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Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!

11. Juni 2013
Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Wenn Autofahrer Tempolimiten missachten, dann wird gezielt kontrolliert. Wenn Bauern Gesetze übertreten, dann ändert man die Gesetze, statt den Vollzug zu lancieren. In beiden Fällen kann es Tote geben. Im Wasser sterben Krebse und andere Kleinlebewesen still, ohne Medienspektakel; die Langzeitfolgen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf die Gesundheit von Mensch und Tier sind zwar schwierig wissenschaftlich nachzuweisen, aber die Hinweise auf ihre Schädlichkeit sind deutlich, täglich werden es mehr.

Der Vorschlag ist auf dem Tisch: Pufferstreifen-Messung allgemein ab Uferlinie, nicht wie bisher nur bei flachen Böschungen. Dies widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, z.B. Deutsches Wasserhaushaltsgesetz, Kapitel 2, Abschnitt 2, § 38, Punkt 2. Weil die VerfasserInnen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5 und 2.6) es unterlassen hatten, die Art der Messung zu spezifizieren, lässt sich die Pufferstreifen-Vorschrift nach Belieben biegen. Das hat Konsequenzen für viele Bäche und Flüsse: erhöhte Gefahr der Verschmutzung mit PSM und mehr Erosion. Der in der aktuellen Direktzahlungsverordnung festgeschriebene Pufferstreifen für PSM von 6 m schrumpft, desgleichen der Grünstreifen zwischen Acker und Bach.

Alle Flüsse mit einer Gerinnesohle von 7 bis 15 m erhalten aufgrund der revidierten Gewässerschutzverordnung (7. Kapitel, Art. 41a) einen grosszügigen Gewässerraum in welchem keine Dünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden dürfen. Der Zweck ist klar: Hochwasserschutz. Da gibt es keine Argumente dagegen, wo doch so viel und so gerne am Wasser gebaut wird! Auch die Landwirtschaft hat diese Regelung akzeptiert, mit Getöse zwar. Überhören darf man aber nicht, dass die Bauern deutlich mehr Geld erhalten bzw. auch Ersatz für verlorene Fruchtfolgeflächen. Beim Festlegen des Gewässerraums für Flüsse mit einer Gerinnesohle von über 15 m haben die Kantone völlige Freiheit.

Was ist mit den Flüssen und Bächen mit Gerinnesohle unter 7 m? Je nach Situation sind die Gewässer besser oder schlechter geschützt vor Verschmutzung mit Düngern, mehrheitlich vermutlich besser. Anders sieht es bei den PSM aus; über die Auswirkungen auf die Bäche mit Gerinnesohle kleiner als 2 m hat Heidi schon im Artikel Der Acker rückt näher an den Bach berichtet. Wenn die Böschungsneigung 50% oder mehr beträgt, dann sind alle Fliessgewässer mit einer Böschungsbreite von 3 m und Gerinnesohle bis 7,3 m von der neuen Regelung betroffen, bei Böschungsbreite 2 m sind es alle Bäche mit Gerinnesohle bis 6 m, bei Böschungsbreite 1 m immerhin noch alle Fliessgewässer mit Gerinnesohle bis 4,7 m, siehe Heidis Tabellen.

Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie bei Fliessgewässern mit Gerinnesohle grösser als 2 m (GSchV, 7. Kapitel, Art. 41a, 2b) und Böschungsneigung 50% oder steiler: Verkleinerung PSM-Pufferstreifen
Böschungs-breite Verkleinerung PSM-Pufferstreifen pro Ufer Total Auswirkung bei Gerinnesohlenbreite
3 m 0,1 bis 3 m 0,1 bis 6 m bis 7,3 m
2 m 0,1 bis 2 m 0,1 bis 4 m bis 6,0 m
1 m
.
0,1 bis 1 m 0,1 bis 2 m bis 4,7 m

Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle von 2 bis 15 m natürlicher Breite muss der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) mindestens betragen: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m. Heidi hat in nachfolgender Tabelle den Gewässerraum berechnet und geprüft, ob die PSM-Pufferstreifen nach alter Messmethode bei Böschungen mit Neigung 50% oder mehr hineinpassen. Wo sie nicht Platz im Gewässerraum haben (Zahlen im minus-Bereich), wirkt sich die neue Messmethode aus: Der PSM-Pufferstreifen wird schmaler, nachfolgende Tabelle als PDF anschauen.

Vergleich Gewässerraum/PSM-Pufferstreifen alte Regelung

Die Kantone haben bis 31.12.18 Zeit, die Gewässerräume festzulegen. Erfahrungsgemäss wird, so schätzt Heidi, mindestens ein Jahrzehnt verstreichen bis alle Kantone diese Pflicht erfüllt haben; z.B. warten die Fischer seit dem Volksentscheid vor 38 Jahren auf ausreichende Restwassermengen in den Flüssen, siehe Restwasser: Zu viele Kantone schlampen, Newsletter vom 10.6.13 und Medieninfo vom 23.10.12, Schweizerischer Fischerei-Verband SFV.

Eigentlich kennt man die Probleme mit Pflanzenschutzmitteln im Wasser. Doch die Politik geht ihre eigenen Wege, missachtet Forschungsergebnisse und generiert Kosten wie Sanierung von Seen, Trinkwasserquellen … Die heutigen Fehlentscheide mögen den landwirtschftlichen Forschungsanstalten künftige Gelder für diesbezügliche Forschungsprojekte sichern, die Steuerzahlenden finanzieren geduldig laufend Neuerungen, deren Konsequenzen weitere Ausgaben generieren.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse, findet Heidi!

Entwurf Merkblatt Gewässerschutz und Landwirtschaft, BAFU, BLW, ARE, 10.4.13

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

Heidis Serie über Pufferstreifen(-Verletzungen) (21 Artikel)

P.S. Ein sprachgewandter Leser schrieb Heidi: „Der Titel ist falsch … es müsste heissen ‚Beim Wasser‘ ….“. Hingegen gefiel einer Leserin der Titel so wie er ist, denn so ist er auch gemeint: Das Wasser ist stumm, kann keinen Deal unterschreiben und keinem Kompromiss zustimmen. Mit dem Wasser kann man eben keine Kompromisse machen.

11.6.13 HOME


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