Posts Tagged ‘Direktzahlungen’

Pestizideinsatz reduzieren: Wenn Nachbarn miteinander reden …

7. März 2023

Quelle: Nachbarschaftseffekte und die Umstellung zu pestizidfreien Weizenanbausystemen. Yanbing Wang, Niklas Möhring, Robert Finger, Agrarpolitik-Blog 7.3.23

„Wir untersuchen die räumliche Dimension der Umstellung zu pestizidfreien Weizenanbausystemen. Landwirte, deren Nachbarn auf pestizidfreien Weizenanbau umgestellt haben, stellen mit bis zu 18 Prozentpunkten höherer Wahrscheinlichkeit ebenfalls um, insbesondere, wenn Landwirte offen für den Austausch mit anderen sind. Eingesetzte Anreize (z.B. Direktzahlungen und Preiszuschläge) sind effizienter eingesetzt, wenn sie mit gezielter Investition in Netzwerke und lokalen Austausch kombiniert werden.“

Das ist die Einleitung eines Blog-Artikels von Robert Finger, Professor für Agrarökonomie und -politik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. „Die Verringerung negativer Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit ist eine grosse Herausforderung für den Agrarsektor. Die Schweiz und andere europäische Länder haben sich kürzlich ehrgeizige Ziele für die Reduzierung von Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gesetzt (Finger 2021). Die Einführung nachhaltiger Pflanzenschutzstrategien steht im Mittelpunkt dieser Herausforderung. Essenziell ist dabei, dass neue Produktionsmethoden auch wirklich bei Landwirten ankommen und von diesen angenommen werden. Das Verständnis der Faktoren, die zu den Entscheidungen der Landwirte führen, ist daher von zentraler Bedeutung für eine Verbreitung nachhaltiger landwirtschaftlicher Systeme in grossem Massstab.“

Lesen Sie hier weiter: Nachbarschaftseffekte und die Umstellung zu pestizidfreien Weizenanbausystemen. Yanbing Wang, Niklas Möhring, Robert Finger, Agrarpolitik-Blog 7.3.23

P.S.: Ein Kritiker des pestizidfreien IP-Weizenanbaus hat Heidi diesen Beitrag auch geschickt. Je nach Unkrautdruck werden nach dem Anbau von pestizidfreiem Weizen Herbizide eingesetzt. Bei Direktsaat, Mulchsaat oder zur Bekämpfung von Problemunkräutern ist der Einsatz von Glyphosat zwischen der Ernte der Vorkultur und der Saat der Hauptkultur (IP-SUISSE Getreide PSM-frei) mittels Sonderbewilligung möglich. Antrag auf www.ipsuisse.ch oder auf der Geschäftsstelle.

Richtlinien Pflanzenbau, IP 3 Getreide ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Getreide «pestizidfrei» / «PSM-frei»,)

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Unsere erfolgreichen Lobbyisten: Fonduefestival und Käseexport

23. November 2022
Heidi tischt ein- bis zweimal jährlich Fondue auf, denn es ist eine üppige Mahlzeit. Sie verrät ihr (variables) Rezept nicht. Es kann auch einmal Bündner Käse drin sein!

Heidi tischt ein- bis zweimal jährlich Fondue auf, denn es ist eine üppige Mahlzeit. Sie verrät ihr (variables) Rezept nicht. Es kann auch einmal Bündner Käse drin sein!

In der Freiburger Käseindustrie ist der Klimawandel noch nicht angekommen, erst die Energiekrise. Vom 17. bis 20.11.22 fand in Fribourg das erste Schweizer Fonduefestival statt. Es soll künftig alle zwei Jahre wiederholt werden. Der Erfolg war gross, gab es doch vor dem Eingang des riesigen Zelts lange Schlangen und die Wartezeit betrug bis zwei Stunden.

Kritik kommt nicht nur von den MarkthändlerInnen, welche seit einem Monat in die kleinen engen Seitenstrassen ausweichen mussten und Umsatzeinbussen bis 30% erleiden, sondern auch von der Politik, denn das Fonduezelt wird mit Öl beheizt. «Heizöl schadet der Umwelt. Das Zelt ist riesig. Es hat ein Volumen von mehreren Familienwohnungen», moniert der SP-Lokalpolitiker Marc Vonlanthen gegenüber SRF. «Wir sind mitten in einer Energiekrise. Wir sprechen ständig von Nachhaltigkeit. Aber so eine Infrastruktur ist definitiv nicht nachhaltig.»

