Posts Tagged ‘Bundesamt für Raumentwicklung’

Wie stark schrumpft die landwirtschaftliche Nutzfläche bis 2050?

17. November 2021
Wie gross wird der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche bis im Jahre 2050 sein?

Wie gross wird der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche bis im Jahre 2050 sein?

Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vom 16.11.21: „Verkehrsentwicklung: Personenverkehr wächst bis 2050 nur halb so stark wie die Bevölkerung“. So wird eine Zunahme der Personenverkehrsleistung um 11% vorausgesagt, ein Bevölkerungswachstum von 21%.

Das Wachstum des öffentlichen Verkehrs ist mit 3% vernachlässigbar; der Anteil wächst von lediglich 21 auf 24%. Auch der Transport von Gütern auf der Schiene wächst nur gerade um 2%, nämlich von 37 auf 39%. Der zunehmende Onlinehandel lässt den Lieferwagenverkehr zunehmen. 

Landwirtschaft fehlt!

Die Verkehrsperspektiven 2050 dienen als neue Grundlage für die Verkehrs- und Raumplanung des Bundes. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat sie zusammen mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV), Strassen (ASTRA), Energie (BFE) und Umwelt (BAFU) erarbeitet.

Nicht einbezogen wurde die Landwirtschaft. Trotz dem Willen zur inneren Verdichtung im Städtebau und steigenden Preisen bleibt der landfressende Einfamilienhaus-Wunsch vieler erhalten. Auf dem Land ist das Bauland noch an vielen Orten erschwinglich und das Bauen wurde effizienter.

Weiterhin werden Verkehrsinfrastrukturen und Bevölkerungswachstum erhebliche Landwirtschaftsflächen wegfressen, meist sind es wertvolle Fruchtfolgeflächen in Tälern! In der Regel ist die Entschädigung für das Land in der Landwirtschaftszone mit etwa fünf Franken pro Quadratmeter lächerlich tief, nur für Verkehrsbauten des Bundes ist der Preis etwas höher.

Der Klimawandel wird sich weltweit auf die Verfügbarkeit von Wassers und die Produkton von Nahrungsmitteln auswirken. Auch die Wasserzuteilung „Haushalte:Landwirtschaft“ wird künftig ein Dauerthema sein.

Gott WACHSTUM ist weiterhin der Massstab unserer Führungs-Crew!

Verkehrsentwicklung: Personenverkehr wächst bis 2050 nur halb so stark wie die Bevölkerung. Medienmitteilung Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 16.11.21

Bewässerungspolitik in Bayern: Denn sie wissen nicht was sie tun(?). Lebensraum Wasser – Der Wasserblog 9.11.21

Gott WACHSTUM. Heidis Mist 3.4.15

17.11.21 HOME

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UNO-Weltdatenforum: 5 Persönlichkeiten setzen sich per Videobotschaft für Nachhaltigkeit ein

30. September 2021
UN-Nachhaltigkeitsziel 6: Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen. Video mit Ernst Bromeis, Wasserbotschafter und Expeditionsschwimmer

UN-Nachhaltigkeitsziel 6: Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen. Video mit Ernst Bromeis, Wasserbotschafter und Expeditionsschwimmer

Vom 3. bis 6. Oktober 2021 findet in Bern das dritte UNO-Weltdatenforum 2021 (UNWDF) statt, das von der Schweizer Eidgenossenschaft zusammen mit den Vereinten Nationen organisiert wird. Diese in hybrider Form durchgeführte internationale Konferenz mit rund 700 Teilnehmenden aus 110 Ländern in der Schweizer Bundesstadt ist im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wegweisend, da diese nur mit qualitativ hochstehenden, zugänglichen, aktuellen und zuverlässigen Daten umgesetzt werden kann. Voraussichtlich werden UNO-Generalsekretär Antonio Guterres und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern Alain Berset das Forum eröffnen.

Im Rahmen des UNWDF, lassen das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) fünf Schweizer Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Hintergründen und aus allen Sprachregionen zu Wort kommen. Diese engagieren sich für nachhaltige Entwicklung und haben jeweils ein Ziel der Agenda 2030 ausgewählt, um die Bevölkerung für eine nachhaltigere Zukunft in der Schweiz zu sensibilisieren.

Die fünf kurzen Videos enthalten Botschaften folgender Persönlichkeiten:

  • Der Politiker und Landwirt Fernand Cuche erzählt, wie die Nachkriegszeit zu einem grossen Biodiversitätsverlust beigetragen hat. Seine Karriere und seine Leidenschaft für die Wälder haben ihn gelehrt, dass wir am Beispiel der Forstwirtschaft produzieren müssen, ohne zu zerstören.
  • Anna Giacometti, Nationalrätin und ehemalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, hat aus ihren Erfahrungen gelernt, dass jede Anstrengung zählt. Seit dem Erdrutsch am Pizzo Cengalo im Jahr 2017 hat sie die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur und die Bevölkerung aus nächster Nähe miterlebt.
  • Der Architekt Mario Botta hält fest, dass sich der Wandel beschleunigt hat und die Beziehung zwischen Mensch und Umwelt in den vergangenen Jahren komplexer geworden ist. Aus seiner Sicht braucht es ein neues Verantwortungsbewusstsein.
  • Laut der Orientierungsläuferin Simone Niggli müssen rasch Massnahmen ergriffen werden, um unsere Lebensräume zu schützen. Der Wald ist das Stadion ihrer Sportart und sie durfte in ihrer Karriere durch die verschiedensten Ökosysteme laufen. Sie hofft, dass die zukünftigen Generationen dies weiterhin tun können.
  • Ernst Bromeis, Wasserbotschafter und Expeditionsschwimmer, hält fest, dass die Schweiz zwar in Bezug aufs Wasser zu den privilegierten Ländern der Welt gehört, vor Verschmutzung jedoch nicht verschont wird. Er findet, dass wir unser Verhältnis zum Wasser überdenken müssen, denn indem wir Wasser sparen, sparen wir auch Energie.

Die Videos werden am Stand der Schweiz am UNO-Weltdatenforum präsentiert, d.h. von Sonntag, 3. bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, in Bern.

Das UNO-Weltdatenforum in Bern unterstützt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Medieninformation Bundesamt für Statistik (BFS) vom 28.9.21

THE 17 GOALS. United Nations, Department of Economic and Social Affairs, Sustainable Development

Das United Nations World Data Forum 2021.

30.9.21 HOME

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Pestizide und Dünger im Gewässerraum?

27. August 2014

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt an Gewässern einen 3 m breiten Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel vor. Bezieht der Rebbauer Direktzahlungen, dann darf er einen 6 m breiten Streifen nicht mit Pestiziden bespritzen. Wird der Pufferstreifen eingehalten.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt an Gewässern einen 3 m breiten Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel vor. Bezieht der Rebbauer Direktzahlungen, dann darf er einen 6 m breiten Streifen nicht mit Pestiziden bespritzen. Wird der Pufferstreifen eingehalten?

Heidi musste sich einen Schubs geben und hat jetzt – den Wasserlebewesen zuliebe – wieder einmal den Gewässerraum-Rechts-Dschungel betreten. Was haben sie uns versprochen? Keine Dünger und keine Pestizide im Gewässerraum. So steht’s in der Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 3): „Im Gewässerraum dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen sind ausserhalb eines 3 m breiten Streifens entlang des Gewässers zulässig, sofern diese nicht mit einem angemessenen Aufwand mechanisch bekämpft werden können.“

Gesetze und Verordnungen versprechen oft etwas, was dann in den Ausführungsbestimmungen verwässert wird. So gilt es, diese aufzuspüren und zu studieren. In diesem Falle ist es das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft vom 20.5.2014, erarbeitet von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE) in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Im Kapitel 4.2 Umgang mit bestehenden Dauerkulturen im Gewässerraum steht:

„Dauerkulturen nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben a-c, e und g-i LBV (Reben, Obstanlagen, mehrjährige Beerenkulturen, Hopfen, gärtnerische Freilandkulturen wie Baumschulen und Forstgärten, gepflegte Selven von Edelkastanien mit höchstens 100 Bäumen je Hektare sowie mehrjährige Kulturen wie Christbäume und Chinaschilf) gelten als Anlagen im Sinne von Artikel 41c GSchV. Sie erfordern i.d.R. Investitionen, die nur längerfristig amortisiert werden können. Sofern sie rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzt werden, sind sie in ihrem Bestand gemäss Artikel 41c Absatz 2 GSchV geschützt. Bereits heute dürfen sie im Pufferstreifen entlang der Gewässer nicht mit PSM und Düngern behandelt werden (3 m-Abstand gemäss ChemRRV). Bezieht ein Betrieb Direktzahlungen, so ist der Pufferstreifen breiter (6 m-PSM-Verbot gemäss DZV). Die Festlegung des Gewässerraumes ändert daran nichts. Ausserhalb dieses Streifens dürfen die Kulturen mit Dünger und PSM behandelt werden, auch wenn sie im Gewässerraum liegen. Dies aber nur, soweit es für den Weiterbestand der Kulturen zwingend notwendig ist.“

Dauerkulturen: Dünger und Pestizide im Gewässerraum erlaubt

Das heisst konkret, dass an breiteren Flüssen (etwa 7 bis 15 m Gerinnesohle) Dauerkulturen im Gewässerraum gedüngt und mit Pestiziden gespritzt werden dürfen. Wie interpretiert man „Dies aber nur, soweit es für den Weiterbestand der Kulturen zwingend notwendig ist.“? Das Ziel des Bauern ist es, einen möglichst hohen Ertrag an einwandfreien, gesunden Produkten zu ernten, z.B. tadellose Äpfel. Allein der Weiterbestand der Kulturen dürfte ihn kaum interessieren. Die VerfasserInnen des Merkblatts werden argumentieren: „Das betrifft nur kleine Flächen.“ Heidi meint: „Eine solche Ausnahmeregelung wäre dann gar nicht nötig.“ Und der Pufferstreifen gemäss ChemRRV? Auch hier ist eine marktgerechte Produktion der meisten Kulturen ohne Hilfstoffe nicht denkbar, meint Heidi. Eine diesbezügliche Kontrolle gibt es nicht.

Falls die Pufferstreifenregelung erst nach dem Pflanzen der Kultur erlassen worden ist, dann hätte man trotzdem einen gebührenden Abstand zum Gewässer einhalten müssen, dies aufgrund der Sorgfaltspflicht gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 3 (GSchG, SR 814.20): „Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.“ Die meisten Kulturen dürften wesentlich jünger sein als das GSchG.

Recht zur Erweiterung von Dauerkulturen im Gewässerraum

„Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Anlagen im Gewässerraum sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt.“ So steht’s in der Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 2). Und was bietet das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft den Bauern an? „Solche Dauerkulturen dürfen ersetzt, erneuert, geändert oder erweitert werden, soweit dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.“ Es ist klar, dass man von den Bauern nicht verlangen kann, dass sie die Kulturen roden, doch all die Möglichkeiten gehen eindeutig zu weit, besonders das Erweitern. Aber offenbar stört’s niemanden, ausser Heidi natürlich.

Landwirtschaftliche Nutzung im Gewässerraum gemäss GSchV

GSchV, 7. Kapitel, 1. Abschnitt, Artikel 41c, Absatz 4: „Der Gewässerraum darf landwirtschaftlich genutzt werden, sofern er gemäss den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 als Streuefläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese entlang von Fliessgewässern, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder als Waldweide bewirtschaftet wird. Diese Anforderungen gelten auch für die entsprechende Bewirtschaftung von Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche.“ Auch dieser Absatz suggeriert „extensiv“, wo auch „intensiv“ sein darf.

Was macht der Geissenpeter mit seiner an den Rebberg grenzenden Wiese am Bach? Er hat es Heidi als vertraulich ins Ohr geflüstert.

28.8.14 HOME


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