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BAFU-Studie 2014: Auch künftig genügend Wasser, wenn …

23. Juli 2022
Damit wir auch ünftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

Damit wir auch künftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

In der Schweiz ist das Wasser an verschiedenen Orten knapp geworden. Die Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein fordert daher ein nationales Konzept. Es scheint so, dass die Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahre 2014 Grundlagen für die Wasserversorgung 2025 nicht in allen Kantonen die notwendigen Massnahmen generiert hat. Plötzlich schreit man nach Gewässerschutz, wo doch viele Kantone bzw. Gemeinden während Jahrzehnten den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung vernachlässigt haben, etwa die rechtskräftige Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen. Hinzu kommt die recht grossflächige Verschmutzung des Grundwassers im Mittelland mit Nitrat, diversen Stoffen, nicht nur aus der Landwirtschaft, u.a. auch Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil.

Vorwort BAFU-Studie 2014

So sei denn das Vorwort der Studie von Franziska Schwarz, Vizedirektorin BAFU im Folgenden wiedergegeben:

„Einwandfreies Wasser und eine zuverlässig funktionierende Wasserversorgung sind entscheidende Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und für das Wohl und die Sicherheit der Bevölkerung.

Der Bund hat sich bis anhin – ausser für den Notfall – nur wenig um die Wasserversorgung gekümmert. Die Besorgnisin der Bevölkerung über eine allenfalls drohende Wasserknappheit hat das BAFU dazu bewogen, die Situation der Wasserversorgung in der Schweiz durch die Eawag analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Analyse wurden im Bericht «Vorstudie Wasserversorgung 2025» (BAFU/Eawag 2009) veröffentlicht. Darauf aufbauend liess das BAFU, in Zusammenarbeit mit einem Team von Experten, die Herausforderungen der Wasserversorgung im Hinblick auf den Klimawandel sowie die künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen ableiten.

Die Resultate dieses Projekts zeigen, dass, trotz Klimawandel und Bevölkerungswachstum, bei rechtzeitiger und umsichtiger Planung und Nutzung in der Schweiz auch in Zukunft genügend Wasser vorhanden sein wird, um die Bedürfnisse nach einwandfreiem Trink-, Lösch- und Brauchwasser (inkl. landwirtschaftliche Bewässerung) zu decken. Es wird empfohlen, verschiedene konkrete Massnahmen umzusetzen, um die, dank den Anstrengungen des Gewässerschutzes und der Wasserversorger gewohnt hohe Versorgungssicherheit und Qualität zu halten und wo nötig noch zu erhöhen. Dabei soll der Bund die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen unterstützen. Der Impuls für diese Umsetzung sollte vom Bund kommen.

Vorgeschlagene Massnahmen

Versorgungssicherheit

  • M1: Zweites Standbein (Intelligente Vernetzung)
    Verbundanlagen garantieren eine sichere Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Sie ermöglichen einen gemeindeübergreifenden Wasseraustausch. Deshalb sollen die Wasserversorgungen ihr Wasser aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Ressourcen beziehen können.

    Im Weiteren ist die längerfristige Versorgungssicherheit auch durch die Sicherung künftiger Fassungsstandorte (Ausscheidung der erforderlichen Grundwasserschutzareale) zu gewährleisten.
  • M2: Erstellen von Bereitschaftsdispositiven
    Das Erstellen von Überwachungs-, Alarm– und Bereitschaftsdispositiven hilft dem Wasserversorger, Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.  Bereitschaftsdispositive dienen daher der Versorgungssicherheit.

Werterhaltung und optimierte Infrastruktur

  • M3: Infrastrukturmanagement
    Eine wesentliche Herausforderung ist der Unterhalt der Infrastruktur. Nötig ist eine Anlage- und Finanzplanung, die sicherstellt, dass die für die Werterhaltung nötigen Investitionen rechtzeitig erkannt und getätigt werden können.