Erstaunlich ist die Antwort des ehemalige Freiburger Stadtpräsidenten und Nationalrat, Dominique de Buman, der das Fonduefestival organisiert. Er sagte zu SRF: „Wir haben bereits vor vier Jahren mit der Planung des Festivals begonnen. Da war die Energiekrise noch kein Thema.“ Hallo, Herr Buman, aber die Folgen der Klimaerwärmung sind schon viel länger sichtbar.

40% des Schweizer Käses wird exportiert

Die Schweizer Bauern und die Milchindustrie produziert gerne Käse für den Export. Die Umweltkosten dieses nicht nachhaltigen Wirtschaftens bleiben in der Schweiz. Seit einiger Zeit bringt man sogar den Chinesen das Fondue-Essen bei. Für wen ist der Exportkäse? Für die Hungernden in aller Welt? Profitieren davon die ausgebeuteten und vom Auslöschen bedrohten Uiguren?

Interpellation zur Exportfinanzierung

Die Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel reichte am 17.3.22 die Interpellation 22.3291 ein. Der Bundesrat wurde gebeten, Transparenz für die Steuerzahlenden bei der Finanzierung der Milchproduktion für den Käseexport, aber auch bei weiteren exportierten Produkten herzustellen.

Begründung: Der Selbstversorgungsgrad mit pflanzlichen Produkten liegt bei rund 40 Prozent, jener von Milch und Fleisch bei 100 Prozent. Das liegt daran, dass die Tierproduktion im Gegensatz zur Pflanzenproduktion stark gefördert wird. Heute werden rund 40 Prozent der Käseproduktion exportiert. Der Export nimmt zu und damit auch die Subventionen in Form von Direktzahlungen und Absatzförderungsmassnahmen, welche für eine exportorientierte Milchproduktion eingesetzt werden. Diese Subventionen durch die Schweizer Steuerzahlenden kommen schlussendlich gut situierten Personen in den Exportländern zugute.

Gleichzeitig ist die Auslandabhängigkeit für pflanzliche und besonders proteinreiche pflanzliche Lebensmittel besonders gross. Auch die Abhängigkeit von Butter hat durch die steigende Nachfrage nach Käse zugenommen. Tausende von Tonnen Butter wurden seit 2020 in die Schweiz importiert.

Der pro-Kopf-Fleischkonsum in der Bevölkerung ist seit Jahren rückläufig. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung isst heute sogar überwiegend (20,5%) oder ausschliesslich vegetarisch (4,1%) oder vegan (0,6%). Die Anzahl der Veganer hat sich im Jahr 2021 verdoppelt. Vor diesem Hintergrund würde die vermehrte Produktion von pflanzlichen (statt tierischen) Eiweissen einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit in der Schweiz und zur Erreichung der Ziele des Absenkpfads Stickstoff leisten.

Der Bundesrat wird gebeten, Transparenz für die Steuerzahlenden bei der Finanzierung der Milchproduktion für den Käseexport, aber auch bei weiteren exportierten Produkten herzustellen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch ist die Gesamtsumme an Direktzahlungen, Absatzförderungen und weiteren Produktionsstützungsmassnahmen, welche in die Produktion und den Absatz des Export-Käses fliessen?

Antwort Bundesrat:

1. Der Bund richtet für sämtliche Verkehrsmilch eine Zulage von 5 Rp. pro Kilogramm vermarktete Milch aus. Für Milch, die zu Käse verarbeitet wird, wird zudem eine Zulage von 10 Rp. pro Kilogramm bezahlt. Die Zulage für verkäste Milch soll seit der Liberalisierung des Käsemarktes mit der EU die Milchpreisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU ausgleichen. Wird die Milch ohne Fütterung von Silage produziert und zu Rohmilchkäse verarbeitet, kommt zusätzlich noch die Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp. pro Kilogramm hinzu. All diese Milchzulagen sind nicht an eine Exportleistung gebunden. Im 2021 hat der Bund die verkäste Milchmenge mit Zulagen in der Höhe von total 318,7 Mio. Fr. unterstützt.

