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SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage!

1. Januar 2020
Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Liebe Leserin, lieber Leser

Bitte nicht erschrecken – der erste Arikel 2020 ist lang. Der Fall Wisen SO zeigt exemplarisch wie immer wieder der Schutz von Gewässern ver- und behindert wird beim Durchsetzen von Eigeninteressen einzelner Personen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zum Bauen ausserhalb der Bauzone werden umgangen, die zuständigen kantonalen Behörden kennen die lokalen Verhältnisse oft nicht, waren noch nie am Ort des Geschehens, wissen nicht, ob Auflagen wie der Abbruch einer alten Baute verwirklicht wurden, sehen nicht Gebäude, welche ohne Baubewilligung aufgestellt wurden. Wie beim Gewässerschutz, so auch beim Bauen schauen Behörden gerne weg und überlassen den Vollzug „bösen“ Nachbarn oder dem Nimmerleinstag. Noch weiter von der Realität entfernt sind Richter. So wird geschummelt und gelogen.

Schauen wir uns also nach einem kleinen Abstecher ins Parlament und das Grundwasser im Kanton Solothurn den Fall Wisen an.

Versorgungsproblem Trinkwasser?

Der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri macht sich Sorgen um das Trinkwasser. Er reichte am 26.9.19 die Interpellation 19.4249 ein: „Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?“

Fluri (Wikipedia) ist seit 1993 Stadtpräsident von Solothurn und somit von Amtes wegen Präsident der Regio Energie Solothurn, welche im Raume Solothurn erste Anlaufstelle für Energie, Wasser, Energieeffizienz und Gebäudetechnik ist. Seine Regio Energie Solothurn betreibt seit Jahrzehnten eine Ihrer Wasserfassungen ohne Schutzzone. Das aber stört Fluri offenbar nicht. Fluri ist zudem Bezirksvertreter und juristischer Berater von Pro Natura Solothurn.

Kanton Solothurn: Nitrat im Grundwasser

Der Kanton Solothurn hat Probleme mit der Qualität des Grundwassers. Das Nitrat-Pionierprojekt Gäu ist das grösste Projekt gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Art. 62a. Es läuft seit dem Jahre 2000, d.h. seit 20 Jahren. Wir zahlen mit Bundessteuern den grössten Teil der Kosten für Massnahmen; 2018 allein waren es 829’690 Franken.

Das Problem im Gäu ist, dass das Grundwasser vorwiegend durch Versickern von Regenwasser entsteht; es wird nicht durch Zufluss von weniger belastetem Wasser verdünnt. Verdünnung ist ein Zauberwort, nicht nur in der Landwirtschaft!

Dieses Projekt wird seit 2017 vier Jahre lang von 18 Forschenden aus fünf Institutionen wissenschaftlich begleitet (NitroGäu), denn man möchte wissen, ob es effizient und wirksam ist. Der Projektbeirat umfasst 12 Personen. Finanziert wird das grosse Projekt vom Bundesamt für Landwirtschaft und dem Amt für Umwelt, Solothurn. Erste Resultate zur Nitratauswaschung im Gemüsebau bestätigen das erhebliche Nitratauswaschungspotenzial unter bzw. nach Gemüsekulturen im Freiland.

Und schon gibt es weitere Probleme: Der Nitratgehalt des Grundwassers steigt in Schnottwil, was die Behörden beunruhigt. Ein zweites Nitrat-Projekt ist geplant.

Wisen SO: Bauen und güllen in der Grundwasserschutzzone

Derweil lässt der Kanton Solothurn in Wisen in einer Grundwasserschutzzone S2 (bzw. SIIB, Erklärung folgt später) das Ausbringen von Gülle zu. Mitten in der Schutzzone befindet sich ein Bauernhof. Heidi nimmt Sie, liebe LeserInnen, auf eine Zeitreise durch Karten mit und zitiert aus einem Bundesgerichtsentscheid.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet.

Anfang 1980er Jahre wurde an der Grenze zum Karstgebiet, das sich vom Hauenstein zum Wisenberg erstreckt, ein Bauernhof für rund 25 Kühe und 10 Tränkekälber gebaut.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Vor einiger Zeit schloss sich der Bauer mit Betrieben im angrenzenden Baselland zusammen und baute massiv aus. Neue Gebäude tauchen in der Karte von 2006 auf. Sie liegen zum Teil im Karstgebiet.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet.

In der neuesten Karte sieht man zusätzlich zu drei kleinen Silos drei grosse und eine neue Remise.

So sieht der Bauernhof heute aus.

So sieht der Bauernhof heute aus.

Der Viehbestand umfasst heute 91 Red Holstein Milchkühe und 10 Stück Aufzuchtvieh. Die neuen Gebäude sind entsprechend gross und die Dächer mit Fotovoltaik bestückt. 36 Hektaren Wiese und Maisfelder gehören zum Betrieb des Meisterlandwirts, der auch Bürgerrat und Stv. Landw. Erhebungsverantwortlicher der Gemeinde Wisen SO ist.

Der Tierbesatz beträgt rund 2,6 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare (DGVE), d.h. liegt nur wenig unter der absoluten Obergrenze von 3 DGVE gemäss Gewässerschutzgesetz.

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Das Erstaunliche ist, dass diese massive Vergrösserung des Betriebes in der Grundwasserschutzzone bewilligt wurde, obwohl in der S2 das Erstellen von Bauten und Anlagen mit sehr wenigen Ausnahmen verboten ist. Auch die Erlaubnis zum Güllen ist nicht nachvollziehbar. Zwar sieht die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Ausnahmen vor, aber der Kanton Solothurn spricht keine solchen Bewilligungen aus, wie das Amt für Umwelt Heidi versicherte.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.6, Art. 3.3.1, Ziff. 2:

2 Flüssige Hof- und Recyclingdünger dürfen in den Zonen S2 und Sh von Grundwasserschutzzonen nicht verwendet werden.

Art. 3.3.2 Ausnahmen, Ziff. 1:

1 Die kantonale Behörde kann in Abweichung vom Verbot nach Ziffer 3.3.1 Absatz 2 gestatten, dass flüssige Hof- und Recyclingdünger in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen pro Vegetationsperiode bis dreimal in angemessenen Abständen in einer Menge von höchstens 20 m3 pro ha ausgebracht werden dürfen, wenn aufgrund der Bodenbeschaffenheit gewährleistet ist, dass keine pathogenen Mikroorganismen in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangen.

Heikler Gewässerschutz im Karstgebiet

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt an sich die Betriebsgebäude befinden.

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt wo sich die Betriebsgebäude befinden.

Legende zu Vulnerabilität

Legende zu Vulnerabilität

Karstgebiete sind besonders heikel, was den Austrag von flüssigen Düngern betrifft. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden. In solchen Gebieten hat die Zone S2 lediglich eine Ausdehnung von mindestens 100 Metern, und es wird keine Zone S3 ausgeschieden. Dafür wird der grösste Teil des Einzugsgebiets der Fassung durch die Zone Sh geschützt, wenn die Vulnerabilität des Grundwasserleiters hoch ist (h = hoch), beziehungswiese durch die Zone Sm bei mittlerer Vulnerabilität (m = mittel).

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Die Vulnerabilität wird aufgrund der Beschaffenheit der Überdeckung (Boden und Deckschicht) und des Karst- oder Kluftsystems sowie der Versickerungsverhältnisse bestimmt. Je grösser die Vulnerabilität, desto strenger die Schutzbestimmungen.

Der Wisner Bauernhof liegt mitten in der Grundwasserschutzzone S2. In diesem Gebiet ist die Vulnerabilität (Verschmutzungsgefahr) mehrheitlich hoch bis sehr hoch. Trotzdem erteilten die Behörden die Bewilligung für eine massive Vergrösserung des Betriebs und das Güllen in der Schutzzone.

Wie ist es zu dieser absurden Situation gekommen?

