Posts Tagged ‘Bündner Herrschaft’

Rohan-Schanzen-Misthaufen 2016

19. März 2016
Jahr für Jahr dasselbe Bild ....

Jahr für Jahr dasselbe Bild ….

Henri Duc de Rohan brachte die Burgundertraube in die Bündner Herrschaft. Ein Bauer „schenkt“ ihm Jahr für Jahr Mist, lagert ihn monatelang unordentlich hingeworfen, nicht gedeckt gesetzeswidrig in der Rohan-Schanze über dem Grundwasser. Einem Wikipedia-Geschichtsschreiber hat Heidis erster Artikel über den Misthaufen 2010 so gut gefallen, dass er ihn auf Wikipedia unter Rohan-Schanze verlinkt hat (Rohan-Schanze neu entdeckt).

Die Vollzugsbehörden (Kanton Graubünden, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation) wissen das seit Jahren, unternehmen aber nichts gegen diese grundwassergefährdende „Lagermethode“. Den Mist deponierte der Bauer Anfang Februar, er liegt also schon sieben Wochen in der Rohan-Schanze. Fotografiert hat ihn Heidi am 21.2.16.

Erfahrungsgemäss bleibt der Mist noch lange dort. Pilze und Gräser werden darauf wachsen. Die Wiese rund um den Haufen wird üppig spriessen und ihn saftig grün umranden. Heidis Frage: „Werden die Bündner Behörden demnächst einen Antrag an das Bundesamt für Landwirtschaft für Landschaftsqualitätsbeiträge stellen: Misthaufen im Feld, eine Bündner Spezialität?“ Jedenfalls gibt es keine Direktzahlungskürzungen, obwohl die Einhaltung der Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung ist für den Bezug von Direktzahlungen.

Der Rohan-Schanzen-Mist saftet ...

Der Rohan-Schanzen-Mist saftet …

Der Weinwanderweg von Landquart über Malans nach Fläsch führt durch die Rohan-Schanze.

Der Weinwanderweg von Landquart über Malans nach Fläsch führt durch die Rohan-Schanze.

19.3.16 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME

Jubiläum: 5 Jahre Heidis Mist

15. Mai 2015
Jahr für Jahr liegt Mist monatelang ungedeckt am Wanderweg, welcher von Landquart durch die Rohan-Schanze nach Malans führt. Was würde wohl Henri Duc de Rohan dazu sagen, “der gute Herzog”, der die Burgundertraube in die Bündner Herrschaft gebracht hatte? https://heidismist.wordpress.com/2010/06/01/rohan-schanze-neu-entdeckt/

Jahr für Jahr liegt Mist monatelang ungedeckt am Wanderweg, welcher von Landquart durch die Rohan-Schanze nach Malans führt. Was würde wohl Henri Duc de Rohan dazu sagen, “der gute Herzog”, der die Burgundertraube in die Bündner Herrschaft gebracht hatte? https://heidismist.wordpress.com/2010/06/01/rohan-schanze-neu-entdeckt/

Im Frühling 2010 informierte Heidi den zuständigen Beamten des Amts für Natur und Umwelt in Chur über die mehr als 20 riesigen Misthaufen, welche auf nur 2 km2 Fläche im Gewässerschutzbereich rund um Maienfeld im Feld lagen. Die Bauern hatten den Mist zum Teil schon vor Monaten dorthin gebracht, vom Stall direkt aufs Feld. Ungedeckt lag er da, der Witterung ausgesetzt, und die Haufen wurden immer länger. Doch der Beamte sah keinen Handlungsbedarf, verwies stattdessen auf die (nicht gesetzeskonforme) Bündner Wegleitung. Am 7.3.10 – es blies ein eisiger Wind, die Kamera verweigerte immer wieder ihren Dienst – fotografierte Heidi die Misthaufen und schickte die Fotos nach Chur. Erfolglos!

Nach einer langen Trockenperiode begann es wie aus Kübeln zu regnen. Tropfen hämmerten auf Blech … und Heidi „hörte“ quasi Nitrat ins Grundwasser tropfen. Kurz entschlossen setzte sie sich an den Computer, richtete innert eines Tages einen WordPress-Blog ein, nannte ihn Heidis Mist und schrieb den ersten Artikel Miststöcke im Heidiland. Das war am 15.5.10. Was sie damals noch nicht wusste, das ist: Das Lagern von Mist im Feld hat im Churer Rheintal (usw.) Tradition, und nicht alle Bauern bauen einen Stall UND eine Mistplatte.