In der Schweiz wurden 2021 rund 3,4 Millionen Tonnen Milch vermarktet. Knapp 47% dieser Milchmenge wurde zu total 207’155 Tonnen Käse verarbeitet. Davon wurden rund 77’779 Tonnen exportiert, was einem Exportanteil von 38% an der Käseproduktion entspricht. Aus der Exportstatistik lässt sich mit der Annahme einer Ausbeute von 10% bei der Käseherstellung und aufgrund des Anteils von Rohmilchkäse abschätzen, dass ca. 134 Mio. Fr. der Zulagen dem exportierten Käse zugekommen sind. Im 2021 hat die Schweiz auch 75’788 Tonnen Käse importiert. Mit den zunehmenden Importen konnte in den letzten Jahren ein grosser Teil des steigenden Käsekonsums in der Schweiz abgedeckt werden.

Für gemeinsame Marketingaktivitäten für Schweizer Käse im Ausland wurden 2021 im Rahmen der Absatzförderung 22,9 Mio. Fr. (inkl. Exportinitiativen) ausbezahlt.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die sogenannten Tierbeiträge grösstenteils in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert, weil sie zu einem Intensivierungsanreiz in der Tierhaltung führten. Die Direktzahlungen werden seither mit Ausnahme der Tierwohlbeiträge als flächenbezogene Zahlungen ausgerichtet. Betriebe mit Milchkühen würden somit für ihre Flächen auch Direktzahlungen erhalten, wenn sie aus der Milchproduktion aussteigen würden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Daten zu den Direktzahlungen der Betriebe mit Milchkühen ausgewertet. Dabei wurden die Direktzahlungen dieser Betriebe für ihre Grünflächen und Maisflächen auf die von ihnen gehaltenen Milchkühe und die anderen Rauffutterverzehrer umgelegt. Daraus ergibt sich eine grobe Schätzung von rund 900 Mio. Fr. an Direktzahlungen (inkl. Sömmerungs- und Alpungsbeiträge), die 2021 an die Betriebe mit Milchkühen in der Schweiz ausgerichtet wurden. Die Summe an Direktzahlungen, die an Milchkühe mit Verkehrsmilchproduktion fliesst ist, wird damit jedoch überschätzt, da nicht alle Betriebe mit Milchkühen auch Verkehrsmilch abliefern. Für die weitere Zuordnung dieser Direktzahlungssumme auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten. Die resultierende Schätzung wäre aufgrund der Fehlerfortpflanzung kaum sinnvoll zu interpretieren.

2. Wie gross ist die für den Käseexport benötigte Nutzfläche in der Schweiz? Wie viel Fläche im Ausland kommt durch das importierte Kraftfutter für die Milchkühe, welche Milch für den Export-Käse produzieren, dazu?

Antwort Bundesrat:

2. Gemäss der Auswertung des BLW bewirtschafteten Betriebe mit Milchkühen 2021 eine Grünfläche von rund 520’000 Hektaren und bauten auf rund 30’000 Hektaren Mais an. Wie bei der Beantwortung der Frage 1 wird hier angenommen, dass die Erträge dieser Flächen hauptsächlich zur Fütterung der auf den Betrieben gehaltenen Milchkühe verwendet werden. Der gesamte Kraftfutterverbrauch beträgt in der Schweiz jährlich rund 1,6 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon werden 60% importiert. Etwa 0,45 Millionen Tonnen werden an Rinder verfüttert. Bei unterstellten Anteilen von 70% Getreide und 30% eiweissreichen Produkten wie Sojaschrot (Nebenprodukt aus der Sojaölgewinnung) resultiert ein Bedarf an Getreide von rund 315’000 Tonnen und an Sojabohnen von rund 170’000 Tonnen. Dies entspricht bei mittleren Erträgen von 7 Tonnen Futtergetreide und 3 Tonnen Sojabohnen je Hektar einer Getreideanbaufläche von 45’000 Hektaren und einer Sojabohnenanbaufläche von 57’000 Hektaren im Ausland für die Rindviehfütterung. Schätzungsweise 75 % des importierten Kraftfutters für die Rindviehfütterung wird für Milchkühe verwendet. Für eine weitergehende Aufschlüsselung auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten.

3. Wie hoch sind die Umweltkosten wie Ammoniak-Emissionen, Stickstoffbelastung, Antibiotikaeinsatz, Biodiversitätsverlust etc. welche der Milchproduktion zugunsten des Käseexportes zugewiesen werden kann? Falls diese Kosten nicht bekannt sind, warum nicht und bis wann kann das Bundesamt für Landwirtschaft BLW diese Umweltkosten ausweisen?

Antwort Bundesrat:

3. In seiner Antwort auf die Interpellation Weibel 16.3512 hat der Bundesrat die Folgekosten von Stickstoffemissionen (N) für die Gesundheit und die Umwelt auf der Basis der Emissionen von 2014 im Bereich von 860-4300 Mio. Fr. pro Jahr geschätzt. Die umweltrelevanten Stickstoffemissionen der Landwirtschaft von ca. 80’000 Tonnen N pro Jahr tragen zu rund 60 % zu diesen Folgekosten bei. Davon sind ca. 50’000 Tonnen N auf Ammoniak- und Nitratemissionen zurückzuführen, die mit der Rindviehhaltung einschliesslich der Futterproduktion verbunden sind. Die externen Kosten, welche der Anbau von importiertem Futter im Ausland verursacht, müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Einen verlässlichen und wissenschaftlich abgestützten Schlüssel zur Verteilung der externen Kosten auf die Produkte Milch und Fleisch aus der Schweizer Rindviehhaltung oder sogar auf die exportierte Käsemenge gibt es nicht. Zu den Umweltkosten des Antibiotikaeinsatzes liegen keine Studien vor.

4. Stimmt es, dass wegen den stark gestiegenen Käseexporten mehr Butter importiert werden muss, weil für die Butterproduktion aus Schweizer Milch die Milchmenge fehlt? Falls das stimmt, was sagt der Bundesrat dazu?

Antwort des Bundesrats:

4. In den vergangenen Jahren konnte ein stetiger Anstieg der Käseproduktion verzeichnet werden. Aufgrund der eher rückläufigen Milchproduktion stand somit weniger Milch für die Herstellung von Butter zur Verfügung. Die tiefere Produktionsmenge an Butter im Inland und die gleichzeitig höhere Nachfrage im Inland (u.a. wegen der Corona-Massnahmen) haben bereits in den Jahren 2020 und 2021 zu Butterknappheit und einem entsprechenden Importbedarf geführt. Die Butterimporte im 2020 und 2021 haben rund 14 % bzw. 6 % der in der Schweiz produzierten Buttermenge ausgemacht.

Mit einer leichten Zunahme der Milchproduktionsmenge wird erst mit Beginn der neuen Grünfuttersaison ab Mai 2022 gerechnet. Gleichzeitig geht die Branche von einem weiteren Wachstum bei der verkästen Milchmenge von 1,5 % im Vergleich zu 2021 aus. Somit fliesst momentan weniger Milch in die Butterherstellung als in den Vorjahren, was gegen Ende Jahr ohne Importe zu einer Butterknappheit führen würde. Die Wertschöpfung pro Kilogramm Milch ist höher, wenn daraus Käse hergestellt wird als wenn die Milch beispielsweise zu Butter oder Milchpulver verarbeitet wird. So gesehen kann die steigende Käseproduktion als positive Entwicklung gewertet werden.

5. Wie hoch sind die Exportfördermassnahmen und Anschubfinanzierungen des Bundes für weitere Schweizer Qualitätsprodukte wie Teigwaren mit Schweizer Freilandeiern, Bergkräuter, Früchte und weitere Schweizer Produkte?

Antwort des Bundesrats:

5. Im Rahmen von Exportinitiativen werden verschiedene Projekte bei Marketing-Kommunikationsmassnahmen unterstützt. Im 2020 waren es neben dem Käseexport Vorhaben in der Höhe von rund 0,24 Mio. Fr. in den Bereichen Rindergenetik, Marketinggrundrauschen China und Plattform Agrarexport. Für 2021 wurden Vorhaben in der Höhe von rund 0,8 Mio. Fr. in den Bereichen Fleisch, Rindergenetik und Plattform Agrarexport verfügt.

