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Hohe Krankheitslast und Kosten durch PFAS

29. Juli 2022

Am 21.3.22 schrieb der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) im Rahmen des Weltwassertags 2022: „Grundwasser – ein unsichtbarer Schatz … Zunehmend Sorge bereiten die so genannten Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Diese PFAS sind in Outdoor- und Arbeitskleidung, Papier und Pizzakartons, Teppichen, Schmiermitteln, sowie Baustoffe und Löschschäumen enthalten. PFAS sind kaum abbaubar und manche gefährden die Gesundheit.“

Interpellation im Kanton Solothurn

Bereits am 8.3.22 hatte Marlene Fischer im Kanton Solothurn eine Interpellation zu den Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen eingereicht: „… Das Auftreten von PFAS im Grundwasser der Schweiz wurde im Rahmen einer Pilotstudie der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA (2007-2008) analysiert. An 21 der 49 beprobten Messstellen wurden PFAS nachgewiesen. Die betroffenen Grundwassermessstellen lagen oft in der Nähe von Flüssen – denn PFAS können durch die üblichen Abwasserreinigungsverfahren nicht abgebaut werden, gelangen via Kläranlage in Flüsse und schliesslich ins Grundwasser. Jedoch gibt es Möglichkeiten, PFAS durch Aktivkohlefilterung grösstenteils aus dem Abwasser zu entfernen.“

Aus der Stellungnahme des Regierungsrates: „… Das Beispiel der hier genannten PFAS unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung langlebiger Mikroverunreinigungen für die Sicherung der Wasserversorgung. Die Chemisierung unserer Umwelt gepaart mit der grossen Vielzahl verschiedener Substanzen, die in unsere Umwelt und speziell den Wasserkreislauf gelangen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Einzelsubstanzen oder deren Kombinationen neu beurteilt werden und Risiken für die menschliche Gesundheit plötzlich nicht mehr auszuschliessen sind …“

Interpellation im Nationalrat

Auch im Nationalrat waren die PFAS kürzlich ein Thema: 21.3873 Interpellation von Ursula Schneider Schüttel vom 17.6.21: Welche in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und Abbauprodukte gelten als „forever-chemicals“? „… Die Umweltorganisation „ohneGift“ hat an mehreren Standorten in der Schweiz die Konzentration von Trifluoracetat (TFA) im Seewasser und im daraus gewonnenen Trinkwasser gemessen. Wie gefährlich das „forever-chemical“ ist – es baut sich weder in der Umwelt, noch in Lebewesen ab -, ob es krebserregend ist oder wie es mit anderen chemischen Rückständen reagiert (Cocktail-Effekt), ist weitgehend unklar …“

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat u.a. „Der Begriff „forever chemicals“ wird umgangssprachlich für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) verwendet, zu welchen auch das Trifluoracetat (TFA) zählt … Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stuft TFA als einen sogenannten toxikologisch nicht-relevanten Metaboliten (Abbauprodukt) von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ein … Aufgrund der Ergebnisse der Risikobeurteilung bei der Zulassung von PSM erwartet das BLW keine Konzentrationen von TFA über 10 Mikrogramm pro Liter im Grund- oder Trinkwasser. Das Auftreten von TFA als Abbauprodukt schliesst also eine Zulassung nicht generell aus …“

Studie zur Krankheitslast und den Kosten von PFAS

Ein Forscherteam des Department of Pediatrics, NYU Grossman School of Medicine, New York, USA hat die Krankheitslast und der Kosten der Exposition gegenüber Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in den Vereinigten Staaten untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis:

„In der vorliegenden Studie werden die jährliche Krankheitslast und die damit verbundenen sozialen Kosten der gegenwärtigen jährlichen Exposition gegenüber langkettigen PFAS mit mindestens 5,52 Milliarden Dollar beziffert, wobei unsere Sensitivitätsanalysen sogar bis zu 62,6 Milliarden Dollar ergeben. Regulierungsmassnahmen zur Begrenzung der laufenden Verwendung von PFAS und zur Sanierung kontaminierter Wasservorräte können erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen.“

Im Weiteren schreiben Vladislav Obsekov et al.: „Immer mehr Beweise bestätigen den Beitrag von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zur Krankheitslast und Behinderung über die gesamte Lebensspanne. Angesichts der Tatsache, dass politische Entscheidungsträger die hohen Kosten für die Sanierung und den Ersatz von PFAS durch sicherere Alternativen in Verbraucherprodukten als Hindernisse für die Bewältigung nachteiliger gesundheitlicher Folgen im Zusammenhang mit PFAS-Belastungen anführen, ist es wichtig, die Kosten der Untätigkeit zu dokumentieren, selbst wenn Unsicherheiten bestehen. Daher haben wir die Krankheitslast und die damit verbundenen wirtschaftlichen Kosten aufgrund von PFAS-Altlasten in den USA im Jahr 2018 quantifiziert.