Was als kurzzeitiges Engagement gedacht war, ist zu einer regelrechten Daueraufgabe geworden: Der Schutz des Wassers vor Verschmutzungen. Heidi ist nicht die Einzige, die sich dafür einsetzt, aber es braucht viele MitstreiterInnen.

Wer näher hinschaut, merkt schnell, dass der Gewässerschutz in der Landwirtschaft keine einfache Aufgabe ist. Verantwortung wird wie eine heisse Kartoffel herumgereicht bzw. auf Hierarchie-Stufen hinunter geschoben, welche oft weder gewillt, noch kompetent sind, die Aufgaben anzupacken, und auch nicht über die nötigen Ressourcen verfügen. Da und dort werden handlungswillige Beamte zurückgepfiffen, entlassen oder so schikaniert, dass sie das Handtuch werfen. Da und dort helfen Beamte den Bauern beim Gewässerverschmutzen. Es wird viel geredet, geforscht und geschrieben, doch es mangelt am Willen vieler EntscheidungsträgerInnen, den Vollzug der (gar nicht so schlechten) Gesetze einzufordern bzw. neue Gesetze zu schaffen, wenn die Umstände dies erfordern.

SSieben Wochen nach dem ersten Foto sah der Mist in der Rohan-Schanze ziemlich verwaschen aus. Pilze haben einen guten Nährboden gefunden.

Sieben Wochen nach dem ersten Foto sah der Mist in der Rohan-Schanze ziemlich verwaschen aus. Pilze haben einen guten Nährboden gefunden.

Es ist eben schon so, dass diejenigen, die wir dafür bezahlen (Steuergelder), damit sie uns schützen, im Lobbying-Sumpf stecken, „Nettigkeiten“ austauschen, bestenfalls zanken, Gewinnträchtigeres anpacken, sich auf die nächste Wahl vorbereiten, statt Probleme wahrzunehmen und zu lösen. Erst wenn der Druck von unten zu stark wird, organisieren sie mit grossem Brimborium endlose Debatten und versprechen das Blaue vom Himmel, obwohl sie oft genug nicht gewillt sind, dem Blauen auch zum Durchbruch zu verhelfen.

Wenn es um das Wasser geht, meint Heidi, dann muss das Ziel sein: So sauber wie nur möglich. Vorbeugender Gewässerschutz ist zentral. Grenzwerte sind ein verführerischer Zauberstab für Nicht-Handlungs-Willige. Sie pochen auf den Grenzwerten, die (noch) nicht erreicht sind, obwohl Grenzwerte mehr auf Annahmen basieren, denn auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie werden immer wieder gerade dann erhöht, wenn sie oft überschritten werden. Unter den Tisch gewischt wird, dass über die Wirkung von Giftmischungen überhaupt keine verlässlichen Daten vorhanden sind; entsprechende Forschung würde Unsummen kosten.

Das Grundwasser ist ein träges System, falls es einmal grossräumig arg verschmutzt sein sollte, dann wird die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser schwierig. Und die Flüsse im Wasserschloss Europas? Man stelle sich vor: Die Konzentration vieler Stoffe im Wasser knapp unter dem Grenzwert. Was würden unsere Nachbarn sagen, welche das Wasser „übernehmen“ müssen?

Weil es viele Leute braucht, die sich um den Gewässerschutz kümmern, wird Heidi auch nach dem heutigen Jubiläumstag weitermachen, damit auch in Zukunft 40% des Schweizer Trinkwassers ohne jede Aufbereitung direkt aus dem Grundwasser ins Leitungsnetz eingespeist werden können und es den Lebewesen in den Bächen wohl ist.

Heidi dankt ihren Leserinnen und Lesern für die Treue und Motivation und WordPress für die Unterstützung und Gratulation. Übrigens, die Abo-Zahl ist im vergangenen Jahr um 39,5% gestiegen: Prost (mit sauberem Hahnenwasser)!

Der Mist liegt heute noch in der Rohan-Schanze, d.h. seit mindestens neun Wochen. Wie lange noch?

Der Mist liegt heute noch in der Rohan-Schanze, d.h. seit mindestens neun Wochen. Wie lange noch?

15.5.15 HOME

24. Dezember 2012: Siloballen auf Pufferstreifen

5. Januar 2013
Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand

Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand

Dies ist Heidis dritter (aber nicht letzter) Artikel über Missstände, die sie auf einem einzigen Weihnachtsspaziergang in der Bündner Herrschaft gesehen hatte. Er handelt von der Verletzung des Pufferstreifens an einem Waldrand bei Stoffel in der Gemeinde Jenins. Ursprünglich waren es 8 Stück, denn neben den sechs Ballen sind zwei kahle Stellen sichtbar. Hinter den Siloballen liegt das Naturschutzgebiet Siechenstauden der Gemeinde Maienfeld. Das Lagern von Siloballen ist nur auf der düngbaren Fläche erlaubt, d.h. auf Pufferstreifen verboten, weil Silosaft ausfliessen und in den Boden sickern kann; Silossäfte zählen aufgrund ihrer Nährstoffkonzentration gemäss Gewässerschutzgesetz, Art. 4, zu den Hofdüngern. Das Verbot ist sowohl in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung wie auch der Direktzahlungsverordnung verankert. Heidi wird in letzter Zeit immer wieder nach einer neuen Regelung für die Lagerung von Siloballen gefragt. Das gibt es nicht, aber das alte Verbot ist nicht überall bekannt oder wird missachtet.

Abgesehen davon, dass das wilde Lagern von Siloballen für Natur- und Landschaftsfreunde sowie Touristen kein schöner Anblick ist, gibt es weitere gewichtige Gründe, die gegen solche Lager sprechen, selbst wenn sie nicht auf dem 3-Meter-Pufferstreifen liegen. Gleichentags waren zwei Bauern mit dem Transport von beschädigten (angefressen?) Siloballen beschäftigt. Der Kontakt zwischen Wild- und Nutztieren über das Futter ist problematisch, können doch Krankheiten wie die Tuberkulose (TB) übertragen werden. TB ist vor allem in Tiroler und Voralberger Wildbeständen ein Problem. Die Schweiz ist am Projekt Tuberkulose bei Wildtieren im Alpenraum der Veterinärmedizinischen Universität Wien beteiligt. Besonders wichtig ist diese Studie, weil sich die Lebensräume von Wild- und Nutztieren überschneiden. Auch wird Vieh aus der Schweiz in Vorarlberg gesömmert, und Wild aus Österreich überschreitet die Schweizer Grenze. Siehe auch Aktuelle Tuberkulose-Situation in Vorarlberg. Nur ein kleines illegales, störendes Siloballenlager, aber die Auswirkungen können fatal sein.

Soeben hat Heidi ein schönes Foto eines Lesers aus dem Jura erhalten mit einem imposanten legalen Lager, das sie ihren LeserInnen nicht vorenthalten möchte.

Leserfoto Siloballen in Boudevilliers JU, laufend werden Ballen abtransportiert, zurück bleibt nackte vernässte und verdichtete Erde.

Leserfoto Siloballen in Boudevilliers JU, laufend werden Ballen abtransportiert, zurück bleibt nackte vernässte und verdichtete Erde.

4.1.13 HOME

24. Dezember 2012: Güllen

27. Dezember 2012

Das schöne Wetter lockte ins Freie. Heidi spazierte durch die Bündner Herrschaft. Zum Glück hatte sie die Kamera eingepackt, denn der Ausflug war kein reines Vergnügen: Misthaufen im Feld da und dort, Siloballen und Misthaufen auf Pufferstreifen, zwei Bauern am Güllen, also Material für mehrere Artikel. Um 16 Uhr läuteten in Malans die Glocken den Weihnachtsgottesdienst ein, Kinder und Erwachsene strömten von allen Seiten zur Kirche. Zuhause angelangt, fand Heidi folgende e-Mail: „Darf man am 24. güllen?“ Heidi meint, dass die Bauern allein schon aus Rücksicht auf die überwältigende Mehrheit der SteuerzahlerInnen, die jetzt frei haben, nicht güllen sollten. Auch Silvester ist ein beliebter Bündner Gülletag, wie Heidi im Artikel Silvester ist Gülletag berichtet hatte; damals war es kalt.

In der EU ist das Güllen im Winter, also auch an Weihnachten verboten, es gibt Sperrfristen für das Düngen. Desgleichen im Fürstentum Liechtenstein, wo die Sperrfrist für Lagen unter 800 m ü.M. vom 15. Dezember bis 15. Februar dauert, für Lagen über 800 m ü.M. vom 15. November bis 15. März, d.h. es ist auch im Fürstentum Liechtenstein verboten, an Weihnachten zu güllen. Die Schweiz hingegen setzt diesbezüglich auf Vielfalt der Regelungen und Eigenverantwortung der LandwirtInnen. Jeder Kanton (bzw. dessen Landwirtschaftsamt) kann selber entscheiden, ob er Sperrfristen will oder nicht.

Unmittelbar vor Weihnachten haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft die neue Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft herausgegeben, welche die Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 ersetzt. Heidi hat darin nachgeschlagen. Stickstoffhaltige Dünger (wie Gülle und Mist) dürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV) weiterhin nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Explizit erwähnt ist das Ausbringverbot auf brachliegende Felder bis zwei Wochen vor der voraussichtlichen Ansaat bzw. dem Anpflanzen der Folgekultur, ein Verbot, das häufig übertreten wird, siehe Heidis Diaschau Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln! Zudem ist das Ausbringen von flüssigen Düngern auf wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten oder ausgetrockneten Boden nach wie vor ein massiver Verstoss gegen die ChemRRV.

Was spricht für Sperrfristen?
Heidi liest in der neuen Vollzugshilfe, Seite 18: „… In den meisten Regionen der Schweiz kann somit davon ausgegangen werden, dass zumindest in den Monaten Dezember und Januar grundsätzlich Vegetationsruhe herrscht, d. h. dass die Pflanzen den Stickstoff nicht in genügendem Mass aufnehmen können. Da dies aber nicht überall der Fall ist, kann gesamtschweizerisch kein allgemeingültiger Zeitraum der Vegetationsruhe definiert werden…“ Wegen der wenigen Ausnahmen nimmt man die grosse Gefahr der Umweltverschmutzung durch Düngen im Winter in Kauf:

  • Gewässer- oder Grundwasserverschmutzung mit Stickstoff, Phoshor, Schwermetallen, Pflanzenschutzmittel-Rückständen, Tierarzneimitteln und Krankheitserregern durch Abschwemmung oder Versickern
  • Lachgas-Emissionen aus wassergesättigten Böden, gedüngten Ackerflächen oder bei einem Kälteeinbruch nach dem Düngen. Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Was spricht gegen Sperrfristen?
Der Druck der Bauernschaft, der stärker ist als Worte der Vernunft. Der Schweizerische Bauernverband hat es im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 klar gesagt: Wir wollen produzieren, die Ökologie interessiert uns nicht. Wie stellt sich der SBV landwirtschaftliche Produktion OHNE Ökologie vor? Die Schweizer Behörden werden sich also weiterhin auf Kosten der SteuerzahlerInnen um Winter-Gülle-Fälle und Winter-Mist-Fälle kümmern müssen, wobei beim geringsten Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Wegen der mangelnden Verankerung des Gewässerschutzes in der Direktzahlungsverordnung sind die finanziellen Konsequenzen eines Vergehens klein im Verhältnis zum Geldsegen aus Bern. Klarheit fehlt allgemein beim Festlegen von Landwirtschaftsregeln. Die Vorschriften sind meist vage, Ausnahmen gibt es viele, so dass man sich nach dem Lesen verwirrt fragt: „Ist das jetzt verboten oder erlaubt?“

Können die Bauern die Umweltgefahr im Winter richtig einschätzen?
Das folgende Beispiel lässt grosse Zweifel aufkommen.  „Die Spitze des Zürcher Bauernverbandes staunte an einem Anlass Mitte Januar nicht schlecht: Rund um den Strickhof in Winterthur, dem kantonalen Ausbildungszentrum für Landwirte, lag grosszügig Mist auf den Feldern – es wurde heftig diskutiert, und sogar die Polizei überprüfte den Frevel…“ Politohr, Sonntagszeitung vom 12. Februar 2012. Selbst „Vorbilder“ irren sich bisweilen gewaltig. Weitere Beiträge zum Thema auf Heidis Mist:

Im Januar hat der Weinbauer Zeit

Sorglos güllen im Sommer und Winter

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Am 28.12.12 eingetroffen: Neueste Zahlen zur Schmelze der Grönland-Eis-Decke von James Hansen, dem Klimaforscher der ersten Stunde. Weil das Eis immer rascher schmilzt, stellt sich die Frage: Ist die Abnahme exponentiell? Ausführliche Informationen auf Jims Homepage, Dec. 26, 2012, Update of Greenland Ice Sheet Mass Loss

31.12.12 HOME

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit für’s WEF

18. Januar 2011
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Malanser

Nun prägen wieder Soldaten und Helikopter das Alltagsbild, denn bald beginnt das WEF. Noch ist das Reisen ohne Verspätungs- und Umsteige-Risiko möglich. Das milde Wetter verlockt zum Wandern, Güllen und Misten. Früh am Morgen ist der Boden noch gut tragfähig, da bis zur Oberfläche gefroren. Daher wurde da und dort gemistet oder gegüllt, z.B. mit Schleppschlauch in der Bündner Herrschaft oder ohne im St. Gallischen in der Ebene und in der Höhe. Mit Schleppschlauch sollten eigentlich Ammoniak-Emissionen reduziert werden, doch, wenn es nachher kalt wird, wie jetzt, sind die Ammoniakemissionen eventuell gar höher. Es ist Winter, trotz allem, die Gefahr der Gewässer- und Grundwasserverschmutzung ist gross. Frau Holle beschneit im Moment noch die Pisten, wird aber morgen die ganze Landschaft mit Schneeflocken decken, wird all die brauen Wiesen, die nackten Felder (Fehlentscheid bedroht Trinkwasser, Beobachter) und die vielen Misthaufen im Feld mit einer weissen Decke versehen.

Heidi hat ihren Leserinnen und Lesern schon eine grosse Vielfalt von Misthaufen im Feld vorgestellt. soll sie jetzt auch noch all jene, die zwischen Landquart und Chur – umrauscht von der Autobahn – liegen, fotografieren? Natürlich nicht, denn das würde definitiv langweilig. Es gäbe auch in der Bündner Herrschaft und bei Grüsch neue fotogene Haufen, z.B. auf Schnee.

Die Bündner Miststock-im-Feld-Bauern habe Verstärkung in den angrenzenden Kantonen erhalten. War Anfang 2010 der Haufen beim Möwenpick Heidiland noch ein Grenz-Miststock, könnte man das heute nicht mehr so sagen, denn da und dort liegt jetzt im Kanton St. Gallen einer im Feld. Auch der Walensee ist keine Grenze, denn die Glarner habe diese bequeme Art, Mist zu lagern, ebenfalls entdeckt, sind zögernd am Nachahmen. Im Kanton Schwyz – wen würde das überraschen – ist diese Bündner Spezialität sogleich in die Praxis eingegangen, mindestens in der Linthebene, einem sensiblen Gebiet bezüglich Grundwasser. Wenn bald jene WEF-Besuchende anreisen, welche die SBB und RhB dem Helikopter vorziehen, dann erleben sie – nachdem sie die graue Vorstadtwüste durchfahren haben – auf dem Weg nach Davos eine mit braunen Haufen und weissen oder grünen Bergen (Siloballen) angereicherte Landschaft.

18.1.11     HOME

Genügend Lagerkapazität für Gülle und Mist?

5. Januar 2011

 

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Malans: Mist vom Stall direkt aufs Feld

Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz müssen jetzt alle Bauernbetriebe über genügend Lagerkapazität für Hofdünger verfügen. In 9 von 17 Kantonen war dies schon vor 10 Jahren der Fall, dazu gehört auch der Kanton Graubünden, wenigstens theoretisch, Lagervolumen von Güllebehältern / Zwischenbereicht 2001. Die vorgeschriebene Mindestlagerdauer beträgt drei Monate für tiefe Lagen, für höhere Lagen bis sieben Monate. Diese Vorschrift bezweckt, dass Gewässer und Grundwasser nicht mit schädlichen Stoffen wie Nitrat und Phosphor verschmutzt werden.

Rücksichtslose Bauern misten jetzt oder kippen den Mist vom Stall direkt aufs Feld, alle Jahre wieder. Bei gefrorenem Boden sitzen sie in der warmen Traktorkabine, z.B. jetzt in der Bündner Herrschaft. Und auch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof verteilt den Mist auf den gefrorenen Boden. Darunter fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele. Was kümmert das die Malanser, Jeninser, Maienfelder? Sie haben sauberes Trinkwasser von den Bergen, etwa Jenins zu 100%, der Nitratgehalt beträgt lediglich 0,5 mg/l. Der Nitratgehalt im Grundwasser hingegen liegt zum Teil über dem Maximalwert von 25 mg/l gemäss Gewässerschutz-Verordnung (GSchV), siehe Grundwasser: wichtigste Trinkwasserquelle auch Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne?

5.1.11    HOME


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