6. Sind diese Subventionen WTO-kompatibel?

Antwort des Bundesrats:

6. Die verschiedenen Milchzulagen sowie die Absatzförderung von Käse sind kompatibel mit dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft. Erstere bleiben unter dem rechtlich verbindlichen, jährlichen Maximalbetrag der Schweiz. Letztere sind aufgrund ihrer nicht-handelsverzerrenden Natur nicht eingeschränkt. Darüber hinaus verstossen die Zahlungen nicht gegen das Verbot von Exportsubventionen (insbesondere im WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen), da sie nicht von einer Ausfuhrleistung abhängig sind. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit für einen Handelspartner, diese internen Stützungsmassnahmen der Schweiz anzufechten und gegebenenfalls Ausgleichszölle zu erheben, falls er eine Schädigung seiner Produktionsbranche durch diese Zahlungen nachweisen kann. In jüngerer Zeit erhielt die Schweiz im WTO-Agrarausschuss Fragen zur WTO-Rechtmässigkeit dieser Zahlungen.

Heidis Frage: „Wollen wir die Reichen im Ausland subventionieren und den Selbstversorgungsgrad für pflanzliche Produkte weiterhin künstlich tief halten?“

Freiburger Käse Das erste Schweizer Fonduefestival sorgt für Ärger. SRF 18.11.22

Die Herkunft des Schweizer Käse-Fondues ist unklar. NZZ 11.12.17

22.3291 Interpellation Mehr Transparenz beim Lebensmittelexport und -import, eingereicht von: Schneider Schüttel Ursula

Ein Schweizer kreiert in Schanghai das Käsefondue à la chinoise. Matthias Müller, NZZ 26.1.21

Nuoler Ried: Gülle auf wassergesättigten Boden!

24. August 2021
Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Spaziergänger berichten: „Wir waren heute Abend (23.8.21) wieder einmal im Nuoler Ried SZ unterwegs. In den Wiesen hatte es zum Teil grosse Pfützen. Das hat einen Landwirt nicht davon abgehalten, mit seiner Gülle vorzufahren. Den Kiesweg hat er auch noch erwischt. Ich habe es dem Kanton und der Gemeinde gemeldet. Bin gespannt, ob sie reagieren.“

Das Nuoler Ried ist ein Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet.

Heidi vermutet, dass Gülle mit dem Regensickerwasser ins Grundwasser fliesst. So sei denn hier wieder einmal die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Dieses Gesetz wird oft missachtet. Solche Verstösse werden selten bestraft und wenn, dann ist die Busse unverhältnismässig klein.  Missachtung der Gewässerschutzgesetzgebung müsste auch mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden; das ist aber eher Theorie als Realität.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen: 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

Gülle wurde grossflächig ausgebracht.

Gülle wurde grossflächig ausgebracht, zum Teil bis an oder sogar über den Weg, was auch verboten ist.

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Gülle, Gülle, Gülle. Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung ist gross.

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Keine Direktzahlungen für Bauern, die hochgiftige Pestizide einsetzen!

27. Juli 2021
2005 waren in der Schweiz 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

2005 waren in der Schweiz bereits 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

Der Verein ohneGift hat sich beteiligt an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die Präsidentin des Vereins, Fausta Borsani, berichtet darüber: „Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift … Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind.“

Auch in Zukunft besonders stark gefährdet durch Pestizide wären weitere Wasserlebewesen, Bienen, Amphibien und sogar der Mensch. Zum Beispiel der Wirkstoff Etofenprox hat gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichns des BLW u.a. die Gefahrenkennzeichnung „H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ und die Auflage „Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten“.

Heidis Frage: Pestizide verursachen einen wesentlichen Teil des Rückgangs der Artenvielfalt. Wie kommt es, dass die Landwirtschaft über Sein oder Nichtsein entscheiden darf?

