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Die Bauern haben Angst … SBV-Nebelpetarde Grundwasser

7. Juni 2019
Das verallgemeinernde "SBV-Sauberkeitszertifikat" für das Grundwasser "bedenkenlos geniessbar" beruht nicht auf Tatsachen. Es klammert in unverantwortlicher Weise die Pestizid-Metaboliten und das Nitrat aus. Heidi meint: "Das entspricht nicht den Fakten, ist, einfach ausgedrückt, eine Lüge. Bild aus Umweltindikatoren Bafu.

Das verallgemeinernde „SBV-Sauberkeitszertifikat“ für das Grundwasser „bedenkenlos geniessbar“ beruht nicht auf Tatsachen. Es klammert in unverantwortlicher Weise die Daten über Pestizid-Metaboliten und das Nitrat aus. Heidi meint: „Das entspricht nicht den Fakten, ist, einfach ausgedrückt, eine Lüge.“ Bild aus Umweltindikatoren Bafu.

Heidi staunte nicht schlecht, als sie die Medieninformation des Schweizer Bauernverbands (SBV) vom 4.6.19 las. Zitate:

„Der Schweizer Bauernverband propagiert den Verzicht auf vier Wirkstoffe, die am häufigsten im Grundwasser gefunden werden. Diese überschreiten den Anforderungswert in den seltensten Fällen, so dass das Wasser sowieso bedenkenlos geniessbar ist …

… Der SBV beschäftigt sich auch mit der Situation beim Grundwasser. Dort ist die Ausgangslage bereits sehr gut: Aktuell halten 98 Prozent der Grundwasserfassstellen den extrem tiefen Anforderungswert von maximal 0.0000001g/l Rückständen ein …

… Gemäss den Analysen der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) findet man in den Proben meist die vier gleichen Wirkstoffe aus der Landwirtschaft respektive deren Metaboliten: Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor, die breit im Ackerbau, z.B. bei Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben, zum Einsatz kommen …“

Ein paar Fakten:

  • Bentazon: Das EU-Parlament entschied sich gegen Bentazon. Aus diesem Grund liefen in Deutschland und Österreich die Zulassungen Bentazon-haltiger Pflanzenschutzmittel aus (Bentazon/Wikipedia). In der Schweiz ist Bentazon zugelassen.
  • Chloridazon: In der EU ist die Zulassung am 31.12.18 ausgelaufen. In der Schweiz fordern Wasserversorger seit 2012 ein Verbot von Chloridazon. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Pestizide in Anhang 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung verschoben, d.h. es wird im Hinblick auf ein Verbot geprüft; je nach Interesse der chemischen Industrie an diesem Wirkstoff kann es aber noch lange dauern bis er verboten wird.

Vor allem Abbauprodukte von Pestiziden treten im Grundwasser in Konzentrationen über dem Grenzwert auf. Diese wurden im Zulassungsverfahren des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) als nicht relevant eingestuft. Jedoch sind gerade diese Stoffe sehr schwer abbaubar und werden daher noch lange im Grundwasser sein. Eine unabhängige Risikobewertung liegt nicht vor.

Aus dem Artikel Reinhardt:

Heidi empfiehlt Ihren LeserInnen, den Bericht des Bundesrates zur Umweltlage Umwelt Schweiz 2018 zu lesen. Darin wird betr. Pestizide auf den Bericht Reinhardt et al. 2017 verwiesen.

Zitate:

… Im Vergleich zu den PSM-Wirkstoffen sind viele Metaboliten mobiler und zudem häufig langlebiger. So werden 11 PSM-Metaboliten (von 7 verschiedenen Wirkstoffen) an insgesamt rund 20% der Messstellen in Konzentrationen von mehr als 0,1 µg/l nachgewiesen (Tab. 4). An mehr als 50% der Messstellen treten PSM-Metaboliten im Grundwasser auf …

