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Deutschland: Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten gefordert

8. November 2022

Heidi meint: „Ähnliche Forderungen sind in der Schweiz an den Wänden des Bundeshaus ungehört verhallt.“

Medienmitteilung vom 3.11.22: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten.

BDEW, DVGW und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Erstmals äussern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen. Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Massnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.”

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmässig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.”

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet.

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden.

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier (Verbändepapier: Trinkwasserschutz und Ökolandbau stärken | BDEW) verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüssen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschliesslich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird.

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden. “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten. Medienmitteilung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. 3.11.22

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Neue biologische Verfahren im Trink- und Grundwassermanagement

17. Februar 2019
Troglochaetus beranecki ist eine kleine Vielborster-Art (Polychäten), die im Grundwasser lebt. Es ist die einzige im Süsswasser lebende Art ihrer Familie. Copyright: Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH.

Troglochaetus beranecki ist eine kleine Vielborster-Art (Polychäten), die im Grundwasser lebt. Es ist die einzige im Süsswasser lebende Art ihrer Familie. Copyright: Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH.

Trinkwasserkonferenz in Landau

Ökologische Bewertungsansätze und innovative biologische Verfahren gewinnen für den Grundwasserschutz und die Trinkwasserversorgung zunehmend an Bedeutung. Auf der Trinkwasserkonferenz in Landau (Rheinland-Pfalz, Deutschland) vom 19. bis 21. März 2019 werden diese Methoden vorgestellt. Erfahrungsberichte aus der Wasserversorgung verdeutlichen den Anwendungsbezug. Eine besondere Rolle spielen dabei das neue Arbeitsblatt des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) W 271 und die Risikobewertung nach Trinkwasserverordnung.

Die Trinkwasserkonferenz ist eine Fachveranstaltung für Mitarbeiter von Wasserversorgungsunternehmen, Gesundheitsämtern, Fachbehörden und Planungsbüros.

Heidi meint: „Das Thema ist auch für Leute interessant, die sich für die Trinkwasserqualität interessieren und sauberes Wasser trinken möchten.“ Deshalb hat sie den ganzen Text der Ausschreibung in diesen Artikel kopiert. Frage: „Werden in der Schweiz ähnliche Trinkwasser-Qualitätskriterien beachtet?“ Heidi versucht demnächst, die Schweizer Situation zu ergründen. Das Grundwasser wird bei uns in der Regel nur als Ressource betrachtet, nicht aber als Ökosystem. Die gesetzliche Regelung für den Schutz der Grundwasserlebewesen ist aber im Anhang 1, Art. 2 der Gewässerschutzverordnung festgeschrieben. Hier waren offensichtlich vorausschauende Gesetzesschreiber am Werk. Wird das Gesetz in der Praxis beachtet?

Aufgefallen ist Heidi auch, dass in der EU für die Zulassung von Tierarzneimitteln die Auswirkungen auf Grundwassertiere ein zentrales Kriterium ist.

Zeitgemässe Qualitätssicherung

Das novellierte und 2018 in Kraft getretene DVGW-Arbeitsblatt W 271 „Invertebraten (Wirbellose) in Wasserversorgungsanlagen; Vorkommen und Empfehlungen zum Umgang“ zielt konkret auf Invertebraten ab. Das Management der Tiere sowie die biologische Überwachung und Bewertung der Anlagen wird damit Bestandteil einer zeitgemässen Qualitätssicherung. Das W 271 beschreibt die ökologischen Zusammenhänge von den Gewinnungsgebieten über die Förderanlagen, Aufbereitung und Netz bis zum Hausanschluss als Grundlage der Bewertung und der Massnahmen.

Vorkommen und Lebensbedingungen der Wirbellosen

In den aktuellen Überlegungen der EU erhalten risikobasierte Ansätze zur Qualitätssicherung des Trinkwassers einen sehr hohen Stellenwert. In den nationalen Verordnungen wird sich das insbesondere auch auf die Ressourcenkontrolle für Rohwässer auswirken, die zur Trinkwasseraufbereitung verwendet werden. Neben der Untersuchung auf mögliche geogene (auf natürliche Prozesse zurückzuführen) und anthropogene (durch den Menschen verursacht) Rohwasserbelastungen werden dann auch biologische Bewertungsverfahren eine sehr viel grössere Rolle spielen als heute.

Die Tagung greift diese Herausforderungen hinsichtlich der allgemeinbiologischen Überwachungsmöglichkeiten auf. Mit dem im April 2018 erschienenen DVGW-Arbeitsblatt W 271 werden das Vorkommen und die Lebensbedingungen von Wirbellosen „Von den Einzugsgebieten bis zum Hausanschluss“ umfassend beschrieben. Das Arbeitsblatt kann als Grundlage dienen, die Besiedlung des Rohwassers und der Trinkwasserversorgungsanlagen entsprechend der Trinkwasserverordnung risikobasiert zu kontrollieren. In der Umsetzung ergeben sich zahlreiche Fragen, die sich als Roter Faden durch die Tagung ziehen:

  • Wie setze ich das W 271 im betrieblichen Alltag um?
  • Was bedeutet der neue, risikobasierte Ansatz für die Praxis?
  • Woher stammt das Wasser, woher die unerwünschten Einträge?
  • Sind die Wasserschutzgebiete korrekt abgegrenzt?
  • Lassen sich kritische Wärmeeinträge bewerten?

Die Veranstaltung zeigt den aktuellen Stand der Forschung und die Möglichkeiten und Perspektiven für die Praxis auf. Sie führt Praktiker aus Trinkwasserversorgung und Wasserwirtschaft mit den Wissenschaftlern zusammen, die an den neuen, anwendungsorientierten Techniken arbeiten. Die aktuellen rechtlichen Änderungen werden die unterschiedlichsten Bereiche der Wasserwirtschaft und Trinkwasserversorgung betreffen:

  • Mit dem neuen DVGW-Arbeitsblatt W 271 ist die Berücksichtigung von Invertebraten (wirbellosen Tieren), für die Qualitätssicherung in der Trinkwasserversorgung Stand der Technik.
  • Die im Januar 2018 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt einen Schwerpunkt auf die Risikobewertung in den Gewinnungs- und Einzugsgebieten. Invertebraten und Bakterien sind hierfür ideale Indikatoren.
  • Wärmeeinleitungen in das Grundwasser durch flache Geothermie wird wohl bald über ökologisch begründete Schwellenwerte und Indikatoren bewertet.
  • Der im November 2018 in Kraft tretende EU-Tierarzneimittelleitfaden ist der erste EU-Rechtsakt mit konkreter Anwendungsrelevanz für Grundwasserökosysteme: Für die Zulassung dieser Stoffe werden deren Auswirkungen auf Grundwassertiere zum zentralen Kriterium.

Neue Herausforderungen – neue Methoden!

Innovative, vor allem molekularbiologische Verfahren machen derzeit in der Umweltbewertung Furore: Umwelt-DNA (eDNA), StygoTracing, Microbial Source Tracking heissen sie, und die Möglichkeiten, die sie bieten, klingen fast schon wie Science fiction. Aber auch die klassischen zoologischen Verfahren werden mit der neuen Rechtslage stark an Bedeutung gewinnen.

Anmeldefrist ist der 28.02.2019!Was können die neuen Verfahren und wie lassen sie sich in der Praxis einsetzen?

Derzeit laufen mehrere Forschungsprojekte mit neuen biologischen Verfahren für die wasserwirtschaftliche Praxis und die Trinkwasserversorgung. Ergebnisse dieser Projekte und ihre Anwendung in der Praxis werden auf der Tagung in Landau vorgestellt, ebenso wie auch weitere, bereits verfügbare biologische Verfahren.

Veranstalter

  • Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH
  • Institut für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau
  • Institut für Grundwasserwirtschaft an der Fakultät Umweltwissenschaften der Technischen Universität Dresden
  • Fachsektion Hydrogeologie e.V. in der Deutschen Geologischen Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V. (FH-DGGV)

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