Lesen Sie die fundierte Kritik am BLW-Vorschlag und die Stellungnahme des Vereins ohneGift an das BLW:

Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt. Fausta Borsani, Präsidentin Verein ohneGift, 26.7.21

Eingabe der Stellungnahmen bis 18.8.21

Auszug aus den Unterlagen des BLW:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die WordVorlage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html

oder der Bundeskanzlei
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing heruntergeladen werden.
Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an
gever@blw.admin.ch zugestellt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:

Fabian Riesen, fabian.riesen@blw.admin.ch, 058 463 33 75
Mélina Taillard,
melina.taillard@blw.admin.ch, 058 461 19 96″

Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: Amphibien. Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2005

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Werden Bündner Bauern künftig für Gesetzesübertretungen Gewässerschutz gebüsst?

4. Juni 2021

Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation hatte das erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde, bis Heidi kam.

Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene am 3.1.12. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt hatten diese  „Bündner-Lösung“ erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde – bis Heidi kam. Aber es dauerte mehr als 10 Jahre bis zum Erlass einer neuen offiziellen bundeskonformen „Bündner-Lösung“, nicht nur für die Mistlagerung! Ohne Druck aus dem Volk geht fast nichts in der Landwirtschaft – nur der Geldfluss aus Bern fliesst in Graubünden besonders kräftig. Theoretisch müssten Direktzahlungen bei Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung gekürzt werden, aber in der Praxis ist das oft anderes. Vieles steht nur auf Papier.

In seinem Vorstoss im Bündner Grossen Rat stellte Walter Grass BDP betreffend neu geschaffene Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) per 1.1.20 die folgende Frage:

„Müssen Landwirte bei Nichteinhalten der Verordnung mit Strafanzeige oder Sanktionen bei den Direktzahlungen rechnen?“

Antwort der Regierung: „Die KGSchVL konkretisiert Bestimmungen, die in der Bundesgesetzgebung vorgegeben sind. Deren Nichteinhaltung kann in Abhängigkeit der Schwere mit einer Sanktion von Direktzahlungen bis hin zu einer Verzeigung geahndet werden. So ist als Beispiel das Einhalten der maximalen Lagerdauer bei Feldmieten nur eine von zahlreichen Vorgaben, die kontrolliert werden. Eine festgestellte unkorrekte Mistlagerung auf dem Feld führt wie bisher in Abhängigkeit der Sorgfaltspflichtverletzung zu einer Sanktion der Direktzahlungen. In schweren Fällen droht eine Strafanzeige.“

Heidi meint: „Bisher haben die Bündner Behörden und Kontrolleure beide Augen fest zugedrückt wie das NaNa einmal sehr schön gezeichnet hatte; daher hier nochmals ihr Cartoon. Nicht alle Direktzahlungen sind also zu Recht nach Graubünden geflossen.“

Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht!

Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht! Nicht nur in Graubünden.

Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet. Heidis Mist vom 4.6.21

BR910.150 Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20

Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden

Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist

4.6.21 HOME

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Tierwohl – Menschenwohl: Was zählt?

23. April 2021

Agrarbericht 2020 des Bundesamts für Landwirtschaft

Die Bauern befürchten mehr Fleischimporte aus unökologischer Produktion und schlechter Tierhaltung, wenn die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Wie stehen die Bauern zum Tierwohl? Ein Bauer sagte Heidi: „Mir kommt kein Tierschützer in den Stall.“ Es ist auch so, dass immer noch Milchkühe und Rinder den ganzen Winter über im dunklen Stall sind, bisher (23.4.21) noch NIE auch nur kurze Zeit ins Freie durften, desgleichen Schafe. Wie reagierten Bauern und Tierärzte bei der Einführung des Tierschutzgesetzes? Heidi hat darüber berichtet. Weil dies schon acht Jahre her ist, hier die Wiederholung eines Teils von Die täglichen Lügen vom 8.11.12:

