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Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch

31. März 2016
Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Gewässerschutz-„Fortschritt“ im Kanton Graubünden: Versickernlassen von Hofabwasser statt Direkteinleitung in den Bach. Das besonders Dumme im aktuellen Fall ist nur, dass dies oben an einem drainierten, angeblich „rutschgefährdeten“ Hang geschieht. Der Leiter des Bauamts der Gemeinde Schiers schrieb am 14.12.13 im Rahmen der Baubewilligung für das Eindolen von 44 m Gewässer zum Schutze der Gesundheit vor Hofabwässern, welche via Bach in Heidis Gemüsegarten sickerten:

„Sie sagen aus, dass die seitlichen Entwässerungen infolge Verstopfung kein Wasser mehr führen bzw. nach Ihren Beobachtungen noch nie Wasser geführt haben. Dies mag zutreffen und liegt am unzureichenden Unterhalt der Leitungen durch die Grundeigentümer der durch diese Leitungen entwässerten Grundstücke. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass bei zunehmender Vernässung der angesprochenen Grundstücke die Leitungen wieder gereinigt oder instand gestellt werden. Es wäre daher fatal, wenn diese nicht in die nachfolgende Ableitung angeschlossen wären … Dieses Vorgehen entspricht somit der gängigen Praxis und den Regeln der Baukunst…“

Heidi meint: „Es ist schon möglich, dass der Hang künftig wieder vernässt, denn bereits ein Jahr zuvor, im November 2012, liess der Bauer oben am Hang unter seiner Mistplatte einen Sickerkoffer zum Versickernlassen des Mistsickersafts erstellen. Früher floss dieser zwei Jahrzehnte lang zusammen mit Dachabwasser in den Bach. Niemanden hat’s gestört, ausser Heidi natürlich.“ Heidis Interpretation dieser Bauauflage: Man braucht die Drainagen als Alibi für künftige Verschmutzungen. Noch gravierender ist, dass die Behörden (angeblich Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG) das Versickernlassen bewilligt haben. Die Bauarbeiten überwachte der Brunnenmeister der Gemeinde Schiers. Er stellte Heidi in Aussicht, dass unter der Sickerstelle noch eine Mauer erstellt würde. Doch die Mauer kam nie, hätte auch nichts genützt.

„Unglücklicherweise“ hielt der Mistsickersaft-Versickerungskoffer nicht, was man sich von ihm versprochen hatte. Vor drei Wochen war er verstopft. Zugefroren? Das Sickerwasser floss wie aus einer Quelle über die Wiese. Ein brauner Fleck. Welche Erklärung sehen die Behörden dafür vor? Unfall? Wie üblich in solchen Fällen?

Hilfe kam schon bald von der Gemeinde: Besser versickern lassen! Doch zuerst musste noch der Mist, der neben der Mistplatte lag, aus dem Weg geräumt und auf die Wiesen verteilt werden, relativ viel Mist. Dann kamen Gemeindearbeiter für die Vorbereitungsarbeiten und schon am Osterdienstag, 29.3.16, behob die Gemeinde die „Unzulänglichkeit“ indem sie auf der anderen Seite der Mistplatte und beim Laufhof (!) einen grossen Sickerkoffer erstellte: Abtransport von Erde, vier Sickerrohre, mehrere Lastwagen mit Schotter, ein Schacht und Beton. Jetzt können beliebige Hofabwässer unbemerkt in den Untergrund geleitet werden, wenn der Bauer will bzw. seine Güllegrube voll ist. Ein Verfahren wegen jahrzehntelanger Gewässerverschmutzung mit Milchzimmerabwasser ist noch nicht abgeschlossen, eine Anzeige wurde schubladisiert, eine andere verharmlost, weiteren nicht nachgegangen, und die erste hat Heidi aus Nachbarschaftsgründen gar nicht gemacht, leider!

Der neue Sickerkoffer bewirkt, dass die Bachverbauung mit Riffelblech-Metallschalen unterhalb Heidis Haus überflüssig wird, denn das Schaumbilden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr. Also könnte die Gemeinde Schiers wieder naturfreundlichere Betonschalen einsetzen. Jetzt wird unterirdisch entsorgt. Da braucht es auch keine erfundene „unterschwellige Gewässerprobe“ mehr. Und sollte künftig weiter unten eine Quelle oder ein Bach verschmutzt sein, dann ist der Verursacher „unbekannt“.

Man hatte ja den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle, Milchzimmerabwasser, Mistsickersaft usw. bachab zu leiten bzw. Laufhofabwasser versickern zu lassen, zum Teil ist dies heute noch der Fall. Heidi meint: „Das ist Anstiftung zum Gesetzesbruch.“ und somit strafbar.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Die Ermittlungen zum Versickernlassen von Hofabwässern sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall zur Beurteilung dem hiefür zuständigen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden abgetreten.

Nachtrag 12.10.16: Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde eingereicht.

Nachtrag 1.11.16: Gemeindearbeiter baggerten am 31.10.16 und 1.11.16 viele Stunden für den Bauern und lieferten einen Camion Schotter. Was wird gemacht? Wer soll das bezahlen? Wo es doch mehrere Baugeschäfte am Ort gibt.

Amtlich bewilligtes Versickernlassen ... doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Amtlich bewilligtes Versickernlassen … doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass! Heidis Mist 7.10.15. Übrigens gibt es längst vier sehr unterschiedlich Begründungen für diese Bachverbauung, eine stammt von Heidi, die drei anderen von der Gemeinde, je nach Zielpublikum.

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre...

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre…

... und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

… und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

Bei weiteren Schotterladungen war's dann scharf.

Bei weiteren Schotterladungen gelang dann die Foto.

 

31.3.16 HOME

Laufhofschacht, eine Bündner Spezialität

5. Februar 2014
Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wer im Internet „Laufhofschacht“ sucht, der/die landet bestenfalls auf Heidis Mist, denn das ist eine echte Bündner Spezialität, nirgendwo sonst zu finden. Der dauernd zugängliche Laufhof bietet den Tieren frische Luft und Sonnenschein, was zu ihrem Wohlbefinden wesentlich beiträgt. Florence Nightingale erkannte diese positive Wirkung auf die Gesundheit bzw. auf ihre Kranken. In Zeiten der Antibiotika-Resistenz von Krankheitskeimen erinnern sich Fachleute neuerdings an ihre Entdeckung. Der Energiesparmassnahmen wegen sind die Empfehlungen von Florence Nightingale nicht einfach umzusetzen, etwa häufiges Lüften der Krankenzimmer. Ein Teil der Schweizer Nutztiere hat das Privileg Laufhof: Die Tiere können jederzeit an die frische Luft.

Zurück zu den Bündner Laufhofschächten! In der übrigen Schweiz entwässert der Laufhof in die Güllegrube oder, wenn längere Zeit keine Tiere im Stall sind, nach der Reinigung flächig in die angrenzende Wiese.

Nicht so in Graubünden! Es gibt die Laufhofschächte mit Weiche „Güllegrube“ oder „Bach“, siehe Fotomontage. Sie sind gang und gäbe, das weiss der Geissenpeter zu berichten, und er muss es ja wissen, denn er ist Kontrolleur, siehe Das  BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Er sieht kein Problem, denn neun Zehntel der Bauern würden sich an die Regeln halten und die Weiche lediglich im Sommer auf Bach stellen, wenn die Tiere auf der Alp sind. „Das sind nur die offiziell entdeckten Widerhandlungen!“ meint Heidi, denn wer sieht schon, wenn die Weiche „aus Versehen“ in die falsche Richtung weist? In langen Wintern ist die Versuchung gross, der Weiche einen Schubs Richtung Bach zu geben, desgleichen wenn die Güllegrube zu klein ist (in Graubünden gibt es noch keine Kontrolle der Hofdüngeranlagen).

Die Integration des Laufhofschachts in die Hofentwässerung ist vielfältig. Nicht immer führt der Ablauf direkt zum Bach (Variante 1 Fotomontage). Der Bauer plant die Ableitung z.B. zusammen mit Dachabwasser, also führt das Rohr zum Meteorwasserschacht; von dort gelangt das Laufhofabwasser zusammen mit dem Dachabwasser in den Bach (Variante 2 Fotomontage). Im Herbst, nach der Rückkehr der Tiere von der Alp, gibt es plötzlich viel Arbeit, wer denkt da zuerst ans Umstellen des Laufhofschachts. Wenn es regnet, wird das Laufhofabwasser mit dem Dachabwasser verdünnt und hinterlässt kaum Spuren. Sollte es trotzdem ein bisschen schäumen, dann fällt der Verdacht zuerst auf andere Quellen, etwa Lärchennadeln. Denn „Lärchenbächlein“ schäumen, das hat Heidi im Zusammenhang mit Hofabwässern gelernt; dummerweise auch dann, wenn weit und breit keine Lärche wächst. Bevor der Verdacht auf allfällige andere Verschmutzungsquellen fällt, ist das Ganze vergessen.

Eine weitere Variante ist das Ableiten des Sommer-Laufhofabwassers (statt direkt in den Bach oder über einen Meteorwasserschacht) in den Mistsickerschacht, von dort in den Meteorwasserschacht und dann in den Bach, frei nach dem Motto „The solution to pollution is dilution“. Diese Variante ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, dass das direkte Ableiten von Mistsickerwasser in Bäche immer noch einigermassen (wie stark?) verbreitet ist. Es dürfte die kostensparendste Variante sein, siehe Variante 3 auf der Fotomontage. Aber Achtung: heute offiziell verboten. Doch wer erwischt wird kann sich meist herausreden, kommt mit einer kleinen Busse auf Bewährung weg.

Zu hoffen ist, dass die tierfreundlichen Laufhöfe wegen der Laufhofschächte nicht in Verruf geraten. Obwohl diese Bündner Spezialität relativ neu ist, wäre es für den Schutz der Gewässer und den Ruf des Tierschutzes besser, wenn die Laufhofschächte der gewässerschutzkonformen Lösung der „übrigen Schweiz“ weichen müssten, bevor sie definitiv zur Tradition werden. Traditionen sind schwer zu bekämpfen, davon kann Heidi ein Liedlein singen: Misthaufen im Feld, Misthaufen im Feld … !

6.2.14 HOME


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