Posts Tagged ‘Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung’

Gefahr für das Grundwasser: Güllen in Karstgebieten

10. Dezember 2022

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund in Karstgebieten ist zerklüftet. Daher kann Wasser – und eben auch Gülle – rasch ins Grundwasser gelangen. Aus diesem Grunde wurden besondere Schutzzonen definiert. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden.

Güllen in Tramelan

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

Ein Gemeinderat von Tramelan güllt regelmässig im Winter. Manchmal auf Schnee, aktuell auf gefrorenen Boden. Heidi hat am 26.11.19 ausführlich darüber berichtet: Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? 

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Heidi empfiehlt: „Zuwiderhandlungen sofort der Polizei melden!“

Mottfeuer und Gülle in Tramelan. Heidis Mist 9.12.22

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist

SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage! Heidis Mist 1.1.20

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11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Illegaler Herbizideinsatz rund um die Skisprungschanze Einsiedeln (2)

3. Mai 2022

Copyright: Walti

Copyright: Walti

Liebe Heidi

Ich war heute wieder einmal in Einsiedeln und habe einen Rundgang auf dem Wanderweg gemacht, der am Rande der Sprungschanzen durchführt. Wahrscheinlich wurde wieder wie letztes Jahr Herbizid eingesetzt,

Gruss
Walti 

Lieber Walti

Danke für die Bilder. Letztes Jahr habe ich den Verantwortlichen per Mail gefragt, welches Herbizid sie verwenden. Eine Antwort ist nie eingetroffen. Sicher weiss die Gemeinde auch, dass illegal gespritzt wird, aber – wie das häufig der Fall ist – lassen sie die Leute gewähren. Sportanlagen sind sowieso heilig!

Wie eine Studie des Bundesamts für Umwelt gezeigt hatte, kennen viele Gemeinden zwar das Herbizid-Verbot auf Plätzen und Wegen, aber missachten es selber. Wir kämpfen gegen Windmühlen!

Hier die Rechtsgrundlage gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.5:

Pflanzenschutzmittel

1 Verwendung

1.1 Verbote und Einschränkungen

2 Pflanzenschutzmittel, die dazu bestimmt sind, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder auf ein unerwünschtes Pflanzenwachstum Einfluss zu nehmen, dürfen zudem nicht verwendet werden:

a. auf Dächern und Terrassen;
b. auf Lagerplätzen;
c. auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;
d. auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.

Ich wünsche dir „schönere“ Ausflüge, auch wettermässig!

Herzliche Grüsse
Heidi

Illegaler Herbizideinsatz rund um die Skisprungschanze Einsiedeln. Heidis Mist 14.5.21

Heidis weitere Artikel zum Thema: Herbizide auf/an Strassen, Plätzen …

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Nuoler Ried: Gülle auf wassergesättigten Boden!

24. August 2021

Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Spaziergänger berichten: „Wir waren heute Abend (23.8.21) wieder einmal im Nuoler Ried SZ unterwegs. In den Wiesen hatte es zum Teil grosse Pfützen. Das hat einen Landwirt nicht davon abgehalten, mit seiner Gülle vorzufahren. Den Kiesweg hat er auch noch erwischt. Ich habe es dem Kanton und der Gemeinde gemeldet. Bin gespannt, ob sie reagieren.“

Das Nuoler Ried ist ein Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet.

Heidi vermutet, dass Gülle mit dem Regensickerwasser ins Grundwasser fliesst. So sei denn hier wieder einmal die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Dieses Gesetz wird oft missachtet. Solche Verstösse werden selten bestraft und wenn, dann ist die Busse unverhältnismässig klein.  Missachtung der Gewässerschutzgesetzgebung müsste auch mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden; das ist aber eher Theorie als Realität.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen: 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

Gülle wurde grossflächig ausgebracht.

Gülle wurde grossflächig ausgebracht, zum Teil bis an oder sogar über den Weg, was auch verboten ist.

Guelle_Nuoler_Ried_2_K

Gülle, Gülle, Gülle. Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung ist gross.

