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Trinkwasserverbände fordern rasche Umsetzung der Motion Zanetti

17. November 2022
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Medienmitteilung vom 17.11.22 der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) und der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)

Die im Trinkwasser nachweisbaren Pestizidrückstände zeigen die Systemfehler und Defizite im schweizerischen Gewässer- und Trinkwasserschutz. Obwohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats und der Bundesrat diese Defizite wiederholt bestätigen, scheinen viele Kantone von den anstehenden Vollzugsaufgaben überwältigt. Die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR fordern deshalb die rasche Umsetzung der Motion Zanetti, welche für die Kantone Planungshilfen und finanzielle Unterstützung vorsieht.

80% unseres Trinkwassers stammt aus Grundwasser, weshalb diese Ressource besonderen Schutz verdient. Dies haben unlängst sowohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats wie auch der Bundesrat bestätigt. In seinem Mediencommuniqué vom 4.10.2022 fordert der Bundesrat, „dass die in vielen Kantonen bestehenden Defizite rasch beseitigt werden müssen und ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden soll.“ Konkret soll den Kantonen bis Ende 2034 eine Frist gesetzt werden, um die bestehenden Vollzugsdefizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben.

„Viel entscheidender aber als die Grundwasserschutzzonen und -areale sind die Zuströmbereiche“, sagt Roman Wiget, Präsident des Trinkwasserverbands AWBR beim heutigen Treffen der Wasserversorger in Lausanne. „Da viele chemisch-synthetische Pestizide fast nicht abbaubar, aber sehr wassergängig sind, legen sie lange Fliesswege zurück und können bis in Trinkwasserfassungen gelangen“, so Wiget. „Deshalb reicht es nicht aus, die kleinen Grundwasserschutzzonen zu sichern, sondern es braucht Massnahmen in den viel grösseren Zuströmbereichen“, doppelt Matthias Maier nach, Präsident des Trinkwasserverbands IAWR.

Aufgrund der erheblichen Grösse der zu schützenden Flächen und des erwarteten Widerstands der Landwirtschaft, haben die meisten Kantone bisher keine Zuströmbereiche ausgeschieden, obwohl die Pflicht seit 25 Jahren besteht. Zumindest überall dort, wo das Wasser durch Pestizidrückstände oder Nitrat belastet ist. Und diese Belastung ist im gesamten Mittelland eine seit Jahren nachgewiesene Tatsache.

„Deshalb braucht es die Motion Zanetti“, erklärt Wiget, „denn die Motion sieht vor, die Kantone mit planerischer und finanzieller Hilfe bei diesen wichtigen trinkwasserbezogenen Vollzugsaufgaben zu unterstützen.“ „Diese Motion bietet den Kantonen, was bisher gefehlt hat“, ergänzt Maier, „und die erste Phase ist eine rein hydrogeologische Zonenausscheidung.“

Dass die Ausscheidung von Zuströmbereichen durchaus machbar ist, zeigt beispielsweise der Kanton Schaffhausen, welcher innerhalb der nächsten Jahre mindestens die Hälfte der prioritären Zuströmbereiche ausgeschieden haben wird. Die Präsidenten Maier und Wiget sind überzeugt, dass dieser Prozess mit der Motion Zanetti beschleunigt und in allen Schweizer Kantonen umgesetzt werden kann und muss: „Zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels“, betont Maier, „denn der Klimawandel wird in vielen Fassungsgebieten die Belastung durch Pestizide und Nitrat bei rückläufigen Grundwasserständen noch deutlich verschärfen, sofern jetzt keine wirksamen Massnahmen ergriffen werden.“

Ähnliche Forderungen stellen die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR auch auf EU-Ebene, wo mit der „Zero Pollution“- und der „Farm-to-Fork“-Strategie (Vorschlag Pestizidverordnung/SUR) bereits heute sehr ambitionierte Trinkwasserschutzziele verfolgt werden.

Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR)

Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)

Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche. Eingereicht von Roberto Zanetti

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Deutschland: Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten gefordert

8. November 2022

Heidi meint: „Ähnliche Forderungen sind in der Schweiz an den Wänden des Bundeshaus ungehört verhallt.“

Medienmitteilung vom 3.11.22: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten.

BDEW, DVGW und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Erstmals äussern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen. Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Massnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.”

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmässig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.”

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet.

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden.

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier (Verbändepapier: Trinkwasserschutz und Ökolandbau stärken | BDEW) verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüssen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschliesslich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird.

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden. “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten. Medienmitteilung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. 3.11.22

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Deutschland: Breites Bündnis fordert Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!

26. August 2021
Breites Bündnis OFFENER BRIEF

Breites Bündnis OFFENER BRIEF

OFFENER BRIEF
An die WahlkandidatInnen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagswahl 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ausbringen chemisch-synthetischer Pestizide wurde am 07.03.2019 vom Europäischen Gerichtshof als Emission in die Umwelt eingestuft. Chemisch-synthetische Pestizide können nicht nur Bienen töten und Menschen schädigen, sondern auch viele andere Insekten und Wassertiere vernichten, das Bodenleben beeinträchtigen, das Trinkwasser und die auf dem Acker angebauten Lebensmittel belasten. Sie unterbrechen Nahrungsketten und führen so auch zum Rückgang von Vögeln und anderen Wirbeltieren. Kurz: chemisch-synthetische Pestizide tragen erheblich zum Verlust der Biodiversität bei.

Hinzu kommt, dass der Klimawandel die bisherige Form der Landwirtschaft durch Extremwetterereignisse vor immer größere Herausforderungen stellt. Es ist daher umso wichtiger, die Bodengesundheit, eine intakte Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Mikrobenwelt, saubere Atemluft und die Versorgung der Menschen mit giftfreier Nahrung zu sichern. Auf dem Weg zu einer sozial-ökologischen und klimafreundlichen Transformation der Landwirtschaft und des Ernährungssystems ist der Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden unerlässlich.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern Sie daher heute auf: Setzen Sie sich in der kommenden Legislaturperiode ein für eine Beschlussfassung auf EU-Ebene zum schrittweisen Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden bis zum Jahr 2035 sowie für ein Verbot der für Gesundheit und Umwelt besorgniserregendsten Pestizide in den nächsten fünf Jahren!

Konkrete Schritte auf diesem Weg sind aus unserer Sicht:

1. Verbesserung des Pestizid-Zulassungsverfahrens!

Es steht fest, dass sich in allen Regionen Deutschlands Pestizid-Cocktails in der Luft befinden, die bis in Nationalparks, Innenstädte und Bio-Äcker wehen. Bei einer Studie wurden insgesamt über 130 Ackergifte in allen Regionen Deutschlands gefunden; ein Drittel der gefundenen Wirkstoffe ist hierzulande gar nicht (mehr) zugelassen. (Kruse-Plaß, M., Schlechtriemen, U., Wosniok, W. (2020): Pestizid-Belastung der Luft – Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid-Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Auftraggeber: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V. und Umweltinstitut München e. V. » Abrufbar unter: https://www.enkeltauglich.bio/studie R). Der Transport von Pestiziden über die Luft wird in der Wirkstoff-Genehmigung und in der Mittel-Zulassung jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

Für eine Verbesserung des Zulassungsverfahren unterstützen wir grundsätzlich die Forderungen der „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ (Citizens for Science in Pesticide Regulation (2018): Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe.» Abrufbar unter: https://citizens4pesticidereform.eu/wp-content/uploads/2018/12/White-Paper_Dec2018.pdf). In unserem offenen Brief möchten wir in besonderem Maß auf die Probleme des Ferntransports und die Schadwirkung von Pestiziden auf Mensch und Umwelt aufmerksam machen. Wir fordern daher, dass

1.1 das Verhalten aller Pestizid-Wirkstoffe und Mittel unter realen Praxisbedingungen im Bereich von 20m bis 1.000km ab der potenziellen Quelle als Ferntransport untersucht und bei der
Zulassung berücksichtigt wird.