Wieso hat die Schweiz mehrheitlich tierfreundliche Ställe? Weil KAG und Schweizer Tierschutz (STS) über Jahrzehnte massiv Druck aufsetzten und die Bevölkerung über die misslichen Zustände wie Käfighaltung der Hühner informierten. Auch heute ist Druck durchaus nötig, siehe Heidis Bericht Kalbfleisch: rosarot ohne Antibiotika. Mit 84 Prozent JA-Stimmen war das Schweizer Volk 1973 für einen umfassenden Tierschutz. Acht Jahre später traten Tierschutzgesetz und -verordnung in Kraft mit langen Übergangsfristen. Doch der Vollzug liess auf sich warten, die Fristen verstrichen weitgehend ungenutzt. Warum? Zitat aus dem Schwarzbuch „Vollzugs-Notstand im Tierschutz“ des STS: „Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Kantone verantwortlich. Der Bund hat zwar die Oberaufsicht, aber die Hände sind ihm weitgehend gebunden…“ Das kommt Heidi irgendwie bekannt vor! Der damalige freiburgische Kantonstierarzt brachte es auf den Punkt: Er denke nicht daran, das Gesetz zu vollziehen. Diesen Unsinn mache er nicht mit. Glücklicherweise seien die Kantone ihre eigenen Herren. Die Tierschutzvertreter seien halt Fanatiker. Tatsächlich? Im Schwarzbuch beginnen vier Titel mit „Unwahrheit Nr.“.

Obige Grafik aus dem Agrarbericht 2020 des Bundesamts für Landwirtschaft zeigt, dass der Selbstversorgungsgrad der tierischen Nahrungsmittel konstant bei 100% liegt, jener von pflanzlichen Nahrungsmitteln ist konstant tief, 2018 etwa 40%. Es stört die Bauern offensichtlich nicht, dass wir uns zum grössten Teil aus importierten pflanzlichen Lebensmitteln ernähren müssen. Wie ökologisch wurden diese produziert und welche Umweltschäden verursacht der Transport? Welche Pestizide, auch bei uns verbotene wie Paraquat, sind in Importprodukten? Unter welchen Arbeitsbedingungen wurden sie produziert? Steckt drin allenfalls auch Kinderarbeit? Darf man hier bei Bio genau hinschauen? Viele Fragen!

Besonders betroffen ist die steigende Zahl von Leuten, die sich zukunftsorientiert ernähren, weniger oder gar kein Fleisch essen. Gerade unter den Jungen, welche von unserer Überflussgesellschaft besonders betroffen sein werden, stellen immer mehr auf vegan um. Mit dem heutigen Selbstversorgungsgrad und der Subventionierungspolitik sind wir KonsumentInnen die Dummen.

Aus ökologischen Gründen müssen Fleischproduktion und -konsum massiv sinken, also wird viel mehr Fläche für Pflanzenproduktion zur Verfügung stehen, so dass der totale Selbstversorgungsgrad sogar zunehmen könnte.

Heidi meint: Plötzlich liegt den Bauern das Tierwohl am Herzen! Und das Menschenwohl?

Agrarbericht 2020, Selbstversorgungsgrad

Die täglichen Lügen. Heidis Mist vom 8.11.12

20.4.21 HOME

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Trinkwasserinitiative: Kommentar im Landbote zum NEIN der Bio Suisse

15. April 2021
Trinkwasserbrunnen

Trinkwasserbrunnen

Der Landbote veröffentlichte am 14.4.21 die SDA/Step-Meldung über das NEIN der Delegierten von Bio Suisse zur Trinkwasserinitiative. Kommentar eines Lesers: „Dass es noch Menschen (Landwirte) gibt, die glauben, weil ohne Direktzahlungen dürften sie dann als Brunnenvergifter weiter und noch schlimmer wirken, überrascht mich nicht wirklich, aber entsetzt mich, dass (fast) niemand auf diesen Punkt hinweist.“

Tatsächlich redet kaum jemand darüber, dass viele intensiv wirtschaftende Landwirte heute schon jenseits der Umweltschutzgesetze sind, also im illegalen Bereich, und bei einem allfälligen „Ausstieg aus den Direktzahlungen“ gar nicht legal intensivieren können.

Es gibt auch Bauern und Bäuerinnen, die glauben, dass wir, die wir auch in diesem Land leben und die Lebensmittel essen, die sie produzieren, nichts zu sagen hätten zum Brunnenvergiften, Fördern von antibiotikaresistenten Keimen, zur Überdüngung, zu den gesundheits- und umweltschädlichen Ammoniakemissionen, dem Insektensterben, Gift in Boden, Wasser und Luft usw.

