Posts Tagged ‘Daniel Mennig’

Tabak und Pestizide: Politik im Einklang mit der Industrie

7. Juni 2021
Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Wer Augen und Ohren offen hat, kann es nicht übersehen, dass unsere Politik den Pfaden der Industrie folgt. Besonders offensichtlich ist das beim Tabak und den Pestiziden. 27 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz rauchen. Der Bundesrat lehnt trotzdem die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab, obwohl die WHO-Rahmenkonvention dies vorsieht.

Tabakindustrie und Landwirtschaft sind verbandelt. Wir subventionieren den Anbau von Tabak, angeblich um diese Tradition weiterzuführen. Nicht weniger als 188 Pestizide sind für Tabak zugelassen, darunter auch 34 Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb, der vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen kann. Auch für die Luftapplikation bewilligte Produkte! 2019 wurden total 66 000 kg versprüht. In der EU ist Mancozeb verboten, wahrscheinlich wird auch die Schweiz gelegentlich ein Verbot aussprechen. Cypermethrin ist „Bienengefährlich“ und kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition; vier Produkte sind zugelassen. 9 Produkte mit dem Wirkstoff Fluazifop-P-butyl sind zugelassen. Auch diese können vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Und so weiter!

Nicht in der Grundwasserschutzzone S2 eingesetzt werden darf z.B. das für Tabak zugelassene Pestizid „Devrinol Plus“ mit den Wirkstoffen Napropamide und Metazachlor; das bedeutet, dass sie gut wasserlöslich sind und die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung besteht. Zudem kann Devrinol Plus vermutlich Krebs erzeugen.

Von allen zugelassenen Wirkstoffen sind 26 in der S2 verboten. Heidi vermutet, dass solche Wirkstoffe und ihre Metaboliten irgendwann auch im Grundwasser nachgewiesen werden, sofern man den Kantonschemikern das „Geheimnis der Chemischen Industrie“ mitteilt, wonach sie suchen müssen. Das dürften ziemlich viele Stoffe sein! Ein allgemeines Verbot von Pestiziden in der Grundwasserzone S2 wurde von den Bauern Anfang dieses Jahrtausends gekippt. Es ist höchste Zeit, dass ein solches wiedereingeführt wird!

Praktisch alle Pestizie sind sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Heidi meint: „Unser Bundesrat folgt den Empfehlungen von Landwirtschaft und Industrie. Der Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt ist für ihn nebensächlich. Nur wenn massiver Druck aus dem Volk kommt, macht er kleine Schritte. Diese reichen aber bei Weitem nicht!

Schweizer Tabak-Politik bleibt zahnlos. Rainer M Kaelin, Infosperber vom 6.6.21

EU: Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten! Heidis Mist vom 26.10.20

Fungizid Mancozeb in der EU endlich vom Markt – und die Schweiz? Fausta Borsani, Verein Ohne Gift vom 5.2.21

Pestizid wird verboten. Daniel Mennig, Saldo vom 17.3.21

7.6.21 HOME

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Pestizide: Die schmutzigsten 11

12. Juni 2019

Gabriele Schachermayr, Vizedirektorin Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), geht davon aus, dass (nur!) der Grossteil der Pestizide, welche von der Eawag als schädlichste Pestizide für Wasserorganismen eingestuft wurde, verboten wird. „Es braucht also noch mehr Druck von aussen“, meint Heidi und stellt sich die Frage: „Wie lange wird es dauern bis zur Umsetzung des Verbots? Betroffen sind nur Pestizide, deren Schädlichkeit für das Wasserleben untersucht wurden, wie steht es mit jenen, die den Bodenorganismen, den fliegenden Insekten und Vögeln besonders schaden, von Abdrift betroffen sind? Auch hier besteht noch massiver BLW-Handlungsbedarf“

Zitat aus dem Kassensturz vom 11.6.19:

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den letzten 20 Jahren sind die Fangzahlen aus Schweizer Flüssen und Bächen massiv zurückgegangen.
  • Eine wichtige Rolle dabei könnten Pestizide aus der Landwirtschaft spielen. Diese bedrohen Wasserlebewesen – wichtiges Futter für Fische.
  • Die Wasserforschungsinstitut Eawag hat für «Kassensturz» eine Liste von elf problematischen Giften zusammengestellt.
  • Das Bundesamt für Landwirtschaft geht davon aus, dass ein Grossteil dieser elf Stoffe verboten wird.