1.2 bereits zugelassene chemisch-synthetische Pestizid-Wirkstoffe und Mittel hinsichtlich Abdrift und Ferntransport bis 2024 neu geprüft werden, und Wirkstoffe, die weiter als 20m vom Ausbringungsort entfernt nachgewiesen werden, ihre Zulassung verlieren.

1.3 auch neue Wirkstoffe bei ihrer Erst-Zulassung auf die Möglichkeit des Ferntransports unter realistischen Bedingungen geprüft und ggf. von der Zulassung ausgeschlossen werden.

1.4 unabhängige wissenschaftliche Studien im Zulassungsverfahren eine bessere Berücksichtigung erfahren, insbesondere im Bereich der Schadwirkung von Pestiziden auf die Umwelt, d.h. Studien zum Zusammenhang des Rückgangs der Artenvielfalt, zum Insektensterben insbesondere in Schutzgebieten und die Beeinträchtigung von Ökosystemen sowie die Erforschung der gesundheitlichen Gefahren durch das Auftreten mehrerer Wirkstoffe an einem Ort (»Cocktail«-Wirkung).

1.5 dort, wo es eine ungenügende Datenlage gibt, umfangreiche Untersuchungen zur Schadwirkung von Pestiziden vorgenommen werden, vor allem im Bereich der gesundheitlichen Gefahren durch die Inhalation chemisch-synthetischer Pestizide über die Atemluft. Solange diese Daten nicht vorliegen, muss das Vorsorgeprinzip gelten und Pestizide, deren Verbleib auf den Äckern nicht erwiesen ist, verboten werden.

2. Sofortige Anwendungsbeschränkung

Besondere Priorität bei der Überprüfung der Wirkstoffe hinsichtlich des Ferntransportes (1.2) haben die Pestizide Glyphosat, Pendimethalin, Prosulfocarb und Terbuthylazin, da sie in der Studie Pestizid-Belastung der Luft (2020) (Kruse-Plaß, M., Schlechtriemen, U., Wosniok, W. (2020): Pestizid-Belastung der Luft – Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid-Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Auftraggeber: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V. und Umweltinstitut München e. V. » Abrufbar unter: https://www.enkeltauglich.bio/studie) am häufigsten und weit entfernt von den Ursprungs-Äckern gefunden wurden. Solange eine Überprüfung dieser Mittel läuft, dürfen diese Stoffe nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.

Wir fordern, dass Sie sich auf nationaler und auf EU-Ebene für eine sofortige Überprüfung dieser Wirkstoffe und Mittel, die diese Wirkstoffe enthalten, einsetzen und bis zur Neubewertung der Stoffe strenge Risikominderungsmaßnahmen einleiten.

3. Durchführung eines jährlichen, umfassenden Pestizidmonitorings ab 2022!

Die Forschungslage zu Abdrift und Ferntransport von Pestiziden in Deutschland und Europa ist ungenügend. Ein umfassendes Monitoring ist daher notwendig, dessen Ergebnisse ggf. nachträglich Eingang in das Zulassungsverfahren finden. Beim Pestizid-Monitoring ist entscheidend,

  • Luft, Böden, Vegetation und Wasser auf Pestizid-Rückstände zu untersuchen.
  • ausreichend viele Standorte in das Monitoring einzubinden, darunter solche in unterschiedlichen Naturschutzgebieten, Landschaftsräumen, in konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie in bewohnten Gebieten unterschiedlicher Bebauungsdichte.
  • die Einrichtung eines öffentlich einsehbaren Registers, wann, wo und welche Pestizide von Landwirt*innen ausgebracht werden. Von staatlicher Seite muss im Rahmen des Registers eine kultur- und gebietsbezogene Auswertung der Eintragungen erfolgen.