24.8.21 HOME

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Illegaler Herbizideinsatz rund um die Skisprungschanze Einsiedeln

17. Mai 2021
Copyright: Walti

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Liebe Heidi

Wegen der kommenden Abstimmung bin ich sensibilisiert. Was du auf den Fotos siehst, das ist mir noch nie aufgefallen, aber jetzt sehe ich überall abgestorbene Pflanzen rund um die Skisprungschanze in Einsiedeln: an den Wegen, der Treppe neben der Schanze, auf dem Parkplatz etc. Könnte das Herbizid sein? Ich frage mich, ob das Gift mit dem Regen im Kies versickert und in den Bach gelangt. Und auch über die Schächte!

Grüsse Walti

Lieber Walti

Ja, das ist Herbizid. Ich habe nachgefragt was sie gespritzt haben. Bin gespannt auf die Antwort.

Hier ein Auszug aus der Chemikalien-Ridikoreduktions-Verordnung:

Pflanzenschutzmittel

1 Verwendung

1.1 Verbote und Einschränkungen

2 Pflanzenschutzmittel, die dazu bestimmt sind, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder auf ein unerwünschtes Pflanzenwachstum Einfluss zu nehmen, dürfen zudem nicht verwendet werden:

a.  auf Dächern und Terrassen;
b.  auf Lagerplätzen;
c.  auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;
d.  auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.

Heidis weitere Artikel zum Thema: Herbizide auf/an Strassen, Plätzen …

Vom Bach zur Skischanze

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Rechts die Treppe hinauf

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Auch hier …

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Herbizid auch links der Schanze

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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Vorweihnachtlicher Mist

23. Dezember 2020

Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Liebe Heidi

Ich habe dir ein Bild, das inhaltlich nicht so froh ist, jedoch farblich etwas Weihnächtliches hergibt. Ich habe einen Bauer gesehen wie er in der Nähe von Uster seinen Mist auf dem Feld deponiert und nicht zudeckt … wahrscheinlich für länger (auf dem hinteren Teil der Wiese liegt noch Schnee). Ist wahrscheinlich nicht legal oder? Müsste man was dagegen tun? Wer wäre bei solchen Verstössen zuständig? Ich hätte den Bauer fast angesprochen, aber war dann innerlich doch nicht freundlich genug drauf oder so.

Ich wünsche dir schöne winterliche ländliche Weihnachten.

Herzlichst

Martin (Name von der Redaktion geändert)

Lieber Martin

Danke für deine Wünsche und das Bild. Mist: Ich verweise dich auf meinen Beitrag Mist-Zwischenlager auf dem Feld mit Link zur Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft sowie auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger. Der Mist darf nur wenige Tage so im Feld liegen. Wenn er länger dort bleibt, dann muss er gut gedeckt sein, siehe Heidis Anleitung zur korrekten Lagerung. Sauber gelagert (so sieht der Mist nicht aus auf deinem Bild,) und gut gedeckt darf der Mist maximal sechs Wochen dort bleiben, denn es ist eine ebene Fläche und auch kein Pufferstreifen, ob es eine Grundwasserschutzzone ist, das kann ich nicht beurteilen.

Zudem gilt gemäss ChemRRV: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Das ist etwas schwammig, aber weil Winter ist und man nicht voraussehen kann wie das Wetter im Januar und später ist, darf der Mist möglicherweise dann nicht verteilt werden. Häufig haben die Bauern zu wenig Lagerraum für Gülle und Mist.

Ein allfälliger Hinweis auf die Klimaerwärmung taugt wenig, denn Extreme sind häufiger. Zwar sind die Temperaturen im Winterhalbjahr stärker gestiegen als im Sommerhalbjahr, aber z.B. wenn kalte Luft aus dem Norden einfliesst, dann kann dies zu einer stabilen Wetterlage führen, die wir nicht so schnell wieder los werden. Es kann dann längere Zeit Vegetationsruhe herrschen, d.h. düngen ist dann verboten. Das ist nicht voraussehbar!