Wir nutzten systematische Übersichten und verwendeten, wann immer möglich, meta-analytische Inputs, identifizierten zuvor veröffentlichte Expositions-Wirkungs-Beziehungen und berechneten die PFOA- und PFOS-bedingten Zunahmen bei 13 Erkrankungen. Diese Zuwächse wurden dann auf Zensusdaten angewandt, um die gesamten jährlichen PFOA- und PFOS-zuordenbaren Krankheitsfälle zu bestimmen, aus denen wir die wirtschaftlichen Kosten aufgrund von medizinischer Versorgung und Produktivitätsverlusten unter Verwendung zuvor veröffentlichter Daten zu den Krankheitskosten berechneten.

Obwohl weitere Arbeiten erforderlich sind, um die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu bewerten und die Auswirkungen der breiteren Kategorie von PFAS mit grösserer Sicherheit festzustellen, bestätigen die Ergebnisse erneut, dass Massnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Politik nach wie vor erforderlich sind, um die Exposition gegenüber PFOA und PFOS und ihre endokrinschädigenden Auswirkungen zu verringern.

Diese Studie zeigt die grossen potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Untätigkeit der Behörden.“

Obsekov, V., Kahn, L.G. & Trasande, L. Leveraging Systematic Reviews to Explore Disease Burden and Costs of Per- and Polyfluoroalkyl Substance Exposures in the United States. Expo Health (2022).

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Heidis Beeren-Pestizid-Spiel für Schlechtwettertage

25. Mai 2022
Ein interessantes Dokument!

Ein interessantes Dokument!

Beeren im Hausgarten sind eine Freude und können ohne Pflanzenschutzmittel produziert werden. Reif geerntet und ohne Transport sofort auf den Tisch! Für den Handel zu produzieren ist nicht ganz so einfach, denn es sind meist riesige Monokulturen und die Beeren müssen den Transport und die Verkaufszeit im Laden überstehen. Allfällige Schäden wirken sich auf den Gewinn aus.

Im Profi-Beerenanbau werden viele Pestizide eingesetzt. Einen Einblick in diese „Wissenschaft“ geben nachfolgende Dokumente.

  • Pflanzenschutzmittelstrategien Beeren 2020 (kein neueres vorhanden), Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung, Kanton Luzern.
    Dieses Dokument gibt einen guten Überblick wann gespritzt werden soll/kann, inkl. Wartefristen.
  • Pflanzenschutzmittelliste für die in den Beerenkulturen bewilligten Herbizide, Fungizide, Insektizide und Akarizide, Agroscope Transfer | Nr. 419 / 2022
    Agroscope informiert in diesem Dokument eingangs über die nicht mehr bewilligten Pestizide, bietet Entscheidungshilfen für die Anti-Resistenz-Strategie, informiert über eine Studie betr. Pflanzenschutzmittel mit hohem Risiko, über Applikationstechnik, Konzentration und Wasservolumen mit Beispielen sowie den Einsatz und die Einstellung von Spritzgeräten. Dann folgen viele Seiten mit Tabellen für einzelne Kulturen. Interessant sind immer wieder die Wartefristen.

Heidis Beeren-Pestizid-Spiel

Bringen Sie eine Tabelle auf den Bildschirm (muss allenfalls kopiert und dann gedreht werden), wählen Sie ein Pestizid aus, suchen Sie es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und studieren Sie die Auflagen, Bemerkungen und Gefahrenkennzeichnung.

Zum Beispiel das Fungizid Dagonis für Erdbeeren:

Dagonis, abgerufen von Heidi am 25.5.22, Achtung bei jeder Revision des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ändert der Link! Heidi war Dagonis bisher nicht bekannt. Sie hat es zufällig ausgewählt.

Wartefrist: 1 Tag (Strategiepapier Kanton LU gibt 1 Woche an)

Anwendung: Stadium 11-81 (BBCH), 81 = Beginn der Fruchtreife

Gefahrenkennzeichnung:

  • Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium „Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte“, 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  • Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  • Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  • SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus den Wirkstoffgruppen FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH) oder FRAC Nr.7 (Succinate Dehydrogenase Inhibitors, SDHI).

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Also „Wartefrist 1 Tag“, „Kann vermutlich Krebs erzeugen“, „Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“. „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ sind sehr, sehr viele Pestizide. Solche Einträge machen Heidi nachdenklich und sie stellt sich die Frage: „Nehmen die Behörden die Verantwortung, die ihnen obliegt, wahr? Handeln Sie in unserem Interesse oder eher im Sinne des Gewinns der Pestizidproduzenten?

Nun wählen Sie ein weiteres Pestizid aus und suchen es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Klar, manchmal sind es harmlose Produkte, aber viele sind für Mensch und Umwelt schädlich, selbst bei ordnungsgemässer Anwendung. Kontrollen sind fast inexistent. Einmal mehr sei darauf hingewiesen, dass auch problematische Pestizide für die Luftapplikation zugelassen sind.

