Posts Tagged ‘Bundesamt für Landwirtschaft’

Reduktion des Fleischkonsums JA – aber nicht so!

31. Januar 2023
Unsere Beziehung zu Tieren ist gespalten. Wer isst das Fleisch seiner Katze? Aber wir fressen das Fleisch der herzigen Kälber!

Unsere Beziehung zu Tieren ist gespalten. Wer isst das Fleisch seiner Katze? Aber wir mästen diese herzigen Kälber und fressen dann ihr Fleisch!

Zahlreiche Studien zeigen, dass wir den Fleischkonsum massiv senken müssen, unserer Gesundheit zuliebe, für einen vernünftigen Selbstversorgungsgrad, für die Umwelt und das Klima. Doch wie sollen wir diesen Weg zusammen mit den Bauern gehen? Schliesslich machen die Bauern das, was ihnen aufgrund der Agrarpolitik existenzsichernd erscheint. Besonders stossend ist, dass Hans Burger, ein früherer Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, die Mutter- oder besser Fleischkuhhaltung stark gefördert hatte. Wenn halt viele Direktzahlungen in die Tierproduktion fliessen, dann ist es nicht verwunderlich, dass dieser bei den Bauern beliebte Zweig floriert.

Wie steht es aber mit dem Absatz? Bei den Schweinen (Überproduktion) momentan katastrophal, auch etwa Rindvieh-Label-Bauern klagen über stockenden Absatz, über Fleischimporte und die Veganuary-Aktionen: Im Januar sollen sich die Leute vegan ernähren. Der Veganuary wurde 2014 von Privatpersonen in Grossbritannien gegründet. Er wird von diversen Supermarkt-Ketten unterstützt, welche für den veganen Januar vegane Produkte promoten oder eigens neue Produkte in ihr Programm aufnehmen.

Gemäss einem Bericht von Keystone-SDA verkauft COOP im Veganuary mehr vegane Produkte, jedoch nicht weniger Fleisch?! (Übrigens hat Coop 2023 den dritten Plant Based Food Report in Zusammenarbeit mit LINK erstellt.) Migros lässt verlauten, dass es noch zu früh sei, um in diesem Jahr klare Trends zu erkennen, äussert sich aber wie folgt: „Andererseits verstehe es sich von selbst, dass ein höherer Verkauf von Alternativen zu tierischen Proteinen zu einem geringeren Verkauf der entsprechenden Fleischprodukte führt.“

Was klar ist, nicht an den Veganuary halten sich die Tiere. Sie müssen weiter gefüttert werden (meist mit viel Importfutter) und setzen Fleisch an. Ein Teil wäre schlachtreif, aber eben!

Vegane Ernährung fördern ist eine gute Sache, denn tierische Produkte benötigen für die gleiche Produktion von Energie das Mehrfache an Land, abgesehen von den Umweltwirkungen. Zudem ist pflanzenbetonte Ernährung erst noch viel billiger, v.a. wenn man nicht auf industriell Verarbeitetes setzt und z.B. Plätzlis aus Hülsenfrüchten selber herstellt und nach eigenem Gutdünken würzt – es muss ja nicht nach Fleisch schmecken! Inzwischen ist das Internet voll von Rezepten für schmackhafte Proteinalternativen. Übrigens, wer Brot selber herstellt und die Körner selber durch die kleine Hausmühle lässt, hat auch die wertvollen Inhaltsstoffe der Keime im Brot, d.h. mehr Protein, Vitamine usw. und es schmeckt erst noch aromatischer.

Der Umstieg auf eine pflanzenbetonte oder gar vegane Landwirtschaft muss kontinuierlich erfolgen und die Amortisation der Investitionen unserer Bäuerinnen und Bauern berücksichtigen. Also darf man nicht die Bauern mit ihren Tieren ins Januarloch fallen lassen. Der Veganuary ist keine gute Idee! Das heisst nicht, dass wir die Reduktion der Tierbestände auf die lange Bank schieben sollen, sondern sofort planen müssen, damit die Bäuerinnen und Bauern die nötige Zeit für den Umstieg haben, inkl. Weiterbildung.

Was ist uns eine gesunde und umweltschonende Ernährung wert?

Keine Steuergelder mehr für Fleisch-, Käse- und Milchwerbung: Greenpeace erhöht den Druck auf die Politik. Chiara Stähli, Luzerner Zeitung 30.1.23

Schweizer Schweine leiden unter Platznot. Georg Humbel und Mischa Christen, NZZmagazin 14.1.23

Wenig Fleischverzicht im Veganuary. htr.ch, (Keystone-SDA) 16.1.23

Plant based Food Report 2023, Coop

Vegetarische und vegane Ernährung, Merkblätter. Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (sge)

Veganuary, Wikipedia

Postletale Landwirtschaft. Stefan Mann, Agroscope

.

31.1.23 HOME

Datenschutzerklärung

Verkehrte Prioritäten: Das Importkontingent für Butter wird erneut um 1’000 Tonnen erhöht

29. Juni 2022

Die Schweiz importiert immer mehr Butter trotz steigendem Käseexport! Copyright: Uniterre

Die Schweiz importiert immer mehr Butter trotz steigendem Käseexport! Copyright: Uniterre

Die neueste Medieninformation von Uniterre spricht Heidi aus dem Herzen. Ihre langjährigen LeserInnen wissen es, sie ärgert sich über die hohen Käseexporte (40% der Produktion) und die Exportförderung mit unseren Steuern. Dafür müssen wir Butter und viele pflanzlichen Produkte importieren. Diese Exporte landen auf den Tischen von reichen Leuten. Sie helfen nicht, den Hunger auf dieser Welt zu bekämpfen.

