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Symposium in Braunschweig: Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln ist globales Problem

8. November 2018
Der Hamburger Hafen ist ein bekannter Umschlagplatz für den illegalen Handel mit Pflanzenschutzmitteln. Besonders die Transit-Kontrolle muss verschärft werden. Copyright Ludwig Tent

Der Hamburger Hafen ist ein bekannter Umschlagplatz für den illegalen Handel mit Pflanzenschutzmitteln. Besonders die Transit-Kontrolle muss verschärft werden. Copyright Ludwig Tent

Rund 14% der in der EU gehandelten Pflanzenschutzmittel sind gefälscht!

Am 6. und 7. November 2018 fand in Braunschweig ein Symposium zur Aufdeckung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln statt. Vertreter des Schweizer Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) nahmen an dieser Veranstaltung teil, denn das BLW ist sich der Problematik des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln in Europa bewusst. Es beteiligt sich aktiv an den einschlägigen Arbeiten der OECD und Europol, um diesen Handel auf internationaler Ebene zu bekämpfen. Zudem steht das BLW in engem Kontakt mit den anderen betroffenen Bundesämtern und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Eine kurze Beschreibung des Problems (Videos):

Illegale Pflanzenschutzmittel – 3 Fragen an: Dr. Martin Streloke (BVL)

Illegale Pflanzenschutzmittel – 3 Fragen an: Dr. Nils Kurlemann (BVL)

Medienmitteilung des Deutschen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über das Symposium:

Experten diskutieren neue Strategien der Bekämpfung ­– Stärkere Kontrolle des Internethandels

Der Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln ist nach Einschätzung von Europol einer der am schnellsten wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union. Gefälschte oder nicht genehmigte Mittel können ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt darstellen und verursachen zudem grosse wirtschaftliche Schäden. Experten von Institutionen der EU, aus Behörden verschiedener EU-Mitgliedstaaten und der Bundesländer sowie der Wirtschaft über Wege, den illegalen Handel entschieden zu bekämpfen. Sie sprachen sich dabei für stärkere Kontrollen und mehr Kooperation aus. Zu dem Symposium aus der Reihe „Herausforderungen“ hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingeladen.

Nach Schätzungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) waren im Jahr 2017 rund 14 Prozent der in der EU gehandelten Pflanzenschutzmittel gefälscht – dies entspricht einem Marktvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro. Der weltweite Anteil illegaler Mittel am Gesamtmarkt für Pflanzenschutzmittel wird auf jährlich über sechs Milliarden Euro geschätzt. „Wir haben es hier mit einer Form der organisierten Kriminalität zu tun, die globale Lieferketten entwickelt hat und weltweit agiert“, umriss BVL-Präsident Helmut Tschiersky in seiner Begrüssungsrede vor rund 80 Experten aus 15 Staaten die Dimension des Problems. Statt geprüfter und von den Behörden zugelassener Substanzen, die in der vorgesehenen Anwendung sicher seien, würden gefälschte Produkte mit unbekannten Chemikalienmixturen in den Umlauf gebracht. „Niemand weiss, was darin enthalten ist, niemand hat sie getestet“, so Tschiersky.

Neu: Überwachung Internethandel

Um diesen illegalen Handel entschieden zu bekämpfen, seien ein umfassender Ansatz und  interdisziplinäre, internationale Kooperationen gefordert. Immer mehr Pflanzenschutzmittel würden im Internet gehandelt, was die Kontrolle aufgrund mangelnder Proben erschwere. Tschiersky kündigte deshalb an, das BVL werde seine Expertise bei der Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln in Zukunft auf den Handel mit Pflanzenschutzmitteln ausweiten. Für ein entsprechendes Projekt soll in naher Zukunft eine Vereinbarung mit den Bundesländern abgeschlossen werden. Friedel Cramer, Referatsleiter für Pflanzenschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, begrüsste dieses Vorhaben und sagte hierfür die Unterstützung des Bundesministeriums zu.

Um die Überwachungsbehörden der Bundesländer bei ihrem Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Pflanzenschutzmittel zu unterstützen, hat das BVL bereits im Jahr 2013 eine Task Force gegründet. Sie fungiert als Ansprechpartner für die zuständigen nationalen und internationalen Behörden und Institutionen, wie Nils Kurlemann, Leiter der Task Force, berichtete. Bei aktuellen Fällen arbeiten in der Task Force Fachleute aus verschiedenen Institutionen zusammen, um Informationen zu bündeln und zu vernetzen. Im BVL-Labor für Formulierungschemie werden Analysemethoden entwickelt, um verdächtige Produkte umfassender untersuchen und somit illegale Pflanzenschutzmittel identifizieren zu können. Es ist das einzige behördliche Labor in Deutschland, das Pflanzenschutzmittel-Proben auf Echtheit untersucht.

Parallelhandel bereitet grosse Probleme – Staatsanwaltschaften sind untätig

Im Rahmen der Marktkontrolle suchen die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer aktiv nach illegalen Pflanzenschutzmitteln und verhängen Ordnungsmassnahmen, zum Beispiel Bussgelder. Seit dem Jahr 2004 hat das BVL in Folge des Missbrauchs 47 Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen. Dennoch bereitet gerade die Sanktionierung des illegalen Handels Probleme. Durch die Kontrollbehörden aufgedeckte Fälle würden zumeist strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaften nicht weiter verfolgt, berichtete Kurlemann. Hier müsse sich in Zukunft etwas ändern, lautete eine Forderung.

