Posts Tagged ‘Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen’

Syngenta-Getreide-Fungizid Elatus Era kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen

12. März 2023
Quelle: Pflanzenschutzverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, abgerufen am 12.3.23

Quelle: Gefahrenkennzeichnung Fungizid Elatus Era von Syngenta im Pflanzenschutzverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, abgerufen am 12.3.23.

Heute ein Mail von Fabian, ein kurzes!

Liebe Heidi, in der Bauernzeitung ein Inserat
Gruss
Fabian

Syngenta preist das Fungizid Elatus Era als das innovativste Fungizid an und das Nr. 1 Getreidefungizid der Schweiz. Es enthält die Wirkstoffe Benzovindiflupyr und Prothioconazole  und soll gegen viele Getreidekrankheiten wirken:

  • Gerste: Echter Mehltau, Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit, Sporenkelnekrosen (PLS+RCC), Zwergrost
  • Korn (Dinkel): Ährenfusariosen, Braunrost, Echter Mehltau, Gelbrost, Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum), Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum)
  • Triticale: Braunrost, Echter Mehltau, Gelbrost, Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit, Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
  • Weizen: Braunrost, Echter Mehltau, Gelbrost, Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum), Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum)

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln untersuchen die Hersteller nur die negativen Wirkungen auf ein paar wenige Organismen. Oft sind die Mittel sehr schädlich für Wasserorganismen. Auch Gesundheitsrisiken für die Menschen sind zum Teil erschreckend. Allergien, Haut- und Augenreizungen werden genannt und immer wieder findet man „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“.

Die Gefahren werden gekennzeichnet, nicht aber die logischen Konsequenzen aus solch möglichen „Nebenwirkungen“ gezogen: keine Zulassung oder Zulassung entziehen. Nein, man lässt die Bauern spritzen und hofft, dass nichts passiert und niemand etwas beweisen kann.

Zumindest müssten Schwangere gewarnt werden: „Esst keine konventionellen Lebensmittel!“

Syngenta-Werbung für das Fungizid Elatus Era in der Bauernzeitung

Syngenta-Werbung für das Fungizid Elatus Era in der Bauernzeitung

 

 

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Pestizide: Einst ein Wildwest-Geschäft – heute immer noch mangelhaft geregelt

9. März 2023

Copyright: Hans Maurer

Quelle: Umweltrecht in der Praxis URP 7/2022, Hans Maurer

Heidi findet im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen immer wieder Pestizide, die das Kind im Mutterleib schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder vermutlich Krebs erzeugen können usw. Viele Pestizide sind sehr giftig für Wasserorganismen. Heidi frägt sich dann: „Wie kommt es, dass solche Pestizide überhaupt bewilligt wurden, ja sogar für das Sprühen aus der Luft mit Helikoptern. Das Folgende schafft hier Klarheit.

Massnahmen an der Quelle nötig

„Mein Vater, Bauer in Buchs/ZH, mischte in den 1950er Jahren DDT direkt in die Kalkmilch für das Weisseln des Kuhstalls. In den ersten Jahren starben die Fliegen phänomenal, dann liess die Wirkung nach. Höhere Dosen mussten eingesetzt werden.“ Das schreibt Hans Maurer Bauernsohn, Chemiker und Rechtsanwalt im Beitrag „Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten“, der in der Fachzeitschrift Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022 erschienen ist. Er zeigt auf, was alles schief läuft … – heute noch – und das ist viel!

Maurer kennt sich in der Pestizidproblematik aus wie kaum ein anderer. Für ihn ist klar, dass Verbesserungen dringend nötig sind. Das vom Bund im Jahre 2017 eingeleitete Programm zur Risikoverringerung (Aktionsplan Pflanzenschutzmittel) bekämpfe das Problem nicht an der Quelle. Ob es die Natur und Artenvielfalt zu schützen vermag, sei zweifelhaft. Nötig seien Massnahmen, die das Zulassungssystem verbessern, vermehrte Massnahmen an der Quelle sowie eine Verhaltensänderung der KonsumentInnen.

Pestizide schädigen die Natur und Artenvielfalt. Lange Zeit waren nur ein paar natürliche «Wirkstoffe» wie Schwefel oder Arsen gegen Schadinsekten oder Pilzkrankheiten bei Pflanzen bekannt. Erst ab den 1940er Jahren wurden immer mehr «chemische» Stoffe für den Pflanzenschutz entwickelt und eingesetzt.

Veraltete Pflanzenschutzgesetzgebung

Maurer: „Rechtsstaatlich und im Lichte einer vollzugstauglichen Gesetzgebung ist die PSMV ein Lehrbeispiel, wie man es nicht machen sollte.“ 1992 trat in der EU die erste Pflanzenschutzgesetzgebung in Kraft, die von der Schweiz einschliesslich der seither erfolgten Revisionen übernommen wurde (Pflanzenschutzmittelverordnung – PSMV). Noch heute basiert die PSMV auf dem Konzept von 1992, das jedoch durch den wissenschaftlichen Fortschritt und grossen Mehreinsatz von Pestiziden überholt sei, so Maurer.

2019 und 2021 hat der Bund die PSMV mit Regeln ergänzt, die das Zulassungsverfahren schwächen. Per 1. Januar 2019 setzte das BLW durch, dass die 10-jährige Befristung für PSM aufgehoben wird. Per 1. Januar 2021 setzte das BLW zudem ein Denkverbot für Mitarbeitende durch: Danach soll bei der Wirkstoffprüfung nur noch auf die «Beurteilungsergebnisse der EFSA sowie die Erwägungen der Kommission der EU» abgestellt werden, die meist nur einige zehn Seiten umfassen.

Diese Änderung sei verfassungswidrig, weil sie dazu führt, dass die Bundesaufgaben zum Schutz der Gesundheit der Menschen (Art. 118 BV), der Umwelt (Art. 74 BV), der Gewässer (Art. 76 BV) und Natur (Art. 78 BV) nicht umgesetzt werden. Die Bestimmung widerspreche auch dem übergeordneten Gesetzesrecht, namentlich dem Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 Umweltschutzgesetz [USG]) und dem Gebot der Rücksichtnahme auf schützenswerte Tiere und Pflanzen bei der Schädlingsbekämpfung (Art. 18 Abs. 2 NHG), denn beide Bestimmungen stellen auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab, nicht auf Umstände, die sich aus (veralteten oder mangelhaften) Beurteilungen der EU ergeben.

Mangelhafter Vollzug

Zum einen seien es Rechtsmängel, welche die Schädigung von Natur und Artenvielfalt zur Folge haben. Zum anderen würden die bestehenden Vorschriften mangelhaft umgesetzt. Die EU-Regeln lassen sich zudem nicht 1:1 auf die Schweiz übertragen, da die Verhältnisse (z.B. Niederschläge) anders sind. Die Vollzugsmängel gehen auf eine unvollständige Rechtsanwendung und insbesondere Missachtung des Vorsorgeprinzips zurück. Dieses verlangt, dass umweltschädliche Stoffe primär an der Quelle bekämpft werden, also durch die Streichung von zugelassenen Wirkstoffen oder den Widerruf bestehender Pflanzenschutzmittelbewilligungen.

Das Inhaltsverzeichnis

Der Beitrag ist in klarem Deutsch verfasst, also für ALLE verständlich. Er ist in folgende Kapitel aufgeteilt:

I. Historisches

1. Von der Antike bis 1930

2. Erste Regulierung bis heute (Übersicht)

II. PSMV: schwer verständlich und veraltete Konzeption

1. Eugen Hubers Alptraum

2. Heutiges Recht beruht auf Konzeption von 1992

III. Systemversagen

1. Hintergründe

2. Rechtsmängel

3. Vollzugsmängel

4. Besondere Verhältnisse in der Schweiz vernachlässigt

IV. Bedeutung des Vorsorgeprinzips im Pflanzenschutzmittelrecht

V. Verbesserungsmöglichkeiten

1. Grundsätze

2. Bisherige Massnahmen des Bundes

3. Notwendige Massnahmen zum Schutz der Biodiversität

Lesen Sie den ganzen Beitrag!

Heidi empfiehlt ihren Leserinnen und Lesern den ganzen Artikel zu lesen. Immer wieder ist man erstaunt, z.B.:

„Einer Bemerkung wert sind die Gebühren für die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln. Diese sind mit einer Maximalhöhe von CHF 2’500.– für ein PSM mit einem neuen Wirkstoff (Art. 24c Gebührenverordnung GebV BLV]; Gesamteinnahmen rund CHF 100’000.–/Jahr, Angabe für 2018) überaus tief und vermögen den Aufwand der beteiligten Behörden (BLV, BAFU, SECO, BLW, Agroscope; total 27 Vollzeitäquivalente) bei weitem nicht zu decken. Bei durchschnittlichen Kosten von CHF 150’000.–/Stelle resultiert ein Kostendeckunsgrad von mageren 2 Prozent.

Die tiefen Gebühren erklären wohl, warum auf dem Schweizer Pestizidmarkt basierend auf nur 300 Wirkstoffen geschätzt 4’000 Produkte zugelassen sind, was die Marktüberwachung durch die dafür zuständigen Kantone (Art. 80 PSMV) faktisch verunmöglicht, und warum ein aufgestauter Berg von 700 Gesuchen (Stand Juni 2022) teils seit über sechs Jahren einer behördlichen Behandlung harrt. Da die Pestizidvermarktung ein kommerzielles Geschäft bildet, ist die Gesuchsbehandlung zu Lasten der Staatskasse verfehlt. In Deutschland beträgt die Gebühr CHF 64’000.– bis 251’000.– pro Bewilligung eines PSM mit einem neuen Wirkstoff.“

Die KonsumentInnen könnten handeln!

„Es wäre im Gesamten allerdings zu kurz gegriffen, die KonsumentInnen zu vergessen. Sie haben es in der Hand, durch den Einkauf (Bio statt konventionell), Konsum (mehr pflanzliche statt tierische Produkte) und weniger Food-Waste den Einsatz von Pestiziden, auch im Ausland, stark zu verringern …

Indem der Bund die Produktion von tierischen Lebensmitteln massiv subventioniert und die Fleischwerbung unterstützt, wirkt er dem eigenen Ziel eines nachhaltigen Ernährungssystems entgegen.“

Nun aber genug copy & paste! Hier finden Sie den vollständigen Artikel; er ist ausgesprochen aufschlussreich:

Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten. Hans Maurer, Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022

Heidis Frage: „Wollen wir weiterhin so schlampige oder eher verantwortungslose Regulierungen der Pestizide akzeptieren?“

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Heidis Alp-Orakel zu Chlorothalonil …

11. Oktober 2022

BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22

BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22

Heidi ist erstaunt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) plötzlich besorgt über den Zustand des Grundwassers zeigt. Bereits am 30.6.22 verschickte sie offenbar eine Medieninformation Grundwasserschutz: Angesichts der Vollzugsdefizite erwartet die GPK-N aktiveres Eingreifen des Bundesrates. Und im 10vor10 SRF vom 4.10.22 Bundesrat will besserer Schutz des Grundwassers werden die Pestizide, die (fehlenden) Schutzzonen, das Vollzugsdefizit bei den Kantonen und die mangelnde Oberaufsicht des BAFUs … angesprochen.

Die Überschreitungen der Nitrat-Werte, besonders im Mittelland, sind seit Jahrzehnten bekannt, die Konzentration von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte kennt man auch schon lange. Doch Chlorothalonil hat mit den vielen Höchstwertüberschreitungen die Diskussionen über die Pestizidverschmutzungen erst recht entfacht.

Heidi hat das Alp-Orakel gefragt: „Was meinst du, was hat die GPK dazu bewegt, plötzlich mehr Grundwasserschutz zu fordern?“

Alp-Orakel:

Chlorothalonil: Entscheid Bundesverwaltungsgericht

Syngenta hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeklagt, da dieses Chlorothalonil als „wahrscheinlich krebserregend“ und seine Metaboliten als „toxikologisch relevant“ eingestuft hatte, analog zur EU. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht vorläufig dem BLV untersagt, die Abbauprodukte öffentlich als „relevant“ zu bezeichnen. Was zu grosser Verunsicherung bei den Trinkwasserversorgern geführt hat: „Muss ich jetzt sanieren oder nicht?“

Viele Trinkwasserversorger haben ein ernsthaftes Problem mit Höchstwertüberschreitungen. Diese sind zum Teil massiv. Werden die Abbauprodukte vom Bundesverwaltungsgericht als „relevant“ bezeichnet, dann müssen die Trinkwasserversorger tief in die Tasche greifen, damit ihr Trinkwasser innert nützlicher Frist wieder rechtskonform wird. Es steht also viel Geld auf dem Spiel. Einige Trinkwasserversorger haben bereits gehandelt, viele aber warten zu. Dies verärgert die Kunden, denn es ist ihnen nicht einfach egal, ob sie Wasser trinken oder Wasser mit Chlorothalonil und seinen Metaboliten drin.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Akten beisammen. Der Entscheid wird demnächst erwartet, sicher noch dieses Jahr. Aufgrund der wissenschaftlichen Publikationen zu Chlorothalonil & Co. wage ich, dein Alp-Orakel, eine Prognose: Die Metaboliten werden als „relevant“ eingestuft werden. Sauberes Trinkwasser ist wichtig, daher MUSS es so kommen. Ich bin aber NUR ein Orakel und kann mich täuschen. Ich meine aber, dass es so nicht weitergehen kann. Schlimmstenfalls müsste das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ich vermute, dass die GPK auch ein „relevant“ für die Chlorothalonil-Metaboliten befürchtet und daher energisch für mehr Trinkwasserschutz wirbt – ENDLICH!