Medieninformation Uniterre vom 29.6.22

Auf der Webseite des BLW* ist am 16. Juni 2022 zu lesen: „Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW erhöht das Zollkontingent Butter für das Jahr 2022 zum dritten Mal.“ (Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum Ende des Jahres.) „Die Branchenorganisation Milch hat dafür einen Antrag eingereicht. Die zusätzliche Importmenge von 1’000 Tonnen ist nötig, um die inländische Nachfrage bis Ende Jahr zu decken. (…) Da ein Grossteil der Schweizer Milch zu Käse verarbeitet wird, bleibt zu wenig für die Butterherstellung übrig.“

Bis heute hat das BLW 4’100 Tonnen Butterimport für 2022 freigegeben.

Ein böser Traum? Leider nein! Das Importkontingent wird erhöht, obwohl die Branchenorganisation Milch (BO Milch) seit 2021 einen neuen „Fond“, die sogenannte MPC-Box, aufgelegte hat, um den Export von hoch verarbeiteten Milcheiweiss-Konzentraten zu unterstützen. Ein wiederkehrendes Problem bei der Butterherstellung ist die Ratlosigkeit, was man denn mit dem anfallenden Protein-Nebenprodukt tun solle. Um sich dieses Problem vom Hals zu schaffen, wurde der MPC-Fond gegründet. Er wird durch den Fond „Regulierung“ finanziert, einer der zwei Fonds, die seit 1. Januar 2019 das Schoggigesetz ersetzen**.

Wie sieht nun die Lage 1 ½ Jahre später aus?
Im Fondsbericht von 2021 räumt die BO Milch ein, dasss die Butterherstellung 2021 trotz der Unterstützung des MPC-Nebenprodukts nicht gestiegen sei. Für Uniterre ist diese Situation inakzeptabel!
Zudem sind in der Zwischenzeit die Exporte von Käse ohne „Wertschöpfung“ noch weiter gestiegen: im Vergleich von 2020 mit 2021 um + 13,6% für „Andere Halbhartkäse“ und um + 2,2% für den „Switzerland Swiss“. Das ist nichts Neues, denn wegen der Zulage für verkäste Milch*** ist es für die VerarbeiterInnen interessanter Käse für den Export zu produzieren, als Butter für den heimischen Markt. Komplett verkehrte Prioritäten!

Die Frage nach der Logik dahinter besteht zurecht. Wann wird endlich die einheimische Produktion durch eine angemessene Planung unterstützt, anstatt um jeden Preis zu exportieren? Denn das wäre tatsächlich Ernährungssouveränität!

* Zollkontingent Butter wird um 1000 Tonnen erhöht. Bundesamt für Landwirtschaft 16.6.22

** Rechenschaftsbericht 2021, Fonds Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie und
Fonds Regulierung

*** Medienmitteilung: Die Verkäsungszulage soll den Produzent*innen direkt ausbezahlt werden. Uniterre 1.4.20

Das Importkontingent für Butter wird erneut um 1’000 Tonnen erhöht – verkehrte Prioritäten. Medienmitteilung Uniterre 29.6.22

29.6.22 HOME

Datenschutzerklärung

Pestizid-Geheimnis: Wir dürfen nicht wissen wie giftig Pestizide sind!

11. April 2022

Eigentlich müsste Heidi jetzt in den Garten, denn wer Ungespritztes essen will, ist bei diesem Wetter an die Arbeit! Doch, was der Infosperber heute über Pestizide veröffentlicht hat, das sollen Sie jetzt schon lesen können. Wir wissen es zwar, dass die Pestizid- und Medikamenten-Dossiers geheim sind, aber vergessen es immer wieder. Bei den Pestizid-Dossiers ist es so, dass der WWF beim Bundesgericht Einsicht erkämpft hat, aber trotzdem wissen wir wenig. Erschreckend sind zwar viele Einträge im Pflanzenschutzmittelverzeichnis, aber wer liest schon Heidis bevorzugten Lesestoff?

Urs P. Gasche vom Infosperber hat die Geschichte von zwei Pestiziden auf den Bildschirm gezaubert: das Fungizid Chlorothalonil und das Insektizid Chlorpyrifos. Er schreibt am Schluss des aufschlussreichen Artikels: „Der Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens hat es einmal mehr aufgezeigt: Ein Grundübel ist die Geheimniskrämerei.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel, es lohnt sich: Für Pestizide, Medis und Covid-Impfstoffe gilt Geheimstufe 1. Urs P. Gasche, Infosperber 11.4.22

Nun aber ab ins Freie, denn Broccoli, Rotkabis & Co. müssen pikiert werden!

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

11.4.22 HOME

Datenschutzerklärung

Oh je, wir zahlen gewässerschutzkonforme Waschplätze!

22. September 2021
In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

Unter dem Zwischentitel Schutz der Gewässer informiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seiner Medieninformation Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wird konsequent umgesetzt vom 21.9.21:

„Mehrere Massnahmen verbessern den Schutz der Gewässer. Mit gezielten Förderprogrammen werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So wird verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangen. Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze hat sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Ausserdem wurden alleine im letzten Jahr knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung aufgerüstet.“

Das BLW gibt also offiziell zu, dass die Feldspritzen bisher nicht gewässerschutzkonform gereinigt wurden, oft einfach auf dem Hofplatz gespült mit Ablauf in ein Gewässer. Weil die Hofentwässerung praktisch in der ganzen Schweiz nicht kontrolliert wird/wurde (!), das auch in Zukunft eher Wunschdenken ist, denn Plan, obwohl seit vielen Jahrzehnten vorgeschrieben, darf die Bauernschaft in grosser Zahl ungestraft der Gewässerschutzgesetzgebung zuwiderhandeln.

