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Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig

10. Oktober 2022
Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.

Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.

Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“

Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.

Nicht nur die Landwirtschaft!

Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!

Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide gefordert (2)

22. Juni 2019

Am 2.10.17 berichtete Heidi darüber, dass die Allianz Pestizidreduktion eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide fordert, sowie über die am 29.10.17 eingereichte Interpellationen von Nationalrätin Tiana Moser, welche das Zulassungsverfahren kritisch hinterfragt.

Immer wieder müssen Pestizide vom Markt genommen werden, weil sie „unerwartete“ Schäden anrichten, ins Grundwasser bzw. ins Trinkwasser gelangen und Oberflächengewässer stark veschmutzen. Aktuelles Beispiel ist Chlorpyrifos. Über dieses Pestizid hat Heidi mehrmals geschrieben, siehe Artikel über Chlorpyrifos.

Gestern berichtete 10vor10 über harsche Kritik am Zulassungsverfahren und die Überprüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. Kantonschemiker und Umweltorganisationen werfen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Intransparenz und Abhängigkeit vor. Grosse Wellen warf die Untätigkeit der Behörden im Fall der Wasserverschmutzung durch Chlorothanolil.

Heidi ist es zudem völlig unverständlich wie eine Zulassungbehörde z.B. die Verwendung von Pestiziden zulässt, welche einen Abstand zu Gewässern von 100 m erfordern, nur schon 20 m sind enorm, deuten auf grosse Gefährdung des Wasserlebens hin. Oft werden Abstände im Rahmen der gezielten Überprüfung (GÜ) vergrössert.

Wir schützen, was wir lieben

Also, wenn der Geissenpeter eine Dauerkultur neben einem Gewässer hat und der erforderliche Abstand zu Gewässern seines bevorzugten Pestizids bei der Überprüfung erhöht wird, was macht er im Sinne von „Wir schützen, was wir lieben?“ Wird er nur noch einen Teil der Anlage schützen?

Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, sagt: „Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff, dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Heidi kennt die Zulassungsdossiers nicht, vermutet aber, dass eine grosse Zahl der zugelassenen Stoffe für Fauna, Flora und Mensch schädlich sind. Sie liest daher immer wieder im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Dort findet man viele Daten zur Toxizität. Weil diese mehrheitlich von den Herstellern stammen, sind die Gefahren nicht übertrieben angegeben, wohl eher zurückhaltend.

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • usw.

Harsche Kritik Bund lässt Zulassungsbehörde für Pestizide durchleuchten, Remi Bütler und Stephan Weber, 10vor10, SRF vom 21.6.19

Unabhängige Zulassungsstelle gefordert, Heidis Mist vom 2.10.17

22.6.19 HOME

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