Der Bundesrat wird gebeten, Transparenz für die Steuerzahlenden bei der Finanzierung der Milchproduktion für den Käseexport, aber auch bei weiteren exportierten Produkten herzustellen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme an Direktzahlungen, Absatzförderungen und weiteren Produktionsstützungsmassnahmen, welche in die Produktion und den Absatz des Export-Käses fliessen?
Antwort Bundesrat:
1. Der Bund richtet für sämtliche Verkehrsmilch eine Zulage von 5 Rp. pro Kilogramm vermarktete Milch aus. Für Milch, die zu Käse verarbeitet wird, wird zudem eine Zulage von 10 Rp. pro Kilogramm bezahlt. Die Zulage für verkäste Milch soll seit der Liberalisierung des Käsemarktes mit der EU die Milchpreisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU ausgleichen. Wird die Milch ohne Fütterung von Silage produziert und zu Rohmilchkäse verarbeitet, kommt zusätzlich noch die Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp. pro Kilogramm hinzu. All diese Milchzulagen sind nicht an eine Exportleistung gebunden. Im 2021 hat der Bund die verkäste Milchmenge mit Zulagen in der Höhe von total 318,7 Mio. Fr. unterstützt.
In der Schweiz wurden 2021 rund 3,4 Millionen Tonnen Milch vermarktet. Knapp 47% dieser Milchmenge wurde zu total 207’155 Tonnen Käse verarbeitet. Davon wurden rund 77’779 Tonnen exportiert, was einem Exportanteil von 38% an der Käseproduktion entspricht. Aus der Exportstatistik lässt sich mit der Annahme einer Ausbeute von 10% bei der Käseherstellung und aufgrund des Anteils von Rohmilchkäse abschätzen, dass ca. 134 Mio. Fr. der Zulagen dem exportierten Käse zugekommen sind. Im 2021 hat die Schweiz auch 75’788 Tonnen Käse importiert. Mit den zunehmenden Importen konnte in den letzten Jahren ein grosser Teil des steigenden Käsekonsums in der Schweiz abgedeckt werden.
Für gemeinsame Marketingaktivitäten für Schweizer Käse im Ausland wurden 2021 im Rahmen der Absatzförderung 22,9 Mio. Fr. (inkl. Exportinitiativen) ausbezahlt.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die sogenannten Tierbeiträge grösstenteils in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert, weil sie zu einem Intensivierungsanreiz in der Tierhaltung führten. Die Direktzahlungen werden seither mit Ausnahme der Tierwohlbeiträge als flächenbezogene Zahlungen ausgerichtet. Betriebe mit Milchkühen würden somit für ihre Flächen auch Direktzahlungen erhalten, wenn sie aus der Milchproduktion aussteigen würden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Daten zu den Direktzahlungen der Betriebe mit Milchkühen ausgewertet. Dabei wurden die Direktzahlungen dieser Betriebe für ihre Grünflächen und Maisflächen auf die von ihnen gehaltenen Milchkühe und die anderen Rauffutterverzehrer umgelegt. Daraus ergibt sich eine grobe Schätzung von rund 900 Mio. Fr. an Direktzahlungen (inkl. Sömmerungs- und Alpungsbeiträge), die 2021 an die Betriebe mit Milchkühen in der Schweiz ausgerichtet wurden. Die Summe an Direktzahlungen, die an Milchkühe mit Verkehrsmilchproduktion fliesst ist, wird damit jedoch überschätzt, da nicht alle Betriebe mit Milchkühen auch Verkehrsmilch abliefern. Für die weitere Zuordnung dieser Direktzahlungssumme auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten. Die resultierende Schätzung wäre aufgrund der Fehlerfortpflanzung kaum sinnvoll zu interpretieren.
2. Wie gross ist die für den Käseexport benötigte Nutzfläche in der Schweiz? Wie viel Fläche im Ausland kommt durch das importierte Kraftfutter für die Milchkühe, welche Milch für den Export-Käse produzieren, dazu?
Antwort Bundesrat:
2. Gemäss der Auswertung des BLW bewirtschafteten Betriebe mit Milchkühen 2021 eine Grünfläche von rund 520’000 Hektaren und bauten auf rund 30’000 Hektaren Mais an. Wie bei der Beantwortung der Frage 1 wird hier angenommen, dass die Erträge dieser Flächen hauptsächlich zur Fütterung der auf den Betrieben gehaltenen Milchkühe verwendet werden. Der gesamte Kraftfutterverbrauch beträgt in der Schweiz jährlich rund 1,6 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon werden 60% importiert. Etwa 0,45 Millionen Tonnen werden an Rinder verfüttert. Bei unterstellten Anteilen von 70% Getreide und 30% eiweissreichen Produkten wie Sojaschrot (Nebenprodukt aus der Sojaölgewinnung) resultiert ein Bedarf an Getreide von rund 315’000 Tonnen und an Sojabohnen von rund 170’000 Tonnen. Dies entspricht bei mittleren Erträgen von 7 Tonnen Futtergetreide und 3 Tonnen Sojabohnen je Hektar einer Getreideanbaufläche von 45’000 Hektaren und einer Sojabohnenanbaufläche von 57’000 Hektaren im Ausland für die Rindviehfütterung. Schätzungsweise 75 % des importierten Kraftfutters für die Rindviehfütterung wird für Milchkühe verwendet. Für eine weitergehende Aufschlüsselung auf die exportierte Käsemenge fehlen verlässliche Daten.
3. Wie hoch sind die Umweltkosten wie Ammoniak-Emissionen, Stickstoffbelastung, Antibiotikaeinsatz, Biodiversitätsverlust etc. welche der Milchproduktion zugunsten des Käseexportes zugewiesen werden kann? Falls diese Kosten nicht bekannt sind, warum nicht und bis wann kann das Bundesamt für Landwirtschaft BLW diese Umweltkosten ausweisen?
Antwort Bundesrat:
3. In seiner Antwort auf die Interpellation Weibel 16.3512 hat der Bundesrat die Folgekosten von Stickstoffemissionen (N) für die Gesundheit und die Umwelt auf der Basis der Emissionen von 2014 im Bereich von 860-4300 Mio. Fr. pro Jahr geschätzt. Die umweltrelevanten Stickstoffemissionen der Landwirtschaft von ca. 80’000 Tonnen N pro Jahr tragen zu rund 60 % zu diesen Folgekosten bei. Davon sind ca. 50’000 Tonnen N auf Ammoniak- und Nitratemissionen zurückzuführen, die mit der Rindviehhaltung einschliesslich der Futterproduktion verbunden sind. Die externen Kosten, welche der Anbau von importiertem Futter im Ausland verursacht, müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Einen verlässlichen und wissenschaftlich abgestützten Schlüssel zur Verteilung der externen Kosten auf die Produkte Milch und Fleisch aus der Schweizer Rindviehhaltung oder sogar auf die exportierte Käsemenge gibt es nicht. Zu den Umweltkosten des Antibiotikaeinsatzes liegen keine Studien vor.
4. Stimmt es, dass wegen den stark gestiegenen Käseexporten mehr Butter importiert werden muss, weil für die Butterproduktion aus Schweizer Milch die Milchmenge fehlt? Falls das stimmt, was sagt der Bundesrat dazu?
Antwort des Bundesrats:
4. In den vergangenen Jahren konnte ein stetiger Anstieg der Käseproduktion verzeichnet werden. Aufgrund der eher rückläufigen Milchproduktion stand somit weniger Milch für die Herstellung von Butter zur Verfügung. Die tiefere Produktionsmenge an Butter im Inland und die gleichzeitig höhere Nachfrage im Inland (u.a. wegen der Corona-Massnahmen) haben bereits in den Jahren 2020 und 2021 zu Butterknappheit und einem entsprechenden Importbedarf geführt. Die Butterimporte im 2020 und 2021 haben rund 14 % bzw. 6 % der in der Schweiz produzierten Buttermenge ausgemacht.
Mit einer leichten Zunahme der Milchproduktionsmenge wird erst mit Beginn der neuen Grünfuttersaison ab Mai 2022 gerechnet. Gleichzeitig geht die Branche von einem weiteren Wachstum bei der verkästen Milchmenge von 1,5 % im Vergleich zu 2021 aus. Somit fliesst momentan weniger Milch in die Butterherstellung als in den Vorjahren, was gegen Ende Jahr ohne Importe zu einer Butterknappheit führen würde. Die Wertschöpfung pro Kilogramm Milch ist höher, wenn daraus Käse hergestellt wird als wenn die Milch beispielsweise zu Butter oder Milchpulver verarbeitet wird. So gesehen kann die steigende Käseproduktion als positive Entwicklung gewertet werden.
5. Wie hoch sind die Exportfördermassnahmen und Anschubfinanzierungen des Bundes für weitere Schweizer Qualitätsprodukte wie Teigwaren mit Schweizer Freilandeiern, Bergkräuter, Früchte und weitere Schweizer Produkte?
Antwort des Bundesrats:
5. Im Rahmen von Exportinitiativen werden verschiedene Projekte bei Marketing-Kommunikationsmassnahmen unterstützt. Im 2020 waren es neben dem Käseexport Vorhaben in der Höhe von rund 0,24 Mio. Fr. in den Bereichen Rindergenetik, Marketinggrundrauschen China und Plattform Agrarexport. Für 2021 wurden Vorhaben in der Höhe von rund 0,8 Mio. Fr. in den Bereichen Fleisch, Rindergenetik und Plattform Agrarexport verfügt.
6. Sind diese Subventionen WTO-kompatibel?
Antwort des Bundesrats: