Posts Tagged ‘Bündner’

Keine Siloballen auf Pufferstreifen an Hecken!

19. Oktober 2014
Alle Jahre wieder: Illegales Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis GR, Foto 18.10.14...

Alle Jahre wieder: Illegales Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis GR, Foto 18.10.14…

Immer wieder dasselbe Bild: Siloballen auf Pufferstreifen. Heidi geht davon aus, dass die Bauern sehr wohl wissen, dass dies verboten ist. Pufferstreifen sind für einen Teil der Bauern lästige Randstücke mit Auflagen, in diesem Fall gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Anhang 2.5 und 2.6. Drei Meter breite Streifen entlang von Hecken dürfen weder gedüngt, noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, damit diese Stoffe nicht aus dem Kulturland (oder defekten Siloballen) in die Hecken gelangen. Diese Vorschrift ist auch wichtig für die Artenvielfalt, dienen doch solche extensiv bewirtschafteten Flächen Wildpflanzen und -tieren sowie Nützlingen als Lebensraum.

Bauern, welche Direktzahlungen beziehen, müssen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen. Das heisst konkret: Der Pufferstreifen muss mit Gras oder Kräutern bewachsen sein. Pufferstreifen-Vergehen sieht Heidi häufig, denn allfällige Bussen sind klein. Offensichtlich sind die Behörden blind. Der Vollzug funktioniert nicht; die Kantone wären dafür verantwortlich. Die Direktzahlungen fliessen trotzdem grosszügig.

Ein guter Kenner der Bündner Landwirtschaft sagte Heidi kürzlich: „In Graubünden bewegt sich nichts!“ Das stimmt nicht ganz, denn wenn es um mehr Direktzahlungen geht, etwa die neuen Landschaftsqualitätsbeiträge, dann handeln die Behörden sehr schnell.

... Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis am 16.1.11.

… Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis am 16.1.11.

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Orientierungshilfe für Touristen

23. Dezember 2010
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Misthaufen bei Maienfeld für die Touristen?

Der Höhepunkt der Winter-Tourismus-Saison 2010/11 steht in Graubünden, der Schweizer Ferienregion Nr. 1, bevor. Jetzt sagen Eingeweihte den Touristen: „Wenn Sie Misthaufen im Feld sehen, dann sind Sie in Graubünden angelangt.“ Die Zusammenarbeit zwischen Bauern und Tourismus im Bereich Hofdünger klappt bestens, was nicht selbstverständlich ist. Die Bauern errichten jeweils für Touristen, die mit der SBB oder RhB anreisen, Orientierungshilfen. Im Moment sind die Misthaufen noch relativ klein, werden erfahrungsgemäss und saisonbedingt aber im Laufe des Winters wachsen; Heidi hat sie daher erst teilweise dokumentiert. Auch für die Reisenden nach Davos und ins Engadin wird gesorgt: Spaziergänger erzählen, dass ein Bauer am 20. Dezember 2010 den neuen Misthaufen nach Malans Richtung Chlus verlängert hat. Touristen, die regelmässig gen Prättigau fahren, haben den alten, mehr oder weniger gedeckten Haufen im letzten Winter schon gesehen.

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neuer Misthaufen nach Malans Richtung Chlus

Ob die Aktion der Bündner Bauern ganz selbstlos ist, weiss Heidi nicht. Vielleicht haben sie zu kleine oder gar keine Mistlager? Ein Bündner Bergbauer hat Heidi erzählt, dass er das Mistlager seines neuen Stalls nach dem ersten Winter verlängert habe, da es zu klein geplant worden sei. Und ein Düngeberater aus einem Westschweizer Kanton meint, dass die Mistgruben oft schon immer zu klein waren und das Problem mit zunehmender Tierzahl steige. Zudem würde die Grösse der Mistgruben bei der Stallplanung im Rahmen von Investitionskrediten immer wieder zu klein bemessen. In seinem Kanton gibt es auch Verstösse, aber sie werden regelmässig angezeigt und geahndet. „Le non-respect de la réglementation par les agriculteurs est d’autre part encore plus scandaleux si l’on pense qu’ils touchent des paiements directs.“ Statt das Problem zu lösen, gefährden die Bauern und die „toleranten“ Ämter im Kanton Graubünden das Grundwasser, das „weiter unten“, als Trinkwasser genutzt wird. Hut ab vor dem Bergbauer, der sein Problem gelöst hat!

Zur Erinnerung: Zum Schutze der Gewässer und des Grundwassers sollte Mist im Feld nur kurze Zeit vor dem Verteilen lagern oder maximal sechs Wochen gedeckt. Mist ist ein stickstoffhaltiger Dünger, der nur auf Wiesen und Felder verteilt werden darf, wenn die Pflanzen ihn aufnehmen können, also nicht im Winter. Mist muss auf einer dichten, mit einem Randabschluss versehenen Betonplatte gelagert werden, von der das Mistwasser in die Vor- oder Güllengrube abfliessen kann.

Der Tourismus in den Alpen zerstört sich selbst, lesenswertes Referat auf http://www.schulnote.de für bessere Hausaufgaben und Referate

23.12.10    HOME

Winteranfang in den Bergen

16. November 2010

Schnee2_kleinEs hat den ganzen Morgen geschneit. Am 15. November beginnt für Wiesen und Weiden oberhalb von 800 m ü.M. vielerorts die offizielle Winterruhe, es dürfen also keine Hofdünger mehr ausgebracht werden. Die Pflanzen brauchen keinen Dünger, und sie können die Nährstoffe auch nicht aufnehmen. In der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV, Ziffer 3.2.1, Anhang 2.6) dürfen stickstoffhaltige Dünger (Gülle und Mist) nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Gemäss Ziffer 3.2.1., Absatz 2 der ChemRRV dürfen flüssige Dünger nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Flüssige Dünger dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist. Kluge Bauern haben jetzt eine leere Güllegrube.

Der WWF St. Gallen rief am 30. November 2009 alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Verstösse zu melden: „Güllen im Winter: kein Kavaliersdelikt. Heidi ermuntert die BündnerInnen ebenfalls dazu, Anzeige zu erstatten; z.B. anonym bei der Polizei. Möglich ist auch eine Meldung an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, das Amt für Natur und Umwelt oder die Gemeinde. Die Wahrscheinlichkeit, dass gehandelt wird, ist grösser bei einer Polizeimeldung, denn die Churer Ämter untersuchen meist nur krasse Vergehen mit offensichtlichen Schäden. Und sie kennen keine Vegetationsruhe; die Bauern dürfen also theoretisch rund ums Jahr güllen. Auch Heidi leitet allfällige Hinweise weiter (heidismist@bluewin.ch)

  • Wann ist es geschehen (Datum, Uhrzeit)
  • Wo ist es geschehen (Gemeinde, Ortsbeschreibung)
  • Wie ist die Witterung (Temperatur, Regen, Schnee)
  • Wie ist der Boden (gefroren, nass, schneebedeckt)
  • Wenn möglich fotografieren

Obwohl im Kanton Graubünden häufig zur Unzeit gegüllt und gemistet wird, hat Heidi im „Bündner Bauer“ keine Informationen zur umweltschonenden guten landwirtschaftlichen Hofdünger-Praxis gefunden. Lediglich im Bezirks-Amtsblatt der Bezirke Landquart und Prättigau/Davos war am 12. November 2010 unter den Gemeinde-Nachrichten Schiers zu lesen: „Besonders während der Winterzeit ist das Ausbringen von Gülle und Mist auf das Notwendige zu beschränken. Diesbezügliche Bestimmungen und Vorschriften enthalten die einschlägigen Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebungen. Bei Widerhandlungen gegen die geltenden Normen können Direktzahlungen gekürzt werden. Das vom Kanton zur Verfügung gestellte Informationsmaterial (Merkblatt u.ä.) liegt bei der Gemeindeverwaltung auf.“ Was ist „das Notwendige“? Das wissen die Götter bzw. die Bauern. Immerhin, in dieser Gemeinde kann sich jeder Bauer informieren.

16.11.10   HOME

 

Bleibt „trockener“ Mist im Regen trocken?

16. Mai 2010

Ich erwachte in der letzten Nacht und hörte Regentropfen. Tagelang hat es nun immer wieder geregnet. Unwillkürlich denke ich an all die ungedeckten Miststöcke im Gewässerschutz-Bereich des Rheintals auf Bünder Schotterböden. Der April war trocken, nach dem ersten Regen Anfang Mai habe ich dieses Foto gemacht.

Gemäss der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist Zwischenlagerung auf dem Feld zulässig wenn, …

„Der Miststock vor Niederschlägen geschützt ist (Vlies).
Ausnahme: Wenn keine Mistsickersäfte abfliessen, muss der Mist nicht abgedeckt sein. Ist bei sehr trockenem Mist (Ziegen, Schafe, Pferde) evtl. auch ohne Abdeckung möglich (Eigenverantwortung Landwirt)…“.

Tatsächlich gibt es neben Kuhmist auch Pferdemist auf freiem Feld wie hier neben der Industriezone Maienfeld. Ich bin überzeugt, dass die „trockenen“ Miststöcke jetzt nach dieser Regenperiode auch nass sind und Sickersäfte unter dem Mist ungesehen ins Grundwasser tropfen. Aus den Augen aus dem Sinn.

Weisung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF

16.5.10   HOME


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