Heidi meint: „Wir reden über die Missstände – nur wollen viele Bauern und ihre Vertreter das nicht hören. Lesen Sie doch Heidis Mist!“

Bio Suisse empfiehlt ein Nein zur Trinkwasserinitiative. Landbote vom 14.4.21

Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht! Heidis Mist vom 10.4.21

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Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen. Nachtrag 20.4.23: Den Futterwarenhändler hat das Foto gestört und er hat heute die Löschung verlangt. Juristisch ist gegen das Foto nichts einzuwenden. Damit sich jedoch die Leute von der Firma nicht ärgern (ist nicht gesund!) hat Heidi die Aufschrift überdeckt. Es handelt sich um Import aus Österreich.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

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Leiter einer landwirtschaftlichen Schule redet über Boden und Wasser

6. März 2021

Martin Ott, Leiter einer Landwirtschaftsschule, unterstützt die Trinkwasserinitiative! Schauen Sie sich das ganze Video an. Heidi hat ein paar Bilder herausgepickt.

Martin Ott, Leiter einer Landwirtschaftsschule, unterstützt die Trinkwasserinitiative!

Trinkwasserinitiative

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Bundesrat Guy Parmelin antwortet Heidi auf ihren Brief

9. Oktober 2019

BLW-Vizedirektor Adrian Aebi, Bundesrat Guy Parmelin und Markus Schlagenhof, Mitglied der Seco-Direktion, im Gespräch mit Agrarmedien. Copyright LID ji

Unter dem Titel Hysterie bereitet Sorgen, veröffentlichte der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) am 9.9.19 ein Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin. Darin sagte der Agrarminister, dass die Bauern die Gesetze einhalten würden und dass es aktuell eine Art Anti-Landwirtschafts-Hysterie gebe, was ihm Sorgen bereite. Das konnte Heidi so nicht stehen lassen. Sie schrieb kurzerhand Parmelin einen Brief. Am 7.10.19 ist Parmelins Antwort eingetroffen.

Für jene, die Heidis Brief nicht gelesen haben – hier der Link:

Sehr geehrter Herr Agrarminister Parmelin, Heidis Mist vom 10.9.19

Sehr geehrte Heidi

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Sie tragen mit Ihren Artikeln im Blog Heidis Mist aktiv zur Diskussion von wichtigen Anliegen wie dem ausreichenden Schutz des Wassers bei. Einige Ihrer Beiträge sind direkt an mich gerichtet und sprechen mich in meiner Funktion als «Agrarminister» an.

Wie Sie selbst wiederholt festgestellt haben, sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Gewässer gut. Aus Ihrer Sicht ist jedoch der Vollzug ungenügend und zwar besonders im Bereich Landwirtschaft.

Die Einhaltung des Gewässerschutzes auf Landwirtschaftsbetrieben ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Vollzug des Gewässerschutzes ist vom Bund an die kantonalen Gewässerschutzfachstellen delegiert. Die Kantone koordinieren gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben die Kontrollen und erteilen den Kontrollstellen entsprechende Aufträge. Gibt es Beanstandungen, wie z.B. die auf den Bildern des Blickartikels vom 26. August 2019 gezeigten Hofdüngerlager auf dem Feld, so sind sowohl im Gewässerschutz- als auch im Landwirtschaftsgesetz die Grundlagen vorhanden, um bei Nichteinhaltung der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz entweder eine Busse auszusprechen oder die Direktzahlungen kürzen zu können. Die Bussen werden per Verfügung erlassen, die Kürzung der Direktzahlungen erfolgt auf der Grundlage dieser Verfügungen. Diese Situation kann zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten in den Kantonen und zu Problemen im Vollzug führen.

Mit dem Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative sind im Rahmen des Vorschlages zur Agrarpolitik ab 2022 zusätzliche Massnahmen vorgesehen, um den Vollzug zu vereinfachen, zu stärken und Klarheit bei den behördlichen Zuständigkeiten zu schaffen. Es sollen konkrete Kontrollbereiche (z.B. Hofdüngerlager) aus den bisherigen Vorgaben zur Einhaltung des Gewässerschutzes neu in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser ÖLN-Vorgaben wird im Rahmen der ÖLN-Kontrollen auf Stufe Betrieb kontrolliert. Eventuelle Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen gesetzliche Vorgaben können somit direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich sanktioniert werden.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort auf Ihre Anliegen etwas eingehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und der Politik stärken.

Freundliche Grüsse

Guy Parmelin

Bundesrat

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