Posts Tagged ‘Cypermethrin’

Solothurn: Grünliberale glauben nicht an Zielerreichung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel

17. September 2021
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Heidi hat diesen Cartoon von NaNa bereits im Beitrag vom 25.4.21 zu den Pestiziden in den Gewässern im Kanton Solothurn gezeigt … er passt immer noch!

Grünliberale Kanton Solothurn, Medienmitteilung vom 15.9.21:

Dank den Grünliberalen es Kantons Solothurn ist seit Mai bekannt, dass der Aktionsplan kaum Wirkung zeigt. Die Zielerreichung bis 2025 ist nur mit deutlich weitergehenden Massnahmen erreichbar.

Das Amt für Umwelt (AfU) hat die Messdaten aus dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel kommentiert[1]. Diese beinhalten kaum neue Informationen. Dank der glp sind die Daten bereits seit Mai bekannt[2].

«Leichte Verbesserungen seien nachweisbar», so kommentiert der Kanton die besorgniserregenden Messdaten. Die Daten zeigen, dass äusserst toxische Wirkstoffe wie zum Beispiel Cypermethrin den gesetzlichen Grenzwert um das 11-fache überschreiten. Diese und andere Wirkstoffe sind für Wasserorganismen bereits in kleinsten Dosen akut toxisch. Cypermethrin kann die menschlichen Organe schädigen und steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit oder sogar das Kind im Mutterleib zu schädigen.

Die erzielten minimalen Fortschritte sind angesichts der gesetzeswidrigen Wasserqualität viel zu gering. Als Ziel für den Aktionsplan wurde von der Regierung eine Halbierung des Risikos durch Pflanzenschutzmittel bis 2025 gesetzt. Dieses Ziel ist mit den laufenden Massnahmen unmöglich erreichbar. Daher ist es eine Augenwischerei, überhaupt von Verbesserungen zu sprechen.

Natürlich begrüsst die glp auch die angekündigten Massnahmen ausserhalb der Landwirtschaft. Mit höchster Priorität sind jedoch dort Schritte notwendig, wo die grösste Wirkung erreicht wird. Die Messdaten des AfU zeigen nämlich auch, dass zum Beispiel im Limpach deutlich über 80% der Pestizide aus der landwirtschaftlichen Anwendung stammen. Diese Information behält das AfU weiterhin der Bevölkerung vor.

Das AfU will bis Mitte 2022 abwarten und hofft auf ein Wunder. Diese passive Arbeitsweise ist nicht in unserem Sinne. Die glp fordert rasch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft. Wir sind überzeugt, dass damit die Ziele 2025 erreichbar werden. Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache, sofortiger Handlungsbedarf ist angezeigt.

[1] https://so.ch/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/verbesserungen-bei-der-pestizidbelastung-von-gewaessern-nachweisbar-doch-weitere-anstrengungen-noeti/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=02c0f5fef5d061517771bf2cf77bc04a

[2] https://so.grunliberale.ch/aktuell/media/mediadetail~ca54059b-873c-453a-ae48-67b4c448ab6d~Gr%C3%BCnliberale%20fordern%20Anpassungen%20beim%20Massnahmenplan%20Pflanzenschutzmittel~

Tabak und Pestizide: Politik im Einklang mit der Industrie

7. Juni 2021
Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Wer Augen und Ohren offen hat, kann es nicht übersehen, dass unsere Politik den Pfaden der Industrie folgt. Besonders offensichtlich ist das beim Tabak und den Pestiziden. 27 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz rauchen. Der Bundesrat lehnt trotzdem die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab, obwohl die WHO-Rahmenkonvention dies vorsieht.

Tabakindustrie und Landwirtschaft sind verbandelt. Wir subventionieren den Anbau von Tabak, angeblich um diese Tradition weiterzuführen. Nicht weniger als 188 Pestizide sind für Tabak zugelassen, darunter auch 34 Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb, der vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen kann. Auch für die Luftapplikation bewilligte Produkte! 2019 wurden total 66 000 kg versprüht. In der EU ist Mancozeb verboten, wahrscheinlich wird auch die Schweiz gelegentlich ein Verbot aussprechen. Cypermethrin ist „Bienengefährlich“ und kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition; vier Produkte sind zugelassen. 9 Produkte mit dem Wirkstoff Fluazifop-P-butyl sind zugelassen. Auch diese können vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Und so weiter!

Nicht in der Grundwasserschutzzone S2 eingesetzt werden darf z.B. das für Tabak zugelassene Pestizid „Devrinol Plus“ mit den Wirkstoffen Napropamide und Metazachlor; das bedeutet, dass sie gut wasserlöslich sind und die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung besteht. Zudem kann Devrinol Plus vermutlich Krebs erzeugen.

Von allen zugelassenen Wirkstoffen sind 26 in der S2 verboten. Heidi vermutet, dass solche Wirkstoffe und ihre Metaboliten irgendwann auch im Grundwasser nachgewiesen werden, sofern man den Kantonschemikern das „Geheimnis der Chemischen Industrie“ mitteilt, wonach sie suchen müssen. Das dürften ziemlich viele Stoffe sein! Ein allgemeines Verbot von Pestiziden in der Grundwasserzone S2 wurde von den Bauern Anfang dieses Jahrtausends gekippt. Es ist höchste Zeit, dass ein solches wiedereingeführt wird!

Praktisch alle Pestizie sind sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Heidi meint: „Unser Bundesrat folgt den Empfehlungen von Landwirtschaft und Industrie. Der Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt ist für ihn nebensächlich. Nur wenn massiver Druck aus dem Volk kommt, macht er kleine Schritte. Diese reichen aber bei Weitem nicht!

Schweizer Tabak-Politik bleibt zahnlos. Rainer M Kaelin, Infosperber vom 6.6.21

EU: Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten! Heidis Mist vom 26.10.20

Fungizid Mancozeb in der EU endlich vom Markt – und die Schweiz? Fausta Borsani, Verein Ohne Gift vom 5.2.21

Pestizid wird verboten. Daniel Mennig, Saldo vom 17.3.21

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Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi

1. März 2018

Gablers Wirtschaftslexikon über Grenzwerte in der Umweltpolitik: „… Die Festlegung eines Grenzwertes kann unterschiedlich normiert werden, bspw. als Anteil der Produktion oder der Abluft. Sie folgt naturwissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien, unterliegt aber auch politischen Prozessen und damit dem Lobbyismus.“ Anforderungswerte sind Annahmen, also keine „wissenschaftlichen Erkenntnisse“.

Das Bundesamt für Umwelt will neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer einführen. Die Vernehmlassung Gewässerschutzverordnung (GSchV) läuft bis 15.3.18; es bleibt also noch Zeit für die Erarbeitung von Stellungnahmen!

Betroffen sind 37 Pestizide. Vier Werte sind kleiner als der bisherige Wert, zwei bleiben wie bisher 0,1 µg/l, für 31 Pestizide sind höhere Werte vorgesehen. Der höchste Wert beträgt das 10’300-fache des bisherigen Grenzwerts.

Eines der Ziele für Oberflächengewässer gemäss GSchV ist, dass Stoffe, die natürlicherweise im Gewässer nicht vorkommen, nur in Konzentrationen nahe bei Null vorhanden sind! Das BAFU ist also grausig auf dem Holz- bzw. Lobbyweg. Das Wasser gehört allen, nicht nur den Wasserlebewesen! Wasser ist Leben – schmutziges Wasser gefährdet Leben.

Durchschnittlich 40 Wirkstoffe in Gewässerproben

Die Eawag hat in einem aufwendigen Screening in Wasserproben von Schweizer Fliessgewässern über 100 von 300 zugelassenen Wirkstoffen gefunden. Für 31 Substanzen wurde der Grenzwert der Gewässerschutzverordnung verletzt. Jede Probe enthielt im Durchschnitt 40 unterschiedliche Stoffe.