Heidis Schlusswort: „Eigentlich ist vieles schon längst bekannt, auch dass der Wille zum Handeln fehlt!“

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Eigentlich nichts Neues: Die schädliche Wirkung von Chlorpyrifos!

17. November 2018

Fotomontage von Heidi, Februar 2018.

Fotomontage von Heidi, Februar 2018.

Seit Jahren gibt es laufend neue fundierte Forschungsergebnisse, welche zeigen, dass Chlorpyrifos und allgemein die Pestizide der Organophosphatgruppe sehr toxisch sind. Unter anderem schädigt Chlorpyrifos die Entwicklung des Gehirns im Mutterleib. Doch die Behörden handeln nicht. Das Bundesamt für Umwelt will lediglich den Anforderungswert für Oberflächengewässer auf 0,0044 µg/l senken. Das ist die Lösung des Problems NICHT! Heidi meint: „Solche Gifte müssen verboten werden“. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist offenbar mithilfe der Industrie am Nachdenken über ein Verbot.

Soeben hat jemand Heidi gefragt: „Was macht eigentlich das BAG, das Bundesamt für Gesundheit?“

Leading researchers call for a ban on widely used insecticides

…. Although a single organophosphate — chlorpyrifos — has been in the national spotlight, our review implicates the entire class of these compounds,“ Hertz-Picciotto added…

Use of organophosphates has lessened, but risks to early brain development still too high.

Date: November 9, 2018
Source: University of California – Davis Health

Summary: Public health experts have found there is sufficient evidence that prenatal exposure to widely used insecticides known as organophosphates puts children at risk for neurodevelopmental disorders.
https://www.sciencedaily.com/releases/2018/11/181109101508.htm

Fehlerhafte Zulassungsstudie Pestizid könnte Ungeborene gefährden

SRF hat recherchiert: „Chlorpyrifos wird in der Landwirtschaft und Schweizer Gärten eingesetzt. Eine neue Studie warnt vor Gehirnschäden.

… Die Bedenken gegenüber dem Wirkstoff sind unterdessen auch bei den europäischen und schweizerischen Behörden angekommen. Die Zulassung des Pestizids werde derzeit überprüft, sagt der Sprecher des Bundesamtes für Landwirtschaft, Jürg Jordi: «Der ganze Prozess dauert über ein Jahr. Erste Resultate sind Anfang 2019 zu erwarten.»

Es sieht danach aus, als würde der Wirkstoff bald verboten – wie viel Schaden er in den letzten zwölf Jahren angerichtet hat, bleibt offen.“

Pestizid könnte Ungeborene gefährden, Christian von Burg, SRF vom 16.11.18

Nervengift bedroht die Tierwelt

Zitat aus saldo: „Der Bund prüft ein Verbot des Insektizids Chlorpyrifos. Der Hersteller darf in diesem Verfahren ­mitreden – die Umweltverbände nicht …“

Nervengift bedroht die Tierwelt, Eric Breitinger, saldo 16/2018 vom

Frankreich: Rätselraten um 7 Kinder mit Fehlbildungen

14 Fälle, eine Gemeinsamkeit: Wohnort auf dem Land: Sieben ähnliche Fälle gibt es in zwei verschiedenen Dörfern im Nordwesten Frankreichs, sieben weitere in einem Dorf im Südosten Frankreichs. Die Missbildungsrate liegt 58 mal höher als im Durchschnitt.

Die einzige Gemeinsamkeit der betroffenen Familien besteht darin, dass sie in ländlichen Gegenden wohnen. Einige vermuten, dass der Einsatz von Pestiziden die Fehlbildungen hervorruft, doch fundierte Untersuchungen fehlen bislang.