Vernachlässigte Zuströmbereiche

Die GPK pocht auf den Grundwasserschutzzonen, die längst überall hätten ausgeschieden werden sollen, d.h. ab 1972. Damit lenkt sie von einem weiteren Problem ab, nämlich den Zuströmbereichen, die zwar einmal definiert wurden im Art. 29 der Gewässerschutzverordnung, aber jetzt ist das Parlament daran, etwas anderes zu basteln. Das folgende Vorgehen ist durchaus üblich: Man stellte fest, dass die alte Regelung nicht umgesetzt wird, also versucht man eine neue Regelung. Das ist kein sauberes Handeln, denn man müsste zumindest abklären wieso die Regelung NICHT funktioniert. Im Moment findet ein Hickhack im Parlament statt. Die 20.3625 Motion: Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche von Roberto Zanetti vom 16.6.20 wurde vom Bundesrat am 2.9.20 zur Ablehnung empfohlen, aber dann vom Stände- und Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissen.

Bis zu einer definitiven Regelung wird es noch Jahre dauern und der Vollzug wird weitere Jahre beanspruchen. Diese Prognose kann ich, dein Alp-Orakel, mit grosser Sicherheit aussprechen.

Vorschläge GPK

Ich, dein Alp-Orakel, wage noch eine weitere Aussage: Es wird für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen viel länger dauern als von der GPK gefordert.

BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser, abgerufen am 10.10.22

Hohe Krankheitslast und Kosten durch PFAS

29. Juli 2022

Am 21.3.22 schrieb der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) im Rahmen des Weltwassertags 2022: „Grundwasser – ein unsichtbarer Schatz … Zunehmend Sorge bereiten die so genannten Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Diese PFAS sind in Outdoor- und Arbeitskleidung, Papier und Pizzakartons, Teppichen, Schmiermitteln, sowie Baustoffe und Löschschäumen enthalten. PFAS sind kaum abbaubar und manche gefährden die Gesundheit.“

Interpellation im Kanton Solothurn

Bereits am 8.3.22 hatte Marlene Fischer im Kanton Solothurn eine Interpellation zu den Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen eingereicht: „… Das Auftreten von PFAS im Grundwasser der Schweiz wurde im Rahmen einer Pilotstudie der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA (2007-2008) analysiert. An 21 der 49 beprobten Messstellen wurden PFAS nachgewiesen. Die betroffenen Grundwassermessstellen lagen oft in der Nähe von Flüssen – denn PFAS können durch die üblichen Abwasserreinigungsverfahren nicht abgebaut werden, gelangen via Kläranlage in Flüsse und schliesslich ins Grundwasser. Jedoch gibt es Möglichkeiten, PFAS durch Aktivkohlefilterung grösstenteils aus dem Abwasser zu entfernen.“

Aus der Stellungnahme des Regierungsrates: „… Das Beispiel der hier genannten PFAS unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung langlebiger Mikroverunreinigungen für die Sicherung der Wasserversorgung. Die Chemisierung unserer Umwelt gepaart mit der grossen Vielzahl verschiedener Substanzen, die in unsere Umwelt und speziell den Wasserkreislauf gelangen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Einzelsubstanzen oder deren Kombinationen neu beurteilt werden und Risiken für die menschliche Gesundheit plötzlich nicht mehr auszuschliessen sind …“

Interpellation im Nationalrat

Auch im Nationalrat waren die PFAS kürzlich ein Thema: 21.3873 Interpellation von Ursula Schneider Schüttel vom 17.6.21: Welche in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und Abbauprodukte gelten als „forever-chemicals“? „… Die Umweltorganisation „ohneGift“ hat an mehreren Standorten in der Schweiz die Konzentration von Trifluoracetat (TFA) im Seewasser und im daraus gewonnenen Trinkwasser gemessen. Wie gefährlich das „forever-chemical“ ist – es baut sich weder in der Umwelt, noch in Lebewesen ab -, ob es krebserregend ist oder wie es mit anderen chemischen Rückständen reagiert (Cocktail-Effekt), ist weitgehend unklar …“

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat u.a. „Der Begriff „forever chemicals“ wird umgangssprachlich für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) verwendet, zu welchen auch das Trifluoracetat (TFA) zählt … Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stuft TFA als einen sogenannten toxikologisch nicht-relevanten Metaboliten (Abbauprodukt) von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ein … Aufgrund der Ergebnisse der Risikobeurteilung bei der Zulassung von PSM erwartet das BLW keine Konzentrationen von TFA über 10 Mikrogramm pro Liter im Grund- oder Trinkwasser. Das Auftreten von TFA als Abbauprodukt schliesst also eine Zulassung nicht generell aus …“

Studie zur Krankheitslast und den Kosten von PFAS

Ein Forscherteam des Department of Pediatrics, NYU Grossman School of Medicine, New York, USA hat die Krankheitslast und der Kosten der Exposition gegenüber Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in den Vereinigten Staaten untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis:

„In der vorliegenden Studie werden die jährliche Krankheitslast und die damit verbundenen sozialen Kosten der gegenwärtigen jährlichen Exposition gegenüber langkettigen PFAS mit mindestens 5,52 Milliarden Dollar beziffert, wobei unsere Sensitivitätsanalysen sogar bis zu 62,6 Milliarden Dollar ergeben. Regulierungsmassnahmen zur Begrenzung der laufenden Verwendung von PFAS und zur Sanierung kontaminierter Wasservorräte können erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen.“