Allgemein wird das Vorsorgeprinzip missachtet.

Wenn der Mist weiterhin so im Felde liegt, dann kannst du das mit Datum des Deponierens und Ortsangabe im Prinzip der Polizei melden. Zuständig ist je nach Kanton ein anderes Amt, Eigentlich müsste es das Amt für Umwelt sein, aber in einigen Kantonen, z.B. Graubünden, ist das Amt für Landwirtschaft für den Gewässerschutz Landwirtschaft zuständig, was sich in der Regel nicht positiv auf den Handlungswillen der BeamtInnen auswirkt. Du kannst es dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Gewässerschutz (AWEL) melden.

Beste Wünsche für 2021!

Heidi

23.12.20 HOME

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Biodiversitätsförderfläche: Verbotener Herbizideinsatz am Strassenrand

6. Juli 2020

Herbizid gegen Brombeeren in Wytweide im Jura, bespritzter Strassenrand. Copyright: T.W.

Herbizid gegen Brombeeren in Wytweide im Jura, bespritzter Strassenrand. Copyright: T.W.

Im Beitrag Notorisches Vergiften von Brombeeren in Wytweiden schrieb Heidi über den Herbizideinsatz in einer Waldweide im Jura und dass auch an der Strasse gespritzt wurde, was klar verboten ist und wofür es keine Bewilligung geben kann. Postwendend schickte T.W. Fotos auf welchen man auch sieht, dass direkt neben der Strasse gespritzt wurde. Das ist gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung klar verboten, Anhang 2.5, Art. 1.1., 2c und d. Gegiftelt wurde im Herbst.

Gesetze nützen nichts, wenn man sie nicht vollzieht!

Herbizid gegen Brombeeren am Strassenrand. Copyright: T.W.

Herbizid gegen Brombeeren am Strassenrand. Copyright: T.W.

6.7.20 HOME

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

6. Mai 2020

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Heidi wird manchmal gefragt: „Wieso schreibst du so selten über Pufferstreifen?“ Der Grund ist der Gewässerraum. Er wurde 2011 gesetzlich verankert, die Kantone hätten die Gewässerräume bis Ende 2018 ausscheiden SOLLEN, aber die meisten sind, Stand Sommer 2019, dieser Verpflichtung nicht bzw. nur teilweise nachgekommen und die früher einmal versprochenen gesamtschweizerischen Karten liegen in astronomischer Ferne, da die Ressourcen fehlen.

Wo die Gewässerräume noch nicht ausgeschieden wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn Heidi also vor einem mutmasslichen Gesetzesverstoss steht, dann weiss sie nicht, ob die alte oder die neue Regelung anwendbar ist. Die neue Regelung schützt die kleinen Gewässer weniger und ohne Karten und GPS lassen sich die Gewässerräume im Feld nicht lokalisieren. So einfach ist das! Wie machen es künftig die Bauern?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte Anfang 2019 eine Umfrage bei den Kantonen starten, aber man hat rasch begriffen, dass es sich gar nicht lohnt, und hat die Umfrage um ein Jahr verschoben. Hat das BAFU inzwischen etwas unternommen? Man müsste nachfragen!

Ein Teil des Problems könnte mit den beiden Pestizidinitiativen gelöst werden. Ein Fachmann meint dazu: „Pestizide sind zwar nur ein Teil der Belastung der Gewässer und die Gülle ein anderer – wo ein nachhaltiges Umdenken stattfinden sollte – aber immerhin wäre das ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturlandschaftspflege (gemäss Verfassungsauftrag an die Landwirte) und nicht, wie vielfach heute gesehen, Produktion um jeden Preis auf jedem Quadratmeter.“

Heute morgen früh wurden der folgende Artikel und das Video mit dem gleichnamigen Lied von Franz Schubert aufgerufen, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton, Gerald Moore/Klavier. Das hat Heidi veranlasst, diesen Artikel zu schreiben … eigentlich ist ja alles schon geschrieben!

Im folgenden Artikel sind auch Heidis Artikel über die Verschlechterungen des Gewässerschutzes verlinkt, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Die Gesetzesrevision von 2011 dient v.a. dem Hochwasserschutz und teilweise der Renaturierung.

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

So kompliziert ist die heutige Regelung!

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14

Weitere passende Artikel:

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen. Heidis Mist vom 27.4.18

Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 4.5.20

Pufferstreifen-Verletzungen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 20.5.13

Heidis Artikel zum Thema Pufferstreifen.

6.5.20 HOME

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Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach

4. Mai 2020

Herbizid-Einsatz auf dem Pufferstreifen am Malanser Mühlbach zwischen Malans und Maienfeld. Copyright: Paul M.

Herbizid-Einsatz auf dem Pufferstreifen am Malanser Mühlbach zwischen Malans und Maienfeld. Copyright: Paul M.

Die schöne Herbstzeitlose hat einen Fehler: Sie ist rundum giftig! Das Gift bleibt im Heu und in der Silage erhalten und ab etwa 5% Herbstzeitlosen-Blätter und -Samen in der Ration besteht für Rinder Vergiftungsgefahr. Giftig ist die Pflanze auch für Pferde, Schafe, Ziegen usw.

Es ist aber unsinnige, die Herbstzeitlose deshalb „ausrotten“ zu wollen. Mit einer gezielten Bewirtschaftung kann sie zurückgedrängt werden, wie in den nachfolgend verlinkten Beiträgen gezeigt wird.

Bekämpfung in der Schweiz giftig, nicht so in den Nachbarländern

Für die chemische Bekämpfung ist in der Schweiz EIN Herbizid zugelassen: Ally Tabs. Das Mittel ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. In Deutschland und Österreich muss die Herbstzeitlose mit Bewirtschaftungsmassnahmen unterdrückt werden, Herbizide sind für diesen Zweck keine zugelassen. Wo bleiben die vielgelobten strengeren Schweizer Gesetze?

Gift ist letztes Mittel!

Zitat aus dem Aktionsplan, Seite 9: "... Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind."

Zitat aus dem Aktionsplan, Seite 9: „… Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Theoretisch dürften die Bauern aber in der Schweiz nur chemische Mittel einsetzen, wenn alle anderen Massnahmen versagen. Im Falle der Herbstzeitlose gibt es durchaus Alternativen wie Weide und Schnitt. Die nachfolgenden Beiträge zeigen wie das geht:

Regulierung der Herbstzeitlose. FiBL, aktualisiert 20.9.18

Die Herbstzeitlose in den Griff bekommen. FiBL November 2017

Herbstzeitlose – Gefahr für das Vieh. Schweizer Bauer vom 5.10.17

Herbstzeitlose erkennen und in Schach halten. Lehr- und Forschungszentrum (LFZ) Raumberg-Gumpenstein

Herbizid-Einsatz am Malanser Mühlbach

Das Herbizid wurde zu nahe an den Bach gespritzt.

Das Herbizid wurde zu nahe an den Bach gespritzt.

Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.5, dürfen Pflanzenschutzmittel in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und Feldgehölzen nicht eingesetzt werden, desgleichen in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern. Zum ersten Punkt gibt es – wie immer – Ausnahmen: ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können. Die Ausnahme gilt nicht für Pufferstreifen an Gewässern!

Heidi meint: Auch wenn aufgrund von Fotos nicht immer abschliessend beurteilt werden kann, die Pufferstreifen-Fotos vom Malanser Mühlbach zwischen Malans und Maienfeld zeigen, dass die Herbstzeitlosen hier kein Problem sind, also einen Herbizideinsatz nicht gerechtfertigen. Aber wer urteilt darüber? Niemand! Man lässt die Bauern machen wie ihnen beliebt.

In diesem Fall wurde auch unsorgfältig und bis nahe ans Wasser gespritzt; das Gras leidet mehr als die Herbstzeitlosen! In den Lücken können sich andere Unkräuter breit machen: Lückenfüller! Dann wieder spritzen?!

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