Effizienz/Wirtschaftlichkeit

  • M4: Regionale Wasserversorgungsplanung
    Die regionale Wasserversorgungsplanung beantwortet technische Fragen wie den Bau von neuen Leitungen und befasst sich mit quantitativen, qualitativen, organisatorischen und finanziellen Aspekten. Diese regionalen Planungen sollen über die Versorgungsgebiete mehrerer Wasserversorgungen aufzeigen, wie die Wassergewinnung und -abgabe am besten organisiert wird, welche Fassungen nötig sind, ob Verbundleitungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gebaut werden müssen und wie die Ressourcen am besten bewirtschaftet werden.
  • M5: Verbesserung der Organisation
    Reorganisations- und Regionalisierungsmassnahmen sollen getroffen werden, wo aufgrund der regionalen Wasserversorgungsplanung eine Verbesserung von Qualität, Versorgungssicherheit und Effizienz zu erwarten ist. Denkbar sind Massnahmen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, beispielsweise Zusammenschlüsse mehrerer Trägerschaften oder Betriebsgemeinschaften.

Ressourcenschutz

  • M6: Wasserressourcen-Nutzungsplanung
    Die Strategie des Bundes hat sich bisher– mit Erfolg– auf den Ressourcenschutz konzentriert. In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen, des zunehmenden Drucks auf die Ressourcen und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels reicht dies auf die Dauer aber nicht mehr aus. Die Kantone müssen mittels einer Wasserressourcen-Nutzungsplanung die Übersicht über ihre Ressourcen und deren aktuelle sowie voraussichtliche künftige Nutzung erlangen, damit sie lenkend eingreifen können.
  • M7: Umgang mit Nutzungskonflikten
    Nebst der Wassernutzung durch die öffentliche Wasserversorgung gilt es, die vielen anderen Nutzungen zu berücksichtigen, welche sich gegenseitig und auch die öffentliche Wasserversorgung konkurrenzieren können. Diese Konkurrenzsituationen bezüglich der Wasserressourcen bestehen vielerorts bereits heute und könnten sich in Zukunft noch verstärken. Auch Landnutzungskonflikte in bestehenden Grundwasserschutzzonen sind ein Thema. Es muss ein Vorgehen entwickelt werden, das eine nachvollziehbare regionale Situationsanalyse und zuverlässige gerechte Einzelfallprüfungen
    ermöglicht.
  • M8: Verbesserung im Vollzug des Gewässerschutzes
    Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, rund um Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse rechtsgültige Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, die erforderlichen Schutzmassnahmen im zugehörigen Reglement festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen.
    Wo mit einem Mehrbedarf an Wasser oder dem Wegfall bestehender Ressourcen zu rechnen ist, müssen die Kantone baldmöglichst geeignete Wasserressourcen erschliessen und Grundwasservorkommen durch die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen für die künftige Nutzung und Anreicherung schützen.

Organisation

  • M9: Erheben und Bewirtschaften der Daten
    Die Daten bezüglich Gewässerschutz und Wassernutzung, Wasserqualität im Allgemeinen und Trinkwasserqualität im Besonderen sowie ökonomische Kennzahlen sollen erhoben und bewirtschaftet werden. So stehen künftig die erforderlichen Informationen zentral im nötigen Detaillierungsgrad zur Verfügung.
  • M10: Koordination unter den Bundesämtern
    Die beim Bund bezüglich Wasserversorgung involvierten Ämter sollen sich untereinander besser koordinieren und so gegenüber den Kantonen und weiteren Akteuren im Bereich Wasserwirtschaft einen einheitlichen Standpunkt vertreten.

Zukunftsszenarien

Parallel zu den Wasserversorgungsprofilen wurden Zukunftsszenarien entwickelt. Diese ermöglichen, die zukünftigen Risiken der Wasserversorgung anhand der Wasserversorgungsprofile abzuschätzen.

Szenario 1: Schweiz in Wirtschaftskrise

Szenario 2: Entwicklung gemäss heutigem Wissensstand

Szenario 3: Florierende Wirtschaft, starker Klimawandel, geringes Umweltbewusstsein

Heidi meint: „Es lohnt sich, einen vertieften Blick in die 116-seitige Studie zu werfen.“

Grundlagen für die Wasserversorgung 2025. BAFU 2014

Wasserknappheit Versorgung mit Trinkwasser soll national geregelt werden. SRF 17.7.22

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Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter?

4. Juli 2022

Das Tagblatt schrieb am 30.6.22: „Der ehemalige St.Galler Stadtparlamentspräsident Josef Ebneter stellt Verschmutzungen in der Sitter fest und vermutet die Landwirtschaft als Ursache. Die verantwortlichen Kantone bestätigen den Verdacht – und der Kantonschemiker rät Open-Air-Gästen vom Baden ab.“

Auch der Blick hat das Thema aufgenommen und meldet, dass laut Kanton St. Gallen (es gibt Leute, die diesen Kanton St. Güllen nennen) abgeschwemmte Gülle schuld an der Verschmutzung sei. Zitiert werden Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung und beim Blick stellt man sich die Frage: „Ist das schmutzige Wasser darauf zurückzuführen, dass sich gewisse Landwirte nicht an die Spielregeln halten?“

Das sei nur teilweise der Fall, kommt Valentin Lanz, Abteilungsleiter Wasser und Stoffe des Kantons Appenzell Ausserrhoden, zum Schluss. Denn: «Die allermeisten Betriebe halten sich an die geltende Regelung», sagt er dem «Tagblatt». Heidi hat solche Äusserungen schon oft gehört – nur, es müssten hinter solchen Aussagen entsprechende Kontrollen das beweisen, was normalerweise nicht der Fall ist. Und man kann ja nicht alle Bauern dauernd überwachen! Die Ämter könnten ehrlicher sein und sagen, dass sie das nicht wissen. Und Gülle kommt eben aus der Landwirtschaft!

Gleichzeitig räumt Lanz allerdings ein, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Weil in der Landwirtschaftspolitik aber grösstenteils der Bund das Sagen habe, seien den Kantonen die Hände gebunden. Aber aber, Herr Lanz, meistens liegt es am Vollzug der Gesetze, und hiefür sind eindeutig die Kantone zuständig. Vor fast zehn Jahren hat Pro Natura massive Pufferstreifenverletzungen aufgedeckt. Hat sich die Situation seither verbessert?

Lanz schiebt den Schwarzen Peter dem Bund zu. Wie ist das zu interpretieren? Braucht es strengere Gesetze? Weniger Tiere? Weniger zugekauftes Futter? Mehr Kontrollen?

Oh je, da sieht Heidi schon die Bauernvertreter auf die Barrikaden klettern! Aber die Hände sind den Kantonen nicht so gebunden, Herr Lanz! Der energische Vollzug der Gesetze wäre ein guter Anfang.

Und die Kläranlagen sind ein weiteres Problem. Viele müssen immer mehr Abwasser und Regenwasser schlucken. Die Kapazitäten werden nicht überall dem Bauboom und der Bodenversiegelung angepasst. Und wie sinnvoll ist es, unsere Exkremente mit Wasser wegzuschwemmen, um sie dann in den Abwasserreinigungsanlgen mühsam herauszunehmen? Die Eawag forscht daher an der Trennung an der Quelle mit der NoMix-Technologie.

Heidi meint: „Unsere Gewässer sind zu wertvoll, als dass man so schlampig mit ihnen umgehen darf. Zudem speisen sie auch das Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser holen.“

Gelb-braunes Wasser, Güllegestank und Schaum auf der Sitter: St.Galler Ex-Politiker ist alarmiert und fordert die Kantone zum Handeln auf. Tagblatt 30.6.22

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. Heidis Mist 25.11.12

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Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

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BAFU-Maulkorb: Lange Arme!

28. Oktober 2020

BAFU-Maulkorb für Wasserschützer. Heidis Mist vom 27.10.20

Petition: Keine Zensur der Eawag durch den Bundesrat. Heidis Mist vom 14.11.19

Von Forschungsfreiheit und Forschungszwängen. Heidis Mist vom 12.11.19

Roman Wiget: Fristlose Kündigung, weil er sich für sauberes Wasser einsetzte. Heidis Mist vom 12.10.20

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BAFU-Maulkorb für Wasserschützer

27. Oktober 2020

Wir brauchen Wasserschützer!

Wir brauchen Wasserschützer!

Eigenartig, was sich alles tut rund um die Pestizidinitiativen. Das Bundesamt für Umwelt, genauer die Abteilung Wasser, hat es nicht geschafft, das Wasser ausreichend zu schützen. Das Grundwasser wird zwar untersucht, aber man weiss seit Jahrzehnten, dass die Qualität im Mittelland schlecht ist: zu viel Nitrat, Pestizide und ihre Abbauprodukte sowie allerlei weitere Chemikalien. Es wird gemessen, debattiert, aber allfällige Massnahmen der Ämter und der Politik reichen bei Weitem nicht aus, um die Lage wesentlich zu verbessern. Deshalb müssen sich Privatpersonen und Organisationen dafür einsetzen, damit das Grundwasser, die Flüsse und Bäche sowie das Trinkwasser sauberer werden und ein Blick in die Zukunft nicht hoffnungslos ist.

Viele von uns AktivistInnen arbeiten gratis, aber zahlen über die Steuern auch u.a. den Lohn des Leiters der BAFU-Abteilung Wasser, Stephan Müller. Ihm gefällt es gar nicht, dass Organisationen, welche Geld vom Bund erhalten, sich für ein JA zu den Pestizidinitiativen einsetzen. Bereits im Frühling ordnete er in einer Sitzung an, dass der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW), der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und das ETH-Wasserforschungsinstitut Eawag sich nicht mehr für die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative stark machen dürfen. Es gehe nicht an, dass der Bundesrat die Nein-Parole beschliesse und gleichzeitig Verbände finanziere, die eine gegenteilige Parole vertreten. Damit nicht genug! Er drohte, den Verbänden den Geldhahn zuzudrehen. Der Eawag hatte bereits Bundesrat Parmelin einen Maulkorb verpasst.

Diese unglaubliche Geschichte können Sie ausführlich im K-Tipp Nr. 18 vom 28.10.20 lesen.

Heidis Frage: Wie steht es mit den subventionierten Bauern? Dreht man ihnen jetzt auch den Geldhahn zu, wenn sie nicht ab sofort schweigen? Zwar gibt es in diesem Lager JA- und NEIN-Stimmen, aber politisch agieren sie allemal, besonders die Branchenverbände!

 

Petition: Keine Zensur der Eawag durch den Bundesrat. Heidis Mist vom 14.11.19

Von Forschungsfreiheit und Forschungszwängen. Heidis Mist vom 12.11.19

Roman Wiget: Fristlose Kündigung, weil er sich für sauberes Wasser einsetzte. Heidis Mist vom 12.10.20

12.10.20

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Schutz vor Pestiziden bis zur Unkenntlichkeit verwässert: Jetzt braucht es ein Ja zur Trinkwasserinitiative

15. Oktober 2020
Grünliberale sagen JA zur Trinkwasserinitiative.

Grünliberale sagen JA zur Trinkwasserinitiative.

Medienmitteilung grünliberale vom 14.10.20:

Das Schweizer Trink- und Grundwasser ist stark mit Pestiziden belastet. Viele Gewässer und Böden sind zudem überdüngt. Die Folgen sind irreversible Schäden am Ökosystem wie Artenstreben und eine Vergiftung unseres Trinkwassers. Zum Schutz von Biodiversität und Gesundheit braucht es dringend Gegensteuer. Bundesrat und Parlament betreiben seit Jahren ein Trauerspiel. Das neuste Kapitel: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat der Gesetzesrevision zum Gewässerschutz die letzten Zähne gezogen. Ein Ja zur liberal formulierten Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» im kommenden Jahr wird somit zwingend.

Seit Jahren wird die zu hohe Belastung unseres Grund- und Trinkwassers mit Pestiziden und Stickstoffüberschüssen immer wieder belegt. Beispielsweise mit der im April 2017 erschienenen Studie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Schweizer Kleingewässer weisen eine Vielzahl von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden in zu hohen Konzentrationen auf.

Trotz diesem eindeutigen Handlungsbedarf hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) die Massnahmen dagegen (19.475 Pa.Iv. WAK-SR) nicht verbessert, sondern im Gegenteil weiter verwässert. Weder sollen konkrete Ziele gegen die Überdüngung im Gesetz verankert werden noch die Branche die Pflicht genommen werden. Auch bei den Pestiziden wurde eine entscheidende Schwächung beschlossen, welche ähnliche Schadensfälle wie jüngst mit Chlorothalonil weiter zulässt. Dem Gesetzesprojekt wurden dadurch noch die letzten Zähne gezogen, ein Ja zur Trinkwasserinitiative ist somit zwingend.

Medienmitteilung der Umweltorganisationen 14.10.20

Sauberes Trinkwasser hat für die Kommission des Nationalrats keine Priorität

Aller alarmierenden Befunde aus der Wissenschaft zum Trotz: Eine Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats will das Trinkwasser nicht wirksamer vor Pestiziden und Nährstoffen schützen.

Trinkwasserinitiative (TWI)

Hier geht’s zur Homepage!

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Anilin: Wenig, wenig weiss man über Abbauprodukte von Pesti- und Bioziden

5. September 2020

<strong>Aniline</strong> (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire. Stand 9.8.20 Neben gesicherten Daten zu Gesundheitsrisiken, gibt es ein Fragezeichen zur Krebsverursachung, keine Daten über hormonale Wirkung, Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung usw.

Aniline (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire. Stand 9.8.20. Neben gesicherten Daten zu Gesundheitsrisiken, gibt es ein Fragezeichen zur Krebsverursachung, keine Daten über hormonale Wirkung, Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung usw.

Diuron ist ein für den Menschen und die Gewässerorganismen sehr gesundheitsschädigendes Pestizid. Heidi hat darüber berichtet im Artikel Pestizide: Wieso müssen wir uns informieren? In der Schweiz ist es sowohl als Pflanzenschutzmittel wie auch als Biozid zugelassen.

In Deutschland ist Diuron seit etwa 20 Jahren als Pflanzenschutzmittel verboten, seither sind die Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser zurückgegangen. Bundesumweltamt: „Im Zeitraum von 1990 bis 1995 zu 1996 bis 2000 stieg die Zahl der Messstellen, an denen der Diurongehalt den Grenzwert von 0,1 µg/l überstieg, von 57 auf 67 an. In den folgenden Zeiträumen von 2001 bis 2005, von 2006 bis 2008 und von 2009 bis 2012 ging die Zahl der belasteten Messstellen auf 42, 37 bzw. 31 zurück.“

Das Gift darf auch in Deutschland noch zum Schutz von Fassaden verwendet werden. Das Bundesumweltamt sucht aber intensiv nach Alternativen.

Als Heidi ihren Artikel Pestizide: Wieso müssen wir uns informieren? vom 11.8.20 schrieb, wusste sie nicht, wieso die Abbauprodukte von Diuron nicht im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) untersucht werden, findet man doch im Grundwasser Diuron. Ihre Fragen dazu wurden postwendend von der Eawag beantwortet, aber nicht ebenso postwendend von Heidi veröffentlicht. Die Zeit vergeht mit A wie Aktualität, jetzt aber weiter zu Anilin & Co., den Metaboliten von Diuron!

Diuron und seine Metaboliten

Juliane Hollender, Abteilungsleiterin Umweltchemie der Eawag, antwortete wie folgt auf Heidis Fragen:

Welche Bedeutung hat Diuron in der Schweiz (Einsatz)?

Diuron wird als Pflanzenschutzmittel verkauft, im Durchschnitt 5 bis 10 Tonnen pro Jahr zwischen 2005 und 2015. Diese Produkt ist also nicht unbedeutend. Als Biozid wird es zum Teil auch in der Industrie eingesetzt. Wir finden es häufig in Kläranlagenabflüssen, d.h. es scheint eine Bedeutung als Biozid zu haben.

Gibt es Untersuchungen über die Abbauprodukte von Diuron im Grundwasser oder in Oberflächengewässern?

In einer Mesocosmenstudie (Knauert et al., 2008) haben wir die Bildung der Abbauprodukte (3,4-dichlorophenyl)-3-methylurea (DCPMU) und 3,4-dichlorphenyl-urea (DCPU) untersucht und DSPMU in einer Konzentration von bis zu 15% des zugesetzten Diurons gefunden, DCPU nicht. Es wurden allerdings recht hohe Konzentrationen von Diuron eingesetzt (5 Mikrogramm pro Liter), bei einem Screening in Oberflächengewässern (Kern et al., 2009) haben wir keine Abbauprodukte von Diuron gefunden (36 wurden gescreent, allerdings meist ohne Referenzstandards).

Wieso wurden/werden die Abbauprodukte in NAQUA nicht untersucht?

Im Grundwasserscreening (Kiefer et al., 2019) haben wir nach Diuron, DCPM, DCPU (alle mit Referenzsubstanz) und dem Abbauprodukt Dichloranilin (ziemlich toxisch) gescreent. Wir haben nur Diuron ein paar Mal in sehr geringen Konzentrationen (< 10 ng/L) gefunden.

Ich denke in NAQUA werden die Abbauprodukte nicht untersucht, da aus der Literatur bekannt ist, dass sie nicht in erhöhten Konzentrationen gefunden werden. Das haben wir mit unserer Studie zumindest für die bekannten Abbauprodukte bestätigt.

Biozide auf verputzten Fassaden

In der Schweiz werden jährlich schätzungsweise 10 bis 30 Tonnen Biozide auf Fassaden verwendet. Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, müssen biozide Wirkstoffe wasserlöslich und an der Oberfläche verfügbar sein. Aus diesem Grund werden die Wirkstoffe mit dem Regenwasser leicht ausgewaschen und gelangen in Böden, Oberflächengewässer und Grundwasser. In Gewässern können diese Wirkstoffe aquatische Lebewesen schädigen. Einige Wirkstoffe sind sehr langlebig, andere dagegen bauen sich in der Umwelt sehr schnell ab. Quelle: Verputzte Fassaden. Bundesamt für Umwelt, 5.5.20

Mögliche Risiken für die Gesundheit?

3,4-Dichloranilin (3,4-DCA) ist ein Abbauprodukt von Herbiziden auf Anilinbasis wie Diuron. Einige Aromatische Amine (AA), insbesondere von Pestiziden abgeleitete AA, sind in Böden und im Grundwasser persistent und sind potenziell toxisch. Diese Verbindungen können sich in der Umwelt anreichern, wo sie schädliche Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für 3,4-Dichloranilin (3,4-DCA).

In einem internen Forschungsprojekt innerhalb der Abteilung Pestizidsicherheit des Deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den Jahren 2017-18 wurden Pestizidwirkstoffe identifiziert, die das Potenzial haben, Anilin und seine Derivate zu bilden. Ziel dieses Projekts war es, die kumulative Verbraucherexposition gegenüber Metaboliten von Anilin und Anilinderivaten zu quantifizieren und die Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit zu bewerten.

Für die identifizierten Pestizide wurden alle relevanten Metabolismusstudien (Ratte, Vieh, Pflanze) und Studien über die Art der Rückstände während der Verarbeitung ausgewertet und Daten über eine Teilmenge relevanter Pestizide (Pflanze, Vieh) zur Aufnahme in die MetaPath-Datenbank eingegeben. MetaPath ist eine internationale Datenbank über Pestizidmetabolismus.

Im Rahmen des Projektes 2020 bis 2021 soll die Datenbasis von MetaPath für Anilin und den Abbauprodukte deutlich verbreitert werden.

Das BfR ist die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland, die für die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Stoffen und Produkten zuständig ist. Im Rahmen seiner Aufgaben liefert die Abteilung Pestizidsicherheit des BfR Risikobewertungen von Pestiziden für die menschliche Gesundheit im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 und (EG) 396/2005.

Grundwasserbeschaffenheit. Umweltbundesamt. 21.10.19

Biozide in Gebäudefassaden – ökotoxikologische Effekte, Auswaschung und Belastungsabschätzung für Gewässer. Environmental Sciences Europe, 13.1.9

Gedämmte Hauswände enthalten lebensgefährliche Biozide. Welt 3.2.19

Pesticide-Derived Aromatic Amines and Their Biotransformation. ResearcheGate September 2011

MetaPath – Incorporation of Pesticide Residue Data (MetaPath). Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Aniline (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire

Medical Definition of Aniline. MedicineNet

DCMU, andere Namen: 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff, Diuron®, Karmex, Wikipedia

Diuron. Stoffbewertung – CoRAP. European Chemical Agency

5.9.20 HOME

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Alpenmineralwasser: Woher kommt bloss das Chlorothalonil?

17. Juli 2020

NaNa: Zitat aus der Homepage von evian, 17.7.20:

„Die Quelle

evian Natürliches Mineralwasser stammt aus Regen- und Schmelzwasser, das sich in einem jahrtausendealten Gebiet im Herzen der Alpen zwischen Bergen und Gletschern sammelt.

Das Wasser begibt sich danach auf eine 15 Jahre lange Reise durch das Gestein. Durch diese Filtrierung erhält es seine unverwechselbare, ausgewogene Mineralienzusammensetzung. Die Reise des Wasser endet durch das Erreichen der unterirdischen Quelle.

