cultures sans protection pour des travaux successifs pendant 24h à 48h selon les produits appliqués.

Protection des travailleurs pour les travaux successifs pendant minimum 48h :
habits de travail à longues manches et pantalon long, gants.

Spray : Traitement des vignes et des abricotiers, Air-Glaciers

Heidis elf Artikel über Helikoptersprühflüge

13.6.19 HOME

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Abstand zu Wohnzonen: Heidis vergebliche Suche nach der Helikopter-Pestizid-Sprühliste

3. Januar 2018
Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Im Rahmen einer Vernehmlassung im Frühling 2016 lockerte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Abstandsvorschriften für Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge massiv, z.B. für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen erstellte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Früher galt allgemein ein Abstand von 60 m, theoretisch wenigstens!

Mangelnder Vollzug –

Das Schweizer Fernsehen berichtet am 6.6.17 über die Walliser Helikoptersprühflüge wie folgt: „Ein Bericht der Denkwerkstatt Vision Landwirtschaft (VL) belegt Brisantes: Der Mindestabstand von 20 Metern zu Wäldern und Bächen werde systematisch missachtet. Und zwar seit Jahren.“

Hoher Pestizideinsatz und Gesundheitsrisiko

Auf 41 Seiten zeigt der Bericht von VL die Missstände auf. Zitat aus dem Bericht, Seite 19, Fungizideinsatz: „… Da ein Grossteil der Wirkstoffe nicht dorthin gelangt, wo sie sollen, nämlich auf die Blätter und in die Traubenzone der Reben, braucht es deutlich grössere Ausbringmengen, gemäss vorliegenden Untersuchungen im Durchschnitt mehr als das Doppelte an synthetischen Wirkstoffen, um dieselbe Wirkung zu erzielen wie beim professionellen Spritzen vom Boden aus. Dadurch gelangt ein Vielfaches der Giftstoffe in die Umwelt im Vergleich mit der professionellen Bodenapplikation. Zudem werden Resistenzen stärker gefördert und die Abdrift stellt auch ein direktes gesundheitliches Risiko für die in den Rebgebieten wohnende Bevölkerung dar. Kommt als gravierender Faktor dazu, dass sogenannte beitragende Flächen, also Stellen, von denen die Pestizide besonders leicht ins Oberflächen- und Grundwasser ausgewaschen werden, bei einer Applikation vom Helikopter nur sehr begrenzt ausgespart werden können und im Sinne einer Ausnahmeregelung auch nicht ausgespart werden müssen…“

Wo sind die aktuellen Abstandsvorgaben für Wohnzonen?

Am 13.9.16 veröffentlichte das BAFU die Vollzugshilfe Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern. Darin steht Seite 20/21: „Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden.“ Abtrift ist gemäss Vollzugshilfe akzeptabel, „wenn sich ausserhalb des Perimeters pro Flächeneinheit weniger als 10 Prozent des Volumens der Spritzbrühe, das auf der gleich grossen Fläche innerhalb des behandelten Perimeters verteilt wird, ablagern“. Dies entspricht einer Abdrift von 20% im Vergleich mit Bodenapplikation (doppelte Spritzmittelmenge).

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) nachgeschaut. Für das 30-m-Abstands-Mittel Amarel-Folpet DF ist nur vermerkt „1. Auch für die Luftapplikation“ (zur Zeit ist dieses Mittel unter dem folgenden Link zu finden: Amarel-Folpet DF, das BLW ändert bei jeder Revision den Speicherort, ärgerlicherweise!).

BAFU > BLV, BAFU > BAZL > Agroscope

Eine aktuelle Abstandsliste fand Heidi nicht. Daher fragte sie bei der Sektion Boden des BAFU an, welche die Vernehmlassung geleitet hatte. Keine Antwort! Neun Monate später, am 9.6.17, schrieb Heidi erneut und bekam prompt Antwort: Man habe die Anfrage an das BLV weitergeleitet. Nach zwei Monaten ohne Antwort meldete sich Heidi beim BLV. Weitere zwei Wochen verstrichen ohne Antwort. Heidi fand, dass die Vernehmlassungsinstanz beim BAFU Bescheid wissen sollte und fragte dort nochmals an. Die prompte Antwort: Der Bundesrat habe 2015 beschlossen, die Federführung für das Dossier dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu übergeben. Heidi solle dort nachfragen.

Also schrieb Heidi am 3.9.17 der Medienverantwortlichen des BAZL. Diese antwortete schnell, verwies Heidi auf die Vollzugshilfe und schrieb „Agroscope erstellt zudem jährlich eine Liste der Produkte mit den dazugehörigen Vorgaben. Diese sind jeweils für ein Jahr gültig und gelten nur für die Helikoptersprühflüge.“ Dem Schreiben lag die Agroscope-Liste für den Weinbau bei, nicht aber die vollständige BLV-Liste.