Rechenbeispiel: Künftig 727 mal mehr Pestizide in Gewässern erlaubt?

Heidi hat nun ausgerechnet wie hoch die Konzentration eines theoretischen Pestizid-Cocktails in Zukunft sein darf. Sie hat die 37 neuen (sogenannten risikobasierenden/für Wasserlebewesen) Anforderungswerte und drei allgemeine Werte von 0,1 µg/l zusammengezählt, d.h. total 40 Werte addiert; dies in Anlehnung an die von der Eawag in Gewässern gefundenen durchschnittlichen Zahl von Stoffen.

Wenn also diese 40 Pestizide in einem Gewässer in einer gerade noch erlaubten Konzentration vorkommen, dann macht dies total genau 2’906,96484 µg/l aus. Gemäss der heute gültigen Gewässerschutzverordnung wären maximal 40 x 0,1 µg/l zugelassen, also 4 µg/l. Wenn es nach dem Willen des BAFU geht, dann darf in einem Bach – wie dieses Rechenbeispiel zeigt – in Zukunft die 727-fache Konzentration an Pestiziden vorhanden sein, ohne dass die Kantone einen Finger rühren müssen. Der vielerorts nicht existente Vollzug ist somit schon fast gerettet. Und die Zulassungsbestimmungen? Müssen sie in Zukunft nicht verschärft werden? Potz Blitz und Tonner! Simsalabim!

Wert für das Neonicotinoid Thiamethoxam

Für Wild- und Honigbienen sind Neonicotinoide, eine Gruppe hochwirksamer Insektizide, eine Gefahr. Das hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in einem aktuellen Bericht erneut klargestellt. Trotzdem will das BAFU den Wert des Neonicotinoids Thiamethoxam auf das 14-fache erhöhen; das Mittel schadet offenbar den Wasserorganismen nicht – da kann man doch! Die Bienen halten sich ja nicht im Bach auf, trinken höchsten daraus.

Heidis Vorschlag

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Grenzwert, Gablers Wirtschaftslexikon, Prof. Dr. Heinrich Holland

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte

14. Dezember 2017

Bildschirmfoto 14.12.17 zu Cypermethrin/Insektizid von Sintagro. Quelle: Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Landwirtschaft.

Bildschirmfoto 14.12.17 zu Cypermethrin/Insektizid von Sintagro. Quelle: Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamt für Landwirtschaft.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will Anforderungen an die Wasserqualität von oberirdischen Gewässern anpassen: nach oben und nach unten. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Werte sind z.T. sehr „genau“, dies obwohl die Basisdaten kaum eine solche Genauigkeit aufweisen dürften. Etwa ist für S-Metolachlor ein Wert für die chronische Belastung von 0,69 μg/l angegeben. Ob soviel Präzision kann man sich verneigen oder dies als vorgetäuschtes „Wissen“ beiseite legen. So ein Unsinn, meint Heidi!

Aus Oberflächengewässern werden 20% des Trinkwassers gewonnen. Und Oberflächengewässer speisen das Grundwasser!

Cypermethrin: COOP geht weiter als der Bund

Gelesen in der Bauernzeitung vom 13.2.17: „Coop gehe beim Einsatz von Pestiziden «bedeutend weiter, als dies der Bund fordert», sagt Mediensprecherin Andrea Bergmann. In der Schweiz sei der Einsatz von Methomyl und Zeta-Cypermethrin gesetzlich erlaubt. Diese Wirkstoffe würden jedoch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) «als highly hazardous» eingestuft, d.h. «hochgefährlich» für die Gesundheit des Menschen. «Aus diesem Grund verbietet Coop deren Einsatz», so Bergmann.“

Für die Gemüseproduzenten ist das unverständlich.

Cypermethrin von Sintagro ist gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für 73 Kulturen bzw. gegen 24 Schädlinge zugelassen. Die Reaktion der Bauern auf das COOP-Verbot zeigt, dass dieses Mittel häufig eingesetzt wird.

