Posts Tagged ‘Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft’

Deutschland: Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten gefordert

8. November 2022

Heidi meint: „Ähnliche Forderungen sind in der Schweiz an den Wänden des Bundeshaus ungehört verhallt.“

Medienmitteilung vom 3.11.22: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten.

BDEW, DVGW und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Erstmals äussern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen. Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Massnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.”

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmässig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.”

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet.

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden.

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier (Verbändepapier: Trinkwasserschutz und Ökolandbau stärken | BDEW) verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüssen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschliesslich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird.

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden. “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten. Medienmitteilung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. 3.11.22

.

8.11.22 HOME

Datenschutzerklärung

Beschwerde: Deutschland missachtet Europäische Wasserrahmenrichtlinie

11. August 2017

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Massnahmenprogramme.

Mangelnde Umsetzung der Zielvorgaben

„Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26.

Unklare Zuständigkeiten

In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstrassen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.

„Das Kompetenzgewirr von Bund und Ländern führt dazu, dass an unseren grossen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Massnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Ein Lichtblick sei das „Bundesprogramm Blaues Band“ mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen, allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnte Miller.

Kritik an Freiwilligkeit der Massnahmen

Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Massnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmassnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Sogar die Länder selbst zweifeln diese Umsetzungsstrategie mittlerweile an.

Hohe Umsetzungsdefizite WRRL

„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärte Rechtsanwältin Franziska Hess von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt.

EU-Beschwerde von BUND und NABU (PDF)

BUND zur Wasserrahmenrichtlinie

Petition Verschärfung des Düngerechts

Bereits am 14.6.17 hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Unterstützung von 10 Umweltverbänden eine Petition an die Bundesregierung und die Europäische Kommission lanciert. Ziel dieser Aktion ist die Verschärfung des Düngerechts.

Stoppt die Gülle-Verschmutzung – Schützt unser Wasser!

11.8.17 HOME

Nitrat: Deutschland hat die EU im Nacken – die Schweiz hört auf die Bauern

16. Februar 2017
Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Das Deutsche Bundeskabinett beschloss am 15.2.17, die Novelle der Düngeverordnung. Heute hat der Bundestag das angepasste Düngegesetz verabschiedet, um die Verordnung in Kraft zu setzen. Im März dann muss noch der Bundesrat dem Paket zustimmen.

Mit einem neuen Düngerecht reagiert die Bundesregierung auch auf eine Klage der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Deutschland drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten der übermässige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen u.a.

  • die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert (1. Oktober bis 31. Januar) und
  • die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
  • Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
  • Zum Verringern von Ammoniak-Emissionen muss die Gülle in Zukunft innert vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden; der Vorschlag „innert einer Stunde“ wurde gekippt.
  • Die neu eingeführte Stoffstrombilanz soll helfen zu prüfen, ob landwirtschaftliche Betriebe die Düngevorschriften einhalten oder nicht.
  • Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Massnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fliessende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

„Das Land Nordrhein-Westfalen fordert vom Bund seit mehr als fünf Jahren eine angepasste Düngerverordnung. Fünf Mal schon hat der Bundeslandwirtschaftsminister eine Vorlage angekündigt“, kritisiert der NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Umweltschützern gehen die Regelungen nicht weit genug. Auch herrscht Skepsis, dass Deutschland damit wieder den EU-Vorgaben entsprechen wird. Der Bauernverband sieht noch Nachbesserungsbedarf, wichtig sei jetzt Planungssicherheit für die Landwirte. Zu viele Ausnahmen gebe es immer noch, findet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, und er fordert einen absoluten Düngerstopp, wenn Grenzwerte im Grundwasser überschritten sind. In der Anhörung betonte Kirsten Tackmann, Die Linke, dass jedes Gesetz nur so gut sei wie der Vollzug. „Oh – wie wahr“, meint Heidi.

Und in der Schweiz?

  • Die Bauern wollten keine Sperrzeiten, obwohl gewisse Kantone damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Also gibt es in der Schweiz keine Sperrzeiten, welche verlängert werden könnten!
  • Bei uns wurden die Pufferstreifen auf Wunsch der Bauern anlässlich der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) per 1.1.11 verkleinert, dies vor allem dort, wo die Kantone keinen Gewässerraum ausscheiden (Messung Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante). Und die Kantone bekommen laufend mehr Freiheit bei der Ausscheidung des Gewässerraums, z.B. kein Gewässerraum für „sehr kleine Gewässer“, wobei dies für den Innerschweizer Bauernbund Gewässer bis zu einer Gerinnesohle von 2 m sind, d.h. 80% der Gewässer wären betroffen, wenn man auf sie hören würde. Die definitive Version der neuen GSchV ist noch nicht veröffentlicht.
  • Pufferstreifen werden, nicht nur an Gewässern, vielerorts systematisch missachtet. Es mangelt an Vollzug!
  • Wenn die Gewässer arg verschmutzt sind, dann erhalten die Bauern Geld für standortgerechte Bewirtschaftung auf der Basis von Art. 62 des Gewässerschutzgesetzes.
  • Schweizer Unsitte: Im Herbst Gülle oder Mist auf Äcker, auch Maisfelder, ausbringen und erst im Frühling pflügen; keine Winterbegrünung.

Die reiche Schweiz ist kein Vorbild. Statt Vorsorge werden Probleme lieber auf die lange Bank geschoben, eine zweifelhafte Strategie!

Bundestag beschliesst Änderung des Dünge­gesetzes, Deutscher Bundestag, 16.2.17

Gülleflut gebremst? Bundeskabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung, Lebensraum Wasser 15.2.16

Weg frei für neues Düngerecht, Medienmitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 12.1.17.

In NRW besonders viel Nitrat im Grundwasser, WDR 3.1.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15.

Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten, agrarheute 31.1.17.

16.2.17 HOME


%d Bloggern gefällt das: