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Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch

31. März 2016
Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Gewässerschutz-„Fortschritt“ im Kanton Graubünden: Versickernlassen von Hofabwasser statt Direkteinleitung in den Bach. Das besonders Dumme im aktuellen Fall ist nur, dass dies oben an einem drainierten, angeblich „rutschgefährdeten“ Hang geschieht. Der Leiter des Bauamts der Gemeinde Schiers schrieb am 14.12.13 im Rahmen der Baubewilligung für das Eindolen von 44 m Gewässer zum Schutze der Gesundheit vor Hofabwässern, welche via Bach in Heidis Gemüsegarten sickerten:

„Sie sagen aus, dass die seitlichen Entwässerungen infolge Verstopfung kein Wasser mehr führen bzw. nach Ihren Beobachtungen noch nie Wasser geführt haben. Dies mag zutreffen und liegt am unzureichenden Unterhalt der Leitungen durch die Grundeigentümer der durch diese Leitungen entwässerten Grundstücke. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass bei zunehmender Vernässung der angesprochenen Grundstücke die Leitungen wieder gereinigt oder instand gestellt werden. Es wäre daher fatal, wenn diese nicht in die nachfolgende Ableitung angeschlossen wären … Dieses Vorgehen entspricht somit der gängigen Praxis und den Regeln der Baukunst…“

Heidi meint: „Es ist schon möglich, dass der Hang künftig wieder vernässt, denn bereits ein Jahr zuvor, im November 2012, liess der Bauer oben am Hang unter seiner Mistplatte einen Sickerkoffer zum Versickernlassen des Mistsickersafts erstellen. Früher floss dieser zwei Jahrzehnte lang zusammen mit Dachabwasser in den Bach. Niemanden hat’s gestört, ausser Heidi natürlich.“ Heidis Interpretation dieser Bauauflage: Man braucht die Drainagen als Alibi für künftige Verschmutzungen. Noch gravierender ist, dass die Behörden (angeblich Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG) das Versickernlassen bewilligt haben. Die Bauarbeiten überwachte der Brunnenmeister der Gemeinde Schiers. Er stellte Heidi in Aussicht, dass unter der Sickerstelle noch eine Mauer erstellt würde. Doch die Mauer kam nie, hätte auch nichts genützt.

„Unglücklicherweise“ hielt der Mistsickersaft-Versickerungskoffer nicht, was man sich von ihm versprochen hatte. Vor drei Wochen war er verstopft. Zugefroren? Das Sickerwasser floss wie aus einer Quelle über die Wiese. Ein brauner Fleck. Welche Erklärung sehen die Behörden dafür vor? Unfall? Wie üblich in solchen Fällen?

Hilfe kam schon bald von der Gemeinde: Besser versickern lassen! Doch zuerst musste noch der Mist, der neben der Mistplatte lag, aus dem Weg geräumt und auf die Wiesen verteilt werden, relativ viel Mist. Dann kamen Gemeindearbeiter für die Vorbereitungsarbeiten und schon am Osterdienstag, 29.3.16, behob die Gemeinde die „Unzulänglichkeit“ indem sie auf der anderen Seite der Mistplatte und beim Laufhof (!) einen grossen Sickerkoffer erstellte: Abtransport von Erde, vier Sickerrohre, mehrere Lastwagen mit Schotter, ein Schacht und Beton. Jetzt können beliebige Hofabwässer unbemerkt in den Untergrund geleitet werden, wenn der Bauer will bzw. seine Güllegrube voll ist. Ein Verfahren wegen jahrzehntelanger Gewässerverschmutzung mit Milchzimmerabwasser ist noch nicht abgeschlossen, eine Anzeige wurde schubladisiert, eine andere verharmlost, weiteren nicht nachgegangen, und die erste hat Heidi aus Nachbarschaftsgründen gar nicht gemacht, leider!

Der neue Sickerkoffer bewirkt, dass die Bachverbauung mit Riffelblech-Metallschalen unterhalb Heidis Haus überflüssig wird, denn das Schaumbilden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr. Also könnte die Gemeinde Schiers wieder naturfreundlichere Betonschalen einsetzen. Jetzt wird unterirdisch entsorgt. Da braucht es auch keine erfundene „unterschwellige Gewässerprobe“ mehr. Und sollte künftig weiter unten eine Quelle oder ein Bach verschmutzt sein, dann ist der Verursacher „unbekannt“.

Man hatte ja den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle, Milchzimmerabwasser, Mistsickersaft usw. bachab zu leiten bzw. Laufhofabwasser versickern zu lassen, zum Teil ist dies heute noch der Fall. Heidi meint: „Das ist Anstiftung zum Gesetzesbruch.“ und somit strafbar.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Die Ermittlungen zum Versickernlassen von Hofabwässern sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall zur Beurteilung dem hiefür zuständigen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden abgetreten.

Nachtrag 12.10.16: Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde eingereicht.

Nachtrag 1.11.16: Gemeindearbeiter baggerten am 31.10.16 und 1.11.16 viele Stunden für den Bauern und lieferten einen Camion Schotter. Was wird gemacht? Wer soll das bezahlen? Wo es doch mehrere Baugeschäfte am Ort gibt.

Amtlich bewilligtes Versickernlassen ... doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Amtlich bewilligtes Versickernlassen … doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass! Heidis Mist 7.10.15. Übrigens gibt es längst vier sehr unterschiedlich Begründungen für diese Bachverbauung, eine stammt von Heidi, die drei anderen von der Gemeinde, je nach Zielpublikum.

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre...

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre…

... und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

… und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

Bei weiteren Schotterladungen war's dann scharf.

Bei weiteren Schotterladungen gelang dann die Foto.

 

31.3.16 HOME

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort

9. Dezember 2014
Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Ende Jahr – die Zeit der Bilanzen. Auch Heidi ist damit beschäftigt. Zum ersten Mal verursachte der mangelnde Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung Landwirtschaft im Kanton Graubünden nicht nur Telefon- und Versandspesen, sondern auch hohe Ausgaben. Diesen gegenüber stehen Null Einnahmen. Es ist nicht so wie Ein Mister mit e-Mail-Adresse Misthock@… in seinem Kommentar zur Diaschau Misthaufen im Feld 2010/2011 meint: „… Suchen Sie sich eine richtige Arbeit und hängen Sie nicht an öffentlichen Geldern! Was Sie hier veröffentlichen und erzählen ist wirklich reiner Mist! Mich interessiert auf welchem Misthaufen Ihre Dummheit entstanden ist?!“

Zusammenstellung der bisherigen Kosten

In Röhren verlegen von 44 m Wildbachschalen, damit in Zukunft allfälliges Abwasser nicht mehr in Heidis Garten sickern kann; dies nach jahrelangem Kampf für sauberes Wasser gegen den Widerstand der Gemeinde und mangels Kontrolle der Hofdüngeranlagen gemäss Gewässerschutzverordnung durch das Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG). Nach einer „Sanierung“ des betreffenden Bauernhofs auf Anstoss von Heidi durch das ALG im Jahre 2007 leitete der Bauer weiterhin systematisch mehrere Hofabwässer in das Bächlein.

Zum Beispiel: Die Gemeinde wusste spätestens seit 2006, dass der Bauer das Milchzimmerabwasser bachab liess. Nach jahrelanger Untätigkeit verweigerte die Gemeinde im Februar 2013 die Entnahme einer offiziellen Wasserprobe mit dem Hinweis, dies sei ein privates Gewässer. Heidi insistierte und erhielt zwei Pet-Flaschen zum selber-Proben-nehmen vom zweimal täglich den Bach verschmutzenden Milchzimmerabwasser. Als sie am vereinbarten Tag im Dämmerlicht eine Wasserprobe holte, schaute ihr der Bauer oben zu, wo er doch sonst um diese Zeit nie zu sehen war. Die Gemeinde hatte ihn offensichtlich informiert. Und später war das Analyseprotokoll unauffindbar.