4. Einführung einer Pestizid-Abgabe in 2022!

Der Einsatz von Pestiziden führt zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft und für von Kontaminationen betroffene Bio-Landwirt*innen. Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe wirkt – in der Übergangsphase bis zum endgültigen Ausstieg aus der Anwendung chemisch-synthetischer Pestizide – als Internalisierung der gesellschaftlichen Kosten und als wirtschaftliches Lenkungsinstrument. Der Umbau hin zu einer ökologischen Landwirtschaft soll durch die Pestizid-Abgabe gefördert werden – als Maßnahme, um den europäischen Green Deal zu erreichen. Die Landwirt*innen können durch die Erlöse auf dem Weg zu einer enkeltauglichen Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide unterstützt werden. Außerdem ist durch die Abgabe ein Schadensersatz für betroffene Bio-Landwirt*innen für unverschuldete Pestizid-Kontaminationen möglich (Koexistenzrecht des BioLandbaus). Daher fordern wir eine Pestizid-Abgabe

  • nach dem Modell der Studie der Helmholtz-Gesellschaft (2021)4; dazu gehört u.a. eine gekoppelte Abgabe an die maximal zulässige Aufwandmenge je Hektar und Jahr.
  • Die Abgabe-Erlöse sollen eingesetzt werden sowohl für den ökologischen Umbau der Landwirtschaft als auch für die Entschädigung von Bio-Landwirt*innen, deren Ernte von chemischsynthetischen Pestiziden aus Abdrift und Ferntransport verunreinigt wurden.

Wir fordern Sie auf, als künftige Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sich national als auch auf EU-Ebene

für den schrittweisen Ausstieg aus der Anwendung chemischsynthetischer Pestizide einzusetzen. Die europäische Farm-to-ForkStrategie und die Biodiversitätsstrategie 2030 möchten den Einsatz und das Risiko von Pestiziden um 50 Prozent bis 2030 verringern. Unsere Forderungen können wesentlich dazu beitragen, dieses Ziel national und auf EU-Ebene zu erreichen.

Warum wir?

Die Organisatoren des offenen Briefes, das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, sind ein Zusammenschluss von namhaften BioUnternehmen, von denen viele zu den Pionieren des ökologischen Landbaus zählen, sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für eine Agrarwende einsetzen.

Gemeinsam mit Trinkwasser-Verbänden, Umwelt- und Naturschutz-Organisationen, weiteren Bio-Verbänden, Bürgerinitiativen und Wissenschaftlern aus dem Bereich Medizin, Ökologie sowie der Landwirtschaft wollen wir dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits
beschädigt sind, wieder aufzubauen.

Für nähere Informationen und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit enkeltauglichen Grüßen

Unterzeichner*innen des Offenen Briefes (alphabetisch)

Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (Initiatoren)

Aktion Agrar – Landwende jetzt e.V.
Allos Hof-Manufaktur GmbH
anstiftung
Arche Naturprodukte GmbH
Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) e.V.
Aurelia Stiftung
basic Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
Bingenheimer Saatgut AG
BIO COMPANY SE
BIOGARTEN Handels GmbH
Biokreis e.V.
Bioladen Löwenzahn
Bioladen Ringelblume
Biomare GmbH
BioMarkt LA VIDA GmbH
Biomarkt NB
Biomarkt Prinz Kappeln
BioPlanète Ölmühle Moog GmbH
Bio-Stiftung CH
Biovegan GmbH
bioverlag GmbH
Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Bürgerinitiative Landwende e.V.
Chiemgauer Naturfleisch GmbH
ClimateRun
Deckers Biohof
Demeter e.V.
Deutsche Umwelthilfe
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutscher Berufs- und Erwerbs Imkerbund
Dominik Eulberg (Umwelt-Biologe & DJ)
Dr. Franz Ehrnsperger (DBU-Preisträger)
Dr. Hanns Moshammer (Umwelthygiene, Medizinische Universität Wien)
Dr. med. Ludwig Brügmann
Dr. Wilfried Knief (Dipl. Biol., Ornithologe)
EBI Bienen und Bauern retten
ebl-naturkost GmbH & Co. KG
EgeSun GmbH
EPOS Bio Partner Süd GmbH
European Professional Beekeepers Association
EVG Landwege eG
Fairy-Box UG
Fattoria La Vialla
FINC-Foundation gGmbH
Gemüse Rapp e. K.
GLS Gemeinschaftsbank eG
Grünland der Bioladen
Heinrich Heimfrisch GmbH
Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG
Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im
Rheineinzugsgebiet (IAWR)
Isana NaturFeinkost GmbH & Co. Produktions- und Handels KG
Junge Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (junge AöL)

Kartoffelkombinat – der Verein e.V.
Klatschmohn Naturkost GmbH
Klimarat Freie Waldorfschule Wahlwies
Kräuterschlössl GmbH
Landkorb GmbH & Co. KG
Lebensgarten – mein Bioladen in Soest GmbH
Mauracher Bio-Hofbäckerei GmbH
Meta Mate UG
Michael Succow
Stiftung
Minderleinsmühle GmbH & Co. KG
natur pur – Naturkost Herborn
NaturFreunde Deutschlands
Naturgut GmbH
Naturkost Elkershausen GmbH
Naturkostladen Sonnenblume
Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG
Nürnberger Bio Originale
oekobonus eG
Ökoland GmbH
Öma Beer GmbH Allgäu
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Peter Riegel Weinimport GmbH
Prof. em. Dr. Michael Succow (DBU-Preisträger und Preisträger des Right
Livelihood Award)
Purvegan GmbH
Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e. V.
Rapunzel Naturkost GmbH
Save Our Seeds (SOS)
Schweisfurth Stiftung
Senebuà
Sodasan Wasch- und Reinigungsmittel GmbH
Sonnentor Kräuterhandels GmbH
Spielberger GmbH
St. Leonhards Quelle GmbH & Co. KG
SuperBioMarkt AG
Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura
Umweltinstitut München e.V.
Verband Ökokiste e. V.
Verein zur Förderung einer enkeltauglichen Umwelt in Österreich
Voelkel GmbH
Wassergut Canitz GmbH
Women in Europe for a Common Future (WECF) e.V.

OFFENER BRIEF
An die WahlkandidatInnen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagswahl 2021

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Zum Welt-Parkinson-Tag vom 11.4.21

10. April 2021

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Medienmitteilung zum Welt-Parkinson-Tag von Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) und Greenpeace Schweiz, Zürich/Basel, 8. April 2021.

Parkinson: Pestizidinitiativen haben Präventivwirkung

Die Inzidenz von Morbus Parkinson nimmt alterskorrigiert stetig zu. Die zweithäufigste neurodegenerative Krankheit kommt bei Beschäftigten in der Landwirtschaft besonders oft vor. Verschiedene Studien zeigen Assoziationen mit Pestiziden. Zum Welt-Parkinson-Tag vom kommenden Sonntag betonen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) sowie Greenpeace Schweiz, wie wichtig die beiden Pestizidinitiativen für die Gesundheit sind. Sie wenden das Vorsorgeprinzip an und senken das Risiko für Parkinson sowie bestimmte Krebsarten.

Morbus Parkinson, umgangssprachlich auch «Schüttellähmung» genannt, ist nach der Alzheimer-Demenz die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung. In der Schweiz sind rund 15’000 Menschen davon betroffen. Die Krankheit nimmt in allen Alterskategorien und ebenso alterskorrigiert zu. Bis 2040 wird weltweit mit einer Verdoppelung der Patientenzahlen gerechnet. Neben dem Alter spielen dabei Pestizide eine Rolle, also Insektizide, Fungizide und Herbizide.

Pestizide und Morbus Parkinson

Ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Morbus Parkinson und dem Kontakt zu Pestiziden wurde seit langem vermutet. Dies insbesondere bei Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Sie sind dort dem Einfluss von Pestiziden direkt und intensiv ausgesetzt. Im Auftrag des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat das Institut für Arbeitsmedizin der Universität Lausanne diese Effekte zusammengefasst. Es schlussfolgert, dass Beschäftigte in der Landwirtschaft mit Kontakt zu Pestiziden ein um über 50% erhöhtes Risiko haben, an einem Morbus Parkinson zu erkranken.

Für AefU-Präsident Dr. med. Bernhard Aufdereggen ist nicht erst seit der Covid-Pandemie klar: «Die Gesundheit von Ökosystemen, Menschen und Tieren hängt eng zusammen (One Health). Bringen wir toxische Substanzen in die Umwelt, gefährden wir auch unsere Gesundheit. Insbesondere Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten und mit chemisch-synthetischen Pestiziden konfrontiert sind, haben ein signifikant erhöhtes Risiko an Morbus Parkinson zu erkranken.»

In der Schweiz wenig Forschung und Wissen

Andere Länder zogen daraus Konsequenzen: In Frankreich ist Morbus Parkinson seit 2012 als Berufskrankheit bei Beschäftigen anerkannt, die professionell mit Pestiziden in Kontakt kommen. Zudem gibt es in zahlreichen Ländern Melderegister und Datenbanken zur Erfassung der gesundheitlichen Nebenwirkungen von Pestiziden. In der Schweiz aber sind diese Zusammenhänge kaum erforscht.

Wind und Wasser verbreiten die Pestizide

Chemisch-synthetische Pestizide bleiben nicht dort, wo sie gespritzt werden. Sie sind heute fast überall in den Böden, in Gewässern und in der Luft sowie in Lebensmitteln zu finden. Greenpeace Schweiz und das Umweltinstitut München zeigten in Untersuchungen mit Luftpassivsammlern, dass sich Pestizide stärker und weiter verbreiten als gedacht. Selbst Jahrzehnte nach deren Einsatz: Zum Beispiel konnte das seit 1972 verbotene DDT aktuell immer noch nachgewiesen werden – für Bäuerinnen und Bauern sowie für Anwohnerinnen und Anwohner ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Yves Zenger, Mediensprecher bei Greenpeace Schweiz, sagt: «Insbesondere die orale Aufnahme und das Einatmen der Pestizide dürften bei der Entstehung von Parkinson eine Rolle spielen. Der Kontakt mit den Giften in der Luft ist wie Passivrauchen. Leider kann sich dem niemand entziehen, selbst mit konsequentem Bio-Konsum nicht. Die Pestizide sind einfach da, und wir nehmen sie auf, ohne uns davor schützen zu können.»

2x JA zur Gesundheitsvorsorge am 13. Juni

Vorsorgen ist besser als heilen: Darum sagen die AefU und Greenpeace Schweiz 2x JA zur Trinkwasserinitiative und zur Pestizidinitiative, über die wir am 13. Juni abstimmen. Die Vorlagen schützen Wasser, Boden und Gesundheit. Sie sind aus gesundheitlicher und ökologischer Sicht nötig. Sie haben eine präventive Wirkung.

AefU und Greenpeace fordern zudem

  • Eine Prüfung, ob Parkinson auch in der Schweiz als Berufskrankheit anerkannt werden muss.
  • Die Untersuchung der gesundheitlichen Konsequenzen für die Anwohnerinnen und Anwohner in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten.
  • Ein Melderegister für mit Pestiziden assoziierte Erkrankungen (bestimmte Krebsarten und neurodegenerative Erkrankungen, insbesondere Parkinson).

Kampagne «Schütze Wasser, Boden und Gesundheit»: 2xja.ch/

Bauer, Gärtner, Parkinson – Die Bedrohung auf dem Land. WDR vom 31.3.21

Daily Poison – ein Buch von Johann G. Zaller. Heidis Mist vom 2.2.21

Warten auf den „Stummen Frühling“? Heidis Mist vom 21.5.18

Der Traum von einer pestizidfreien Schweiz – ein Schmetterlingstraum? Heidis Mist vom 27.10.17

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