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Luzern verweigert dringende Schritte für die Umwelt

13. März 2021
Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft "darf" weiterhin ungestraft verschmutzen.

Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft „darf“ weiterhin ungestraft verschmutzen.

52’830’427 Franken Bundesgelder für Luzerner Seen

Im Rahmen der „Gewässerschutzprojekte“ nach Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes zahlten wir von 1999 bis 2019 über die Bundessteuern an die „Sanierung“ der drei Luzerner Seen Sempachersee, Hallwilersee und Baldeggersee Ökologische Direktzahlungen (!!!) von total 52’830’427 Franken.

Auch die Luzerner SteuerzahlerInnen haben viel Geld in die „Nichtsanierung“ der Seen gesteckt. Hinzu kommen Gemeindebeiträge. Wie viele Steuergelder hat Agroscope für die Überdüngungsforschung an den innerschweizer Seen ausgegeben? Sogar das BLW wollte das Gülleregime längst verschärfen. Aber es geschieht einfach nix! Einfach nix! Wozu sind Gesetze da? Und Direktzahlungen fliessen, fliessen, fliessen … Wie unendlich geduldig sind wir? Zahlen, zahlen, zahlen …

Medieninformation BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF Luzern vom 11.3.21:

Die Luzerner Regierung weist die Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen zurück und entscheidet sich damit bewusst dafür, weiterhin Umweltgesetze zu verletzen, Lebensräume zu zerstören und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. «Wir sind fassungslos, dass der Kanton noch immer nicht erkennt, dass er dringend handeln muss», sagt Katja Dürst von Pro Natura Luzern.

Die beschwerdeführenden Organisationen prüfen nun weitere Schritte. Im Kanton Luzern gelangen seit Jahrzehnten viel zu viel Ammoniak und  Phosphor aus der Landwirtschaft in die Umwelt. Dennoch setzt das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD nicht genügend griffige Massnahmen durch. Die vom Departement verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die auf Bundesebene gesetzlich verankerten Umweltziele zu erreichen. Die kantonalen Verbände von Pro Natura, WWF und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU hatten deshalb im August zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BUWD eingereicht. Die Organisationen forderten, dass der Kanton weitere Massnahmen ergreift oder allenfalls zusammen mit dem Bund einen Notfallplan zwecks Gesetzesvollzug erarbeitet.

Heute (11.3.21) hat der Regierungsrat als Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde kommuniziert, dass die definierten Ziele ausreichen würden. Dass die Chance nicht genutzt wird, um gegenüber der Gesamtbevölkerung sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, bedauern wir sehr», sagt Tamara Diethelm vom WWF Luzern. Die Umweltorganisationen prüfen deshalb weitere Schritte.

Der Status Quo ist fatal für Mensch und Umwelt

«Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt sind sehr ernst, betont Maria Jakober von BirdLife Luzern: «Die Biodiversität etwa ist nicht zuletzt aufgrund negativer Auswirkungen der Landwirtschaft bereits besorgniserregend zurückgegangen.» Die Probleme sind im Kanton Luzern noch gravierender als in anderen Regionen der Schweiz (siehe Fakten unten). Deshalb wäre ein entschiedeneres Handeln der Regierung angezeigt. «Die Massnahmen, die der Kanton für die nächsten Jahre in Aussicht stellt, reichen nicht», bilanziert Daniel Ess von Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz: «Der Kanton gefährdet damit die Umwelt, unsere Gesundheit und das Leben künftiger Generationen.»

Die Fakten

97% des Ammoniaks, das im Kanton Luzern in die Umwelt gelangt, stammt aus der Landwirtschaft. Die Grenzwerte von Ammoniak, das über die Luft Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume überdüngt, werden gebietsweise um einen Faktor zwei bis drei überschritten. Die mit Phosphor überversorgten Böden sind einerseits eine auf die Landwirtschaft zurückzuführende Altlast, andererseits eine Folge der ungenügend eingeschränkten Düngevorgaben. Mit jedem Regen wird das übermässig vorhandene Phosphor ausgewaschen und in die Mittellandseen geschwemmt. Diese Probleme sind im Kanton Luzern besonders ausgeprägt, da hier seit Jahrzehnten überdurchschnittlich viele Nutztiere gehalten werden – mehr, als der Boden und die Umwelt ertragen. Die Umweltverbände fordern deshalb seit Jahren auch eine Reduktion der Nutztierbestände.

Die Folgen der Emissionen sind gravierend: Die durch das Ammoniak über die Luft gedüngten Wiesen und Weiden verarmen, Magerwiesen und Moore werden schleichend zerstört, die Biodiversität nimmt ab. Die Wurzeln von Bäumen werden geschwächt, gleichzeitig wachsen die Bäume schneller. Die Wälder verlieren so ihre Stabilität und Schutzfunktion. Ammoniak in der Luft ist nicht zuletzt auch für den Menschen gesundheitlich bedenklich, Asthma oder Lungenkrankheiten über Feinstaubbildung sind die Folgen.

Die hohen Phosphor-Einträge belasten den Sempachersee, den Baldeggersee und den Hallwilersee seit Jahrzehnten. Algenwachstum, Sauerstoffmangel und Fischsterben sind die Folgen. Die Seen müssen deshalb seit bald 40 Jahren «beatmet» werden, finanziert mit Steuergeldern.

BirdLife Luzern

Pro Natura Luzern

WWF Luzern

Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern. Heidis Mist 31.8.20

30 Jahre Sempachersee-Sanierung

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Nitratprojekte Kanton Aargau, Heidis Mist 20.6.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Nitratpilotprojekt Gäu Kanton Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil. Heidis Mist 26.11.16

13.3.21 HOME

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020
Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

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