Somit ist evian Natürliches Mineralwasser ein wahres Produkt der Natur.“

Das evian-Wasser gilt als so rein, dass sogar Forschende aus aller Welt ihre Messgeräte damit kalibrieren. Aber – oh Schreck – der Zufall hat es ans Licht gebracht, die Sonntagszeitung berichtete: Chlorothalonil ist auch im evian drin! Bisher ging die Forschung davon aus, dass man Chlorothalonil-Rückstände nur in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft findet.

Analyse von Proben der eawag ergaben folgende Chlorothalonil-Rückstände:

Rhein: 53 Nanogramm pro Liter
Zürcher Limmat: 7 Nanogramm pro Liter
evian Mineralwasser: 6 Nanogramm pro Liter
Zürichsee: 5 Nanogramm pro Liter

Die Konzentration liegt jedoch noch deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter.

Im Evian-Wasser hat es mehr Chlorothalonil als im Zürichsee. 20minuten vom 12.7.20

Chlorothalonil in Evian-Wasser gefunden – ist das Mineralwasser bedenklich? Bauernzeitung vom 13.7.20

Chlorothalonil transformation products in drinking water resources: Widespread and challenging to abate. Water research, 15.9.20

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Gewässer: Leichenrede frei nach Kurt Marti

29. Dezember 2019

Es war einmal ein Bächlein ...

Es war einmal ein Bächlein …

NaNa:

Leichenrede frei nach Kurt Marti

Der Natur hat es ganz und gar nicht gefallen
dass dieser Bach durch Pestizide starb
erstens war er zu jung
zweitens seinen Betrachtern eine Freude
drittens Wohnraum für Tiere und Pflanzen
viertens Spielplatz für Kinder
fünftens einst erfüllt von klarem Wasser
Was soll jetzt ohne ihn werden?
Wo bleibt die Freude
der Lebensraum
der Spielplatz
das Trinkwasser?
Der Natur hat es ganz und gar nicht gefallen
dass einige von euch dachten das Vergiften habe ihr gefallen
Im Namen des Lebens: Wir protestieren gegen den Tod unseres Baches.

Bachsedimente

Biotests mit Organismen mit verschiedenen Ernährungs- und Lebensstrategien, nämlich Muschelkrebsen, Zuckmückenlarven und Fadenwürmern … «Wir waren überrascht zu sehen, dass an allen Standorten mehrere Sedimentproben für mindestens eine der getesteten Arten toxisch waren, wobei die Muschelkrebse am empfindlichsten reagierten», sagt Projektleiterin Carmen Casado-Martinez.

Quelle: Ökotoxikologische Wirkungen durch Pflanzenschutzmittel in Bachsedimenten, eawag News vom 12.12.19

Pyrethroide

Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Pyrethroid- und Organophosphat-Insektizide ein höheres Risiko für Wirbellose ausgelöst wird als durch alle anderen gemessenen Pflanzenschutzmittel zusammen. Im Extremfall sind die Risiken bis 50fach erhöht, im Durchschnitt um den Faktor 2,5.

Quelle: Pyrethroide im Visier. eawag News vom 4.11.19

Pflanzenschutzmittel

«Bei vier von fünf Bächen würde selbst eine zehnfach extensivere Landwirtschaft im Einzugsgebiet wohl noch zu Überschreitungen der Qualitätskriterien führen», sagt Christian Stamm, «in diese Kategorie fallen rund 13’000 Kilometer Schweizer Bachläufe.»

Quelle: Zu viele Pflanzenschutzmittel in kleinen Bächen, myScience 2.4.19

Kurt Marti · Leichenreden

Man soll von Toten nichts Schlechtes sagen, heißt es. In seinen ‚Leichenreden‘ hinterfragt Kurt Marti diese Konvention und wehrt sich gegen die gängigen Abschiedsrituale, gegen die gut gemeinten Worte und tröstenden Phrasen. Er schreibt ehrlich und schonungslos über das Leben, das Sterben und den Tod, immer verbunden mit einem tiefen Verständnis für Angst, Verdrängung und Abwehr, die den Verlust eines Menschen begleiten. Martis lyrische Totenreden sind ein Klassiker der Schweizer Literatur. Seit ihrer Erstveröffentlichung haben sie nichts von ihrer Aktualität und Brillanz verloren. Selten wurde so offen über den Tod und die Trauer geschrieben.