Anfang 2012 bewilligten die kantonalen Behörden den Bau eines grossen Silos und einer Remise. Dagegen wurde Einsprache erhoben. Die Bauten waren jedoch nur die logische Folge der vorangegangenen Betriebsvergrösserung: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wirklich?

Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 wurde 1986, also ein paar Jahre nach dem Bau der ersten Gebäude, eine Schutzzone SIIB der Tunnelquelle erlassen, die in Läufelfingen im angrenzenden Kanton Basel-Landschaft liegt und der Trinkwasserversorgung Oberes Homburgertal dient. Das Schutzreglement wurde aber nicht der neuen Gewässerschutzverordnung vom 28.10.98 (GSchV; SR 814.201)  angepasst, d.h. die Zone SIIB wurde nicht in eine neurechtliche Grundwasserschutzzone S2 umgewandelt, in welcher nicht gegüllt werden darf. Deshalb ist gemäss Bundesgerichtsentscheid das alte Reglement immer noch gültig. Die kantonalen Behörden sahen dies zwar anders, aber erliessen dann eine für 2013 bis 2014 befristete, nicht erneuerbare Bewilligung für das Güllen in der besagten Grundwasserschutzzone.

In der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt steht unter Punkt 4.3 Vorgehen bei Schutzzonen mit nicht zonenkonformen Nutzungen, 4.3.1 Grundsätzliches: „Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 gilt für alle Schutzzonen, also auch für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt wurden. Nach gängiger Praxis sind auch für die altrechtlichen Schutzzonen wenigstens die Mindestanforderungen einzuhalten. Das heisst, dass z.B. auch in sogenannten «Schutzzonen mit beschränkter Wirkung», welche das Bauen auf bestimmten Parzellen in der Schutzzone S2 zuliessen, im Prinzip ein Bauverbot zu errichten ist. Die Gewässerschutzverordnung gibt also Anlass, die Situation innerhalb der Schutzzonen zu überprüfen.“

Offensichtlich hat man diese Anpassung nicht vorgenommen. Zuständig für die Quelle ist zwar die Wasserversorgung, aber der Kanton hat die Verantwortung für den Gewässerschutz und ist zudem zuständig für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Behörden haben beide Augen fest zugedrückt und die Tier- und Gebäudeaufstockung in der Schutzzone in zwei Etappen bewilligt.

„Nicht erneuerbare“ Gülle-Bewilligung wurde erneuert!

Weitere Verzögerungen beim Ausscheiden einer neuen Grundwasserschutzzone kamen in den letzten Jahren hinzu. Also erneuerten die kantonalen Behörden die „nicht erneuerbare“ Bewilligung im Interesse eines einzelnen Bauern, zulasten der Öffentlichkeit. Sie gilt noch heute.

Gegüllt werden darf jedoch nur bis in den Frühsommer hinein. In der Güllezeit wird diese Trinkwasserquelle einfach abgestellt. Dank der mehrstufigen Aufbereitung ist gemäss Amt für Umwelt die Trinkwassersicherheit gewährleistet, auch wenn der Grundwasserschutz nicht in allen Belangen optimal sei.

Umzonung von SIIB in S3?

Aktuell untersucht die Wasserversorgung, die für die Ausscheidung der Schutzzonen zuständig ist, ob sie auf diese Quelle verzichten kann.

Gemäss einem Gutachten könnte ein grosser Teil der heutigen SIIB Schutzzone dereinst in die S3 Zone umgezont werde. Das würde bedeuten, dass der Bauer ohne Einschränkung güllen darf. Halt! Das natürlich nicht, aber er müsste lediglich die „normalen“ Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung einhalten.

Ein Blick auf den Bauernhof im Zelgli in Wisen lässt vermuten, dass man diese Umzonung erzwingen möchte.

