Posts Tagged ‘Einlaufschacht’

Hettiswil BE: Ein Misthaufen kommt selten allein

24. April 2020
Zweireihiger Misthaufen direkt an entwässerter Strasse. Copyright: Vreni K

Zweireihiger Misthaufen direkt an entwässerter Strasse. Copyright: Vreni K.

Heidi hat Ihnen, liebe LeserInnen, am 12.4.20 einen gesetzeswidrig gelagerten Misthaufen in Hettiswil vorgestellt: Der „innovative“ Mistbauer und „seine“ Einlaufschächte. Bei Hettiswil am Wanderweg Richtung Bäriswil gibt es aber noch zwei weitere.

Der erste liegt an einer entwässerten Strasse, berührt diese aber nur mit der schmalen Seite. Trotzdem liegt der zweireihige Haufen 10 m zu nahe an der Strasse. Er liegt schon mehrere Wochen lang ungedeckt in dieser Wiese. Bereits wächst Gras auf dem Mist.

Der gleiche Misthaufen Längsansicht mit Einlaufschacht. Copyright: Vreni K.

Der gleiche Misthaufen Längsansicht mit Einlaufschacht. Copyright: Vreni K.

Der gleiche Misthaufen Längsansicht von der anderen Seite. Copyright: Vreni K.

Der gleiche Misthaufen Längsansicht von der anderen Seite. Copyright: Vreni K.

Auf dem Mist wächst Gras. Copyright: Vreni K.

Auf dem Mist wächst Gras. Copyright: Vreni K.

Auch dieser Misthaufen liegt schon lange ungedeckt auf der Wiese.

Dieser ungedeckte Misthaufen liegt schon einige Wochen illegal hier.

Illegal gelagerter Mist. Copyright: Vreni K.

Mist sollte eigentlich gar nicht ausserhalb einer korrekt gebauten Mistplatte gelagert werden, aber wenn schon, dann so wie im folgenden Artikel beschrieben: Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

Nachtrag vom 24.4.20: Eigentlich hätte dieser Beitrag noch warten müssen weil nicht klar ist, ob die Strasse beim zweiten Misthaufen auch entwässert ist. Aus Versehen hat Heidi diesen Artikel statt den Fridays for Future – Netzstreik fürs Klima! veröffentlicht. Das kommt davon, wenn man an so vielen Sachen gleichzeitig arbeitet!

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Der „innovative“ Mistbauer und „seine“ Einlaufschächte

12. April 2020
Zugedeckter Einlaufschacht an einer Strasse in Hettiswil BE. Copyright: Vreni K.

Zugedeckter Einlaufschacht an einer Strasse in Hettiswil BE. Copyright: Vreni K.

In Hettiswil im Kanton Bern gibt es eine entwässerte Strasse mit Einlaufschächten. Offenbar weiss der Bauer, welcher die angrenzende Wiese bewirtschaftet, dass Mistsickersaft nicht via Schacht in Gewässer fliessen darf. Er hat drei Schächte kurzerhand mit Plastik und Erde zugedeckt. Ob diese Abdeckung zum Schutze der Gewässer ausreicht, bleibe dahingestellt. Sickersaft war hangabwärts über die Strasse geflossen; Regenwasser wusch dann die Strassen wieder sauber. Einlaufschächte haben einen Zweck: Das Ableiten von Niederschlagswasser zum Schutz vor Überschwemmung und Erosion!

Drei Einlaufschächte waren mit Plastik und Erde zugedeckt. Auf diesem Bild ist der mittlere zu sehen. Direkt neben der Strasse liegt ein langer illegal gelagerter Misthaufen. Copyright: Vreni K.

Drei Einlaufschächte waren mit Plastik und Erde zugedeckt. Auf diesem Bild ist der mittlere zu sehen. Direkt neben der Strasse liegt ein langer illegal gelagerter Misthaufen. Copyright: Vreni K.

Im Merkblatt „Mistzwischenlager und Feldkompostmieten, Stand November 2017, der Koordination Nordwestschweiz Landwirtschaft Umweltschutz, zu der auch der Kanton Bern zählt, steht das Folgende: „Gegenüber im Abstrom liegenden Wegen und Strassen, welche nicht über die Schulter entwässert werden, sowie Einlaufschächten von Drainagen ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.“ Der Misthaufen ist also genau 9,5 m zu nahe an der Strasse.