Kurt Marti, Leichenreden. ISBN 978-3-312-00277-1, Nagel & Kimche

Der Tod und danach im Denken und Dichten von Kurt Marti, Josef Fux, Maturaarbeit Gymnasium St. Klemens Ebikon, September 2003

29.12.19 HOME

Chlorothalonil-Verbot: Was soll das bedeuten ….?

13. Dezember 2019

Folie von Ronald Kozel, Miriam Reinhardt BAFU, Sektion Hydrogeologie, SVGW-Fachtagung „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser“ vom 9.3.12

Folie von Ronald Kozel, Miriam Reinhardt BAFU, Sektion Hydrogeologie, SVGW-Fachtagung „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser“ vom 9.3.12

Die Schweiz hat Chlorothalonil per 1.1.2020 verboten. Ende gut, alles gut?

In der Medieninformation des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom 12.12.19 steht: „Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Somit sind auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen.“ Bisher haben BLW und BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen), nicht alle Metaboliten von Chlorothalonil als „relevant“ eingestuft, während die EU alle Metaboliten als relevant eingestuft hatte. Zum Beispiel R 471811 ist auch heute noch auf der Liste Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser als „nicht relevant“ aufgeführt. Warum?

Chlorothalonil-Metabolit R 471811

Heidi hat bei der Eawag nachgeschlagen und folgenden Text gefunden: „Ins Visier der Forschenden geraten sind insbesondere Metaboliten von Chlorothalonil, einem Mittel, das gegen Pilzbefall im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt wird. Ein Chlorothalonil-Metabolit wurden in sämtlichen 31 Proben gefunden, teils in Konzentrationen bis zu 25mal über dem Anforderungswert für Pestizide im Grundwasser in der Gewässerschutzverordnung und für Trinkwasser im Lebensmittelrecht.“

Frage: Um welchen Metaboliten von Chlorothalonil handelt es sich? Die Antwort dazu findet man in der verlinkten Publikation von Karin Kiefer et al., Seite 16 unter Conclusions: „Chlorothalonil TPs were widely present in groundwater. Chlorothalonil TP R471811 was detected in all samples, even in aquifers with low anthropogenic impact. In 20 out of 31 samples, concentrations exceeded 100 ng/L. The human-toxicological risk needs to be assessed as well as the fate in drinking water treatment.“

New Relevant Pesticide Transformation Products in Groundwater Detected Using Target and Suspect Screening for Agricultural and Urban Micropollutants with LC-HRMS. Water Research, Volume 165, 15 November 2019, 114972

Nun stellt sich die Frage: Wo im Trinkwasser ist der Chlorothalonil-Metabolit R 471811 zu finden? Müssen weitere Trinkwasserfassungen geschlossen werden? Oder ist den VerfasserInnen der BLW-Medieninformation ein Fehler unterlaufen? Oder beharrt das BLW darauf, dass R 471811 für die Schweiz „nicht relevant“ ist?

Wasserversorger kritisierten 2012 die hohen Grenzwerte für „nicht geregelte Fremdstoffe“

Unter dem Titel „Grundwasser: Gefährden neue Grenzwerte das Vorsorgeprinzip?“ berichtete Heidi am 10.3.13 über die SVGW-Fachtagung „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser“ vom 9.3.12. Roman Wiget von der Seeländischen Wasserversorgung forderte daher von den involvierten Bundesämtern eine klare Bekennung zum Vorsorgeprinzip und von den Kantonen eine konsequente Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung, welche ab Konzentrationen über 100 ng/L geeignete und griffige Massnahmen gegen Pflanzenschutzmittel und andere Fremdstoffe verlangt. „Auch wenn einige Pestizide und Herbizide keine direkte Gesundheitsgefährdung darstellen, sie gehören definitiv nicht ins Trinkwasser“, so auch die Haltung des Branchenverbands der Schweizerischen Trinkwasserversorger, des SVGW.

Die Folien aller Beiträge finden Sie hier: SVGW-Fachtagung „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser“.

Folie von Daniel Hartmann, Sybille Kilchmann BAFU, Sektion Grundwasserschutz. Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser SVGW Wasserfachtagung, Olten, 9. März 2012

Folie von Daniel Hartmann, Sybille Kilchmann BAFU, Sektion Grundwasserschutz. Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser SVGW Wasserfachtagung, Olten, 9. März 2012


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