„Undichte“ Silos wieder in Betrieb

Am 19.1.12 erteilte die Bau- und Umweltkommission der Einwohnergemeinde Wisen die Bewilligung für den Bau einer neuen Remise, eines neuen Silos sowie einer Fotovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Remise und einer bestehenden Scheune. Im Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 ist zu lesen: „Da das neue Silo an die Stelle von drei alten, undichten Silos tritt, handelt es sich um eine Ersatzbaute, welche die Gefahr einer Gewässerverschmutzung verringert.“

Nach etwa drei Jahren nahm der Bauer die drei alten Silos wieder in Betrieb. Da staunt Heidi! Sind nun die alten Silos tatsächlich undicht? Dann müssten die Behörden sofort eingreifen. Aber, so vermutet Heidi, das war nur ein Vorwand zur Durchsetzung des Bauvorhabens.

Heute: 3 kleine und 3 grosse Silos

Auf den offiziellen Schweizer Karten und Luftbildern sind heute drei kleine und drei grosse Silos zu sehen. Alle sechs stehen nicht nur in der Landschaft, sie werden genutzt.

Bau von Siloanlagen in S2 verboten

Es ist klar wieso man versucht die S2 loszuwerden: Es ist verboten, in der S2 Einrichtungen für die Lagerung von Raufuttersilage zu erstellen.

Remise für Siloballen und Maschinen

Lesen wir nochmals im Bundesgerichtsentscheid: „Die neue Remise dient nach der ergänzenden Vernehmlassung des Bau- und Justizdepartements vom 3. September 2012 dazu, Maschinen und Siloballen künftig nicht mehr im Freien, sondern im Trockenen unterbringen zu können. Mit Blick auf den Gewässerschutz wird damit ebenfalls eine deutliche Verbesserung erzielt.“

Google Earth sowie die Schweizer Karten zeigen Siloballen im Freien. Auch werden Tiere im Karstgebiet auf der Strasse mit dem Inhalt von Siloballen gefüttert. Heidi frägt sich: „Wo ist da die Verbesserung?“ Bundesgerichtsentscheid: „Das umstrittene Bauvorhaben dient somit nicht einer Betriebsvergrösserung, sondern der Verbesserung der Produktionsbedingungen, namentlich auch mit Blick auf den Gewässerschutz.“

Nicht nur die Vergrösserung des Betriebs, auch der Neubau von weiteren Anlagen in einer Quellschutzzone waren bewilligt worden. Und kontrolliert wird nicht. Jetzt karrt der Bauer Futter zu und Gülle weg.

Freiwilliger Verzicht auf Quelle?

Auf eine Quelle einfach verzichten, wo zahlreiche Trinkwasserversorger in verschiedenen Kantonen wegen der Grenzwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Abbauprodukten Wasserfassungen schliessen müssen? Roman Wiget, Geschäftsführer der Seeländischen Wasserversorgung, sagte am 22.12.19 zur Sonntagszeitung, dass ab Januar 2020 nur noch eine der sechs Fassungen brauchbar sei. Im Winter könne man «mit diesem einen Brunnen das Einzugsgebiet noch knapp versorgen». Was die Trinkwasserversorgung aber im Sommer mache, wenn das Wasser knapp werde, sei nicht klar. Wiget: «Das Verbot des Pestizids Chlorothalonil löst bei den Trinkwasserversorgungen im ganzen Mittelland ein Erdbeben aus. Die Situation ist dramatisch.»

Viele machen sich Sorgen um die Zukunft ihrer Trinkwasserversorgung, auch aufgrund der Klimaerwärmung, welche zahlreichen Trinkwasserversorgern grosse Probleme bereitet. Doch hier an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland überlegt man sich den Verzicht auf eine – so ist zu hoffen – gute Quelle nur weil man dem Bauern, der in der Schutzzone seinen Hof gebaut hat, entgegenkommen will.

Gründe für Verzögerungen

Mit der Grundwasserschutzzone werden die Tunnelquellen im Hauensteintunnel des basellandschaftlichen Zweckverbandes Wasserversorgung Oberes Homburgertal geschützt. Die Quellen, die nutzniessende Wasserversorgung und der weitaus grösste Teil des Einzugsgebietes und somit der Schutzzone liegen im Kanton Basel-Landschaft, nur ein kleiner Teil der Schutzzone befindet sich im Kanton Solothurn in Wisen. Das Interesse des Kantons Solothurn am Quellschutz dürfte also klein sein.