Also stellte Heidi am 15.9.17 folgende Fragen an die Medienstelle von Agroscope: „Wo finde ich die vollständige Liste? Wo wird die Liste für Reben veröffentlicht? Nach welchen Kriterien werden die PSM für die reduzierte Distanz von 30 m ausgewählt?“ Bisher … keine Antwort. Das ist insofern verständlich, als immer weniger Geld für die Forschung zur Verfügung steht, obwohl es eigentlich mehr brauchen würde, besonders für einen ökologischen Pflanzenschutz. Bei den Bauern hingegen wird nicht gespart!

Zurzeit ist die aktuelle Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel nicht öffentlich zugänglich – sofern es eine solche überhaupt gibt – auch die Liste für Luftapplikation im Weinbau nicht.

Forschung für „Zukunft“ nötig

Sie sehen, liebe Leserin, lieber Leser, Heidi hat auch 2018 viel zu tun. Wie viel einfacher, billiger, gesünder und lebenswerter für Flora und Faune (inkl. Mensch) wäre es doch, wenn es all die Pestizide nicht gäbe! Dann hätte die Forschung viele Pflanzenschutzprobleme schon heute mit umweltverträglichen Mitteln gelöst.

Hier finden Sie die Helikopter-Pestizid-Sprühliste für den Weinbau exklusiv auf Heidis Mist sowie weitere Links:

A1. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES EN VITICULTURE POUR LES APPLICATIONS PAR VOIE AERIENNE (2017)

Im Rahmen der Vernehmlassung publizierte Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Pestizideinsatz im Walliser Weinbau. Praxis, Gesetzgebung und Vollzug. Bericht zuhanden Vision Landwirtschaft, September 2013

Heidis 8 Artikel über Helikoptersprühflüge

Für eine pestizidfbefreite Landwirtschaft, Vision Landwirtschaft

Illegaler Pestizideinsatz. Winzer sprühen Gift – die Behörden schauen weg. Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 6.6.17.

Pestizide im Wasser: Behörden nehmen hohes Risiko in Kauf, Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 13.6.17

So verseuchen wir die Schweiz. Tonnenweise Pestizide kommen in der Schweizer Landwirtschaft zum Einsatz. Im Wallis werden geltende Vorschriften zum Pestizideinsatz einfach ignoriert. Blick 2.6.17

Missachten Walliser «Gift-Helis» die Vorschriften? 1815.ch vom 4.6.17

3.1.18 HOME

Helikoptersprühflüge: Behörden verharmlosen (2)

10. Juni 2017

Mehrere Pflanzenschutzmittel (PSM) mit dem Wirkstoff Folpet sind für Luftapplikation zugelassen. Bei fast allen darf die Distanz zu Wohnhäusern gemäss neuer Regelung für Sprühflüge halbiert werden, d.h. nur 30 m statt 60 m. Im Rahmen der Vernehmlassung für Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zwei Listen. In einer sind alle PSM aufgeführt, die vom Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) geprüft wurden, die zweite enthält jene PSM, bei denen die Distanz nicht auf 30m verringert werden darf.

Nach der Veröffentlichung der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern stellte Heidi der zuständigen Mitarbeiterin des BAFU, Magali Lebrun, folgende Frage: „Wo findet man die aktuelle Liste des BLV für verkleinerte Abstandsvorschriften zu Gebäuden, öffentliche Arealen und privaten Wohnzonen?“ Da die Antwort bis heute nicht eingetroffen ist und Heidi die Liste wieder nicht gefunden hat, läuft zur Zeit eine neue Anfrage.

Hier die Liste, welche das BLV für die Vernehmlassung erstellt hatte: Liste der PSM bei denen ein Abstand von 60 m gefordert wird und Liste der untersuchten PSM. Heidi konsultierte vor einem Jahr das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft und stellte fest, dass zahlreiche weitere Mittel für die Luftapplikation zugelassen sind, diese aber nicht auf der Liste des BLV figurieren. Für diese gelte 60 m, so Magali Lebrun auf Anfrage (Mail an Heidi vom 19.4.16):
„L’OSAV (BLV) a fait une évaluation des produits en terme de risque pour l’homme et a proposé une réduction de la distance de sécurité à 30m pour certains d’entre eux. En d’autres termes, les produits qui n’ont pas été évalués sont automatiquement associés à une distance de 60m.
En revanche, je ne peux pas vous dire comment l’OSAV a évalué ces produits, ni pourquoi certains n’ont pas été évalués, mais pour nous cela ne change pas grand-chose puisque la distance de sécurité de base pour les maisons est 60m.“

Beim BAFU hat man also keine Ahnung wie das BLV die Mittel evaluiert hat und wieso es nicht alle für die Luftapplikation zugelassenen PSM prüfte.

Für die reduzierte Distanz zu Wohnzonen (30 m) zugelassenen sind die folgenden Produkte mit dem Wirkstoff Folpet. Heidi hat ein paar Spezifikationen aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis kopiert. Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 10.6.17:

Folpet Burri

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Folpet 80 WDG

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Folpet 80 WG

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Folpet DG

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

Folpet WP

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Das BLV/Über uns: „Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Hält das BLV was es den Steuerzahlenden verspricht?

Heidis Artikel über Helikoptersprühflüge

10.6.17 HOME


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