Im Weiteren schreiben Vladislav Obsekov et al.: „Immer mehr Beweise bestätigen den Beitrag von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zur Krankheitslast und Behinderung über die gesamte Lebensspanne. Angesichts der Tatsache, dass politische Entscheidungsträger die hohen Kosten für die Sanierung und den Ersatz von PFAS durch sicherere Alternativen in Verbraucherprodukten als Hindernisse für die Bewältigung nachteiliger gesundheitlicher Folgen im Zusammenhang mit PFAS-Belastungen anführen, ist es wichtig, die Kosten der Untätigkeit zu dokumentieren, selbst wenn Unsicherheiten bestehen. Daher haben wir die Krankheitslast und die damit verbundenen wirtschaftlichen Kosten aufgrund von PFAS-Altlasten in den USA im Jahr 2018 quantifiziert.

Wir nutzten systematische Übersichten und verwendeten, wann immer möglich, meta-analytische Inputs, identifizierten zuvor veröffentlichte Expositions-Wirkungs-Beziehungen und berechneten die PFOA- und PFOS-bedingten Zunahmen bei 13 Erkrankungen. Diese Zuwächse wurden dann auf Zensusdaten angewandt, um die gesamten jährlichen PFOA- und PFOS-zuordenbaren Krankheitsfälle zu bestimmen, aus denen wir die wirtschaftlichen Kosten aufgrund von medizinischer Versorgung und Produktivitätsverlusten unter Verwendung zuvor veröffentlichter Daten zu den Krankheitskosten berechneten.

Obwohl weitere Arbeiten erforderlich sind, um die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu bewerten und die Auswirkungen der breiteren Kategorie von PFAS mit grösserer Sicherheit festzustellen, bestätigen die Ergebnisse erneut, dass Massnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Politik nach wie vor erforderlich sind, um die Exposition gegenüber PFOA und PFOS und ihre endokrinschädigenden Auswirkungen zu verringern.

Diese Studie zeigt die grossen potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Untätigkeit der Behörden.“

Obsekov, V., Kahn, L.G. & Trasande, L. Leveraging Systematic Reviews to Explore Disease Burden and Costs of Per- and Polyfluoroalkyl Substance Exposures in the United States. Expo Health (2022).

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Heidis Beeren-Pestizid-Spiel für Schlechtwettertage

25. Mai 2022

Ein interessantes Dokument!

Ein interessantes Dokument!

Beeren im Hausgarten sind eine Freude und können ohne Pflanzenschutzmittel produziert werden. Reif geerntet und ohne Transport sofort auf den Tisch! Für den Handel zu produzieren ist nicht ganz so einfach, denn es sind meist riesige Monokulturen und die Beeren müssen den Transport und die Verkaufszeit im Laden überstehen. Allfällige Schäden wirken sich auf den Gewinn aus.

Im Profi-Beerenanbau werden viele Pestizide eingesetzt. Einen Einblick in diese „Wissenschaft“ geben nachfolgende Dokumente.

  • Pflanzenschutzmittelstrategien Beeren 2020 (kein neueres vorhanden), Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung, Kanton Luzern.
    Dieses Dokument gibt einen guten Überblick wann gespritzt werden soll/kann, inkl. Wartefristen.
  • Pflanzenschutzmittelliste für die in den Beerenkulturen bewilligten Herbizide, Fungizide, Insektizide und Akarizide, Agroscope Transfer | Nr. 419 / 2022
    Agroscope informiert in diesem Dokument eingangs über die nicht mehr bewilligten Pestizide, bietet Entscheidungshilfen für die Anti-Resistenz-Strategie, informiert über eine Studie betr. Pflanzenschutzmittel mit hohem Risiko, über Applikationstechnik, Konzentration und Wasservolumen mit Beispielen sowie den Einsatz und die Einstellung von Spritzgeräten. Dann folgen viele Seiten mit Tabellen für einzelne Kulturen. Interessant sind immer wieder die Wartefristen.

Heidis Beeren-Pestizid-Spiel

Bringen Sie eine Tabelle auf den Bildschirm (muss allenfalls kopiert und dann gedreht werden), wählen Sie ein Pestizid aus, suchen Sie es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und studieren Sie die Auflagen, Bemerkungen und Gefahrenkennzeichnung.

Zum Beispiel das Fungizid Dagonis für Erdbeeren:

Dagonis, abgerufen von Heidi am 25.5.22, Achtung bei jeder Revision des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ändert der Link! Heidi war Dagonis bisher nicht bekannt. Sie hat es zufällig ausgewählt.

Wartefrist: 1 Tag (Strategiepapier Kanton LU gibt 1 Woche an)

Anwendung: Stadium 11-81 (BBCH), 81 = Beginn der Fruchtreife

Gefahrenkennzeichnung:

  • Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium „Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte“, 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  • Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  • Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  • SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus den Wirkstoffgruppen FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH) oder FRAC Nr.7 (Succinate Dehydrogenase Inhibitors, SDHI).

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Also „Wartefrist 1 Tag“, „Kann vermutlich Krebs erzeugen“, „Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“. „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ sind sehr, sehr viele Pestizide. Solche Einträge machen Heidi nachdenklich und sie stellt sich die Frage: „Nehmen die Behörden die Verantwortung, die ihnen obliegt, wahr? Handeln Sie in unserem Interesse oder eher im Sinne des Gewinns der Pestizidproduzenten?

Nun wählen Sie ein weiteres Pestizid aus und suchen es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Klar, manchmal sind es harmlose Produkte, aber viele sind für Mensch und Umwelt schädlich, selbst bei ordnungsgemässer Anwendung. Kontrollen sind fast inexistent. Einmal mehr sei darauf hingewiesen, dass auch problematische Pestizide für die Luftapplikation zugelassen sind.

Viele Stunden hat Heidi mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis verbracht, doch sie kommt nie aus dem Staunen heraus.

Pestizide in Früchten und Gemüsen: Regierungen kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Heidis Mist 24.5.22

Pestizid-Geheimnis: Wir dürfen nicht wissen wie giftig Pestizide sind!

11. April 2022

Eigentlich müsste Heidi jetzt in den Garten, denn wer Ungespritztes essen will, ist bei diesem Wetter an die Arbeit! Doch, was der Infosperber heute über Pestizide veröffentlicht hat, das sollen Sie jetzt schon lesen können. Wir wissen es zwar, dass die Pestizid- und Medikamenten-Dossiers geheim sind, aber vergessen es immer wieder. Bei den Pestizid-Dossiers ist es so, dass der WWF beim Bundesgericht Einsicht erkämpft hat, aber trotzdem wissen wir wenig. Erschreckend sind zwar viele Einträge im Pflanzenschutzmittelverzeichnis, aber wer liest schon Heidis bevorzugten Lesestoff?

Urs P. Gasche vom Infosperber hat die Geschichte von zwei Pestiziden auf den Bildschirm gezaubert: das Fungizid Chlorothalonil und das Insektizid Chlorpyrifos. Er schreibt am Schluss des aufschlussreichen Artikels: „Der Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens hat es einmal mehr aufgezeigt: Ein Grundübel ist die Geheimniskrämerei.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel, es lohnt sich: Für Pestizide, Medis und Covid-Impfstoffe gilt Geheimstufe 1. Urs P. Gasche, Infosperber 11.4.22

Nun aber ab ins Freie, denn Broccoli, Rotkabis & Co. müssen pikiert werden!

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Pestizide: Nun hat auch die Wirtschaftskommission des Ständerats Angst!

12. Februar 2020

Berndeutsch.ch: Nume nid gschprängt! Langsam, langsam; nur mit der Ruhe, nur nichts überhasten! (BLV= Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen).

Berndeutsch.ch: Nume nid gschprängt! Langsam, langsam; nur mit der Ruhe, nur nichts überhasten! (BLV= Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen).

Der Pöstler ist am 11.2.20 spät dran, Heidi schon in der Küche. Der Alpöhi holt die Post, setzt sich an den Küchentisch und beginnt die NZZ zu lesen. Plötzlich schaut er von der Zeitung auf und ruft Heidi zu:

Alpöhi: „Endlich machen sie etwas, die Schlafmützen!“

Heidi: „Welche meinst du? Es gibt davon viele!“

Alpöhi: „Die Wirtschaftskommission des Ständerats! Ich lese dir den Artikel vor, dann kannst du weiterkochen, denn ich habe Hunger. Der Titel ist schon vielversprechend:

 «Nägel mit Köpfen» bei den Pestiziden: Das Risiko soll bis 2027 halbiert werden.

Lange hat das Parlament auf Druck der Bauernlobby Konzessionen bei den Pestiziden verweigert. Nun will die Wirtschaftskommission des Ständerats das korrigieren.

Fungizide im Trinkwasser, Insektizide in Flüssen: Seit Monaten jagt eine Negativschlagzeile über Pflanzenschutzmittel die nächste. Das Bundesamt für Landwirtschaft und das Parlament haben bisher versucht, das Problem auszusitzen. Nun geht die Wirtschaftskommission des Ständerats in die Offensive: Sie fordert, dass die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bis in sieben Jahren um die Hälfte reduziert werden. Wird das Ziel nicht erreicht, soll der Bundesrat weiterführende Massnahmen umsetzen müssen, zum Beispiel eine Lenkungsabgabe auf Pestizide.

Heidi: „Immerhin! Das war ja nicht mehr zu übersehen, überhören … Aber sie geben den Bauern wieder viel Zeit und Markus Ritter wird wie üblich nach Forschung und Beweisen fragen. Vielleicht hat die Wirtschaftskommission nur Angst vor der Annahme der Pestizid-Initiativen durch das Volk. Eine Lenkungsabgabe auf Pestizide ist überfällig, darf nicht in eine ferne Zukunft verschoben werden. Und du weisst ja wie es mit den Kontrollen ist: Gewisse Kantone – und das sind nicht wenige – machen jahrzehntelang nichts.“

Alpöhi: „Wir werden ja sehen, ob das Parlament die Gewässerverschmutzungen ernst nimmt oder im alten erfolgreichen Stil verwässert.“

Lesen Sie weiter: «Nägel mit Köpfen» bei den Pestiziden: Das Risiko soll bis 2027 halbiert werden. Angelika Hardegger, NZZ 11.2.20

Rosinenpicken im Pestizid-Medienwald

Nulltoleranz für Pestizide im Trinkwasser? «Keine Hektik»! Stefan Häne, Tages-Anzeiger 31.1.20

Abwarten und belastetes Wasser trinken!

Ein unveröffentlichtes Schreiben zeigt, wie der Bund das «wahrscheinlich krebserregende» Chlorothalonil in den Griff kriegen will – mit «verhältnismässigen» Massnahmen.

… Bereits als gesichert gilt laut Seiler Folgendes: Der neu unter den Grenzwert fallende Metabolit R471 811 kommt in deutlich höheren Konzentrationen vor als R417 888, der letztes Jahr in aller Munde war. Die bislang vorliegenden Resultate würden die Befunde der Eidgenössischen Wasseranstalt Eawag bestätigen. In den meisten Fällen dürfte es laut Seiler nicht mehr möglich sein, das Problem mit Wasserverdünnen zu lösen. Zudem ist die Zahl der betroffenen Wasserversorgungen gewachsen: «Es gibt wohl kaum eine Wasserversorgung in landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Regionen, die nicht betroffen ist.»

Chlorothalonil im Trinkwasser Zwei Drittel der Aargauer Trinkwasserfassungen neu betroffen. SRF, Regionaljournal Aargau-Solothurn 4.2.20

Das BLV informiert: Vorgehen bzgl. Chlorothalonil-Metaboliten in der Schweiz. Aqua & Gas 31.1.20. Folgendes hält das BLV fest:

… Es sind verhältnismässige Massnahmen zu treffen. Kann eine Verbesserung der Situation ohne grossen Aufwand erreicht werden, so muss diese so bald als möglich angegangen werden. Ist keine rasche Lösung möglich, sind Überlegungen zur Verbesserung der Wasserqualität voranzutreiben. Dabei sind auch regionale oder überregionale Betrachtungen anzustellen.

… Je nach Situation kann beispielsweise die Ausscheidung eines Zuströmbereiches, der Zusammenschluss mit einer anderen Trinkwasserversorgung oder die Erschliessung einer weiteren, vom Ackerbau unabhängigen Trinkwasserquelle eine nachhaltige Lösung darstellen.

Heidi und NaNa meinen: „Taktik: Verdünnen, verdünnen, verdünnen … und schweigen! Solange es geht!“

12.2.20 HOME

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Des Schweizers weisse Weste: Export von giftigen Pestiziden

26. Januar 2020

NaNa/Heidi

Exportiertes verbotenes Pestizid kommt in Lebensmitteln zurück

Zum Beispiel: Das in der Schweiz verbotene Pestizid Profenofos wird von Syngenta im Wallis produziert, dann exportiert und kommt in Lebensmitteln in die Schweiz zurück.

Tobias Tscherrig schreibt im Infosperber vom 17.1.20: „Denn Lebensmittel, die unter Einsatz von Profenofos im Ausland produziert werden, dürfen in die Schweiz importiert werden. So verweist «Public Eye» auf eine Analyse des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über Pestizidrückstände im Jahr 2017. Profenofos wurde in 41 Lebensmitteln nachgewiesen, vor allem in Gemüse sowie verschiedenen Früchten und Gewürzen aus Asien. Damit ist Profenofos das am häufigsten nachgewiesene verbotene Pestizid in Schweizer Nahrungsmitteln.“

Menschenrecht und Nachhaltigkeit hier …

Dass Profenofos in Brasilien das häufigste Pestizid ist, welches das Trinkwasser verschmutzt, ist unserem Bundesrat egal, obwohl die Schweiz sich verpflichtet hat, dem Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht nachzuleben und ihn im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele zu fördern.

… Wachstum der Schweizer Exportwirtschaft dort!

Bundesrat Guy Parmelins Rede am Aussenwirtschaftsforum in Zürich:

„… Die Mercosur-Staaten sind mit 260 Millionen Einwohnern schon jetzt ein wichtiger Zielmarkt für die Schweizer Exportwirtschaft und weisen ein grosses Wachstumspotential auf. Bereits heute exportiert die Schweiz Güter im Wert von mehr als 3 Milliarden Franken pro Jahr in diese Länder…

… Der Bundesrat verfolgt daher eine klare Strategie, um ausländische Märkte zu öffnen und der heimischen Exportwirtschaft so möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Tobias Tscherrig im Infosperber:

Schweiz exportiert gefährliche Pestizide. Tobias Tscherrig, Infosperber 17.1.20

Ansprache von Bundesrat Guy Parmelin, Aussenwirtschaftsforum 2019, Zürich. Medienmitteilung vom 26.3.19

Zu giftig für die Schweiz – aber exportierbar allemal. Der Bund 15.3.19

26.1.20 HOME

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Was hat Pythagoras mit den mangelnden Kontrollen in Schlachtbetrieben zu tun?

15. Januar 2020

Thymian mit Schmetterling. Wer findet ihn?

Thymian mit Schmetterling. Wer findet ihn?

Die Medien berichten über die mangelnden Kontrollen in Schlachtbetrieben. Es ist ein bisschen überall so, dass es viele Gesetze gibt, aber wenig Vollzug bzw. viele geschlossenen Augen: Im Gewässerschutz, Tierschutz usw. und offenbar auch in Schlachtbetrieben.

Zufällig hat Heidi gestern in Ovids Metamorphosen gelesen, 15. Buch, Kapitel „Pythagoras“. Man muss nicht gleich Vegetarier werden, aber der blumige Text könnte dazu anregen, über den übermässigen Verzehr von Fleisch nachzudenken:

… auch hat er (Pythagoras) als erster Klage dagegen erhoben, dass man Tiere als Speise auftischt; als erster hat er seinen Mund – der zwar weise war, aber keinen Glauben fand – geöffnet, um solche Worte zu sprechen:

„Hütet euch, ihr Sterblichen, euern Leib mit mörderischen Speisen zu entweihen! Gibt es doch Feldfrucht, gibt es doch Obst, das mit seinem Gewicht die Äste herabzieht, und an Reben schwellende Trauben; gibt es doch süsse Kräuter und solche, die erst im Feuer weich und mild werden können; und man raubt euch ja weder die flüssige Milch noch den Honig, der nach Thymianblüten duftet. Verschwenderisch schenkt die Erde ihren Reichtum, friedliche Nahrung, und bietet euch Speise ohne Mord und Blut. Mit Fleisch stillen Tiere den Hunger, und auch sie nicht alle. Denn Pferde, Schafe und Rinder leben von Gras. Diejenigen aber, deren Wesen ungezähmt und wild ist, armenische Tigerinnen, zornmütige Löwen und Bären samt den Wölfen, freuen sich an blutigem Frass, Weh! Welch schwerer Frevel ist es, Leib in Leib zu bestatten, mit gierig hinabgeschlungenem Fleisch sein Fleisch zu mästen und als Lebewesen von eines anderen Lebewesens Tod zu leben! Freut es dich etwa, mitten unter den reichen Schätzen, welche die Erde, die beste der Mütter, hervorbringt, nur jämmerlich verwundete Tiere mit grausamem Zahn zu kauen und den Brauch der Cyclopen zu erneuern? Und wirst du etwa nur, wenn du einen anderen vernichtest, den Hunger deines fressgierigen, deines entarteten Bauches zu stillen vermögen?

Doch jene alte Zeit, die wir die goldene nennen, war mit Baumfrüchten und erdentsprossenen Kräutern glücklich und besudelte den Mund nicht mit Blut. Damals flatterten die Vögel ohne Sorge auf ihren Schwingen durch die Luft, unerschrocken hoppelte der Hase mitten über die Fluren und die eigene Vertrauensseligkeit hatte den Fisch nicht am Angelhaken baumelnd lassen; alles war ohne Falsch, ohne Angst vor Arglist und voller Frieden …“

Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben: Grössere Anstrengungen sind nötig, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Medieninformation vom 14.1.20

«Schweine sterben mit schlimmsten Schmerzen», 20minuten 14.1.20

Kein Futter, kein Wasser, zu schwache Elektroschocks: So leiden Tiere auf Schweizer Schlachthöfen. Blick 14.1.20

Ovid: Metamorphosen, Reclam

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil

1. Oktober 2019

Die Gemeinde Oberuzwil schützt "seinen Brändle". Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Die Gemeinde Oberuzwil schützt „seinen Brändle“. Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

1.10.19 HOME

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