Es gibt mehrere Gründe für die Verzögerungen der letzten Jahre.

  • Die hydrogeologischen Grundlagen für eine neue Schutzzone nach geltender Gewässerschutzverordnung lieben erst im Kanton Solothurn vor, nicht aber im Kanton Baselland.
  • Die Anpassung des Grundwasserschutzes in Karstgebieten wurde vom Bund schon lange angekündigt, aber erst 2016 in der Gewässerschutzverordnung verankert. Die Vollzugsinstrumente des Bundes sind noch nicht verfügbar.
  • Für die Ausscheidung von Schutzzonen ist die Wasserversorgung zuständig. Diese hat zusammen mit dem Kanton Baselland die erforderlichen Aufträge ausgelöst, die geologischen Studien konnten aber wegen den Verzögerungen beim Bund noch nicht abgeschlossen werden.

Behörden konzentrieren sich auf „grosse“ Probleme

Die Arbeit des Amts für Umwelt konzentriert sich auf jene Gebiete, wo das meiste Trinkwasser produziert wird und wo sich regionale Fassungen befinden, d.h. die Nitrat- und Pestizid-Problemgebiete im Mittelland (Gäu). Gewässerschutzprojekte bedeuten „viel Arbeit für die zuständige Behörde“.

Zeit und Geld sind beschränkt. Deshalb gibt es trotz erheblicher Verschmutzung des Grundwasser nur wenige „Gewässerschutzprojekte gemäss GSchG Art. 62a.

Heidi meint

„Das Güllen in der Grundwasserschutzzone im Karstgebiet Wisen SO muss sofort verboten werden, egal wie lange es noch dauert bis neue Zonen rechtskräftig sind, denn solche Vorhaben dauern oft lange, da auch mit Einsprachen zu rechnen ist, wenn es eine gute Lösung sein soll. Und man müsste als Übergangslösung die Verpflichtungen gemäss der neuen Zone S2 gemäss Gewässerschutzverordnung von 1998 vorschreiben.

Es wäre gut, wenn sich der Solothurner Nationalrat Fluri in seinem Kanton vermehrt für den Grundwasserschutz einsetzen würde und sich auch um das Wisner Quellwasser kümmerte, das den Nachbarn im Kanton Baselland nützt.“

Viele kleien Probleme summieren sich!

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Karstlehrpfad im Laufental

Im Laufental bei Basel ist in der Region Kaltbrunnental und Brislachallmet vom lokalen Höhlenforscher-Verein ein «Karstlehrpfad» realisiert worden. Der Lehrpfad führt von Zwingen nach Grellingen. Ähnlich einem Naturlehrpfad bringt dieser dem interessierten Besucher und Wanderer die ortsbezogenen Themen Karst, Höhlen, Höhlenbewohner (Mensch und Tier), Archäologie und den Schutz der Karstlandschaft näher.

Karstlehrpfad Kaltbrunnental-Brislachallmet

Was bringt das Nitratprojekt Gäu-Olten? Wissenschaft soll Antworten liefern, Solothurner Zeitung 28.10.18

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Heidis Mist 24.7.15

Grundwasserschutz: Zu früh für Schlussfolgerungen. Gebiet Gäu SO, Bauernzeitung 8.9.19

Gewässerschutz-Beiträge, Abgeschlossene und laufende Projekte sowie Herausforderungen. Agrarbericht 2019 Bundesamt für Landwirtschaft

Anstieg der Nitratwerte beunruhigt Schnottwil, SRF 2.12.19

Gewässerschutzgesetz Art. 14 Betriebe mit Nutztierhaltung

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6 Dünger, 3.3 Verbote und Ausnahmen

Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz, Seite 35.BAFU 6.5.12

Bevölkerung zahlt für Pestizidsünden. Sonntagszeitung 22.12.19

Gewässerschutzkarten

10. Fachtagung ChloroNet vom 23.11.17, R. Tiez: Untersuchung und Beurteilung von belasteten Standorten auf Karst- Grundwasser


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