So sei denn wieder einmal wenigstens auf zwei Artikel des Gewässerschutzgesetzes hingewiesen – es gibt viele andere, die nicht eingehalten werden:

Art 3 Gewässerschutzgesetz: Sorgfaltspflicht

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Art 6 Gewässerschutzgesetz: Grundsatz

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittel­bar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Was­sers entsteht.

Ähnlich ist die Situation bei den Nährstoffen, bei der Kontrolle der Hofdüngeranlagen, Nichtdeklaration von Zukäufen, Gülleaustrag … Nur ein Beispiel: Wie lange zahlen wir noch den Abtransport von Gülle aus Region Sempachersee, wo mehr Tiere leben als vor Beginn der Sanierung vor Jahrzehnten?

All diese Massnahmen zahlen wir mit unseren Steuern und tragen die Folgen der Verschmutzung, etwa unseres Trinkwassers oder der Luft (Ammoniakemissionen). Freiwillig werden viele Umweltschutzgesetze nicht eingehalten, besonders in der Landwirtschaft. Wann werden diese Kosten endlich in die Preisgestaltung der Lebensmittel einfliessen?

Heidi und der Alpöhi meinen: „Nicht glaubwürdig ist die Aussage, die immer wieder gemacht wird, dass die Reinigung der Geräte die Hauptursache für die Verschmutzung der Gewässer mit Pestiziden sei. Dieses Vergehen ist offensichtlich, andere Eintragspfade lassen sich nur mit hohem Aufwand, wenn überhaupt, beweisen. So lassen sich drastischere Massnahmen als der Bau von Waschplätzen vorläufig vermeiden, herausschieben.“

22.9.21 HOME

Datenschutzerklärung

Ivos Dackel Bodo frisst kein „Fleisch für Hunde“

19. August 2021
Yvo: "Ich war erstaunt, dass Bodo auch Poulet gerne frisst, sogar besonders gerne! Deshalb habe ich diese Woche in der Migros 6 Stück gekauft und tiefgefroren."

Yvo: „Ich war erstaunt, dass Bodo auch Poulet gerne frisst, sogar besonders gerne! Deshalb habe ich diese Woche in der Migros 6 Stück gekauft und tiefgefroren.“

Liebe Heidi

Ich bin schon seit vielen Jahren Vegetarier, mein Dackel Bodo hingegen liebt selbstverständlich Fleisch. In der Nähe meiner Wohnung gibt es COOP und Migros. Dort finde ich regelmässig Aktionsfleisch. Das ist billiger als Fleisch für Hunde und erst noch bessere Qualität. Gewürztes Fleisch wasche ich gut.

Bodo hat sich leider an diese Spezialitäten gewöhnt. Einmal ging mir das Fleisch aus. Ich hatte noch eine Dose mit feinem Rindfleisch für Hunde drin, servierte ihm dieses, aber es dauerte lange bis er so sehr Hunger hatte, dass er es frass. Das erinnerte mich an die Katzenszene in The long Good-Bye als es Marlowe nicht schaffte, seiner Katze das falsche Katzenfutter unterzujubeln.

Ich glaube nicht daran, dass ein Werbeverbot für Fleisch-Aktionen in der Schweiz durchkommt. Das wäre zwar nötig, aber die Fütterung von Bodo käme mich dann wesentlich teurer zu stehen.

Mein Budget für Lebensmittel ist ziemlich tief, wahrscheinlich unter dem Durchschnitt. Ich kaufe hauptsächlich „Aktionen“. Sind unsere Lebensmittel so wenig wert?

Beste Grüsse aus den Ferien im Berner Oberland

Ivo

Bund erwägt Werbeverbot für Fleisch-Aktionen – Klimaschutz: Bundesamt für Landwirtschaft provoziert mit pikantem Vorschlag. Andrea Kučera, NZZ am Sonntag vom 14.8.21

19.8.21 HOME

Datenschutzerklärung

Keine Direktzahlungen für Bauern, die hochgiftige Pestizide einsetzen!

27. Juli 2021
2005 waren in der Schweiz 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

2005 waren in der Schweiz bereits 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

Der Verein ohneGift hat sich beteiligt an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die Präsidentin des Vereins, Fausta Borsani, berichtet darüber: „Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift … Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind.“

Auch in Zukunft besonders stark gefährdet durch Pestizide wären weitere Wasserlebewesen, Bienen, Amphibien und sogar der Mensch. Zum Beispiel der Wirkstoff Etofenprox hat gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichns des BLW u.a. die Gefahrenkennzeichnung „H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ und die Auflage „Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten“.

Heidis Frage: Pestizide verursachen einen wesentlichen Teil des Rückgangs der Artenvielfalt. Wie kommt es, dass die Landwirtschaft über Sein oder Nichtsein entscheiden darf?

Lesen Sie die fundierte Kritik am BLW-Vorschlag und die Stellungnahme des Vereins ohneGift an das BLW:

Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt. Fausta Borsani, Präsidentin Verein ohneGift, 26.7.21

Eingabe der Stellungnahmen bis 18.8.21

Auszug aus den Unterlagen des BLW:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die WordVorlage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html

oder der Bundeskanzlei
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing heruntergeladen werden.
Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an
gever@blw.admin.ch zugestellt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:

Fabian Riesen, fabian.riesen@blw.admin.ch, 058 463 33 75
Mélina Taillard,
melina.taillard@blw.admin.ch, 058 461 19 96″

Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: Amphibien. Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2005

27.7.21 HOME

Datenschutzerklärung

 


 

Mit dem Teufel den Belzebub austreiben: Notzulassung Movento SC, Insektizid für Zuckerrüben

31. Mai 2021

Kürbisblüte mit zwei Bestäubern.