Frankreich: Rätselraten um 7 Kinder mit Fehlbildungen, Euronews 26.10.18

Heidis Mist, Pufferstreifen und Helikoptersprühflüge

Heidi meint: „Dass solche Pestizide zugelassen sind, ist umso verwerflicher, als die Pufferstreifen von vielen Bauern nicht eingehalten werden. Darüber hat Heidi schon viel geschrieben. Diesen Missstand kennen auch die Bundesbehörden längst.

Zu Wohnzonen sind keine Pufferstreifen vorgesehen – wieso? Eine Ausnahme bilden die Helikopter-Sprühflüge, welche man zum Schutze von Natur und Mensch endlich ebenfalls verbieten sollte.“

Der Kassensturz hat in seiner neuesten Sendung ausführlich über das Ausmass des Pufferstreifen-Missstandes berichtet:

Mangelnde Kontrolle Bauern verschmutzen Bäche – Kantone schauen weg, Daniel Mennig, Kassensturz SRF vom 13.11.18

Toxisches Chlorpyrifos: Neuer Anforderungswert löst das Problem nicht, Heidis Mist vom 13.2.18

Amerikanisches Gericht ordnet Chlorpyrifos-Verbot an, Heidis Mist vom 31.8.18

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi, Heidis Mist vom 1.3.18

Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten, Heidis Mist vom 24.6.14

Umweltgifte: Little Things Matter – There is no safe level, Heidis Mist vom 15.3.15

17.11.18 HOME

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Abstand zu Wohnzonen: Heidis vergebliche Suche nach der Helikopter-Pestizid-Sprühliste

3. Januar 2018

Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Zum Thema passend nochmals der Cartoon von NaNa.

Im Rahmen einer Vernehmlassung im Frühling 2016 lockerte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Abstandsvorschriften für Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge massiv, z.B. für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen erstellte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Früher galt allgemein ein Abstand von 60 m, theoretisch wenigstens!

Mangelnder Vollzug –

Das Schweizer Fernsehen berichtet am 6.6.17 über die Walliser Helikoptersprühflüge wie folgt: „Ein Bericht der Denkwerkstatt Vision Landwirtschaft (VL) belegt Brisantes: Der Mindestabstand von 20 Metern zu Wäldern und Bächen werde systematisch missachtet. Und zwar seit Jahren.“

Hoher Pestizideinsatz und Gesundheitsrisiko

Auf 41 Seiten zeigt der Bericht von VL die Missstände auf. Zitat aus dem Bericht, Seite 19, Fungizideinsatz: „… Da ein Grossteil der Wirkstoffe nicht dorthin gelangt, wo sie sollen, nämlich auf die Blätter und in die Traubenzone der Reben, braucht es deutlich grössere Ausbringmengen, gemäss vorliegenden Untersuchungen im Durchschnitt mehr als das Doppelte an synthetischen Wirkstoffen, um dieselbe Wirkung zu erzielen wie beim professionellen Spritzen vom Boden aus. Dadurch gelangt ein Vielfaches der Giftstoffe in die Umwelt im Vergleich mit der professionellen Bodenapplikation. Zudem werden Resistenzen stärker gefördert und die Abdrift stellt auch ein direktes gesundheitliches Risiko für die in den Rebgebieten wohnende Bevölkerung dar. Kommt als gravierender Faktor dazu, dass sogenannte beitragende Flächen, also Stellen, von denen die Pestizide besonders leicht ins Oberflächen- und Grundwasser ausgewaschen werden, bei einer Applikation vom Helikopter nur sehr begrenzt ausgespart werden können und im Sinne einer Ausnahmeregelung auch nicht ausgespart werden müssen…“

Wo sind die aktuellen Abstandsvorgaben für Wohnzonen?

Am 13.9.16 veröffentlichte das BAFU die Vollzugshilfe Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern. Darin steht Seite 20/21: „Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden.“ Abtrift ist gemäss Vollzugshilfe akzeptabel, „wenn sich ausserhalb des Perimeters pro Flächeneinheit weniger als 10 Prozent des Volumens der Spritzbrühe, das auf der gleich grossen Fläche innerhalb des behandelten Perimeters verteilt wird, ablagern“. Dies entspricht einer Abdrift von 20% im Vergleich mit Bodenapplikation (doppelte Spritzmittelmenge).

