Posts Tagged ‘Bundesamt für Zivilluftfahrt’

Hurra! Blackenbekämpfung am Steilhang mit Drohne. Hurra?

18. September 2019
Einsatz einer Drohne am Steilhang zum Versprühen eines selektiven Herbizids gegen die Blacke. Copyright: Heinrich Hebeisen.

Einsatz einer Drohne am Steilhang zum Versprühen eines selektiven Herbizids gegen die Blacke. Copyright: Heinrich Hebeisen.

Die Schweiz ist das erste Land, das Drohnen zum Ausbringen von Pestiziden bewilligt hat. Helikoptersprühflüge verursachen Lärm, und die Mittel werden durch Abdrift auch relativ weit neben den Zielflächen abgelagert. Also sind Drohnen die neuen Hoffnungsträger.

Das Geschäft mit den Drohnen lockt. Am 12.9.19 verglich Heinrich Hebeisen, Pflanzenschutzdienst Kanton Luzern, das Versprühen eines selektiven Herbizids gegen Blacken in steilem Gelände durch eine Drohne mit dem Einsatz der „Gun“ (Spritzlanze). Der Versuch fand auf dem Betrieb Grosschreie in Hasle statt. Die anbietende Firma ist Remote Vision GmbH. Der Drohneneinsatz kostet 160 Franken pro Hektare plus Anfahrt.

Versprühen eines selektiven Herbizids gegen die Blacke mit der "Gun" (Spritzlanze). Copyright: Heinrich Hebeisen.

Versprühen eines selektiven Herbizids gegen die Blacke mit der „Gun“ (Spritzlanze). Copyright: Heinrich Hebeisen.

Das Fazit des Versuchs: Die Drohne arbeitet präziser, mit weniger Abdrift, als die Spritzlanze.

Heidis ist etwas ratlos ob all der Drohnen-Begeisterung. Einst galten Wiesen und Weiden als urtümliche Teile der Natur, längst hat Chemie Einzug gehalten. Je schlechter die Bewirtschaftung, desto mehr Chemie. Drohnen allein lösen das Problem „Pestizide“ nicht. Sie lösen auch das Blackenproblem nicht.

Schauen Sie sich den Film an und urteilen Sie selber:

Copyright: Heinrich Hebeisen.

Mit der Drohne gegen Blacken: Vergleich Drohne – Spritzlanze (Gun), youtube

Alternative zu Helikoptern Schweiz bewilligt Drohnen zum Sprühen von Pflanzenschutzmitteln, SRF vom 27.7.19

Heidis weitere 10 Artikel über Helikoptersprühflüge

Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Vollzugshilfe Bundesamt für Umwelt 2016

Faktenblatt Ausbringen aus der Luft mittels Drohnen, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen, BAZL

17.9.19 HOME

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Abstand zu Wohnzonen: Heidis vergebliche Suche nach der Helikopter-Pestizid-Sprühliste

3. Januar 2018
Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Im Rahmen einer Vernehmlassung im Frühling 2016 lockerte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Abstandsvorschriften für Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge massiv, z.B. für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen erstellte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Früher galt allgemein ein Abstand von 60 m, theoretisch wenigstens!

Mangelnder Vollzug –

Das Schweizer Fernsehen berichtet am 6.6.17 über die Walliser Helikoptersprühflüge wie folgt: „Ein Bericht der Denkwerkstatt Vision Landwirtschaft (VL) belegt Brisantes: Der Mindestabstand von 20 Metern zu Wäldern und Bächen werde systematisch missachtet. Und zwar seit Jahren.“

Hoher Pestizideinsatz und Gesundheitsrisiko

Auf 41 Seiten zeigt der Bericht von VL die Missstände auf. Zitat aus dem Bericht, Seite 19, Fungizideinsatz: „… Da ein Grossteil der Wirkstoffe nicht dorthin gelangt, wo sie sollen, nämlich auf die Blätter und in die Traubenzone der Reben, braucht es deutlich grössere Ausbringmengen, gemäss vorliegenden Untersuchungen im Durchschnitt mehr als das Doppelte an synthetischen Wirkstoffen, um dieselbe Wirkung zu erzielen wie beim professionellen Spritzen vom Boden aus. Dadurch gelangt ein Vielfaches der Giftstoffe in die Umwelt im Vergleich mit der professionellen Bodenapplikation. Zudem werden Resistenzen stärker gefördert und die Abdrift stellt auch ein direktes gesundheitliches Risiko für die in den Rebgebieten wohnende Bevölkerung dar. Kommt als gravierender Faktor dazu, dass sogenannte beitragende Flächen, also Stellen, von denen die Pestizide besonders leicht ins Oberflächen- und Grundwasser ausgewaschen werden, bei einer Applikation vom Helikopter nur sehr begrenzt ausgespart werden können und im Sinne einer Ausnahmeregelung auch nicht ausgespart werden müssen…“

Wo sind die aktuellen Abstandsvorgaben für Wohnzonen?