Unabhängig von ihrer Toxizität zählen PSM-Metaboliten zu den künstlichen langlebigen Substanzen, deren Eintrag ins Grundwasser im Sinn eines vorsorgenden Grundwasserschutzes verhindert bzw. minimiert werden sollte. Einmal ins Grundwasser gelangt, werden sie dort kaum oder nur sehr langsam abgebaut. Da sich das Grundwasser häufig erst innerhalb mehrerer Jahre bis Jahrzehnte erneuert und daher ein ausgesprochenes «Langzeitgedächtnis» besitzt, ist es besonders wichtig, frühzeitig und vorausschauend zu agieren …

Lesen Sie auch Heidis Bericht über die Ziele Grundwasserqualität mit zahlreichen ernüchternden Fakten und Links:

Grundwasserqualität: Das Ziel nicht vergessen! Heidis Mist vom 13.1.19

Die kurze Medieninformation des SBV wurde nach einem beliebten Schema verfasst:

  • So tun, also ob man die Probleme im Griff hätte.
  • Mehr versprechen als vorgeschrieben, dies aber unverbindlich.
  • Nicht alles sagen (beschönigen).
  • Unrealistische Ziele nennen.
  • Auf Umweltverschmutzer ausserhalb der Landwirtschaft zeigen.

Verzicht auf problematische Pflanzenschutzmittel, Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 4.6.19

Bund erwägt Verbot für Rüben-Pestizid, Tages Anzeiger vom 3.4.19

Bericht Reinhardt: Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser, Artikel Aqua & Gas 6/17

6.6.19 HOME

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Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes

2. Oktober 2016
Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: "... Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind."

Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: „… Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Die Direktzahlungsverordnung schreibt gemäss Art. 11 Grundsatz vor: Beiträge werden ausgerichtet, wenn die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) nach den Artikeln 12-25 auf dem gesamten Betrieb erfüllt sind. Art. 18 Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel lautet wie folgt:

1 Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.

2 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die Schadschwellen sowie die Empfehlungen von Prognose- und Warndiensten berücksichtigt werden.

Der Ökologische Leistungsnachweis wird oft nicht erfüllt …

Der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln des Bundes weist darauf hin, dass Art. 18 der Direktzahlungsverordnung oft missachtet wird: „… Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Das heisst konkret, dass offenbar zahlreiche Bauern Direktzahlungen beziehen, obwohl sie gar kein Anrecht darauf hätten. Heidi hat von sehr unterschiedlichen Seiten gehört, dass Bauern oft Pflanzenschutzmittel (PSM) unter Missachtung von Art. 18 der Direktzahlungsverordnung spritzen. Kontrolliert wird kaum, doch Direktzahlungen werden trotzdem ausgeschüttet.

… das Reduktionsziel PSM-Einsatz des Bundes wäre heute schon erreicht

Fachleute weisen darauf hin, dass allein durch das Einhalten der Vorschriften der Direktzahlungsverordnung eine Reduktion des PSM-Einsatzes von 12% erreicht werden könnte, d.h. soviel wie der Aktionsplan des Bundes innerhalb von 10 Jahren vorsieht! Es ist bekannt, dass z.B. nach der Ernte oft Herbizide vor dem Pflügen auf die Stoppeln ausgebracht werden. Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes:

„… Mit den in Kapitel 6.1.1 beschriebenen Massnahmen, kann in gewissen Fällen auf die Anwendung von PSM zum Schutz der Kulturen verzichtet werden. Das in den nächsten 10 Jahren umsetzbare Potential zur Reduktion der Anwendungen wird auf 12% berechnet. Dieses Potential soll genutzt werden. Die Zielerreichung wird mit einem Indikator, der die Reduktion der behandelten Fläche beschreibt, überprüft (siehe 7.1)…“

Dies ist zwar nicht das einzige Ziel des Aktionsplans, aber ein Zeichen dafür, dass die Ziele nicht hoch gesteckt sind.

Zukunftsweisender Pestzid-Reduktionsplan Schweiz

Der Pestizid-Reduktionsplan Schweiz der Vision Landwirtschaft, der von den Trinkwasserversorgern (SVGW) und einem breiten Bündnis von weiteren Organisationen unterstützt wird, geht wesentlich weiter. Er sieht als langfristige Perspektive einen weitgehenden Verzicht auf PSM vor, d.h. PSM sollen nur im Notfall eingesetzt werden.

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Es würde den Rahmen dieses Artikel sprengen, wenn Heidi den Aktionsplan des Bundes (75 Seiten) detailliert mit jenem der Vision Landwirtschaft (76 Seiten) vergleichen würde. In Anbetracht der mit PSM stark verschmutzten Gewässer und dem steten massiven Rückgang der Biodiversität tut ein grundsätzliches Umdenken Not.

Auswirkungen von PSM zu wenig bekannt

Über die Probleme im Boden, den Einfluss auf das Bodenleben usw. weiss man wenig. Es ist aber bekannt, dass PSM, welche schlecht abgebaut werden, langsam ins Grundwasser „wandern“ können, wie das aktuell bei Chloridazon geschieht, das als Herbizid für den Anbau von Rüben und Randen zugelassen ist. Die Abbauprodukte Desphenyl-Chloridazon und Methyl-Desphenyl-Chloridazon wurden mit Abstand am häufigsten in Konzentrationen von mehr als 0,1 μg/l im Grundwasser nachgewiesen. Beide Substanzen werden erst seit 2010 im Rahmen von NAQUA analysiert. Liste der PSM und ihrer Abbauprodukte im Grundwasser, soweit heute untersucht. Es ist zu hoffen, dass durch Massnahmen, wie Sonderbewilligungen im Zuströmbereich, die Wasserqualität von betroffenen Trinkwasserfassung verbessert werden kann. Doch langfristig ist auch dies keine Lösung des Problems.

Bereits 2006 wurde Desphenyl-Chloridazon vornehmlich in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in anderen Deutschen Bundesländern in Gewässern gefunden. Aus diesem Grund ist der Wirkstoff vor allem bei den Trinkwassergewinnungsunternehmen verstärkt in die Kritik geraten. Chloridazon und seine Metaboliten, Umweltbundesamt Österreich.

Wir müssen also in Zukunft mit „Überraschungen“ rechnen. Die gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln des Bundesamts für Landwirtschaft führt dies drastisch vor Augen, mussten doch 2015 für 88 PSM neue Anwendungsvorschriften eingeführt werden.

Eine besonders schlechte Erfahrung hat man schon mit Atrazin und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin gemacht, die noch heute in vielen Grundwasserleitern nachgewiesen werden. Atrazin im Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden, 9.7.14:

„Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.

Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.“

Volkswirtschaftliche Kosten höher als Nutzen?

Es wäre schön, wenn die Behörden aus alten Problemen lernten. Vorsorge ist ein wichtiges Prinzip!

PSM verursachen hohe Kosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie Verlust an Biodiversität. Diese Kosten fallen der Öffentlichkeit an, werden nicht als Aufschlag bei der Berechnung der entsprechenden Lebensmittelpreise berücksichtigt. Eine exakte Gesamtkostenrechnung ist zwar nicht möglich, aber es ist wahrscheinlich, dass die volkswirtschaftlichen Kosten des Einsatzes von PSM höher sind als ihr Nutzen.

Breites Bündnis für eine starke Reduktion des Pestizideinsatzes, Heidis Mist 24.5.16

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel, Heidis Mist 3.2.16

Pflanzenschutzmittel: Kosten sie uns mehr als sie nützen? Heidis Mist 23.3.16

Pestizid-Cocktail in Schweizer Äpfeln, Dani Müller SRF Kassensturz 27.9.16

Mach mit bei der Volksvernehmlassung! Greenpeace zum Aktionsplan des Bundes 27.9.16

55 von 68 in Südtirol verwendete Pestizide auf „EU-Pestizid-Blacklist“, Alexander Schiebel, Das Wunder von Mals, 27.9.16

2.10.16 HOME

GÜ: Strengere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

21. Februar 2014
Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.

Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.

„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.

Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m,  also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.

21.2.14 HOME


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