Kürbisblüte mit zwei Bestäubern.

Diesen Artikel hat Heidi am 16.11.20 bereits veröffentlicht. Er wird aber laufend gelesen. Daher hat sie ihn jetzt kopiert und, da wichtig, stellt sie ihn erneut in den Vordergrund.

Movento SC von Bayer wurde in Notzulassung gegen Blattläuse in Zuckerrüben bewilligt. Es ist ein ebenfalls stark Bienen-toxisches Insektizid. Da es noch nicht so „alt“ ist, kennt man seine schädlichen Wirkungen noch nicht so gut. Trotzdem haben die Bauern reklamiert, denn sie wollten „ihr“ Gaucho wieder bewilligt haben, ein Neonicotinoid mit dem Wirkstoff Imidacloprid. Man glaubt es kaum! Absurd – oder nicht?

Das Problem war schon lange bekannt, man hätte daher mit anderen Züchtungen und der Anpassung des Anbausystems einiges erreichen können. Und – brauchen wir wirklich teuren umwelt- und gesundheitsschädlichen Inlandzucker, wo doch Zucker auf dem Weltmarkt billig zu haben ist? Die Bauern meinen JA, denn der Flächenbeitrag durch den Bund ist hoch und die Kantone Freiburg, Waadt und Genf zahlen zusätzlich. Nachhaltig? Umwelt ist „nur Beilage“.

Kopie Artikel vom 16.11.20

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Insektizide Movento SC (Wirkstoff Spirotetramat) sowie die ebenfalls für Bienen schädlichen Neonicotinoide (Wirkstoff Acetamiprid) Gazelle SG, Basudin SG, Barritus Rex und Oryx Pro befristet für den Anbau von Zuckerrüben zugelassen. Gemäss Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 12.11.20 wird Movento SC bis zum 30.9.21 bewilligt, (W-6742, 100 g/l Spirotetramat). Für den beschränkten Einsatz gelten folgende Auflagen:

Anwendungsgebiet: Feldbau/Zuckerrüben

Schadorganismus: Blattläuse (Röhrenläuse)

Anwendung: Aufwandmenge: 0.45 l/ha, Wartefrist: 90 Tage

Auflagen für den Einsatz

  1. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
    Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

Das BLW verschweigt einen Teil der schädlichen Wirkung des toxischen Insektizids

Wer im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW Movento SC nachschlägt, findet u.a. folgende Eigenschaften: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen und ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Es kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Das Deutsche Datenblatt über Movento SC enthält mehr Auflagen als der Eintrag dieses Produkts im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Das sind u.a. die folgenden:

  • Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol soll vermieden werden.
  • NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
  • NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Nach der Behandlung müsste also am Feldrand eine Warntafel angebracht werden, damit Kinder, Hunde und Spaziergänger (Wildtiere!) das Feld nicht betreten.

Movento SC für zahlreiche Kulturen bewilligt

Das Pestizid wird von den Pflanzen aufgenommen und in den Leitbündeln in beiden Richtungen transportiert. Movento SC ist in der Schweiz bereits für folgende Kulturen und gegen mehrere Schädlinge bewilligt.

Kulturen: Erdbeere, Birne, Kernobst, Kirsche, Steinobst, Gewächshaus Aubergine, Gewächshaus Paprika, Gewächshaus Tomaten, Baby-Leaf (Chenopodiaceae), Bohnen mit Hülsen, Freiland Chicorée, Cima di Rapa, Kresse, Gurken, Kürbisse mit geniessbarer Schale, Freiland Knoblauch, Freiland Schalotten, Freiland Zwiebeln, Kohlarten (Jungpflanzen), Freiland Kohlarten, Melonen, Rucola, Salate (Asteraceae), Freiland Salate (Asteraceae), Spinat, Hopfen, Kartoffel, Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst), Blumenkulturen und Grünpflanzen.

Schadorganismen: Blattläuse (Röhrenläuse), Erdbeermilbe, Weisse Fliegen (Mottenschildläuse), Birnblattsauger, Austernschildläuse, Gemeine Kommaschildlaus, Blutlaus, Grüne Apfelblattlaus, Grüne Zitrusblattlaus, Mehlige Apfelblattlaus, Mehlige Birnblattlaus, Kirschenfliege, Rostmilben, Salatwurzellaus, Thripse, Teilwirkung Kohldrehherzgallmücke.

Auflagen: Je nach Kultur und Schadorganismus sind sie sehr unterschiedlich. Zwiebeln, Knoblauch und Schalotten dürfen alle 7 bis 14 Tage und bis viermal behandelt werden, Kresse zweimal. Die Wartefrist beträgt bei beiden 2 Wochen. Für Gurken ist z.B. lediglich eine Wartefrist von 3 Tagen vorgeschrieben.

EU-Zulassung 2013

Movento SC wurde in der EU erst 2013 zugelassen. Man hat also noch keine grosse Ahnung wie sich das Insektizid in der Praxis langfristig auf Boden, Wasser, Nichtziel-Organismen und Gesundheit auswirkt. Auch die Abdriftgefahr dürfte noch wenig erforscht sein.

