Posts Tagged ‘EU-Zulassungsverfahren Pflanzenschutzmittel’

GÜ: Strengere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

21. Februar 2014
Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.

Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.

„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.

Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m,  also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.

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Pflanzenschutzmittel-Risikobewertung in der EU praxisfern – In der Schweiz?

12. Dezember 2013
Die Risiken von Pflanzenschutzmitteln werden in der Schweiz nach ähnlichen Kriterien bewertet wie in der EU. Sind diese also ebenfalls praxisfern?

Die Risiken von Pflanzenschutzmitteln werden in der Schweiz nach ähnlichen Kriterien bewertet wie in der EU. Sind diese also ebenfalls praxisfern?

„Gewässer sind häufig stärker belastet als vorhergesagt.“ steht in der Medieninformation der Universität Koblenz-Landau vom 11.12.13. Weiter heisst es: „Das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU bedarf einer Überarbeitung. Dies bestätigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Umweltwissenschaften Landau. Demnach ist die in Gewässern nachgewiesene Menge an Mitteln gegen Pilzbefall (Fungizide) oft deutlich höher als die aktuellen Berechnungsmodelle im Zulassungsprozess vorhersagen. Bereits im vergangenen Jahr zeigte eine Studie des Instituts ein ähnlich alarmierendes Ergebnis bei Mitteln gegen Insektenbefall (Insektizide).“

Vollständige Medieninformation
Studie: Bestehende Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel in der EU ist praxisfern, Institut für Umweltwissenschaften Landau, Universität Koblenz-Landau, 11.12.13

Wissenschaftliche Studie:
Fungicide Field Concentrations Exceed FOCUS Surface Water Predictions: Urgent Need of Model Improvement, Anja Knäbel, Karsten Meyer, Jörg Rapp, Ralf Schulz, Environmental Science & Technology, American Chemical Society; nur Abstract gratis zugänglich.

In der Gemeinde Mals in Österreich werden die Bürger darüber abstimmen können, ob weiterhin bestimmte Pestizid-Klassen in der Landwirtschaft verwendet werden dürfen oder nicht. Die Promotoren der Anti-Pestizid-Voksabstimmung sind der Meinung, dass Pestizide gefährlich sind. Sie stehen unter anderem im Verdacht, Krebs auszulösen.
Pestizid-Gegner zeigen sich erfreut, Südtirol online, 11.12.13; Quelle Grünwolf

12.12.13 HOME

Der Gewässerraum und die Bauern

22. November 2012
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Umweltgefährlich
Xn Gesundheitsschädlich
C Ätzend

Der Widerstand gegen das revidierte Gewässerschutzgesetz und die -verordnung nimmt zu, eine unheilvolle Allianz von Bauwilligen, Wachstumsgläubigen und Bauern; Kantone schicken Standesinitiativen nach Bern. Die Bauern wehren sich gegen die „extensive Bewirtschaftung“ des Gewässerraums, bangen um Fruchtfolgeflächen. Tatsache ist, dass den Kantonen sehr viel Spielraum bei der Gestaltung des Gewässerraums eingeräumt wird und in Zukunft die Kontrolle noch schwieriger sein wird.

Gibt es überhaupt eine Kontrolle? Etwa für Pflanzenschutzmittel (PSM)? Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises kontrolliert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) seit 2010 jährlich gut 80 Proben aus den Kantonen mit viel Ackerbau, das ist wenig. Das BLW informiert im Agrarbericht 2012, Seiten 108 bis 110, darüber wie es die heute geringen Kenntnisse über den Einsatz von PSM mehren möchte. Im Weiteren ist das BLW seit zwei Jahren daran, die (lange) Liste der Pflanzenschutzmittel zu überprüfen. Heidi wünscht sich, dass man mutig ist und die schädlichsten aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis streicht.

Die Artenvielfalt in Fliessgewässern sei durch das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend geschützt, zu diesem Schluss kamen WissenschaftlerInnen der Universität Koblenz-Landau, des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der Universität Aarhus (Dänemark) und der Technischen Universität Sydney, siehe Bericht Uni Koblenz-Landau. Weil der Verzicht auf PSM auf absehbare Zeit nicht realisiert werden könne, seien Massnahmen nötig wie

  • Ausweitung der Randstreifen und Waldflächen in der Nähe von landwirtschaftlich beeinträchtigten Flüssen
  • verringerter Einsatz von PSM
  • …..

Heidi vermutet, dass auch das Schweizer Zulassungsverfahren ähnlich lückenhaft ist und dass das Zusammentreffen der vielen Abwasserstoffe in den Gewässern und im Grundwasser eine unberechenbare Mischung ergeben, deren Auswirkungen unbekannt sind. Sie hat die Liste von heute 66 in der Schweiz zugelassenen Unkrautbekämpfungsmitteln mit dem Wirkstoff Isoproturon durchgeklickt. Aufgrund der Zusammensetzung ist die Schädlichkeit unterschiedlich, aber für die Wasserorganismen sind alle toxisch. Heidi hat die Spezifikationen eines besonders gefährlichen herausgenommen und nachfolgend die Auflagen, Bemerkungen und Gefahrenkennzeichnungen kopiert. Es fällt auf, dass die Gefahr für das Grundwasser jeweils ganz am Schluss der Gefahrenkennzeichnisliste aufgeführt ist, nicht etwa als Auflage oder Verbot. Heidis LeserInnen wissen, dass Isoproturon nicht in den Grundwasserschutzzonen eingesetzt werden darf, da es auf der Liste der 11 verbotenen PSM des BLW steht, siehe Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid? Überhaupt, am Wissen fehlt es häufig nicht, sondern am Umsetzungswillen.

Beispiel: Bilto-Plus

Bilto-Plus ist ein Unkrautbekämpfungsmittel gegen einjährige Unkräuter und Ungräser im Getreidebau.

Auflagen und Bemerkungen:

  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  2. Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Schutzbrille getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel) so müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug getragen werden

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • S 01/02 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • S 09 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en) vom Hersteller anzugeben).
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen.

22.11.12 HOME


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