Hoffnungen setzten die Teilnehmer des Symposiums in die neue EU-Kontrollverordnung 2017/625, die bis Ende 2019 umgesetzt werden muss. Diese sieht erstmals klare Regelungen für die Kontrolle des Handels und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor. In vielen EU-Staaten wie Deutschland gibt es auch bislang schon derartige Kontrollen. Diese werden nun EU-weit harmonisiert.

Zwei Drittel der Pflanzenschutzmittel in Hamburg im Transit

Gonzalo Granado Lois von der EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete, ein EU-Audit habe viele Schwachstellen bei den europaweiten Kontrollen aufgedeckt. Foto: Pflug/BVL

Gonzalo Granado Lois von der EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete, ein EU-Audit habe viele Schwachstellen bei den europaweiten Kontrollen aufgedeckt. Foto: Pflug/BVL

Pflanzenschutzmittel werden global gehandelt. Dies betrifft auch die illegalen Produkte. Aufgrund des freien Warenverkehrs ist somit die Kontrolle an den Aussengrenzen der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung. Seit dem Jahr 2009 kontrolliert der Pflanzenschutzdienst beispielsweise im Hafen Hamburg verstärkt Pflanzenschutzmittellieferungen, die auf dem Seeweg nach Europa gelangen, wie Jörg Buddemeyer von der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation berichtete. Im Jahr 2016 wurden 17’800 Tonnen an Pflanzenschutzmitteln nach Hamburg geliefert, überwiegend aus Asien. Etwa zwei Drittel der Substanzen befänden sich im Transit und würden weiter in andere EU- und Drittstaaten verschifft, beschrieb er die Herausforderungen bei der Kontrolle.

Der Hamburger Hafen steht neben einigen anderen Häfen wie Rotterdam und Antwerpen für eine effektive Kontrollstelle, bescheinigte Gonzalo Granado Lois von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission. Ein Audit der Europäischen Kommission deckte aber auch sehr viele Schwachstellen bei den Kontrollen auf, die oftmals unzureichend und EU-weit kaum koordiniert seien. „Gerade die Kontrolle beim Transit muss verschärft werden“, forderte sein Kollege Thierry Henne von OLAF, der Antibetrugsbehörde der Europäischen Kommission.

Rasche Analysen gefragt

Ein grosses Problem bereitet der Nachweis illegaler Pflanzenschutzmittel. Am zweiten Symposiumstag beschäftigten sich die Experten deshalb mit Fragen der Analytik, etwa wie Pflanzenschutzmittel auf ihre Echtheit geprüft werden können und welche Untersuchungsmethoden hierfür in Frage kommen. Eine auf EU-Ebene eingesetzte Arbeitsgruppe Formulierungsanalytik hat in den vergangenen zwei Jahren Richtlinien für eine analytische Strategie entwickelt. Ziel ist es, bei den Probenuntersuchungen innerhalb kurzer Zeit sichere Ergebnisse zu erhalten. Der erste Entwurf wird derzeit zwischen den Experten der beteiligten EU-Mitgliedstaaten diskutiert und kommentiert.

Grosse Risiken und Schäden

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln. In Deutschland ist für die Zulassung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. In einem vereinfachten Verfahren erteilt das BVL auch Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel, die im sogenannten Parallelhandel in Deutschland auf den Markt gebracht werden sollen. Die Genehmigung wird dann erteilt, wenn das beantragte Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen ist und in der Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmt.

Illegale Mittel umgehen diese strengen Zulassungsverfahren. Damit handelt es sich um ungeprüfte, den Behörden unbekannte Produkte, von denen erhebliche Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehen können. Auch Landwirte erleiden grosse wirtschaftliche Schäden, wenn etwa das Mittel nicht wirkt oder es nicht zulässige Rückstände in Lebensmitteln hinterlässt. Hersteller und Händler von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden durch den Schwarzmarkt ebenfalls wirtschaftlich geschädigt.

In der Europäischen Union werden illegale Pflanzenschutzmittel beispielsweise unter dem Deckmantel des Parallelhandels gehandelt. Dabei täuschen Parallelhändler vor, zugelassene Pflanzenschutzmittel aus anderen EU-Staaten in Verkehr zu bringen, obwohl es sich in Wirklichkeit um nachgemachte Produkte aus dubiosen Quellen handelt. In anderen Fällen werden Fälschungen zugelassener Pflanzenschutzmittel (einschliesslich ihrer Verpackungen) illegal auf den Markt gebracht. Schliesslich gelten auch Produkte, deren Zusammensetzung von der zugelassenen bzw. genehmigten Zusammensetzung erheblich abweichen, als illegale Pflanzenschutzmittel.

Weiterführende Informationen

Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln ist globales Problem, BVL, Pressemitteilung vom 8.11.18

Informationen zum Symposium: http://bvl.bund.de/symposium2018

Hamburger Hafen: Drehscheibe für gefälschte Pestizide, Heidis Mist vom 5.9.18

8.11.18 HOME

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Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten

24. Juni 2014
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.

In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.

Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.

Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.

NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?

Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers

Larven des Rapsglanzkäfers

Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.

Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.

Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!

Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.

24.6.14 HOME


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