Heidi meint: „Den Teufel mit dem Belzebub austreiben ist keine nachhaltige Lösung. Grundsätzliche Überlegungen sind nötig. Was ist in einem Jahr?

Heidi hat als gewöhnliche Konsumentin keine Einsicht in die Zulassungsunterlagen beim BLW; diese sind erstaunlicherweise geheim, obwohl sie ihre Gesundheit und jene ihrer Umwelt betreffen. Sie hat daher folgende Fragen: „Auf welcher wissenschaftlichen Basis stehen die sehr unterschiedichen Anforderungen: Wartefrist für Zuckerrüben das Dreissigfache von Gurken? Erlaubte Behandlungshäufigkeit von Zwiebeln das Vierfache von Hopfen? Ist das einfach so, weil der Anbau dies angeblich erfordert? Bei den Zuckerrüben macht sich die lange Wartefrist gut, ist positiv für die Kommunikation, aber wahrscheinlich ist eine Behandlung in den letzten drei Anbaumonaten gar nicht mehr nötig. Beim Obst beträgt die Wartefrist drei Wochen, bei allen Gemüsen und den Melonen beträgt die längste Wartefrist nur gerade zwei Wochen. Wie lange ist die Abbaufrist?

Wie kommt es, dass ein solch giftiges Insektizid überhaupt bewilligt wurde?“

31.5.21 HOME

Datenschutzerklärung

Syngenta und Bayer laden zur Tea-Party ein

22. März 2021

Heidi: „Was macht denn ihr hier bei diesem garstigen Wetter?“
Regenwurm: „Alle unsere Kinder sind tod, also müssen wir dringend für Nachwuchs sorgen, sonst sterben wir aus. Es sieht nicht gut aus!“
Heidi: „Was denn?“
Regenwurm: „Schau doch bei swiss-food.ch nach! Sie versuchen euch über den Tisch zu ziehen, auch zu unserem Schaden. Seid wachsam und denkt auch an uns, eure Helfer im Boden!“
Copyright: Sandra Walser

Wer ist swiss-food?

Heidi hat die folgende Einladung von swiss-food zugestellt erhalten.

Mit Schweizer Essen hat es nichts zu tun; swiss-food ist ein Internetauftritt der chinesischen Syngenta und der deutschen Bayer zur Bekämpfung der Trinkwasserinitiative und der Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Heidi nennt sie „Volkswohl-Initiativen“, die Bauern „extreme Agrarinitiativen“. So steht denn auch in der Einladung zum swiss-food-talk:

„Am kommenden 13. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über zwei Agrar-Initiativen ab. Eine Annahme der Initiativen hätte gravierende Folgen für die regionale Produktion. Die Versorgung der Schweiz mit regionalen und erschwinglichen Lebensmitteln würde verunmöglicht.

Am nächsten Swiss-Food-Talk werden drei Experten zu den künftigen Herausforderungen und Chancen auf dem Gebiet der nachhaltigen Landwirtschaft sprechen. Die Referenten beleuchten das Thema aus einer globalen Optik und stellen den Bezug zur Schweiz her. Einer der Schwerpunkte wird die Digitalisierung in der Landwirtschaft sein. Und warum biologische und nachhaltige Landwirtschaft keine Synonyme sind.“

Der Swiss-Food-Talk findet in Form einer Videokonferenz am Montag, 29. März 2021, von 09.30 bis 11.00 Uhr, statt.

Die folgenden drei Referenten werden aus ihrer Perspektive die Thematik beleuchten und beantworten im Anschluss gerne Ihre Fragen.

  • Bill Wirtz, Senior Policy Analyst des Consumer Choice Centers in Brüssel (eine Organisation, die in über 100 Ländern Konsumentenanliegen vertritt
  • Dr. Lutz Merbold, Leiter Agrarökologie und Umwelt bei Agroscope, dem Kompetenzzentrum der Schweiz für landwirtschaftliche Forschung
  • Prof. Dr. Achim Walter, Professor für Kulturpflanzenwissenschaften im Institut für Agrarwissenschaften der ETH Zürich

Wer steckt hinter dem Consumer Choice Center?

Das Consumer Choice Center (CCC) ist eine gemeinnützige Lobbyorganisation, die im Februar 2017 gegründet wurde und Büros in den USA, Kanada und der Europäischen Union (EU) unterhält.

Das CCC sagt, dass es Lobbyarbeit gegen „paternalistische“ staatliche Regulierungen in über 100 Ländern betreibt; sie umfassen „Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik, Fett-/Zuckersteuer, Soda-Steuer, Lebensmittelkennzeichnung, Gesundheitsversorgung und Schadensbegrenzung, Handelsinitiativen (TTIP /TTP), Transport- und Luftfahrtregulierungen.“

Die Wurzeln von CCC

Die Mutterorganisation des CCC ist Students For Liberty (SFL), eine amerikanische libertäre Studentenorganisation, die mit den rechtsgerichteten Milliardären Charles und David Koch verbunden ist. Die Inhaber Charles (* 1935) und David Koch (1940–2019) betätig(t)en sich über Koch Industries politisch im libertär-konservativen und rechtspopulistischen Lager als Unterstützer der Tea-Party-Bewegung.

Der CCC erhielt eine Anschubfinanzierung und weitere 210’296 Dollar von SFL. Er beschreibt sich selbst als „völlig offen“ für Spenden von Unternehmen. Laut EU-Transparenzregister meldete der CCC für das Geschäftsjahr 2016/17 ein Gesamteinkommen von 3’761’438 € aus nicht näher bezeichneten Spenden und 3’982’000 € im Jahr 2017/18. Für das Jahr 2019 meldete er 1’000’000 € an Finanzmitteln, ebenfalls aus nicht näher bezeichneten Quellen.

Die Organisation hat finanzielle Unterstützung erhalten aus der Konsumgüter-, Energie-, Fertigungs-, Digital-, Gesundheits-, Kryptowährungs- und FinTech-Industrie. Sie hat auch Gelder vom Atlas Network erhalten, das dem Neoliberalismus bzw. dem Libertarismus zugeordnet wird, ebenfalls vom Geneva Network sowie von transnationalen Tabakunternehmen.

Mitarbeiter hatten früher oder haben derzeit Funktionen bei SFL inne.

Beziehung zur Tabakindustrie

Die CCC hat finanzielle Unterstützung von Japan Tobacco International (JTI) erhalten, einem international tätigen Tabakkonzern mit Sitz in Carouge im Kanton Genf in der Schweiz. JTI war 2017 Mitglied der CCC. Auf Anfrage lehnte JTI es ab, offenzulegen, was diese Mitgliedschaft beinhaltete und wie viel finanzielle Unterstützung damit verbunden war.

Darüber hinaus trug Frederik Roeder von CCC zu „Regulating Consumers?“ bei, einem Euractiv Special Report, der von JTI für 10’000 € gesponsert wurde. Im Jahr 2018 gab CCC an, dass es von Philip Morris International finanziert wurde. Im selben Jahr spendete Altria (Philip Morris) einen nicht näher bezeichneten Geldbetrag an CCC. Im Jahr 2020 gab CCC auf seiner Website an, dass es von British American Tobacco (BAT) Gelder zur Unterstützung von CCCs „tobacco harm reduction advocacy“ erhalten hat.

Versuch, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und IARC zu diskreditieren

Im September 2018 setzte der CCC drei Rundtischgespräche an, um „die Unzulänglichkeiten der WHO bei der Arbeit für eine bessere globale Volksgesundheit und die aktive Blockade gesünderer Technologien im Bereich der Schadensbegrenzung“ zu erörtern. Die Veranstaltungen verurteilten auch die Bewertung des Pestizids Glyphosat durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO als wahrscheinliches karzinogen für den Menschen. Keiner der eingeladenen Redner hatte eine Qualifikation im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Quellen: Consumer Choice Center, Tobacco Tactics, University of Bath, und Wikipedia

Lutz Merbold, Agroscope

Der Agroscope-Referent, Lutz Merbold ist erst seit 1.1.20 Leiter des Forschungsbereichs Agrarökologie und Umwelt. Die Leiterin von Agroscope, Eva Reinhard, war an verschiedenen Universitäten tätig und auch bei Sandoz Österreich. Von 2008 bis 2014 leitete sie als Vize-Präsidentin den «Direktionsbereich Produktionssysteme und natürliche Ressourcen» des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), dem auch die Zulassung von Pflanzenschutzmittel angehört. Seit 1.4.18 leitet sie Agroscope, die Forschungsanstalt des BLW.

Die BLW-Forschungsanstalt bekämpft mit zwei Studien die Volkswohl-Initiativen.

Lutz Merbold übernimmt den strategischen Forschungsbereich Agrarökologie und Umwelt. Medienmitteilung Agroscope vom 9.9.20

Neue Studie der Agroscope zur TWI zeigt vor allem eines: den Rollenkonflikt der Forschungsanstalt, Vision Landwirtschaft 16.3.21

Prof. Dr. Achim Walter, ETH Zürich

Der dritte Referent ist Achim Walter, Professor für Kulturpflanzenwissenschaften im Institut für Agrarwissenschaften der ETH Zürich. Er sehnt das Ende der chemischen Unkrautbekämpfung herbei. Die Zukunft sieht er vor allem in elektrisierten Lösungen.

Consumer Choice Center, Tobacco Tactics, University of Bath, und Wikipedia

Achim Walter über den Kampf gegen die Agrarchemie, Video youtube, © FAZ.NET

Bayer und Syngenta servieren Swiss Food. Infosperber 27.12.20

Schweizer Landwirtschaft ohne Pestizide? Heidis Mist vom 28.12.30

Kommunikationsplan AG als Söldner ausländischer Giftkonzerne. Lukas Fierz, Letting down Humanity vom 22.2.21

Bayer und Syngenta köcheln eine unappetitliche Suppe. Agrarlobby stoppen! 15.2.21

22.3.21 HOME

Datenschutzerklärung

Ein Blick auf das für Zuckerrüben neu bewilligte Insektizid Movento SC

16. November 2020

Kürbisblüte mit zwei Bestäubern.

Kürbisblüte mit zwei Bestäubern.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Insektizide Movento SC (Wirkstoff Spirotetramat) sowie die ebenfalls für Bienen schädlichen Neonicotinoide (Wirkstoff Acetamiprid) Gazelle SG, Basudin SG, Barritus Rex und Oryx Pro befristet für den Anbau von Zuckerrüben zugelassen. Gemäss Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 12.11.20 wird Movento SC bis zum 30.9.21 bewilligt, (W-6742, 100 g/l Spirotetramat). Für den beschränkten Einsatz gelten folgende Auflagen:

Anwendungsgebiet: Feldbau/Zuckerrüben

Schadorganismus: Blattläuse (Röhrenläuse)

Anwendung: Aufwandmenge: 0.45 l/ha, Wartefrist: 90 Tage

Auflagen für den Einsatz

  1. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
    Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

Das BLW verschweigt einen Teil der schädlichen Wirkung des toxischen Insektizids

Wer im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW Movento SC nachschlägt, findet u.a. folgende Eigenschaften: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen und ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Es kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Das Deutsche Datenblatt über Movento SC enthält mehr Auflagen als der Eintrag dieses Produkts im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Das sind u.a. die folgenden:

  • Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol soll vermieden werden.
  • NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
  • NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Nach der Behandlung müsste also am Feldrand eine Warntafel angebracht werden, damit Kinder, Hunde und Spaziergänger (Wildtiere!) das Feld nicht betreten.

