Posts Tagged ‘Bodenseekonferenz’

Pestizide Grundwasserschutzzone S2: Vorschlag Graubünden

11. Mai 2015
In der Gewässerschutz-Verordnung verankerte Ziele für das Grundwasser: Theorie und Praxis  klaffen auseinander. Wer kümmert sich um den Vollzug? Jedenfalls nicht jene Bundesämter, die wir eigentlich dafür bezahlen, dass sie uns schützen.

In der Gewässerschutz-Verordnung verankerte Ziele für das Grundwasser: Theorie und Praxis klaffen auseinander. Wer kümmert sich um den Vollzug? Jedenfalls nicht jene Bundesämter, die wir eigentlich dafür bezahlen, dass sie uns schützen.

Heidi schreibt häufig über Missstände in der Bündner Landwirtschaft. Vielleicht ist es wieder einmal an der Zeit, Positives aus Graubünden zu berichten. Ein Leser schrieb letzte Woche: „Offenbar gibt es neben Dir noch ein paar weitere Vernünftige in GR.“ Gemeint ist damit das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT). Hier der vollständige Text auf der Internetseite des ALT, Rubrik Lebensmittelsicherheit > Produktkontrollen:

Atrazin in Grundwasser

09.07.2014

Im Mai 2014 liess das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wiederholt Grundwässer auf Verunreinigungen durch Spritzmittel (Pflanzenschutzmittel) im Interkantonalen Labor Schaffhausen untersuchen. Im Durchschnitt weisen bis zu 80% der Messstellen in von Ackerbau und Siedlungen dominierten Einzugsgebieten Pflanzenschutzmittel auf.

In Graubünden wurden 22 Grundwasserpumpwerke beprobt. An elf Messstellen (50%) konnten bis zu drei Substanzen, und zwar Spuren von Triazinherbiziden, Metolachlor und 2,6-Dichlorbenzamid, dem Abbauprodukt von Dichlobenil, nachgewiesen werden. Die Konzentrationen erreichten hingegen nicht mehr als ein Zehntel des gesetzlich festgelegten Toleranzwertes für organische Pestizide und deren relevante Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte.

Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.

Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.

Atrazin in Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Kanton Graubünden

Dichlobenil: Einmal mehr zeigt sich, dass in der Schweiz Pestizide zugelassen sind, welche im nachbarlichen Ausland verboten sind. Wikipedia: „In Deutschland und Österreich ist kein Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff erhältlich, in der Schweiz sind dagegen zahlreiche Dichlobenil-Präparate für die Verwendung beim Anbau von Ziergehölzen und in forstlichen Pflanzgärten zugelassen.“

Atrazin ist noch immer jenes Pflanzenschutzmittel, das die Kasse der Syngenta in vielen Ländern heftig klingeln lässt. Syngenta will die kranke Cashcow weitermelken, Adi’s Agro-Blog, Mai 2012. „Die Anwendung von Atrazin ist in Deutschland und Österreich seit dem Jahr 2001 verboten. Atrazin wird jedoch in der Schweiz – vor allem im Maisanbau – weiterhin eingeschränkt verwendet.“ heisst es in einem Papier der Bodenseekonferenz (ohne Datum). Diese Meldung ist zwar überholt, aber bis vor gut drei Jahren durfte Atrazin in der Schweiz verwendet werden, d.h. drei Jahre nach dem (späten) Verkaufsverbot.

Metolachlor ist für Wasserorganismen sehr giftig (Wikipedia).

Die Schweizer Pestizid-Gesetzgebung als Vorbild? Wohl kaum!

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Graubünden: Güllen in Notfällen

13. Januar 2014
Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Wer den Tierbestand der eigenen Futterbasis anpasst, genügend Lagerkapazität für die Hofdünger hat und das Ausbringen von Gülle und Mist sorgfältig plant, kann während der Vegetationsruhe ruhig schlafen, auch wenn einmal der Frühling auf sich warten lässt. Trotzdem ist ein Winter-Notfall nicht ganz auszuschliessen, etwa wenn wegen einer geborstenen Wasserleitung grosse Mengen Wasser in die Güllengrube fliessen. Was tun? In erster Linie gilt es, freie Lagerkapazität in der Nähe zu suchen, damit die Gülle umgepumpt werden kann. Günstig wäre es, wenn die Kantone Listen mit Lagermöglichkeiten führten. Der Kanton Aargau z.B. hat ein Merkblatt über die Düngerplanung und das Vorgehen bei einem Notfall erarbeitet, siehe Düngerplanung wichtig für die Wintermonate, Kanton Aargau, Abteilung Landwirtschaft.

Im Kanton Graubünden hatte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG)  ein Merkblatt Güllen in Notlagen erarbeitet, das gute Informationen enthielt, jedoch auch einzelne gravierende Mängel aufwies. Es ist seit mehr als drei Jahren leer bzw. enthält den Hinweis „Dieses Merkblatt wird zurzeit überarbeitet!“ Verantwortlich für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden erstaunlicherweise das ALG, so dass die Gefahr von Interessenkonflikten besteht. Heidi meint: „Eine gründliche Überarbeitung scheint dies zu sein! Vielleicht nach dem Leitspruch Gut Ding muss Weile haben. Oder ist ein Gordischer Knoten zu lösen?“

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Im Dokument Düngepraxis der Bodenseekonferenz heisst es unter dem Titel ‚Minimierung der Umwelteinflüsse dank guter Düngepraxis‘: „… Die Erfahrungen zeigen, dass konsequente Kontrollen in Kombination mit Bussen und Sanktionen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis leisten.“
In dieser Beziehung besteht Handlungsbedarf, nicht nur in Graubünden.

12.1.14 HOME


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