Heidis Interventionen bei der Gemeinde bewirkten, dass das Milchzimmerabwasser nach Bautätigkeit neu wahrscheinlich verdünnt bachab fliessen „durfte“, denn fortan war regelmässig Schaum im Wasser zu sehen bis Heidi wieder handelte und zudem von der Gemeinde das Eindolen des betreffenden Gewässerabschnitts, der nicht auf ihrem Grundstück liegt, verlangte. Per Verfügung „löste“ der Gemeindevorstand „das Problem“, indem er mit einem fadenscheinigen Vorwand 65 m „Meteorwasserleitung“ – wie es im Gemeinde-Amtsjargon heisst – noch rasch offiziell privatisierte, um die Kosten nicht übernehmen zu müssen.

Kosten Rekurs gegen die Privatisierungs-Verfügung des Gemeindevorstands (auf Anraten des konsultierten Anwalts zurückgezogen 2013)  CHF 1’298.30
Baubewilligung Amt für Natur und Umwelt  CHF 500 Franken
BAB-Bewilligung Amt für Raumentwicklung  CHF 494.00
Baubewilligung Gemeinde CHF  356.80
Kosten Baugeschäft CHF  7’330.20
Eindolungskosten TOTAL CHF   9’979.30

Die Behörden sparen gerne beim Vollzug. Im Kanton Graubünden ist erstaunlicherweise das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich, doch die dafür nötigen Ressourcen fehlen. Darunter leiden die Lebewesen in Gewässern und die von Gewässerverschmutzungen Betroffenen. Gewisse Bauern tun und lassen was ihnen beliebt und glauben gar, im Recht zu sein, wenn sie die Umwelt massiv verschmutzen. Heidi empfiehlt weiterhin, die Polizei zu rufen, wenn Gewässer verschmutzt werden oder Bauern Gülle auf schneebedeckten, gefrorenen oder wassergesättigten Boden ausbringen, denn auf eine Meldung an ein Amt folgt nicht immer eine Handlung, siehe Winteranfang in den Bergen.

In einer konzertierten Aktion klagten drei Personen Heidi wegen Ehrverletzung, falscher Anschuldigung und Hausfriedensbruch an. Sie forderten nicht nur das Löschen der Beiträge über die eigenen Umweltverschmutzungen auf Heidis Mist, sondern verlangten auch, dass der ganze Blog vom Internet zu löschen sei. „Sie muss mit dieser Tätigkeit aufhören“, hiess es. Die Kläger konnten vor der Staatsanwaltschaft ihre Anschuldigungen nicht erhärten. Heidi hingegen erbrachte den Wahrheitsbeweis. Überdies war die Klagefrist für einige Artikel abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft sprach Heidi frei. Die ihr zugesprochene Entschädigung deckt jedoch nicht alle Kosten.

Anwaltskosten CHF  4’485.35
Entschädigung für abgelehnte Ehrverletzungsklage  CHF 3’248.65
Ungedeckte Kosten Ehrverletzungsklage  CHF 1’236.70

Gesamtkosten CHF  11’216.00

Weitere Kosten werden hier nicht erläutert. Wer soll das bezahlen? Wie hoch wären die Gesamtkosten, wenn Heidi die verschwendete Lebenszeit zum Anwaltstarif verrechnen würde?

Eine kleine Geschichte

Heidi könnte viele unerfreuliche Geschichten zum Thema erzählen, sie beschränkt sich hier auf eine schöne. Am Tag der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft war Warenmarkt. Als Heidi auf den Zug wartete, gesellte sich ein indischer Wahrsager zu ihr. Er sagte: „Heute haben Sie einen grossen Erfolg und am 15. Mai dreimal Glück.“ Zufällig ist der 15. Mai der Geburtstag von Heidis Mist und, wie sich viele Monate später herausstellte, war die Einvernahme tatsächlich ein grosser Erfolg.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich einer polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn und den Bauern eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Nachtrag 12.10.16: Gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde Beschwerde eingereicht.

Nachtrag 23.11.16: Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe vollumfänglich zurück.

10.12.14 HOME


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