Posts Tagged ‘Fausta Borsani’

Herbizid Asulam: In der EU verboten – in der Schweiz zugelassen

18. November 2021
Bildschirmfoto vom 18.11.21: zugelassene Herbizide mit dem Wirkstoff Asulam

Bildschirmfoto vom 18.11.21: zugelassene Herbizide mit dem Wirkstoff Asulam

Fausta Borsani, Präsidentin des Vereins Ohne Gift, schrieb am 17.11.21 einen Beitrag über das Herbizid Asulam. Er beginnt wie folgt:

„Das Herbizid Asulam wird verdächtigt, das menschliche Hormonsystem zu stören. Es wird vor allem gegen Blacken und Farne – auch auf Bergweiden – eingesetzt. Wie viel Herbizide auf Schweizer Alpen ausgebracht werden, weiss niemand. Es gibt weder Kontrollen noch Zahlen. Jedenfalls ist das Herbizid in der EU verboten. Hoffentlich bald auch in der Schweiz.“

Asulam war von 1971 bis 1992 in Deutschland als Herbizid zugelassen.

Wann, wann, wann wird Asulam auch in der Schweiz verboten?

Lesen Sie den vollständigen Artikel: Die Tage von Asulam sind gezählt. Fausta Borsani, Ohne Gift 17.11.21

Trittst im Alpengift daher. Peter Jäggi, Zalp 25.1.21

Pestizide auf der Alp. Trittst im Alpengift daher. Die Mythen der Pestizidindustrie, Bio-Stiftung Schweiz

Asulam, Wikipedia

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Keine Direktzahlungen für Bauern, die hochgiftige Pestizide einsetzen!

27. Juli 2021
2005 waren in der Schweiz 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

2005 waren in der Schweiz bereits 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

Der Verein ohneGift hat sich beteiligt an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die Präsidentin des Vereins, Fausta Borsani, berichtet darüber: „Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift … Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind.“

Auch in Zukunft besonders stark gefährdet durch Pestizide wären weitere Wasserlebewesen, Bienen, Amphibien und sogar der Mensch. Zum Beispiel der Wirkstoff Etofenprox hat gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichns des BLW u.a. die Gefahrenkennzeichnung „H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ und die Auflage „Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten“.

Heidis Frage: Pestizide verursachen einen wesentlichen Teil des Rückgangs der Artenvielfalt. Wie kommt es, dass die Landwirtschaft über Sein oder Nichtsein entscheiden darf?

Lesen Sie die fundierte Kritik am BLW-Vorschlag und die Stellungnahme des Vereins ohneGift an das BLW:

Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt. Fausta Borsani, Präsidentin Verein ohneGift, 26.7.21

Eingabe der Stellungnahmen bis 18.8.21

Auszug aus den Unterlagen des BLW:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die WordVorlage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html

oder der Bundeskanzlei
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing heruntergeladen werden.
Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an
gever@blw.admin.ch zugestellt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:

Fabian Riesen, fabian.riesen@blw.admin.ch, 058 463 33 75
Mélina Taillard,
melina.taillard@blw.admin.ch, 058 461 19 96″

Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: Amphibien. Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2005

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Tabak und Pestizide: Politik im Einklang mit der Industrie

7. Juni 2021
Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Wer Augen und Ohren offen hat, kann es nicht übersehen, dass unsere Politik den Pfaden der Industrie folgt. Besonders offensichtlich ist das beim Tabak und den Pestiziden. 27 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz rauchen. Der Bundesrat lehnt trotzdem die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab, obwohl die WHO-Rahmenkonvention dies vorsieht.

Tabakindustrie und Landwirtschaft sind verbandelt. Wir subventionieren den Anbau von Tabak, angeblich um diese Tradition weiterzuführen. Nicht weniger als 188 Pestizide sind für Tabak zugelassen, darunter auch 34 Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb, der vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen kann. Auch für die Luftapplikation bewilligte Produkte! 2019 wurden total 66 000 kg versprüht. In der EU ist Mancozeb verboten, wahrscheinlich wird auch die Schweiz gelegentlich ein Verbot aussprechen. Cypermethrin ist „Bienengefährlich“ und kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition; vier Produkte sind zugelassen. 9 Produkte mit dem Wirkstoff Fluazifop-P-butyl sind zugelassen. Auch diese können vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Und so weiter!

Nicht in der Grundwasserschutzzone S2 eingesetzt werden darf z.B. das für Tabak zugelassene Pestizid „Devrinol Plus“ mit den Wirkstoffen Napropamide und Metazachlor; das bedeutet, dass sie gut wasserlöslich sind und die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung besteht. Zudem kann Devrinol Plus vermutlich Krebs erzeugen.

Von allen zugelassenen Wirkstoffen sind 26 in der S2 verboten. Heidi vermutet, dass solche Wirkstoffe und ihre Metaboliten irgendwann auch im Grundwasser nachgewiesen werden, sofern man den Kantonschemikern das „Geheimnis der Chemischen Industrie“ mitteilt, wonach sie suchen müssen. Das dürften ziemlich viele Stoffe sein! Ein allgemeines Verbot von Pestiziden in der Grundwasserzone S2 wurde von den Bauern Anfang dieses Jahrtausends gekippt. Es ist höchste Zeit, dass ein solches wiedereingeführt wird!

Praktisch alle Pestizie sind sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Heidi meint: „Unser Bundesrat folgt den Empfehlungen von Landwirtschaft und Industrie. Der Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt ist für ihn nebensächlich. Nur wenn massiver Druck aus dem Volk kommt, macht er kleine Schritte. Diese reichen aber bei Weitem nicht!

Schweizer Tabak-Politik bleibt zahnlos. Rainer M Kaelin, Infosperber vom 6.6.21

EU: Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten! Heidis Mist vom 26.10.20

Fungizid Mancozeb in der EU endlich vom Markt – und die Schweiz? Fausta Borsani, Verein Ohne Gift vom 5.2.21

Pestizid wird verboten. Daniel Mennig, Saldo vom 17.3.21

7.6.21 HOME

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Pestizide: Unser Bundesrat liebt die Wassertierchen nicht!

3. September 2020

Fausta Borsani vom Verein ohneGift schrieb heute einen Bericht über die Absicht des Bundesrates, den Gewässerschutz einmal mehr zu schwächen. Es ist wichtig, dass möglichst viele dagegen protestieren, denn die Leidtragenden sind wiederum die Wasserlebewesen, denen es in vielen Bächen und Flüssen heute schon sehr schlecht geht.

Der Bundesrat will weiterhin auch Pestizide zulassen, die Wasserlebewesen töten. Die scheinheilige Begründung: Die Populationen würden sich schon wieder erholen. Unsere kaputten und vergifteten Gewässer sind kein Zufall!

Artikel 6 des Gewässerschutzgesetz sagt es klar: Stoffe, die Gewässer verunreinigen könnten, dürfen nicht in die Umwelt – etwa auf dem Acker – ausgebracht werden. Trotzdem wendet das Bundesamt für Landwirtschaft, zuständig für die Zulassung der Pestizide, seit Jahr und Tag eigenmächtig die sogenannten «RAC-Werte» an (Abkürzung für Regulatory Acceptable Concentration).

Scheinheilige Werte

Lesen Sie weiter unter Wasserleben: Opfer der Intensiv-Landwirtschaft und protestieren Sie gegen diese Attacke des Bundesrats auf den Gewässerschutz.

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren 19.08.2020 – Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2020 6785)

Zitat, Seite 6791: „Die im Rahmen der Gewässerschutzgesetzgebung angewandten Grenzwerte sind strenger als die bei der Zulassung verwendeten Werte. Während die Gewässerschutzgesetzgebung keine nachteiligen Einwirkungen zulässt, tolerieren die Zulassungsbestimmungen Nebenwirkungen auf Algen und wirbellose Tiere, solange sich deren Populationen erholen können. Artikel 9 Absatz. 5 E-GSchG kann somit zum Entzug von Zulassungen von Pestizidprodukten oder der Genehmigung von Wirkstoffen führen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion haben, wenn keine wirksamen Alternativen zum Schutz der Kulturen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat beantragt, dementsprechend in Artikel 9 Absatz 5 E-GSchG dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, von einem Zulassungs- bzw. Genehmigungsentzug abzusehen, falls ein solcher die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigen würde. Diese Ausnahmen sollen regelmässig überprüft und aufgehoben werden, wenn neue Schutzmassnahmen für die Kulturen zur Verfügung stehen. Der in Artikel 9 Absatz 5 vorgesehene Widerruf einer Wirkstoffgenehmigung erfolgt im Fall von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene. Im Fall von Biozidprodukten wird die Genehmigung eines Wirkstoffs auf Ebene der EU erteilt oder entzogen. Die Schweiz ist über das MRA an diese Entscheide gebunden. Der Bundesrat beantragt, dies in Absatz 5 zu präzisieren. Um die Ziele des Gewässerschutzes zu erreichen, können Zulassungen von Biozidprodukten angepasst oder entzogen werden.“

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

3.9.20 HOME

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Thiacloprid: Schläft die Schweiz? Oder will sie nicht?

18. November 2019

Thiacloprid schädigt die Bienen.

Thiacloprid schädigt die Bienen.

Wer im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) blättert, dem stehen bisweilen die Haare zu Berge ob all der schädlichen Wirkungen von Pestiziden, welche hier aufgeführt werden. Hinzu kommt, dass sicher nicht alle negativen Folgen der Anwendung bekannt sind, v.a. die Wechselwirkungen zwischen Pestiziden sind vielfältig und liegen im Dunkeln. Und viele Produkte werden gegen viele Schädlinge eingesetzt, sind also breit wirksam. Kein Wunder, dass auch zahlreiche Nicht-Schädlinge getroffen werden und unsere Gesundheit leiden kann.

Schweiz: Pestizid-Zulassung zeitlich unbeschränkt

Zu den besonders tödlichen Stoffen gehört das Neonicotinoid Thiacloprid. Fausta Borsani vom Verein ohneGift hat dieses Pestizid unter die Lupe genommen. Sie weist in ihrem aufschlussreichen Artikel auch darauf hin, dass in der Schweiz, im Gegensatz zur EU, Pestizide zeitlich unbeschränkt zugelassen werden. In der EU müssen sie wenigstens alle 10 Jahre neu beurteilt werden. Diesen Vorwurf weist das BLW jeweils zurück mit Verweis auf die Gezielte Überprüfung (GÜ): „Mit dem Programm zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln sollen die Anwendungsvorschriften von bereits bewilligten Mitteln vor dem Hintergrund neuer risikorelevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert werden.“ Heidi hat z.B. über die Anpassungen 2016 berichtet: 88 neue Vorschriften bzw. Verbote! Sie zitiert dazu wieder einmal Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association: «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»

Irreführung der Verbraucher durch Bayer

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisierte 2014 die Verbraucherinformationen des Herstellers über die Bienenungefährlichkeit von Mitteln mit diesem Wirkstoff. Bayer erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die den BUND zwang, bestimmte Seiten aus dem Internet zu entfernen. Am 11. März 2015 entschied das Landgericht Düsseldorf, der BUND dürfe weiterhin behaupten, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich seien und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“ um eine Irreführung von Verbrauchern handele. Quelle: Wikipedia.

EU verbietet Thiacloprid

Fausta Borsani schreibt: „Thiacloprid ist nun in der EU bald verboten: Die Mitgliedsstaaten beschlossen im Oktober 2019 auf Vorschlag der EU-Kommission, die bis April 2020 geltende Genehmigung nicht zu verlängern. Thiacloprid ist damit der vierte Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide, der EU-weit vom Markt verschwindet.“

… die Schweiz?

Unter dem Titel „Die Schweiz schläft“ beschreibt Borsani die Situation in der Schweiz. Heidi meint: „Die Schweiz schläft nicht, „das Volk“ ist pestizid-hellwach, nur die Behörden wollen nicht!“

Lesen Sie den vollständigen Artikel:

EU verbietet das Neonicotinoid «Thiacloprid» – und die Schweiz? Fausta Borsani, ohneGift 17.11.19

Heidis Link-Listen

Heidi hat endlich ihre Linklisten bereinigt. Besonders bei den Behörden gibt es immer wieder Änderungen. Etwa der Bundesgerichtsentscheid betr. Güllen im Winter wurde verschoben.

Neu aufgenommen hat Heidi unter Blogroll (Seiten, die sie regelmässig liest) Gegengift und ohneGift. Weiterhin unterwegs für eine umweltschonende Landwirtschaft sind Franziska Herren & Co. sowie die Leute von Leben ohne Gift. Die Links zu den zwei Pestizid-Volksinitiativen finden Sie weiterhin unter „Aktuell“.

EU verbietet das Neonicotinoid «Thiacloprid» – und die Schweiz? ohneGift 17.11.19

Brüssel: Neonikotinoid Thiacloprid wird ab Mai 2020 verboten. Topagrar 28.10.19

Pestizid Thiacloprid schädigt Föten. Deutschland will Verbot. taz 23.5.19

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel. Heidis Mist 3.2.16


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