Viele Stunden hat Heidi mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis verbracht, doch sie kommt nie aus dem Staunen heraus.

Pestizide in Früchten und Gemüsen: Regierungen kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Heidis Mist 24.5.22

Pestizid-Geheimnis: Wir dürfen nicht wissen wie giftig Pestizide sind!

11. April 2022

Eigentlich müsste Heidi jetzt in den Garten, denn wer Ungespritztes essen will, ist bei diesem Wetter an die Arbeit! Doch, was der Infosperber heute über Pestizide veröffentlicht hat, das sollen Sie jetzt schon lesen können. Wir wissen es zwar, dass die Pestizid- und Medikamenten-Dossiers geheim sind, aber vergessen es immer wieder. Bei den Pestizid-Dossiers ist es so, dass der WWF beim Bundesgericht Einsicht erkämpft hat, aber trotzdem wissen wir wenig. Erschreckend sind zwar viele Einträge im Pflanzenschutzmittelverzeichnis, aber wer liest schon Heidis bevorzugten Lesestoff?

Urs P. Gasche vom Infosperber hat die Geschichte von zwei Pestiziden auf den Bildschirm gezaubert: das Fungizid Chlorothalonil und das Insektizid Chlorpyrifos. Er schreibt am Schluss des aufschlussreichen Artikels: „Der Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens hat es einmal mehr aufgezeigt: Ein Grundübel ist die Geheimniskrämerei.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel, es lohnt sich: Für Pestizide, Medis und Covid-Impfstoffe gilt Geheimstufe 1. Urs P. Gasche, Infosperber 11.4.22

Nun aber ab ins Freie, denn Broccoli, Rotkabis & Co. müssen pikiert werden!

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Mais-Saatbeizmittel: Gesundheitsrisiko für den Menschen?

27. März 2022
Gefahrenkennzeichnungen Mais-Saatbeizmittel Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram

Gefahrenkennzeichnungen Mais-Saatbeizmittel Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram, abgerufen im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 27.3.22.

Das Mais-Saatbeizmittel Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram ist in der Schweiz und in Österreich zugelassen. Es erhielt in Deutschland für den Zeitraum vom 15.12.19 bis 12.4.20 eine Notfallzulassung.

Die European Chemicals Agency (ECHA) schreibt: „Auf der Grundlage der Bewertung aller zu Ziram vorgelegten relevanten Informationen und anderer Informationen kommt die ECHA zu dem Schluss, dass weitere Informationen erforderlich sind, damit die bewertende zuständige Behörde des Mitgliedstaats (Member State Competent Authority MSCA) in der Lage ist zu beurteilen, ob der Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Besonders zu klären sind die Bedenken betreffend
Entwicklungsneurotoxizität und/oder Parkinson-Erkrankungen.“

Was ist Entwicklungsneurotoxizität?

Die European Food Safety Authority (EFSA) führte im Oktober 2016 eine Workshop über Entwicklungsneurotoxizität durch und erklärt diese Störungen wie folgt: „In der frühen Phase der fötalen Entwicklung können Umweltsubstanzen Einfluss auf die Ausbildung und Differenzierung der verschiedenen Zelltypen bzw. auf die Verzögerung von Reifungsprozessen des Gehirns haben. Diese Störungen können dann in Form eines niedrigen IQs, von Autismus, Hyperaktivität, mangelnder Konzentrationsfähigkeit, beeinträchtigtem Erinnerungsvermögen oder Verhaltensstörungen in Erscheinung treten.

Amerikanische Wissenschaftler schätzen, dass 10 bis 15 Prozent der Kinder im vor- oder schulpflichtigen Alter von einer dieser Störungen betroffen sind. Die genauen Ursachen und Abläufe sind bislang noch weitgehend unbekannt, die Datenlage dürftig. Wissenschaftler nehmen an, dass Industriechemikalien, denen Frauen während der Schwangerschaft ausgesetzt waren, eine Rolle spielen. Eine werdende Mutter nimmt die Substanz über die Haut, die Luft oder oral (z.B. Pestizidrückstände) in ihren Körper auf und reicht sie oder eine verstoffwechselte Form dieser Substanz über die Planzenta an den Fötus weiter.“

Ziram und Krähen

Das Maissaatgut für die konventionellen Bauern war in der Schweiz 2021 mit dem Beizmittel Korit 420 FS (Ziram) ausgestattet. Das hat Heidi auf der Homepage der landwirtschaftlichen Schule Strickhof erfahren. Dieser Wirkstoff sei der Einzige, der noch eine Zulassung habe. Seine Wirkung gegen Krähen (Repellenteffekten) sei aber gemäss Firmenangaben deutlich schwächer als jene von Mesurol. Mesurol hat Ende Juni 2020 die Zulassung verloren. Laut Vogelwarte ist das tiefer Säen des Maises um Krähenschäden (fressen der Maiskörner) zu verhindern nicht geeignet. Die Krähen holen den Samen trotz tiefer Saat hervor. Was wirklich nützt ist, die Krähen nicht aufs Feld zu locken oder sie zu vergrämen.

Nach der Bodenbearbeitung wird etwa 2 Tage gewartet bis der Mais gesät wird. Denn die Krähen kommen auf frisch bearbeitete Felder, um Würmer, Käfer, Schnaken usw. zu fressen. Bei der Saat muss darauf geachtet werden, dass kein Maiskorn auf der Bodenoberfläche herumliegt wie dies Osmerus in Norddeutschland beobachtet hat, siehe Bericht vom 6.5.15: Wer färbt die Landschaft mit Mais rot? Herumliegende Körner locken die Krähen an. Weitere Massnahmen sind gemäss Strickhof: Akustische Abschreckgeräte wie der BirdAlert, der mit Vogelschreien arbeitet oder ein Knallapparat. Grosse mit Gas gefüllte Ballone zeigen auch Wirkung. Tote Krähen aufhängen bringt nichts als Ärger, stattdessen steckt man die Federn einer toten Krähe kreisförmig in den Boden. Dass das Aufhängen von toten Krähen nichts nützt, das kann man auch auf Heidis Mist nachlesen (28.7.12) Tote Krähen aufhängen nützt nichts!

Korit 420 FS giftig für Regenwürmer

Gemäss Kwizda Agro GmbH Wien, Zulassungsinhaber, für die Endkennzeichnung Verantwortlicher und Hersteller, ist das Beizmittel Korit 420 FS giftig für Regenwürmer. Aufgrund der Gefahrenkennzeichnungen vermutet Heidi, dass das Pestizide auch vielen weiteren Bodenlebewesen schadet.

Österreich: Was schreiben grüne Bauern?

Grünes Land, Zeitung für eine ökologische Agrarpolitik Nr 077, März 2022

Zum Vergrössern auf Bild klicken. Grünes Land, Zeitung für eine ökologische Agrarpolitik Nr 077, März 2022

Gesundheitliche Bedenken für Mensch und Tier müssten ernst genommen werden. Weshalb ist Korit 420 FS noch zugelassen?

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Korit 420 FS. Deutsches Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

EUROPEAN CHEMICALS AGENCY (ECHA), 13.2.18, Substance name: Ziram, EC number: 205-2BB-3, CAS number: L37-3O-4:

EFSA/OECD-Workshop zur Entwicklungsneurotoxizität. 7.11.16

Pflanzenschutz aktuell im Feldbau 21. April 2021, Mais, Achtung Krähen. Landwirtschaftliche Schule Strickhof

Maisanbau: Mesurol-Beizmittel verliert seine Zulassung Ende Juni. Bauernzeitung 5.2.20

Grüne Bäuerinnen und Bauern. Die Maisaussaat steht vor der Tür. Grünes Land März 2022

Wer färbt die Landschaft mit Mais rot? Osmerus’s Blog 6.5.15

Korit 420 FS, Kwizda Agro GmbH Wien

Die richtige Beize für den Mais. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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USA: Gerichtlich erzwungenes Verbot von Chlorpyrifos

19. August 2021
Medieninformation Pesticide Action Network Noth America vom 18.8.21 über das Verbot von Chlorpyrifos durch die EPA.

Medieninformation Pesticide Action Network Noth America vom 18.8.21 über das Verbot von Chlorpyrifos durch die EPA.

Medienmitteilung Pesticide Action Network North America vom 18.8.21:

WASHINGTON D.C. – Die Environmental Protection Agency (EPA) hat heute bekannt gegeben, dass sie alle Bewilligungen für die Verwendung von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion zurückzieht. Diese Ankündigung folgt der Anordnung des 9th Circuit Court vom Mai 2021, dass die Bewilligungen aller Verwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion, die nicht als sicher nachgewiesen werden können, zurückgezogen werden.

Kristin Schafer, Geschäftsführerin des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), gab als Reaktion auf die Entscheidung der EPA die folgende Erklärung ab:

„Gemeinsam mit Partnern im ganzen Land feiern wir diese Entscheidung, welche die Gesundheit von Millionen von Kindern, Landarbeitern und Familien in ländlichen Gebieten schützt – und die längst überfällig ist. Die wissenschaftlichen Belege für die Schädlichkeit dieser neurotoxischen Chemikalie sind seit Jahrzehnten eindeutig. Es bedurfte einer hartnäckigen Organisationsarbeit, einer Lobbyarbeit in den Parlamenten der Bundesstaaten und koordinierter rechtlicher Schritte, um die EPA endlich dazu zu zwingen, ihre Arbeit zu machen.

„Wir gehen davon aus, dass die heutigen Massnahmen auch zu einem Verbot des Einsatzes von Chlorpyrifos bei Nutzpflanzen führen werden, die als Futtermittel angebaut werden, und dass die EPA in den kommenden Monaten auch Massnahmen in Bezug auf alle anderen Verwendungszwecke von Chlorpyrifos (ausser für Lebensmittel) in Betracht ziehen wird. Wir fordern die Behörde auf, auch diese Verwendungen rasch zu verbieten, damit wir uns den 35 Ländern anschliessen können, die diese gefährliche Chemikalie bereits vollständig verboten haben.

„Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung ein Zeichen dafür ist, dass diese Behörde Wissenschaft und Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung über gefährliche Pestizide wieder in den Mittelpunkt stellt. Viel zu lange haben die Interessen der Pestizidindustrie Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit von Kindern oder der Gesundheit derjenigen, die an der Front der industriellen Landwirtschaft stehen – Landarbeiter, Landwirte und Familien in ländlichen Gebieten. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert.“

PAN und unsere Partner, darunter Wissenschaftler, Landarbeiter sowie kommunale und nationale Organisationen, setzen sich seit dem Jahr 2000 für ein bundesweites Verbot von Chlorpyrifos ein. Damals wurde die Verwendung im Haushalt verboten, weil bekannt war, dass die Exposition das sich entwickelnde Gehirn von Kindern schädigt. Im Jahr 2007 reichte PAN gemeinsam mit Partnern und dem Anwaltsteam von EarthJustice eine Petition bei der EPA ein, in der ein Verbot von chlorpyrifoshaltigen Produkten in der Landwirtschaft gefordert wurde. Erst 2015 schlug die EPA ein Chlorpyrifos-Verbot für Lebensmittel vor. Diese vorgesehene Bundesentscheidung wurde 2017 aufgehoben, eine Entscheidung, die PAN und unsere Partner 2018 erneut rechtlich anfochten. Daraufhin ordnete das Gericht im Mai 2021 an, dass alle Verwendungen von Chlorpyrifos in Lebensmitteln zu verbieten sind, sofern deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist, worauf das heutige Verbot der Verwendung in Lebensmitteln folgte.

Als Reaktion auf die Verzögerung der Massnahmen auf Bundesebene im Jahr 2017 drängten die Befürworter auf Massnahmen zum Schutz von Kindern, Arbeitnehmern und Gemeinden auf staatlicher Ebene. Seit 2018 haben Hawai, Kalifornien, New York, Maryland und Maine alle Verwendungen von Chlorpyrifos verboten, und in mehreren anderen Bundesstaaten wurden ähnliche Massnahmen in die Wege geleitet.

EU und Schweiz, aber …

Trotz vieler Studien, welche die Schädlichkeit von Chlorpyrifos nachweisen, wurde dieser Wirkstoff in Europa erst gerade verboten: Aufbrauchfrist EU 16. April 2020, Schweiz 28. Mai 2021.

Syngenta exportierte 2018 37 Tonnen Profenophos (ein ähnlicher Wirkstoff) nach Brasilien. Seit 2021 ist der Export von Profenophos aus der Schweiz verboten.

Profenofos ist das in der Schweiz am häufigsten nachgewiesene, hierzulande verbotene Pestizid in Lebensmitteln. Dies hat eine Analyse von Public Eye aufgrund der detaillierten Daten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über Pestizidrückstände im Jahr 2017 gezeigt. Profenofos wurde in 41 Lebensmitteln nachgewiesen, vor allem in Gemüse sowie verschiedenen Früchten und Gewürzen aus Asien (Thailand, Vietnam, Indien und Sri Lanka).

Chlorpyrifos, Wikipedia

Profenophos, Wikipedia

In der Schweiz verbotenes Pestizid verschmutzt brasilianisches Trinkwasser. Public Eye vom 9.1.20

Nachruf Wirkstoff Chlorpyriphos. OhneGift vom 23.6.21

Eigentlich nichts Neues: Die schädliche Wirkung von Chlorpyrifos! Heidis Mist vom 17.11.18

Toxisches Chlorpyrifos: Neuer Anforderungswert löst das Problem nicht. Heidis Mist vom 13.2.18

Ein erster Schritt ist getan: Bund will schädliches Pestizid verbieten. Heidis Mist vom 12.6.19

Chlorpyrifos, Glyphosat, Paraquat: Thailand will sie verbieten. Heidis Mist vom 10.11.19

Amerikanisches Gericht ordnet Chlorpyrifos-Verbot an. Heidis Mist vom 31.8.18

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Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil

1. Oktober 2019
Die Gemeinde Oberuzwil schützt "seinen Brändle". Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Die Gemeinde Oberuzwil schützt „seinen Brändle“. Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

1.10.19 HOME

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Der Fall Bichwil: Ein Skandal!

