Posts Tagged ‘Direktzahlungsverordnung’

Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Das Honigbienen-Dilemma

17. August 2022
Diese Erdbiene hatte Heidis Kakteentopf als Wohnstädte ausgesucht, schleppt fleissig ausgeschnittene Teile von Rosenblättern in die Höhle.

Diese Blattschneiderbiene hatte Heidis Kakteentopf als Wohnstädte ausgesucht, schleppte fleissig ausgeschnittene Teile von Rosenblättern in die Höhle.

Heidi hat im Beitrag Es summen die Bienen … geschrieben, dass man die kleine Inlandproduktion von Honig erhöhen könnte, denn sie beträgt nur ein Drittel des Bedarfs. Dies muss aber sorgfältig geplant sein, wenn man den weiteren 570 Bienenarten, die in der Schweiz leben, nicht schaden will.

Honigbienen gelten als Botschafterin einer intakten Land(-wirt)schaft und werden als Bestäuberin in Wert gesetzt. Sie sind Generalistinnen. Dies im Gegensatz zu den Wildbienen, welche im Extremfall auf eine einzige Pflanze als Pollenlieferantin angewiesen sind. So braucht zum Beispiel eine sich selbst erhaltende Population der Knautien-Sandbiene mit 50 Weibchen für sich alleine knapp 1’000 Pflanzen der Feld-Witwenblume. Und wo in unseren eintönig grünen Wiesen findet man noch so viele Witwenblumen? Je nach wissenschaftlicher Studie und Gegend der Untersuchung sind die Wildbienen für die Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen sogar wichtiger als die Honigbienen.

Boomende Stadtimkerei

Die Präsidentin des Vereins Natur im Siedlungsgebiet (NimS), Christine Dobler Gross hat in ihrem Kommentar zu Heidis Bienenbericht von gestern auf eine Seite der Bienenfachstelle des Kantons Zürich verwiesen, wo zu lesen ist, dass Städte artenreichen Wildbienengemeinschaften einen Rückzugsraum bieten und ein enormes Potenzial für die Wildbienenförderung bergen. Mit dem Trend zur Stadtimkerei werden seit gut zehn Jahren immer mehr Honigbienen in Siedlunsgebieten gehalten. Eine Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) zeigt, dass die aktuelle Honigbienenpopulation das begrenzte Blütenangebot in der Stadt Zürich schon jetzt stark übernutzt und dadurch die Wildbienen konkurrenziert.

Die Biodiversitätskrise

Die Artenvielfalt ist weiterhin im Sinkflug. Nicht allein, aber massgeblich daran schuld ist unsere intensive Landwirtschaft. Die blumenreichen Wiesen sind längst verschwunden, Landschaften ausgeräumt, Pestizide allgegenwärtig, selbst auf Alpen werden Herbizide zur Bekämpfung von „Unkräutern“ wie Farnen und Brennnessel gespritzt.

Konkurrenz zwischen Honig- und Wildbienen vermeiden

Der Verein IG Wilde Biene in Zürich verweist auf Die 12 wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zur Konkurrenz-Situation zwischen Honigbienen und Wildbienen. Heidi zitiert aus einer in Science veröffentlichten Studie von Jonas Geldmann and Juan P. González-VaroScience, beide University of Cambridge, übersetzt und zusammengefasst von IG Wilde Biene:

„Die Autoren betrachten die Schädigung der Wildbienen durch Wirtschaftsvölker der Honigbiene als erwiesen. Sie sprechen von der Verbreitung von Erregern durch Honigbienen sowie von der Nahrungs-Konkurrenz, insbesondere nach der Blüte der Nutzpflanzen im industrialisierten Agrarraum (Trachtlücken). Sie verweisen ausserdem auf den falschen Kontext, der – auch von mangelhaft informierten NGOs – zwischen dem Honigbienen-Sterben und ökologischen Aspekten hergestellt wird: Für Geldmann & Gonzáles-Varo handelt es sich dabei nicht um Fragen umweltpolitischer sondern ausschliesslich landwirtschaftlicher Bedeutung. Sie verlangen, dass die Bienenzucht als landwirtschaftliche Errungenschaft wahrgenommen und nicht mit dem Erhalt von Wildtieren vermischt wird.

Die Autoren anerkennen die Bedeutung der Honigbiene im Agrarraum, aber sie fordern, dass auch dort die Konkurrenz mit Wildbienen berücksichtigt wird. Dies, so die Autoren, müsse über differenzierte Einschätzungen erfolgen, wo und in welcher Dichte Honigbienen die benötigte Bestäubungsleistung an Massenkulturen erbringen können, ohne Wildpflanzen sowie Wildbestäuber zu schädigen. Ausdrücklich zu berücksichtigen sei bei diesen Bewertungen die natürlich bestehende Bestäubungsleistung durch anwesende Wildbestäuber.

Geldmann & Gonzáles-Varo setzen voraus, dass Europa dem amerikanischen Beispiel angepasster imkerlicher Praxis während der Blühlücken im Agrarraum wird folgen müssen, da Honigbienen während solcher Phasen am intensivsten mit den Wildbestäubern konkurrieren. Bienenstände müssen von blütenarmen in blütenreichere Räume bewegt und Bienenvölker (bspw. durch frühzeitige Entnahme des Honigs) erkleinert werden.“

Auf der Basis solcher Studien sollte eine allfällige Förderung der Honigbiene stattfinden.

Direktzahlungsverordnung Art. 14a

Der Bund will die Biodiversität im Ackerbaugebiet fördern. Besonders hier sind in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Arten ausgestorben oder heute vom Aussterben bedroht. Dazu hat er den „Art. 14a Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche“ in die Direktzahlungsverordnung aufgenommen. Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone müssen zur Erfüllung des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderflächen ausweisen. Die Inkraftsetzung dieses Artikels wird wegen des Ukraine-Kriegs um ein Jahr auf 2024 verschoben.

Die Artenvielfalt im verarmten Ackerbaugebiet sollte künftig also zunehmen, vielleicht so viel, dass die Honigbienenhaltung verstärkt werden kann.

Eisiger Wind bläst …

Es gibt „Volksvertreter“, welche offenbar die Artenvielfalt als überflüssig erachten. Einer davon ist der Bergbauer, Präsident des Kälberzüchter-Verbands und SVP-Nationalrat Marcel Dettling. Er ist überzeugt, dass „Die Zeit des Schmetterling-Zählens“ vorbei ist. Seine Haltung ist nicht neu, aber der Ukraine-Krieg hat den eifrigen Politiker beflügelt. Er will zusammen mit SVP-Nationalrätin Esther Friedli mit einer neuen Initiative Gegensteuer geben. Der Selbstversorgungsgrad soll auf mindestens 60 Prozent steigen. Und die Viehwirtschaft soll gestärkt werden. Dies berichtete der Blick am 15.8.22.

Eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades wäre problemlos möglich, wenn die KonsumentInnen endlich auf die Wissenschaft und Gesundheitsempfehlungen hörten und nur noch einen Drittel des heute konsumierten Fleisches essen würden, dafür mehr pflanzliches Eiweiss konsumierten. Hoffen auf die vernünftigen Bauern? Tierbestände gehen nur ganz leicht zurück, steigen etwa beim Huhn, das mit viel importiertem Futter ernährt wird. Die Schweineproduzenten (ebenfalls viel importiertes Futter, das direkt vom Menschen gegessen werden könnte) klagen einmal mehr (Schweinezyklus) über tiefe Preise.

Die Umweltbelastung aus der Tierhaltung (Ammoniaemissionen, Nitrat im Grundwasser, überdüngte Gewässer, Wälder, Naturschutzgebiete) ist hoch. Die Tierproduktion belegt zudem ausgedehnte ackerfähige Böden für die Futterproduktion. Beim Getreide sieht man den Zweck der Äcker nicht, aber die Maisäcker sind grösstenteils NICHT für Polenta und Mais-Chips. Und massenhaft weiden Rindviecher auf Wiesen, die volkswirtschaftlich sinnvoller als Äcker genutzt würden.

Heidi meint: „Wir müssen uns vehement für eine umweltschonende Landwirtschaft einsetzen und den engstirnigen Politikern die Stirn bieten, denn es ist unsere Lebensgrundlage, die wir verteidigen.“

Nahrungskonkurrenz zwischen Honig- und Wildbienen. Bienenfachstelle Kanton Zürich

Konkurrenz zwischen Honigbienen und Wildbienen – Die 12 wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zur Konkurrenz-Situation zwischen Honigbienen und Wildbienen. IG Wilde Biene

Conserving honey bees does not help wildlife – High densities of managed honey bees can harm populations of wild pollinators. Jonas Geldmann and Juan P. González-Varo, Science (6374), 392-393.359 26.1.18, DOI: 10.112

Mehr Nahrungsmittel – weniger ökologisch: SVP lanciert neue Bauern-Initiative. Blick 15.8.22

Es summen die Bienen … Heidis Mist 16.8.22

17.8.22 HOME

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In der Schweiz gelten strengere Richtlinien! Wirklich? Das Alp-Kuh-Wunder Bella

7. Oktober 2020
Die Bio-Milchkuh Bella auf einer konventionellen Alp.

Die Bio-Milchkuh Bella auf einer konventionellen Alp.

Bella ist eine Bio-Milchkuh. Den grössten Teil des Jahres lebt sie im Tal in einem Bio-Knospe-Betrieb. Weil es nur wenige Bio-zertifizierte Alpen gibt, verbringt sie den Sommer auf einer Alp zusammen mit Stella, ihrer Freundin aus einem konventionellen Betrieb.

Aus der Milch von Bella, Stella und ihren KollegInnen aus verschiedenartigen Betrieben bereiten die ÄlplerInnen konventionellen Alpkäse. Wenn Stella zurück auf dem Heimbetrieb ist, gibt sie weiterhin konventionelle Milch, nicht so Bella: Ab dem ersten Tag ist ihre Milch „Bio“. Oh Wunder!

Max und Moritz, zwei Söhne von Bella, grasten im Sommer ebenfalls auf einer konventionellen Alp. Moritz, der Ungeschickte, verletzte sich eine Woche vor Alpabfahrt am Klauen. Weil Moritz gesund und sowieso praktisch schlachtreif war, stellte der Tierarzt ein Zeugnis aus, womit Moritz in den nächsten Schlachthof gebracht werden konnte. Der Bio-Bauer Meier erhielt aber für das Fleisch nur den tieferen Preis für „konventionelles“ Fleisch ausbezahlt.

Zwei Tage nach Alpabfahrt führte Meier den schlachtreifen Max zum Viehanhänger und fuhr mit ihm zum Metzger. Sonderegger zahlte ihm den höheren Preis für Bio-Fleisch und freute sich auf die entsprechend höhere Marge, die er beim Bio-Fleisch erwirtschaftet. Seine umweltbewusste Kundschaft bevorzugt das Bio-Fleisch.

Gemäss Bio-Verordnung Art. 15b behalten Bio-Tiere ihren Status, wenn die Sömmerung auf Betrieben erfolgt, welche die Anforderungen nach den Artikeln 26 bis 34 der Direktzahlungsverordnung einhalten.

Es gibt weder beim Bundesamt für Landwirtschaft, noch bei Bio Suisse und bio.inspecta eine Liste der Bio-Alpen. Daher kann es aufwändig sein herauszufinden, ob ein Alpkäse, der als „Bio“ angeboten wird, auch tatsächlich „Bio“ ist.

Alpbewirtschaftung gemäss Direktzahlungsverordnung:
„sachgerecht und umweltschonend“

So steht es in der Direktzahlungsverordnung:

Art. 26 Grundsatz

Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

Heidi hat schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass „umweltschonend“ beim Bundesamt für Landwirtschaft heisst: Es darf nach Art. 30 gedüngt und gemäss Art. 31 Futter zugeführt werden. Auch sind Pestizide erlaubt; Herbizide werden oft eingesetzt, da die Unkräuter für den abzugsfreien Bezug der neuen Sömmerungsbeiträge bekämpft werden müssen, die Vorgaben sind in Art. 32 zu finden.

Wesentlich strengere Richtlinien in der EU

VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008
mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Artikel 17
Gleichzeitige Haltung ökologischer/biologischer und nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere

(3) Ökologische/biologische Tiere können auf Gemeinschaftsflächen gehalten werden, sofern

a) die Flächen zumindest in den letzten drei Jahren nicht mit Erzeugnissen behandelt wurden, die für die ökologische/biologische Produktion nicht zugelassen sind;

b) nichtökologische/nichtbiologische Tiere, die die betreffenden Flächen nutzen, aus einem Haltungssystem stammen, das den Systemen gemäß Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gleichwertig ist;

c) die Erzeugnisse der ökologischen/biologischen Tiere nicht als ökologische/biologische Erzeugnisse angesehen werden, solange die betreffenden Tiere auf diesen Flächen gehalten werden, es sei denn, es kann eine adäquate Trennung dieser Tiere von den nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren nachgewiesen werden.

(5) Unternehmer führen Buch über die Anwendung der
Vorschriften dieses Artikels.

Almbewirtschaftung in Österreich

„Die Almbewirtschaftung erfolgt über weite Bereiche ökologisch, die Richtlinien sind sehr streng. Die Futterbasis muss aus Gräsern und Kräutern der Almweiden bestehen. Getreide und almfremdes Heu darf nur in geringem Masse verfüttert werden. Auch dürfen auf Almen in Österreich generell keine Herbizide oder Insektizide ausgebracht, keine Gülle oder Jauche vom Tal auf die Alm gebracht werden. Auch Kunstdünger ist auf der Alm verboten, hier gilt die Bio-Richtlinie.“ Quelle: Vielfalt in absoluten Höhenlagen, Kurier vom 21.9.15.

Heidi meint: „Der Vergleich mit der EU zeigt, dass in der EU eine Übergangsfrist von konventioneller zu ökologischer/biologischer Produktion für Gemeinschaftsflächen von drei Jahren gefordert wird – in der Schweiz hingegen beträgt sie NULL.

Es wäre wohl an der Zeit, die Alpen wirklich umweltschonend und naturnah zu bewirtschaften! Biodiversität ist in aller Munde, aber es fehlen griffige Massnahmen.

Heidis 33 Artikel über Herbizide auf Alpen

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Auf der Milchkuhalp Ladils ob Vättis ist Güllezeit

15. September 2020
Mit dem Güllefass können die Steilhänge nicht befahren werden, also wird alle Gülle von Wegen aus dort verspritzt, wo man hinkommt. Copyright: Emil Eigenmann

Mit dem Güllefass können die Steilhänge nicht befahren werden, also wird alle Gülle von Wegen aus dort verspritzt, wo man hinkommt. Copyright: Emil Eigenmann

Geschätztes Heidi

Am Sonntag wanderte ich über die Alp Ladils ob Vättis. Die Alp war nicht mehr bestossen und zu unserer Überraschung war ein Teil der Alp frisch gegüllt worden. So weit ich mich informiert habe, ist das wohl legal. Irgendwohin muss man ja mit der Gülle, wenn auf der Alp welche anfällt.

Wie die Gülle ausgebracht wurde hat mich aber etwas entsetzt. Die Weiden wurden regelrecht geflutet. Wohin gehen die Nährstoffe, welche die Pflanzen bis in den Frühling nicht benötigen?

Freundlicher Gruss
Emil Meierhans

Es ist einfach, möglichst viel Gülle auf die ebenen Flächen zu spritzen. Copyright: Emil Meierhans

Es ist einfach, möglichst viel Gülle auf die ebenen Flächen zu spritzen. Copyright: Emil Meierhans

Lieber Herr Meierhans

Die 77 Hektaren der Alp Ladils werden mit 55 bis 60 Milchkühen bestossen. Es werden 4’000 bis 5’000 kg Alpkäse und 400 kg Alpbutter hergestellt.

Ich habe keine Ahnung wie diese Alp bewirtschaftet wird, ob die Bewirtschafter alpfremdes Futter und zugeführten Dünger einsetzt. Wie viel Nährstoffe die Pflanzen vor dem Winter noch aufnehmen können, ist schwierig abzuschätzen, jedenfalls werden die Weiden danach nur noch durch Wildtiere genutzt. Eigentlich braucht die Alpenflora keine Düngung. Aber eben: Die Gülle muss weg, auf die Gefahr hin, dass Unkräuter sich breitmachen oder Nährstoffe ausgewaschen werden.

Vorgaben Direktzahlungsverordnung

Es ist erlaubt, Futter, Kraftfutter und allenfalls Dünger zuzuführen, d.h. die Alpweiden werden in diesem Fall durch alpfremde Nährstoffe belastet. Eine intensive Bewirtschaftung schadet aber der Artenvielfalt.

 Art. 30 Düngung der Weideflächen

1 Die Düngung der Weideflächen muss auf eine ausgewogene und artenreiche Zusammensetzung der Pflanzenbestände und auf eine massvolle und abgestufte Nutzung ausgerichtet sein. Die Düngung hat mit alpeigenem Dünger zu erfolgen. Die zuständige kantonale Fachstelle kann die Zufuhr von alpfremden Düngern bewilligen.

2 Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht ausgebracht werden.

 Art. 31 Zufuhr von Futter

1 Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.

2 Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.

Im Dunkel der Nacht verschwinden die Gülleflächen. Copyright: Emil Meierhans

Im Dunkel der Nacht verschwinden die Gülleflächen. Copyright: Emil Meierhans

3 Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

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Rurale Aristokratie funktioniert

10. Juni 2020

NaNa

Die Aristokratie à la Suisse lebt:
Genossame (Korporationen) und Burgergemeinden haben als geschlossene Gesellschaften die bösen gottlosen proletarischen Bestrebungen zu Reformation und Zivilgesellschaft überlebt und verwalten heute als grosse Landbesitzer Immobilien, Alpen und Pacht-Betriebe. Wohl mit gut optimierten Steuerabgaben, wenn überhaupt.

Das Nutzungsrecht (quasi Dividenden) wird ‚vererbt‘ nach Abstammung (Namen des Vaters). Leider müssen heutzutage auch Frauen aufgenommen werden. Der Einfluss in der Region kann enorm sein, bis in die oberste Behörde des Kantons.

Vollzugsbehörden z.B. Umweltämter haben da oft einfach kein Brot oder sind als Marionetten gewählt worden. s. Heidis Mist: Alpschweine.

Schweizer Gemeindestudien

Genossame Schwyz

Genossame Ingenbohl

Die Bürgergemeinde Chur, siehe Chronik Seite 33

Alpschweine erobern den Grillplatz. Heidis Mist vom 8.6.20

10.6.20 HOME

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Alpschweine erobern den Grillplatz

8. Juni 2020
<a href="https://www.alternatives-wandern.ch/grill_photos/schwyz/alpthal.htm" target="_blank" rel="noopener">Fotos zu den Grillstellen im Alpthal SZ</a>. Copyright: Alternatives Wandern Schweiz.

Fotos zu den Grillstellen im Alpthal SZ. Copyright: Alternatives Wandern Schweiz.

Die Familie Muggli zog es in die Berge. Auf der Plattform Alternatives Wandern Schweiz fanden sie eine am vorgesehenen Weg liegende Grillstelle. Für das Proviant war Sohn Armin verantwortlich. Er wollte etwas Einfaches: Servelats. Zum Glück! Denn als sie sich dem Grillplatz nähern wollten, da war der Weg versperrt. Schweine hatten den Grillplatz erobert und zerstört. Die Mugglis mussten an einem Waldrand eine eigene Feuerstelle einrichten und zum Essen stehen, da der Boden noch nass war.

Die Schweine fühlen sich sauwohl. Es leiden: Artenvielfalt, Boden, Wald, Nährstoffhaushalt, und möglicherweise wird Quell- oder Bachwasser verschmutzt ... und die Familien-Grillstelle ist zerstört. Copyright: Vater Muggli.

Die Schweine fühlen sich sauwohl. Es leiden: Artenvielfalt, Boden, Wald, Nährstoffhaushalt, und möglicherweise wird Quell- oder Bachwasser verschmutzt … und die Familien-Grillstelle ist zerstört. Copyright: Vater Muggli.

Als die Mugglis später mit einem einheimischen Ehepaar ins Gespräch kamen, erfuhren sie, dass die Grillstelle, weil sie gross war und daher beliebt bei Familien. Etwa 150 m entfernt weiter unten sei neu eine Feuerstelle eingerichtet worden. Diese sei aber nicht praktisch, nur provisorisch und für eine Familie mit Kinder nicht geeignet, da sie in der Kuhweide sei und sehr klein.

Waldrand von weitem aufgenommen. Copyright: Vater Muggli.

Waldrand von weitem aufgenommen. Copyright: Vater Muggli.

Die Wanderer waren sich einig, dass die Alpschweinehaltung auf der Alp Gummen SZ eine grosse Schweinerei ist. Vater Muggli: „Ist das überhaupt erlaubt?“ Die Einheimische: „Ich weiss auch nicht, aber ich habe gehört, dass letzten Sommer bei der Besitzerin, der Genossame Schwyz, reklamiert wurde. Jetzt ist eine grössere Fläche eingezäunt, zum Teil dem Waldrand entlang, aber auch in den Wald hinein wie letztes Jahr.“ Vater Muggli begreift das nicht: „Wir haben doch ein Waldgesetz!“ Die Einheimische weiss weiter: „Eine Appenzeller Metzgerei hat sogar mit dem Käse ein «Mythen Cordon bleu» kreiiert.“

… und die Gesetze?

Heidi meint: „Das ist nicht nur eine Widerhandlung gegen das Waldgesetz, sondern auch gegen die Direktzahlungsverordnung und müsste gebüsst werden … obwohl die Bussen für Umweltvergehen lächerlich klein sind, wären sie mindestens ein Zeichen. Was tun die vielgelobten Kontrollen? Worauf warten die Vollzugsbehörden?“

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ Heidis Mist vom 28.4.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ (2) Heidis Mist vom 31.5.20

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„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ (2)

31. Mai 2020
Alpschweine. Copyright: Tobeltoni

Alpschweine. Copyright: Tobeltoni

Der Alpöhi und der Geissenpeter sitzen am Tisch und diskutieren über den Alpkäse CHEESUS, welcher aus Milch produziert wird, die „sonst nicht weiterverarbeitet oder gar weggeschüttet“ würde.

Geissenpeter: „Das habe ich nicht gewusst. Unglaublich!“

Alpöhi: „Wenigstens wird die Milch künftig verwertet. Sie behaupten auf ihrer Homepage, dass Alpkäse ohne Kraftfutter entsteht und die Kühe nur die frischesten und kräftigsten Alpkräuter fressen. Auf dem Foto daneben sieht der Talboden eher nach Unkraut aus.“

Geissenpeter: „Mag sein, dass auf den Cheesus-Käsealpen kein Kraftfutter eingesetzt wird, was mich erstaunen würde, aber sie machen diese Aussage allgemein; das ist natürlich hanebüchen.

Kraftfutter auf Alpen

Gemäss Direktzahlungsverordnung, Art. 31, bzw. Sömmerungsverordnung, darf recht viel Futter zugeführt werden, nämlich:

  • Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.
  • Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.
  • Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

(Ein NST oder Normalstoss entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen.)

So wie ich das sehe, kann für Schweine beliebig Futter zugeführt werden als Ergänzung, vor allem in der zweiten Sommerhälfte ist das nötig, wenn die Kühe nicht mehr viel Milch geben. Die Versorgung mit Kraftfutter und anderem Futter, wie auch Dünger, ist auch auf abgelegenen Alpen möglich, denn seit Jahrzehnten wird vieles per Helikopter transportiert. Im Kanton Glarus hat dies zwar stark abgenommen, da es immer mehr Strassen gibt, welche die Alpen erschliessen, aber auch die mobile Käserei wird per Helikopter geliefert. Allgemein gibt es immer mehr Strassen.

Alpöhi: „Kein Wunder, dass viele Weiden überdüngt sind und verunkrauten! In der Regel gilt: „Was erlaubt ist wird gemacht.“ Insbesondere wenn der Käse teuer verkauft werden kann, ist die Versuchung gross, viel Futter einzusetzen. Ist diese hohe Zufuhr von Futter, sprich Dünger, überhaupt erlaubt aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung? Oder steht diese Regelung des Bundesamts für Landwirtschaft im Widerspruch mit anderen Gesetzen? Hat das Bundesamt für Umwelt geschlafen als diese Regelung erlassen wurde?

Geissenpeter: „Das weiss ich nicht. Du musst Heidi fragen! Wann kommt sie aus Frankfurt zurück?

Alpöhi: „Wahrscheinlich nächste Woche.“

Schweinealp: Neue Fotos vom Tobeltoni

Alpschweine-Weide 2019, Foto 30.5.20. Copyright: Tobeltoni

Alpschweine-Weide 2019, Foto 30.5.20. Copyright: Tobeltoni

Geissenpeter: „Der Tobeltoni hat mir neue Fotos geschickt von der Alp mit Schweinen. Er weiss aber nicht, ob die Schweine auch dieses Jahr in eine Weide dürfen. Im Moment sind sie im Holzverschlag. Sie werden wohl kaum mehr ins Wäldchen gelassen, wo sie letztes Jahr, ihrem Trieb entsprechend, gewütet hatten. Die Weide 2019 sieht eher einer Geröllhalde ähnlich als einer Bergwiese.

Der Tobeltoni ist regelmässig in dieser Gegend. Er wird mich auf dem Laufenden halten.“

Alpöhi: „Man müsste die Alpbewirtschaftung neu regeln. Mach doch einen Vorschlag und schleuse ihn über Nationalrätin Frida ein.“

Geissenpeter: „Ich kann’s schon versuchen, aber im Moment sind alle mit Corona beschäftigt.“

Fake News oder Wahnsinn? Heidis Mist vom 29.5.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ Heidis Mist vom 28.4.20

Innovation für die Alp: Die fliegende Käserei. Bauernzeitung vom 15.11.19

«Ohne den Helikopter ginge es nicht auf der Alp!» Südostschweiz vom 1.10.19

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Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe

16. Juni 2019
Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist bei Nährstoffen überhaupt nicht schärfer als das Umweltrecht. Betriebe, welche aus dem ÖLN aussteigen, können nicht wesentlich intensivieren, denn sonst verstossen sie gegen die Umweltschutzgesetzgebung.

Hier die Gesetzesgrundlagen:

  • Gewässerschutzgesetz Art. 14: Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung ist eine ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben.
  • Die Düngungsempfehlungen sind zu berücksichtigen. Grundlagen für die Düngung. Diese gelten für ALLE Betriebe.
  • Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist sogar strenger als der ÖLN. Heidis Frage: „Wie ist das möglich?“
    Die ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze Absatz 1 schreibt zusätzlich zum ÖLN vor: Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
    a) die im Boden vorhandenen Nährstoffe

ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze

1 Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
a die im Boden vorhandenen Nährstoffe und den Nährstoffbedarf der Pflanzen (Düngungsempfehlungen);
b den Standort (Pflanzenbestand, Topografie und Bodenverhältnisse);
c die Witterung;
d Beschränkungen, die nach der Gewässerschutz-, der Natur- und Heimatschutz- oder der Umweltschutzgesetzgebung angeordnet oder vereinbart worden sind.
2 Wer über Hofdünger verfügt, darf Recycling- und Mineraldünger nur verwenden, wenn der Hofdünger nicht ausreicht oder sich nicht eignet, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken.
3 Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Direktzahlungsverordnung (DZV), Art. 13 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen. Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht werden. Die Anforderungen für die Erstellung der Nährstoffbilanz sind in Anhang 1 Ziffer 2.1 festgelegt.
2 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotenzial.
3 Zur Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen müssen auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen nach Anhang 1 Ziffer 2.2 durchgeführt werden.

 

Unzulängliche Suisse-Bilanz

Es gilt aber auch die folgende Regelung zur viel gelobten, kaum kontrollierbaren Suisse-Bilanz:

Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens +10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Das kann sich summieren! Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln verordnen. Und wer kontrolliert das im Detail?

Heidi meint: „Dass die Kantone SOLCHES mehrheitlich unterlassen werden, zeigt der Grundton der Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zu AP22+. Auch weiss Heidi von Kontrolleuren, dass der nicht deklarierte Zukauf von Futtermitteln mindestens in einem Kanton zugenommen hat. Die Kontrolleure wollten mehr Kompetenzen für die Überführung der Sünder, doch das zuständige Landwirtschaftsamt lehnte ab.

Landwirtschaftsdirektoren kennen Gesetze nicht

Die Kantone wollen Ziele, Ausmass und Agenda der Umsetzung der Schutzgesetzgebungen selber bestimmen. Die LDK lehnt es ab, die gesamte Schutzgesetzgebung zur Voraussetzung oder zum Bestandteil des ÖLN zu machen. Offenbar kennen die Landwirtschaftsdirektoren die Gesetzte schlecht, denn schon heute ist die Erfüllung der Vorgaben von Umweltschutz-, Tierschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung für den kürzungsfreien Bezug von Direktzahlungen, siehe DZV, Art. 2.11 Zweck. Kürzungen sind halt kein Thema, das die Landwirtschaftsdirektoren interessiert!

Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kennen nicht einmal das Landwirtschaftsgesetz (LwG), schreiben sie doch in ihrer Stellungnahme zu AP22+: „Das Landwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft.“ Hallo Landwirtschaftsdirektoren, lest doch einmal Artikel 1 des LwG, Zweck, da steht nichts von „Förderung der Landwirtschaft“!

Hohes Nährstoffniveau Schweiz

Weiter ist die LDK der Ansicht, dass das Nährstoffniveau der Schweiz und die Tierbestände nicht „viel zu hoch“ seien; sie stellt dies als „Behauptung“ hin, räumt aber ein: „Auf der einzelbetrieblichen Ebene muss eine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Weist sie Überschüsse auf, werden die Direktzahlungen gekürzt. Um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen, muss Hofdünger zu- oder weggeführt werden. Dies wird mit dem Tool HOFUFLU überwacht. Dieses einleuchtende und mit relativ wenig Aufwand zu administrierende System hält sowohl die Umwelt wie auch die unternehmerische Freiheit hoch. In der Tat hat dieses System auch Mängel. So werden Mineralstoffdünger sowie Futter Zu- und Verkäufe kaum erfasst. Und eine Kontrollrechnung für die ganze Schweiz fehlt.“ Das Tool heisst übrigens „HODUFLU“ nicht „HOFUFLU“, aber das ist wirklich nur ein kleines Detail.

Voilà! Und die Direktoren meinen, dass mit der Digitalisierung das Problem gelöst sei. Doch wir zahlen mit Steuern weiterhin den Abtransport von Gülle aus der Umgebung der innerschweizer Seen, etwas Sempachersee und sind Europa-Vize-Meister bei den Ammoniakemissionen!

Wo bleibt die Ökologisierung gemäss Volkswille?

Es überrascht nicht, dass die LDK Lenkungsabgaben auf Mineralstoffdüngern, Futtermitteln und Hofdüngerabnahmeverträgen ablehnt. Und „Die Forderung, in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) den maximalen Tierbesatz von 3 auf 2 DGVE herabzusetzen und die Anzahl Nutztiere pro Betrieb und Hektare einzuschränken, lehnt die LDK kategorisch ab. Diese Forderung stammt direkt aus der TWI“ (TWI = Trinkwasserinitiative). 

Lesen Sie die LDK-Stellungnahme!

Es lohnt sich, die Stellungnahme der LDK zu lesen, denn es gibt ein paar Stellen, die schon fast zum Lachen sind: Etwa schreibt die LDK von Biodiversitätsforschung, welche durch die „BAFU-eigene Forschungsanstalt“ zu erledigen sei. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügt über eine eigene Forschungsanstalt (Agroscope), hingegen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht!

Und zu den Regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) heisst es: „Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS) und Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Die RLS ist auch nicht das Gefäss, wo sich der Naturschutz austoben kann.

Nicht fehlen darf: „Für die Kantone wie auch für die Landwirtschaft selbst ist die Förderung der unternehmerischen Freiheiten der Betriebe zentral. Mit den Vorschlägen zur AP22+ wird aber leider eher das Gegenteil erreicht …“ Wie sagte doch einmal ein junger Bergbauer zu Heidi: „Wir brauchen keine Direktzahlungen, wir brauchen Freiheit!“

Fake-News

Und noch ein Müsterchen. Unter „Weiteres“: Die Vorlage zielt grossenteils darauf ab, auf bevorstehende Initiativen und auf eingereichte Postulate zu antworten. Dieses reaktive statt proaktive Vorgehen zeugt von wenig Vertrauen in das aktuelle System und die bereits erreichten Fortschritte. Anstelle dieser defensiven Haltung sollte insbesondere die Kommunikation gegenüber den Konsumenten intensiviert und optimiert werden. Die Leistungen der Landwirtschaft sollen transparent kommuniziert werden. Damit hätten Initianten wohl grössere Probleme, mit fadenscheinigen Argumenten die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzutragen.

Und wie komunizieren die Landwirtschaftsdirektoren die nachgewiesenermassen bestehenden Umweltverschmutzungen durch die Landwirtschaft? Wohl lieber nicht! Und wo ist der Fortschritt in Umweltbelangen?

Der gute Ruf der Landwirtschaft basiert in erster Linie auf dem Wirtschaften jener Bauern, die bereits unter den heutigen Rahmenbedingungen erfolgreich ökologisch produzieren. Die Grossverteiler sorgen für die entsprechende Kommunikation.

Auswirkungen durch ÖLN-Ausstieg

Wenn Bauern aus dem ÖLN aussteigen, dann dürfen sie, was die Nährstoffe anbetrifft, gar nicht intensiver wirtschaften als es der ÖLN vorsieht. Tun sie das, dann verletzen sie Umweltrecht.

In die Illegalität abtauchen?

Das BLW und seine Forschungsanstalt Agroscope, der Schweizer Bauernverband und viele weitere Organisationen gehen also davon aus, dass die Bauern tief in die Illegalität absinken werden, falls die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Das ist offenbar für sie so in Ordnung. Halten die Bauern das Recht nur ein, wenn sie dafür zusätzlich Geld erhalten?

Aufgrund Heidis Beobachtungen im Gewässerschutz, bewegt sich ein nicht unbedeutender Teil der Bauern in der Illegalität, geschützt von Ämtern. Andere Bauern verhalten sich auch ohne Kontrollen gesetzeskonform, ihnen dankt Heidi.

Das Problem: Im ÖLN wird die Einhaltung von Umweltvorschriften nur minimal kontrolliert, ausserhalb des ÖLN gar nicht. Sanktioniert wird selten. Das gilt es in Anbetracht der verschmutzten Umwelt zu ändern!

Heidis Fazit: Wenn die Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung vollzogen werden, dann ist es betr. Nährstoffe ziemlich egal, ob die Bauern aus dem ÖLN aussteigen oder nicht! Also, Landwirtschafts- und Umweltdirektoren, an die Vollzugsarbeit! Das erwarte ich von euch, dafür trägt ihr von Gesetzes wegen die Verantwortung und dafür bezahle ich euch!

Vorschau: Das BLW lügt: Ökologischer Leistungsnachweis: Pestizide

Vorschau: ÖLN-Aussteiger und Produkte-Absatz

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 1.3.19 (Witzig ist: Die Stellungnahme der LDK hat die Nummer 5070. Wenn man „5070“ im mehr als 8’000-seitigen PDF sucht, dann kommt man beim Forschungsinstitut für biologischen Pfalnzenbau vorbei, denn Frick hat die Postleitzahl 5070!)

Direktzahlungsverordnung (DZV)

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Heidis Mist vom 5.8.16

Die täglichen Lügen, Heidis Mist vom 8.11.12

16.6.19 HOME

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Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln!

8. Januar 2018
Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch <a href="https://map.search.ch/Cinuos-chel-Brail,staziun-Haltestelle?pos=797916,168522&amp;z=4096" target="_blank" rel="noopener">Karte map.search</a>.

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch Karte map.search.

Alle drängen in die Cloud, auch die Behörden (Cloud Computing-Strategie Schweiz, Ziel: für Behörden Cloud erschliessen und Risiken minimieren). Nun kann z.B. ein Bundesamt Fehler in einem in der kalifornischen Cloud erstellten Dokument nicht mehr korrigieren, wenn es zurück in der Heimat ist. Heidis Frage: „In welcher Cloud sind unsere Gesetze und Verordnungen abgelegt?“ Manchmal wäre es gut, wenn der Bundesrat keine Änderungen anbringen könnte.

Pestizide: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

Über Papier-Tiger im Gewässerschutz schrieb Beatrix Mühlethaler am 13.12.17 im Infosperber: „Pestizide theoretisch letzte Wahl, real überall. Schweizer Bauern erhalten Direktzahlungen für naturverträglichen Pflanzenschutz. In Realität aber vergiften sie die Natur:

«Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.» So steht es in der Direktzahlungsverordnung des Bundes. Demnach dürften die Bauern zur Pestizidspritze erst greifen, wenn ein Schaden droht. Diese Bestimmungen gelten für alle Bauern, die Direktzahlungen beanspruchen. Und das sind über 95 Prozent der Betriebe in der Schweiz. Als Entgelt für die Leistungsentschädigung könnte die Bevölkerung somit erwarten, dass Bauern hierzulande mit Pestiziden keine Umweltschäden anrichten.“

Nährstoffe: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

 

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Ähnlich wie bei den Pestiziden sieht es bei den Nährstoffen aus. Die Eawag schrieb am 11.12.17 in ihrem Newsletter: „Die Zusammensetzung der Blaualgen in den Seen am Alpenrand wird seit fast 100 Jahren immer gleichförmiger. Profiteure der Klimaerwärmung und des zeitweiligen Nährstoffüberangebots sind dabei vor allem Arten, die sich sehr schnell an Veränderungen anpassen können und potentiell giftig sind.“ Was sagt der Aktionsplan Biodiversität dazu?

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der Sempachersee wird seit Jahrzehnten auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet bzw. Gülle wird abtransportiert: 30 Jahre Sempachersee-Sanierung, Heidis Mist vom 28.12.13.

Selbst Kontrolleure beklagen die Lage: Frisieren von Nährstoffbilanzen, Pufferstreifen-Verletzungen, Ableitung von Abwässern in Gewässer, gesetzeswidrige Lagerung von Hofdünger usw. Heidis LeserInnen wissen, dass ihre veröffentlichten Beispiele keine Ausnahmen sind, wie gewisse Bauernvertreter es gerne sehen, sondern in einigen Kantonen häufig oder gar die Regel. Auch bei den rekordverdächtigen Ammoniak-Emissionen tut sich (ausser Forschung und Information) wenig.

Direktzahlungen werden regelmässig auch an Nichtberechtigte ausbezahlte. Hier könnte der Bund viel Geld sparen.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte? Heidis Mist vom 13.2.14

… und viele Artikel mehr! Siehe auch Heidis Wünsche.

Der Bund hat die Oberaufsicht

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

In Artikel 46 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) heisst es unter Punkt 1: „Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes“. Wer ist der Bund? Wer immer es ist, er übt sich in vornehmer Zurückhaltung, denn die Kantone mögen es nicht, wenn „der Bund“ an ihrer „Selbständigkeit“ knabbert, auch wenn die Schäden auf Kosten des Volkes und der Umwelt hoch sind. Heidi meint: „Das muss sich ändern! Gesetze, Anforderungswerte und Vollzugshilfen allein bewirken keinen Vollzug.“

Besserer Vollzug durch neue Pestizid-Anforderungswerte für oberirdische Gewässer?

Statt den Kantonen ins Gewissen zu reden, schickt das BAFU höhere (auch tiefere) Anforderungswerte für Pestizide in Oberflächengewässern in die Vernehmlassung (GSchV). Dies in der Hoffnung auf einen besseren Gesetzesvollzug. Das ist naiv! Das ist ein Cloud-Tigerli. 27 Jahre alt ist das Gewässerschutzgesetz, noch heute funktioniert der Vollzug Landwirtschaft in vielen Kantonen unzureichend oder gar nicht. Die Kantone haben kein Geld, die Kantonschemiker klagen über Stellenabbau, der Kanton Waadt hat kein Geld für weitere Sanierungsprojekte gemäss GSchG Art. 62a und er ist nicht der einzige.

Häufig werden Vollzugsaufgaben den Gemeinden delegiert, welche oft weder den Willen, die Ressourcen noch das Fachwissen für den Vollzug haben. Welches Verkehrschaos hätten wir, wenn im Strassenverkehr die Einhaltung der Gesetze nicht regelmässig kontrolliert und Vergehen sanktioniert würden? Hier wie dort gibt es Tote.

Wo ist der wissenschaftliche Beweis?

Bei den neuen Anforderungswerten dürfte es sich grösstenteils um die „Herleitung“ aus Publikationen handeln, also nicht um „wissenschaftliche Beweise“ wie das gerne kommuniziert wird. Echte wissenschaftliche Nachweise sind schwierig und kostspielig. Im Dokument zur Einführung der neuen Anforderungswerte heisst es klipp und klar:

„… Wichtige Kriterien zur Auswahl der finalen Kandidaten waren zum einen eine prognostizierte Relevanz – so wurden z.B. Substanzen nicht ausgewählt, die in der Schweiz nicht mehr zugelassen sind – und zum anderen, dass sich die ausgewählten Stoffe ohne teure und aufwendige Spezialmethoden von den kantonalen Laboren messen lassen, da die Überwachung der Gewässerqualität Aufgabe der Kantone ist.“

Die Beurteilung von Pestiziden basiert zu einem Teil auf den Unterlagen des Zulassungsverfahren, d.h. auf Dokumenten der Industrie, im Weiteren auf Forschungsarbeiten zahlreicher Institutionen sowie den EU-Daten. Heidi unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen Zulassungsinstanz. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist nicht unabhängig.

Umweltqualitätskriterie: Herleitung von numerischen Anforderungen für die Gewässerschutzverordnung

Anreicherung in der Nahrungskette?

Für Wasserlebewesen sind die neuen Werte angeblich sicher. Und für die Vögel, die das Wasser trinken oder fischen, Frösche verspeisen, für Wildtiere aller Art? Akkumulieren sich gewisse Pestizide in den Sedimenten? Versickern sie ins Grundwasser? Anreicherung in der Nahrungskette? Hier hört die „Weisheit“ bzw. Wissenschaft auf. Stichproben des WWF haben hohe Werte in Fischen gezeigt: Pestizide in Schweizer Fischen gefunden, Tagesanzeiger vom 17.12.17.

Vorsorgeprinzip: Lernen aus der Vergangenheit

Es zeigt sich immer wieder, dass nicht mehr zugelassene Pestizide verwendet werden (auch Bauern kaufen ennet der Grenze ein oder sie legen vor dem Verkaufsverbot noch ein grosses Lager an) oder es tauchen längst verbotene Substanzen plötzlich „völlig unerwartet“ im Grundwasser auf. Daher sollte das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Es wäre zu teuer, all die Wirkstoffe und Formulierungen zu untersuchen, geschweige denn die Mischungen. Also muss man in erster Linie ansetzen bei den Vorschriften wie „Anwendung gemäss neuester Technik“, Kontrolle, Verbote usw. Etwa risikobasierende Kontrollen der Pufferstreifen zur „Spritz- oder Güllezeit“, was landwirtschaftliche Kontrolleure bereits vergeblich gefordert haben, denn es stört diese Landwirte, dass ihre Kollegen die Gesetze so unverfroren missachten „dürfen“. Protokollführung über jede einzelne Anwendung mit Angabe der behandelten Fläche sollte eingeführt werden sowie Einführung eines Registers für Pestizidverkäufe.

Änderung des Direktzahlungssystems nötig

Das Gewässerschutzgesetz enthält gute Artikel zum Schutz der Umwelt:

  •  Art. 3 Sorgfaltspflicht: Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
  • Art. 3a Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
  • Reinheitsgebot: Die Gewässerschutzgesetzgebung verbietet jede Verunreinigung im Sinn von Art. 4 Bst. d des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), die nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine Verunreinigung des Wassers liegt vor bei einer nachteiligen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderung des Wassers. Als „nachteilig“ zu qualifizieren ist jede messbare Mehrbelastung gegenüber dem Ausgangszustand, d.h. unabhängig vom ursprünglichen Reinheitsgrad des Wassers. Kommentar zum Gewässerschutzgesetz.

Statt die Bauern dafür zu bezahlen, dass sie die Gewässer weniger verschmutzen, müsste man sie zur Rechenschaft ziehen für Verschmutzungen, wobei die Überführung von Tätern bei Pestizidbelastungen von Gewässern nicht einfach ist; beim Grundwasser noch schwieriger. Aber wieso versucht man es nicht?

Ganz ohne Umweltverschmutzung kann Landwirtschaft wohl nicht betrieben werden, aber die heutige hohe Belastung von Luft, Boden und Wasser lässt sich sehr wohl durch gute landwirtschaftliche Praxis massiv vermindern. Ein erstrebenswertes Ziel ist eine Landwirtschaft frei von Pestiziden.

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide. Offener Brief der Allianz Pestizidreduktion an Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vom 27.9.17

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

9.1.18 HOME

So wird aus einer mageren Alpweide eine Unkrautweide

17. August 2017
Schöne Aussicht ... und ... Bauern laden Heu um. Wer findet sie auf diesem Bild?

Schöne Aussicht … und … Bauern laden Heu um. Wer findet sie auf diesem Bild?

Heidi meint: „Das einzig Positive an den Helikopter-Pestizidsprühflügen ist, dass die Sesemanns jetzt ihre Ferien häufiger in Graubünden verbringen und nicht mehr ins Wallis fahren.“ Im Moment logieren sie in Maienfeld. Heidi und Peter haben die Feriengäste für einen Alpausflug abgeholt.

Heidi konnte ihnen (wie 2016) auch dieses Jahr beim Vorbeifahren mit der SBB den seit eh und je fehlenden Pufferstreifen am Malanser Mühlbach zeigen und den etwas grösser gewordenen, aber immer noch viel zu kleinen, am Kleinen Seezli.

Überraschung im Ausflugsrestaurant

Rechtzeitig für eine Verschnaufpause mit Kaffee und Gipfeli erreichten sie das Ausflugsrestaurant. Klara war begeistert von der Aussicht, machte ein paar Fotos und zeigte sie Peter.

Peter: „Interessant! Hier unten siehst du Bauern beim Umladen von Heu für die Alp, denn mit dem schweren Gefährt können sie nicht hinauffahren.“

Umladen von Heu vom grossen auf die kleinen Transporter.

Umladen von Heu vom grossen auf die kleinen Transporter.

Klara: „Heu?“

Peter: „Ja! Die Alpbesitzer sind reich und Alpkäse ist beliebt, daher haben sie eine Käserei gebaut. Doch die Qualität des Weidefutters ist schlecht, nur für Rinder knapp genügend. Daher braucht es auch gutes Futter aus dem Tal oder zugekauftes.“

Und los gehts!

Und los gehts!

Am Bergrestaurant vorbei ... Touristen fotografieren ... unzählige Samenständer von Blacken auf den Weiden ...

Am Bergrestaurant vorbei … Touristen fotografieren … unzählige Samenständer von Blacken auf den Weiden …

... Abgeladen wird bei schönstem Wetter und flatternder Fahne.

… Abgeladen wird bei schönstem Wetter und flatternder Fahne.

Fräulein Rottenmeier: „Das ist doch ein ökologischer Blödsinn! Die sollen ihren Käse unten herstellen. Nur schon die Energie, die es für den Transport braucht! Und was macht der lärmige Helikopter, der dauernd zur Bergspitze fliegt?“

Heidi: “Die Bergsteiger von heute sind anspruchsvoll, wollen essen und trinken wie im Restaurant. Diese Hütte wird zweimal jährlich versorgt. Wir haben Pech!“

Herr Sesemann: „Und was geschieht mit den zusätzlichen Nährstoffen? Werden Gülle und Mist ins Tal transportiert?“

Peter: „Nein, die Dünger bleiben oben, werden auf die kargen Flächen bzw. steinigen Stellen ausgebracht. Sehen Sie dort die Blacken! Sie sind ein Zeichen für Überdüngung; auch können mit dem Heu Unkrautsamen auf die Weiden gelangen und dort keimen. Wir werden noch mehr verunkrautete Weiden sehen.

In dieser Gegend versickert das Wasser leicht; ob die Gülle Quellen verschmutzt, das weiss ich nicht.“

Blacken wachsen auf der kargen steinigen Weide.

Blacken wachsen auf der kargen steinigen Weide.

"Unsauberes" Spritzen ganzer Flächen mit Herbizid, noch gibt es Streifen mit Brennnesseln. Dort wo Brennnesseln waren, wachsen jetzt v.a. Blacken.

„Unsauberes“ Spritzen ganzer Flächen mit Herbizid, noch gibt es Streifen mit Brennnesseln. Dort wo Brennnesseln waren, wachsen jetzt v.a. Blacken.

Heidi: „Ja und die Unkräuter werden zum Teil grossflächig mit Herbiziden besprüht, auch Brennnesseln. Besonders von drainierten Flächen ist Abschwemmung möglich. Ob Herbizide mit dem Wasser in Quellen gelangen? Weil Tiere gerne welke Pflanzen fressen, sind diese oft bald weg. Auch Giftpflanzen werden so eher gefressen. Das kann für Tiere tödlich sein!“

Fräulein Rottenmeier: „Und die Gemsen? Fressen diese die Herbizid-Pflanzen auch?“

Peter: „Das interessiert die Älpler nicht, höchstens die Jäger und Wildhüter, aber diese merken das doch nicht!“

Was sagt das Gesetz?

Direktzahlungsverordnung

Art. 26 Grundsatz

Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

 Art. 31 Zufuhr von Futter

1 Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.

2 Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.

3 Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

4 Für jede Futterzufuhr sind der Zeitpunkt der Zufuhr sowie die Art, Menge und Herkunft des Futters in einem Journal festzuhalten.

Heidi meint: „Die Bewirtschaftung ist weder sachgerecht noch umweltschonend. Für die Futterzufuhr muss zwar ein Formular ausgefüllt werden, das ist in der Regel jedoch nicht kontrollierbar.“

Höhere Alpungsbeiträge schaden der Biodiversität, Heidis Mist 15.7.16

Herbizide auf Alpen, alle Artikel zum Thema

17.8.17 HOME


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