Hinzu kommt, dass der Mist nicht vorschriftsgemäss auf ebenem Gelände liegt und zudem wahrscheinlich schon länger als die maximal erlaubte Dauer von 6 Wochen gut sichtbar neben der Strasse liegt. Niemanden kümmerts, ausser Vreni und Karl K., welche den Missstand Heidi gemeldet haben.

Nun ist der oberste Schacht wieder offen. Wer Plastik und Erde entfernt hat, das ist nicht bekannt. Copyright: Vreni K.

Nun ist der oberste Schacht wieder offen. Wer Plastik und Erde entfernt hat, das ist nicht bekannt. Copyright: Vreni K.

Mistzwischenlager auf dem Feld, Heidis Mist

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Die Schweiz – ein Land der Einlaufschächte

24. September 2012
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Strassenschächte nehmen auf, was Ihnen das Regenwasser, die Schneeschmelze oder die Menschen zuführen, auch Schadstoffe.

Wenn der Regen entlang von entwässerten Strassen Gülle, Mistwasser, Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Erde abschwemmt, gelangen diese Stoffe über Schächte und Entwässerungsrohre in Bäche und Seen. Heidi hat keine Vorschrift gefunden, die das Ausbringen von Düngern oder PSM in der Nähe von entwässerten Strassen einschränken würde. Einzig von den Bauern, welche Direktzahlungen beziehen, wird ein mindestens 50 cm breiter Grasstreifen entlang von Wegen verlangt. Demzufolge gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sinnvoll wäre es, auch hier einen Pufferstreifen vorzuschreiben. In diesem Falle wären Bauern und Hausbesitzer gefordert.

Entwässerungsschächte werden immer wieder als Abwasserschächte benutzt. Am 8.9.12 hatten Arbeiter in Zumikon ZH Abfallcontainer gereinigt und das Dreckwasser in einen Meteorschacht geschüttet. Was geschah weiter? 1103 tote Bach- und Seeforellen trieben im Rietbach durch die idyllische Landschaft beim Golfplatz. Gemäss dem kantonalen Fischereiaufseher wird es sechs Jahre dauern bis sich der Fischbestand erholt hat. Sein Appell lautet: Jegliche Abwässer und Chemikalien fachgerecht entsorgen und keinesfalls in Abläufe an der Strasse schütten. Diese führen nicht in die Kläranlage. «Das wissen leider viele Leute nicht.», Zürichsee-Zeitung: Fische mit Putzmittel vergiftet.

Der Kanton Luzern gehört zu den wenigen, welche eine Statistik über Gülle-Unfälle führt und das Problem mit den Einlaufschächten auf Landwirtschaftsbetrieben angeht: „…Konkret bedeutet dies, dass bei den Kontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis auf den Landwirtschaftsbetrieben auch auf Schwachstellen beim Jauche-Ausbringen geachtet wird. «Gibt es Einlaufschächte in der Nähe der Güllepumpe?»…“, Kanton Luzern: Die Gülleunfälle werden weniger, aber es gibt noch viel zu tun, Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch, 9.2.12.

Zwei Beispiele zeigen, dass immer wieder Gülle in Einlaufschächte geschwemmt wird. Zum Beispiel in der Gemeinde Horrwil im Wasseramt SO. Im Protokoll des Gemeinderats vom 11.7.12, Punkt 7, wurde festgehalten, dass das nächste Mal Anzeige erstattet würde. Der Schweizer Bauer berichtete am 20.11.12 über Gülle, die aus einem Maisacker via Einlaufschacht in den Gordastbach bei Gurmels FR geschwemmt worden war.

Was viele ebenfalls nicht wissen oder einfach ignorieren: Es ist verboten, Unkrautvertilgungsmitteln auf Wegen und Plätzen einzusetzen. Von dort gelangen sie oft auch über die Meteorwasserschächte – von denen es in der Schweiz unzählige gibt – in die Gewässer, Medieninformation BAFU: Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt, 22.10.10.

24.9.12 HOME


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