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) nachgeschaut. Für das 30-m-Abstands-Mittel Amarel-Folpet DF ist nur vermerkt „1. Auch für die Luftapplikation“ (zur Zeit ist dieses Mittel unter dem folgenden Link zu finden: Amarel-Folpet DF, das BLW ändert bei jeder Revision den Speicherort, ärgerlicherweise!).

BAFU > BLV, BAFU > BAZL > Agroscope

Eine aktuelle Abstandsliste fand Heidi nicht. Daher fragte sie bei der Sektion Boden des BAFU an, welche die Vernehmlassung geleitet hatte. Keine Antwort! Neun Monate später, am 9.6.17, schrieb Heidi erneut und bekam prompt Antwort: Man habe die Anfrage an das BLV weitergeleitet. Nach zwei Monaten ohne Antwort meldete sich Heidi beim BLV. Weitere zwei Wochen verstrichen ohne Antwort. Heidi fand, dass die Vernehmlassungsinstanz beim BAFU Bescheid wissen sollte und fragte dort nochmals an. Die prompte Antwort: Der Bundesrat habe 2015 beschlossen, die Federführung für das Dossier dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu übergeben. Heidi solle dort nachfragen.

Also schrieb Heidi am 3.9.17 der Medienverantwortlichen des BAZL. Diese antwortete schnell, verwies Heidi auf die Vollzugshilfe und schrieb „Agroscope erstellt zudem jährlich eine Liste der Produkte mit den dazugehörigen Vorgaben. Diese sind jeweils für ein Jahr gültig und gelten nur für die Helikoptersprühflüge.“ Dem Schreiben lag die Agroscope-Liste für den Weinbau bei, nicht aber die vollständige BLV-Liste.

Also stellte Heidi am 15.9.17 folgende Fragen an die Medienstelle von Agroscope: „Wo finde ich die vollständige Liste? Wo wird die Liste für Reben veröffentlicht? Nach welchen Kriterien werden die PSM für die reduzierte Distanz von 30 m ausgewählt?“ Bisher … keine Antwort. Das ist insofern verständlich, als immer weniger Geld für die Forschung zur Verfügung steht, obwohl es eigentlich mehr brauchen würde, besonders für einen ökologischen Pflanzenschutz. Bei den Bauern hingegen wird nicht gespart!

Zurzeit ist die aktuelle Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel nicht öffentlich zugänglich – sofern es eine solche überhaupt gibt – auch die Liste für Luftapplikation im Weinbau nicht.

Forschung für „Zukunft“ nötig

Sie sehen, liebe Leserin, lieber Leser, Heidi hat auch 2018 viel zu tun. Wie viel einfacher, billiger, gesünder und lebenswerter für Flora und Faune (inkl. Mensch) wäre es doch, wenn es all die Pestizide nicht gäbe! Dann hätte die Forschung viele Pflanzenschutzprobleme schon heute mit umweltverträglichen Mitteln gelöst.

Hier finden Sie die Helikopter-Pestizid-Sprühliste für den Weinbau exklusiv auf Heidis Mist sowie weitere Links:

A1. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES EN VITICULTURE POUR LES APPLICATIONS PAR VOIE AERIENNE (2017)

Im Rahmen der Vernehmlassung publizierte Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Pestizideinsatz im Walliser Weinbau. Praxis, Gesetzgebung und Vollzug. Bericht zuhanden Vision Landwirtschaft, September 2013

Heidis 8 Artikel über Helikoptersprühflüge

Für eine pestizidfbefreite Landwirtschaft, Vision Landwirtschaft

Illegaler Pestizideinsatz. Winzer sprühen Gift – die Behörden schauen weg. Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 6.6.17.

Pestizide im Wasser: Behörden nehmen hohes Risiko in Kauf, Daniel Mennig und Flurin Maissen, SRF 13.6.17

So verseuchen wir die Schweiz. Tonnenweise Pestizide kommen in der Schweizer Landwirtschaft zum Einsatz. Im Wallis werden geltende Vorschriften zum Pestizideinsatz einfach ignoriert. Blick 2.6.17

Missachten Walliser «Gift-Helis» die Vorschriften? 1815.ch vom 4.6.17

3.1.18 HOME


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