Am 13.9.16 veröffentlichte das BAFU die Vollzugshilfe Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern. Darin steht Seite 20/21: „Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden.“ Abtrift ist gemäss Vollzugshilfe akzeptabel, „wenn sich ausserhalb des Perimeters pro Flächeneinheit weniger als 10 Prozent des Volumens der Spritzbrühe, das auf der gleich grossen Fläche innerhalb des behandelten Perimeters verteilt wird, ablagern“. Dies entspricht einer Abdrift von 20% im Vergleich mit Bodenapplikation (doppelte Spritzmittelmenge).

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) nachgeschaut. Für das 30-m-Abstands-Mittel Amarel-Folpet DF ist nur vermerkt „1. Auch für die Luftapplikation“ (zur Zeit ist dieses Mittel unter dem folgenden Link zu finden: Amarel-Folpet DF, das BLW ändert bei jeder Revision den Speicherort, ärgerlicherweise!).

BAFU > BLV, BAFU > BAZL > Agroscope

Eine aktuelle Abstandsliste fand Heidi nicht. Daher fragte sie bei der Sektion Boden des BAFU an, welche die Vernehmlassung geleitet hatte. Keine Antwort! Neun Monate später, am 9.6.17, schrieb Heidi erneut und bekam prompt Antwort: Man habe die Anfrage an das BLV weitergeleitet. Nach zwei Monaten ohne Antwort meldete sich Heidi beim BLV. Weitere zwei Wochen verstrichen ohne Antwort. Heidi fand, dass die Vernehmlassungsinstanz beim BAFU Bescheid wissen sollte und fragte dort nochmals an. Die prompte Antwort: Der Bundesrat habe 2015 beschlossen, die Federführung für das Dossier dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu übergeben. Heidi solle dort nachfragen.

Also schrieb Heidi am 3.9.17 der Medienverantwortlichen des BAZL. Diese antwortete schnell, verwies Heidi auf die Vollzugshilfe und schrieb „Agroscope erstellt zudem jährlich eine Liste der Produkte mit den dazugehörigen Vorgaben. Diese sind jeweils für ein Jahr gültig und gelten nur für die Helikoptersprühflüge.“ Dem Schreiben lag die Agroscope-Liste für den Weinbau bei, nicht aber die vollständige BLV-Liste.

Also stellte Heidi am 15.9.17 folgende Fragen an die Medienstelle von Agroscope: „Wo finde ich die vollständige Liste? Wo wird die Liste für Reben veröffentlicht? Nach welchen Kriterien werden die PSM für die reduzierte Distanz von 30 m ausgewählt?“ Bisher … keine Antwort. Das ist insofern verständlich, als immer weniger Geld für die Forschung zur Verfügung steht, obwohl es eigentlich mehr brauchen würde, besonders für einen ökologischen Pflanzenschutz. Bei den Bauern hingegen wird nicht gespart!

Zurzeit ist die aktuelle Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel nicht öffentlich zugänglich – sofern es eine solche überhaupt gibt – auch die Liste für Luftapplikation im Weinbau nicht.

Forschung für „Zukunft“ nötig

Sie sehen, liebe Leserin, lieber Leser, Heidi hat auch 2018 viel zu tun. Wie viel einfacher, billiger, gesünder und lebenswerter für Flora und Faune (inkl. Mensch) wäre es doch, wenn es all die Pestizide nicht gäbe! Dann hätte die Forschung viele Pflanzenschutzprobleme schon heute mit umweltverträglichen Mitteln gelöst.

Hier finden Sie die Helikopter-Pestizid-Sprühliste für den Weinbau exklusiv auf Heidis Mist sowie weitere Links:

A1. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES EN VITICULTURE POUR LES APPLICATIONS PAR VOIE AERIENNE (2017)

Im Rahmen der Vernehmlassung publizierte Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Pestizideinsatz im Walliser Weinbau. Praxis, Gesetzgebung und Vollzug. Bericht zuhanden Vision Landwirtschaft, September 2013

Heidis 8 Artikel über Helikoptersprühflüge

Für eine pestizidfbefreite Landwirtschaft, Vision Landwirtschaft

Illegaler Pestizideinsatz. Winzer sprühen Gift – die Behörden schauen weg. Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 6.6.17.

Pestizide im Wasser: Behörden nehmen hohes Risiko in Kauf, Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 13.6.17

So verseuchen wir die Schweiz. Tonnenweise Pestizide kommen in der Schweizer Landwirtschaft zum Einsatz. Im Wallis werden geltende Vorschriften zum Pestizideinsatz einfach ignoriert. Blick 2.6.17

Missachten Walliser «Gift-Helis» die Vorschriften? 1815.ch vom 4.6.17

3.1.18 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert

16. September 2016
Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben am 13.9.16 eine Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern veröffentlicht. Das 43-seitige Dokument regelt die Anwendung von Pestiziden und Düngern aus der Luft im Detail. Darin sind auch die neuen stark verkleinerten Abstandsvorschriften festgehalten.

Das BAFU rechtfertigt diese massive Verschlechterung mit dem Argument, dass in der Vergangenheit nur die Ausnahmen in der Praxis Anwendung gefunden hätten und macht mit dem Zauberstab aus der Verschlechterung eine Verbesserung. Wieso hat das BAFU die Regeln nicht durchgesetzt? Einen kleinen Lichtblick gibt es: Gegenüber der Grundwasserschutzzone S2 muss, abweichend vom ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung, eine Schutzdistanz eingehalten werden, und zwar dieselbe wie für die enge Grundwasserschutzzone S1: 30 m ab Helikoptermitte. Störend bleibt, dass die Distanz zu den Grundwasserschutzzonen von 60 m auf 30 m verkleinert wurde.

Heidi möchte nur zwei weitere Beispiele aus der Vollzugshilfe zitieren, sie gehören zu den (beliebten) Ausnahmen:

c Zusätzliche Abstandregeln für Hecken, Feldgehölze, Wald und bestockte Weiden

„… Gewisse Hecken oder Vegetationsgürtel können eine Schutzfunktion vor Abdrift haben (z. B. Hecken entlang von Flüssen). Mit Einverständnis des Kantons wird der Sicherheitsabstand gegenüber einer solchen Hecke oder einem solchen Vegetationsgürtel nicht angewandt. Der Sicherheitsabstand kann auf 10 m (Heidi: ab Helikoptermitte!) reduziert werden, sofern alle behandelten Parzellen dauerhaft begrünt sind oder wenn diese nach den Anforderungen für den ökologischen Leistungsausweis bewirtschaftet werden. Alternativ können auch andere Massnahmen gemäss Gesetzen oder Verordnungen zum Bodenschutz angewendet werden.“

Heidi nennt diese Hecken Todeshecken. Es ist ja jedes Tierchen selber schuld, wenn es sich in die Nähe von Agrikultur wagt. Zudem dürfte Abdrift aus Flugzeugen bei einer derart kleinen Distanz auch ins Gewässer gelangen, meint Heidi, und zwar schon bei Windstärken weit unter der erlaubten Grenze.

a Abstandsregeln für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen

„Unter privaten Gebäuden werden bewohnte Gebäude verstanden. Rebhäuschen fallen z. B. nicht darunter. Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden. Falls Produkte mit einem bewilligten Sicherheitsabstand von 30 m verwendet werden, muss dies im Bewilligungsgesuch (in der Spalte «Art der Produkte») vermerkt werden. Damit ist aber ausgeschlossen, dass andere Produkte verwendet werden; dies gilt für die ganze Dauer der Bewilligung.“

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m. Unter diesen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

Nebenbei gesagt: Heidi hatte im März 2016 in mühsamer Arbeit alle PSM ihrer Liste mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW verlinkt, damit ihre LeserInnen die Tabelle einfach kontrollieren bzw. die Mittel studieren können. Doch schon bald darauf gab’s eine Revision und aus PSM X wurde PSM A … usw., denn jedes PSM hat zwar im Pflanzenschutzmittelverzeichnis eine Platznummer und lässt sich exakt verlinken, doch bei einer Revision – was häufig passiert – werden die Plätze neu zugeteilt.

Vollzug

Der Vollzug funktioniert auch bei der Luftapplikation nicht gut. Ein Leser erzählte Heidi, dass er auf einem Campingplatz im Wallis vom Helikopter aus mit PSM besprüht worden sei. Einheimische beschreiben in Medienberichten immer wieder massive Spritzfehler.

Heidi ist überzeugt, dass die kleinräumige Schweiz irgendwann ihre Richtlinien der EU anpassen wird und die Luftapplikation verbietet. Die Frage ist nur: Wann?

Weitere Informationen:

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?, Heidis Mist 3.3.16

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Ausnahmen, Heidis Mist 8.3.16

16.9.16 HOME


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