28. September 2019

 

Naturschutzgebiet wird "unter den Augen der Behörden" zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Naturschutzgebiet wird „unter den Augen der Behörden“ zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist jetzt unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat noch gar nichts unternommen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten. Solches Behördenverhalten ist nicht unüblich!

Auch die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs Chegelwis ist katastophal. Ein in einem Nachbardorf ansässiger Fachmann hat das Heidi bestätigt. Aber es geht so weiter!

Heidi hat ihren LeserInnen versprochen, das Naturschutzgebiet und die Chegelwis im Auge zu behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Das einzig Positive, was es im Fall Bichwil zu vermerken gibt, das ist: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Adrian Brändle von der Liste der Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen endlich gestrichen. Trotzdem ist auf der Homepage von Brändle zur Zeit ein Kurs vom 14.9.19 ausgeschrieben: „Wir bieten einen Einsteigerkurs mit Sachkundenachweis an. Der Kurs ist vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt.“

Hoffnung besteht: Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF läuft.

Wieso eigentlich wurden die klaren Übertretungen von Vorschriften bisher nicht bei der Polizei angezeigt?

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

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Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern

15. Mai 2019

Alpakazucht Bichwil

Dass auf dem Alpakazuchtbetrieb in Bichwil SG vieles nicht ordentlich läuft, sehen wohl alle, die einen kritischen Blick über den Zaun werfen. Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand betrieben, Verbesserungen verlangt, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, rekurierte. Die Richter des Kreisgerichts Wil in Flawil sprachen Adrian Brändle am 3.4.12 frei. Der Unschuldige darf auch weiterhin Alpakahalter ausbilden. Die kantonale Vollzugsbehörde investierte viel Zeit in diesen Betrieb, erfolglos. Sie hat resigniert. Alles ist rechtens, so das Kreisgericht. Oder etwa nicht?

Welche Gründe führten die Richter für den Freispruch an? Ihre Argumentation möchte Heidi kennen. Im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips müsste man eigentlich Einsicht in das Gerichtsurteil erhalten.

Unrat, Kot und Alpaka im Naturschutzgebiet

Unrat, Kot und Alpaka im Naturschutzgebiet

Und wer kümmert sich um das Naturschutzgebiet? Sofortmassnahmen gibt es offensichtlich keine. Lässt man das Gebiet solange zerstören bis es wertlos ist?

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

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Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben!

8. Mai 2019

Die lokalen und kantonalen Behörden haben im Fall Bichwil versagt. Sie kennen die Missstände seit Jahren, handeln aber nicht. Heidi hat beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeklopft.

Darf der Alpakazüchter Adrian Brändle weiterhin Alpakahalter ausbilden?

Antwort BLV: „Der SKN wurde bei uns regelkonform eingereicht und die Anerkennung nach der festgelegten Frist auch erneuert.“

Weiter bat Heidi das BLV, im Fall Brändle zum Rechten zu sehen.

Antwort BLV: „Sie müssen sich direkt an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde wenden.

Das kantonale Veterinäramt ist für den Vollzug und somit für die Kontrollen zuständig.

Lassen Sie dem kantonalen Veterinäramt möglichst aussagekräftige Bilder und eine sachliche Beschreibung der Situation zukommen. Falls angezeigt, können die kantonalen Behörden Kontrollen durchführen.

https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/adressliste-kantonalen-veterinaeraemter-db.pdf.download.pdf/Adressliste%20der%20kantonalen%20Veterinaeraemter.pdf

Bezüglich Naturschutzgebiet müssen Sie sich ebenfalls an die zuständige kantonale Stelle wenden.“

Muss Heidi etwas tun? Sie hat dem BLV geschrieben: „Ich bin eine Steuerzahlerin, keine Kontrolleurin, keine Gemeindepräsidentin oder kantonale Beamtin. Ich muss mich also nicht an andere Stellen, etwa kantonale, wenden …

… Einmal mehr stelle ich fest: Es gibt Gesetzte. Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich, nehmen ihn aber nicht wahr. Der Bund will nichts von seiner Oberaufsicht hören. Fazit: Alle sind NICHT verantwortlich.“

Übrigens: Jetzt weiden Alkpakas in einer frisch gemisteten Wiese. Auch das hat Heidi dem BLV gemeidet.

Lesen Sie die Geschichte über das Naturschutzgebiet und die Alpakazucht in der Chegelwis in Bichwil:

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Politik und Artenvielfalt

Der Flora und Fauna geht es miserabel. Ein Aufschrei geht gerade um die Welt. Wird dieser von Bundesrat und Parlament gehört? Oder wird er samt Echo an den harten Wänden des Bundeshauses und der Amtsstuben verhallen?