Movento SC für zahlreiche Kulturen bewilligt

Das Pestizid wird von den Pflanzen aufgenommen und in den Leitbündeln in beiden Richtungen transportiert. Movento SC ist in der Schweiz bereits für folgende Kulturen und gegen mehrere Schädlinge bewilligt.

Kulturen: Erdbeere, Birne, Kernobst, Kirsche, Steinobst, Gewächshaus Aubergine, Gewächshaus Paprika, Gewächshaus Tomaten, Baby-Leaf (Chenopodiaceae), Bohnen mit Hülsen, Freiland Chicorée, Cima di Rapa, Kresse, Gurken, Kürbisse mit geniessbarer Schale, Freiland Knoblauch, Freiland Schalotten, Freiland Zwiebeln, Kohlarten (Jungpflanzen), Freiland Kohlarten, Melonen, Rucola, Salate (Asteraceae), Freiland Salate (Asteraceae), Spinat, Hopfen, Kartoffel, Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst), Blumenkulturen und Grünpflanzen.

Schadorganismen: Blattläuse (Röhrenläuse), Erdbeermilbe, Weisse Fliegen (Mottenschildläuse), Birnblattsauger, Austernschildläuse, Gemeine Kommaschildlaus, Blutlaus, Grüne Apfelblattlaus, Grüne Zitrusblattlaus, Mehlige Apfelblattlaus, Mehlige Birnblattlaus, Kirschenfliege, Rostmilben, Salatwurzellaus, Thripse, Teilwirkung Kohldrehherzgallmücke.

Auflagen: Je nach Kultur und Schadorganismus sind sie sehr unterschiedlich. Zwiebeln, Knoblauch und Schalotten dürfen alle 7 bis 14 Tage und bis viermal behandelt werden, Kresse zweimal. Die Wartefrist beträgt bei beiden 2 Wochen. Für Gurken ist z.B. lediglich eine Wartefrist von 3 Tagen vorgeschrieben.

EU-Zulassung 2013

Movento SC wurde in der EU erst 2013 zugelassen. Man hat also noch keine grosse Ahnung wie sich das Insektizid in der Praxis langfristig auf Boden, Wasser, Nichtziel-Organismen und Gesundheit auswirkt. Auch die Abdriftgefahr dürfte noch wenig erforscht sein.

Heidi meint: „Den Teufel mit dem Belzebub austreiben ist keine nachhaltige Lösung. Grundsätzliche Überlegungen sind nötig. Was ist in einem Jahr?

Heidi hat als gewöhnliche Konsumentin keine Einsicht in die Zulassungsunterlagen beim BLW; diese sind erstaunlicherweise geheim, obwohl sie ihre Gesundheit und jene ihrer Umwelt betreffen. Sie hat daher folgende Fragen: „Auf welcher wissenschaftlichen Basis stehen die sehr unterschiedichen Anforderungen: Wartefrist für Zuckerrüben das Dreissigfache von Gurken? Erlaubte Behandlungshäufigkeit von Zwiebeln das Vierfache von Hopfen? Ist das einfach so, weil der Anbau dies angeblich erfordert? Bei den Zuckerrüben macht sich die lange Wartefrist gut, ist positiv für die Kommunikation, aber wahrscheinlich ist eine Behandlung in den letzten drei Anbaumonaten gar nicht mehr nötig. Beim Obst beträgt die Wartefrist drei Wochen, bei allen Gemüsen und den Melonen beträgt die längste Wartefrist nur gerade zwei Wochen. Wie lange ist die Abbaufrist?

Wie kommt es, dass ein solch giftiges Insektizid überhaupt bewilligt wurde?“

16.11.20 HOME

Datenschutzerklärung

Das Bundesamt für Landwirtschaft hält alle zum Narren!

15. November 2020

Gefahrenkennzeichnung von Movento SC gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

Gefahrenkennzeichnung von Movento SC gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

Medienmitteilung vom 15.11.20 der InitiantInnen der Petition Verbot der bienentötenden Neonicotinoide: kein Zurück mehr!

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag mit seinem Entscheid über die erlaubten Behandlungsmethoden für Zuckerrüben Bestürzung ausgelöst. Eine Imkerin, ein Landwirt und ein Arzt hatten sich mit Händen und Füssen gewehrt, indem sie unter anderem eine Petition gegen die von den Rübenbauern verlangte Wiedereinführung des Gauchos lancierten. Sie haben ihren Fall gewonnen, aber das BLW hat die Schweizer Bevölkerung getäuscht, indem es diskret den Einsatz von zwei weiteren synthetischen Pestiziden zugelassen hat, die auf das Nerven- und Fortpflanzungssystem wirken und Bienen und die menschliche Gesundheit ernsthaft schädigen.

Obwohl das BLW die von der Zuckerlobby geforderte Wiederzulassung von Gaucho ablehnt, registriert es zwei synthetische Pestizide für Rübenpflanzen, die bereits im Kartoffelanbau zulässig sind. Es handelt sich dabei um das neurotoxische Pestizid Gazelle SG und das reproduktionstoxische Pestizid Movento SC.

