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Deutsches Gerichtsurteil: Glyphosat-Kontamination von Honig ist „Eigentumsverletzung“

22. Juni 2022

Um sein Feld von Unkraut freizuhalten, hat ein Landwirt in Brandenburg üppig Glyphosat gespritzt. Das Gift landete im Honig eines benachbarten Bienenstocks. Laboranalysen ergaben, dass die zulässige Rückstandshöchstmenge für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurde. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch den Honig vernichten, seinen Betrieb gab er auf. Der Imker reichte daher eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen ein.

Eine Zivilkammer des Gerichts gab am 20.6.22 der Klage des Mannes statt. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss ihm nun 14’544 Euro zahlen. Der Imker sei mit seiner Klage »vollumfänglich durchgedrungen«, sagte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah in der Kontamination des Honigs mit Pflanzengift eine Eigentumsverletzung. Das beklagte Agrarunternehmen beging nach Einschätzung des Gerichts eine rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung. Die Bienenkästen waren für jedermann sichtbar aufgestellt.

Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob konventionell arbeitende Agrarunternehmen immer mit Bienenflug rechnen müssen.

»Eigentumsverletzung« – Imker bekommt Schadensersatz für von Glyphosat verseuchten Honig. Spiegel Wirtschaft 20.6.22

22.6.22 HOME

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