
Alle Jahre wieder: Illegales Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis GR, Foto 18.10.14…
Immer wieder dasselbe Bild: Siloballen auf Pufferstreifen. Heidi geht davon aus, dass die Bauern sehr wohl wissen, dass dies verboten ist. Pufferstreifen sind für einen Teil der Bauern lästige Randstücke mit Auflagen, in diesem Fall gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Anhang 2.5 und 2.6. Drei Meter breite Streifen entlang von Hecken dürfen weder gedüngt, noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, damit diese Stoffe nicht aus dem Kulturland (oder defekten Siloballen) in die Hecken gelangen. Diese Vorschrift ist auch wichtig für die Artenvielfalt, dienen doch solche extensiv bewirtschafteten Flächen Wildpflanzen und -tieren sowie Nützlingen als Lebensraum.
Bauern, welche Direktzahlungen beziehen, müssen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen. Das heisst konkret: Der Pufferstreifen muss mit Gras oder Kräutern bewachsen sein. Pufferstreifen-Vergehen sieht Heidi häufig, denn allfällige Bussen sind klein. Offensichtlich sind die Behörden blind. Der Vollzug funktioniert nicht; die Kantone wären dafür verantwortlich. Die Direktzahlungen fliessen trotzdem grosszügig.
Ein guter Kenner der Bündner Landwirtschaft sagte Heidi kürzlich: „In Graubünden bewegt sich nichts!“ Das stimmt nicht ganz, denn wenn es um mehr Direktzahlungen geht, etwa die neuen Landschaftsqualitätsbeiträge, dann handeln die Behörden sehr schnell.
19.10.14 HOME