„Zu allem Überfluss behaupten die Rübenbauern nun, dass diese äusserst schädlichen Pestizide für ihre Kulturen weniger geeignet sind und dass sie ihre Rüben mit höheren Mengen dieser Stoffe werden behandeln müssen als bisher“, beklagt Ernst Frischknecht, ein Pionier des Biolandbaus. „Mit ihrem gemeinsamen Entscheid lassen Bundesrat und BLW den Schweizerischen Bauernverband (SBV) und seine Verbündeten in der Agrochemie wissen, dass sie weiterhin bereit sind, deren überholte Vision der Landwirtschaft zu verteidigen. Mit seinem Versuch, die Interessen dieser Lobbys zu wahren, hat das BLW nun Unmut bei Bauern, Imkern, medizinischen Fachleuten, Forschern und Umweltschutzorganisationen ausgelöst. Was für ein Schlamassel!“

Das synthetische Pestizid Gazelle SG wird als gefährlich für Bienen eingestuft, weil es das Nervensystem angreift. Mehrere Studien haben auch seine Toxizität für Marienkäfer und natürliche Fressfeinde der Blattläuse nachgewiesen. Was das zweite für Zuckerrüben zugelassene Pestizid Movento SC betrifft, so wird es ebenfalls als bienentoxisch eingestuft mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Brut und die Vitalität der Bienenvölker. Mehrere Veröffentlichungen bezeugen ausserdem die Gefährlichkeit dieses Produkts für die Bodenfauna und insbesondere für Regenwürmer.

Der Bundesrat versucht sich in Kompromissen und kompromittiert damit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung

„Unsere Petition gegen die Wiedereinführung dieses bienentötenden Pestizids, die vor einem Monat lanciert wurde, hat bisher fast 15’000 Unterschriften gesammelt. Die Schweizer wollen offensichtlich keine Gifte, die derart toxisch für Bienen, Bodenorganismen, Wirbellose und die menschliche Gesundheit sind“, sagt Sonia Burri Schmassmann, scheidende Präsidentin von Apisuisse und der Société d’apiculture Romande und erinnert an eine wichtige Tatsache: „80% der Kulturpflanzen benötigen Insekten zur Bestäubung. Es ist von entscheidender Bedeutung, die biologische Vielfalt intakt zu erhalten und unsere Ökosysteme durch ein endgültiges Verbot synthetischer Pestizide zu schützen“.

„Der Bundesrat hat versucht, einen Kompromiss zu finden, aber er kompromittiert mit diesem Entscheid die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. In der Agrarpolitik sind wir von den Zielen, die sich die Schweiz gesetzt hat, noch weit entfernt“, sagt Jérôme Tschudi, Arzt aus Biel. „In sieben Monaten werden wir, die Bevölkerung, die Möglichkeit haben, die Initiative ‚Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide‘ anzunehmen, die die einzige wirkliche Lösung für ein Problem darstellt, mit dem uns die Agrochemie-Lobby seit Jahrzehnten konfrontiert. In der Zwischenzeit ist es dringend erforderlich, dass sich unsere Behörden mit den Dossiers dieser beiden besonders problematischen Pestizide befassen und die Forschung vorantreiben, um Alternativen zu finden“.

Dieser Rückwärtsschritt ist für die Petitionäre sehr besorgniserregend. Sie stellen fest, dass die verschiedenen nationalen Pläne zum Bienenschutz, zur Artenvielfalt und zur Reduktion von Pestiziden, die in den letzten Jahren von den Bundeskammern verabschiedet wurden, nicht eingehalten werden. Es ist dringend, dass wir den Worten Taten folgen lassen. Da das BLW und der Bundesrat dazu nicht in der Lage sind, wird am 13. Juni 2021 das Volk entscheiden.

Sonia Burri Schmassmann, Imkerin, ehemalige Präsidentin des Imker-Dachverbandes apisuisse und Mitglied des Komitees des Westschweizer Imker-Vereins SAR

Jérôme Tschudi, Arzt

Ernst Frischknecht, Pionier des Biolandbaus und ehemaliger Präsident von Bio Suisse, Tann

Entscheid des BLW, auf den wir uns beziehen

Notzulassung für Bekämpfung der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben

Petition
Französisch: Interdiction des néonicotinoïdes tueurs d’abeilles : pas de retour en arrière ! (10’385 Unterschriften)

Deutsch: Verbot der bienentötenden Neonicotinoide: kein Zurück mehr! (4’381 Unterschriften)

Italienisch: Divieto dei neonicotinoidi tossici per le api: non si torni indietro! (72 Unterschriften)

Frühere Medienmitteilungen
12.10.2020 Lancierung der Petition
02.11.2020 Schon 12’000 Unterschriften erreicht

Heidi meint: „Erstaunlich ist, dass so toxische Pestizide wie Movento SC und Gazelle SG überhaupt zugelassen sind und dies zudem für zahlreiche Kulturen und Schadorganismen, nicht nur für Kartoffeln, z.B. Movento SC für Spinat, Erdbeeren, Kohl, Rucola, Kirschen usw., um nur ein paar wenige zu nennen. Viele der zugelassenen Pestizide sind zudem sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.“

Im Moment finden Sie diese Pestizide hier. Achtung: Das kann sich aber bei der nächsten Änderung des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ändern.

Movento SC

Gazelle SG

Gaucho ist immer noch zugelassen für Salate (Asteraceae).

Gefahrenkennzeichnung von Gazelle SG gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

15.11.20 HOME

Datenschutzerklärung


%d Bloggern gefällt das: