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Naturschutzgebiet Bichwil – Skandal ohne Ende?

28. November 2019
Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat, gemäss gut informierter Fachperson, noch keine Massnahmen getroffen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten.

Selbst die Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF hat noch keine Besserung gebracht.

Nachtrag vom 11.3.21: Ein „Hansruedi Brändle“ hat heute einen Kommentar hinterlassen. Er möchte Heidi gerne betr. Biodiversität aufklären, und er schrieb u.a.: „Ohne Einwilligung des Grundeigentümers ist das Betreten eines Grundstückes verboten …“ Natürlich hat Heidi das Grundstück nicht betreten, sondern alle Fotos von Wegen aus gemacht, mit oder ohne Zoom, z.T. nur Ausschnitte veröffentlicht. Immer wieder faszinierend: Plötzlich werden Gesetze wichtig! Hier das vollständige Bild dieses Beitrags in reduzierter Auflösung:

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil, Heidis Mist vom 1.10.19

28.11.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil

1. Oktober 2019
Die Gemeinde Oberuzwil schützt "seinen Brändle". Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Die Gemeinde Oberuzwil schützt „seinen Brändle“. Das Naturschutzgebiet Chegelwis in Bichwil ist bereits grösstenteils zerstört. Das kümmert die Gemeindebehörden offenbar nicht. Die Alpakas von Adrian Brändle trampeln weiterhin dort herum, wo der geschützte Lebensraum von Amphibien ist, aber diese kaum eine Überlebenschance haben.

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

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Der Fall Bichwil: Ein Skandal!

28. September 2019

 

Naturschutzgebiet wird "unter den Augen der Behörden" zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Naturschutzgebiet wird „unter den Augen der Behörden“ zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist jetzt unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat noch gar nichts unternommen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten. Solches Behördenverhalten ist nicht unüblich!

Auch die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs Chegelwis ist katastophal. Ein in einem Nachbardorf ansässiger Fachmann hat das Heidi bestätigt. Aber es geht so weiter!

Heidi hat ihren LeserInnen versprochen, das Naturschutzgebiet und die Chegelwis im Auge zu behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Das einzig Positive, was es im Fall Bichwil zu vermerken gibt, das ist: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Adrian Brändle von der Liste der Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen endlich gestrichen. Trotzdem ist auf der Homepage von Brändle zur Zeit ein Kurs vom 14.9.19 ausgeschrieben: „Wir bieten einen Einsteigerkurs mit Sachkundenachweis an. Der Kurs ist vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt.“

Hoffnung besteht: Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF läuft.

Wieso eigentlich wurden die klaren Übertretungen von Vorschriften bisher nicht bei der Polizei angezeigt?

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

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Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein

1. Juli 2019
Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Der WWF St. Gallen hat am 28.6.19 beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baukommission Oberuzwil und den Alpakazüchter Adrian Brändle eingereicht. Es betrifft das nachträgliche Baugesuch vom 14.8.17 für Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe auf dem Grundstück Nr. 751, Chegelwies in Bichwil. Es sei die Baukommission zu verpflichten, innert acht Wochen über das nachträgliche Baugesuch bzw. über die anbegehrte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie über die Verfahrensanträge gemäss der Einsprachebegründung vom 2.10.17, vom 8.6.18 und vom 1.3.19 zu entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet werden drei Verfahrensanträge gestellt:

  • Es sei als vorsorgliche Massnahme jede Nutzung des Naturschutzgebiets Chegelwies im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren zu untersagen.
  • Es sei der Gesuchsteller als vorsorgliche Massnahme zu verpflichten, das Naturschutzgebiet Chegelwies innert zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids über vorsorgliche Massnahmen auszuzäunen.
  • Es sei für den Fall des Nichtbefolgens der Verfügung über vorsorgliche Massnahmen die Bestrafung nach Art. 292 St.GB anzudrohen.

Der WWF hatte bereits mit Schreiben vom 8.6.18 verlangt, dass die Amphibienpopulation im Naturschutzgebiet mit Blick auf die Beurteilung des Bauvorhabens zeitnah durch die zuständige Fachstelle am Ort zu beurteilen sei.

Das einzige Amt, das bisher auf die Vorstösse des WWF reagiert hatte, ist das Amt für Natur-, Jagd und Fischerei (ANJF). Das ANJF liess im Dezember 2018 den Zustand des Naturschutzgebiets überprüfen. Gemäss dem Zustandsbericht vom 10. Dezember 2018 ist das Grundstück Nr. 751 stark übernutzt und befindet sich das Naturschutzgebiet in einem ausserordentlich schlechten Zustand bzw. wurde zerstört; die geschützte Hecke wurde teilweise gerodet und das Naturschutzgebiet wies nur noch wenig Vegetation auf.

Am 1.3.19 erhob der WWF Einsprache gegen die Projektänderung. Zugleich forderte er den Erlass vorsorglicher Massnahmen für das Amphibienlaichgebiet, das sich in schlechtem Zustand befindet.

Die Rechtsverzögerungsbeschwerde ist für den WWF mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es mussten sämtliche Verfahrensschritte zusammengetragen werden und es waren Abklärungen notwendig, ob unter den vorliegenden Umständen bereits von einer hinreichenden Verletzung des Beschleunigungsgebots gesprochen werden kann. Deshalb fordert der WWF eine angemessene Entschädigung.

DANKE WWF für deine Arbeit!

Einmal mehr zeigt sich, dass die Vetternwirtschaft bestens funktioniert, der Vollzug von Gesetzen aber nicht. Naturschutzorganisationen und Private verbringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit solchen unnötigen, zeit- und nervenkostenden „Vollzugsaufgaben“.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

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Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben!

8. Mai 2019

Die lokalen und kantonalen Behörden haben im Fall Bichwil versagt. Sie kennen die Missstände seit Jahren, handeln aber nicht. Heidi hat beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeklopft.

Darf der Alpakazüchter Adrian Brändle weiterhin Alpakahalter ausbilden?

Antwort BLV: „Der SKN wurde bei uns regelkonform eingereicht und die Anerkennung nach der festgelegten Frist auch erneuert.“

Weiter bat Heidi das BLV, im Fall Brändle zum Rechten zu sehen.

Antwort BLV: „Sie müssen sich direkt an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde wenden.

Das kantonale Veterinäramt ist für den Vollzug und somit für die Kontrollen zuständig.

Lassen Sie dem kantonalen Veterinäramt möglichst aussagekräftige Bilder und eine sachliche Beschreibung der Situation zukommen. Falls angezeigt, können die kantonalen Behörden Kontrollen durchführen.

https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/adressliste-kantonalen-veterinaeraemter-db.pdf.download.pdf/Adressliste%20der%20kantonalen%20Veterinaeraemter.pdf

Bezüglich Naturschutzgebiet müssen Sie sich ebenfalls an die zuständige kantonale Stelle wenden.“

Muss Heidi etwas tun? Sie hat dem BLV geschrieben: „Ich bin eine Steuerzahlerin, keine Kontrolleurin, keine Gemeindepräsidentin oder kantonale Beamtin. Ich muss mich also nicht an andere Stellen, etwa kantonale, wenden …

… Einmal mehr stelle ich fest: Es gibt Gesetzte. Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich, nehmen ihn aber nicht wahr. Der Bund will nichts von seiner Oberaufsicht hören. Fazit: Alle sind NICHT verantwortlich.“

Übrigens: Jetzt weiden Alkpakas in einer frisch gemisteten Wiese. Auch das hat Heidi dem BLV gemeidet.

Lesen Sie die Geschichte über das Naturschutzgebiet und die Alpakazucht in der Chegelwis in Bichwil:

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Politik und Artenvielfalt

Der Flora und Fauna geht es miserabel. Ein Aufschrei geht gerade um die Welt. Wird dieser von Bundesrat und Parlament gehört? Oder wird er samt Echo an den harten Wänden des Bundeshauses und der Amtsstuben verhallen?

Weltbiodiversitätsrat warnt vor Artensterben

Medieninformation Naturwissenschaften Schweiz: „Das Artensterben beschleunigt sich fortwährend und ist bereits 10- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre. Insgesamt sind 0,5 bis 1 Million von rund 8 Millionen Arten gefährdet, warnt der Weltbiodiversitätsrat IPBES am Montag im ersten globalen Bericht zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen. Der dramatische Zustand der Natur hat enorme Konsequenzen für die menschliche Existenz. So sind 14 von 18 Leistungen der Natur wie Bestäubung oder saubere Luft am Schwinden.“

Weltbiodiversitätsrat warnt vor drastisch beschleunigtem Artensterben, Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) vom 6.5.19

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Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet

4. Mai 2019

Blick in das Naturschutzgebiet, das sich in der Chegelwis in Bichwil befindet. Viel Unrat liegt herum und Alpakas weiden darin, haben freien Zugang. Das Land bis zur Strasse ist für die Tiere eingezäunt. Es gibt keinen öffentlichen Zugang zum Schutzgebiet. Klick für grösseres Bild.

Ein kleines Naturschutzgebiet ist es „nur“, das in der Chegelwi(e)s in Bichwil SG liegt. Doch gerade solche Biotope sind für die Biodiversität und Vernetzung wichtig. Oft genug verschwinden oder degenerieren sie. Viele sind heute bedroht, da kein grosses Auge über ihnen wacht. Die Naturschutzorganisationen haben Arbeit genug mit ihren Gebieten und den allgemeinen Umweltproblemen.

Zwei Enten sind am Weiher interessiert, doch wie geht es der übrigen Flora und Fauna? Kot liegt auf dem Boden.

Das Naturschutzgebiet war einst eine Kiesgrube. Nachdem die Ausbeutung aufgegeben wurde, entwickelte sich ein Biotop. Lehrer besuchten es einst mit Schülern und erklärten ihnen Mölche und Kaulquappen. Die Ökonzept GmbH erarbeitete 2007 für die Chegelwis ein Aufwertungsprojekt. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas und allerlei Unrat und Holz lagert im ebenen Teil.

Dort wo heute braune Erde ist, müssten eigentlich Büsche mit Krautsaum und hohem Gras stehen. Bald würden junge Frösche aus dem Teich kommen. Diese brauchen Grünzeug nicht nackte Erde. Wenn es noch Frösche gibt, dann steht Ihnen und den jungen Fröschchen ein kurzes Leben bevor, denn eine Hundertschaft an Alpacas trampeln die kleinen Tiere zu Tode. Ausserhalb des Naturschutzgebietes gedeihen jetzt die Wiesen, das Gras ist fast 50 cm hoch, aber im Schutzgebiet sieht Heidi viel nackte Erde.

Zustand des Naturschutzgebietes im August 2017. Damals war kein „Trockensommer“ wie 2018. Man sieht grosse kahle Flecken. Die dunkelgrünen weisen auf Überdüngung hin und allerlei Abgelagertes ist sichtbar. Klicken Sie auf das Bild zur besseren Beurteilung.

Die Gemeinde Oberuzwil kennt die Missstände seit Jahren, sie wurde zudem von Ortsansässigen wiederholt auf den miserablen Zustand des Naturschutzgebietes aufmerksam gemacht, trotzdem hat sie der zerstörerischen Tätigkeit bisher kein Ende gesetzt. Aktuell sucht man offenbar nach „Lösungen“ und revidiert die Schutzverordnung. Die Nutzung der Chegelwis widerspricht krass der Schutzverordnung, in welcher auch der Vollzug geregelt ist, inkl. Ahndung bei Zuwiderhandlungen gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Unter Art. 12 der Schutzverordnung „Biotope und Weiher (BioT)“ ist zu lesen:

  1. Biotope und Weiher sind als naturnahe Flächen zu erhalten. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete mit sich bringen, sind verboten. Notwendige Pflegemassnahmen haben objektbezogen und fachgerecht zu erfolgen.
  2. Die im Plan bezeichneten Weiher mit ihrer natürlichen Umgebung dürfen in ihrer flächenmässigen Ausdehnung nicht verändert werden.

Auf den angrenzenden Wiesen liegt viel Kot, was von Kontrolleuren beanstandet werden müsste, siehe Tierschutz-Kontrollhandbuch Lamas und Alpakas BLV.

Man darf gespannt sein, wie es weiter geht. Offenbar steht ganz neu eine Baumulde beim Alpaka-Hof von Adrian Brändle, dem „Bewirtschafter“ des Hofes und des Naturschutzgebietes. Heidi weiss aber nicht wozu sie dient, denn es gibt dort auch Bauten für die nach den Aussagen eines Beamten, der nicht genannt werden will, wahrscheinlich keine Baubewilligung vorliegt. Zwar hat der Vater von Brändle schon 2013 ein Baugesuch für eine Scheune mit Alpakastall sowie Pferdeboxen und -ausläufe eingereicht, aber, wie es scheint, erfolglos, denn im Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberuzwil vom 25. August 2017 hat Heidi Seite 7 ein „nachträgliches Baugesuch“ für „Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe“ auf Grundstück Nr. 751, Chegelwies, gefunden. Der Gesuchsteller ist Adrian Brändle, der Grundeigentümer hingegen Johann Rudolf Brändle, der Vater von Adrian Brändle. Ob inzwischen eine Bewilligung erteilt wurde, das weiss Heidi nicht. Google Street View 2013 zeigt Aufnahmen einzelner Bauten und, aus der Perspektive der Unterdorfstrasse, auch die grosse Bogenhalle. Was tun die Behörden?

Brändle kaufte die Liegenschaft zusammen mit dem Naturschutzgebiet, wusste also von Anfang an, dass sein Sohn dieses nicht nutzen darf. Die Schutzfläche wurde also willentlich massiv geschädigt. Der Stall, welcher vor der Übernahme des Landwirtschaftsbetriebs durch Brändle bestand, enthält Pferdeboxen und ist vermietet.

Der CVP-Politiker, ehemalige Kantonsrat, ehemalige Berufs- und Laufbahnberater des Bezirk Untertoggenburg, ehemalige Bundesdelegierter der CVP des Kantons St. Gallen und erfolgreiche Sportler Johann Rudolf Brändle, Jahrgang 1943, konnte den Landwirtschaftsbetrieb um die Jahrtausendwende kaufen, dies obwohl die Voraussetzungen für den Kauf gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) nicht gegeben waren, denn er ist nicht Selbstbewirtschafter. Lesen wir doch den Art. 63 des BGBB Verweigerungsgründe: „1 Die Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks wird verweigert, wenn: a. der Erwerber nicht Selbstbewirtschafter ist.“ Das Landwirtschaftsamt SG hatte trotzdem den Segen gegeben.

Dass überall Futter bereitsteht ist klar, wenn man solche Weiden sieht. Es gilt, die 150, oder bisweilen 250, Alpakas zu ernähren. Das Futter muss in erheblichen Mengen zugekauft werden. Von Biodiversität keine Spur.

Seit 2000 betreibt Brändles Sohn, siehe seine Internetseite, eine PERU Alpakazucht. Er hält nach eigenen Angaben 150 Alpakas. Auch wenige Pferde sind auf dem Hof mit Reitplatz. Der Reitplatz liegt unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet; er war aber schon vom früheren Besitzer gebaut worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Brändle als Organisation für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen anerkannt. Auf der am 21.8.19 aktualisierten Liste ist erfreulicherweise Brändle nicht mehr aufgeführt.

Blick auf den „Hof“. Zeitweise soll der Mist in der Bogenhalle meterhoch liegen. Der Mist wird mit dem Mistzetter ausgebracht. Schon bald, manchmal schon nach wenigen Tagen, stehen die Alpakas in der Weide. Tiere mögen kein mit Mist „gewürztes“ Futter. Dies ist auch vom hygienischen Standpunkt aus problematisch. Krankheiten und Parasiten können so leicht übertragen werden.

Blick auf Hof, Weiden und Naturschutzgebiet im August 2017. Wer das Bild mit einem Klick vergrössert, sieht die geneigte kahle Fläche im Naturschutzgebiet. Wer die Luftansicht von Google Earth anschaut, stellt grosse kahle Flächen fest; die Aufnahme stammt höchstwahrscheinlich vom 1.8.18, nicht, wie fälschlicherweise von Google deklariert, „2019“.

Heidis Fragen: Gibt es für solche „Landwirtschaft“ Direktzahlungen? Wo ist die Nachhaltigkeit? Was trägt dieser Betrieb zur Ernährungssicherheit bei? Wieso hat die Gemeinde Oberuzwil so lange nichts gegen die illegalen Bauten und die zerstörerische Bewirtschaftung des Naturschutzgebietes unternommen?

Heidi wird das Naturschutzgebiet (ehemalige Kiesgrube) und die Chegelwis, im Auge behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Futternapf

Alpakas auf der „Weide“.

Plan Naturschutzgebiet Chegelwis

Plan Schutzwald

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Grünnutzungszone, nicht in der Landwirtschaftszone.

Die Wiesen und das Naturschutzgebiet liegen im Gewässerschutzbereich AU

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 7.5.19

Der Spiegel von Behörden und Gesellschaft, Seite 29 und 30

Jetzt geht es den Amriswiler Alpakas an die Wolle, Tagblatt vom 28.6.18

Alpakas grasen auf vielen Märkten, Tagblatt vom 25.7.12

Gemeinde- und Schulrat verkleinern? Tagblatt vom 21.5.10

Athletisch wie seine Vierbeiner, Pferde Woche vom 16.8.11

Alpacastallnet: Forum einer weiteren Internetseite von Adrian Brändle, seit 2008 nicht mehr aktualisiert.

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