Der neue Anforderungswert für Cypermethrin in oberirdischen Gewässern beträgt 0,00044 μg/l oder bei chronischer Belastung 0,00003 μg/l). Was geschieht wohl, wenn 0,00045 μg/l gemessen werden? Vielleicht muss man zu diesem Thema Pro Natura befragen, heisst es doch in deren Medieninformation Starke Verschmutzung des Doubs eindeutig bewiesen vom 30.3.17: „Bei Morteau wurden Cypermethrin-Belastungen bis zum 1,5-fachen des Grenzwerts gemessen.“ Verglichen mit den vom BAFU vorgeschlagenen Anforderungswerten dürften die Überschreitungen das Tausendfache und mehr der neuen Werte betragen.

Beruhigungspille für die Bauern, nicht aber für die Konsumenten

Kontrollen gibt es nur wenige, denn das käme viel zu teuer. Nur schon die zahlreichen Wirkstoffe, welche zugelassen sind, und erst recht die verschiedenen Formulierungen mit unterschiedlicher Toxizität setzen dem Datenhunger Grenzen. Untersucht wird eine Auswahl von Stoffen, die im entsprechenden Gewässer „erwartet“ werden.

Für die KonsumentInnen nicht unbedingt beruhigend sind ein paar Sätze, die Heidi in der Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur  Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) gelesen hat:

Fall 1: In der Regel Risiko für die Gesundheit

Bei einer Überschreitung der Höchstwerte folgender Stoffe, die im Anhang 2 festgelegt sind, ist in der Regel von einem Risiko für die Gesundheit auszugehen (Fall 1):“ Es folgt eine Liste von 21 Stoffen, darunter Arsen, Blei, Cadmium usw. Pestizide werde keine aufgeführt. „In diesen Fällen müssen Massnahmen zur möglich raschen Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes angeordnet werden. Die verantwortliche Person des Betriebs soll dazu verpflichtet werden, die Ursachen der Kontamination abzuklären.

Die Besonderheit beim Trinkwasser besteht darin, dass in der Regel nicht empfohlen wird, die Versorgung eines Wassernetzes vollständig zu unterbrechen – auch wenn das Wasser die Gesundheit gefährdet und nicht konsumiert werden darf. Ausnahmeregelungen können für einen definierten Zeitraum verhängt werden, wobei die Dauer der Massnahmen vom Risiko für die Gesundheit abhängt, das die Überschreitung darstellt. Wenn es keine Alternative gibt, besteht die wichtigste Massnahme darin, die betroffene Bevölkerung zu warnen und das Netz mit genusstauglichem Wasser zu reinigen, um die Kontamination unter den Höchstwert zu senken.

Fall 2: Nicht in jedem Fall ein Risiko für die Gesundheit

Für Höchstwerte des Anhangs 2, die für Stoffgruppen wie „Pestizide“ oder „organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität aber bekannter chemischer Struktur“ festgelegt sind, besteht bei einer Überschreitung nicht in jedem Fall ein Risiko für die Gesundheit (Fall 2). Es muss im Einzelfall eine eingehende Beurteilung des spezifischen Stoffes in Einbezug des BLV erfolgen.“ Für einzelne Pestizide gilt generell ein Höchstwert von 0,1 µg/l, für die Summe aller Pestizide sind es 0,5 µg/l.

Gibt es noch Fragen? Heidis Feststellung: Der Wille zum Verschleiern ist gross, jener zum Handeln klein. Bei jeder einzelnen Höchstwertüberschreitung (so sie gemessen!) müsste also zusammen mit dem BLV die Lage eingehend beurteilt werden. Das ist viel Arbeit!

Zu viele Pestizide im Schweizer Trinkwasser. Das Schweizer Hahnenburger ist gefährdet. Gemäss den Wasserversorgern weist jede fünfte Trinkwasserfassung eine zu hohe Konzentration auf. Tagesanzeiger vom 18.6.17.

14.12.17 HOME


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