Weltbiodiversitätsrat warnt vor Artensterben

Medieninformation Naturwissenschaften Schweiz: „Das Artensterben beschleunigt sich fortwährend und ist bereits 10- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre. Insgesamt sind 0,5 bis 1 Million von rund 8 Millionen Arten gefährdet, warnt der Weltbiodiversitätsrat IPBES am Montag im ersten globalen Bericht zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen. Der dramatische Zustand der Natur hat enorme Konsequenzen für die menschliche Existenz. So sind 14 von 18 Leistungen der Natur wie Bestäubung oder saubere Luft am Schwinden.“

Weltbiodiversitätsrat warnt vor drastisch beschleunigtem Artensterben, Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) vom 6.5.19

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Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet

4. Mai 2019

Blick in das Naturschutzgebiet, das sich in der Chegelwis in Bichwil befindet. Viel Unrat liegt herum und Alpakas weiden darin, haben freien Zugang. Das Land bis zur Strasse ist für die Tiere eingezäunt. Es gibt keinen öffentlichen Zugang zum Schutzgebiet. Klick für grösseres Bild.

Ein kleines Naturschutzgebiet ist es „nur“, das in der Chegelwi(e)s in Bichwil SG liegt. Doch gerade solche Biotope sind für die Biodiversität und Vernetzung wichtig. Oft genug verschwinden oder degenerieren sie. Viele sind heute bedroht, da kein grosses Auge über ihnen wacht. Die Naturschutzorganisationen haben Arbeit genug mit ihren Gebieten und den allgemeinen Umweltproblemen.

Zwei Enten sind am Weiher interessiert, doch wie geht es der übrigen Flora und Fauna? Kot liegt auf dem Boden.

Das Naturschutzgebiet war einst eine Kiesgrube. Nachdem die Ausbeutung aufgegeben wurde, entwickelte sich ein Biotop. Lehrer besuchten es einst mit Schülern und erklärten ihnen Mölche und Kaulquappen. Die Ökonzept GmbH erarbeitete 2007 für die Chegelwis ein Aufwertungsprojekt. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas und allerlei Unrat und Holz lagert im ebenen Teil.

Dort wo heute braune Erde ist, müssten eigentlich Büsche mit Krautsaum und hohem Gras stehen. Bald würden junge Frösche aus dem Teich kommen. Diese brauchen Grünzeug nicht nackte Erde. Wenn es noch Frösche gibt, dann steht Ihnen und den jungen Fröschchen ein kurzes Leben bevor, denn eine Hundertschaft an Alpacas trampeln die kleinen Tiere zu Tode. Ausserhalb des Naturschutzgebietes gedeihen jetzt die Wiesen, das Gras ist fast 50 cm hoch, aber im Schutzgebiet sieht Heidi viel nackte Erde.

Zustand des Naturschutzgebietes im August 2017. Damals war kein „Trockensommer“ wie 2018. Man sieht grosse kahle Flecken. Die dunkelgrünen weisen auf Überdüngung hin und allerlei Abgelagertes ist sichtbar. Klicken Sie auf das Bild zur besseren Beurteilung.

Die Gemeinde Oberuzwil kennt die Missstände seit Jahren, sie wurde zudem von Ortsansässigen wiederholt auf den miserablen Zustand des Naturschutzgebietes aufmerksam gemacht, trotzdem hat sie der zerstörerischen Tätigkeit bisher kein Ende gesetzt. Aktuell sucht man offenbar nach „Lösungen“ und revidiert die Schutzverordnung. Die Nutzung der Chegelwis widerspricht krass der Schutzverordnung, in welcher auch der Vollzug geregelt ist, inkl. Ahndung bei Zuwiderhandlungen gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Unter Art. 12 der Schutzverordnung „Biotope und Weiher (BioT)“ ist zu lesen:

  1. Biotope und Weiher sind als naturnahe Flächen zu erhalten. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete mit sich bringen, sind verboten. Notwendige Pflegemassnahmen haben objektbezogen und fachgerecht zu erfolgen.
  2. Die im Plan bezeichneten Weiher mit ihrer natürlichen Umgebung dürfen in ihrer flächenmässigen Ausdehnung nicht verändert werden.

Auf den angrenzenden Wiesen liegt viel Kot, was von Kontrolleuren beanstandet werden müsste, siehe Tierschutz-Kontrollhandbuch Lamas und Alpakas BLV.

Man darf gespannt sein, wie es weiter geht. Offenbar steht ganz neu eine Baumulde beim Alpaka-Hof von Adrian Brändle, dem „Bewirtschafter“ des Hofes und des Naturschutzgebietes. Heidi weiss aber nicht wozu sie dient, denn es gibt dort auch Bauten für die nach den Aussagen eines Beamten, der nicht genannt werden will, wahrscheinlich keine Baubewilligung vorliegt. Zwar hat der Vater von Brändle schon 2013 ein Baugesuch für eine Scheune mit Alpakastall sowie Pferdeboxen und -ausläufe eingereicht, aber, wie es scheint, erfolglos, denn im Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberuzwil vom 25. August 2017 hat Heidi Seite 7 ein „nachträgliches Baugesuch“ für „Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe“ auf Grundstück Nr. 751, Chegelwies, gefunden. Der Gesuchsteller ist Adrian Brändle, der Grundeigentümer hingegen Johann Rudolf Brändle, der Vater von Adrian Brändle. Ob inzwischen eine Bewilligung erteilt wurde, das weiss Heidi nicht. Google Street View 2013 zeigt Aufnahmen einzelner Bauten und, aus der Perspektive der Unterdorfstrasse, auch die grosse Bogenhalle. Was tun die Behörden?

Brändle kaufte die Liegenschaft zusammen mit dem Naturschutzgebiet, wusste also von Anfang an, dass sein Sohn dieses nicht nutzen darf. Die Schutzfläche wurde also willentlich massiv geschädigt. Der Stall, welcher vor der Übernahme des Landwirtschaftsbetriebs durch Brändle bestand, enthält Pferdeboxen und ist vermietet.

Der CVP-Politiker, ehemalige Kantonsrat, ehemalige Berufs- und Laufbahnberater des Bezirk Untertoggenburg, ehemalige Bundesdelegierter der CVP des Kantons St. Gallen und erfolgreiche Sportler Johann Rudolf Brändle, Jahrgang 1943, konnte den Landwirtschaftsbetrieb um die Jahrtausendwende kaufen, dies obwohl die Voraussetzungen für den Kauf gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) nicht gegeben waren, denn er ist nicht Selbstbewirtschafter. Lesen wir doch den Art. 63 des BGBB Verweigerungsgründe: „1 Die Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks wird verweigert, wenn: a. der Erwerber nicht Selbstbewirtschafter ist.“ Das Landwirtschaftsamt SG hatte trotzdem den Segen gegeben.

Dass überall Futter bereitsteht ist klar, wenn man solche Weiden sieht. Es gilt, die 150, oder bisweilen 250, Alpakas zu ernähren. Das Futter muss in erheblichen Mengen zugekauft werden. Von Biodiversität keine Spur.

Seit 2000 betreibt Brändles Sohn, siehe seine Internetseite, eine PERU Alpakazucht. Er hält nach eigenen Angaben 150 Alpakas. Auch wenige Pferde sind auf dem Hof mit Reitplatz. Der Reitplatz liegt unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet; er war aber schon vom früheren Besitzer gebaut worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Brändle als Organisation für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen anerkannt. Auf der am 21.8.19 aktualisierten Liste ist erfreulicherweise Brändle nicht mehr aufgeführt.

Blick auf den „Hof“. Zeitweise soll der Mist in der Bogenhalle meterhoch liegen. Der Mist wird mit dem Mistzetter ausgebracht. Schon bald, manchmal schon nach wenigen Tagen, stehen die Alpakas in der Weide. Tiere mögen kein mit Mist „gewürztes“ Futter. Dies ist auch vom hygienischen Standpunkt aus problematisch. Krankheiten und Parasiten können so leicht übertragen werden.

Blick auf Hof, Weiden und Naturschutzgebiet im August 2017. Wer das Bild mit einem Klick vergrössert, sieht die geneigte kahle Fläche im Naturschutzgebiet. Wer die Luftansicht von Google Earth anschaut, stellt grosse kahle Flächen fest; die Aufnahme stammt höchstwahrscheinlich vom 1.8.18, nicht, wie fälschlicherweise von Google deklariert, „2019“.

Heidis Fragen: Gibt es für solche „Landwirtschaft“ Direktzahlungen? Wo ist die Nachhaltigkeit? Was trägt dieser Betrieb zur Ernährungssicherheit bei? Wieso hat die Gemeinde Oberuzwil so lange nichts gegen die illegalen Bauten und die zerstörerische Bewirtschaftung des Naturschutzgebietes unternommen?

Heidi wird das Naturschutzgebiet (ehemalige Kiesgrube) und die Chegelwis, im Auge behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Futternapf

Alpakas auf der „Weide“.

Plan Naturschutzgebiet Chegelwis

Plan Schutzwald

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Grünnutzungszone, nicht in der Landwirtschaftszone.

Die Wiesen und das Naturschutzgebiet liegen im Gewässerschutzbereich AU

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 7.5.19

Der Spiegel von Behörden und Gesellschaft, Seite 29 und 30

Jetzt geht es den Amriswiler Alpakas an die Wolle, Tagblatt vom 28.6.18

Alpakas grasen auf vielen Märkten, Tagblatt vom 25.7.12

Gemeinde- und Schulrat verkleinern? Tagblatt vom 21.5.10

Athletisch wie seine Vierbeiner, Pferde Woche vom 16.8.11

Alpacastallnet: Forum einer weiteren Internetseite von Adrian Brändle, seit 2008 nicht mehr aktualisiert.

3.5.19 HOME

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